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  • Überörtliche Gemeindeprüfung weist Mängel auf.
    Neue Landesanstalt zum Jahresbeginn 2003 geplant.
    Ausschussbericht;

    S. 15 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Im Ausschuss für Kommunalpolitik kündigte in der von Jürgen Thulke (SPD) geleiteten Sitzung am 13. März SPD-Sprecher Heinz Wirtz Änderungsanträge seiner Fraktion zum Gesetz zur Errichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt (Drs. 13/1884) an. Die abschließende Beratung und Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung wurde daraufhin auf den 10. April vertagt. Einen FDP-Antrag "Die Gemeindeprüfung muss bei den Kreisen und Bezirksregierungen bleiben, Keine neue Behörde - Keine Gemeindeprüfungsanstalt" hatte der Ausschuss mit der Mehrheit von SPD und GRÜNEN bereits im November 2001 abgelehnt.
    Die Landesregierung hatte erhebliche Mängel bei der Gemeindeprüfung gutachterlich feststellen lassen und als Begründung für die Neuorganisation angeführt. Die Gutachter empfahlen eine Landesinstitution ähnlich wie in anderen Bundesländern. Außerdem weist sie auf den Umbruch in den Kommunen durch neue Steuerungsmodelle (Stichwort "Konzern Stadt"), betriebswirtschaftliche Methoden und Abbau staatlicher Standards hin. Das führe, vor allem in kreisfreien Städten, vermehrt zu Ausgliederungen gemeindlicher Aufgaben in kommunal beherrschte Gesellschaften privaten Rechts, die nur unzureichend kontrolliert würden. Eine zentrale Prüfungsanstalt solle dafür qualifiziertes Personal bereitstellen und zudem Vergleiche gewährleisten. Die neue Anstalt soll zum 1. Januar 2003 errichtet werden. Ein Verwaltungsrat soll aus je drei Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und einem Vertreter des Innenministeriums bestehen.

    Verbände lehnen ab

    Die kommunalen Spitzenverbände haben dem Ausschuss gegenüber bereits schriftlich Stellung genommen. Der NRW-Städtetag lehnt ebenso wie der NRW-Landkreistag die zentrale Gemeindeprüfungsanstalt ab. Der Städtetag hält die Überprüfung durch eine solche Behörde für einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und kritisiert im Besonderen die Absicht, Gebühren für obligatorische Prüfungen zu erheben. Der Landkreistag weist auf bessere örtliche Kenntnisse der Städte und Kreise hin. Er befürchtet auch erhebliche Personalprobleme bei den Landkreisen und hält die Besoldungsgruppe B 5 für den Präsidenten der Anstalt für zu gering.

    Zentrale Arbeit

    Der Städte- und Gemeindebund begrüßt dagegen die eine zentrale Anstalt für die überörtliche Gemeindeprüfung, wendet sich aber gegen Sonderprüfungen auf Anordnung des Innenministeriums. Er hält zudem den Landeszuschuss, für 2003 sind 2,9 Millionen Euro veranschlagt, für viel zu gering, da es sich um eine staatliche Aufgabe handele. Angemessen sei vielmehr die 50-prozentige Beteiligung des Landes an sämtlichen Kosten.
    Im Herbst 2001 hatte das Innenministerium dem Kommunalausschuss einen Jahresbericht zur überörtlichen Gemeindeprüfung (Vorlage 13/871) und im Dezember eine vergleichende Untersuchung "Beteiligungsverwaltung" (Vorlage 13/1094) vorgelegt. Dazu stellte Innenminister Dr. Fritz Behrens fest: "Kommunalverwaltung findet nicht nur in den Rathäusern statt." Zunehmend gliederten Städte und Gemeinden Aufgaben in Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen aus, die sich am Markt behaupten müssten oder gemeinsam mit der örtlichen Wirtschaft Aufgaben wahrnähmen. Ihre wirtschaftlichen Daten fänden keinen Niederschlag mehr im kommunalen Haushalt. Die demokratisch gewählten Räte verlören den Überblick.
    23 kreisfreie Städte sind in die vergleichende Untersuchung einbezogen worden. Dauerhafte Kontrolle sei ein echtes Problem stellt die Leitstelle des Innenministeriums fest. Berichtspflichten würden nicht befriedigend wahrgenommen. Die Geschäftsführer städtischer Gesellschaften erhielten höhere Bezüge als die Oberbürgermeister, so dass nach einem angemessenen Verhältnis von Verantwortung und Entlohnung gefragt werden müsse.
    In den kommunalen Unternehmen der 23 untersuchten Städte waren (1999) 53500 Mitarbeiter beschäftigt gegenüber 124000 in der Kernverwaltung. Die kommunale GmbH war mit 124 die bevorzugte Rechtsform. 13 kommunale Aktiengesellschaften wurden 1999 festgestellt. Die städtischen Unternehmen "bewegten" 18 Milliarden Mark.

    Bildunterschrift:
    Das Kraftwerk Lausward, ein Betrieb der teilweise privatisierten Stadtwerke Düsseldorf, stellt sich durch nächtliche Beleuchtung seit einiger Zeit als Kunstwerk dar.

    Systematik: 1230 Kommunale Angelegenheiten; 8330 Haushaltskontrolle

    ID: LIN02652

  • Vorbild bei der Behandlung jugendlicher Täter.
    Remscheider Modell soll übertragen werden.
    Ausschussbericht
    S. 15 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Der Innenminister hat im Ausschuss für Innere Verwaltung (Vorsitzender Klaus Stallmann, CDU) zu den Auswirkungen nach dem Rasterfahndungs-Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf Stellung genommen. Das Gericht hatte die Durchführung der Rasterfahndung grundsätzlich für zulässig erklärt und die Beschwerden ausländischer Studenten zurückgewiesen, allerdings der Beschwerde deutscher Staatsangehöriger stattgegeben, da das OLG hier einen Verstoß gegen das Übermaßverbot sah.
    Bei der Rasterfahndung sind nach Darstellung des Innenministers von der "Arbeitsgruppe Lupe" 9817 Datensätze herausgefiltert worden. Als Ergebnis des Datenabgleichs blieben 72 Fälle, die eingehend geprüft werden müssten. Sämtliche anderen Daten, die im Zusammenhang mit der Rasterfahndung angefallen sind, wurden unmittelbar nach dem Datenabgleich vernichtet.
    Auf Nachfrage von Horst Engel (FDP), ob die Rasterfahndung eventuell modifiziert werde, erklärte der Innenminister, es werde über eine Änderung des Polizeigesetzes nachgedacht. Für den Datenfluss und die Löschung der gespeicherten Daten interessierte sich die GRÜNEN-Abgeordnete Monika Düker ganz besonders. Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol rekapitulierte die Anzahl der erhobenen Daten und folgerte, dass nach ihrem Kenntnisstand bis auf ungefähr 900 Datensätze alle Daten gelöscht worden sind. Im Anschluss wurde die gerade vom Innenministerium veröffentlichte Kriminalstatistik 2001 diskutiert. Die zehn sichersten Städte lägen in Nordrhein-Westfalen, konstatierte der SPD-Abgeordnete Frank Baranowski. Seine Fraktion bereite einen Antrag vor, in dem das Diversionsverfahren von Remscheid Vorbild für ähnliche Aktivitäten sein soll.
    Remscheid hat als Vorreiter den "Diversionstag" (Diversion bedeutet im Wortsinn "Angriff von der Seite") eingeführt, an dem erstmals straffällig gewordene Jugendliche von der Polizei mit ihren Erziehungsberechtigten vorgeladen und vernommen werden. Als Auflage - quasi als Strafersatz - müssen die Jugendlichen Sozialstunden leisten, an einem Beratungsgespräch teilnehmen, sich beim Opfer entschuldigen oder eine Geldbuße leisten.
    Gerlind Schaidt

    Systematik: 1300 Innere Sicherheit; 5030 Kinder/Jugendliche

    ID: LIN02653

  • Kommission bleibt gesundheitlicher Benachteiligung von Frauen auf der Spur.
    S. 16 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Die Enquetekommission "Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW" hat die Herausgabe einer Broschüre "Arbeitsprogramm der Enquetekommission - Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW" beschlossen. Alle laufenden und noch geplanten Arbeitsvorhaben der Kommission werden in der Broschüre vorgestellt.
    Nach eingehender Analyse hatte die Enquetekommission des Landtags NRW acht Arbeitskreise eingesetzt und mit der vertiefenden Weiterarbeit beauftragt. Der Arbeitskreis "Gesundheitsgefährdungen, Erkrankungen und Ressourcen pflegender Angehöriger' beleuchtet die Situation pflegender Angehöriger. 1,4 Mio. pflegebedürftige Personen werden in privaten Haushalten überwiegend von Lebenspartnerinnen, Müttern und Töchtern oder Schwiegertöchtern betreut. Die Pflege von Angehörigen ist oftmals mit sozialer Isolation, materiellen Einschränkungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Pflegepersonen verbunden. Durch die Vergabe einer Studie zum Themenkreis "Pflegende Angehörige" lässt die Enquetekommission derzeit eine fundierte Informationsbasis zur Situation Pflegender erstellen.
    Der Arbeitskreis "Belastungen und Ressourcen von Müttern" bereitet ein Gutachten über die gesundheitlichen Auswirkungen auf Mütter vor, die die Anforderungen durch Kind, Familie, Beruf oder Arbeitslosigkeit haben. Es soll festgestellt werden, welche Anforderungen unser Gesundheitssystem erfüllen muss, um eine angemessene, bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten und einen Zugang zu diesen Angeboten für alle Mütter sicherzustellen.
    Der Arbeitskreis "Gewalt gegen Frauen und Mädchen" sieht sich mit der Tatsache konfrontiert, dass gesundheitliche Auswirkungen von Gewalt kaum in Anamnese- und Diagnoseverfahren sowie in der Therapie berücksichtigt werden. Der Arbeitskreis will in einem Gutachten herausfinden, welche gesundheitsbezogenen Versorgungsbedürfnisse von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen haben. Dazu werden zurzeit Angebote eingeholt.
    Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sind die häufigste Todesursache bei Männern und Frauen. Trotzdem werden Häufigkeiten und Ausprägungen koronarer Herzkrankheiten bei Frauen immer noch unterschätzt. Der Arbeitskreis "Herz-Kreislauf- Erkrankungen bei Frauen" der Enquetekommission hat deshalb Gutachten in Auftrag gegeben, um bestehende Versorgungsdefizite für Frauen aufzuzeigen und Vorschläge für Lösungsmöglichkeiten erarbeiten zu lassen.
    Der Enquetekommissions-Arbeitskreis "Hinderungsgründe für die Umsetzung einer frauengerechten Gesundheitsversorgung" wird Praxisbeispiele für frauenfreundliche und -gerechte Angebote der gesundheitlichen Versorgung untersuchen lassen, um Faktoren für das Gelingen oder das Scheitern dieser Ansätze, Initiativen und Projekte herauszufinden. Geplant ist zu diesem umfassenden Thema, die Angebote bei weiteren Gesundheitssystemforscherlnnen einzuholen.
    Diese und weitere Arbeitsbereiche und Arbeitsvorhaben der Enquetekommission werden ausführlich im Arbeitsprogramm vorgestellt. Es wird ab April 2002 gedruckt vorliegen. Für denselben Monat plant die Enquetekommission ein dichtgedrängtes Besuchsprogramm in Wien und Graz. Die hier gewonnenen Erkenntnisse in der gesundheitlichen Versorgung von Frauen sollen für die Arbeit an der "Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW" genutzt werden.

    Systematik: 5040 Frauen; 5200 Gesundheit

    ID: LIN02654

  • "Land auf Entwicklung der Städte angewiesen".
    S. 16 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    In einer Pressekonferenz am 18. März hat die Enquetekommission "Zukunft der Städte in NRW" ihre Arbeit vorgestellt. Abgeordnete aus allen Fraktionen und Sachverständige verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sind vom Landtag dazu berufen worden, sich durch Beratungen, Studien und Analysen ein detailliertes Bild über die Lage der großen Städte im Land zu machen. Ansätze für Problemlösungen sollen ausgearbeitet werden. Der Abschlussbericht ist für 2004 vorgesehen. Der Vorsitzende der 15-köpfigen Kommission, Dr. Axel Horstmann (SPD), erläuterte die Schwerpunkte der Arbeit. Durch das Abwandern der Bevölkerung aus den Städten in das ländliche Umfeld seien in einigen Kommunen Lebensqualität, Zentralität und Arbeitsmarktsituation beeinträchtigt worden. Die schwierige Lage der Städte gefährde auch deren soziale Integrationsarbeit. Um das derzeitige infrastrukturelle und kulturelle Angebot der Städte für das gesamte Land zu erhalten, müsse man auch deren wirtschaftliche Lage berücksichtigen und stärken.
    Ziel sei es, das funktionale Gleichgewicht zwischen ländlichen Gebieten und Städten wieder herzustellen und zu sichern. Die anhaltende Abwanderung verlagere Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze zunehmend auf kleinere Gemeinden und bringe die "urbane Lebensqualität" der Städte in Gefahr. Das Land sei aber auf die Entwicklung seiner Städte angewiesen, stellte der Vorsitzende fest.
    Die politische Bedeutung des Themas "Städtezukunft" zeige sich auch dadurch, dass der Landtag NRW seit seinem Bestehen erst fünfmal eine Enquetekommission berufen habe, unterstrich Horstmann vor den Mitgliedern der Landespressekonferenz.

    Bildunterschrift:
    Dr Axel Horstmann (SPD, kleines Bild) erläuterte die Arbeit der Enquetekommission "Zukunft der Städte in NRW" unter Beisein der Kommissionsmitglieder (v.l.) Karl Peter Brendel (FDP), Bernd Schulte (CDU), Rainer Schmeltzer (SPD) und Dr. Thomas Rommelspacher (GRÜNE).

    Systematik: 2820 Städtebau

    ID: LIN02655

  • Bahnflächen und Brachflächen.
    Erstmals Zusatzmittel für Sanierung.
    Ausschussbericht
    S. 16 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Mit neuen Instrumenten soll der Wohnungsbau und die Stadtentwicklung in Nordrhein-Westfalen weiter nach vorn gebracht werden. Dies wird ermöglicht über die Einrichtung des Bahnflächenpools NRW und die neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen für 2002, die Minister Dr. Michael Vesper (GRÜNE) in der von Gisela Walsken (SPD) geleiteten Sitzung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen Mitte März vorstellte.
    Mit der vom Land und der Deutschen Bahn AG gemeinsam errichteten BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW (BEG) sollen die für den laufenden Bahnbetrieb nicht mehr benötigten Liegenschaften städtebaulich sinnvoll und ökonomisch tragfähig den Kommunen für die Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt und angeboten werden. In einer ersten Tranche ist ein Liegenschaftspaket mit mehr als 7,3 Millionen Quadratmetern in 100 Kommunen aufgelegt worden. Nach erfolgreicher Vermarktung sollen weitere Pakete folgen.
    Zur Förderung des Baus von Sozialwohnungen auf ehemals gewerblich, industriell oder militärisch genutzten Brachflächen wird es erstmals Zusatzmittel geben, um weiteres Wohnbauland mobilisieren zu können. Gefördert werden 75 Prozent der Kosten für Sanierungsuntersuchungen, Sicherungsmaßnahmen, Beseitigung von Altlasten sowie Abbruch von Bausubstanz, die nicht Wohnzwecken dient. Das Zusatzdarlehen beträgt maximal 15000 Euro pro geförderter Mietwohnung.
    Auch bei der Eigentumsförderung im Jahr 2002 ergeben sich wesentliche Veränderungen bei den Förderkonditionen. Sie berücksichtigen insbesondere das Problem der Stadt-Umland-Wanderung und den Eigentumserwerb von Schwellenhaushalten, speziell in den Städten.
    Harald Holler

    Systematik: 2640 Schienenverkehr; 2820 Städtebau

    ID: LIN02656

  • In Zeiten knapper werdender Mittel wächst die Bedeutung der Finanzkontrolle.
    Ausschussbericht
    S. 17 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Zur Debatte über den von der CDU-Fraktion zum Thema "Mehr Unabhängigkeit und Transparenz der Finanzkontrolle in Nordrhein-Westfalen" (Drs. 13/1517) vorgelegten Antrag hat sich der Haushaltskontrollausschuss getroffen. In der öffentlichen Anhörung kamen drei Sachverständige zu Wort, die danach in einer ausführlichen Fragerunde den Fraktionen Rede und Antwort standen.
    Alle drei Experten sprachen in ihren Ausführungen einer modernen Finanzkontrolle angesichts angespannterer Haushaltssituationen eine wachsende Bedeutung zu. Sie waren sich auch darin einig, dass die Prüfung durch den Landesrechnungshof (LRH) unabhängig, also ohne Weisungsrecht von Seiten der Landesregierung oder des Landtages, stattzufinden habe.
    Dr. Hans Blasius, früherer LRH-Vizepräsident in Nordrhein-Westfalen, bemerkte zur Informations- und Prüfungspflicht des LRH auf Verlangen von Ausschüssen und einzelnen Abgeordneten, dass das Große Kollegium des LRH den Ermessensspielraum haben müsse. Prüfungsaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Es sei aber nicht zu viel verlangt, wenn man eine eventuelle Zurückweisung schriftlich zu begründen habe. Daten über geprüfte Sachverhalte seien konsequent und zügig an alle beteiligten Stellen weiterzugeben, um sowohl eine gute parlamentarische Kontrolle als auch Aktualität zu gewährleisten. Mit seinen Kollegen war er sich darüber einig, dass Informationen nur nach Abschluss der Prüfung herausgegeben werden dürften. Zum Rederecht für die LRH-Spitze im Landesparlament äußerte Blasius Bedenken, sah jedoch auch, dass man den Vorrang des Parlaments durch solch eine Maßnahme, gerade auch in der Öffentlichkeit, hervorheben könne.
    Zur Verbesserung vorhandener Strukturen sei es außerdem sinnvoll, die Position des Vizepräsidenten gegenüber der des Präsidenten und die Gleichheit aller Mitglieder des LRH aufzuwerten. Er machte auch noch Vorschläge, wie die Kontrollbehörden von der kommunalen bis zur Landesebene effizienter gestaltet werden könnten.
    Der ehemalige Präsident des Europäischen Rechnungshofes, Professor Dr. Bernhard Friedmann, erläuterte vor dem Hintergrund seiner Laufbahn vor allem internationale Zusammenhänge und brachte zum Ausdruck, wie Finanzkontrolle mittlerweile auf europäischer Ebene gewährleistet wird. Er hielt es für eine gute Möglichkeit, dass man wie auf EU-Ebene, das Rederecht vor dem Parlament zwar nicht gesetzlich verankere, aber dem Rechnungshofpräsidenten anbiete und eventuell um eine Fragestunde ergänzen könne.
    Zu Möglichkeiten einer verbesserten Kontrolle meinte Friedmann, dass man vermehrt Sonderberichte fokussieren solle, anstatt sich vor allem auf die jährlichen Berichte zu stützen, da diese keine zeitlichen Zwänge enthielten. Verbesserungen seien hier auch dadurch möglich, dass man bei jedem Bericht Kosten- und Zeitaufwand mit angebe. Anträge sollten nur von Fraktionen, nicht aber von einzelnen Abgeordneten gestellt werden können.
    Zum letzten Punkt des Fragenkataloges, der Steigerung der Attraktivität und der Schärfung des Anforderungsprofils des LRH, sagte Friedmann, dass Beförderungschancen, aber auch Entlohnung genügend Anreize bieten müssten, um qualifizierte Mitarbeiter für die Rechnungshöfe zu gewinnen. Denn die Wege dorthin seien nicht immer die attraktivsten.
    Georg Lampen. Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., vertrat in der Anhörung vor allem die "Verbraucherseite". Er machte deutlich, dass die Steuermoral der Bürger in den letzten Jahren durch "undurchsichtige Mittelverwendung" erheblich gesunken sei, und dass man darum neues Vertrauen aufbauen müsse.
    Im Gegensatz zu seinen Vorrednern. die eine zwölfjährige Amtszeit ohne Wiederwahl für die leitenden Positionen im LRH befürworteten, sprach er sich gegen eine begrenzte Amtszeit aus. Das widerspreche zwar auf den ersten Blick demokratischen Prinzipien, sei aber sinnvoll, da der wichtigste Aspekt bei dieser Frage für ihn die Unabhängigkeit des Parlaments sei. Um so länger ein Präsident amtiere, um so freier könne er agieren. Lampen hielt es für wünschenswert, gerade im Hinblick auf eine effizientere Korruptionsbekämpfung. Informationsrechte aller Abgeordneten und somit auch das Parlament an sich zu stärken. Er betonte, die richterliche Unabhängigkeit der einzelnen Rechnungshofmitglieder und deren Ermessensspielraum dürften keinesfalls angetastet werden. Außerdem sei jegliche parteipolitische Instrumentalisierung zu vermeiden. Die Hauptaufgabe der Prüfer müsste auch weiterhin die Untersuchung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sein.
    Miriam Dreschel

    Bildunterschrift:
    Ausschussvorsitzender Rolf Seel (CDU)

    Zusatzinformation:
    Anforderungsprofil
    Der Antrag der CDU-Fraktion für mehr Unabhängigkeit und Transparenz der Finanzkontrolle in NRW enthält folgende Vorschläge für mehr Effizienz:
    - Schnelle und transparente Information für das Parlament
    - Kontrollmöglichkeiten des Parlaments verbessern
    - Bedeutung der Finanzkontrolle durch Rederecht der Präsidentin/des Präsidenten des Landesrechnungshofs erhöhen
    - Sachverstand des Landesrechnungshofs besser nutzen
    - Legitimation des Landesrechnungshofs stärken - Amtszeit begrenzen
    - Unabhängigkeit der Mitglieder stärken
    - Vollständige Information des Parlaments sicherstellen
    - Attraktivität steigern Anforderungsprofil stärken

    Systematik: 8330 Haushaltskontrolle

    ID: LIN02657

  • Neuer Erlass kommt im April.
    Ausschussbericht
    S. 17 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Viel hatten sich die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz und Raumordnung (Vorsitzender Klaus Strehl, SPD) vorgenommen. Insgesamt zehn Tagesordnungspunkte und noch eine aktuelle Viertelstunde standen Anfang des Monats auf dem Programm der Sitzung. Neben Themen wie Wertstoffverwertung oder ökologische Schutzverordnungen wurde auch über die anstehenden Änderungen im Windkrafterlass gesprochen. Städtebauminister Michael Vesper (GRÜNE) berichtete über den Stand der Arbeiten an der Neufassung des Erlasses.
    Die Gestaltung der Zukunft und die Förderung des Klimaschutzes hätten bei den Überlegungen zur Novellierung des Windkrafterlasses im Vordergrund gestanden. Ernsten Problemen wie Lärmbelästigung, Strahleneinwirkungen oder die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gelte es tatkräftig entgegenzutreten. Auch erneuerbare Energien seien zu berücksichtigen, um grundsätzliche Fragen nach Sicherheit und Wohlstand für kommende Generationen zu lösen, betonte der Minister in seinem Bericht. Die Nachteile solcher regenerativen Ressourcen, in diesem Fall der Windkraft, müssten, wie mit den Neuerungen im kommenden Erlass, eingedämmt werden. Änderungen beträfen vor allem Bereiche wie etwa die Definition von Windfarmen, das Verbot von Anlagen in Baugebieten. Erläuterungen zur Umweltverträglichkeit, Raumbedeutsamkeit und die Emissionskontrolle. Zurzeit stimme man sich ressortübergreifend ab. Anschließend seien Anhörungen mit den Verbänden geplant. Minister Vesper stellte in Aussicht, den Erlass im April dem Ausschuss vorlegen zu können.
    Hans Peter Lindlar (CDU) bemängelte den erheblichen Aufwand bei der Novellierung und bemerkte, dass man nun schon lange Zeit auf Ergebnisse aus dem Ministerium warte. Darauf erwiderte Vesper, der Erlass sei ein ganz normales Verfahren innerhalb des selbstständigen Regierungshandelns und werde zur besseren Abstimmung dem Ausschuss vorgelegt. Holger Ellerbrock (FDP) fragte nach der Aufstellung von Anlagen in Waldgebieten und kritisierte, dass bei Nachtabschaltung der Windräder diese nicht mehr effizient seien. Dazu erläuterte Umweltministerin Bärbel Höhn (GRÜNE), im Wald seien umweltschonend Windräder zu errichten. Außerdem dürfe man die Bürger der Regionen nicht wirtschaftlich vernachlässigen. - Weitere Diskussionen wurden bis zur Vorlage des novellierten Windkrafterlasses vertagt.
    M. D.

    Systematik: 2130 Alternative Energien

    ID: LIN02658

  • Selbstständige Schule: Keinen weiteren Aufschub bei Verwirklichung des Modellvorhabens.
    Ausschussbericht
    S. 18 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Lebendig ging es im Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu. In der Sitzung Mitte März stellte sich erheblicher Diskussionsbedarf bei allen Fraktionen heraus. Die Tagesordnungspunkte "Verordnung zur Durchführung des Modellvorhabens Selbstständige Schule - VOSS' (Vorlagen 13/1264 und 13/1283) und "Ersatzschulfinanzierung neu gestalten' (Antrag der FDP-Fraktion, Drs. 13/1303, Vorlage 13/897) wurden unter Beteiligung von Schulministerin Gabriele Behler (SPD) ausführlich erörtert.
    Zum ersten Tagesordnungspunkt (Modellvorhaben) kamen die kommunalen Vertreter des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindebundes zu Wort. Um über den von der Landesregierung vorgelegten Verordnungsentwurf beschließen zu können, musste noch die Anhörung der kommunalen Seite erfolgen. Von allen Ausschussmitgliedern wurde begrüßt, dass die beiden Sachverständigen so spontan der Einladung des Ausschussvorsitzenden Dr. Heinz-Jörg Eckhold (CDU) gefolgt waren. In den Statements der Sachverständigen wurden mehrere Kritikpunkte deutlich. Die Schulen hätten auch im Modellkonzept noch eine schwache, wenig autonome Stellung. Beschränkungen, zum Beispiel durch die Schulaufsichtsbehörde und im Personalbereich sorgten dafür, dass die kommunalen Träger nicht sehr motiviert seien, das Vorhaben in Angriff zu nehmen. Weitere Änderungen sollten überdacht werden.
    Der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Kaiser unterstützte den Vorschlag von Kreistagsvertreter Schumacher, die Abstimmung über die Verordnung um vier Wochen zu verschieben, um eine offene Erörterung von Mängeln zu ermöglichen. Seine Fraktion könne zwar die Zielsetzung des Programms voll unterstützen, aber nicht die gewählten Wege dorthin.
    Ute Schäfer (SPD) nannte die Vorlagen ein "ehrgeiziges Projekt", dessen weitere Herauszögerung niemandem dienlich sein könne. Man müsse zunächst einmal den "Sprung" wagen und dürfe sich nicht von diversen Befürchtungen leiten lassen. Erfahrungsberichte seien dann nach einer gewissen Zeit hilfreich für den weiteren Prozess. Auch ihre Kollegin Dr. Ruth Seidl (GRÜNE) befürwortete ein stufenweises Vorgehen, um die vorhandene Aufbruchstimmung nicht zu bremsen.
    Schulministerin Gabriele Behler (SPD) gab zu bedenken, dass man mit dem Modell die teilnehmenden Schulen nicht in die komplette Autonomie entlassen wolle. Es habe nie zur Debatte gestanden. in allen Bereichen gleichzeitig Reformen vorzunehmen. Nach den Rückmeldungen zu urteilen, die bei ihr eingegangen seien. stelle sich das Vorhaben als durchaus attraktiv dar. Eine Vertagung des Antrages wurde mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN abgelehnt; die Vorlagen wurden in der Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.
    Ingrid Pieper-von Heiden (FDP) erläuterte die vorliegenden Änderungen im Antrag ihrer Fraktion. Die Sachlage zum Thema "Ersatzschulfinanzierung" habe sich in einigen Punkten geändert. Geblieben sei die Forderung, Ersatzschulen in Zukunft stärker zu fördern. Außerdem müsse man von der Defizitdeckungsfinanzierung zu einem ehrlichen Pro-Kopf-Verfahren übergehen. Die Gründung neuer Ersatzschulen sei zu erleichtern.
    Die Schulministerin betonte, dass es in NRW bereits die meisten Privatschulen bundesweit gebe, die Träger solcher Einrichtungen hätten finanzielle Risiken weiterhin mitzutragen. Nach dem geforderten Sachstandsbericht zum Thema war der Nachfragebedarf groß. Behler merkte an, dass das endgültige Teilpauschalierungskonzept erst nach der Sommerpause vorliegen werde, weil noch nicht alle Beratungen und Anhörungen abgeschlossen seien. Dann werde man von Seiten der Landesregierung den Ausschuss schnellstmöglich informieren.
    Auf Wunsch der CDU-Fraktion, die den ersten beiden Punkten nicht zustimmen konnte. wurden die einzelnen Abschnitte der Vorlage getrennt abgestimmt, der vollständige Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, CDU und GRÜNEN allerdings abgelehnt.
    M. D.

    Systematik: 4200 Schulen

    ID: LIN02659

  • "Das Konzept für die Staatsarchive kommt bis zum Sommer".
    Ausschussbericht
    S. 18 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    In einer seiner letzten Sitzungen hat der Kulturausschuss unter Vorsitz von Dr. Renate Düttmann-Braun (CDU) ein Gespräch über die Lage der staatlichen Archive in Nordrhein-Westfalen geführt. An diesem Gespräch nahmen vom Hauptstaatsarchiv Düsseldorf Dr. Wolf-Rüdiger Schleidgen, vom Staatsarchiv Münster Prof. Dr. Wilfried Reininghaus und vom Staatsarchiv Detmold Dr. Jutta Prieur-Pohl teil. Zu den staatlichen Archiven gehört auch das Personenstandsarchiv in Brühl, das von Dr. Wolf-Rüdiger Schleidgen mit vertreten wurde.
    Für die staatlichen Archive hat es eine Organisationsuntersuchung durch eine Unternehmensberatung gegeben - siehe Landtag intern Nr. 17/2001, Seite 12). Die Gäste sollten in dieser Sitzung des Kulturausschusses ausdrücklich Gelegenheit haben, im direkten Gespräch mit den Ausschussmitgliedern zu sagen, wo "ihnen der Schuh drückt".
    Zu Beginn gab Kulturminister Dr. Michael Vesper (GRÜNE) einen Sachstandsbericht ab. Es wird damit gerechnet, dass noch vor der Sommerpause über ein innerhalb der Landesregierung abgestimmtes Konzept gesprochen werden soll. Für die Erarbeitung des Konzepts seien unter den Gesichtspunkten der Archivierung, der Restaurierung und der Konservierung die Kosten bereits in den Haushalt 2003 mit einzuplanen. Für die Raumbedarfsplanung und -deckung müssten sowohl kurz- als auch mittelfristige Konzepte entworfen werden. Das Interesse des Kulturausschusses an der Arbeit der staatlichen Archive in Nordrhein-Westfalen ist der Leiterin und den Leitern jedenfalls sicher. In der Frage um Lösungsstrategien gingen die Meinungen der Fraktionen allerdings auseinander. Von der CDU-Fraktion wurden dringend die Anpassung des Personalbestandes an die gutachterlichen Vorgaben und eine bessere finanzielle Ausstattung gefordert. Die SPD warf ein, dass es ein archivtypisches Problem sei, aufgrund der riesigen Mengen von Archivgut niemals genügend Geld für eine Restaurierung/Erhaltung aller Gegenstände haben zu können. Auch die Digitalisierung von Archivgut wurde angesprochen. Die Vorteile lägen darin, dass digitalisiertes Archivgut in einen schnelleren und das Archivgut nicht mehr schädigenden Zugriff genommen werden könne, das kulturhistorisch wertvolle Original aber dennoch gesichert werden müsste. Der Kulturausschuss konnte sich daraufhin an ähnlich kritische Bemerkungen zu neuen, "flüchtigen Medien" in einem Gespräch in der Berliner Staatsbibliothek vom Dezember 2000 erinnert fühlen.
    Anja von Büttner / Frank Schlichting

    Bildunterschrift:
    Unser Bild zeigt die Kulturausschussvorsitzende Dr. Renate Düttmann-Braun (2. v. r.), umrahmt von den Archivsprechern Professor Dr. Wilfried Reininghaus (l.), Dr. Jutta Prieur-Pohl und Dr. Wolf-Rüdiger Schleidgen (r.)

    Systematik: 7100 Kunst/Kultur

    ID: LIN02660

  • Lebenshilfe engagiert sich für gezielte Förderung.
    40-jähriges Jubiläum in Gütersloh.
    S. 19 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    "Es ist normal für Menschen, sich voneinander zu unterscheiden, unterschiedliche Interessen und Fähigkeiten zu besitzen, manche Dinge besser oder schlechter zu können als andere", schreiben die Vertreter des .,Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V" in ihrer Präsentation im Internet. Auf ihrer Homepage (www.lebenshilfe-nrw.de) zeigen sie einerseits, dass sie es verstehen, sich im heutigen Medienzeitalter gekonnt und "on time" darzustellen. Andererseits - und das steht wohl im Vordergrund -, vermitteln sie, was ihnen wichtig ist, wofür sie, teilweise schon viele Jahre, arbeiten: "Durch spezielle Förderung können viele geistig behinderte Menschen lernen, ein Leben zu führen, das ihren Bedürfnissen gerecht wird und dem anderer Menschen entspricht."
    Nach ihrer Auffassung kommt es nicht darauf an, in welcher Form jeder einzelne Mensch sein Leben gestaltet, welche Begabungen er dabei entwickelt und zeigt. Qualität lässt sich demnach nicht an festgelegten Skalen messen. Es ist wichtig, eine faire Chance zu bekommen. Die Lebenshilfe hat sich das vor allem zu Gunsten geistig behinderter Mitbürger auf die Fahnen geschrieben. Seit 38 Jahren setzen sich auch in NRW Vereinsmitglieder dafür ein, dass diese Menschen, die man so leicht an den Rand der Gesellschaft stellt, gefördert, geachtet und gleichberechtigt werden.
    Dass der Einsatz der Lebenshilfe Lob und Unterstützung verdient, meint auch Landtagspräsident Ulrich Schmidt. Er engagiert sich als Landesvorsitzender seit zehn Jahren für die Lebenshilfe Neben vielen ehrenamtlichen Aufgaben darf Schmidt immer wieder auch da gratulieren, wo der Einsatz der Lebenshilfe schon lange Jahre Früchte trägt. So zum Beispiel Anfang Februar in Gütersloh. Der mittlerweile an die 380 Mitglieder umfassende Lokalverband feierte sein 40-jähriges Bestehen und durfte zu diesem Anlass den Landtagspräsidenten als Gast begrüßen. Gemeinsam konnte man eine positive Bilanz ziehen.
    War es zu Beginn der Vereinsarbeit noch üblich, Behinderte der Öffentlichkeit zu entziehen, so sind im Laufe der Zeit enorme Integrationserfolge erzielt worden. Auf Landesebene unterhält der Verband mit seinen 22000 Mitgliedern mittlerweile 240 Wohneinrichtungen, in denen 5400 Plätze zur Verfügung stehen, 37 Frühförderstellen. 40 Kindertageseinrichtungen, sechs Bildungs- und Erholungsstätten, drei Schulen und noch etliche andere Angebote und Dienste. Insgesamt werden in den 440 Einrichtungen über 20000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert.
    Die Lebenshilfe wird sich auch weiterhin zahlreichen Aufgaben stellen, immer noch ist genug zu tun. ,,Menschen mit geistiger Behinderung sind eigenständige Persönlichkeiten, die wir ernst nehmen sollten, wir müssen sie aus der Verwahrecke holen", umschreibt Ulrich Schmidt die integrativen Leistungen, die in Zukunft zu erbringen sind. Sowohl in Gütersloh, als auch auf Landes- und auf Bundesebene gilt es weiterhin, Menschen zu unterstützen, die nicht weggucken, wo Engagement notwendig ist und dort Förderung anzubieten, wo sie gebraucht wird.
    MD.

    Bildunterschrift:
    "Farbenspiel" hieß das Stück, das die Theatergruppe "Tiemanns Hof" zum Jubiläum der Lebenshilfe Gütersloh aufgeführt hat. Die Behinderten, die im Wohnheim Harsewinkel zu Hause sind, hatten das Stück unter Leitung von Charlotte Brinker, Tina Hagemeier und Ralf Bussian ausgearbeitet.

    Systematik: 5050 Behinderte

    ID: LIN02661

  • Landtag: Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen geschlossen.
    Ziel: Beschäftigungsquote in der Verwaltung weiter steigern.
    S. 19 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Eine Vereinbarung für die Integration schwerbehinderter Menschen haben Landtagspräsident Ulrich Schmidt, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat des Hauses für die Landtagsverwaltung abgeschlossen. Mit der Vereinbarung, die am 1. Februar in Kraft getreten und auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt ist, gehört der Landtag zu den Verwaltungen im Lande, die eine solche feste Vereinbarung zugunsten behinderter Menschen getroffen haben.
    Wie der Landtagspräsident weiter feststellte, genüge die Parlamentsverwaltung damit nicht nur der gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Vereinbarung, sondern dokumentiere auch, "dass die Vorgaben und Ziele des neu gefassten Schwerbehindertenrechts positiv aufgenommen worden sind und in nachweisbare Erfolge umgesetzt werden konnten".
    Als ein Kernelement der Integrationsvereinbarung nannte Schmidt die Erhöhung der Beschäftigtenquote behinderter Menschen in der Landtagsverwaltung. Der Präsident hob hervor, dass die Landtagsverwaltung bisher diese Quote vorbildlich erfüllt und damit erheblich über dem Landesdurchschnitt gelegen habe. Für die Zukunft gelte es, diese Quote nicht nur zu sichern, sondern zu steigern.
    So verpflichtet die Integrationsvereinbarung die Landtagsverwaltung, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Die Arbeitsplätze behinderter Menschen müssen mit den erforderlichen Arbeitshilfen ausgestattet werden. Es besteht ein Anspruch auf behindertengerechte Gestaltung der Arbeitszeit. Das Landtagsgebäude wird kontinuierlich überprüft, um seine behindertengerechte Ausstattung zu gewährleisten. In der Landtagsverwaltung wird eine Clearingstelle eingerichtet, die sich mit Fragen, Problemen und konkreten Maßnahmen bei Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen auseinandersetzt. Nach Schmidts Worten zielt die Integrationsvereinbarung darauf ab, Einstellungen und Verhaltensweisen zugunsten behinderter Menschen zu ändern.
    In diesem Zusammenhang räumte der Landtagspräsident mit dem Vorurteil auf, Behinderte würden krankheitsbedingt häufiger am Arbeitsplatz fehlen. Auf die Landtagsverwaltung jedenfalls treffe das nicht zu. Ulrich Schmidt unterstrich, dass den öffentlichen Arbeitgebern eine Vorbildfunktion bei der Integration schwerbehinderter Menschen zufällt. Als Präsident des Landtags mache er sich dies ganz besonders zur Aufgabe.

    ID: LIN02662

  • Widerstand und Wiederaufbau.
    Vor zehn Jahren starb Heinz Kühn.
    Zur Person
    S. 20 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Über 60 Jahre war er politisch aktiv. Zwölf Jahre lang hat er das Land Nordrhein-Westfalen als Ministerpräsident geführt. Auf Bundesebene war er der erste Ausländerbeauftragte überhaupt: Heinz Kühn hat unbestreitbar Politik in Deutschland mitgestaltet und geprägt. Am 12. März dieses Jahres jährte sich nun der Todestag des bekannten NRW-Landespolitikers zum zehnten Mal. Ebenfalls in diesem Jahr, genauer gesagt am 18. Februar, wäre Heinz Kühn 90 Jahre alt geworden. Gründe genug, um einmal zurückzuschauen und sich zu erinnern.
    Schon früh beginnt Heinz Kühn, sich politisch zu engagieren. Mit gerade mal 16 Jahren wird er Mitglied der Sozialistischen Arbeiterjugend Deutschlands, mit 18 Jahren tritt der gebürtige Kölner der örtlichen SPD bei.
    Nach seinem Studium der Staatswissenschaften und Nationalökonomie emigriert er 1933 für die Zeit des NS-Regimes nach Prag und nach Belgien. Neben journalistischem Arbeiten hört auch in dieser Zeit sein politisches Engagement nicht auf. Entschieden stellt er sich gegen den Nationalsozialismus. Zurück in Deutschland arbeitet Kühn, zunächst als Ressortleiter und später als Chefredakteur, für die "Rheinische Zeitung" und ist wieder in der Landespolitik aktiv.
    Schnell wird er zum Bezirksvorsitzenden der SPD am Mittelrhein. In der Zeit von 1948 bis 1954 ist er erstmals als Abgeordneter im nordrhein-westfälischen Landtag tätig. Nach einem ereignisreichen, etwa durch die Kohlekrise geprägten Jahrzehnt als Abgeordneter in der Bundespolitik (1953-1963) zieht es den Sozialdemokraten zurück nach Düsseldorf. Von 1962 bis 1980 gehört Kühn wiederum dem nordrhein-westfälischen Landtag an. Neben seinen Aufgaben als Abgeordneter arbeitet er in verschiedenen Ausschüssen mit und ist von 1962 bis 1967 Vorsitzender der SPD-Fraktion. Heinz Kühn zeichnet sich in der Öffentlichkeit und im Parlament vor allem durch seine rhetorischen Fähigkeiten und Führungsqualitäten aus. 1966 wird er, nach dem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Franz Meyers, zum Ministerpräsidenten gewählt und leitet mit seinem Amtsantritt die bis heute andauernde sozialdemokratische Ära in NRW ein.
    Mit der, von seiner Seite widerwillig ertragenen, aber von der SPD-Fraktion favorisierten Entscheidung für eine sozialdemokratisch-liberale Koalition wird Düsseldorf zum Modell für die Bundesebene, auf der es wenige Jahre später ebenfalls zum SPD-FDP-Bündnis kommt.
    Vor allem in Zusammenarbeit mit Innenminister Willi Weyer gestaltet Heinz Kühn weitgreifende Reformen wie das Entwicklungsprogramm Ruhr und das erste NRW-Programm. Er leitet damit einen Strukturwandel ein, an den sich auch Bildungs- und Gebietsreformen anschließen.
    Heinz Kühn muss aber auch Niederlagen einstecken. Zum Ende der 70er Jahre sind es Geschehnisse wie die Regierungsniederlage beim Volksbegehren zum Thema "Koop-Schule" oder eine Personalaffäre im Zusammenhang mit der Westdeutschen Landesbank, mit denen der Ministerpräsident sich konfrontiert sieht. Nach zwölf Jahren Regierungsarbeit tritt Kühn schließlich 1978 aus gesundheitlichen Gründen zurück und übergibt das Amt seinem Nachfolger Johannes Rau.
    Doch mit diesem "Rückzug" enden nicht Einsatz und Arbeit in der Politik. Von 1979 bis 1984 ist Kühn Mitglied des Europäischen Parlaments. Er ist es außerdem, der Ende der 70er Jahre den Anstoß für eine Diskussion über die aufkommende Zuwanderungs- und Integrationsproblematik gibt. 1978 wird Heinz Kühn zum ersten Ausländerbeauftragten auf Bundesebene ernannt. Das 1979 herausgegebene Memorandum "Stand und Weiterentwicklung der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland" hat bis heute kaum an Aktualität verloren. Der vorausschauende Politiker sieht schon damals Notwendigkeiten, die in der Politik erst viele Jahre später Verbreitung finden. Erleichterte Einbürgerung, rechtliche Gleichstellung und soziale Integration sind Schlagworte, die ab 1980 auch die Nachfolger Kühns immer wieder betonen.
    Was ein langes und engagiertes Leben ausgemacht hat, lässt sich kaum wirklich in wenigen Zeilen zusammenfassen. So erscheint in Kürze im Essener Klartext-Verlag ein umfangreicheres Buch zum Thema. In "Heinz Kühn (1912-1992). Eine politische Biographie" erzählt Dieter Düding für Interessierte ausführlicher über das Leben und Arbeiten des ehemaligen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen.
    Miriam Dreschel

    ID: LIN02663

  • "Den Sturz Meyers betrieben SPD und CDU".
    Leserbrief
    S. 20 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Leserbrief zu "Vor 35 Jahren: Zweites konstruktives Misstrauensvotum hat Erfolg" (Landtag intern Nr. 17 vom 11. Dezember 2001 Seite 14):
    Auch wenn eine knappe Darstellung historischer Vorgänge zwangsläufig verkürzen muss, so sind mit Blick auf die Fakten zwei Feststellungen der Verfasser zu berichtigen.
    Es heißt: "Zwei Tage später wurde Heinz Kühn (SPD) mit der knappen Mehrheit von 101 zu 99 Stimmen in das Amt des Ministerpräsidenten gewählt." Die SPD-Fraktion hatte 99 Abgeordnete. Danach hätten nur zwei Abgeordnete der FDP für Heinz Kühn gestimmt. Bei 86 Abgeordneten der CDU und 15 der FDP würden danach 13 Abgeordnete der FDP gegen Heinz Kühn votiert haben.
    In meinem Zeitzeugenbericht als direkt beteiligter SPD-Abgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer (Heinz Nehrling: "Machtwechsel in Nordrhein-Westfalen", Junge-Verlag Essen 1970) lauten die Fakten so:
    "Donnerstag, 8. Dezember 1966. Präsident John van Nes Ziegler eröffnete um 15.03 Uhr die 7. Sitzung des Landtags. Niemand zweifelt am Ausgang des folgenden Wahlaktes. Interessant ist nur die Zahl der für den Sozialdemokraten Kühn abgegebenen Stimmen. 198 Abgeordnete sind anwesend. Bei 99 SPD- und 15 FDP-Abgeordneten wäre eine Höchstzahl von 114 Stimmen aus Koalitionskreisen möglich; da ein SPD-Abgeordneter fehlt, sind an diesem Tag maximal 113 Stimmen der neuen SPD/FDP-Koalition erreichbar. Von den 86 CDU-Abgeordneten fehlt einer; 85 Gegenstimmen stehen aus dem CDU-Block an. Einzeln werden die Abgeordneten namentlich zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Auszählung ergibt statt der möglichen 198 abzugebenden Stimmen nur 197. Gerhard Kienbaum, FDP-Wirtschaftsminister im Kabinett Meyers, musste mit der Wahl eines neuen Ministerpräsidenten seinen Stuhl räumen; er beteiligte sich nicht an der Abstimmung. 112 Abgeordnete stimmten mit Ja und damit für den Sozialdemokraten Heinz Kühn als Ministerpräsident; 85 Abgeordnete stimmten mit Nein."
    An anderer Stelle heißt es in dem Bericht: "Wieder war es Willi Weyer (FDP), der wie schon bei Steinhoff mit der SPD zusammenzugehen entschlossen war und die neue sozialliberale Koalition in Düsseldorf schmiedete."
    Mit Nachdruck muss ich als Beteiligter und späteres Mitglied des Koalitionsausschusses dieser Darstellung widersprechen! In seiner Darstellung ("Die CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen 1946-1980") schreibt Ludwig Gruber, es sei mittlerweile erwiesen, "dass vor allem Weyer bis zuletzt der CDU und insbesondere Franz Meyers die Treue hielt". An anderer Stelle sagt er, "dass Weyer bis zuletzt treu zu Meyers stand, konnte oder wollte Lenz nicht sehen". Diese Aussage stütze sich auf Zeitzeugengespräche mit Franz Meyers, Paul Mikat und Horst Waffenschmidt. Erst nachdem SPD und CDU - offen verkündet - Verhandlungen zur möglichen Bildung einer SPD/FDP-Koalition führen wollten, reagierte Willi Weyer.
    In meinem Buch heißt es: "Willi Weyer ist von der CDU-Zusage, mit der SPD Koalitionsgespräche zu führen, überrascht. Doch der Taktiker erkennt, wenn die CDU mit der SPD Verhandlungen führt und eine Verhandlungskommission bildet, bin ich frei'." Die entscheidenden Impulse zum Sturz des Ministerpräsidenten Dr. Franz Meyers und zur Wahl von Heinz Kühn zum neuen Ministerpräsidenten gingen von den beiden großen Fraktionen SPD und CDU aus. Willi Weyer hat bis zu einem Zeitpunkt gezögert, zu dem es beinahe schon zu spät gewesen wäre, um die erfolgreiche SPD/FDP-Koalition in NRW zu bilden.

    ID: LIN02664

  • Geburtsort der Demokratie oder: Wie dem Landschaftsverband seine Wiege abhanden kam.
    Blick zurück aus Anlass der Eröffnung des neuen Ständehauses.
    S. 21 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    "Startkapital" lautet der Titel der ersten Ausstellung, mit der das neue Düsseldorfer Museum im Ständehaus in diesen Tagen eröffnet wird. Im langjährigen Sitz des Landtags Nordrhein-Westfalen (1949 bis 1988) wird ein neues Kapitel im Leben dieser Immobilie aufgeschlagen: Nach Provinziallandtag, nach militärischem Intermezzo als Generalstabsquartier der Heeresgruppe West und Wiederaufbau als Parlament jetzt also die Kunst des 21. Jahrhunderts.
    Diese Düsseldorfer Immobile hat eine bewegte Geschichte. die sich jetzt bruchlos fortzusetzen ("Startkapital") scheint. Denn es stimmt, im Ständehaus am Kaiserteich wurde immer viel vom Geld gesprochen: Haushaltsberatungen sind nun einmal Kernstück der Arbeit von Parlamenten. Eine für die damalige Zeit große Menge Geld musste auch in die Hand genommen werden, als das Land dem Landschaftsverband Rheinland das Gebäude abkaufte. "Viel zu teuer", murrten die Landtagsabgeordneten, Wilhelm Johnen (CDU), Landtagspräsident von 1959 bis 1966, nannte es sogar ein "blödes Gebäude" - Johnen wollte in jenen Jahren lieber einen Neubau als eine Erweiterung des zu klein gewordenen und ungeliebten Landtags. Beim Verkäufer. dem Landschaftsverband Rheinland, hielt sich eine andere Sicht der Dinge: "Der Landtag hat uns um unser schönes Haus gebracht."
    Stimmt, aber er hat dafür gezahlt: Gut sechs Millionen Deutsche Mark. Die wurden 1958 nach Verhandlungen zwischen dem Landesfinanzminister und dem Landschaftsverband Rheinland fällig. Bei dieser Gelegenheit trennten sich die Rheinländer für eine geringfügig höhere Summe auch gleich von ihrem Verwaltungssitz am Mannesmannufer und zogen nach Köln. 12,8 Millionen Mark wurden damals gewiss nicht aus der Portokasse gezahlt. Es gab Fragen der geschichtlich versierten Parlamentarier. "Wir kaufen also, um es etwas scherzhaft auszudrücken, unser eigenes Haus zurück", konstatierte in der Sitzung des 3. Landtags am 11. März 1958 der Vizepräsident des Landtags NRW, der Wuppertaler SPD-Abgeordnete Alfred Dobbert.
    , Er vermerkte den Umstand, dass das Grundstück des Landtags, das die Stadt Düsseldorf seinerzeit dem Provinzialverband Rheinland geschenkt habe, "als Eigentum des Landschaftsverbandes Rheinland gelten soll". Dobbert, der als Abgeordneter schon dem ernannten Landtag angehörte, fuhr in der 73. Plenarsitzung als Berichterstatter zum Einzelplan 01 (Landtag) fort: "Um aber allen Komplikationen aus dem Weg zu gehen, haben wir uns einmütig, wie man so schön zu sagen pflegt, zu der Erkenntnis durchgerungen, dass es nun einmal nicht anders geht."
    Für diese Einsicht hilfreich war vermutlich ein Schreiben, das der damalige Finanzminister Willi Weyer (FDP) an den Landtagspräsidenten gerichtet hatte. Darin unterstrich der Minister die Auffassung der Beamten seines Hauses, "dass das Land die Wiederherstellung des alten Ständehaus-Gebäudes als Treuhänder für den Rheinischen Provinzialverband, der bis zum Inkrafttreten der neuen Landschaftsverbandsordnung fortbestanden hat, vorgenommen hat". Die Folge: Die Aufwendungen des Landes zur Beseitigung von Kriegsschäden an Grundstücken des früheren Provinzialverbandes müssten daher "als für Rechnung des Provinzialverbandes geleistet behandelt und können bei der Ermittlung des Kaufpreises nicht wieder zu Gunsten des Landes in Abzug gebracht werden". Maßgeblich für den Verkaufspreis sei sonach der Verkehrswert der Grundstücke.
    Angesichts dieser vertrackten Rechtslage, die so deutlich dem "normalen" Rechtsempfinden widersprach, entfuhr dem Abgeordneten Dobbert für den Handel das Wort "Kuriosum". Das war Wasser auf die Mühlen von Landtagspräsident Johnen. Er konstatierte, der Finanzminister habe soeben bei diesem Wort "aufgescheucht zur Seite geblickt" und setzte eins zur Erläuterung drauf: Es handele sich tatsächlich insofern um ein Kuriosum, "als wir in diesem Hause bereits Investitionen für den Wiederaufbau vorgenommen haben, die dann dem Landschaftsverband im Kaufpreis ersetzt wurden. Die feine juristische Begründung geht dahin, dass der Landschaftsverband Westfalen weiterexistiert und darum auch vom Land die Mittel zum Aufbau seiner Institutionen bekommen hat. Hätte der rheinische existiert, hätte er auch vom Lande die Mittel bekommen". Das Wort Kuriosum sei deshalb kein Rechtsbegriff, "sondern nur eine Umschreibung der wechselnden Pfade, auf denen das Haus jetzt eine endgültige Klarstellung seiner Rechtsgrundlage erreicht".
    Einige Abgeordnete mochten von diesem Thema nicht lassen. Knapp 14 Tage später beantragten FDP und Zentrum bei der Beratung des außerordentlichen Haushalts, die für den Kauf vorgesehene erste Tranche von zwei Millionen Mark nicht zu bewilligen: In der Angelegenheit seien offensichtlich manche Dinge nicht so gelaufen, "wie sich die Landesregierung und auch wohl der Landtag zu einem erheblichen Teil das vorgestellt haben". Der Landschaftsverband erhoffe sich, mit dem Verkauf seine Verlegung nach Köln finanzieren zu können. Der FDP-Abgeordnete Lothar Steuer warnte davor, dass sich Landtag und Landesregierung indirekt mit dieser "unauffälligen" Etatposition" auf eine Festlegung auf das Kölner Verlegungsprojekt einlassen und damit eine Mitverantwortung dafür übernehmen".
    Schon im Haushalt des Jahres 1955 waren zwei Millionen Mark für den Liegenschaftserwerb vom Landschaftsverband Rheinland vorgesehen. Dass die für den Ankauf nicht reichen würden, war offen auf der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 26. Februar dieses Jahres ausgesprochen worden. Ministerialdirigent Tapolski teilte zu Titel 700 - Erwerb von Grundstücken des Landschaftsverbandes Rheinland - den Abgeordneten mit, dass ein unabhängiger, von beiden Parteien anerkannter Sachverständiger den Preis für das Landtagsgebäude festsetzen solle, wenn sich das Land und der Landschaftsverband Rheinland über den Verkaufspreis nicht einigen könnten. Weiter heißt es im Duktus dieser Protokoll-Niederschrift: "An sich stünde fest, dass das Landtagsgebäude wertvoll sei und mehr als 2 Millionen D-Mark bringen müsse."
    Was das neue Gebäude heute wert ist, darüber entscheiden nicht zuletzt die Finanziers des 96 Millionen Mark teuren Umbaus, die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Sie müssen das Ständehaus als Dependance der Kunstsammlung des Landes Nordrhein-Westfalen annehmen und können beim Rundgang durch das Haus auch den Wurzeln der Demokratie in diesem Land nachspüren.
    Der Landtag hat seine Verbindungen zu seinem alten Sitz nicht gekappt. Landtagspräsident Ulrich Schmidt hat sich das Recht verbriefen lassen, Räume der Kunstsammlung am Kaiserteich für Veranstaltungen repräsentativer Art nutzen zu können.
    J. K.

    Bildunterschrift:
    Neue Sachlichkeit löst alten Chic ab - das große Bild zeigt den lichtdurchfluteten neuen Ausstellungsraum unter der Kuppel des alten Ständehauses, das kleine eingeklinkte Foto ist eine Reminiszenz an die Zeit, in der unter dem Dach des Parlamentsgebäudes das Landtagsrestaurant untergebracht war.

    ID: LIN02665

  • SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    SPD-Fraktion zu Mittelstand und LEG.
    Aus den Fraktionen
    S. 22 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Stärkung des Mittelstandes. "Mit dem Entwurf wird der Mittelstand als besondere landes- und wirtschaftspolitische Zielgruppe deutlich hervorgehoben", betonte der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Werner Bischoff, bei einer Klausursitzung des Wirtschaftsarbeitskreises seiner Fraktion. Wegen der enormen Bedeutung der mittelständischen Wirtschaft für Wachstum und Beschäftigung müsse sie gestärkt und gefördert werden. "Die rund 700000 Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen beschäftigen 73 Prozent der Arbeitnehmer, stellen über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze bereit und steuern über die Hälfte der Bruttowertschöpfung aller Unternehmen bei", erklärte Bischoff.
    "Die Mieter der Landesentwicklungsgesellschaft müssen sich keine Sorgen machen, ihre Interessen sind bei uns in guten Händen." Das erklärten für die SPD-Landtagsfraktion Gisela Walsken, Vorsitzende des Landtagsausschusses für Städtebau und Wohnungswesen und Wolfgang Röken, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion. Sie reagierten damit auf Berichte, wonach das Land den Verkauf der LEG mit 110 000 Wohnungen prüfe. Es gebe in der SPD-Landtagsfraktion allerdings erhebliche Zweifel daran, ob ein Verkauf der LEG überhaupt einen spürbaren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten könne. In den Facharbeitskreisen der Fraktion gehe die Debatte um mögliche andere Beteiligungsmodelle an der Landesentwicklungsgesellschaft. Zum Schutz der Mieter setze die SPD-Fraktion auf die Beibehaltung des öffentlich-rechtlichen Einflusses auf die LEG und deren Wohnungsbestand.

    ID: LIN02666

  • CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    CDU: Pflege in NRW muss menschenwürdig sein.
    Aus den Fraktionen
    S. 22 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Zu wenig Pflegepersonal, falsche Medikamentenverabreichung, beklagenswerte Wohnverhältnisse. Viele Menschen in nordrhein-westfälischen Pflegeheimen leben unter menschenunwürdigen Bedingungen. Zur Bestandsaufnahme der Pflegesituation in NRW hatte die CDU-Landtagsfraktion Experten und Betroffene zu einem Fachgespräch "Situation und Zukunft der Pflege in NRW" in den Plenarsaal des Landtags eingeladen. Damit hat die Fraktion die Arbeit für die gleichnamige, von der CDU angeregten Enquetekommission des Landtages offiziell aufgenommen. In zweijähriger Arbeit soll die aus 15 Abgeordneten und Fachleuten bestehende Kommission klären, wie eine menschenwürdige Pflege ermöglicht werden kann Dazu gehören vor allem die Bestandsaufnahme zur aktuellen Situation der Pflege, die Sicherung und - wenn nötig - die Verbesserung der Qualität der Pflege und die Sicherstellung eines flächendeckenden Angebots einer ambulanten und häusslichen Pflege auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung.
    Es sei erschreckend, wie wenig Beachtung und Anerkennung Pflegebedürftige und Pflegende heute in Politik und Gesellschaft fänden, betonten die bei dem Fachgespräch anwesenden Experten. Professor Dr. Sabine Bartholomeyczik vom Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke hob unter anderem hervor, dass Pflegebedürftigkeit häufig eine Verkettung von Fehlern und kein unabwendbares Schicksal sei.
    Rudolf Henke, der für die CDU-Landtagsfraktion die Funktion des Sprechers der Enquetekommission übernommen hat, erklärte: "Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten zehn Jahren stark ansteigen. Dieser Herausforderung müssen wir uns jetzt schon stellen."

    ID: LIN02667

  • FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    FDP lehnt Neuregelung des Waffenrechts ab.
    Aus den Fraktionen
    S. 22 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Die FDP will auf eine Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuregelung des Waffenrechts in Bundestag und Bundesrat hinwirken. Fraktionschef Jürgen W. Möllemann und der innenpolitische Sprecher Horst Engel kündigten einen Antrag der FDP an, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, im Bundesrat gegen die Novellierung zu stimmen. "Dieses Gesetz soll ein Waffenrecht ablösen, das sich bewährt hat. Alle seriösen Statistiken und die Erfahrungen der Polizei besagen, dass von legalem Waffenbesitz insgesamt keine Gefahr für die Innere Sicherheit ausgeht. Straftaten mit Waffengewalt werden zu etwa 96 Prozent mit illegalen Waffen begangen", sagten die beiden Liberalen.
    Einem großen rechtstreuen Personenkreis sollten komplizierte, bürokratische und praxisfremde Regelungen aufgezwungen werden, kritisierte Engel, die zum Beispiel Jäger und Sportschützen in der Ausübung ihrer Aufgaben oder ihres Sports stark beschränken. Der Gesetzesentwurf sehe vor, die bewährten staatlichen Kontrollinstrumente erheblich zu verschärfen. Die bundesweit 400000 Jäger und zwei Millionen Sportschützen sollen in Zukunft fortwährend nachweisen müssen, dass ihre Waffen geeignet und erforderlich sind. Möllemann:. "Den Vereinsvorsitzenden würde mit diesem Gesetz eine Blockwart-Mentalität aufgezwungen."
    Es käme zu einer Regelungs- und Kontrolldichte, die den Wunsch nach Bürokratieabbau ad absurdum führte und dabei keinerlei Plus an Sicherheit für die Bürger bringt. Die Gewerkschaft der Polizei hat das geplante Gesetz bereits als "Lachnummer" bezeichnet. "Bürokratisch, teuer, uneffektiv und die Vereinsarbeit einschränkend - mehr gute Argumente braucht es wirklich nicht, um einen Gesetzesentwurf abzulehnen", sagten die beiden FDP-Politiker.

    ID: LIN02668

  • Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen
    Düsseldorfer Erklärung zur Gemeindefinanzreform.
    Aus den Fraktionen
    S. 22 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Bildunterschrift:
    Nach Gesprächen mit Kämmerern, Bürgermeistern und Kommunalpolitikern in annähernd 20 Gemeinden in NRW ziehen Edith Müller, finanzpolitische Sprecherin, und Ewald Groth. kommunalpolitischer Sprecher (auf dem Bild mit dem Soester Bürgermeister Eckhard Ruthemeyer, l.) eine positive Bilanz:
    Die von der Fraktion beschlossene "Düsseldorfer Erklärung", die Eckpunkte für eine Gemeindefinanzreform festlegt und sich außerdem mit grundsätzlichen Fragen der Finanzverfassung beschäftigt, wurde von allen Gesprächspartnern begrüßt. "Neben der zu modernisierenden Gewerbesteuer setzen wir konsequent auf den Abbau von Mischzuständigkeiten und Mischfinanzierungen. Mit weitgehender Pauschalierung wollen wir die Kommunen in ihren Entscheidungsmög-lichkeiten stärken. Die Bündelung der zurzeit bestehenden neun Programme zur Ganztagsbetreuung von Schulkindern und die pauschalierte Zuweisung an die Kommunen fand breite Zustimmung", so Edith Müller.
    "ln Zeiten knapper Kassen müssen wir auch überlegen, von welchen Aufgaben wir die Kommunen entlasten wollen oder in wieweit wir sie mit Hilfe einer Öffnungs-klausel von unnötigen Detailvorschriften befreien wollen", betont Ewald Groth. Die Ergebnisse der Gespräche werden von den beiden GRÜNEN Abgeordne-ten nicht nur in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2003 eingebracht, sondern auch persönlich der Bundestagsfraktion in Berlin vorgetragen.

    ID: LIN02669

  • Staatsminister a. D. Dr. Diether Posser 80 Jahre alt.
    Zur Person
    S. 23 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Dr. Diether Posser Mitglied der SPD-Fraktion des Landtags von 1966 bis 1990, Vorsitzender mehrerer Ausschüsse, Minister in verschiedenen Ressorts und stellvertretender Ministerpräsident, ist am 9. März 80 Jahre alt geworden. Der gebürtige Essener und enge Weggefährte Johannes Raus, dem er nach dem Rücktritt von Heinz Kühn in der Bewerbung um dessen Nachfolge knapp unterlag, wurde 1968 erst Minister für Bundesangelegenheiten, 1972 dann Justizminister und war ab 1978 zehn Jahre lang Finanzminister des Landes: von 1980 bis 1988 bekleidete er zudem das Amt des stellvertretenden Ministerpräsidenten. Der Jurist Posser war Gründungsmitglied der Gesamtdeutschen Volkspartei - der Partei seines Vorbilds, Mentors und väterlichen Freundes Gustav Heinemann - und trat nach deren Auflösung 1957 zusammen mit Johannes Rau der SPD bei. Der talentierte Hobby-Klavierspieler amtierte lange Jahre als Presbyter und Synodale der Evangelischen Kirche in Deutschland. In seinem Berufsleben vertrat Posser als Verteidiger politisch verfolgte Menschen und schrieb über diese Erfahrungen das Werk "Anwalt im Kalten Krieg".

    ID: LIN02670

  • Christian Weisbrich 60 Jahre.
    Zur Person
    S. 23 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Der CDU-Abgeordnete Christian Weisbrich aus Nettetal vollendet am 1. April sein 60. Lebensjahr. Der Diplomkaufmann und Stadtdirektor a. D. wurde in Ratibor/ Oberschlesien geboren, war von 1982 bis 1990 Stadtdirektor in Nettetal und Geschäftsführer der örtlichen Stadtwerke. Seit 2000 wirkt er als Vorstand einer Risikokapitalgesellschaft. Weisbrich ist Mitglied der CDU seit 1962 und seit 1990 Mitglied im Bezirksvorstand Niederrhein der CDU. Dem Landtag NRW gehört der Vater eines Sohnes seit 1995 an. Als wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion ist er in der laufenden Wahlperiode Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie und gehört als stellvertretendes Mitglied drei weiteren Landtagsausschüssen an. Seit der letzten Landtagswahl vertritt er als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis 57 (Viersen II) im Landtag NRW.

    ID: LIN02671

  • Porträt der Woche: Reiner Priggen (GRÜNE).
    Porträt
    S. 23 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Die ideologische Ausrichtung der GRÜNEN bewog ihn, sich dieser Partei anzuschließen. Und als Diplomingenieur war es seitdem das besondere Anliegen von Reiner Priggen, sein berufliches Fachwissen mit der Umwelttechnologie zu verknüpfen. Nach der letzten Landtagswahl im Mai 2000 ins Landesparlament gewählt. sieht der heute 49-Jährige gerade hier die Chance, in diesem Bereich viel zu gestalten und auch umzusetzen. So berief ihn die Fraktion denn auch in die Ausschüsse Ernährung und Landwirtschaft sowie Wirtschaft und Technologie - Parlamentsgremien, wo Weichen für die Energiepolitik gestellt werden. Denn besonders in der Landwirtschaft bieten sich nach seiner Einschätzung viele Möglichkeiten für die Nutzung regenerativer Energien und auch zusätzliche Einnahmequellen für die Landwirte. Als Beispiele nennt Reiner Priggen Windkraft und Bio-Gas. Beide Energiequellen müssten stärker ausgeschöpft werden.
    Der Aachener sieht für die rot-grünen Koalitionen in Berlin wie Düsseldorf "optimale Chancen", den regenerativen Energien in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. "Es geht mir alles nicht schnell genug, aber wenn man vor großen Aufgaben steht, ist es immer so", meint der stellvertretende Vorsitzende der Landtagsfraktion. Immerhin: Nach Schätzungen der Landesinitiative "Zukunftsenergien NRW" sind inzwischen beispielsweise über 1 200 Firmen mit etwa 10 000 Beschäftigten im einwohnerstärksten Bundesland mit der Konstruktion und den Bau regenerativer Energietechnologien beschäftigt. Sie erzielten im letzten Jahr einen Umsatz von rund 1,7 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2050 sollte mindestens die Hälfte der gesamten Energieversorgung aus regenerativen Energien stammen, steckt der Landtagsabgeordnete das Ziel.
    Der im Emsland geborene Reiner Priggen studierte Maschinenwesen an der Technischen Hochschule Aachen und war nach seinem Abschluss als Diplomingenieur längere Zeit in einem mittelständischen Unternehmen des Spezialmaschinenbaus tätig. 1992 wechselte er dann in die Politik, wurde wissenschaftlicher Mitarbeiter des damaligen Landtagsabgeordneten Gerhard Mai. Kommunalpolitisch engagierte er sich bereits ein Jahr nach seiner Mitgliedschaft bei den GRÜNEN als Mitglied des Kreistages Lippe. Aus familiären Gründen, seine Ehefrau ist die frühere Landtagsabgeordnete Gisela Nacken, zog es auch den Ehemann in die Grenzregion, wo er zunächst Sprecher des Aachener Kreisverbandes war.
    Sechs Jahre, bis zu seiner Wahl in den Landtag anno 2000, führte Reiner Priggen den Landesverband der GRÜNEN - eine "Rekordzeit" für diese Partei. Um so mehr, als heftige Flügelkämpfe gerade in diesen Jahren ausgetragen wurden und sogar eine Spaltung drohte. Es bedurfte viel Geschick und Überzeugungsarbeit des pragmatischen so genannten " Realos", die Partei in ihrer damaligen ernsthaften Krise zusammenzuhalten. Heute sei er mit ihrer Entwicklung sehr zufrieden, "weil wir in der Regierungsverantwortung in diesem bevölkerungsstärksten Land wie auch im Bund viel dazugelernt haben", bilanziert der Aachener. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende nennt sich ein "Fan" von Außenminister Joschka Fischer und hält selbst als früherer Kriegsdienstverweigerer dessen Afghanistan-Position für richtig. Trotz ihres schlechten Abschneidens bei den zurückliegenden Wahlen in den Bundesländern sieht Reiner Priggen die Perspektiven für die GRÜNEN positiv, " weil sie nach wie vor immer neue Ideen und vernünftige Antworten für die anstehenden Probleme haben". Nach seiner Einschätzung werde sich auch in einer von den Medien stark geprägten politischen Landschaft die "Klamaukpolitik" der FDP auf Dauer nicht durchsetzen. Als sein Hobby nennt der Landtagsabgeordnete die Familie. Das sind seine Ehefrau sowie die zehnjährige Tochter Mia und der achtjährige Jakob. Für ihn ist es eine "schöne Sache", mit seinem Sohn, der in der E-Jugend des VfB 08 Aachen spielt auf dem Fußballplatz zu gehen oder die Tochter beim Reiten zu beobachten. Da rückt die Politik, die ansonsten den Alltag prägt, in den Hintergrund.
    Jochen Jurettko

    ID: LIN02672

  • Wolfgang Hellmich.
    Zur Person
    S. 24 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Wolfgang Hellmich aus Bad Sassendorf ist zum Mitglied des Ausschusses fE die Wahl der ehrenamtlichen Richter bei Verwaltungsgericht Arnsberg gewählt wo den. Diesem Vorschlag der SPD-Fraktio hat der Landtag zugestimmt.

    ID: LIN02673

  • Professor Dr. Manfred Dammeyer.
    Zur Person
    S. 24 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Professor Dr. Manfred Dammeyer (SPD), Landtagsabgeordneter und Honorarprofessor an der Universität Duisburg, ist vom Ausschuss der Regionen (AdR) der Europäischen Union (EU) in den Europäischen Konvent entsandt worden. Dieser Konvent soll die künftige Entwicklung der EU begleiten und eine Verfassung für die Union erarbeiten. Das Land NRW ist im AdR zudem durch Gabriele Sikora (SPD) vertreten, die stellvertretendes Mitglied wurde. Loke Mernizka, früherer SPD-Landtagsabgeordneter aus Siegen, ist aus dem AdR ausgeschieden.

    ID: LIN02674

  • Vorstand der Landespressekonferenz.
    Zur Person
    S. 24 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Christa Cloppenburg, Leiterin der landespolitischen Redaktion des Westdeutschen Rundfunks (WDR), ist für ein weiteres Jahr in ihrem Amt als Vorsitzende der Landespressekonferenz (LPK) bestätigt worden. Weitere Vorstandsmitglieder dieses Zusammenschlusses der bei Landtag und Landesregierung akkreditierten Journalisten sind Winfried Goebels (Westfalenpost), Claus Haffert (Deutsche Presseagentur), Frank Uferkamp (Westdeutsche Zeitung) und Lothar Wittenberg (radio NRW).

    ID: LIN02675

  • Jürgen Thulke.
    Zur Person
    S. 24 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Jürgen Thulke (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Kommunalpolitik und direkt gewählter Abgeordneter seit 1985 im Wahlkreis Essen II, wurde vom SPD-Ortsverein Essen-Frintrop erneut zum Vorsitzenden gewählt. Thulke hat dieses Amt ohne Unterbrechung seit 1972 inne.

    ID: LIN02676

  • Die bevorstehende Osterweiterung.
    S. 24 in Ausgabe 3 - 28.03.2002

    Die bevorstehende Osterweiterung der Europäischen Union war Thema des Besuchs, zu dem Landtagspräsident Ulrich Schmidt den polnischen Unterstaatssekretär im Außenministerium, Jan Truszczynski, empfangen hat. Dabei wies der Präsident als überzeugter Europäer darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren ein politisches, wirtschaftliches, wissenschaftliches und kulturelles Netz zu dem osteuropäischen Nachbarland geknüpft hat. Vor wenigen Wochen sei im Landtag, der vor anderthalb Jahren eine deutsch-polnische Parlamentariergruppe ins Leben gerufen habe, eine Kampagne gestartet worden, die bei den Bürgerinnen und Bürgern im Land für die Osterweiterung werben soll. Für Truszczynski, der sich mit dem abgebildeten, in Deutsch verfassten Text ins Gästebuch des Landtags eingetragen hat, ist nach seinen Worten die Aussöhnung zwischen Polen und Deutschen eine der größten Errungenschaften Europas im Lauf der letzten zehn Jahre.

    ID: LIN02677

  • Landtag bekräftigt NPD-Verbotsantrag.
    Plenarbericht
    S. 1 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Die Landesregierung solle erwirken, dass der Bundesrat seinen Verbotsantrag gegen die NPD zurücknimmt. Dies hat die FDP-Fraktion in einer Aktuellen Stunde verlangt (Drs. 13/2289). Innenminister Dr. Fritz Behrens (SPD) lehnte das ab: Die NPD verfolge eine aggressiv-kämpferische Politik gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Da sei "politische und juristische Konsequenz" gefordert.
    FDP-Fraktionschef Jürgen W. Möllemann betonte: "Wir sind der Überzeugung, dass Rechtsextremismus, dass politischer Extre.mismus insgesamt, nicht durch staatliche Parteienverbote zu beseitigen ist, sondern politisch bekämpft werden muss." Die FDP sei von Anfang an gegen den Verbotsantrag gewesen. Es komme hinzu, dass durch die V-Mann-Affäre die Gefahr des Scheiterns des Verfahrens merklich gestiegen sei.
    Die Aufgabe des Landtags sei eine andere, erklärte für die SPD Frank Baranowski: Nicht den Antrag verhindern, sondern "dafür zu sorgen, dass dieses Verfahren erfolgreich zu Ende geführt wird". Eine Rücknahme läge allein im Interesse der NPD. Die Rücknahme wäre nur geboten, wenn die Antragsteller meinten, diese Partei sei nicht verfassungswidrig. Aber angesichts der Aktivitäten habe sich an der Verfassungswidrigkeit der NPD "nichts, aber auch gar nichts geändert".
    Für Theo Kruse (CDU) war es Aufgabe der Exekutive und nicht der Parlamente, den Verbotsantrag zu stellen: In dem Verfahren sollten Landtag und Bundestag nicht entscheiden. Schon darum mache der FDP-Antrag inhaltlich und juristisch keinen Sinn. Er verwies auf den gemeinsamen Entschließungsantrag von Koalition und CDU (Drs. 13/2328). In ihm werde gefordert, den Kampf gegen den Rechtsextremismus fortzusetzen und dabei "Kommunen, Schulen, die Justiz und die Polizei mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen".
    Fehler bei der Zusammenarbeit mit dem Bundesverfassungsgericht seien kein Grund für eine Rücknahme, stellte Monika Düker (GRÜNE) fest. Die NPD sei und bleibe wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus, sie zeige weiterhin eine aktiv-kämpferische und aggressive Grundhaltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Für ihre Fraktion verlangte sie aus den Vorfällen der letzten Zeit Konsequenzen für Organisation und Struktur der Verfassungsschutzbehörden zu ziehen. Wer die Rücknahme fordere, nehme "aus parteipolitischen Gründen die Stärkung der NPD billigend in Kauf".

    Systematik: 1060 Ideologien; 1070 Politische Kräfte

    ID: LIN02678

  • Chinesische Gäste.
    S. 1 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Bildunterschrift:
    Chinesische Gäste hat Landtagspräsident Ulrich Schmidt (l.) im Landtag empfangen. Die achtköpfige Delegation des allchinesischen Gewerkschaftsbundes unter der Leitung von Ms. Lijng (M.) informierte sich über das Land Nordrhein-Westfalen auf Einladung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, hier vertreten durch DGB-Landesbezirkschef Walter Haas (r.). Haas war es, der vor einigen Jahren erste Kontakte zu chinesischen Gewerkschaften in der Provinz Sichuan aufgenommen hat.

    ID: LIN02679

  • Wort und Widerwort: Wie können Nutzungskonflikte durch Windkraftanlagen vermieden werden?
    S. 1 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Windkraftanlagen sind heftig umstritten. Die einen sehen in ihnen einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase, die anderen werten sie als Verschandelung der Landschaft oder Subventionsgrab. Wie und wieviel erneuerbare Energie durch Windkraft im Lande genutzt werden soll, darüber sind die Fraktionen unterschiedlicher Meinung. (Seite 2)

    ID: LIN02680

  • Dr. Kasperek, Bernhard (SPD); Lindlar, Hans Peter (CDU); Dr. Papke, Gerhard (FDP); Priggen, Reiner (Grüne)
    Wie können Nutzungskonflikte durch Windkraftanlagen vermieden werden?
    Wort und Widerwort
    S. 2 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Von Dr. Bernhard Kasperek (SPD)
    Mehr Klimaschutz ist nur mit mehr erneuerbaren Energien möglich. Deshalb unterstützen wir die Windenergie, weltweit, aber auch bei uns. Nutzungskonflikte durch Windkraftanlagen können aber nur vermieden werden, wenn die berechtigten Interessen der Anwohner ernst genommen und angemessen berücksichtigt werden. Das Land muss zwischen bundesrechtlichen Vorgaben einerseits und der Planungshoheit der Gemeinden andererseits, Rahmenbedingungen setzen und im Rahmen seiner Zuständigkeiten für eine konsequente Anwendung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente sorgen. Ein zentraler Hebel zur Sicherung der Anwohnerinteressen liegt bei den Kommunen. Sie müssen den Planungsrahmen endlich ausschöpfen. Damit wären die meisten Probleme vom Tisch. Das Land selbst muss Klarheit über den Windenergie-Erlass schaffen und diesen im Hinblick auf eine bessere Berücksichtigung berechtigter Anwohnerinteressen überarbeiten. Wir haben im Umweltausschuss des Landtags unsere Anforderungen zur Fortschreibung des Windenergie-Erlasses beschlossen. Der Beschluss enthält die restriktivsten Bedingungen bundesweit. Was noch fehlt, sind Mindestabstände, die unabhängig von der TA Lärm Bürger und Landschaft schützen. Die neue Rechtsprechung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts bietet hier eine gute Grundlage für sachgerechte Lösungen. Die Gemeinden können hiernach im Rahmen städtebaulicher Konzepte Vorrangszonen für Windkraftanlagen mit Abstandsvorgaben ausweisen und für das übrige Gemeindegebiet Ausschlusszonen für solche Nutzungen festsetzen. Hieran muss sich auch der neue Erlass orientieren. Dann kommt es vor allem darauf an, dass Gemeinden und Genehmigungsbehörden die Rahmenbedingungen umsetzen und vor Ort im Dialog nach gemeinsamen Lösungen suchen. Darüber hinaus erwartet die SPD-Fraktion von der Landesregierung bei der Erarbeitung von freiwilligen Selbstverpflichtungen von Betreibern und Herstellern von Windenergieanlagen eine aktive Rolle zu übernehmen.

    Von Hans Peter Lindlar (CDU)
    SPD und GRÜNE im nordrhein-westfälischen Landtag weigern sich bisher beharrlich, zur Lösung von durch Windenergieanlagen (WEA) verursachten Nutzungskonflikte beizutragen. Die GRÜNEN-Minister Vesper und Höhn leugnen schlichtweg, dass es derzeit Nutzungskonflikte gibt. Die SPD sieht die Konflikte, kann sich aber nicht gegen die GRÜNEN durchsetzen. Die CDU will die durch WEAs verursachten Nutzungskonflikte im Konsens mit den Bürgern vor Ort auflösen. Wir wollen mit dem Schulz von Bürgern, Natur und Landschaft die Akzeptanz für eine nachhaltige Nutzung der Windkraft in NRW schaffen. Dazu gehören nach unserer Auffassung insbesondere folgende Kernpunkte: 1. Feste Mindestabstände von WEAs zu bewohnten Gebäuden, abhängig von der Anzahl der WEAs zwischen 600 Meter bzw. fünffacher Gesamthöhe bei einer Anlage und 1 500 Meter ab zwanzig Anlagen. Darüber hinaus fordert die CDU feste Mindestabstände zu Naturschutzgebieten und Straßen. Wenn die FDP jetzt aus purer Parteitaktik ihre Forderung nach Mindestabständen von 1 500 Meter auf 300 Meter verringert, ist dieses völlig unglaubwürdig. 2. Beim Bau von WEAs soll bis zur Klärung aller Fragen vor Ort ein Moratorium eingeführt werden, analog der Veränderungssperre im Bebauungsplanverfahren. Ziel muss eine einvernehmliche Lösung sein. 3. Jede WEA ist raumbedeutsam. Bereits der Bau einer WEA ist ein Eingriff in Natur und Landschaft, für den eine Ausgleichspflicht besteht. Wir erwarten von der Landesregierung sowie den anderen Fraktionen, dass diese und weitere Forderungen zur Entschärfung der Nutzungskonflikte und zum Schutz von Mensch, Natur und Landschaft umgehend aufgegriffen und umgesetzt werden.

    Von Gerhard Papke (FDP)
    Die Frage ist nicht. ob sich Nutzungskonflikte ergeben und wie die vermieden werden können. Die Frage ist, ob Windkraft ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist. Die Antwort darauf ist ein klares Nein Im vergangenen Monat ist die Marke von 1 500 Windindustrie-Anlagen in NRW überschritten worden. Monat für Monat werden durchschnittlich zwanzig neue Anlagen errichtet, viele von ihnen mit mehr als 140 Metern Höhe. Allein 150 Bürgerinitiativen in NRW haben sich inzwischen gegründet, um gegen den weiteren Ausbau zu protestieren. Der Beitrag der inzwischen 1 500 Anlagen zu unserem Strombedarf in NRW liegt bei etwa einem Prozent. Ein CO2-Minderungseffekt ist praktisch nicht vorhanden. Denn weil der Wind in NRW zu unregelmäßig weht, muss konventionelle Kraftwerkskapazität im Mittellastbereich vorgehalten werden, um den Spannungsabfall auszugleichen. Kraftwerke im Mittellastbereich emittieren aber erheblich mehr Schadstoffe als im Volllastbereich. Windindustrie in NRW ist deshalb nichts anderes als ein gigantischer Öko-Schwindel. Die FDP kämpft dafür, sofort Maßnahmen gegen den Bau weiterer Wndindustrieanlagen einzuleiten Wenn die Landesregierung glaubt, das Problem durch kosmetische Maßnahmen in den Griff zu bekommen, wird sie ihr blaues Wunder erleben. Mit der Ablehnung der FDP-Forderung nach einem Moratorium für den Bau weiterer Anlagen hat die Koalition während der vergangenen Plenarsitzung eine eindeutige Botschaft an die Menschen im Land geschickt: Dass sie nämlich in keiner Weise bereit ist, die Proteste gegen die Windindustrie ernst zu nehmen. Diese Ignoranz wird der Protestbewegung sicherlich weiteren Zulauf bescheren.

    Von Reiner Priggen (GRÜNE)
    1. Wir müssen vermitteln, warum wir uns wieder mit der Windkraft befassen. Aus den Erkenntnissen der internationalen Klimaforschung wissen wir, dass es Veränderungen im Weltklima gibt. die von den Menschen in den letzten 100 Jahren verursacht wurden. Gleichzeitig haben wir einen Anstieg des Weltenergieverbrauchs und einen deutlichen Anstieg der Weltbevölkerung. Wir können von Ländern der Dritten Welt nicht erwarten, dass sie ihren Energieverbrauch einschränken und sich aus Klimaschutzgründen energiesparend entwickeln, während wir in den hochtechnologischen Ländern weder in der Lage sind unseren Energieverbrauch deutlich zu reduzieren, noch neue klimaverträgliche regenerative Energieerzeugungsarten zur breiten Anwendung zu bringen. Wenn im asiatischen Raum, in China, in Afrika irgendwann genauso viele Kilowattstunden pro Kopf verbraucht werden wie in Amerika oder in Europa, gibt es den Klimakollaps. Wir müssen also konkrete Beiträge hier leisten und können nicht erwarten, dass andere uns das vormachen. In diesem Zusammenhang kann die Windkraft einen wichtigen und vernünftigen Beitrag leisten. Sie kann es nicht allein; das ist völlig klar. Wir brauchen auf lange Sicht ein breites Bündel von Maßnahmen. 2. Konkrete Planungen von Standorten für Windkraftanlagen müssen durch frühzeitige Offenlage der Planungen transparent gemacht werden. 3. Durch eine vernünftige Bauleitplanung der Kommunen, mit der Ausweisung von Standorten an der einen Stelle und der Festlegung von Tabuzonen an anderer Stelle. 4. Durch eine auch ökonomische Beteiligung der Bürger und der Landwirte, die Flächen verpachten, können die Konflikte, dafür gibt es viele positive Beispiele, minimiert werden.

    Systematik: 2130 Alternative Energien

    ID: LIN02681

  • Aus Nummern sollen Kunden werden.
    Aktuelle Stunde zur Reform der Arbeitsverwaltung.
    Plenarbericht
    S. 3 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Auf Antrag der SPD debattierte der Landtag am 27. Februar über das Thema "Weg mit der Bürokratie in der Arbeitsverwaltung - Arbeitsämter müssen endlich Dienstleister für Arbeitslose und Unternehmer werden".
    Horst Vöge (SPD) sagte. 70 Prozent Fehlbuchrate seien ein starkes Stück und bedeuteten erheblichen Reformbedarf in Richtung "weg vom Amt, hin zur Dienstleistung". Die Vermittlungsquote betrage nur noch 18 und der "Marktanteil der Bundesanstalt an der Besetzung offener Stellen nur zehn Prozent. Landesarbeitsämter würden als Scharnier und für Branchen- und regionale Probleme gebraucht. Die SPD habe auch keine Probleme mit mehr Privatisierung. Für die Selbstverwaltung gebe es keinen Bestandsschutz.
    Herbert Reul (CDU) bezifferte die wahre Zahl von Arbeitslosen auf sechs Millionen. Für die Massenarbeitslosigkeit sei die Regierungspolitik in Düsseldorf und Berlin. Vorrangig seien viele Millionen Arbeitsplätze, nicht Nebenkriegsschauplätze. Die SPD habe jahrelang erbittert gegen jede Modernisierung der Bundesanstalt gekämpft. Seit 1998 hätte sie Kenntnis von den Missständen, wenn diese nicht wegen des Wahljahrs vernebelt worden wären.
    Dr. Ute Dreckmann (FDP) stimmte der "zeitgenauen Inszenierung" des Skandals um die geschönten Vermittlungszahlen zu. Jetzt kämen endlich Bewegung und Reformen. Jeder habe wissen müssen, dass die Mammutbehörde mit Selbstverwaltung beschäftigt gewesen sei und Arbeitslose als Nummern behandelt habe. Die Rednerin brachte Beispiele für ABM-Karrieren und "pure Geldverschwendung" durch unnütze Fortbildungsmaßnahmen und trug fünf Forderungen eines FDP-Antrags im Bundestag vor.
    Barbara Steffens (GRÜNE) hielt viele Lösungsvorschläge für absolut inakzeptabel und trat für eine stark differenzierte Statistik, aber erst nach der Wahl, ein. Auch ohne Skandal um falsche Zahlen hätte kein Erwerbsloser jetzt Arbeit. Mit Risikoprofiler, Eignungsprüfung und Eingliederungsplänen nach dem Job-AQTIV-Gesetz habe Rot-Grün bereits reagiert. Der CDU fehle Selbstkritik.
    Arbeitsminister Harald Schartau (SPD) verteidigte das Prüfen eines Systems, in das 54 Milliarden Euro jährlich fließen und das für Arbeitslosengeld 25 und für Arbeitsmarktmaßnahmen 22 Milliarden Euro ausgebe. Das Aufdecken durch den Bundesrechnungshof müsse dazu führen, dass die Bundesanstalt zu Dienstleistung und Wettbewerb umorganisiert werde. Arbeit dürfe nicht verwaltet, sondern müsse vermittelt werden. Als wirksame Sofortmaßnahmen nannte er Vermittlungsgutscheine für arbeitslose Leistungsbezieher und Zusammenführen von Arbeitskosen- und Sozialhilfe. Die Beschäftigten der Bundesanstalt sollten in Veränderungen einbezogen werden. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen solle genannt werden, aber auch die Anteile der Frührentner.
    Christian Weisbrich (CDU) hielt völliges Versagen der selbsternannten Macher der SPD für das Problem. Die SPD-Fraktion greife bei Themen für Aktuelle Stunden daneben und habe die Statistik bereits durch Einbeziehen der 630-Mark-Jobs und des demographischen Wandels verändert. Schuld an der Beschäftigungsmisere seien das Spinnengewebe der Schutzgesetze und das wegen der gewerkschaftlichen Wahlkampfsponsoren gepflegte Arbeitskartell der SPD. Wo Markt unterdrückt werde, entwickele sich Schwarzmarkt.
    Rainer Bischoff (SPD) mahnte, Ablehnung von Arbeitsmarktpolitik wie bei der FDP dürfe nicht hinter den Krisen bei der Bundesanstalt versteckt werden. Die Selbstverwaltung sei zu prüfen, aber nicht abzubauen. Auf wenigen Gebieten arbeiteten Unternehmer- und Arbeitnehmerverbände so fruchtbar zusammen wie dort. Die Reformkräfte unter den 93 000 Beschäftigten sollten unterstützt werden. 88 000 offene Stellen sollten der Gradmesser sein.
    Dr. Gerhard Papke (FDP) warf dem Arbeitsminister vor, in zwei Jahren nichts mitbekommen und gegen desaströse Zustände nichts unternommen zu haben. Bei der Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe passiere nichts. Betriebe und Beschäftigte in NRW zahlten jährlich mehr als 12,3 Milliarden Eure Beiträge. Für Qualifizierung sei eine gigantische Industrie entstanden. Der Minister solle sich endlich mit der Qualität dieses Big Business befassen.
    Marianne Hürten (GRÜNE) zweifelte an besserer privater Vermittlung und lobte Hilfepläne für arbeitslose Sozialhilfeempfänger. Bei Privaten bestehe Gefahr der Rosinenpickerei. Anreize für neue Wege sollten die Beschäftigten bekommen. Geldzahlung ohne verabredete Schritte in den Arbeitsmarkt solle es nicht mehr geben.
    Willi Zylajew (CDU) berichtete, jahrelang habe ein fein gesponnenes Netz aus Interessen jeden Veränderungswunsch weggebügelt. Ob ABM oder Arbeit statt Sozialhilfe, wo die Landesregierung mitmische, entstünden blühende Landschaften für Bürokratie. Die CDU mache alles mit, was zu mehr Effizienz diene, aber es solle ehrlich diskutiert werden.
    Axel Dirx (SPD) meinte, das Arbeitsamt solle Unternehmen als Kunden betrachten und dafür sorgen. dass Arbeitslose sich nicht an den Status gewöhnten.

    Systematik: 2410 Arbeitsmarkt; 1200 Öffentliche Verwaltung

    ID: LIN02682

  • Nachdenken über Naturschutzbeirat.
    S. 3 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Spannungen im Naturschutzbeirat waren Thema einer Frage des CDU-Abgeordneten Heinrich Kruse aus Bocholt, die Agrarministerin Bärbel Höhn in der Fragestunde am 27. Februar beantwortete.
    Naturnutzer und Naturschützer im Beirat hätten sich darauf verständigt, antwortete die Ministerin, den Vorsitzenden aus den Reihen der Naturschützer und einen Naturnutzer als Stellvertreter zu wählen. Abweichend davon habe dann die Nutzerseite vorgeschlagen. die Amtszeit des Vorsitzenden zu halbieren und zwischen Nutzer und Schützern zu wechseln. Die Naturschutzverbände hätten sich der gesetzlich vorgeschriebenen Losentscheidung durch Rückzug aus dem Beirat entzogen. Dafür habe sie Verständnis, da bei solchen Verstimmungen keine konstruktive Zusammenarbeit vorstellbar sei.
    Nach Zusatzfragen ergänzte Ministerin Höhn, über den Beirat müsse neu nachgedacht werden, wenn den Naturschützern der Vorsitz ihres Beirats genommen werden könne. Die Lähmung verstärke sich seit 1995 immer mehr. Offensichtlich hielten die Naturschützer ein Zusammenwirken mit den Naturnutzern nicht mehr für möglich.

    ID: LIN02683

  • Dank für die hervorragende Zusammenarbeit...
    S. 3 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Bildunterschrift:

    ... hat Landtagspräsident Ulrich Schmidt (r.) Mark Weitzman (l.) bei seinem Besuch im Landesparlament abgestattet. Der Direktor des Simon Wiesenthal Centers in New York und sein Institut seien unermüdliche Helfer im Kampf gegen rechtsextremistische Gruppen. Der Landtagspräsident beklagte, dass es derzeit mindestens 1 300 deutsche Internetseiten gebe, die zu Gewalt gegen jüdische Mitbürger und andere Personen aufriefen; die Initiatoren dieser rassistischen Machwerke griffen dazu oft auch auf Server rechtextremistischer Gruppen in den USA zurück. Schmidt und Landtagspräsident Peter Jeromin erörterten mit der Gästegruppe, der auch US-Konsulin Elizabeth Rood und Dr. Jürgen Bodenstein vom Amerika-Haus in Köln angehörten, Vorfälle mit rechtsextremistischem und antijüdischem Hintergrund in Nordrhein-Westfalen und Amerika. Man war sich einig, dass im Länder übergreifenden Kampf gegen neonazistische Bestrebungen und Gewalt die Zusammenarbeit zu vertiefen und der Austausch von Informationen fortzusetzen seien.

    ID: LIN02802

  • "Dies ist eine Sternstunde für direkte Demokratie".
    Plenarbericht;

    S. 4 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    In zweiter und direkt angeschlossener dritter Lesung hat der Landtag am 1. März den Weg dafür geebnet, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes mehr direkten Einfluss auf die Landespolitik nehmen können. Nach den schon in der Verfassung vorgesehenen Instrumenten Volksbegehren und Volksentscheid wurde jetzt auch die Volksinitiative in die Verfassung des Landes aufgenommen. Sie besagt, dass ein halbes Prozent der Stimmberechtigten den Landtag verpflichten kann, sich mit im Einzelnen benannten politischen Themen zu befassen. Die Abgeordneten beschlossen in einem weiteren Gesetzentwurf zudem, die Hürde für Volksbegehren von bisher 20 auf acht Prozent zu senken. Künftig können auch Verfassungsänderungen per Volksentscheid über das Volksbegehren herbeigeführt werden. - Die Gesetzentwürfe von SPD und GRÜNEN (Drs. 13/462 - Verfassungsänderung - und Drs. 13/457 - Volksbegehren und Volksentscheid) wurden, wie vom Hauptausschuss vorgeschlagen, angenommen. Alle vier Fraktionen stimmten dem von SPD, GRÜNEN, CDU und FDP vorgelegen Änderungsantrag (Drs. 13/2327) zu. Der Gesetzentwurf der CDU (Drs. 13/187) wurde abgelehnt.
    Dorothee Danner (SPD) erklärte, "es geht um die notwendige Stärkung der plebiszitären Elemente in unserer Verfassung". Trotz unterschiedlicher Ausgangslagen hätten sich die Fraktionen einander angenähert. Nun werde ein Zeichen für mehr Demokratie gesetzt und ein Beitrag zum Abbau von Politikverdrossenheit geleistet; außerdem, so hoffe sie, würden auch die Debatten im Landtag bereichert. Das setze voraus, "dass sich die Bürgerinnen und Bürger beteiligen, dass sie aktiv werden und Chancen ergreifen, sich von Verfahrenshürden nicht abschrecken lassen, sondern Gleichgesinnte suchen und mobilisieren, um gemeinsamen Anliegen an den Landtag heranzutragen".
    Werner Jostmeier (CDU) räumte ein, die bisherigen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheid seien viel zu hoch. Seit dem bisher einzigen Volksbegehren "Stop Koop" vor 24 Jahren habe sich nichts mehr getan. Die hohen Hürden hätten viele Menschen davon abgehalten, von der Möglichkeit direkter Demokratiebeteiligung Gebrauch zu machen. Jostmeier: "Das Parlament gibt ein Stück Macht zugunsten direkter Demokratie auf." Das könne dazu führen, dass auf dem Weg über den Volksentscheid sogar die Verfassung geändert werden könne. - Dann müssten zwei Drittel der Wahlberechtigten, nämlich 4,29 Millionen, dem Anliegen zustimmen. Seine Fraktion hätte gerne niedrigere Quoten gesehen, fuhr er fort. man halte auch die thematische Beschränkung bei der Volksinitiative (keine Verfassungsänderung, keine Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen) für nicht notwendig.
    Dr. Robert Orth (FDP) hätte sich ebenfalls für seine Fraktion mehr Mut beim Verfahren bei Volksbegehren und Volksentscheid gewünscht. Bei den Quoten für Volksentscheid und Verfassungsänderung habe sich vor allem die Landesregierung als "Angsthase" entpuppt: "Das Zustimmungserfordernis von 15 Prozent der Stimmberechtigten bei Volksentscheiden ist keine Verbesserung der bestehenden Rechtslage." Lob spendete er der CDU, sie habe sich mit konstruktiver Verfassungspolitik beschäftigt. Kritik an den GRÜNEN: Sie hätten angesichts ihres Wahlprogramms mehr erreichen müssen.
    Sylvia Löhrmann (GRÜNE) sah in der Verhandlung eine "Sternstunde für die direkte Demokratie." Mit den Vereinbarungen im Lande sei man "einfach spitze". Auch sie rühmte in diesem schwierigen Prozess die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen. Das sei nun schon die dritte Verfassungsänderung, die man in den letzten knapp zwei Jahren auf den Weg gebracht habe: "Es ist ein Zeichen gegen Politikverdrossenheit. Ich wünsche mir, dass unser heutiger Beschluss Signalwirkung nach Berlin entfaltet." Was die Kritik der FDP angehe, so sei die von reinen Populismuserwägungen geleitet: Die Sache sei ihr egal, es gehe ihr nur um die schnelle Schlagzeile. NRW sei ab heute im Ländervergleich mit den fortschrittlichsten Regelungen für die direkte Demokratie ausgestattet, urteilte die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN. Dennoch sehe man weiteren Handlungsbedarf und werde sich darum nicht ausruhen.
    Marianne Thomann-Stahl (FDP) stellte richtig: "Die FDP war diejenige Fraktion, die die niedrigsten Quoten vorgeschlagen und beantragt hat." Es seien die GRÜNEN, die in dieser Frage "nach oben gewandert sind".
    Innenminister Dr. Fritz Behrens (SPD) fand mit Blick auf Berlin: "Es wäre gut, wenn sich auch auf Bundesebene ein von einer breiten Mehrheit getragener Kompromiss finden ließe, der die Wünsche des Volkes, von dem nach Artikel 20 des Grundgesetzes alle Staatsgewalt ausgeht, konstruktiv aufnimmt." Es wäre der politischen Willensbildung im Bundestag nur dienlich, wenn man sich hier wie in den Ländern entschließen könnte, mehr direkte Demokratie einzuführen. Auch in der Zuwanderungsfrage wäre die Eintracht, die hier im Düsseldorfer Landtag in diesem Bereich herrsche, gut auf Bundestag und Bundesrat zu übertragen, ergänzte der Minister.


    Systematik: 1010 Staatsaufbau; 1080 Wahlen

    ID: LIN02684

  • Landtag beschließt seine Verkleinerung.
    Plenarbericht
    S. 4 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Der Landtag des Landes hat seine eigene Verkleinerung beschlossen: Ab 2005 sinkt die Zahl der gesetzlich vorgesehenen Abgeordneten von bisher 201 auf 181. Erreicht wurde diese Regelung durch eine Änderung des Landeswahlgesetzes, zu dem die CDU einen Gesetzentwurf (Drs. 13/615) vorgelegt hatte. Gegen die FDP wurde die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (Drs. 13/2250) mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und CDU angenommen. Dorothee Danner (SPD) erklärte, künftig gebe es statt 151 nur noch 128 Wahlkreise im Lande, die Zahl der über die Reservelisten in den Landtag kommenden Abgeordneten werde auf 53 reduziert. Werner Jostmeier (CDU) begrüßte die Lösung, die man bei der Abgrenzung der Wahlkreise gefunden habe und unterstrich, dass seine Fraktion bei der Verkleinerung gern weiter gegangen wäre. Für die FDP hielt Marianne Thomann-Stahl an der Überzeugung fest, das Landesparlament auf 151 Sitze zu verkleinern. Schade, dass die CDU davon abgerückt sei. Monika Düker (GRÜNE) unterstrich das Anliegen ihrer Fraktion, Überhang- und Ausgleichsmandate zu verhindern. Innenminister Dr. Fritz Behrens (SPD) sah das Landeswahlrecht mit der Änderung "auf einem großen Sprung nach vorn", der Weiterentwicklung könne man ruhigen Gewissens zustimmen.

    Bildunterschrift:
    In gutem demokratischen Geist haben alle vier Fraktionen zusammengearbeitet und eine gemeinsame Lösung gefunden - hier ihre Sprecher (v. l.): Dorothee Danner (SPD), Werner Jostmeier (CDU), Dr. Robert Orth (FDP) und Sylvia Löhrmann (GRÜNE).

    Systematik: 1100 Parlament

    ID: LIN02685

  • CDU dringt zur Verringerung von Kriminalität auf Videoüberwachung.
    Vorbehalte bei anderen Fraktionen.
    Plenarbericht
    S. 5 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    "Die Videoüberwachung ist ein hervorragend geeignetes Instrument, um Straftaten zu verhindern und aufzuklären. Sie gewährleistet somit den Gleichklang zwischen Prävention und Repression." Die in NRW für den Einsatz gezogenen gesetzlichen Grenzen seien zu eng: Es könne nicht richtig sein, dass eine Videoüberwachung deswegen beendet werden müsse, wenn sie Erfolg habe und die Zahl der Straftaten im Überwachungsbereich zurückgehen lasse. Diesen Gesetzentwurf der CDU (Drs. 13/2280) hat der La tag nach erster Lesung einstimmig an den Innenausschuss überwiesen.
    Karl Kress (CDU) appellierte an die ,"Einsichtsfähigkeit" der Koalition. Sie solle dem Antrag zustimmen, "damit wir in Nordrhein-Westfalen endlich genau so erfolgreich wie unsere Nachbarländer eine offene Videoüberwachung zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, aber auch unserer Polizeibeamten, rechtlich abgesichert durchführen können". Es gelte, schutzwürdige Interessen der Betroffen abzuwägen: dennoch dürfe Datenschutz nicht zu Tatenschutz werden. Die Auswertung des Bielefelder Versuchs habe positive Ergebnisse erbracht Auch ehemalige Kritiker stünden heute hinter dem Einsatz dieser Technik.
    Ursula Bolte (SPD) wertete den Gesetzentwurf der Union als Schnellschuss, der keine Unterstützung verdiene. Zwar sei man sich darin einig. die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen, Einigkeit sollte es aber auch geben, "die Grundrechte zu wahren und jede Maßnahme, die als Einschränkung von Persönlichkeitsrechten verstanden werden muss, sehr gründlich und sensibel zu betrachten". Erst nach einer sorgfältigen Auswertung des Bielefelder Modellversuchs könnten Folgerungen gezogen werden, nicht schon jetzt.
    Karl Peter Brendel (FDP) hielt die Auswertung für unbedingt erforderlich, "bevor wir überhaupt über weitere Regelungen nachdenken". Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass Videoüberwachungen zu Verdrängung und Verlagerungen führten. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger könne nur im Rahmen der Verfassung und rechtsstaatlicher Grundsätze bewerkstelligt werden. Eine Überwachung überall und rund um die Uhr dürfe nicht sein. Seine Fraktion lehne den CDU-Vorstoß ab.
    Monika Düker (GRÜNE) zog auf diesem Feld in Bürgerrechtsfragen mit den Liberalen an einem Strang, wie sie sagte: Beim Eingriff in Grundrechte durch den Staat habe der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu gelten. Der Slogan "Datenschutz ist Täterschutz" lasse eine solche Abwägung vermissen. Es sei zu einfach, wenn die CDU die schlichte These "Mehr Kameras gleich mehr Sicherheit" ständig wiederhole; dadurch werde sie nicht richtiger.
    Innenminister Dr. Fritz Behrens (SPD) wandte sich dagegen, "eine Entscheidung der Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in der Gefahrenabwehr und in der Kriminalitätsbekämpfung im Benehmen oder gar im Einvernehmen mit einer Kommune sich vorzustellen". Das nämlich sehe der CDU-Entwurf vor. Schon deshalb könnte er dem Gesetz nicht zustimmen, "über alle anderen Fragen kann man noch diskutieren". Der Minister riet: "Warten wir den Modellversuch ab."
    Theodor Kruse (CDU) wies auf die Daten der jüngsten Kriminalitätsstatistik des Landes hin. Die seien ein schlechtes Zeugnis und die Quittung für die aus Sicht seiner Fraktion falsche Innenpolitik der rot-grünen Landesregierung. Die vorhandenen Gesetze seien im Bereich der Videoüberwachung so zu ändern, "dass sie in der Tat der modernen Verbrechensbekämpfung entsprechen". Es gehe der CDU nicht um flächendeckende Überwachung von Orten oder um gezielte und systematische Überwachung von Personen. Wenn die Auswertung des Versuchs abgewartet werden solle, warum habe man dann in Bielefeld die Videoüberwachung schon abgeschaltet?

    Systematik: 1300 Innere Sicherheit; 7750 Datenschutz

    ID: LIN02686

  • Kostenregelung.
    S. 5 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Die CDU will zu Gunsten der Gemeinden die Landesverfassung ändern. Nach dem Willen der Fraktion soll darin der Grundsatz der Konnexität verankert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf (Drs. 13/2279) vor, den der Landtag in erster Lesung beraten und an den Hauptausschuss als federführenden Ausschuss überwiesen hat. Mit ihrer Initiative will die CDU erreichen, dass angesichts der finanziellen Schieflage der Kommunen künftig die Vorschrift greifen soll, "dass grundsätzlich bei Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben auch Bestimmungen zur Deckung der Kosten zu treffen sind", wie der CDU-Abgeordnete Werner Jostmeier bei der Einbringung ausführte. Bisher gebe es keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch der Gemeinden auf vollen Kostenausgleich.

    ID: LIN02687

  • Landesentwicklung.
    Plenarbericht
    S. 5 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) hat bei der Vorlage des Landesentwicklungsberichts (Vorlage 13/1069) angekündigt, künftig würden bei der Raumentwicklung vor allem die Schwerpunkte Regionalisierung, Konzentration zentraler Aspekte, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit stärker berücksichtigt. Die notwendigen Gesetzesänderungen bei der Landesentwicklung und Landesplanung würden ab April in Diskussionsforen ausgearbeitet. - Der Landesentwicklungsbericht wurde vom Plenum an den Ausschuss für Umweltschutz und Raumordnung überwiesen.
    Klaus Strehl (SPD) schlug vor, in der Modernisierungsdebatte die Region verstärkt zu berücksichtigen; das Ganze dürfe dabei aber nicht aus dem Blick geraten. Die Verfahren müssten vereinfacht und beschleunigt werden, die Zusammenarbeit sei zu verbessern.
    Seine Partei werde sich auf kommunaler und regionaler Ebene an dem angestrebten Novellierungsprozess beteiligen, sagte Heinz Sahnen (CDU) zu. Den allgemeinen Absichtserklärungen hätten Taten zu folgen: Kompetenzen seien zu verlagern, die Entscheidungsfreiheit müsse gestärkt werden, die regionalen Räte müssten mehr Vertrauen genießen.
    Holger Ellerbrock (FDP) verlangte mehr Beteiligung der Öffentlichkeit und mehr Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachressorts. Er vermisste die Energiepolitik im Landesentwicklungsbericht.
    Für die GRÜNEN betonte Johannes Remmel den Wert der Landesplanung für funktionierende Steuerungsprozesse. Innerhalb konkreter Ziele wie Vorsorge, Nachhaltigkeit und Nutzung moderner Unternehmensstrategien solle der Prozess innerhalb klar abgegrenzter Zuständigkeiten ablaufen.

    Systematik: 6400 Raumordnung

    ID: LIN02688

  • Vereidigung.
    S. 5 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Bildunterschrift:
    Ihren Eid als neue Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen haben vor dem Plenum des Landtags der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Gero Debusrnann (l.). und der Vizepräsident Dr. Günter Schwieren (r.) abgelegt. Nach ihrer Vereidigung wünschte Landtagspräsident Ulrich Schmidt dem neuen Vizepräsidenten und dem Vertreter im Amt des Vizepräsidenten beim Verfassungsgerichtshof alles Gute und viel Erfolg.

    ID: LIN02689

  • Entlassene Mordverdächtige: "Ohnmacht und Wut empfinden die Menschen in diesem Fall".
    Plenarbericht
    S. 6 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Ein Fall wie die Entlassung von drei Mordverdächtigen aus der Untersuchungshaft - wie dies vor kurzem vom Oberlandesgericht Hamm (OLG) wegen der zu langen Haftdauer - veranlasst worden war - dürfe sich nicht wiederholen, erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP, Jan Söffing, zu Beginn der Aktuellen Stunde des Landtags am 28. Februar. Die von seiner Fraktion beantragte Debatte im Plenum stand unter dem Thema "Entlassung von drei geständigen Mordverdächtigen aufgrund zu langsamer Arbeit der Staatsanwaltschaft". Die Opposition forderte mehr Personal für die Justiz, damit der Überlastung der Staatsanwaltschaften begegnet werden könne.
    Jan Söffing (FDP) meinte, es gebe nichts schönzureden: "lm Augenblick betreiben wir doch bei der Justiz und insbesondere bei der Staatsanwaltschaft Mangelverwaltung pur." Die sei man nicht bereit, länger hinzunehmen. Weil eine funktionierende Rechtspflege und die Unabhängigkeit der Justiz als dritte Staatsgewalt ihren Preis hätten und weil der Rechtsstaat nicht zum Nulltarif zu haben sei, müsse der Justizminister endlich handeln. Sonst nehme er es als "systembedingt und damit unvermeidbar" hin, dass Straftäter wieder auf freien Fuß gesetzt würden, bevor ihnen der Prozess gemacht wird. Nichts hielt Söffing von der von SPD und GRÜNEN geübten Richterschelte: Wer glaube, die drei OLG-Richter wären sich nicht über die Tragweite ihrer Entscheidung im Klaren gewesen, der rede "wie der Blinde von der Farbe". Die FDP werde nicht zulassen, dass die Unabhängigkeit der Justiz angetastet werde.
    Frank Sichau (SPD) wies dies als Unterstellung zurück: Man messe der Unabhängigkeit große Bedeutung bei, "gleichzeitig gilt aber auch, dass Justiz eine gesellschaftliche Verantwortung trägt und es ausgesprochen problematisch ist, wenn Justiz sich in den Elfenbeinturm begibt". Den FDP-Standpunkt wertete er als Fehleinschätzung, es gehe offenbar in erster Linie nicht um ein Personalproblem, auch stimme es vermutlich nicht, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Münster zu langsam gearbeitet habe. Das eigentliche Problem sei wohl die Frage: .,War die Kommunikation zwischen den Beteiligten sachgerecht?" Die übliche Anforderung einer Stellungnahme sei unterblieben, die Staatsanwälte seien nicht noch einmal gehört worden.
    Bernhard Recker (CDU) sagte, das Unverständnis der Bürger über diesen Skandal sei bundesweit Die Menschen hätten kein Verständnis für gegenseitige Schuldzuweisungen von Behörden. Sie könnten es nicht fassen und seien "ohnmächtig vor Wut, dass so etwas in einem Rechtsstaat überhaupt passieren kann". Dann sei da noch die Frage, ob man bei der Entlassung aus der Haft auch an die Opfer des damaligen Geschehens gedacht habe - gegen die sei die Entscheidung ein "unglaublicher Affront". Es gehe, fuhr Recker fort, nicht allein um die Sicherheit der Bürger vor Ort, es gehe letztlich um die Glaubwürdigkeit der Justiz allgemein. Wenn die Staatsanwaltschaft überlastet gewesen sei, dann stimmten die Rahmenbedingungen nicht; für die sei allein die Landesregierung verantwortlich.
    Sybille Haussmann (GRÜNE) nannte den Vorfall ebenfalls skandalös und fragte, ob die beteiligten Richter und Staatsanwälte "eigentlich noch alle Tassen im Schrank" hätten. Söffing habe seinen Richterkollegen keinen Vorwurf gemacht: "Er ist selber Richter Eine Krähe hackt der anderen natürlich kein Auge aus." Ihre Fraktion schließe sich der Empörung ausdrücklich an. Sie frage sich, "ob ausgerechnet die obersten Richter im Land die Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger weniger wichtig nehmen als das eigene Interesse, der Staatsanwaltschaft eine Lehre zu erteilen". Wie ihr SPD-Kollege sei sie der Meinung. dass etwas mehr Kommunikation und Fingerspitzengefühl den Fall hätten verhindern können.
    Justizminister Jochen Dieckmann (SPD) bestritt, dass auf der Suche nach der Verantwortung ein "Schwarze-Peter-Spiel" im Gange sei; es seien förmliche Vorermittlungen eingeleitet, deren Ergebnis abzuwarten sei. Es werde der Opposition nicht gelingen, zwischen der Personalausstattung der Staatsanwaltschaft und dem konkreten Ablauf dieses Verfahrens einen Zusammenhang herzustellen, kündigte der Minister an. Die personelle Situation sei zwar immer noch sehr angespannt, aber sie sei durch Einstellungen besser geworden. Die Staatsanwälte im Lande schafften es, innerhalb von sechs Monaten fast 93 Prozent aller Ermittlungsverfahren abzuschließen. Da müsse es möglich sein, durch entsprechende Prioritätensetzung die Haftsachen vorab zu behandeln. Der Minister sah sich außer Stande, gerichtliche Entscheidungen zu kritisieren, "ich glaube aber, es muss zulässig sein, auch in diesem Hause Sorge zu äußern über die Sprachlosigkeit, die es in diesem konkreten Fall gegeben hat".
    Peter Biesenbach (CDU) urteilte, die Richterschelte von SPD und GRÜNEN "hat schlicht mit mangelnder Wahrnehmung zu tun". Bei den Fällen von anzuordnenden Haftentlassungen sei eine steigende Tendenz festzustellen, das liege daran, dass es im Lande zu wenig Staatsanwälte gebe. Die Ursache dafür sei die fehlende Verantwortung der Landesregierung. Der Ministerpräsident verspreche lieber einen Metrorapid, "als dem Justizminister zu ermöglichen, die personellen und sächlichen Mittel zu bekommen, um den Justizapparat ordnungsgemäß auszustatten".
    Dr. Robert Orth (FDP) fand, nach dem Legalitätsprinzip müssten alle Straftaten vor Gericht, egal ob es sich um ein schweres oder weniger schweres Verbrechen handele. Wenn auf der einen Seite Haftangelegenheiten dringend erledigt werden sollten, dann verjährten auf der anderen Seite Verfahren wie beim Fall Veba. Hier und bei anderer Gelegenheit gehe es nicht darum, dass der Justizminister die Staatsanwälte austauscht - "irgendwann muss dieses Spiel ein Ende haben".
    Hans-Willi Körfges (SPD) ergänzte, in einem demokratisch aufgebauten Staat müssten sich auch Gerichte Kritik gefallen lassen: "Unabhängigkeit bedeutet nicht Unfehlbarkeit." Das habe die Opposition offenbar an ein paar Stellen verwechselt. Es gebe keine monokausalen Erklärungen für den Vorfall; wenn die Opposition mit schnellen Erklärungen bei der Hand sei, so handele es sich dabei um "populistisches, politisches Kalkül".

    Bildunterschrift:
    Der Kontrahent und der Minister: Jan Söffing (FDP, l.) begründete die Aktuelle Stunde seiner Fraktion, Minister Jochen Dieckmann (SPD, r.) stellte sich vor die Justiz des Landes.

    Systematik: 3300 Justiz

    ID: LIN02690

  • Ruhrgebiet.
    S. 6 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    In erster Lesung hat der Landtag den von der CDU vorgelegten Gesetzentwurf "Gesetz zur Erweiterung der Kompetenzen und zur Demokratisierung des Kommunalverbands Ruhrgebiet (KVR)" (Drs. 13/2267) beraten und ihn einstimmig an den federführenden Ausschuss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform überwiesen. SPD und GRÜNE haben dazu einen Entschließungsantrag (Drs. 13/2333) eingebracht. Mit dem Gesetz will die Union den KVR wieder zu der politischen Klammer des Reviers machen, die er zu Zeiten des Ruhrsiedlungsverbandes war, um die Region zu stärken und ihr die selbstständige Vertretung der eigenen Interessen zu ermöglichen.

    ID: LIN02691

  • Landtagsmehrheit für Metrorapid-Projekt.
    Plenarbericht;

    S. 7 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Nach vierstündiger Debatte über eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Wolfgang Clement stimmte der Landtag in namentlicher Abstimmung über drei Entschließungen ab. Die CDU-Entschließung (Drs. 13/2336), auf den Metrorapid Dortmund--Düsseldorf zu verzichten und stattdessen eine "Eurorapid"-Verbindung zwischen Rhein-Ruhr und Randstad (Amsterdam-Rotterdam-Den Haag) zu prüfen, wurde abgelehnt - ebenso die FDP-Entschließung (Drs. 13/2346). SPD und GRÜNE legten auf acht Seiten ihre gemeinsame Position dar (Drs. 13/2334), die mit der Mehrheit angenommen wurde. Darin legen sie unter anderem fest, dass das Land NRW keine wirtschaftlichen Risiken übernehmen dürfe und dass Baumaßnahmen erst begonnen werden dürften, wenn die Bundesmittel im Haushalt 2003 bereitgestellt seien.
    Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) betonte die außerordentliche Bedeutung des Projekts und einen wichtigen Schritt zur Lösung der Mobilitätsprobleme in NRW. Der Metrorapid sei eine überzeugende Antwort auf künftige Verkehrsaufkommen. Kein anderes Verkehrsmittel sei so stabil, sicher, umweltfreundlich und betriebskostengünstig. In der Bauphase würden 15 000 neue Arbeitsplätze und im Betrieb 1700 Dauerarbeitsplätze entstehen. Er halte die Chance der Anbindung an Köln und Bonn, sogar bis 2006, für möglich. Die Deutsche Bahn sei bereit, den Metrorapid zu betreiben. Das High-Tech-Projekt, made in germany, dürfe nicht zerredet werden. Der Metrorapid werde ein solitärer Glanzpunkt im NRW-Verkehrssystem sein.
    Dr. Jürgen Rüttgers (CDU), Fraktionsvorsitzender, sprach dagegen von einem Prestigeprojekt des Ministerpräsidenten, das die Probleme im Ballungsraum Rhein-Ruhr nicht löse, sondern die Nahverkehrsmittel ausplündere. Mit dem Metrorapid könnten stündlich nur 3200 Personen fahren. Der Bundeszuschuss lasse eine Finanzierungslücke von 1,45 Milliarden Euro. Kein Investor sei zu diesem Risiko bereit. Im Konzept werde von einem Phantomkredit ein Überschuss errechnet. Schulden würden mit Schulden bezahlt. Das Projektmanagement der Landesregierung sei unverantwortlich. Kein Unternehmen dürfe seinem Aufsichtsrat so etwas vorlegen. Alternativen wie ein Eurorapid oder ein S-Bahn-Expressring im Ruhrgebiet seien dagegen sinnvoll und seriös.
    Gerhard Wirth (SPD) wies darauf hin, dass die Technologie nur bei einer Strecke in Deutschland im Ausland anerkannt werde und dass das Projekt von den Wirtschaftskammern befürwortet werde. Der Metrorapid habe wesentlich höhere Beschleunigungs- und Bremswerte als Rad-Schiene. Der Zeitvorteil liege bei fünf bis zwölf Minuten. NRW werde die gesamte Nahverkehrs-Leistung bis 2003 um 30 Prozent erhöhen. Im Jahr 2015 werde es 21 Millionen Personenfahrten pro Tag in NRW geben. Ohne Metrorapid könne das gar nicht aufgefangen werden.
    Jürgen W. Möllemann (FDP), Fraktionsvorsitzender, stimmte zu, der Metrorapid werde die Verkehrsprobleme zusammen mit den anderen Systemen lösen. Leider bremsten die GRÜNEN den Ausbau. Das eindeutige Ja der FDP sei nötig, um Unklarheiten im Koalitionsantrag zu beseitigen. Clement mache sich lächerlich, wenn Kabinettsmitglieder zum Baubeginn andere Erklärungen abgäben. Die GRÜNEN lehnten den Metrorapid innerlich ab, stimmten im Landtag aber trotzdem zu. Sie würden ihn in den Regionalräten blockieren. Die CDU stimme dagegen, obwohl sie eigentlich für die Technologie sei.
    Johannes Remmel (GRÜNE), Parlamentarischer Geschäftsführer: Partei und Fraktion hätten eindeutig entschieden, das Projekt zu unterstützen, und zwar aus rein sachlichen Gründen. Die kritische Prüfung gehöre zu ihren Pflichten. Der Antrag sei mühsam erarbeitet worden. Das Ergebnis mache vieles klarer. Für die weitere Planung stehe der Fahrgastnutzen im Mittelpunkt. Das Zugangebot werde gegenüber 1995 um 47 Prozent erhöht. 24 kommunale Verkehrsunternehmen und drei Eisenbahngesellschaften im Ruhrgebiet müssten zusammengeführt werden.
    Verkehrsminister Ernst Schwanhold (SPD) verlangte, das Hinterfragen der Machbarkeitsstudie solle beendet werden. Investitionsentscheidungen würden nach Summe, Zeitpunkt, Ertragserwartung, Finanzierung und Abschreibung aus dem Ertrag getroffen. Ein daraus errechneter Überschuss sei Grundlage der zweiseitigen Berechnung. Entlang der künftigen Metrorapid-Strecke werde jetzt an Bahnhöfen gebaut. Zwischen Dortmund, Düsseldorf und Duisburg werde der S-Bahn-Ringverkehr auf 15 Minuten verdichtet. Der Bund habe NRW einen EU-Zuschuss für transeuropäische Netze versprochen.
    Heinz Hardt (CDU), Parlamentarischer Geschäftsführer, bezeichnete das Projekt als wirtschaftlich zweifelhaft und unseriös finanziert. Die Prognose-Daten für 2015 basierten auf Zahlen vom Jahr 2000. Man plane mit dem Prinzip Hoffnung. Wenn der Bau begonnen sei, könne keiner mehr zurück. Dann werde alles glattgebügelt. Es sei ein Glück, dass der Bundesrechnungshof die Machbarkeitsstudie prüfe. Für die Finanzierung müssten 82 Millionen Euro Zins und Tilgungskosten pro Jahr aufgebracht werden, bei angenommenen Einnahmen von 54,7 Millionen Euro nicht zu bezahlen.
    Edgar Moron (SPD), Fraktionsvorsitzender, warf der CDU parteitaktische Ablehnung vor und erläuterte, der Metrorapid biete hohen Komfort. Er gleite geräuscharm und berührungslos, könne solide finanziert werden und werde von SPD und GRÜNEN begrüßt. Von örtlichen Gremien erwarte er Zustimmung. Das Gebietsänderungsverfahren für die Strecken Essen-Bonn sei bereits eingeleitet.
    Nach einem weiteren Beitrag von Jürgen W. Möllemann (FDP) erklärte Peter Eichenseher (GRÜNE), die GRÜNEN hätten nichts gegen Baumaßnahmen der Bahn in diesem Jahr und gegen den ersten Spatenstich. Der neue Bundestag entscheide nach der Wahl. Erst dann sei die Finanzierung rechtlich abgesichert. Die GRÜNEN hätten Risikobegrenzung und Fahrgastnutzen erreicht.
    Lothar Hegemann (CDU) verglich die Beschlussfassung über das Projekt mit haushaltsrechtlich nicht abgesicherten Zusagen beim Airbus der Bundeswehr. Die FDP fordere zum Rechtsbruch auf. Die Qualität von Metrorapid und Transrapid sei unterschiedlich. Die Verkehrsprobleme habe das Ruhrgebiet an den Rändern, nicht in der Mitte.
    Christof Rasche (FDP) vermisste Kritik des Ministers an den GRÜNEN und bezweifelte, dass mit ihnen gebaut werden könne. Für ein solch wichtiges Projekt müssten Parteien auf allen Ebenen zu ihrer Abstimmung stehen.
    Dr. Axel Horstmann (SPD) meinte, die verkehrlichen und finanziellen Dimensionen seien noch nie so gut untersucht worden wie bei diesem Projekt. Die CDU kneife jetzt vor der Entscheidung.
    Johannes Remmel (GRÜNE) sprach sich für Entsperren der Haushaltsmittel für die Planung aus und erwartete vom künftigen Bundestag die Haushaltsaufstellung mit dem Zuschuss für den Metrorapid.
    Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) bedankte sich für eine spannende, teilweise unterhaltsame Debatte und hielt der CDU Opportunismus und Verschlampen des Transrapid während der CDU-Regierung vor.
    Dr. Jürgen Rüttgers (CDU) antwortete mit dem Hinweis auf den Landesplanungsbericht hin, der eine Hochgeschwindigkeitsstrecke von Duisburg nach Amsterdam enthalte.
    Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) hielt eine Magnetbahn-Strecke in die Niederlande für vernünftig, die betriebswirtschaftlich gesunde Basis aber für fraglich. Sieben Millionen Passagiere hätten zwischen Berlin und Hamburg nicht ausgereicht.

    Systematik: 2640 Schienenverkehr; 2610 Öffentlicher Personenverkehr

    ID: LIN02692

  • Taubenzüchter empört: "Wir essen doch unsere Tiere nicht!"
    Ausschussbericht
    S. 8 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Was sind Brieftauben: Masttiere, die zum menschlichen Verzehr dienen oder Heimtiere, die für ein Hobby gehalten werden? Die Suche nach einer Antwort beschäftigte am 21. Februar die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, über ein Dutzend Sachverständige, Vertreter der Landesregierung und rund 200 Brieftaubenzüchterinnen und -züchter - unser Bild zeigt einen Blick in ihre Reihen -, die zur öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses angereist waren. Im Plenarsaal des Landtags ging es um den Bundesratsinitiativantrag Tierarzneimittel-Neuordnungsgesetz (TAM-NOG). Marie-Luise Fasse (CDU) leitete die Sitzung.
    Für den Gesetzgeber scheint die Sache klar. Um weiteren Skandalen in Zukunft einen Riegel vorzuschieben, will der Gesetzgeber detaillierte Regelungen schaffen, die den unkontrollierten und missbräuchlichen Einsatz von Tierarzneimitteln in der Produktion von Nutztieren unterbinden. Sonst besteht die Gefahr, dass Menschen zunehmend gegen lebensrettende Antibiotika resistent werden; andere Mittel stehen unter dem Verdacht, dass sie Krebs auslösen können. Darum haben die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen den Entwurf für ein Neuordnungsgesetz in den Bundesrat eingebracht. In dem Text werden Brieftauben - in Übereinstimmung mit der EU-Regelung (siehe die unten abgedruckte Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Karl-Heinz Rusche) - als Masttiere genannt. Das empörte die Brieftaubenzüchter: "Ich esse meine Brieftauben nicht", legte sich bei der Anhörung Horst Althoff, der Präsident des Verbandes Deutscher Bieftaubenzüchter fest.

    Arzneimitteleinsatz

    Zuvor hatte Reiner Priggen (GRÜNE) wissen wollen, was mit den für die Zucht nicht geeigneten Tauben passiert - würden die wie andere Heimtiere von ihren Züchtern bis zu ihrem Ende durch natürlichen Tod gehalten? Oder sei es nicht so, dass nicht mehr gebrauchten Tieren der Hals umgedreht werde?
    Als "Mastgeflügel" würde die Brieftaube voll den einschränkenden Bestimmungen des Gesetzes unterliegen. Damit fielen die Erleichterungen ersatzlos weg, die der Gesetzgeber bei der Anwendung von Arzneimitteln für Heimtiere vorgesehen hat. Das erbost die Brieftaubenzüchter besonders: Es sei diskriminierend, wenn der Gesetzgeber behaupte, "gerade bei Brieftauben geschieht in großem Umfang ein übermäßiger Arzneimitteleinsatz". Dazu Althoff: "Das ist aus der Luft gegriffen." In den 25 Jahren, die das Arzneimittelgesetz mit seiner Ausnahme für Brieftauben gelte, habe es keinen einzigen Arzneimittelskandal, verursacht durch Züchter, gegeben. Also entfalle der Anlass, das bestehende Gesetz zu ändern.
    Auf praktische Probleme der Brieftaubenzüchter bei der Durchführung des TAM-NOG wies Dr. Jürgen Raddai, ärztlicher Leiter der bundesweit einzigen Brieftaubenklinik in Essen, hin. Nach der neuen Gesetzeslage bestehe die Gefahr, dass einem von Krankheiten befallenen Brieftaubenbestand nicht schnell genug geholfen werden könne. Bis der Züchter das von einem Tierarzt ausgestellte Rezept (nach dem neuen Gesetz soll der Versand von Tierarzneimitteln verboten werden) erhalten und in der Apotheke vorgelegt habe, verstreiche wertvolle Zeit, zumal das Mittel erst noch bestellt und dann in der vorgeschriebenen Menge vom Apotheker abgepackt werden müsse. Raddai: "Das alles verzögert den Einsatz der notwendigen Arznei um vier bis fünf Tage - bei vielen Krankheiten ist das unverantwortlich." Der Brieftaubenexperte erläuterte noch, dass viele Medikamente vom Hersteller in Ein-Kilo-Packungen geliefert würden. Wenn ein Brieftaubenzüchter davon nur zweimal 30 Gramm benötige, dann blieben 940 Gramm des Medikaments übrig. Die müssten entsorgt werden, wenn das Mittel nach einem Jahr verfallen sei. Sein Plädoyer: Brieftauben sollten im Paragrafen 60 des Arzneimittelgesetzes verbleiben; das stelle den von allen gewünschten Verbraucherschutz nicht in Frage. Eine Streichung brächte auch nichts für die angestrebte größere Arzneimittelsicherheit.
    Keine Ahnung habe er, erklärte Verbandspräsident Althoff auf die Frage von Dr. Stefan Romberg (FDP), wie die Brieftaube in den neuen Gesetzestext gerutscht sei und warum in Nordrhein-Westfalen den kundigen Züchtern - es wurde deutlich, dass sie sich bei Krankheiten ihrer Tiere für kompetenter einschätzen als mancher nicht spezialisierte Tierarzt - die Behandlung ihrer Tauben erschwert werde. In dieser Frage sei der Verband vom zuständigen Ministerium nicht gefragt worden: die Brieftaube sei im Ministerium hinzugekommen, vermutete er. Es habe eine Besprechung im NRW-Landwirtschaftsministerium gegeben, legte der Präsident dar, dabei seien die Verbandsvertreter gebeten worden, eine vorgelegte Erklärung zu unterzeichnen. Das Ministerium habe zugesagt, zwei strittige Punkte zu klären: das sei aber nicht erfolgt, meinte Althoff. Er könne auch nicht, fuhr er fort, die Schätzung des Ministeriums, es gebe in Deutschland zehn bis 20 Millionen Brieftauben, nachvollziehen. Es seien allenfalls an die sechs Millionen Tiere, die von 67000 Züchtern in 40000 Schlägen mit einer Bestandsgröße von durchschnittlich 150 Tauben gehalten würden.
    Nach dieser Debatte fiel es dem agrarpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Eckhard Uhlenberg, nicht schwer, für die Opposition das Urteil zu fällen: "Dieses Gesetz ist nicht praxisreif." Es müsse im Bundestag noch überarbeitet werden: "So ist es jedenfalls nicht zu verabschieden." Die Ausschussvorsitzende Marie-Luise Fasse resümierte, der Bundestag solle zu einer Verbesserung kommen, "die praktikabel ist".

    Zusatzinformation:
    Geflügelte Worte
    "Die Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz achtet den Brieftaubensport als eine gesellschaftspolitisch wichtige Tradition und erkennt deren derzeitige Bedeutung an. Durch die Initiative wird weder der Brieftaubensport ins "Aus" getrieben noch die Brieftaubenzucht in Gefahr gebracht. Künftig sollen allerdings auch diese Tiere nur noch mit zugelassenen, geprüften Arzneimitteln nach vorheriger tierärztlicher Diagnostik behandelt werden. Dieses Verfahren ist auch bei der Behandlung anderer Tiere üblich und notwendig."
    Mit diesen Worten bescheidet Ministerin Bärbel Höhn (GRÜNE) die Anfrage des SPDD-Abgeordneten Karl-Heinz Rusche und versucht, mit einer ganzen Reihe von Missverständnissen aufzuräumen, die mit ihrer Bundesratsinitiative verbunden worden sind, im Arzneimittelgesetz die Einordnung der Brieftaube als Heimtier aufzuheben. Gerade diese Einordnung habe dazu geführt, dass eine ,Vielzahl von hochpotenten Arzneimitteln ohne Zulassung und ohne Kontrolle" in den Verkehr gelangt und auch ohne tierärztliche Indikation angewandt worden seien. Das aber sei wegen des inzwischen bekannt gewordenen hohen Risikopotentials - so werde etwa der Gruppe der Nitroimidazole genotoxische und kanzerogene Wirkung zugeschrieben- nicht länger tragbar, urteilt Höhn. Im Übrigen geIten Brieftauben heute schon aufgrund einer EU-Richtlinie als schlachtbares Geflügel, es könne also keine Rede davon sein, sie habe den Versuch unternommen, Brieftauben als Masttiere einzustufen. Dazu der Fragesteller Rusche: Kein Züchter würde das "Rennpferd des kleinen Mannes" verspeisen, was mit der Einstufung als. Masttier unterstellt werde. Der Brieftaubensport könne im Ruhrgebiet auf eine über 100-jährige Tradition zurückblicken, es handele sich um eine "Herzenssache" und einen Volkssport. Nach Expertenmeinung seien Medikamente gegen Salmonellen und Trichonomaden unumgänglich für gesunde Vögel und ein gutes Umfeld, meinte der SPD-Abgeordnete und befürchtete, durch die Änderung würden die Züchter "in die Illegalität getrieben" (Drs. 13/1827).

    Systematik: 6120 Tierschutz/Tierhaltung; 6900 Tierkrankheiten

    ID: LIN02693

  • "Wir wollen nicht die Verlierer des abgeschlossenen Qualitätspakts sein".
    Einigkeit über Notwendigkeit einer Stärkung der Fachhochschulen.
    Ausschussbericht
    S. 9 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    "Gleichwertig aber andersartig - Perspektiven der Entwicklung der Fachhochschulen" hieß der schon 1997 formulierte und einstimmig verabschiedete Antrag (Drs. 12/1481 neu) zur Förderung der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen. Trotz des weitgehenden Konsenses aller Fraktionen in dieser Frage seien bis heute keine konkreten Maßnahmen gefolgt, halten die Oppositionsfraktionen der Landesregierung vor. Vor diesem Hintergrund hat die FDP einen Antrag unter dem Motto ,.Fachhochschulen stärken - Kapazitäten ausbauen" (Drs. 13/1589) gestellt, zu dem die CDU einen Entschließungsantrag eingebracht hat (Drs. 13/1645). Dazu hat der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung unter Leitung des Vorsitzenden Joachim Schultz-Tornau (FDP) vor kurzem eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Der Einladung waren sieben Experten gefolgt, die eine Stellungnahme zur momentanen Lage sowie zu den weiteren Entwicklungsperspektiven im Hochschulbereich abgaben und den Fraktionen für anschließende Fragen zur Verfügung standen.
    Professor Dr. Joachim Metzner, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen in NRW, beschrieb und wertete in seinem Statement die mittlerweile rund 30-jährige Entwicklung der Fachhochschulen. Der immer größer werdenden Nachfrage nach einer fachhochschulischen Ausbildung seien zwar Gesetzgebungsprozesse gefolgt, die jedoch bis heute in ihrer Umsetzung noch zu wünschen übrig ließen. Die konkreten Botschaften an das Land seien deswegen von seiner Seite, gemeinsam aus der heutigen "Baustellensituation" herauszutreten, Potentiale zu nutzen und Perspektiven zu erhalten. Um die Fachhochschulen nicht zum Verlierer des 1999 geschlossenen Qualitätspaktes zu machen, sei es notwendig, für mehr Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Hochschulformen zu sorgen, rechtliche und administrative Hemmnisse abzubauen und eine solide Finanzierung zu gewährleisten.

    Bildungsoffensive

    Dieser gemeinschaftlich ausgearbeiteten Stellungnahme fügte Dr. Werner Jubelius von der Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen in NRW hinzu, vor allem die vergleichsweise kostengünstige und qualitativ hochwertige Ausbildung an den Fachhochschulen spreche für deren Stärkung.
    Der Rektor der Universität Paderborn, Professor Dr. Wolfgang Weber, hob hervor, gerade im Rahmen der europäischen Entwicklung komme man in Deutschland an einer Bildungsoffensive nicht vorbei. Kernziele seien dabei die Erhöhung des Anteils von kürzeren, berufsbezogenen Angeboten und der Ausbau der Bachelor- bzw. Master-Studiengänge. Keinesfalls seien Ressourcen umzuschichten, sondern neue müssten erschlossen werden.
    Darüber hinaus führte Professor Dr. Erhard Mielenhausen, Präsident der Fachhochschule Osnabrück, aus, auch er stimme den Forderungen aus dem Papier des Wissenschaftsrates in seinen grundlegenden Punkten, der quantitativen Verbesserung der Situation der Fachhochschulen, sowie dem Ausbau des Fächerspektrums und der Forschungsmöglichkeiten, zu. Man habe viel zu lange die verschiedenen institutionellen Einrichtungen betrachtet, anstatt "produktorientiert" zu handeln. Die Schaffung international wettbewerbsfähiger Strukturen sowie die Stärkung des speziellen Fachhochschulprofils und autonomere, finanziell besser ausgestattete Hochschulen ständen im Mittelpunkt.
    Eine am Kunden, in diesem Fall also am Studenten und an der Wirtschaft, orientierte Perspektive stellte Professor Dr. Andreas Mockenhaupt von der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen (Baden-Württemberg) dar. Um dem heutigen Wettbewerb zu entsprechen, müsse man das Profil der Fachhochschulen gegenüber den Universitäten stärken und deren Gleichwertigkeit in den Vordergrund stellen. Fachhochschulen müsse es möglich gemacht werden, heutigen Flexibilitätsansprüchen gerecht zu werden und auch selbstständig auf ihre Kundenkreise zuzugehen. Innovative, weniger bürokratische Ansätze seien zu unterstützen und Forschungsbereiche im Hinblick auf die allgemeine Zukunftsfähigkeit auszubauen. Professor Dr. Winfried Schulze, Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München, war als Vorsitzender des Wissenschaftsrates aktiv an einer vollzogenen Zwischenbilanz beteiligt. Er ergänzte diese in der Sitzung mit einigen neuen Aspekten. Aus heutiger Sicht sei eine strategische Neuorientierung und Öffnung des gesamten Systems unerlässlich geworden. Neben den schon genannten Punkten führte er aus, dass man das Nebeneinander von Universitäten und Fachhochschulen fördern, die Zahl der Studienabschlüsse erhöhen und auf der anderen Seite auch die Lehrbelastung der einzelnen Professoren senken müsse.
    Als letzter Sachverständiger erklärte Professor Dr. Jürgen Enders vom Wissenschaftlichen Zentrum für Berufs- und Hochschulforschung an der Universität Gesamthochschule Kassel - wie schon seine Kollegen vor ihm -den internationalen Wettbewerb, die Ausweitung des Fächerspektrums und die Einführung abgestufter Abschlüsse für sehr wichtig, ergänzte aber, dass die Veränderungen auf lange Sicht und auf solider Finanzierungsgrundlage vorgenommen werden müssten. Außerdem forderte er für die entsprechende Akzeptanz der Fachhochschulabschlüsse auf dem Arbeitsmarkt ein Signal des öffentlichen Dienstes, da dieser mit seinen Standards noch immer in vielen Bereichen maßgeblich sei.
    Miriam Dreschel

    Bildunterschrift:
    Vor Beginn der Anhörung - der Ausschussvorsitzende im Gespräch mir Professor Weber (Paderborn). Links im Bild Professor Metzner (FH - Landesrektorenkonferenz), rechts die Professoren Mielenhausen (Osnabrück) und Schulze (München).

    Systematik: 4330 Fachhochschulen

    ID: LIN02694

  • Ausstellungen im Landtag NRW.
    S. 9 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Bis zum 8. März ist in der Eingangshalle des Landtags die Ausstellung "Wasserstoff: Nachhaltige Energie stationär, mobil" zu sehen. Auf 31 Schautafeln wird über die Gewinnung von Wasserstoff durch Elektrolyse und durch Umwandlung fossiler Energieträger informiert. Die Anwendung im Bereich der Stromherstellung und des Fahrzeugantriebs wird ebenfalls demonstriert. Im Landtag hat auch die Wanderausstellung ihren Anfang genommen, die Landtagspräsident Ulrich Schmidt unter dem Titel "Ganges Europas, heiliger Strom - Der literarische Rhein" eröffnet hat. Bis zum 4. März zeigte sie die Veränderung des Stroms von 1900 bis 1933 in zehn Schautafeln und gab Einblick in die Auseinandersetzung rheinischer Autoren mit der Region, die der Fluss durchquert. Erarbeitet wurde die Ausstellung vom Düsseldorfer Heinrich-Heine-Institut mit Unterstützung verschiedener Hochschulen und Förderung des Wissenschaftsministeriums.

    ID: LIN02695

  • Schreckschuss: ZDF kündigt weniger Mittel für Fußballübertragungen an.
    Intendanten zu Gast im Medienausschuss.
    Ausschussbericht;

    S. 10 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Premiere im Medienausschuss: Erstmals erörterte ein parlamentarisches Gremium Fragen der Finanzausstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Bisher liegt die Kompetenz über die Höhe der Gebühren zu beraten bei den Landesregierungen, die zu ihren Entscheidungen die Berichte der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) heranziehen und in Staatsverträgen niederlegen, die sie den jeweiligen Parlamenten zur Abstimmung vorlegen. Die 1975 gegründete KEF hat die Aufgabe, den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre einen Bericht zu erstatten, in dem sie die Finanzlage der Anstalten darlegt und zu der Frage Stellung nimmt, ob und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung der Rundfunkgebühr notwendig ist.
    Der Medienausschuss unter dem Vorsitz von Claudia Nell-Paul (SPD, r.) debattierte in seiner letzten Sitzung den gerade von der KEF vorgelegten 13. Bericht und hörte dazu den KEF-Vorsitzenden Dr. Franz Arnold (2.v r), den Intendanten Fritz Pleitgen (ARD, 3.v.r.), den Vorsitzenden der WDR-Rundfunkräte Reinhard Grätz (2. v.l.), den ZDF-Intendanten Professor Dr. Dieter Stolte (l.) und den (nicht abgebildeten) Intendanten des DeutschlandRadio, Ernst Elitz, an.
    Rainer Conrad, Vorsitzender der KEF betonte, "die Rundfunkgebühr von derzeit 16,15 Euro reicht aus, um die Rundfunkanstalten bis Ende 2004 ihre Aufgaben erfüllen zu lassen". Das von der ARD bis dahin angemeldete Defizit von über einer halben Milliarde Euro werde nicht auftreten, sagte Arnold voraus: Im Gegenteil habe die KEF für die ARD - wenn auch mit bestimmten Risiken - einen Überschuss von 700 Millionen Euro ermittelt.
    Der ARD-Vorsitzende und WDR-Intendant Fritz Pleitgen konterte: "Die 1,4 Milliarden Mark stehen erst auf dem Papier." Bei den Erträgen habe man alle Potentiale bis zum Äußersten erschöpft; was die Kriterien der Rationalisierungsmaßnahmen angehe, so sollten die objektivierbar und für alle nachvollziehbar sein. Ein Teil der aus Sparmaßnahmen erwirtschafteten Erlöse sei wieder in gesellschaftspolitisch bedeutsame Sendungen investiert worden, "das sollte man anerkennen". Was die Online-Angebote der Rundfunkanstalten angehe, so halte man sich hier an die Vorgaben des Gesetzes und wolle nicht in den E-Commerce einsteigen.
    ZDF-Intendant Dieter Stolte überraschte auf der Sitzung die Ausschussmitglieder mit der Mitteilung, das ZDF komme, um sein wirtschaftliches Ziel zu erreichen, vermutlich nicht um Leistungseingriffe im Programm herum, die zum Kern des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehörten: Weniger Mittel ab 2003 für den Einkauf von Fußball, keine Mittel mehr für Tennis und Ski alpin.
    Bei den Bemühungen um Einsparungen wies Stolte auf die Anstrengungen hin, die das ZDF unternommen habe, die Überversorgung ausscheidender Mitarbeiter, die es in der Vergangenheit gegeben habe, mit Erfolg abzubauen. Seit 1996 habe die Mainzer Anstalt 600 Stellen kostenmindernd abgebaut: 200 seien abgebaut und ohne Kostenerhöhung für neue Medienbereiche eingesetzt worden. In Richtung KEF meinte Stolte, die strukturelle Unterfinanzierung des ZDF werde dafür sorgen, dass der Sender sein Defizit nicht so bereinigen könne, wie die KEF das erwarte: Die gehe davon aus, dass es dem ZDF gelinge, dieses Defizit vollständig zu beseitigen.

    Frequenzmangel in NRW

    Der Intendant des 1994 gegründeten DeutschlandRadio, Ernst Elitz, wies darauf hin, dass sich die beiden Hörfunkprogramme, die seine Anstalt -komplementär zu den Landesrundfunkanstalten - bundesweit aus Köln und Berlin ausstrahle, auf Information und Kultur erstreckten. Elitz sah sich zu einem weiteren Personalabbau nicht in der Lage: Der Sender verfüge derzeit über 710 Planstellen, seine Vorgängeranstalten hätten 1 800 Planstellen gehabt. Der Intendant: "Dieser Abbau im öffentlich-rechtlichen Bereich hatte keinerlei Beispiel." Elitz kritisierte, dass die Anstalt immer noch über zu wenig Frequenzen im bevölkerungsreichsten Bundesland verfüge und das, obwohl mit Köln ein Sitz des Senders in NRW liege. Dieser Umstand, fuhr er fort, stelle die Zukunftsfähigkeit dieser Einrichtung in Frage.
    Zum Ende der Sitzung formuliere Reinhard Grätz als Vorsitzender der WDR-Rundfunkräte die Position der größten Landesanstalt in der ARD. Er sah eine "moderate" Gebührenanpassung für 2005 als notwendig an; "aus heutiger Sicht", urteilte er, "ist es nicht vertretbar, die nächste Gebührenerhöhung erst im Jahr 2006 vorzunehmen." Ob sich die Produktivität der Sender wie von der KEF vorausgesagt, um drei Prozent steigern lasse, "bleibt dahingestellt". Für die Sender müsse sich ihr wirtschaftliches Handeln lohnen, forderte der Sprecher, das bedeute, dass die erwirtschafteten Gelder "straffrei" zu bleiben hätten, also in das Programm wieder investiert werden könnten. Auch sollte das beschäftigungspolitische Engagement der Sender im Ausbildungsbereich von der KEF honoriert werden.
    Für die SPD bemerkte Jan Marc Eumann, Gebührenerhöhungen seien politische Fragen. Auch wenn die Regierungen darüber entschieden, "der Ärger wird bei uns in den Parlamenten abgeladen". Bei seiner Fraktion werde das Online-Angebot, gerade mit Blick auf die jüngeren Hörerinnen und Hörer, als "unverzichtbar" angesehen. Angesichts der Aufgabe, die der WDR bei der Regionalisierung habe, reichten die Mittel dazu nicht aus; hier sei eine neue Bewertung erforderlich.
    Lothar Hegemann (CDU) legte die Rolle der Parlamente beim Verfahren der Gebührenerhöhung dar und fand es nützlich, wenn im Vorfeld solcher Beratungen der "Reichtum" der ARD öffentlich bekannt würde. Für das dem DeutschlandRadio auferlegte Werbeverbot habe er kein Verständnis, fuhr er fort und forderte den ZDF-Intendanten auf, seinerseits die Zahlen aus dem eigenen Gutachten zu den (zu hohen) Produktionskosten beim Zweiten Deutschen Fernsehen bekannt zu machen.
    Kritisch zu den angekündigten Mittelkürzungen bei Fußball und Tennis äußerte sich Dr. Stefan Grüll (FDP): Eine Sendung wie der Musikantenstadl aus Dubai sei nicht nur "gebührenpflichtig, sondern auch schmerzensgeldpflichtig" gewesen. Die mangelnde technische Ausstattung des Deutschland-Radio in NRW bezeichnete er als "blamabel" für das Medienland Nordrhein-Westfalen.
    Oliver Keymis (GRÜNE) sah in der Frequenzfrage des DeutschlandRadios ebenfalls Handlungsbedarf. Beim Online-Angebot müssten sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten im Interesse der Weiterentwicklung positionieren können. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland müsse "in der Breite seines Angebots und unter Verzicht auf Kommerzialisierung" konkurrenzfähig sein - darauf legten die GRÜNEN großen Wert. Seine Fraktion sage Ja zu Einsparungen und Veränderungen, aber das öffentlich-rechtliche System ist, wie Keymis wörtlich sagte, "wesentliches Element der gesellschaftlichen Stabilität in Deutschland".

    Systematik: 7720 Rundfunk/Fernsehen

    ID: LIN02696

  • Dringende Ortsumgehungen vorzufinanzieren wird von Spitzenverbänden abgelehnt.
    Anhörung im Verkehrsausschuss.
    Ausschussbericht
    S. 11 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Der Verkehrsausschuss hörte in der von Manfred Hemmer (SPD) geleiteten öffentlichen Sitzung am 19. Februar Sachverständige an zum CDU-Antrag "Innovative Finanzierungsmodelle für den Landesstraßenbau nutzen - Investitionsstau bei Ortsumgehungen und Radwegen abbauen" (Drs. 13/1233).
    In dem Antrag beziffert die CDU den Investitionsstau bei Landesstraßen auf deutlich mehr als 1,3 Milliarden Mark. Im Landeshaushalt 2001 seien nur 150 Millionen Mark veranschlagt. Es gebe aber viele für den ländlichen Raum wichtige Straßenbaumaßnahmen, die in absehbarer Zeit nicht verwirklicht werden könnten. Die CDU empfiehlt deshalb das "Kommunalinteressenmodell" (KIM) nach hessischem Vorbild für Ortsumgehungen, Ortsdurchfahrten und Radwege in NRW. Danach würden solche Vorhaben privat vorzufinanzieren und die Kosten dafür von den Kommunen oder von Sponsoren zu übernehmen sein.
    Dr. Helmut Mohl lehnte für den NRW-Städtetag das Modell aus grundsätzlichen Erwägungen ab, da der Landesstraßenbau Sache des Landes sei. Das Modell verursache zusätzliche Kosten für die öffentliche Hand. Und angesichts der unterschiedlichen Finanzkraft der Städte komme es zu Ungleichbehandlung. Zudem erlaube die aktuelle Finanzsituation der Städte keine neuen Lasten.
    Roland Thomas (NRW-Städte- und Gemeindebund) und Dr. Marco Kuhn (NRW-Landkreistag) äußerten sich ähnlich ablehnend. Zwar hielt Thomas das Nachdenken für richtig angesichts des Zustands der Straßen, der auf den Nägeln brenne. In ein paar Wochen würden die neuen Frostschäden das wieder zeigen. Er forderte stattdessen, die regionale Entwicklungsplanung aufzuheben, freiwillige Baumaßnahmen von Fall zu Fall zuzulassen, für planbare Perspektiven zu sorgen und regionale Partner der Wirtschaft einzubeziehen. Er wies auch darauf hin, dass Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept sich nicht an solchen Modellen beteiligen könnten. Im Übrigen drohe sogar Einspruch der Kommunalaufsicht, wenn Kommunen Kredite für nichteigene kommunale Interessen aufnähmen. Zusammenfassend meinte Thomas, ein solches Modell komme nur infrage, wenn die Entwicklung einer Gemeinde ohne die Maßnahme beeinträchtigt werde und wenn Bevölkerung und Wirtschaft mitzögen.
    Dr. Kuhn lehnte nicht kategorisch ab, weil einige Maßnahmen so dringend seien, dass Ausnahmen in Kauf genommen werden müssten. Mit einiger Sorge sähen die beiden Verbände, dass sich die Finanzierungskosten solcher Modelle auf bis zu 40 Prozent der Baukosten belaufen könnten. Die finanziellen Spielräume der Kommunen würden für die Zukunft eingeengt.
    Ministerialdirigent Dipl.-Ing. Rolf Crone (hessisches Verkehrsministerium) erläuterte das ,.Kommunale Interessenmodell" (KIM). Das Land trage die Baukosten und verpflichte sich, die vorfinanzierten Kosten nach Fertigstellung in 15 gleichen Jahresraten zurückzuzahlen. Die Zinsen seien von der Kommune zu übernehmen. Bis 2003 seien 127 Millionen Euro für solche Projekte vorgesehen. Das Ministerium habe Angebote für 14 Ortsumgehungen, 18 Ortsdurchfahrten und elf Radwege vorgelegt. 73 Prozent davon seien angenommen worden. Der Hessische Landesrechnungshof habe das Modell nicht beanstandet. Nach Fragen der Abgeordneten ergänzte er, von den 43 Maßnahmen seien 30 Kommunen betroffen. Sieben Projekte würden bereits abgewickelt.

    Bildunterschriften:
    Über Erfahrungen mit dem "Kommunalen Interessenmodell" berichtete Ministerialdirigent Rolf Crone vom hessischen Verkehrsministerium.
    Das hessische Modell privater Vorfinanzierung von dringenden Maßnahmen an Landesstraßen wurde von den kommunalen Spitzenverbänden in NRW abgelehnt, v.l. Dr. Marco Kuhn (Landkreistag), Roland Thomas (Städte- und Gemeindebund), Dr. Helmut Mohl (Städtetag).

    Systematik: 1230 Kommunale Angelegenheiten; 2810 Verkehrswegebau

    ID: LIN02697

  • Öffentliche Anhörung zum Thema "Gender Mainstreaming".
    Ausschussbericht
    S. 11 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Am 11. März ist es so weit: Der Ausschuss für Frauenpolitik führt ein öffentliches Hearing durch. Thema ist der von SPD und GRÜNEN eingebrachte Antrag "Qualitativer Sprung in der Frauenpolitik - Gender Mainstreaming gezielt und konsequent umsetzen" (Drs. 13/713). Die Federführung bei der Beratung hat der Ausschuss für Frauenpolitik (Vorsitzende Gerda Kieninger, SPD), fast alle Fachausschüsse sind mitberatend einbezogen.
    Was bedeutet eigentlich "Gender Mainstreaming"? Eine wörtliche Übersetzung aus dem englischen "gender" = Geschlecht und "mainstream" = Hauptstrom oder Hauptrichtung ist wenig hilfreich. Mit gender ist hier das soziale Geschlecht gemeint, das heißt gesellschaftlich und sozial geprägte Rollen, Rechte, Pflichten und Interessen von Frauen und Männern. Mainstreaming meint, dass ein bestimmtes Handeln - in diesem Fall ein geschlechterbewusstes - zum alltäglichen und selbstverständlichen Handlungsmuster wird.
    Inzwischen hat sich der englische Begriff Gender Mainstreaming durchgesetzt, nachdem laut Amsterdamer Vertrag die EG-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu einer Querschnittsaufgabe der Politik zu machen. Die Definition lautet: "Gender Mainstreaming besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung der Entscheidungsprozesse, mit dem Ziel, dass die an politischer Gestaltung beteiligten Akteure und Akteurinnen den Blickwinkel der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen einnehmen." Das Instrument Gender Mainstreaming ist noch relativ neu. Die Anhörung soll dazu beitragen, einen Überblick über die verschiedenen Bereiche zu geben, in denen es Anwendung findet: zum Beispiel in Verwaltungsbehörden oder Gewerkschaften, in der Arbeitswelt, in der Aus- und Fortbildung. Dabei ist Gender Mainstreaming kein Ersatz für die Frauenförderung, sondern als ergänzende Maßnahme gedacht. Wir dürfen auf die Beiträge der Sachverständigen zu der Anhörung gespannt sein. Eingeladen sind außer sieben Expertinnen aus NRW auch Sachverständige aus Hamburg, Magdeburg, Berlin und Brüssel.
    Da das Hearing im Plenarsaal des Landtags abgehalten wird, ist Platz für interessierte Zuschauerinnen und Zuschauer, die herzlich eingeladen sind (Beginn: 10.30 Uhr bis voraussichtlich 15.00 Uhr). Anschließend lädt Landtagspräsident Ulrich Schmidt die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zur Eröffnung der Ausstellung , "energy streaming" in der Wandelhalle vor dem Plenarsaal ein.
    Monika Pirron

    Systematik: 5040 Frauen

    ID: LIN02698

  • Mittelstandsgesetz und Außenwirtschafts-Portal.
    Ausschussbericht;

    S. 12 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Der Regierungsentwurf eines Mittelstandsgesetzes NRW werde in der nächsten Kabinettssitzung beraten und dann den Wirtschaftsverbänden zur Anhörung zugeleitet. Die Bindung öffentlicher Aufträge an die Verdingungsverordnungen VOB und VOL und das Nachverhandlungsverbot seien darin vorgesehen. Der Gesetzentwurf werde noch vor der Sommerpause im Landtag eingebracht. Das erfuhren die Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss am 20. Februar von Staatssekretär Jörg Bickenbach (Wirtschaftsministerium).
    Die SPD-/GRÜNE-Mehrheit im Ausschuss lehnte jedoch den elfseitigen CDU-Antrag "Chancen der Globalisierung für den Mittelstand nutzen" vom August 2001 (Drs. 13/1481) bei Enthaltung der FDP ab. Darin formuliert die CDU zehn Grundsätze, um die "zunehmende Diskriminierung" mittel-ständischer gegenüber Großunternehmen in NRW zu korrigieren, unter anderem: freien Leistungswettbewerb, exzellente Infrastruktur, schlanken Staat, flexiblen Arbeitsmarkt. "Wir brauchen neue Unternehmen und neue Unternehmer", heißt es in dem Antrag auch und: "Wir brauchen eine gute Wirtschaftspolitik statt vieler Fördertöpfe." Die CDU verlangt eine "Mittelstandsverträglichkeitsprüfung" für die gesamte Gesetzgebung. Ihr Sprecher Christian Weisbrich trug vor, die Bauabzugssteuer sei ein neues Folterinstrument und treibe kleine Baufirmen an den Rand der Pleite. Er warf der Landesregierung vor, Regulierungen und Strangulierungen schönzureden. Die Finanzämter setzten durch Verweigern von Freistellungsbescheiden neuerdings ein weiteres Druckmittel ein.
    Rüdiger Sagel (GRÜNE) und Helga Gießelmann (SPD) wiesen auf den eigenen Antrag von SPD und GRÜNEN hin (Drs. 13/1602). Darin sprechen sich die Koalitionsfraktionen für eine Internationalisierung des Mittelstands auf der Grundlage nachhaltigen Wirtschaftens mit Unterstützung durch die Landesregierung aus. Sie stellen fest, der internationale Warenverkehr von NRW befinde sich auf einem steilen Wachstumspfad. NRW sei mit Mittel- und Osteuropa wirtschaftlich stark verflochten. Ein neues Außenwirtschaftskonzept solle die Aktivitäten auf eine begrenzte Anzahl von Schwerpunktländern fokussieren. Ein NRW-Außenwirtschafts-Internetportal solle Einsteigern wertvolle Unterstützung bieten, für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv sein und so schnell wie möglich aufgebaut werden. Besonderen Unterstützungsbedarf sehen die Koalitionsfraktionen beim Markteintritt von NRW-Firmen in den Benelux-Staaten und bei den EU-Beitrittskandidaten in Mittel- und Osteuropa.
    Dr. Gerhard Papke (FDP) sah NRW beim Wirtschaftswachstum die rote Laterne tragen, unterstützte die Stoßrichtung des CDU-Antrags und meldete Bedenken bei der zurzeit diskutierten Subventionierung von Lohnkosten an.
    Nach der Ausschusssitzung wurde bekannt: Das Kabinett habe den Entwurf des Mittelstandsgesetzes gebilligt. Das NRW-Gesetz gehe weiter als andere Länder und werde einen Mittelstandsbeauftragten berufen sowie eine Mittelstandsverträglichkeitsprüfung aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften einführen.

    Systematik: 2050 Mittelständische Wirtschaft

    ID: LIN02699

  • Bahnflächen.
    Ausschussbericht
    S. 12 in Ausgabe 2 - 05.03.2002

    Dem Ausschuss für Kommunalpolitik übersandte Bauminister Dr. Michael Vesper jetzt einen Sachstandsbericht zum Thema "Bahnflächen", mit dem sich das Landeskabinett am 19. Februar befasste (Vorlage 13/1271). Danach wurden "nach intensiven Verhandlungen" mit der Konzernzentrale der DBAG vier Verträge geschlossen und ein erstes "Liegenschaftspaket" festgelegt.
    Laut "Rahmenvereinbarung BahnflächenPool NRW" wird unter anderem eine "BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW" (BEG) gegründet. Als Leistungen des Landes werden dafür 20,45 Millionen Euro, über vier Jahre verteilt, bereitgestellt. Damit will das Land den Kommunen bei der Verwertung von nicht mehr benötigten Bahnflächen helfen. Die Kommunen können außerdem Landesmittel zur Investitionsförderung beantragen.
    Als Leistungen der Bahn werden genannt: die Auflistung aller entbehrlichen Liegenschaften und die Benennung von Kommunen für das erste Liegenschaftspaket.
    Dem in der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik (Bericht in "Landtag intern" 16/2001) geäußerten Wunsch, dem Beirat der BEG solle auch ein Vertreter der kleinen Gemeinden angehören, wurde entsprochen. Der zehnköpfige Beirat soll sich aus je vier Mitgliedern des Landes und der DB AG sowie je einem Mitglied des NRW-Städtetags und des NRW-Städte- und Gemeindebunds zusammensetzen.

    Systematik: 2640 Schienenverkehr

    ID: LIN02700

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Die Fraktionen im Landtag NRW