Wie wird gewählt?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. In Deutschland erfolgt die Wahl über Listenwahlvorschläge. Diese Listen können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle EU-Länder aufgestellt werden. Es können also nicht einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten gewählt werden.
Die Wahl wird von den nationalen politischen Parteien bestritten. Zur Wahl wurden 35 Parteien zugelassen.
Die gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments schließen sich dann in der Regel zu einer transnationalen politischen Gruppierung zusammen. Die meisten nationalen Parteien sind einer solchen Fraktion angegliedert.
Derzeit gibt es sieben transnationale Fraktionen im Europäischen Parlament:
- Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
- Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
- Renew Europe Group
- Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
- Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
- Fraktion Identität und Demokratie
- Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL