15.05.2024

Eine Stimme für Europa - eine Stimme für die Demokratie

Im Juni 2024 sind die Bürgerinnen und Bürger der 27 EU-Mitgliedsländer aufgerufen, über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments zu bestimmen. Es ist das einzige EU-Organ, das direkt gewählt wird – und die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf der europäischen Ebene.

Wann wird gewählt?

Die Europawahl findet je nach Mitgliedsland vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. In Deutschland sind die Wahlberechtigten für Sonntag, 9. Juni 2024, zur Stimmabgabe aufgerufen. 

Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Die letzte war im Mai 2019.

Wer darf wählen?

In der gesamten EU sind rund 350 Millionen Menschen wahlberechtigt, davon allein rund 65 Millionen in Deutschland. Beteiligen dürfen sich grundsätzlich alle Deutschen sowie alle in Deutschland lebenden Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedstaaten. Jede Bürgerin und jeder Bürger darf aber jeweils nur in einem Land an der Wahl teilnehmen.

Erstmals dürfen in Deutschland Jugendliche ab 16 Jahren ihr Kreuz machen. Der Bundestag hatte im November 2022 das Mindestwahlalter für die Europawahl abgesenkt.

Wie wird gewählt?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. In Deutschland erfolgt die Wahl über Listenwahlvorschläge. Diese Listen können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle EU-Länder aufgestellt werden. Es können also nicht einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten gewählt werden.

Die Wahl wird von den nationalen politischen Parteien bestritten. Zur Wahl wurden 35 Parteien zugelassen.

Die gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments schließen sich dann in der Regel zu einer transnationalen politischen Gruppierung zusammen. Die meisten nationalen Parteien sind einer solchen Fraktion angegliedert.

Derzeit gibt es sieben transnationale Fraktionen im Europäischen Parlament:

  • Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)  
  • Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament 
  • Renew Europe Group  
  • Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz  
  • Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer  
  • Fraktion Identität und Demokratie
  • Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL 

Ist Briefwahl möglich?

Ja. Die Unterlagen werden, wie beispielsweise bei der Landtagswahl, bei der Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes beantragt.

Wer wird gewählt?

Es werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Deutschland entsendet die meisten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, nämlich 96. Zum Vergleich: Zypern, Luxemburg und Malta
haben als kleine Mitgliedsländer der EU jeweils 6 Abgeordnete.

Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?

Neben dem direkt gewählten Europäischen Parlament gibt es u. a. noch den Rat der EU, der die Regierungen der 27 Staaten vertritt, und die EU-Kommission als sogenannte Exekutive. Sie ist u. a. für die Ausarbeitung und Umsetzung
von EU-Rechtsvorschriften und für das Tagesgeschäft der EU zuständig. 

Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg, Brüssel und Luxemburg hat drei zentrale Aufgaben: Gesetzgebung, Kontrolle
und Haushalt.

  • Gesetzgebung: Das Parlament verabschiedet gemeinsam mit dem Rat der EU Rechtsvorschriften, die von der Kommission vorgeschlagen werden. Es entscheidet auch über internationale Abkommen oder prüft das Arbeitsprogramm der Kommission.
  • Kontrolle: Das Europäische Parlament kontrolliert die Arbeit aller EU-Organe, wählt die Kommissionspräsidentin oder den Kommissionpräsidenten und hat die Möglichkeit, durch ein Misstrauensvotum die Kommission zum Rücktritt zu zwingen.
  • Haushalt: Gemeinsam mit dem Rat der EU stellt das Parlament den Haushaltsplan auf, und es genehmigt den langfristigen EU-Haushalt, den sogenannten „mehrjährigen Finanzrahmen“.

Die Fraktionen im Landtag NRW