03.05.2023

Jahresbericht des Petitionsausschusses

Im vergangenen Jahr haben den Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen mehr als 5.500 Petitionen erreicht. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht 2022 hervor, den der Vorsitzende des Ausschusses, Serdar Yüksel, heute im Plenum vorgestellt hat.

Serdar Yüksel, Vorsitzender des Petitionsausschuss, übergibt André Kuper, Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, den Jahresbericht.

Der Petitionsausschuss nimmt Beschwerden zu allen Entscheidungen von Behörden an, die unter Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen stehen. Er beschäftigt sich auch mit Anregungen zur Gesetzgebung. Themenschwerpunkte waren im vergangenen Jahr das Sozialrecht und die Bereiche Bauen, Wohnen, Verkehr und Ausländerrecht. Deutlich weniger Petitionen hatten noch einen Bezug zur Corona-Pandemie. Waren es im ersten Halbjahr 2022 noch 14 Prozent aller Petitionen, so sind die Eingaben im zweiten Halbjahr auf gerade einmal 2 Prozent zurückgegangen.

In rund 30 Prozent der Eingaben hat der Ausschuss ein positives Ergebnis für die Petentinnen und Petenten erreicht. Bei jeder zweiter Petition kann der Ausschuss zumindest weitervermitteln oder eine erneute Prüfung des Sachverhalts auf den Weg bringen.  Der Petitionsausschuss konnte beispielsweise Petenten helfen, die aus einem ehemaligen Bauernhof ein Tierschutzhof errichtet haben. Sie schützen dort Pferde, Hunde, Katzen und Hühner, die misshandelt oder vernachlässigt worden sind. Dem Tierschutzhof drohte eine Abrissverfügung, da teilweise Baugenehmigungen fehlten. Bei einem Vor-Ort-Termin konnte der Petitionsausschuss im persönlichen Gespräch Kompromisse vermitteln, die den Schutz der Tiere sicher stellten.  

Rund 13 Prozent der Petitionen fallen in den Themenbereich Ausländerecht. So war beispielswiese eine Familie aus dem Münsterland, die in einem Hotelbetrieb arbeitet, von der Abschiebung bedroht. Die örtliche Ausländerbehörde bemängelte fehlende Integrationsleistungen. Mit Hilfe des Petitionsausschusses wurde in einem Termin vor Ort deutlich, welche großen Anstrengungen zur Integration die gesamte Familie bislang erbracht hatte. Beide Eheleute hatten sich beispielsweise in der Flüchtlingsunterkunft bei der Betreuung von Kindern eingebracht. Gegenüber der Ausländerbehörde hatten sie dieses für sie selbstverständliche Engagement nicht erwähnt. Mit Hilfe des Petitionsausschusses konnten diese Aspekte vorgetragen und so eine neue Beurteilungsgrundlage für die Behörde geschaffen werden. Die Familie hat nun eine Bleibeperspektive.

„Der Petitionsausschuss ist Ausdruck einer starken parlamentarischen Demokratie. Er ist eine nicht wegzudenkende Anlaufstelle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein wichtiger Ort der Problemlösung für die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger. Und darin liegt die Stärke unseres verfassungsgemäßen Petitionsrechts. Jeder kann sich unbürokratisch an den Petitionsausschuss wenden“, sagt Serdar Yüksel, Vorsitzender des Ausschusses.

Um eine Petition an den Landtag zu stellen, braucht es keine festgelegte Anzahl an Unterzeichnern, wie es häufig auf privaten Onlineportalen der Fall ist, die sich einer immer größeren Beliebtheit erfreuen. Für eine Prüfung durch die Parlamente reicht die Eingabe einer einzelnen Bürgerin oder eines einzelnen Bürgers aus.

Petitionen müssen schriftlich und unter der Nennung von Name und Adresse erfolgen. Den Petitionsausschuss kann man per Brief, per Fax oder per Email erreichen. Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie hier.

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