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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode

 

E  17/822

 

18.06.2019

 

 

 

Enquetekommission II

 

 

Stefan Engstfeld MdL

 

 

 

Einladung

 

 

 

8. Sitzung (öffentlich/nichtöffentlich)
der Enquetekommission II
am Dienstag, dem 25. Juni 2019,
14.00 Uhr, Raum E 1 A 16

 

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

 

Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich die Enquetekommission ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

 

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

 

1.

„Wirtschaftliche Auswirkung des Brexit auf NRW: Wirtschaftsbeziehungen, Standortfaktoren und Branchen“

 

            Anhörung von Sachverständigen

 

2.

Sachstand hinsichtlich der Bürgerrechte von in NRW ansässigen Britinnen und Briten

 

Vortrag durch Frau Jane Golding,

British in Germany e.V. Berlin

 

Nichtöffentlicher Teil

 

3.

Bericht der Landesregierung

 

4.

Ergebnissicherung der Anhörung „Auswirkungen des Brexit in NRW auf die Bereiche Wissenschaft, Bildung und Forschung“

 

5.

Verschiedenes

 

 

 

 

 

gez. Stefan Engstfeld

- Vorsitzender -

 

F. d. R.

 

 

 

Mert Karaoglan

Kommissionsassistent

 

 

 

Anlagen:

Verteiler

Fragenkatalog


Anhörung von Sachverständigen

Enquetekommission II

"Wirtschaftliche Auswirkungen des Brexit auf NRW: Wirtschaftsbeziehungen, Standortfaktoren und Branchen"

 

am Dienstag, dem 25. Juni 2019

14.00 bis 16.00 Uhr, Raum E 1 A 16

 

 

Verteiler

 

 

Herr Wulf-Christian Ehrich

Industrie- und Handelskammer
zu Dortmund

Dortmund

 

 

Herr Dr. Christian Bluth

Bertelsmann Stiftung

Gütersloh

 

 

 

Herr Dr. Alexander Hirsch

Noerr LLP

Düsseldorf

 

Herr Professor Dr. Paul J. J. Welfens

Bergische Universität Wuppertal

Wuppertal

 

 


 

Anhörung von Sachverständigen

Enquetekommission II

"Wirtschaftliche Auswirkungen des Brexit auf NRW: Wirtschaftsbeziehungen, Standortfaktoren und Branchen“

am Dienstag, dem 25.06.2019

14.00 bis 16.00 Uhr, Raum E 1 A 16

 

 

Fragenkatalog

 

 

 

Hintergrund:

Ging es bisher um die Auswirkungen des Brexit auf NRW, standen mögliche wirtschaftliche Folgen besonders im Fokus. In vielen Bereichen sind die bestehenden Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und NRW enger als der wirtschaftliche Austausch mit der Bundesrepublik insgesamt. So ist das VK für NRW etwa der fünfwichtigste Handels- und der drittwichtigste Exportpartner. Spürbar ist bereits, dass der gemeinsame Handel nachgelassen hat, bedingt durch den Kaufkraftverlust, der aus der Abwertung des britischen Pfunds resultiert. Solange ein ungeregelter Brexit nicht ausgeschlossen werden kann, ist davon auszugehen, dass dies weitreichende negative Folgen für die nordrheinwestfälische Wirtschaft und folglich für den damit verbundenen Arbeitsmarkt hätte (Stichwort personelle Umstrukturierungen).

 

Die Arbeitsgruppe 2 „Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ der Enquetekommission II hat sich für 2019 zum Ziel gesetzt, die Auswirkungen des Brexit auf die Wirtschaftsbeziehungen (verstanden als Chancen für Unternehmen, Arbeitsplätze und Arbeitnehmerrechte), wirtschafts- und steuerrechtliche Aspekte, Standortfragen sowie Auswirkungen auf EU-Förderprogramme in den Blick zu nehmen. Dabei gilt es zum einen gesamtwirtschaftliche Faktoren zu betrachten, aber auch die Situation einzelner Unternehmen und Unternehmensformen sowie besonders betroffene Branchen zu berücksichtigen (etwa die Automobilindustrie, Elektroindustrie, Maschinenbau, chemische und pharmazeutische Produkte, metallverarbeitende Industrie, Lebensmittelindustrie, Bauwirtschaft).

 

Folgende Fragen und Themenfelder werden im Rahmen der Anhörung am 25. Juni 2019 behandelt werden:

 

A)   Wirtschafsbeziehungen:

·         Welche Auswirkungen sind auf den Warenhandel (Export und Import) in NRW zu erwarten? Welche Trends zeichnen sich für Direktinvestitionen ab?

·         Welche Folgen könnten die Erhebung von Zöllen auf die NRW-Wirtschaft haben?

·         Welche Folgen hätte der Verlust gemeinsamer Ursprungsregeln und Standards?

·         In welcher Weise wären die Produktionsketten betroffen und welche Folgen hätte dies auf NRW insgesamt?

·         In welcher Weise wäre die Transport- und Logistikbranche betroffen und welche Folgen hätte dies auf NRW insgesamt?

·         Mit welchen Auswirkungen auf den Dienstleistungssektor ist zu rechnen?

·         Welche Branchen wären besonders betroffen und in welcher Dimension?

·         Mit welchen sekundären Effekten für NRW aus den Euregios und den Benelux-Staaten ist zu rechnen?

 

B)   Welche Regionen wären in NRW besonders negativ vom Brexit betroffen, für welche Standorte eröffnen sich Chancen (Unternehmensverlagerungen, Dependancen, Wirtschaftsjustizstandort)?