LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 16/1640 |
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05.04.2016 |
2.Neudruck
Innenausschuss
Daniel Sieveke MdL
Ausschuss für Kommunalpolitik
Stefan Kämmerling MdL
Einladung
81. Sitzung (öffentlich)
des Innenausschusses (alle TOPe)
117. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Kommunalpolitik (nur
TOP 1)
am Donnerstag, dem 7. April
2016,
mittags, 10 Min. nach Ende der 80. Sitzung des Innenausschusses
(ca. 11.45 Uhr), Raum E 3 D 01
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufen wir die Ausschüsse ein und setzen folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
1. |
Neuntes Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung
in Verbindung mit
Kommunen dürfen nicht auf Flüchtlingskosten sitzenbleiben - Landesregierung muss jetzt eine Kurskorrektur bei der Flüchtlingspauschale vornehmen
Antrag der Fraktion der CDU Entschließungsantrag der Fraktion der FDP
Schriftliche Anhörung
(Verteiler und Fragestellungen siehe Anlage):
abschließende Beratung und Abstimmung |
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2. |
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Nachtragshaushaltsgesetz 2016)
Gesetzentwurf der Landesregierung
abschließende Beratung und Abstimmung
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3. |
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Dienstrechtsmodernisierungsgesetz – DRModG NRW)
Gesetzentwurf der Landesregierung
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4. |
Transparenz über staatliches Handeln im Internet: Nachhaltige Online-Verfügbarkeit für NRW schaffen
Antrag der Fraktion der PIRATEN
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5. |
Die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen muss sicher sein - die Gesundheit der Patientinnen und Patienten darf nicht zum Spielball von Kriminellen im Netz werden!
Antrag der Fraktion der PIRATEN
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6. |
Kriminalitätsbekämpfung intensivieren: Verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrollen ("Schleierfahndung") ermöglichen!
Antrag der Fraktion der CDU
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7. |
Abi-Krawalle in Köln – Hat die Polizei rechtzeitig eingegriffen?
Bericht der Landesregierung, Vorlage 16/3827
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8. |
Funkausstattung der Spezialeinsatzkräfte in NRW noch immer nicht auf Digitalfunk umgestellt?
Bericht der Landesregierung, Vorlage 16/3834
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9. |
Funktionieren Fehlerkultur und Beschwerdemanagement bei der Polizei wie gewünscht? Und wann wird in NRW die EU-Aufnahmerichtlinie beachtet?
Bericht der Landesregierung, Vorlage 16/3828
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10. |
Aktuelle Lage nach den Anschlägen in Brüssel
Bericht der Landesregierung, Vorlage 16/3829
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11. |
Zahl der Einbrüche auf nie dagewesenem Rekordniveau – welche Maßnahmen des Konzepts MOTIV und personellen Verstärkungen der Einbruchsdezernate bei der Kripo hat es tatsächlich gegeben?
Bericht der Landesregierung, Vorlage 16/3830
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12. |
Aktueller Sachstand zu massiven Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln und anderen NRW-Städten
Bericht der Landesregierung, Vorlage 16/3831
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gez. Daniel Sieveke |
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F. d. R.
Birgit Hielscher
Ausschussassistentin
Anlage:
Verteiler und Fragestellungen zu TOP 1 (schriftliche Anhörung)
Schriftliche Anhörung
des Innenausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
Änderung des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes
- „Flüchtlingspauschale“
Verteiler
Städtetag Nordrhein-Westfalen |
Landkreistag Nordrhein-Westfalen |
Städte- und Gemeindebund |
Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld |
Bürgermeister der Stadt Emsdetten Herr Georg Moenikes |
Bürgermeister der Stadt Bad Honnef |
Städtetag Baden-Württemberg |
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Fragestellungen
1. In Stellungnahme 16/3591 der kommunalen Spitzenverbände NRW zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/11251, Neuntes Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, erwarten diese, dass die Landesregierung sicherstellt, dass die Anrechnung von bis zu 1.000 Plätzen auf die Aufnahmeverpflichtung bei Übernahme besonderer Aufgaben von einer Gemeinde nicht zu Lasten der übrigen Städte und Gemeinden bei der FlüAG-Pauschale berücksichtigt wird. Wie erwarten Sie die Ausgestaltung einer Änderung des Gesetzes? Was ist Ihrer Meinung nach anzupassen?
2. Neben der grundsätzlichen Höhe der den Kommunen zufließenden Mittel für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten ist häufig von 'ungerechter' Verteilung die Rede, insbesondere an Kommunen, in denen auch Landeseinrichtungen betrieben werden. Gemeint ist, das aktuell die Pauschalen z.B. auch gezahlt werden, wenn eine Kommune aufgrund der Anrechnung der Kapazitäten einer großen Landesunterbringung gar keine Geflüchteten mehr aufnehmen muss. Wäre Ihrer Meinung nach die Anrechnung der Kapazitäten der in den Kommunen betriebenen Landesunterkünfte nicht nur auf die von der Kommune noch aufzunehmende Zahl von Asylbewerbern, sondern auch auf die jeweils gezahlten Pauschalen ein Weg, die beklagten Ungerechtigkeiten auszugleichen? Welchen anderen Weg würden Sie gegebenenfalls vorschlagen?
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