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Landtag

Plenarprotokoll

Nordrhein-Westfalen

17/46

17. Wahlperiode

13.12.2018

 

46. Sitzung

Düsseldorf, Donnerstag, 13. Dezember 2018

Mitteilungen des Präsidenten. 7

Vor Eintritt in die Tagesordnung. 7

Änderung der Tagesordnung. 7

1   NRW muss der Grundgesetzänderung zustimmen – Bundesmittel für bessere Bildung sichern

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/4448

Entschließungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 17/4582

In Verbindung mit:

Vom Kooperationsverbot zum Kooper-ationsGEBOT: NRW braucht für Digitalisierung der Schulen Geld vom Bund – Ministerpräsident Laschet muss den Weg zur Grundgesetzänderung freimachen.

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/4459

In Verbindung mit:

NRW bekennt sich zum Bildungsföderalismus und lehnt Zentralisierung im Bildungsbereich ab!

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/4461. 7

Jochen Ott (SPD) 7

Sigrid Beer (GRÜNE) 9

Helmut Seifen (AfD) 11

Dr. Marcus Optendrenk (CDU) 13

Franziska Müller-Rech (FDP) 17

Ministerin Yvonne Gebauer 21

Christina Kampmann (SPD) 24

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE) 27

Hinweise zum Abstimmungsverfahren. 28

Ergebnis zu Antrag Drucksache 17/4448. 28

Namentliche Abstimmung
zu EA
Drucksache 17/4582
Ergebnis der namentlichen Abstimmung
siehe nach Abstimmung zu TOP 4
(siehe Anlage 1) 28

Ergebnis zu Antrag Drucksache 17/4459,
Teil II, Feststellungsteil 29

Ergebnis zu Antrag Drucksache 17/4459,
Teil III, Forderungskatalog, 1. Spiegelstrich. 29

Namentliche Abstimmung
zu Antrag
Drucksache 17/4459
Teil III, Forderungskatalog, 2. Spiegelstrich
Ergebnis der namentlichen Abstimmung
siehe nach Abstimmung zu TOP 4
(siehe Anlage 2) 29

Ergebnis zu Antrag Drucksache 17/4461. 29

Ergebnis Gesamtabstimmung
zu Antrag
Drucksache 17/4459
siehe nach Abstimmung zu TOP 4. 29

Begrüßung
des Präsidenten des Flämischen Parlaments, des Generaldelegierten der flämischen Regierung in Deutschland, des Botschaftsrats und
des Europabeauftragten. 30

2   Jugendkriminalität weiter effektiv be-kämpfen

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/4442. 30

Ergebnis. 30

3   Förderlücke schließen: Ausbildung und Studium für Asylsuchende in an-dauernden Asylverfahren ermöglichen

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/2145

Beschlussempfehlung und Bericht
des Integrationsausschusses
Drucksache 17/4131. 30

Änderungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/4568

Heike Wermer (CDU) 30

Lisa-Kristin Kapteinat (SPD) 31

Stefan Lenzen (FDP) 32

Berivan Aymaz (GRÜNE) 33

Gabriele Walger-Demolsky (AfD) 34

Minister Dr. Joachim Stamp. 34

Ergebnis. 35

4   Häuslicher Gewalt entschieden entge-gentreten – Unterstützung der Frauen-häuser in NRW stärken

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/4463. 36

Thomas Röckemann (AfD) 36

Heike Troles (CDU) 37

Inge Blask (SPD) 37

Susanne Schneider (FDP) 38

Josefine Paul (GRÜNE) 39

Ministerin Ina Scharrenbach. 40

Ergebnis. 41

Ergebnis der namentlichen Abstimmung
über den EA
Drucksache 17/4582. 41

Ergebnis der namentlichen Abstimmung
zu Antrag
Drucksache 17/4459,
Teil III, 2. Spiegelstrich. 41

Ergebnis Gesamtabstimmung
über den Antrag
Drucksache 17/4459. 41

5   Frohe Weihnachten! – In der Herberge war kein Platz: Die Landesregierung muss endlich ihre sozialpolitische Verantwortung für die Wohnungsversorgung der Bevölkerung wahrnehmen

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/4457. 41

Volkan Baran (SPD) 42

Fabian Schrumpf (CDU) 42

Stephen Paul (FDP) 44

Arndt Klocke (GRÜNE) 46

Roger Beckamp (AfD) 47

Ministerin Ina Scharrenbach. 47

Jochen Ott (SPD) 49

Ergebnis. 49

6   Selbstbestimmung bei Kinderwunsch stärken – Zugang zu Reproduktionsmedizin für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch erleichtern!

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/4443. 49

Dr. Stefan Nacke (CDU) 49

Marcel Hafke (FDP) 50

Angela Lück (SPD) 51

Josefine Paul (GRÜNE) 52

Iris Dworeck-Danielowski (AfD) 53

Minister Dr. Joachim Stamp. 53

Ergebnis. 54

7   LSBTI*-Rechte sind Menschenrechte – Artikel 3 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes endlich ergänzen

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/4440. 54

Josefine Paul (GRÜNE) 54

Charlotte Quik (CDU) 55

Frank Müller (SPD) 56

Jörn Freynick (FDP) 57

Sven Werner Tritschler (AfD) 60

Formlose Rüge  
des Abgeordneten Sven Werner Tritschler
siehe nach Abstimmung zu TOP 10. 60

Minister Peter Biesenbach. 61

Ergebnis. 63

8   Zuwanderung und Asyl sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Die Landesregierung muss sich auf allen Ebenen ausschließlich für eine qualifizierte Zuwanderung einsetzen.

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/4462. 63

Gabriele Walger-Demolsky (AfD) 63

Marc Blondin (CDU) 64

Ibrahim Yetim (SPD) 64

Andreas Terhaag (FDP) 66

Berivan Aymaz (GRÜNE) 67

Minister Dr. Joachim Stamp. 68

Ergebnis. 70

9   Zehntausende Eltern in Nordrhein-Westfalen fordern fairen Zugang zu frühkindlicher Bildung: Die Kita muss beitragsfrei werden.

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/4452. 70

Dr. Dennis Maelzer (SPD) 70

Jens Kamieth (CDU) 72

Jörn Freynick (FDP) 74

Josefine Paul (GRÜNE) 76

Iris Dworeck-Danielowski (AfD) 77

Alexander Langguth (fraktionslos) 78

Minister Dr. Joachim Stamp. 79

Sigrid Beer (GRÜNE) 79

Ergebnis zur namentlichen Abstimmung
siehe nach Abstimmung zu TOP 10
(siehe Anlage 3) 80

10 Leitplanken des freien und fairen Handels stärken

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/4444. 80

Dr. Stefan Nacke (CDU) 81

Ralph Bombis (FDP) 82

Rüdiger Weiß (SPD) 83

Johannes Remmel (GRÜNE) 84

Christian Loose (AfD) 85

Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart 86

Minister Karl-Josef Laumann. 87

Michael Hübner (SPD) 87

Ergebnis. 88

Ergebnis der namentlichen Abstimmung
zu TOP 9
Drucksache 17/4452. 88

Formlose Rüge
des Abgeordneten Sven Werner Tritschler
betreffend TOP 7. 88

11 Mehr Demokratie wagen – Stärkung der Demokratiekompetenz in der Schule als Garant für eine demokratische Gesellschaft

Antrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/4441. 88

Ergebnis. 88

12 Wie sicher sind medizinische Implantate? Qualität evaluieren und die Sicherheit für den Patienten verbessern.

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/4464. 88

Dr. Martin Vincentz (AfD) 88

Peter Preuß (CDU) 89

Josef Neumann (SPD) 90

Susanne Schneider (FDP) 90

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE) 91

Minister Karl-Josef Laumann. 93

Ergebnis. 93

13 Es ist fünf nach Zwölf! Wann wird die Landesregierung endlich kurzfristig wirksame Maßnahmen gegen die drohenden Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge ergreifen? – Diesel-Hardware-Nachrüstung jetzt!

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/4458. 94

Jochen Ott (SPD) 94

Rainer Deppe (CDU) 94

Bodo Middeldorf (FDP) 96

Arndt Klocke (GRÜNE) 97

Nic Peter Vogel (AfD) 98

Ministerin Ina Scharrenbach. 99

Ergebnis. 100

14 Innovationspotenziale durch eine steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups entfalten

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/4439. 100

Ergebnis. 100

15 Offensive für Studentisches Wohnen – NRW braucht ein Investitionsprogramm für die Studierendenwerke

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/4453

Änderungsantrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/4569. 101

Ergebnis. 101

16 Vermüllung der öffentlichen Räume stoppen – Landesregierung muss Vermeidungskonzept entwickeln

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Drucksache 17/4531. 101

Dr. Ralf Nolten (CDU) 101

Jürgen Berghahn (SPD) 102

Markus Diekhoff (FDP) 103

Norwich Rüße (GRÜNE) 104

Dr. Christian Blex (AfD) 105

Formlose Rüge  
des Abgeordneten Dr. Christian Blex (AfD)
s. Protokoll der 47. Plenarsitzung
nach TOP 1    105

Ministerin Ina Scharrenbach. 106

Ergebnis. 107

17 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Ablösung und Änderung weiterer Gesetze

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/4097

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 17/4506

dritte Lesung. 107

Arne Moritz (CDU) 107

Michael Hübner (SPD) 108

Ralf Witzel (FDP) 109

Monika Düker (GRÜNE) 109

Herbert Strotebeck (AfD) 110

Minister Lutz Lienenkämper 111

Ergebnis. 112

Anlage 1. 113

Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 17/4582 zu dem Antrag „NRW muss der Grundgesetzänderung zustimmen – Bundesmittel für bessere Bildung sichern“ Drucksache 17/4448

Anlage 2. 119

Namentliche Abstimmung zu Ziffer III, 2. Spiegelstrich des Antrags „Vom Kooperationsverbot zum KooperationsGEBOT: NRW braucht für Digitalisierung der Schulen Geld vom Bund – Ministerpräsident Laschet muss den Weg zur Grundgesetzänderung frei machen“ – Drucksache 17/4459

Anlage 3. 125

Namentliche Abstimmung zu TOP 9 – Antrag Drucksache 17/4452 „Zehntausende Eltern in Nordrhein-Westfalen fordern fairen Zugang zu frühkindlicher Bildung: Die Kita muss beitragsfrei werden“


Entschuldigt waren:

Ministerin Ursula Heinen-Esser

Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner

Minister Hendrik Wüst  
(zwischen 13 und 18 Uhr)

Katharina Gebauer (CDU)

Margret Voßeler-Deppe (CDU)

Britta Altenkamp (SPD)

Guido van den Berg (SPD)      
(ab 11 Uhr)

Anja Butschkau (SPD)

Heike Gebhard (SPD)

Gabriele Hammelrath (SPD)

Hannelore Kraft (SPD)

Ina Spanier-Oppermann (SPD)

André Stinka (SPD)

Horst Becker (GRÜNE)

Thomas Röckemann (AfD)       
(ab 15 Uhr)

Markus Wagner (AfD)  
(ab 15 Uhr)

 


Beginn: 10:00 Uhr

Präsident André Kuper: Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer 46. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Gästen an den Bildschirmen.

Für die heutige Sitzung haben sich zehn Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. – Geburtstag feiert heute der Abgeordnetenkollege Marco Voge von der Fraktion der CDU. Herzliche Glückwünsche und alles Gute im Namen aller Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich darauf hinweisen, dass die Fraktion der SPD gestern zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/4097 – das ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Ablösung und Änderung weiterer Gesetze – eine dritte Lesung beantragt und vorgeschlagen hat, diese heute als letzten Tagesordnungspunkt mit Redezeitblock I durchzuführen. – Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Dann ist die Tagesordnung entsprechend ergänzt.

Wir treten in die heutige Tagesordnung ein. Ich rufe auf:

1   NRW muss der Grundgesetzänderung zustimmen – Bundesmittel für bessere Bildung sichern

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/4448

Entschließungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 17/4582

In Verbindung mit:

Vom Kooperationsverbot zum KooperationsGEBOT: NRW braucht für Digitalisierung der Schulen Geld vom Bund – Ministerpräsident Laschet muss den Weg zur Grundgesetzänderung frei machen.

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/4459

In Verbindung mit:

NRW bekennt sich zum Bildungsföderalismus und lehnt Zentralisierung im Bildungsbereich ab!

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/4461

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Ott von der SPD-Fraktion das Wort.

Jochen Ott (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst ein kurzes Wort an Herrn Petz und Herrn Stupp, die Polizeibeamten, die uns seit vielen Jahren vor der Türe begleiten. Die beiden haben heute ihren letzten Diensttag. An dieser Stelle alles Gute für ihren Ruhestand!

(Allgemeiner Beifall)

Sie kommen zwar aus Düsseldorf, aber sie sind wirklich nett.

(Heiterkeit)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bis 2023 sollen die Länder fünf Milliarden Euro für den Aufbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur an den Schulen erhalten. NRW würde davon eine Milliarde Euro bekommen. Mit Verabschiedung des Bundeshaushalts 2018 stehen bereits 720 Millionen Euro und den Schulen in NRW damit 144 Millionen Euro zur Verfügung.

Weiterhin wird im Rahmen der Grundgesetzänderung dafür gesorgt, dass der soziale Wohnungsbau und der öffentliche Personennahverkehr und damit die Länder weiter dauerhaft unterstützt werden dürfen.

Auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat mit den Einnahmen eigentlich schon gerechnet. Das wurde in den Vorlagen zum Haushalt 2019 deutlich, und Minister Pinkwart hat die nötigen Landeskofinanzierungen in dem Sondervermögen eingestellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage in diesem Jahr heißt es in der Drucksache 17/1604 – Zitat mit Genehmigung des Präsidenten –:

„Daher müssen alle gesetzlichen Hindernisse, die diesem Ziel im Wege stehen, beseitigt werden, um im Rahmen des föderalen Aufbaus unseres Landes wieder neue Kooperationsmöglichkeiten zum Zwecke der Gesamtfinanzierung unseres Bildungssystems zu schaffen.“

Überraschend ist dann der Vorstoß des Ministerpräsidenten über die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, in der er die nötige Grundgesetzänderung scharf ablehnt. Überrascht waren aber nicht nur die Sozialdemokraten und viele andere in diesem Land, sondern überrascht war auch die FDP; denn Wirtschaftsminister Pinkwart twitterte nach der Veröffentlichung des Gastbeitrags:

„Bund und Länder dürfen #Digitalpakt nicht erneut vertagen!“

Auch der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner zeigte sich enttäuscht – Zitat –:

„Es ist eine traurige Überraschung, dass Armin Laschet sich nun gegen die Verbesserung der Bildungsqualität im Grundgesetz und damit gegen die Modernisierung der Bildungspolitik stellt.

Er fällt seiner eigenen CDU-Bundestagsfraktion und seinem Koalitionspartner in den Rücken.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind nicht nur die Freien Demokraten, die sich kritisch geäußert haben. Die Landesschülervertretung stellt fest: Wir wünschen uns sehr, dass der Ministerpräsident auf die Schülerinnen und Schüler hört; er muss mit seiner Entscheidung nicht leben, aber wir. – Die Landeselternschaft in Nordrhein-Westfalen hält die Diskussion für politische Winkelzüge. – Der Städte- und Gemeindebund weist darauf hin, das Geld für neue Geräte und Technik sei – Zitat – „Voraussetzung, nicht Inhalt der Schulpolitik“.

Wir stellen also gemeinsam fest: Armin Laschet steigt aus der Debatte aus, anstatt positiv zu gestalten. Er kriegt scheinbar auch nicht mit, was in Berlin diskutiert worden ist. Alle hier vor Ort, die so dringend auf die Bildungsinvestitionen angewiesen sind,

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

werden jetzt vor die Tür gesetzt und haben keine Möglichkeit, das Bildungspaket tatsächlich so schnell umzusetzen, wie es nötig wäre, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Deshalb müssen wir festhalten: Es ist – und wäre eigentlich heute –Verpflichtung der Landesregierung, im Rahmen einer Stellungnahme die Debatte von der Regierung aus zu führen, wenn man sie tatsächlich als Föderalismusdebatte führen will.

Wir stellen aber fest, dass sich diese Landesregierung nicht einig ist. Wir stellen fest, dass die Mittel, die auf Bundesebene durchgekämpft worden sind – wir diskutieren seit zwei Jahren darüber, wie die Mittel endlich den Kindern in diesem Land zugutekommen können –, nicht kurzfristig fließen können, und das nur deshalb, weil der Ministerpräsident nicht bereit war, frühzeitig für eine Einigung zu sorgen.

(Beifall von der SPD)

Ich will eines klar sagen. Natürlich ist es Aufgabe von Landesparlamenten und von Ministerpräsidenten, dem Bund auch Grenzen aufzuzeigen – keine Frage. Es geht hier aber um mehr. Das möchte ich kurz begründen.

Im Jahr 2017 hatten wir an Wahlkampfständen – egal bei welcher Partei – mit Sicherheit folgende Gespräche geführt. Vater kommt und sagt: Die Toiletten sind in einem schlechten Zustand. Was macht die Landesregierung? – Die örtlichen Abgeordneten sagen: Dafür ist die Kommune zuständig.

An die Wahlkampfstände kommen Beschäftigte im offenen Ganztag und sagen: Wir sind prekär beschäftigt und können von der Arbeit nicht leben. – Was sagen die Ratspolitiker? Das ist Landesaufgabe.

Die großen Wohlfahrtsverbände kommen und sagen: Wir brauchen Qualitätsstandards beispielsweise für den Ganztag. – Was sagt die Politik? Ja, es ist ganz schwierig. Bei der Schulbaurichtlinie machen Städtetag, Städte- und Gemeindebund nicht mit, und das Land kriegt das gar nicht finanziert.

Lehrerinnen und Lehrer kommen und fragen: Warum habe ich nicht wie jeder andere Landesbedienstete einen PC, eine digitale Ausstattung? – Dazu sagt die Landesregierung: Das ist Aufgabe der Kommunen. – Die Kommunen sagen: Das ist Aufgabe des Arbeitgebers.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Warum haben Sie es nicht gemacht, Herr Ott? – Zuruf von der SPD: Zuhören!)

Wir kommen zur Schulsozialarbeit. Ist die Schulsozialarbeit eine Bundesleistung über das Sozialhilfegesetz? Ist sie eine Leistung, die über die Schule angeboten wird? – Es ist bisher keine Entscheidung getroffen worden.

Wir haben das Thema des Ganztags insgesamt. Wer finanziert den Ganztag? – Wir haben im Bund die Diskussion über den Rechtsanspruch und bei uns die Diskussion über die Umsetzung.

Last but not least zur Armutsbekämpfung insgesamt. Wer ist zuständig und soll helfen, dass insbesondere bei prekären Verhältnissen bessere Förderung stattfindet?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben den staatlichen Ebenen gibt es das Ressortprinzip und die verschiedenen Zuständigkeiten. Am Ende ist eines vollkommen klar: Die Menschen, die unseren Debatten zuhören, verstehen das alles nicht mehr. Sie sind nicht mehr bereit zu akzeptieren, dass wir uns gegenseitig die Verantwortung zuschieben.

(Beifall von der SPD)

Deshalb ist es die Aufgabe eines Ministerpräsidenten und Aufgabe einer Landesregierung, endlich dafür zu sorgen, dass alle an einen Tisch kommen und die Probleme gemeinsam lösen – so, wie Sie es in Ihrem Koalitionsvertrag ja auch beschrieben haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Wir Sozialdemokraten haben angeboten: Lassen Sie uns einen Gipfel zum Ganztag machen. Wir haben angeboten: Lassen Sie uns ein Konzept zur Schulsozialarbeit machen. Wir haben angeboten: Lassen Sie uns ein gemeinsames Konzept zum Thema digitale Ausstattung machen.

Alle diese Vorschläge liegen auf dem Tisch, weil immer irgendwer irgendwo regiert und an Verbänden beteiligt ist. Die Menschen draußen erleben nur, dass wir mit unserem politischen System nicht in der Lage sind, die auf dem Tisch liegenden Probleme zu lösen. Das, was wir brauchen, ist ein New Deal, eine Verabredung von Bund, Ländern und Kommunen, wie wir in Zukunft beste Bildung tatsächlich gut durchfinanzieren!

(Beifall von der SPD)

Wer den Digitalpakt mit dem Hinweis auf Föderalismus stoppt, muss sich fragen lassen: Was hat er im Vorfeld getan? Das gilt insbesondere, wenn Herr Lindner deutlich und klar in den Debatten darauf hinweist – auch das will ich zitieren –, dass Sie gerade im Koalitionsvertrag über die beste Bildung und Ausstattung gesprochen haben. In dem Entschließungsantrag der Grünen, der seit eben vorliegt, ist es schwarz auf weiß beschrieben.

Da stellt sich die Frage: Was hat diese Regierung dafür getan? Welche Initiativen sind gestartet worden? – Da ist nichts gestartet worden. Herr Ministerpräsident Laschet, wir werfen Ihnen vor: Im Nachhinein auf die Bremse zu treten, wenn die Kinder in diesem Land die Mittel dringend benötigen, ist der falsche Weg.

(Beifall von der SPD)

Ich möchte mit Folgendem schließen. Die Schulministerin hat richtig agiert, als sie sagte: Es darf nicht zu einer Verzögerung kommen, weil es um viel Geld für die Bildungsinfrastruktur geht. – Deshalb, Herr Laschet, kommen Sie nicht so einfach davon, wenn Sie sich nur hinter anderen Ministerpräsidenten versammeln. Das kann man tun. Es wird am Ende nur nicht helfen, weil die Menschen von dem Ministerpräsidenten Lösungen verlangen.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

– Das ist mir völlig egal. Wir erwarten am Ende Lösungen. Die Menschen erwarten auch Lösungen, Herr Löttgen. Aber Sie haben die Lösungen nicht im Angebot!

(Beifall von der SPD – Bodo Löttgen [CDU]: Ach so! – Lachen von der CDU)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion der Grünen spricht nun Frau Abgeordnete Beer.

Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da gab es noch einmal einen richtigen Knüller, mit dem die Fraktionen von CDU und FDP in den letzten Haushaltsinitiativen aufgewartet haben.

Wussten Sie eigentlich: Demnächst fahren in den Regierungsbezirken Sattelschlepper mit Containern durch die Gegend, um für digitale Medien in den Schulen zu werben. Ja, so gefallen Sie sich: als Weihnachtsmann wie mit der koffeinhaltigen Brause im Leuchttrakt durch das Land zu ziehen, und am Straßenrand strahlen dann die Kinderaugen, weil Sie so tolle Sachen dabei haben.

Es gibt aber die garstige Realität: keine digitale Ausstattung in den Schulen vor Ort, keine Geräte für die Lehrkräfte, kein Support. Sie können weiter arbeiten, weil im Augenblick gebremst wird – auch von dieser Landesregierung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der Mann mit dem Sattelschlepper – Herr Ministerpräsident, da sind Sie mit dabei – hat für die schnelle Bereitstellung der Mittel für den Digitalpakt soeben den Stecker gezogen. Die Schulen fühlen sich auf den Arm genommen. Sie wollen das Geld für die Ausstattung. Sie wollen, dass das Geld endlich ankommt. Seit zwei Jahren wird über diesen Digitalpakt diskutiert – und nichts tut sich.

Der Vorgang ist auch aus anderer Sicht sehr bemerkenswert. Herr Ministerpräsident, ich bitte Sie, mir das zu erklären: Hat der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag – das soll ein Herr Brinkhaus aus OWL sein – Ihre Telefonnummer eigentlich nicht? Wenn es daran scheitern sollte: Ich habe mit meiner Kollegin Wibke Brems aus Gütersloh gesprochen. Sie wäre bereit, ihm die Telefonnummer zu überlassen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dann wäre vielleicht sichergestellt gewesen, dass Herr Brinkhaus vorher mit Ihnen darüber gesprochen hätte, dass er es war, der genau auf den letzten Metern in die Vereinbarung die Kofinanzierung für die anderen Bereiche hineingeschrieben hat. Ich habe sonst keine Erklärung.

(Zuruf von Ministerpräsident Armin Laschet)

– Herr Ministerpräsident, aber Sie waren offensichtlich nicht darüber informiert! Auf dem letzten Meter fangen Sie an, das Ganze auszubremsen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Welche Rolle hat denn der Ministerpräsident, der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende in dieser Verhandlungsgeschichte?

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU)

Eine Nullnummer? Hat er vorher nichts davon gehört? Hat er nicht mit am Verhandlungstisch gesessen?

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU] – Weitere Zurufe von der CDU)

Das ist doch das, was uns hier interessiert.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Sie bekommen es also im Vorfeld entweder nicht mit

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

oder Sie bekommen es nicht gebacken. Das ist der Punkt.

Herr Ministerpräsident, es geht nicht darum, dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern nicht vernünftig und sachgerecht gestrickt sein müssten. Das ist richtig. Die Regelungen müssen mehr taugen, als für Technik da zu sein. Es geht um Sozialarbeit, um Inklusion, um den Ganztagsausbau.

Mir soll das mal einer verdeutlichen. Vor 2006 hat das doch auch funktioniert: 914 Millionen für die offene Ganztagsschule durch das damalige rot-grüne Bundesprogramm. Da hat keiner dem Land reingeredet. Warum soll das jetzt nicht möglich sein?

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Aber Sie haben mit einem ganz anderen Manöver begonnen, bei dem es gar nicht um diese Fragen der Kofinanzierung ging. Da haben Sie den diffamierenden Einheitsschulbegriff mal wieder aus der Mottenkiste gezogen.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]:So ist es!)

Und der Witz ist ja, dass Sie damit ausgerechnet der Bundesbildungsministerin, die gerüchteweise auch der CDU angehören soll, unterstellen, die kommunistische Palastrevolution durch die Hintertür im Digitalgepäck durchdrücken zu wollen. Ich hatte immer gedacht: Was ist das für eine harmlose, nette Frau aus dem Münsterland. – Aber das scheint ja offensichtlich nicht der Fall zu sein. Es ist ja richtig gefährlich, mit was für ideologischen Speerspitzen die unterwegs ist.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Aber offensichtlich hat ja auch Frau Karliczek Ihre Telefonnummer nicht oder Sie nicht die Telefonnummer von Frau Karliczek. – Tauschen Sie gerade die Telefonnummern untereinander aus,

(Vereinzelt Heiterkeit)

damit wenigstens die Kommunikation im Kabinett sichergestellt ist?

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Im Augenblick scheint es wirklich an allen Ecken und Enden zu brennen.

Also: Warum hat Frau Karliczek Sie nicht darüber informiert, dass es ihr wichtig war, Art. 104c GG so zu ändern, wie er jetzt geändert worden ist? Irgendwie sind Sie doch außerhalb der zentralen politischen Prozesse. Aber jetzt sind Sie die Bremstonne hinter allem.

(Vereinzelt Heiterkeit von der SPD)

Das kann nun wirklich nicht im Sinne von Schulen in Nordrhein-Westfalen sein.

Herr Ministerpräsident, ich verrate Ihnen mal etwas. Die Schulträger haben sich sehr wohl überlegt, in welchem Umfang sie die Mittel aus dem rot-grünen Programm „Gute Schule 2020“ für Digitalisierung einsetzen oder lieber doch in die Schulsanierung stecken, weil endlich das Versprechen umgesetzt werden muss und die Summe von über einer Milliarde Euro aus den Bundesmitteln hier in Nordrhein-Westfalen auch ankommen muss.

Ein Zitat vom VBE formuliert das richtig:

„Seit Jahren warten wir auf die nötige Modernisierung. Jetzt waren die Mittel dafür zum Greifen nah, doch der Digitalpakt scheiterte vorerst und wird zum Spielball der Politik.“

Präsident André Kuper: Frau Kollegin Beer, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Wollen Sie die zulassen?

Sigrid Beer (GRÜNE): Aber herzlich gerne. Wer ist es denn?

Präsident André Kuper: Kollege Sträßer.

(Heiterkeit)

Martin Sträßer (CDU): Vielen Dank, liebe Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Meine Frage ist: Haben Sie vielleicht auch die Telefonnummer von Winfried Kretschmann, dem Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich würde Ihnen empfehlen, dann mal bei ihm anzurufen und sich erklären zu lassen, was Bildungsförderalismus für Baden-Württemberg und auch für uns bedeutet.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Sigrid Beer (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Kollege Sträßer. – Ja, die Nummer könnte ich auch noch weitergeben. Das ist überhaupt kein Problem.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wir sind schon sehr lange mit dem Kollegen Kretschmann im Gespräch – auch in damaligen Kamingesprächen, weil es schon lange um die Grundgesetzänderung geht. Wir haben da immer eine dezidiert andere Position bezogen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Dialogbereitschaft!)

Dabei will ich nichts dagegen sagen, dass wir über die Kostenteilung miteinander reden müssen – aber bitte nicht auf dem letzten Meter.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wo war der stellvertretende Bundesvorsitzende, wo war der Ministerpräsident dieses Landes denn eigentlich die ganze Zeit? Ich hoffe nicht, die Personalfrage um die Wiederbesetzung des Bundesvorsitzes hat alles so weit belegt, dass überhaupt kein anderer Blick mehr möglich war.

Also: Kontakte müssten dringend geschlossen werden. Es ist doch wichtig, Herr Kollege Sträßer, wenn schon so viele bedeutsame Posten mit CDU-Politikern und ‑politikerinnen besetzt sind, dass die wenigstens miteinander über eine so bedeutsame Frage reden, damit wir diese Probleme für die Schulen erst gar nicht produzieren.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wenn also der MP das Beste für das Land will – Kollege Rasche hat gestern auch gesagt, eigentlich sei das alles richtig, was er macht –, dann stand die Schulministerin ein bisschen allein im Gelände, was die KMK angeht – auch mit ihrer Enthaltung. Wie geht es denn nun?

(Zuruf von der FDP: Nicht zugehört!)

Sie haben eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Das werden wir Ihnen gleich in einer Entschließung vorlegen. Und wir wollen, dass Sie Farbe bekennen, damit es für die Schulen bald weitergeht.

(Zuruf von Ministerpräsident Armin Laschet)

– Ja, es kommt. Wann kommt es denn? Kommen Sie bitte hierhin und sagen den Schulen: Ohne Verzögerung wird dieses Geld kommen. Es kommt für den Digitalpakt. – Trennen Sie es ab! Aber sehen Sie zu, dass das Geld in den nächsten zwei Monaten in den Schulen ist!

(Ministerpräsident Armin Laschet: Ja!)

– Der Ministerpräsident sagt Ja. Ich bitte ihn ans Redepult, damit er das bekräftigt und uns erklärt, wie es denn jetzt geht. Dann können Sie von hier aus die Kommunikation mit Ihren Parteifreundinnen und Parteifreunden betreiben.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Denn – das hat auch das wissenschaftliche Gutachten noch mal gezeigt, was ich in Auftrag gegeben habe – Standards, auch für die Ausstattung, müssen durch das Land gesetzt werden. Die Verhandlungen mit den Kommunen müssen gelingen. Sonst haben auch die Lehrkräfte das Recht, individuell die Fürsorge des Dienstherrn einzuklagen – auch die Ausstattung mit digitalen Endgeräten.

Auch darüber werden wir uns hier im Landtag noch miteinander zu unterhalten haben. Weitere Bremsmanöver werden Ihnen die Schulen nicht verzeihen – weder vor noch nach Weihnachten. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Seifen.

Helmut Seifen (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die bundesweite Ausstattung von Schulen mit digitalem Instrumentarium zur Unterstützung des Unterrichts, des Lernens und des Lehrens verführt wohl zu großen Gesten. Immerhin will der Bund für die Länder fünf Milliarden Euro lockermachen, um dieses Jahrtausendwerk zu stemmen. Nach NRW soll immerhin eine Milliarde Euro fließen. Welch ein Segen unserer Mutter Bundesregierung, welche Huld, welche Gnade! Geradezu sonnenköniglicher Glanz strahlt von Berlin aus in die graue Schullandschaft der Provinzen.

Um die Bedeutsamkeit dieser großen Geste zu unterstreichen, soll doch dafür gleich das Grundgesetz geändert werden, damit – so die Begründung – das Geld überhaupt fließen kann.

Der Kenner des Grundgesetzes und der politischen Praxis allerdings überlegt, warum der Bund für die Unterstützung der Länder mit lediglich fünf Milliarden Euro nun solch einen gravierenden Einschnitt in das Grundgesetz vornehmen muss. Da werden doch durchaus bereits Milliardenbeträge vom Bund in die Länder und von denen in die Kommunen überwiesen, um dort Aufgaben bewältigen zu können, die durch Bundesgesetze oder einfach durch das Handeln der Bundesregierung den Ländern und Kommunen zufallen.

Denken wir nur an die Unterstützung des Bundes für Länder und Gemeinden im Rahmen der Flüchtlingshilfe und der Integration. Kein Mensch spricht davon, dass für diese Bundeshilfen das Grundgesetz geändert werden müsse. Von den überbordenden Sozialleistungen, die der Bund den Kommunen auch in der Vergangenheit schon aufgehalst hat, will ich gar nicht reden. Wäre der Bund zumindest hier weniger fordernd, hätten die Kommunen selbst das Geld, um ihre Schulen vernünftig auszustatten.

Nun aber die Gnadengaben des Bundes. Sie können ja auch fließen, denn gemäß Art. 91b Satz 1 können Bund und Länder – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken“. Wem diese Formulierungen sich zu deutlich auf die Universitäten und Hochschulen beziehen, der möge nach „Förderung von“ den Begriff „schulischer Bildung“ hinzufügen.

Stattdessen hat man den Art. 104c nun so geändert, dass Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen für alle Länder bereitgestellt werden können – unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. So weit, so gut.

Wichtig ist aber der Zusatz im letzten Satz, denn mit dieser finanziellen Hilfe holt sich der Bund gleichzeitig gemäß Art. 104b Nr. 2 die Kontrollfunktion über die Mittelverwendung ein. Denn der Bund hat jetzt das Recht – ich zitiere – „Bericht und Vorlage der Akten [zu] verlangen und Erhebungen bei allen Behörden durch[zu]führen“. Es fällt mir schwer, aber ich muss es sagen: Ministerpräsident Laschet hatte da recht.

(Beifall von der AfD)

Ebenfalls kann der Bund die Verwendung der Finanzhilfen in regelmäßigen Zeitabständen überprüfen. Jetzt erst wird verständlich, warum die Bundesregierung für läppische fünf Milliarden Euro, pro Schule in NRW sagenhafte 25.000 Euro, gleich das Grundgesetz ändert.

„Nachtigall, ick hör dir trapsen“ sagt der Berliner. Es geht nämlich gar nicht darum, den Ländern Finanzhilfen zufließen zu lassen. Das geht auch jetzt bereits ohne Grundgesetzänderung; dazu sind die Mittel auch viel zu gering und im Übrigen auch nur temporär angesetzt. Es geht darum – meine Damen und Herren, das will ich ganz deutlich sagen –, die Bildungspolitik zu zentralisieren, die Bildungshoheit der Länder auszuhöhlen, den Bund an die Schalthebel für die bildungspolitischen Weichenstellungen zu lassen. Es geht um die zentrale Steuerung des Bildungssektors in Deutschland.

Damit wäre der Zentralisierungsprozess allerdings noch nicht abgeschlossen. Wir kennen doch Berlin als willigen Vollstrecker Brüsseler Oberherrschaftsideen. Wenn aus Berlin zentral gelenkt wird, können Sie sicher sein, dass Berlin sich bald zum Erfüllungsgehilfen der EU-Kommission machen wird, die dann endlich das deutsche Bildungswesen nach ihren Vorstellungen vereinheitlichen kann.

Wenn Sie mir nicht glauben, dann werfen Sie doch einfach einmal einen Blick nach Brüssel. Siehe da, die Vorlage gibt es schon, und zwar unter der Überschrift – ich darf zitieren, Herr Landtagspräsident – „Modernisierung des Bildungswesens in der EU – Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2018 zur Modernisierung des Bildungswesens in der EU“.

Dieser Katalog enthält bereits 174 Forderungen an Schulen, in denen Selbstverständlichkeiten festgehalten sind, aber eben auch die typischen Forderungen des linksgrünen Zeitgeistes wie zum Beispiel der Vorrang des gemeinsamen Lernens, zieldifferentes Lernen, Multikulturalismus muss festgeschrieben werden, Schaffung eines europäischen Bildungsraumes und vieles mehr. Das alles wird verbunden mit den Hinweisen darauf, dass diese Forderungen erfüllt und zentral zurückgemeldet werden müssen.

Hier wird wieder ein zentrales Steuerungsinstrument gegenüber den Mitgliedstaaten der EU aufgebaut. Daher weht der Wind, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Es geht nicht darum, die schwierige Situation der Digitalisierung zu finanzieren.

(Beifall von der AfD)

Die Grundgesetzänderung im Zusammenhang mit dem Digitalpakt hat keinen anderen Zweck, als dass der Bund Einfluss nehmen kann auf die Bildungspolitik der Länder. Über diesen Weg wird der Bund die Möglichkeit haben, die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2018 wieder einmal still und heimlich in die BRD zu implementieren und den deutschen Ländern Freiheit in diesem wichtigen Bereich zu nehmen. Dem müssen wir hier und heute als Parlament einen Riegel vorschieben.

Ich bin gespannt, ob die CDU mit ihrem Ministerpräsidenten mitzieht und diesen Antrag unterstützt. Bekennen Sie sich hier zum Föderalismus und zur Eigenständigkeit der Länder in allen bildungspolitischen Fragen!

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben nicht ohne Grund das Bildungswesen in die Länderhoheit gelegt, denn besonders der Bildungsbereich kann die regionalen und lokal unterschiedlichen Bedingungen berücksichtigen. Dies wird in Bildungsstudien immer wieder als funktional und sinnvoll erachtet.

Die Wissenschaftler Falch und Fischer bewiesen 2012, dass Länder in internationalen Bildungsvergleichen mit zunehmender Dezentralisierung besser abschneiden. Sogar in Studien der OECD, die erklärtermaßen sonst eher zentralistisch denkt, konnte dieser Zusammenhang nachgewiesen werden.

Wenn wir hier eingreifen, dann legen wir die Axt ans Grundgesetz, wie es so schön in einem „FAZ“-Artikel hieß. Diese Grundgesetzänderung hat eine Aufweichung der Bildungshoheit der Länder zur Folge. Mit dieser Grundgesetzänderung werden Subsidiarität, föderale Eigenverantwortung und kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt und der Geist der Verfassung in sein Gegenteil verkehrt.

Wehren Sie den Anfängen! Bewahren wir uns die wahre Vielfalt, wie sie im Grundgesetz bereits verankert und in Deutschland noch zu beachten ist! Liefern wir uns nicht über diese Grundgesetzänderung der verordneten Scheinvielfalt der EU-Kommission aus, die letztlich nichts anderes ist, als das graue Einerlei einer linksideologischen Gleichheitsgesellschaft, in der jede strukturelle, organisatorische und gedankliche Freiheit eingehegt wird! Machen Sie Nägel mit Köpfen! Bekennen Sie sich zu diesem Land NRW! – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD – Zuruf von Michael Hübner [SPD])

Präsident André Kuper: Danke, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Dr. Optendrenk.

(Christian Dahm [SPD]: Kollege Hübner hat gestern auf der Weihnachtsfeier einen Preis für die meisten Zwischenrufe bekommen!)

Dr. Marcus Optendrenk (CDU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute debattieren wir hier im Landtag über eine Grundgesetzänderung.

(Michael Hübner [SPD]: Richtig!)

Drei Anträge beschäftigen sich damit – zwei dafür, einer dagegen.

Worüber streiten wir im Kern nicht? Wir streiten im Kern nicht über die Frage von 5 Milliarden Euro für digitale Bildung an den Schulen deutschlandweit, davon 1 Milliarde Euro in Nordrhein-Westfalen –

(Helmut Seifen [AfD]: So ist es!)

auch wenn das der inhaltliche Aufhänger der vorgeschlagenen Verfassungsänderung ist. Man könnte auch sagen: Es ist der vermeintlich passende Vorwand, um die Gewichte im Grundgesetz zulasten der Länder dauerhaft zu verschieben.

(Helmut Seifen [AfD]: Genauso ist es!)

Im Grunde erleben wir gerade eine typische Anglerszene. Die einen, die Angler, spekulieren darauf, dass der als Köder eingesetzte Wurm den anderen so gut schmeckt, dass sie schon anbeißen. Die anderen können es gar nicht abwarten, nach dem Köder zu schnappen. Wie die Geschichte weitergeht, ist bekannt: Wenn der andere zubeißt, hat der Angler am Ende einen schönen fetten Fisch an der Angel.

Hier im Landtag sitzen offenbar viele, die Geschmack an dem Köder hätten, wenn man sie denn nur ließe.

(Helmut Seifen [AfD]: So ist es!)

Im Bundestag sitzen erkennbar noch mehr, die darauf hoffen, dass das als Köder eingesetzte Geld die Landtagskollegen vor Weihnachten landauf, landab sinnlich und gierig macht.

Natürlich geht es in der Politik häufig um die Verteilung von Geld. Denn Geld ermöglicht zumeist erst die Umsetzung politischer Ziele. Das gilt für den Haushalt des Landes ebenso wie für das Gemeindefinanzierungsgesetz oder auch für Zuschussprogramme des Bundes.

Aber hier geht es um einen sehr viel grundsätzlicheren Vorgang.

(Michael Hübner [SPD]: Wow!)

Hinter dem glitzernden Vorhang von Bundesgeld für die Digitalisierung von Schulen wird die beabsichtigte Verschiebung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern nur sehr mühsam versteckt. Der Kernbereich der alleinigen Zuständigkeit der Länder für die schulische Bildung soll in eine Mitzuständigkeit des Bundes verwandelt werden.

Um es noch einmal deutlich zu sagen – auch an den Kollegen Ott gerichtet –: Es geht hier um eine absolute Kernzuständigkeit des Landes. Die Frage, wie Bildung in den Schulen stattfindet, wird sonst zukünftig im Kanzleramt und im Bundestag mitentschieden und nicht mehr von der Regierung in Düsseldorf und von diesem Parlament entschieden.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Da ist es nur zu verständlich, dass der Verlust von Entscheidungsmöglichkeiten den Ländern mit reichlich Mammon versüßt werden soll. Denn diese Pille soll ja auch jemand schlucken.

Was anderes ist denn der Entwurf des Art. 104c Grundgesetz, wie er vom Bundestag beschlossen worden ist? Es geht nämlich nicht nur um die gemeinsame Finanzierung von Bildungsinvestitionen für Schulen, sondern auch um den Zwang zur 50%igen Mitfinanzierung durch die Länder und um ein weitgehendes Kontrollrecht des Bundes bei der Mittelverwendung durch die Kommunen.

Präsident André Kuper: Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Kollegin Beer.

Dr. Marcus Optendrenk (CDU): Frau Kollegin Beer darf gerne eine Kurzintervention machen oder ihre weitere Redezeit nutzen. Ich möchte gerne im Zusammenhang vortragen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Ja, mache ich!)

Damit wird deutlich: Es geht um das Budgetrecht des Parlamentes. Es geht um das, was wir gestern hier in diesem Haus noch alle beschworen haben, nämlich um das Königsrecht des Parlamentes. In diesem Recht wollen zwei Fraktionen dieses Hohen Hauses durch von ihnen selbst vorangetriebene Grundgesetzänderungen sich selbst und uns alle für alle Zukunft beschränken.

(Beifall von der CDU)

Die beiden Redner, die hier vorgetragen haben, Frau Beer, Herr Ott, frage ich: Wie überflüssig wollen Sie eigentlich Ihren eigenen Arbeitsplatz machen, und das kurz vor Weihnachten?

(Jochen Ott [SPD]: Ist das der Maßstab für politisches Handeln?)

Für eine Handvoll Euros wollen Sie Ihre eigenen Rechte

(Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD])

und damit Ihr eigenes Mandat beschneiden. An den Wahlkampfständen haben Sie noch versucht, den Wählerinnen und Wählern schmackhaft zu machen, dass Sie sich für schulische Bildung einsetzen – und nicht irgendeiner in Berlin.

(Zurufe von der SPD)

Sie haben doch eben hier die Geschichte von den Wahlkampfständen erzählt. Dann hören Sie jetzt auch einmal zu. Sie haben erzählt: Wir sind als Land zuständig, und wir wollen etwas verändern. – Dafür sind Sie angetreten, und dafür sind wir angetreten.

(Michael Hübner [SPD]: Ach so! Und deshalb geben Sie das Geld nicht weiter!)

Zukünftig soll es dann folgendermaßen sein: Wer so richtig zuständig ist, weiß keiner mehr.

(Jochen Ott [SPD]: Sie haben es nicht kapiert!)

Das soll für die Bürgerinnen und Bürger besser werden?

(Beifall von der CDU)

Es geht aber auch anders.

(Michael Hübner [SPD]: Wie denn?)

Denn der Art. 106 des Grundgesetzes ermöglicht es schon lange, das Aufkommen aus den großen Gemeinschaftssteuern von Bund und Ländern neu aufzuteilen. Darauf hat gestern schon der Ministerpräsident hingewiesen. Sie haben es offensichtlich nur akustisch verstanden. Sonst würden Sie jetzt nicht dazwischenrufen.

(Beifall von der CDU – Michael Hübner [SPD]: Es hat niemand dazwischengerufen! Das stand in Ihrem Manuskript!)

Diese Neuberechnung nach Art. 106 Grundgesetz findet eigentlich immer dann statt, wenn sich Aufgaben und Ausgabenlast verschoben haben. Das hat es schon häufiger gegeben. Doch das will der Bund eben nicht.

Der Bund muss heute zum Glück viel weniger Geld für die Bundesagentur für Arbeit zahlen, weil es in Deutschland glücklicherweise nur noch halb so viele Arbeitslose gibt wie 2005. Länder und Kommunen aber kommen bei der Modernisierung der Schulen nicht so schnell voran, wie wir das alle möchten, weil das Geld dafür fehlt.

Genau das ist der Fall des Art. 106 Grundgesetz. Genau das ist der Fall, in dem über die Neuverteilung von Umsatzsteueranteilen zwischen Bund und Ländern eine richtige Justierung gefunden werden kann, also ein sinnvoller Weg, um das Geld an die richtige Stelle zu bringen.

(Beifall von der CDU)

Dafür brauchen wir gerade keine Änderung des Grundgesetzes und keine Beschränkung von Landeskompetenzen, sondern nur eine schnelle politische Einigung.

(Michael Hübner [SPD]: Dann sagen Sie das einmal Ihrem Ministerpräsidenten!)

Damit bin ich auch bei dem Entschließungsantrag, den uns die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute vorgelegt hat. Darin zitieren Sie sieben Zeilen unseres Koalitionsvertrags völlig richtig. Sie geben die Quelle auch richtig an.

(Zuruf von Michael Hübner [SPD] – Gegenruf von Christian Dahm [SPD]: Herr Hübner, so viel Zeit muss sein!)

Und dann kommt der falsche Satz. Zitat:

„Deshalb darf NRW die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung im Bundesrat nicht blockieren.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sieben Zeilen richtig zitiert, die Quelle richtig angegeben – und dann der falsche Satz. Sie haben es nicht verstanden.

(Beifall von der CDU – Bodo Löttgen [CDU]: So ist es! – Michael Hübner [SPD]: Sie sind total überzeugt von Ihrem Vortrag!)

Das unterscheidet Sie übrigens von Ihrem erfolgreichen Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg, der im Unterschied zu Ihnen die letzte Landtagswahl gewonnen hat, weil er den Menschen erklären konnte, wofür er steht, und weil er vor allen Dingen auch das Landesinteresse erkennbar besser im Blick hat.

Dieser Ministerpräsident hat am 10.12.2018 in der „Süddeutschen Zeitung“ erklärt:

„Warum sollte der Bund, der mit Schulen gar keine Erfahrung hat, der keine Behörden für diesen Bereich hat, besser Bescheid wissen als wir, wie man Schulen digitalisiert?“

Ich sage Ihnen nur Folgendes – damit wende ich mich auch an Herrn Kollegen Ott –: Es kann doch nicht wahr sein, dass wir ernsthaft der Meinung sind,

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

dass wir für eine nicht erforderliche Grundgesetzänderung

(Jochen Ott [SPD]: Haben Sie eigentlich zugehört?)

unsere Gestaltungsmöglichkeiten an Leute aus der Hand geben, die die Bahn nicht schnell kriegen, die das Dieselproblem nicht lösen und die es nicht hinbekommen, dass wir die Dinge beim BAMF in den Griff kriegen!

(Zuruf von der SPD)

An dieser Stelle hat Herr Kretschmann recht. Da müssen wir als Länder ein anderes Selbstbewusstsein haben. Was für ein Beispiel von Selbstverzwergung ist denn das, was Sie hier vorhaben?

(Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Wie reden Sie denn über die eigenen Leute? – Zuruf von Sven Wolf [SPD])

Ein Beispiel von Weitsicht wäre es deshalb, wenn Sie den 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder – von Frau Schwesig bis zu Herrn Weil, von Frau Dreyer bis zu Herrn Kretschmann und auch denen von der Union – vertrauen und den Rücken stärken würden, dass es 5 Milliarden Euro auf dem Weg des Art. 106 Grundgesetz geben kann – ohne Grundgesetzänderung, ohne Beschränkung der Rechte des Landtags und ohne Beschränkung der Rechte der Länder.

Es ist unsere ureigene Aufgabe, dass wir dann hier in Nordrhein-Westfalen gute Bildung organisieren, indem unsere Bildungspolitik das entsprechend umsetzt, und darf nicht dazu kommen, dass es anschließend noch vom Bundesrechnungshof bis in die kleinste Kommune in Nordrhein-Westfalen weitere Bürokratiekontrollen gibt.

(Michael Hübner [SPD]: Nein, Sie sorgen dafür, dass es gar kein Geld gibt!)

Das kann unser Landesrechnungshof schon selbst. Das können unsere Rechnungsprüfungsämter selbst. Dazu brauchen wir nicht auch noch den Bundesrechnungshof.

Dafür lohnt es sich, gemeinsam einzutreten. Dazu sind Sie weiterhin herzlich eingeladen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Präsident André Kuper: Herr Kollege, es gibt zwei Kurzinterventionen, zunächst eine Kurzintervention aus der Fraktion der Grünen von Frau Beer und dann eine Kurzintervention aus der Fraktion der SPD von Herrn Ott. Möchten Sie sie hier am Platz beantworten? – Okay.

Bitte loggen Sie sich einmal ein, Frau Beer; dann können wir Ihr Mikrofon freischalten. – Und schon geht es los.

Sigrid Beer (GRÜNE): Danke schön, Herr Präsident. Danke schön, Herr Optendrenk. Sie haben sich ja quasi die Kurzintervention bestellt.

Mit dem Begriff der Selbstverzwergung wäre ich nach dem, was wir hier beobachtet haben – wir haben ja gesehen, wie der Ministerpräsident in den letzten Monaten dazu agiert hat –, sehr vorsichtig.

Ich will Sie aber gerne Folgendes fragen, Herr Optendrenk: Sind Sie der Meinung, dass Sie bei zukünftigen Verhandlungen über die Ausgestaltung einer solchen Grundgesetzänderung und den Verfahrensschritten dann wieder nicht den Fuß in die Tür bekommen und daher befürchten müssen, dass Sie vom Bund über den Tisch gezogen werden?

Das würde ich Selbstverzwergung nennen. Dann sagen Sie uns ja hier schon, dass Sie eigentlich keinerlei Einflussmöglichkeiten haben.

Das war übrigens – ich habe schon darauf hingewiesen – 2003 mit den 914 Millionen Euro anders. Da hat das gut funktioniert.

Erklären Sie mir bitte auch noch eines – was den Art. 106 Grundgesetz angeht, stimme ich Ihnen durchaus zu; das ist ja auch die alte Theorie von Herrn Kretschmann: macht es über die Umsatzsteuerpunkte –: Warum ist der Ministerpräsident denn nicht vorher damit unterwegs gewesen?

(Zuruf von der SPD: Ja!)

Warum hat er nicht vorher dafür gesorgt, dass die Dinge so geregelt werden?

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Wo war er denn im Gespräch mit Herrn Brinkhaus? Wo ist er im Gespräch mit Frau Karliczek gewesen? Das ist genau der Punkt: auf dem letzten Meter dann die Bremstonne rauswerfen und das Ganze blockieren, aber im Vorfeld nicht in der Lage sein, die Dinge politisch zu bewegen.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Deshalb warten die Schulen jetzt auf die Mittel.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Dr. Marcus Optendrenk (CDU): Liebe Kollegin Beer, ich trage gerne dazu bei, da ich von Haus aus Hobbyhistoriker bin, Ihnen zu erläutern, warum Sie falsch liegen.

Am 06.07.2018 hat sich der Bundesrat mit der Frage des Digitalpaktes beschäftigt. Da hat es eine 16:0-Einigung darauf gegeben, ein bestimmtes Modell von Bundestag und Bundesrat mitzutragen.

Wäre dies auch im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gekommen, hätte mit Sicherheit Nordrhein-Westfalen …

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

– Jetzt hören Sie doch einmal auf, zu schreien. Ich habe Ihnen auch zugehört. Mensch! Das kann doch nicht wahr sein.

(Beifall von der CDU und der FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Sehr dünnhäutig, Herr Kollege! – Weitere Zurufe)

Damals haben sich Bundesrat und Bundestag auf einen Weg begeben. Der Bundestag hat ihn in der letzten Kurve – unter anderem auf Betreiben der grünen Bundestagsfraktion –

(Bodo Löttgen [CDU]: Genauso ist es! Exakt! – Zuruf von der FDP: Aha!)

wieder verlassen und eine Verschärfung zulasten der Länder vorgenommen, die explizit nicht erforderlich war.

(Zurufe)

Das ist der Kerngrund, warum dann 16:0 zwischen Bundestag und Bundesrat gesagt worden ist …

(Unruhe)

Eine Woche vor der Bundesratsbefassung ist das passiert.

(Unruhe – Glocke)

Sie wissen auch ganz genau, dass das so gewesen ist; denn ansonsten würden Sie jetzt nicht so fröhlich dazwischenschreien. Offensichtlich ist es Ihnen als Lehrerin auch nicht möglich gewesen, Ihren Schülern einmal zuzuhören.

(Beifall von der CDU und der FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Immer dünnhäutiger! – Weitere Zurufe)

Aber ein politischer Diskurs findet eigentlich so statt, dass der eine dem anderen auch zuhört. Ich bin immer überrascht, zu sehen, wie die Schulpolitiker hier miteinander umgehen. Von woanders kenne ich das anders. Ich finde das einfach nur traurig.

Ich habe es Ihnen jetzt erläutert. Das ist keine Sache von Parteipolitik. Vielmehr geht es darum, dass Bund und Länder hier fair miteinander umgehen. Und die Regelung, die der Bund bisher vorschlägt, ist unfair. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Präsident André Kuper: Zur zweiten Kurzintervention hat sich der Kollege Ott gemeldet. Er wird jetzt freigeschaltet und kann loslegen.

(Christof Rasche [FDP]: Sigrid und Jochen bringen den Saal zum Kochen!)

Jochen Ott (SPD): Du kannst richtig gut reimen. – Herr Optendrenk, Sie haben sich sehr bemüht. Das will ich als Pädagoge durchaus anerkennen. Im Gegensatz zu Frau Beer bin ich ja Lehrer; sie ist Sozialpädagogin.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE] – Weitere Zurufe)

Jedenfalls habe ich Ihr Bemühen wahrgenommen.

Ich bin nur sehr irritiert. Denn zum einen haben Sie uns ja gerade erklärt, dass die CDU-Leute in Berlin nichts auf die Kette kriegen. Das haben Sie jetzt schön an Beispielen belegt. Ob das zielführend ist, wage ich zu bezweifeln.

Aber zum anderen muss man ja drei Dinge sehen, wenn Sie von einer Selbstaufgabe sprechen.

Erstens. Warum erhöhen Sie als Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dann nicht deutlich den Verbundsatz für die Kommunen? Sie könnten unsere Kommunen natürlich auch jetzt finanziell besser ausstatten.

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Warum gehen Sie denn nicht mit Programmen oder Ähnlichem vor, um politische Inhalte, die der Landesregierung wichtig sind, auch in die Landschaft zu tragen?

Zweitens. Wir haben gemeinsam über Jahre erlebt, dass die Mittel, die aus Berlin für den sozialen Wohnungsbau kamen, insbesondere in Hamburg und Nordrhein-Westfalen für diesen Zweck ausgegeben wurden, in vielen anderen Bundesländern aber nicht. Können Sie nicht nachvollziehen, dass viele in allen Bundestagsfraktionen der Auffassung sind, es müsse zumindest eine gewisse Verpflichtung geben, dass das Geld nicht für etwas anderes zweckentfremdet wird, wenn sie in Berlin etwas beschließen?

Drittens. Wie können Sie eigentlich vor dem Hintergrund, dass Sie als Finanzmann doch genau wissen, dass es viele Aufgaben gibt, die über die Ebenen verteilt sind – ich habe sie eben beschrieben; es geht von der Schulsozialarbeit über den Ganztag und die Ausstattung von Schulen bis zur Bezahlung von Menschen, die entweder bei der Stadt oder beim Land angestellt sind –, von Selbstaufgabe eines Landesparlamentariers sprechen?

Hier berufe ich mich einmal auf Ihren Koalitionsvertrag, den Herr Lindner noch einmal bestätigt hat. Darin steht ganz klar, dass die Bildungsfinanzierung so, wie sie aufgestellt ist, nicht zukunftsfähig ist.

Präsident André Kuper: Herr Kollege, beachten Sie bitte Ihre Redezeit.

Jochen Ott (SPD): Die Menschen draußen verstehen das nicht. Sie sagen sich: Dann löst es doch. Sorgt doch dafür, dass das Geld an die richtigen Stellen kommt, und macht nicht so einen „Heizefeiz“.

Und was macht ihr jetzt wieder? Ihr macht politisches Klein-Klein, anstatt im Vorfeld euren eigenen Koalitionsvertrag durchzusetzen.

(Beifall von der SPD und Monika Düker [GRÜNE])

Dr. Marcus Optendrenk (CDU): Lieber Kollege Ott, ich lese Ihnen gerne noch einmal aus dem Entschließungsantrag der Grünen eine Passage vor, die ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag ist. Da steht ausdrücklich:

„Alle gesetzlichen Hürden, die einer solchen gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung im Wege stehen, müssen beseitigt werden mit dem Ziel, im föderalen Aufbau unseres Landes wieder neue Kooperationsmöglichkeiten zu schaffen, die wir für die Gesamtfinanzierung unseres Bildungssystems nutzen wollen.“

Ich habe Ihnen eben dargelegt, dass aber gar keine Änderung erforderlich ist.

(Jochen Ott [SPD]: So ist es!)

Wir können es auch so. Genau das ist Ihr Denkfehler.

(Jochen Ott [SPD]: Der Koalitionsvertrag ist falsch?)

– Der Koalitionsvertrag sagt, dass nur Hürden beseitigt werden müssen, die da sind. Sie rennen einer Hürde hinterher, die gar nicht da ist. Das ist Ihr Problem.

(Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Sieht das die FDP auch so?)

Ich habe es Ihnen am Beispiel des Art. 106 Grundgesetz doch dargestellt. Da haben Sie auch die Antwort auf Ihre zweite Frage. Wenn Sie kooperieren wollen, ist der entscheidende Punkt, ob Sie gemeinsame Kompetenzen haben, in denen Sie kooperieren müssen, oder ob es Zuständigkeiten gibt, bei denen Sie es alleine erledigen können.

Wir sind der Auffassung: Bei einer angemessenen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens zwischen Bund und Ländern sind wir als Länder besser in der Lage, das Thema der schulischen Bildung zu klären, als dann, wenn wir da noch einen anderen mit herumbasteln lassen. Deswegen sind wir auch der Meinung, dass wir dieses Problem anders lösen können. Genau das ist der Punkt, über den ich gerade hier gesprochen habe.

Nun komme ich zu dem anderen Punkt. Sie reden über die Frage, warum denn die Kommunen möglicherweise andere Finanzierungen hätten bekommen sollen. Nein, sie müssen keine anderen Finanzierungen bekommen. Sie haben in Ihrem eigenen Redebeitrag gesagt, dass Herr Professor Pinkwart in seinen Haushalt schon Geld eingestellt hat, und zwar genau deshalb, weil wir im Sommer davon ausgegangen sind, dass die Bundespolitiker verlässlich sind. Am 6. Juli 2018 war nämlich genau der Punkt,

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

dass sie ohne Verfassungsänderung die Mittel einsetzen, die anschließend die Kofinanzierung für das bei Herrn Professor Pinkwart veranschlagte Geld bedeuten. Insofern gab es kein Problem.

Erst die Bundespolitiker haben ein Problem daraus gemacht. Und wir sind nicht bereit, über ihr Stöckchen zu springen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und Christof Rasche [FDP])

Präsident André Kuper: Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Müller-Rech.

Franziska Müller-Rech (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns bei diesem Tagesordnungspunkt mit drei verschiedenen Anträgen, die sich alle mit dem gleichen Thema beschäftigen, sich in ihren Forderungspunkten jedoch teils deutlich voneinander unterscheiden. Im Kern geht es hier um die Frage, wie sich die Landesregierung zur geplanten Grundgesetzänderung zum Kooperationsverbot verhalten soll.

Dabei ist aus Sicht der Freien Demokraten keiner der gestellten Anträge komplett zustimmungsfähig.

Ich beginne mit dem ersten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie fordern die Landesregierung auf, der Grundgesetzänderung im Bundesrat zuzustimmen und sich gegenüber der Bundesregierung in einem nächsten Schritt für die zügige Umsetzung des Digitalpakts einzusetzen. Dabei vergessen Sie aber einen wesentlichen Teil der Geschichte oder wollen ihn vergessen.

So war es – darauf wurde schon hingewiesen – gerade Ihr grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der den vorläufigen Stopp der Grundgesetzänderung in einem Interview als „Etappensieg“ bezeichnet hat. Er war einer der ersten, der bereits im Sommer nach vorne geprescht ist, um sich gegen die Lockerung des Kooperationsverbots auszusprechen.

Doch davon ist in Ihrem Antrag nirgends die Rede – auch nicht von anderen Bedenken, die geäußert wurden; nicht hinsichtlich der digitalen Bildung, aber hinsichtlich der Grundgesetzänderung. Das ist nicht nur mit Blick auf Ihren einzigen grünen Ministerpräsidenten verwunderlich, sondern wird auch der Gesamtdebatte hier nicht gerecht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, bei genauem Hinschauen kann man nachvollziehen, dass manche Ministerpräsidenten hier Nachbesserungsbedarf sehen, ohne dass sie das Ziel der digitalen Bildung als solches infrage stellen.

Dann zaubern Sie hier in letzter Minute – das Blatt ist noch warm – einen Entschließungsantrag auf den Tisch, in dem unser Koalitionsvertrag zitiert wird. Wie Kollege Dr. Optendrenk gerade schon gesagt hat, ist es der letzte Satz, auf den es hier ankommt. Natürlich blockiert NRW nicht.

Ein Vermittlungsausschuss ist auch kein Beerdigungsinstrument. Darauf komme ich später noch einmal zurück.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Kollegin Beer, da können Sie auch noch weiter Ihr Telefonbuch hier vortragen; ich hoffe, Sie tun es nicht. Sie greifen mit diesen beiden Anträgen heute zu kurz. Das ist in meinen Augen ein schwacher Versuch, um von Ihrer eigenen innerparteilichen Zerstrittenheit bei diesem Thema abzulenken.

Ich komme nun zur SPD. Insgesamt betrachten Sie das Thema etwas differenzierter, zumindest dahin gehend, dass Sie auch den Kritikpunkten der Länder Beachtung schenken. Alles andere in Ihrem Antrag läuft aber nur darauf hinaus, sich einen Streit der NRW-Koalition herbeizuwünschen.

Das gelingt Ihnen aber nicht. Seine Meinung zum Ausdruck zu bringen, auch wenn sie sich schon mal von der des Koalitionspartners unterscheidet, ist in der NRW-Koalition ausdrücklich erlaubt und führt noch lange nicht zum Koalitionskrach.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Schließen Sie doch da nicht von sich auf andere! Wir sind zwei unterschiedliche Fraktionen, die fest zusammenarbeiten, um unser Land wieder nach vorne zu bringen. Da schaffen Sie es auch nicht, uns heute zu entzweien.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Auf dieser Grundlage, geehrte Kolleginnen und Kollegen, können wir diesem Antrag so nicht zustimmen.

Nun zur AfD – dazu ist heute ja noch nicht so viel gesagt worden –: Sie stellen mal wieder den längsten Antrag mit gleichzeitig der geringsten Aussagekraft. Sie wettern in einer Tour gegen die Digitalisierung an Schulen und allgemein gegen jegliche Beteiligung des Bundes in Bildungsfragen.

In beiden Punkten vertreten wir eine komplett gegensätzliche Auffassung.

(Helmut Seifen [AfD]: Das wundert mich aber!)

Das haben wir Ihnen auch schon mehrfach im Schulausschuss und im Plenum verdeutlicht.

Sie haben Copy-and-paste aus Ihrem letzten Antrag gemacht und das Trojanische Pferd durch ein Danaergeschenk ersetzt. Das ist uns natürlich aufgefallen – wie jedes Mal, wenn Sie in Fragen von Digitalisierung an Schule hier Ihre Meinung von vorvorgestern vortragen.

Herr Seifen, laut dem Magazin „stern“ scheinen Sie sich immerhin inzwischen in WhatsApp auszukennen. Vielleicht bleiben Sie erst einmal dabei. Räumen Sie zunächst Ihren eigenen Laden auf,

(Beifall von der FDP und der CDU)

bevor Sie uns weiter mit rückschrittlichen Anträgen zur Digitalisierung behelligen.

In einer Sache sind wir uns fast alle einig: Erfolgreiche Bildungspolitik im heutigen digitalen Zeitalter setzt hervorragende Lehraus- und Fortbildung sowie adäquate Infrastruktur an den Schulen voraus.

Die Landesregierung hat hier bereits intensive Anstrengungen unternommen. Um an unser gemeinsames Ziel zu kommen, bedarf es aber einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung. Dabei ist eine Beteiligung des Bundes ausdrücklich erforderlich.

Die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen müssen immer das Maß unserer Schulpolitik sein. Das habe ich stets betont. Es gilt auch in diesem Fall.

Wir wissen alle, dass wir die vom Bund versprochenen Mittel aus dem Digitalpakt an unseren Schulen dringend brauchen.

Allerdings enthält die vom Bundestag vorgeschlagene Grundgesetzänderung auch Passagen, die man aus Sicht der Länder kritisch hinterfragen kann. Diese Kritik muss man in einer Demokratie den Ländern zugestehen. Sie bedeutet jedoch keine grundsätzliche Blockadehaltung, wie den Ländern von manchen Seiten unterstellt wird.

Präsident André Kuper: Frau Kollegin, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage der Kollegin Beer. Lassen Sie sie zu?

Franziska Müller-Rech (FDP): Gerne.

Sigrid Beer (GRÜNE): Danke schön, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich möchte Christian Lindner zitieren,

(Christof Rasche [FDP]: Den können Sie immer wieder zitieren!)

der gesagt hat:

„Es ist eine traurige Überraschung, dass Armin Laschet sich nun gegen die Verbesserung der Bildungsqualität im Grundgesetz und damit gegen die Modernisierung der Bildungspolitik stellt. … Er fällt seiner eigenen CDU-Bundestagsfraktion und seinem Koalitionspartner in den Rücken.“

Möchten Sie diese Aussagen von Herrn Lindner bitte für uns bewerten?

(Lachen von Ministerpräsident Armin Laschet und Minister Dr. Joachim Stamp)

Franziska Müller-Rech (FDP): Liebe Kollegin Beer, mein letzter Satz lautete, dass man den Ländern keine grundsätzliche Blockadehaltung unterstellen darf. Ich komme gleich noch zu unserer Haltung dazu, wie es in dieser Gesamtfrage jetzt weitergehen wird.

(Sigrid Beer [GRÜNE] führt ein Gespräch mit Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]. – Thorsten Schick [CDU]: Eine Frage stellen und gar nicht zuhören? – Dietmar Brockes [FDP]: Unmöglich!)

– Sie hört nicht einmal zu. – Denn die Grundgesetzänderung und der Digitalpakt sind nicht beerdigt. Vielmehr werden wir zu einem guten Ergebnis kommen. Darauf komme ich auch gleich noch zu sprechen.

(Zurufe: Frau Beer, interessiert Sie die Antwort gar nicht? – Sie sind doch Sozialpädagogin! Da hätte ich mehr erwartet! – Gegenruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ich habe keine Antwort gehört!)

– Sie muss ja auch nicht zuhören. – Es geht jetzt mit dem nächsten Schritt weiter. Vordringlich ist nämlich, den kritischen Passus der Zusätzlichkeit zu klären und gemeinsam zu einer Lösung zu kommen, die neue Kooperationsmöglichkeiten schafft, um auch die Beteiligung des Bundes bei der Gesamtfinanzierung unseres Bildungssystems zu ermöglichen.

Wenn die Länder, wie in der aktuellen Gesetzesänderung vorgesehen, bei künftigen Investitionen ab dem Jahr 2020 einen Eigenanteil von mindestens 50 % leisten müssten, wäre fraglich, ob auch alle Länder – Nordrhein-Westfalen eingeschlossen – an künftigen Investitionsprogrammen überhaupt teilnehmen könnten.

Auch wenn die Vereinbarungen zum Digitalpakt davon unberührt blieben, soll die geplante Grundgesetzänderung darüber hinaus weitere nachgefragte Investitionen ermöglichen, zum Beispiel bei der OGS.

Ich betone noch einmal: Wir in Nordrhein-Westfalen brauchen dringend die versprochene Milliarde vom Bund, um die Digitalisierung an unseren Schulen voranzutreiben.

Präsident André Kuper: Frau Kollegin, ich muss Sie noch einmal kurz unterbrechen. Es gibt wiederum den Wunsch einer Zwischenfrage, diesmal vom Abgeordneten Remmel.

Franziska Müller-Rech (FDP): Gerne, Herr Kollege.

Johannes Remmel (GRÜNE): Schönen Dank, Frau Kollegin. – Ich möchte Sie gerne um Erläuterung des Koalitionsvertrages bitten. Wenn ich Ihren Koalitionsvertrag richtig gelesen habe,

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Haben Sie nicht!)

steht darin: „alle gesetzlichen Hürden“. – Schließt das auch eine Grundgesetzänderung mit ein?

(Daniel Sieveke [CDU]: Meine Güte!)

Franziska Müller-Rech (FDP): Lieber Kollege Remmel, ich hoffe, dass wenigstens Sie mir dann zuhören, wenn hier schon eine Frage gestellt wird.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich komme gleich dazu. Der Satz ist ja genau so formuliert, dass wir alle gesetzlichen Hürden beseitigen wollen.

Mir, der FDP-Fraktion und der NRW-Koalition kommt es darauf an, dass das Geld an den Schulen ankommt.

(Beifall von der FDP und der CDU – Michael Hübner [SPD]: Dann machen Sie das doch! Es steht doch zur Verfügung! – Gegenruf von Dr. Marcus Optendrenk [CDU] – Gegenruf von Michael Hübner [SPD]: Welche Hürde gibt es denn im Art. 104? – Zuruf von Jochen Ott [SPD])

Wir werden einen Weg finden, das zu lösen. Denn wir wollen erreichen, dass politische Lösungen vor Ort ankommen, damit die Schulen eine verbesserte Situation haben. Deshalb müssen wir jetzt nicht weiter in der Tiefe darüber diskutieren, weil wir nachher zu einer guten Lösung kommen werden. Hinterher werden wir als NRW-Koalition auch daran gemessen, was wir in den Schulen erreicht haben.

(Beifall von der FDP – Michael Hübner [SPD]: Es klatscht ja auch keiner von der CDU! Das ist die Hürde!)

Es soll eine Lösung sein, die vor allen Dingen schnell kommt. Daran sind wir interessiert. Wir appellieren an die Landesregierung, sich im Vermittlungsausschuss sehr zielgerichtet dafür einzusetzen, dass es zeitnah zu einer gemeinsamen Regelung kommt, die alle tragen können und die die Bildungsinvestitionen durch den Bund erleichtert.

In diesem Vermittlungsverfahren muss es also darum gehen, zielgerichtet, besonnen und sachorientiert eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erreichen, die die Interessen der Länder umfänglich berücksichtigt und gleichzeitig sicherstellt – das habe ich gerade ausgeführt –, dass die Mittel des Digitalpakts schnell an die Schulen fließen können.

Meine Damen und Herren, wir dürfen den Digitalpakt nicht scheitern lassen. Er wird auch nicht scheitern.

Als unser gemeinsames, im NRW-Koalitionsvertrag vereinbartes Ziel ist definiert, dass wir – das hat Kollege Remmel gerade auch noch einmal ausgeführt; das haben die Grünen auch in ihrem Entschließungsantrag ausgeführt – alle gesetzlichen Hürden beseitigen, die einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung im Wege stehen. Das werden wir tun.

(Jochen Ott [SPD]: Die CDU hat das Thema gerade abgeräumt!)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die NRW-Koalition hat jetzt schon viele Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Ohne Zweifel vertraue ich darauf, dass es auch in diesem Fall zu einer konstruktiven Zusammenarbeit kommt, die zu einer zufriedenstellenden Lösung führen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Präsident André Kuper: Frau Kollegin, es gab eben noch eine weitere Zwischenfrage, und zwar des Kollegen Ott. Das ist jetzt sozusagen erledigt.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das geht doch gar nicht! Das war doch schon die zweite!)

Wir haben eine Kurzintervention von Herrn Seifen von der AfD.

(Jochen Ott [SPD]: Der Präsident hat nicht reagiert! Es hat eine halbe Minute lang geleuchtet!)

– Dann machen Sie doch eine Kurzintervention. Dann reagiere ich darauf.

Franziska Müller-Rech (FDP): Haben Sie nicht noch Redezeit, Herr Kollege?

(Beifall von der FDP – Zurufe)

Präsident André Kuper: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden das pragmatisch lösen. Jetzt hat erst einmal Herr Seifen zu seiner Kurzintervention das Wort. Anschließend finden wir einen Weg.

Helmut Seifen (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Müller-Rech, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie mich als weisen alten Mann loben. Das finde ich sehr erhebend.

Wenn Sie den „stern“ gelesen haben, haben Sie gemerkt, dass ich nicht nur technisch gut drauf bin, sondern mich auch sprachlich anpassen kann. Ich kann also in gehobener und in einfacher Sprache sprechen. Ich kann demnächst auch Anträge nicht nur in gehobener Sprache vorlegen, wie Sie ihn hier vorliegen haben, sondern für Sie auch in einfacher und flapsiger Sprache, wenn das hilft.

(Dr. Günther Bergmann [CDU]: Grundgütiger!)

Aber jetzt einmal ernsthaft: Wenn Sie die Rede von Herrn Dr. Optendrenk gehört haben – und das haben Sie doch bestimmt –, werden Sie festgestellt haben, dass Herr Dr. Optendrenk genau in die Richtung des AfD-Antrags argumentiert hat.

Sie müssten schon ein bisschen näher erklären, warum Sie unseren Antrag ablehnen. Einfach zu sagen, Sie hätten ihn nicht verstanden, ist ein bisschen zu wenig. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich.

Franziska Müller-Rech (FDP): Werter Herr Kollege Seifen, als weisen oder weißen alten Mann – das habe ich nicht ganz verstanden – habe ich Sie jedenfalls nicht betitelt.

(Helmut Seifen [AfD]: Weiser alter Mann!)

Ich habe nur darauf abgestellt, dass Sie sich vielleicht auch in technischen Fragen der Digitalisierung offenbar gerade auf den Weg machen. Das ist schön. Vielleicht werden wir dann eben nicht mehr von diesen Anträgen in dieser Form behelligt.

Wir haben Ihnen klargemacht, dass wir eine andere Haltung zur Digitalisierung als Ganzem haben. Wir sehen sie als Chance und behalten auch die Risiken im Blick. Das haben wir hier alles schon tausendfach gesagt. Darauf hat sich meine Anmerkung bezogen.

Dass Herr Dr. Optendrenk eine Nähe zu Ihnen hergestellt hat, ist, glaube ich, etwas, was Sie sich wünschen. Das habe ich überhaupt nicht herausgehört. Ich habe eben klargemacht, wie wir als NRW-Koalition zusammenstehen

(Beifall von der FDP und der CDU)

und dass wir gemeinsam an der digitalen Bildung arbeiten. Herr Dr. Optendrenk nickt. Da war, glaube ich, der Wunsch Vater der komischen Äußerung, die Sie mir hier entgegengebracht haben.

Insofern mein Appell: Arbeiten Sie erst einmal innerparteilich. Es würde uns guttun, wenn wir Anträge von Ihnen bekämen, über die wir sachlich diskutieren könnten. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank. Frau Kollegin Müller-Rech, ich möchte Sie darüber informieren, dass die pragmatische Lösung, die der Präsident eben angekündigt hat, darin besteht, dass er entschieden hat: Es gibt eine zweite Kurzintervention. Der Wunsch nach einer Zwischenfrage ist in der Tat so kurzfristig gekommen, dass er Sie nicht mehr hat unterbrechen können. – Für die zweite Kurzintervention erteile ich Herrn Kollegen Ott das Wort.

Jochen Ott (SPD): Ich danke dem Präsidenten für die pragmatische Lösung. – Frau Müller-Rech, Sie wissen, dass ich Sie persönlich sehr schätze.

(Zurufe: Oh!)

– Ich weiß, das ist für euch überraschend. Es stimmt ja nicht, was Herr Optendrenk eben zum Verhältnis der Schulpolitiker untereinander gesagt hat.

Ich will eine Frage stellen. Sie haben gerade auf Nachfrage des Kollegen Remmel auf den Koalitionsvertrag verwiesen. Kollege Optendrenk hat in seiner Rede erklärt – wir können uns das Protokoll gerne gemeinsam durchlesen –, dass das Thema im Grunde genommen erledigt ist, weil wir festgestellt haben: Es gibt gar keine Hürden, und deshalb gibt es auch keinen Bedarf dafür. – Das steht im diametralen Gegensatz zu dem, was Christian Lindner gesagt hat.

Auch wenn Sie es nicht gehört haben: Die Äußerungen der AfD in ihrem Antrag beziehen sich in weiten Teilen auf ein sehr konservatives Verständnis von Föderalismus. Das hat uns Herr Optendrenk gerade präsentiert. Insofern würde ich gerne von Ihnen wissen: Was ist denn eigentlich mit diesem Koalitionsvertrag? Gilt er, oder gilt er nicht? Die Äußerungen waren eineindeutig.

(Zuruf: Mein Gott!)

– Nicht „Gott“, ohne G.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin, bitte schön.

Franziska Müller-Rech (FDP): Ich habe es bereits am Ende meiner Rede gesagt, Herr Kollege Ott. Wir haben schon viele Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Ohne Zweifel vertraue ich darauf, dass auch in diesem Fall eine konstruktive Zusammenarbeit zu einer zufriedenstellenden Lösung führen wird.

(Beifall von der FDP)

Genau das werden wir tun. Der Digitalpakt wird nicht scheitern. Die Schulen werden die Milliarde erhalten. Wir werden die schulische Bildung hier in NRW nach vorne bringen.

(Michael Hübner [SPD]: Wann wird es so weit sein?)

Davon bin ich fest überzeugt. Genau daran werden wir jetzt weiterarbeiten. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Jetzt hat für die Landesregierung Frau Ministerin Gebauer das Wort.

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Digitalpakt muss kommen, und zwar möglichst schnell.

(Beifall von der FDP und der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das eint sicherlich alle demokratischen Fraktionen, alle demokratischen Parteien. Dafür müssen alle staatlichen Ebenen sachorientiert und zügig an einer Lösung arbeiten.

(Michael Hübner [SPD]: Auch die CDU!)

Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird sich genau für dieses Ziel einsetzen.

Es geht jetzt darum, im Vermittlungsausschuss schnellstmöglich eine stabile und im Verhältnis Bund/Länder faire Lösung in der Frage der vorgelegten Grundgesetzänderung zu erreichen.

Der Bund muss unter Beachtung der Kultushoheit der Länder endlich seinen Beitrag für bessere Bildung leisten. Auf dieses wichtige Ziel haben sich auch die beiden Koalitionspartner der NRW-Koalition im heute schon viel zitierten Koalitionsvertrag verständigt.

Da es hier um den Digitalpakt Schule geht, sehe ich meine Aufgabe als Ministerin für Schule und Bildung bei diesem zentralen Thema klar im Vorantreiben, im Drängen auf den Digitalpakt Schule

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler, aber natürlich auch im Interesse unserer Lehrkräfte.

Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen. Jetzt muss die Politik gegenüber dem Bürger zeigen, dass sie handlungsfähig ist, dass sie handlungsfähig bleibt.

Warum ist es gerade mir persönlich als zuständiger Ressortministerin so wichtig, dass die Mittel aus dem Digitalpakt schnell fließen? Mir ist das deshalb wichtig, weil im digitalen Zeitalter Deutschland keine analoge Insel bleiben darf, …

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Ministerin …

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Ich würde gerne meine Rede zu Ende bringen.

… die ihre Jugendlichen von weltweiten Entwicklungen abschottet. Viele Nationen – das wissen wir – sind Deutschland inzwischen weit enteilt. Wir wollen unsere Kinder, unsere Jugendlichen zu Erwachsenen erziehen, die sich selbstbestimmt und eigenverantwortlich in einer digital geprägten Umwelt bewegen können.

Beste Bildung für heute und morgen gibt es aber nicht mit der Ausstattung von gestern. Deshalb erwarten die Bürgerinnen und Bürger völlig zu Recht, dass man sich in dieser Frage einigt und dass die Mittel zeitnah fließen.

(Beifall von Michael Hübner [SPD])

Unsere Schulen warten dringend auf eine bessere Ausstattung. Sie stehen in den Startlöchern.

(Beifall von der CDU, der FDP und Michael Hübner [SPD])

Der Digitalpakt Schule ist mittlerweile zum Symbol der Modernisierung unserer Bildungslandschaft geworden. Man darf ihn jetzt nicht kleinreden. Ministerpräsident Kretschmann sagt zum Digitalpakt, das sei kein Riesending. Meine Damen und Herren, anders als der grüne Ministerpräsident aus Baden-Württemberg sehe ich die 5 Milliarden, die der Bund für die Digitalisierung gibt, nicht als ein kleines Ding, sondern ich sehe sie als ein Riesending für unser Land.

(Beifall von der CDU, der FDP und der SPD – Michael Hübner [SPD]: Das ist mehr als eine Handvoll Euros!)

Als NRW-Schulministerin kann, will und darf ich auch nicht auf die 1 Milliarde Euro, die wir in Nordrhein-Westfalen aus dem Digitalpakt bekommen, verzichten.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von der AfD: 25.000 für die Schule! Das ist nichts! – Andreas Keith [AfD]: Einmalig!)

Die Landesregierung hat bereits viele Maßnahmen im Hinblick auf die schulische Digitalisierung vorangetrieben. Wir erhöhen mit diesem Haushalt noch einmal die finanzielle Unterstützung der Schulträger um 50 Millionen Euro pro Jahr. Wir haben LOGINEO als Basisinfrastruktur, als landesweite digitale Arbeitsplattform für alle Schulen in unserem Land aufgestellt. Wir bauen mithilfe von Gigabit-Geschäftsstellen sowie Hunderten von Medienberatern und -koordinatoren die Beratung und die Unterstützung der Schulträger, aber auch der Schulen massiv aus.

So wichtig diese einzelnen Maßnahmen sind – damit wir die Chancen der Digitalisierung für alle Schulen landesweit in gleicher Qualität umsetzen können, braucht es eine Digitalstrategie aus einem Guss. Unsere Strategie ist darauf ausgerichtet, dass die Digitalisierung an allen Schulen unseres Landes stattfinden kann. Uns ist wichtig, dass die Digitalisierung keine neuen Bildungsungerechtigkeiten schafft.

(Beifall von der CDU, der FDP und von Michael Hübner [SPD])

An einem solchen Gesamtkonzept der Digitalisierung haben wir im Ministerium in diesem und im vergangenen Jahr intensiv gearbeitet. Unsere schulische Digitalstrategie erstreckt sich sowohl auf die pädagogische als eben auch auf die Ausstattungsbedarfe.

Sie nimmt die schulische Infrastruktur ebenso in den Blick wie den Datenschutz. Sie zielt auf die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die Überarbeitung von nicht weniger als 158 Kernlehrplänen sowie auf digitale Lernmittel. Sie umfasst Medienkonzepte und informatische Grundbildung genauso wie die Endgeräte an unseren Schulen. Und sie berücksichtigt Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte, Schulaufsicht oder Schulträger. Sie sehen, dass wir unsere Hausaufgaben in Sachen „Digitalstrategie“ in Nordrhein-Westfalen gemacht haben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Der letzte – das sage ich auch – wichtige Finanzierungsbaustein ist der Digitalpakt Schule.

(Michael Hübner [SPD]: Völlig richtig!)

Und deswegen fordere ich hier Tempo und Klarheit.

Bund und Länder haben in den vergangenen Monaten intensiv an einer – so finde ich – inzwischen fast unterschriftsreifen Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt gearbeitet. Im Vermittlungsausschuss, den der Bundesrat anrufen wird, muss nun zügig eine Einigung erfolgen, damit die Vereinbarungen greifen können und das Geld an unsere Schulen fließen kann.

Über den Digitalpakt hinaus brauchen wir – wie auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung vorgesehen – eine langfristige Lösung, um im föderalen Aufbau unseres Landes neue Kooperationsmöglichkeiten zu schaffen

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

und um diese Kooperationsmöglichkeiten für die Gesamtfinanzierung des Bildungssystems auch nutzen zu können.

(Jochen Ott [SPD]: Das hat Herr Optendrenk soeben abgelehnt! – Dr. Marcus Optendrenk [CDU]: Das ist Unfug! – Josef Hovenjürgen [CDU]: Dummes Zeug! – Gegenruf von Jochen Ott [SPD] – Dr. Marcus Optendrenk [CDU]: Sie verstehen es nicht!)

Die im Gesetzesbeschluss des Bundestages vorgesehene verfassungsrechtliche Verankerung eines zumindest hälftigen Kofinanzierungsanteils durch die Länder wird allerdings diesen Erfordernissen nicht gerecht, und darüber sind sich nun auch alle einig. Wir brauchen eine Lösung, die nicht nur für den Digitalpakt funktioniert, sondern ebenso für andere große bildungspolitische Herausforderungen unserer Zeit. Ich nenne als Beispiel nur den Ganztag oder auch die Integration.

Die Landesregierung wird sich engagiert dafür einsetzen, schnellstmöglich Kompromisse und dauerhaft tragfähige Kooperations- und Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, die unsere Schulen besser unterstützen. Dabei werden wir besonnen darauf achten, dass diese Lösungen die Kultushoheit respektieren. Sie müssen aber auch dauerhaft tragen, um die Qualität in unserem Bildungssystem wirklich nachhaltig zu stärken.

(Beifall von der FDP und von Matthias Kerkhoff [CDU])

Eins sei mir am Ende meiner Rede noch gestattet: Es geht im Hinblick auf das Geld für Nordrhein-Westfalen nicht darum, schnell Kasse zu machen.

(Michael Hübner [SPD]: Doch, genau darum geht es!)

Es geht hier um eine Anpassung unserer Verfassung. Bei einer solchen Maßnahme muss Sorgfalt an erster Stelle stehen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Michael Hübner [SPD]: Wir haben das Geld, wir stellen es den Schulen aber nicht zur Verfügung, Frau Kollegin! Ihre Bundestagsfraktion ist da eindeutig!)

Aber Sie können beruhigt sein: Nach zweieinhalb Jahren Debatte muss jetzt endlich auch einmal entschieden werden.

(Michael Hübner [SPD]: So ist es!)

Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihren Redebeitrag. Sie haben selbst bemerkt, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde. Sie können frei entscheiden, ob Sie hier stehen bleiben. – Die angemeldete Fraktion müsste uns noch mitteilen, wer sprechen möchte.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Frau Beer!)

– Alles klar. Frau Beer, bitte.

Sigrid Beer (GRÜNE): Ganz herzlichen Dank. – Frau Ministerin, ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass für Sie die Umsetzung des Digitalpakts und das Ankommen der Mittel im Sinne einer umfassenden Bildung im digitalen Zeitalter wichtig sind. Darüber müssen wir gar nicht diskutieren.

Aber Sie haben eben über Herrn Kretschmann geredet. Ich habe es gerade schon den Kollegen aus der CDU schon gesagt: Seit zweieinhalb Jahren läuft die Debatte; so lange führen wir die Auseinandersetzung mit Herrn Kretschmann in genau dieser Linie. Wir sagen: Es geht anders. Wir haben seine Argumentation nie geteilt.

Wenn Sie Herrn Kretschmann so kritisieren, dann meinen Sie damit eigentlich auch Ihren Ministerpräsidenten, weil er sich in genau diese Argumentationslinie eingereiht hat,

(Beifall von Michael Hübner [SPD])

wie natürlich andere Ministerpräsidenten ebenfalls.

Sie haben für Tempo und Klarheit plädiert; das habe ich als deutliche Kritik – offensichtlich auch an diesem unterschiedlichen politischen Agieren – wahrgenommen. Ich habe eben ausgeführt, dass der Ministerpräsident erst auf dem letzten Meter sichtbar aktiv geworden ist.

Da der Kollege Optendrenk über Art. 106 geredet hat, möchte ich Sie fragen: Haben Sie als zuständige Fachministerin gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten im Kabinett auch Art. 106 erörtert?

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Die Zeit von Frau Beer ist abgelaufen!)

Sigrid Beer (GRÜNE): Ist Ihnen bekannt, wann der Ministerpräsident im Vorfeld der Verhandlungen unterwegs gewesen ist, um für diese Lösung zu werben?

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Ministerin, wenn Sie möchten, dann haben Sie das Wort.

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Beer, ich habe die Äußerung von Herrn Kretschmann kritisiert, nach der die 5 Milliarden Euro kein Riesending seien.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Das hat Herr Optendrenk auch gesagt!)

Mit der Meinung steht Ministerpräsident Kretschmann alleine da. Kein anderer Ministerpräsident in Deutschland hat sich negativ zu den 5 Milliarden Euro geäußert. Daher denke ich schon, dass es richtig war, diese Kritik aufzugreifen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Liebe Frau Beer, wir haben im Kabinett nicht nur über Art. 106, wir haben auch über Art. 104 und Art. 91 – es gibt ja eine Vielzahl von Artikeln im Grundgesetz, die in diesem Zusammenhang im Spiel sind – gesprochen. Die zuständigen Ministerpräsidenten werden dann im Vermittlungsausschuss – so hoffe ich – zu einer guten Lösung im Sinne der Schülerinnen und Schüler kommen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Ministerin.

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Das war's?

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Ja, bislang war es das.

(Jochen Ott [SPD]: Geschafft!)

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Wunderbar.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielleicht kommt noch mehr, mal schauen. Es gibt noch Redezeit.

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Ich sage nur: Kurzintervention.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Ja. – Danke schön.

(Jochen Ott [SPD]: Ich hoffe, sie hat alles umgesetzt, was Sie ihr gesagt haben. – Der Abgeordnete deutet in Richtung der Fraktionen der CDU und der FDP.)

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Kampmann für die SPD-Fraktion.

Christina Kampmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin Gebauer, ich glaube, wir sind uns einig: Der Digitalpakt Schule muss kommen, und zwar besser heute als morgen.

Uns ist nur nach fast anderthalb Stunden Debatte immer noch nicht klar, wie Sie das mit diesem Koalitionspartner tatsächlich schaffen wollen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Dr. Optendrenk hätte eben nicht deutlicher machen können, dass die CDU überhaupt nicht an einer Lösung interessiert sind.

(Zurufe von Bodo Löttgen [CDU] und Henning Höne [FDP])

Der Weg über die Umsatzsteuer, von dem Sie wissen, dass Ihre eigene Bundestagsfraktion ihn nicht mittragen wird, …

(Michael Hübner [SPD]: So ist es! – Bodo Löttgen [CDU]: Wer sagt Ihnen das denn? Abwarten!)

– Nicht abwarten. – … wird doch zu keiner Lösung führen. Das heißt, Sie nehmen billigend in Kauf, Politik auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen in diesem Land zu machen.

(Beifall von der SPD und von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Das sollte nicht Ihr Anspruch als CDU-Fraktion sein.

Ich sage Ihnen auch: Wir würden heute nicht über dieses Problem reden, wenn Sie Ihrer Verantwortung, was den Bildungsbereich angeht, gerecht werden würden. Sie sind vor anderthalb Jahren mit großen Ansprüchen angetreten. Aber auch anderthalb Jahre nach Ihrer Regierungsübernahme sind das Digitalste an den Schulen immer noch die Pausen. Ein Konzept der CDU für die Digitalisierung der Schulen kenne ich nicht.

(Zurufe von Bodo Löttgen [CDU] und Henning Höne [FDP])

Wenn Sie also Ihrer eigenen Verantwortung nicht gerecht werden, dann stehen Sie wenigstens einer Lösung auf der Bundesebene nicht im Wege. Auch das sollte Ihr Anspruch als CDU sein.

(Beifall von der SPD – Bodo Löttgen [CDU]: Das wäre eine bescheidene Voraussetzung!)

Schauen wir uns die Realität an den Schulen in Nordrhein-Westfalen doch mal an: Da haben wir Computer aus dem letzten Jahrtausend, Software, die älter ist als die Nutzerinnen und Nutzer selbst, und da gibt es Beamer, die ihre besten Zeiten schon lange hinter sich haben.

(Christof Rasche [FDP]: Alles Rot-Grün!)

So sieht es im Jahr 2018 an den Schulen in Nordrhein-Westfalen aus.

(Zuruf von Angela Freimuth [FDP] – Thomas Nückel [FDP]: Ist das Selbstanklage? – Gegenruf von Nadja Lüders [SPD])

– Beruhigen Sie sich.

Dann kommt die Moderne daher, quasi auf dem Silbertablett serviert, weil in Berlin einmal alle an einem Strang ziehen, weil alle verstanden haben, dass es hier um die Zukunft der Bildung geht,

(Bodo Löttgen [CDU]: Alle 16 Ministerpräsidenten, da haben Sie recht!)

und der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens dreht sich um und fragt: Was hat das eigentlich mit mir zu tun?

Um es direkt deutlich zu machen, bevor Sie fragen, ob wir nicht die Telefonnummer von Manuela Schwesig hätten: Natürlich wissen wir, dass auch die A-Seite kritisch ist. Der entscheidende Unterschied ist aber, dass die SPD zur Änderung des Kooperationsverbotes steht, weil sie weiß, dass es Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen erst mal komplett egal ist, woher das Geld für ihre Schule kommt.

(Beifall von der SPD – Christian Dahm [SPD]: So ist das! – Bodo Löttgen [CDU]: Das stimmt überhaupt gar nicht!)

Der Ministerpräsident vermutet in seinem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ das Problem aber an ganz anderer Stelle. Da steht – ich zitiere –:

„Aus Sicht des Bürgers wird intransparent, wer für die Entwicklungen im Schulwesen oder im sozialen Wohnungsbau Verantwortung trägt.“

Ich frage mich: Sehen Sie denn nicht, dass den Bürgerinnen und Bürgern erst einmal egal ist, wer die Verantwortung trägt?

(Ministerpräsident Armin Laschet: Nein! – Matthias Kerkhoff [CDU]: Das darf uns doch nicht egal sein!)

Denn den Menschen ist es gleichgültig, wer es zu verschulden hat, dass sie zu wenig bezahlbaren Wohnraum haben und dass die Schulen schlecht ausgestattet sind. Das löst ihr Problem nämlich nicht.

(Zurufe von Josef Hovenjürgen [CDU] und Matthias Kerkhoff [CDU])

Es mag Sie vielleicht überraschen, aber sie möchten, dass wir uns diesem Problem gemeinsam stellen, dass wir es gemeinsam lösen, so wie es auf der Bundesebene angepackt wurde.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Die haben nichts gemacht!)

Wer solche Sätze schreibt, der zeigt, dass es ihm nicht um Sachpolitik für die Menschen in diesem Land geht, sondern nur um eigene taktische Machtspielchen, die keinem Kind in diesem Land helfen.

(Beifall von der SPD)

Genau damit machen Sie nämlich deutlich, dass Sie der Verantwortung, die aus einem föderalen System erwächst, nicht würdig sind. Föderalismus macht nur dann Sinn, wenn er den Menschen nutzt und nicht schadet.

Ich sage Ihnen: Das, was Sie mit Ihrer Haltung deutlich machen, können die Schulen in Nordrhein-Westfalen nicht gebrauchen. Die Menschen erwarten von Ihnen Lösungen für die Probleme in diesem Land und keine Diskussion um politische Zuständigkeiten.

(Beifall von der SPD – Henning Rehbaum [CDU]: Sie spalten die Nation!)

Unser Bildungssystem braucht ein Update, und zwar ein ganz grundlegendes. Wir können Kinder nicht in einer analogen Schule Wissen vermitteln, während die Welt da draußen immer digitaler wird.

(Helmut Seifen [AfD]: Was? Mein Gott!)

Schule darf nicht verpassen, was im Alltag und im Leben von Kindern wichtig ist. Dazu gehört schnelles Internet. Dazu gehört eine moderne Ausstattung mit digitalen Medien, die auch so etwas wie interaktiven Unterricht ermöglicht.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Ach ne!)

– Das hätten Sie ja eben alles sagen können,

(Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU])

davon war bei Herrn Dr. Optendrenk aber überhaupt nicht die Rede.

(Christian Dahm [SPD]: So ist das!)

Das alles ist entscheidend, um Bildungsgerechtigkeit auch im digitalen Zeitalter voranzubringen

(Bodo Löttgen [CDU]: Wie viele Geräte haben Sie denn angeschafft? – Weitere Zurufe von der CDU – Glocke)

und um den jungen Menschen von heute Medienkompetenz zu ermöglichen.

Dabei ist es schon schlimm genug, dass Ihre Bildungsministerin den kompletten ländlichen Raum beim Thema „5G-Ausbau“ abhängen will. Nun aber wissentlich dabei zuzusehen, dass Sie jetzt auch noch unsere Schulen beim Thema „Digitalisierung“ abhängen wollen, obwohl Sie die Mittel noch nicht einmal selbst aufbringen müssen – eine solche Verhinderungspolitik auf Kosten von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur ignorant, sondern es ist töricht, und das haben die Schulen in diesem Land ganz bestimmt nicht verdient.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie haben nicht zugehört!)

– Jetzt hören Sie mir mal zu!

(Beifall von der SPD und Norwich Rüße [GRÜNE] – Zurufe von der CDU: Oh!)

Wir brauchen gute Schulen an jeder Milchkanne und keinen Ministerpräsidenten, der aus dem vorletzten Jahrhundert abgeholt werden will.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Dabei geht es um mehr als um Tablets und Computer. Es geht um Chancengerechtigkeit in einer digitalen Welt,

(Josef Hovenjürgen [CDU]: 46 Jahre SPD-Regierung!)

es geht um 1 Milliarde Euro für die Chancengerechtigkeit unserer Kinder. Genau deshalb sind die Schülerinnen und Schüler – mein Kollege Jochen Ott hat es zu Beginn der Debatte schon gesagt – zu Recht sauer auf diesen Ministerpräsidenten. Sie sagen: Der Ministerpräsident verbaut mit seinem Nein zum Digitalpakt unsere Zukunftschancen.

(Beifall von Michael Hübner [SPD])

Wir fordern Sie deshalb auf: Machen Sie den Weg frei für den Digitalpakt. Und wenn Sie nicht auf die Opposition hören wollen, dann hören Sie wenigstens auf die jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen. Unsere Schülerinnen und Schüler haben auf jeden Fall Besseres verdient als Ihre Verhinderungspolitik von vorgestern.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Kampmann. Frau Kollegin Kampmann, ich vermute, Sie haben bemerkt, dass eine Kurzintervention angemeldet worden ist. Sie können sie aber selbstverständlich von Ihrem Platz aus entgegennehmen, das steht ja allen Abgeordneten frei.

Die Kurzintervention hat Herr Kollege Seifen von der AfD-Fraktion angemeldet.

Helmut Seifen (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kampmann, ich bin einiges aus Ihrer Fraktion gewohnt, aber das, was Sie vorgetragen haben, unterschreitet doch alles, was ich sonst aus der SPD-Fraktion zum Thema „Schule“ höre.

Wir alle sind uns einig, dass eine moderne, meinetwegen auch: modernste Ausstattung aller Schulen mit digitalen Medien bzw. digitalen Instrumentarien wichtig ist – natürlich gestaffelt nach Schulformen und je nachdem, wie es notwendig ist. Aber Sie zeichnen ein falsches Bild von Schule, das muss ich Ihnen ehrlich sagen.

Natürlich kenne ich nicht alle Schulen in NRW. Ich kenne mich hauptsächlich im gymnasialen Bereich

(Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Ein Glück für die Schulen!)

und hauptsächlich im Münsterland aus; das gebe ich ehrlich zu. Ich kann Ihnen aber sagen: Alle Schulen – alle Gymnasien im Münsterland – sind in den letzten 20 Jahren digital ausgestattet worden, einige sogar optimal und die Berufskollegs – grammatisch geht das eigentlich nicht, ich sage es aber trotzdem – sehr optimal.

Sie zeichnen hier ein Bild, als ob die Schüler in irgendwelchen Bunkern sitzen, auf einer Schiefertafel schreiben und vor sich hin denken würden.

(Zuruf von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Das ist völlig absurd! Die sind längst auf dem Weg. Das, was jetzt kommt, ist eine Zugabe.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Hat er nicht gesagt, wir sollten ehrlich sein?)

Zweitens – die Ministerin hat es nur angedeutet, Sie haben es direkt gesagt –: Sie wollen die deutschen Schüler nicht im analogen Sumpf – hätte ich fast gesagt – sitzen lassen. Sehr geehrte Frau Kampmann, unser Gehirn ist rückwärtsgewandt. Wenn Sie etwas von Evolutionstheorie verstehen, …

(Lachen von der SPD – Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

– Ja, auch Ihr Gehirn!

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Die Zeit, Herr Seifen.

Helmut Seifen (AfD): … dann wissen Sie auch, dass sich unser Gehirn nicht erst gestern entwickelt hat.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Das reicht! Mehr braucht man nicht zu sagen!)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Seifen, die Zeit.

Helmut Seifen (AfD): Ich bin sofort fertig.

(Gordan Dudas [SPD]: Die Erde ist eine Scheibe!)

Unser Lernvorgang ist analog, und er funktioniert auch weiterhin analog. Frau Kampmann, Sie können sich noch so sehr freuen, nehmen Sie bitte endlich die Realität wahr. – Vielen Dank.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Danke, Herr Seifen. – Frau Kollegin Kampmann, falls Sie antworten möchten, ist Ihr Mikrofon nun freigeschaltet.

Christina Kampmann (SPD): Lieber Herr Seifen, ich glaube, wenn etwas absurd ist, dann ist es Ihr antiquiertes Bildungsverständnis.

(Beifall von der SPD und Franziska Müller-Rech [FDP] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Man möchte eigentlich gar nicht glauben, dass das möglich ist, aber es ist faktisch noch antiquierter als Ihr Frauenbild.

(Lachen von Helmut Seifen [AfD])

Sie wünschen sich doch, dass das Internet irgendwann wieder verschwunden ist. Aber ich sage Ihnen: Das Internet wird die AfD überleben,

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

und wir alle werden gemeinsam alles dafür tun, dass das besser heute als morgen passiert.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Christian Loose [AfD])

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Nach der Kurzintervention und der Reaktion darauf gehen wir wieder zur normalen Reihenfolge der Reden über. – Für die Grünen hat Herr Kollege Bolte-Richter jetzt das Wort.

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn es unangenehm wird, dann flüchtet man sich gerne ins Staatstragende. Genau das haben wir heute bei den Rednerinnen und Rednern aus der Koalition gehört. Diese Debatte muss Ihnen verdammt unangenehm sein.

(Beifall von den GRÜNEN und Michael Hübner [SPD])

Ich habe gut zugehört, und ich muss sagen: Ich kann verstehen, dass es viele Menschen wütend macht, wie das Thema hier debattiert wird – mich nämlich auch. Es macht mich wütend – das ist wirklich so –, dass Sie Politik auf dem Rücken junger Menschen machen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es macht mich wütend, dass Sie immer mit dem Finger auf die anderen zeigen, anstatt selber mal etwas zu tun. „Es wird schon werden“, das war in allen Reden der Koalition die Leitlinie.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Sieben Jahre, Herr Bolte-Richter! Sieben Jahre haben Sie nichts gemacht!)

„Es wird schon werden“ ist doch keine politische Leitlinie!

(Beifall von den GRÜNEN)

Und es macht mich wütend, dass Sie nicht die Kinder, nicht die Bildung, nicht die Digitalisierung in den Mittelpunkt stellen, sondern, Herr Ministerpräsident, dass Sie Ihre föderalen Befindlichkeiten über die Zukunft unserer Kinder stellen.

(Ministerpräsident Armin Laschet: Bürgernah entscheiden!)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Ihre Redezeit.

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, man kann doch nicht monatelang an der Seitenlinie stehen, …

(Ministerpräsident Armin Laschet: Bürgernah entscheiden!)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Bolte-Richter.

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): … und dann den großen Zampano machen.

(Beifall von den GRÜNEN – Ministerpräsident Armin Laschet: Bürgernah entscheiden!)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Ihre Redezeit ist leider abgelaufen.

(Matthias Kerkhoff [CDU]: Zu Ende ist zu Ende!)

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Die Redezeit von Sigrid Beer eben ist nicht ausgeschöpft worden.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Okay, das muss ich klären.

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Mein letzter Punkt – ich komme auch zum Schluss; jetzt haben wir es geklärt, Frau Präsidentin –: Ich möchte etwas an die FDP loswerden; denn so leicht lassen wir Sie nicht aus der Verantwortung. Wo ist „Bildung first“? Wo ist „Digitalisierung first“? Wo ist diese Haltung?

(Zuruf von der CDU: Redezeit!)

Was haben Sie im letzten Jahr getönt! Sie wollten alles anders machen, Sie wollten mutig sein. Jetzt heißt es „Tageslichtschreiber first“. Das ist das Werk von Frau Gebauer und von Herrn Laschet.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Geben Sie diese Blockadehaltung, die Sie eingenommen haben, auf!

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Bolte-Richter.

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Machen Sie Schluss damit! Machen Sie den Weg frei für diesen Digitalpakt! Wir brauchen ihn.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Bolte-Richter!

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Noch dringender als wir brauchen ihn unsere Kinder. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank. – Bevor es Irritationen gibt: Offensichtlich hat es bei Frau Beer vorhin ein technisches Problem gegeben und die Redezeit …

(Zurufe von der CDU – Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

– Nein, nein, Frau Beer ist kein Problem. Wenn ich diesen Zwischenruf richtig verstanden habe, muss ich den zurückweisen.

Als ich die Sitzungsleitung übernommen habe, hatten wir hier noch ein paar Dinge zu besprechen. Aber mir wurde nicht mitgeteilt, dass es vorher die Verabredung gab, die nicht angehaltene Redezeit Herrn Bolte-Richter später draufzugeben. Das wollte ich nur zur Erläuterung sagen, damit Sie nicht glauben, hier oben würde willkürlich entschieden.

Weitere Wortmeldungen liegen im Moment nicht vor. Ich schaue mal in die Runde. – Das bleibt auch so.

Dann schließe ich als Erstes die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1.

Ich würde jetzt gerne den Fahrplan für die Abstimmungskaskade, die wir vorzunehmen haben, bekanntgeben:

Wir haben insgesamt drei Anträge, die auf der Tagesordnung standen, und einen weiteren Entschließungsantrag.

Wir haben zweimal die Beantragung für namentliche Abstimmungen, zum einen zum Entschließungsantrag der Grünen und zum anderen beim Antrag der SPD-Fraktion. Dort haben wir die zusätzliche Herausforderung, dass wir erstens getrennt abstimmen über den Feststellungsteil und dann innerhalb des Beschlussteils auch noch einmal getrennt über die beiden Spiegelstriche abstimmen werden. Die namentliche Abstimmung erfolgt zum zweiten Spiegelstrich.

Bei beiden namentlichen Abstimmungen werden wir das so handhaben – wenn sich kein Widerspruch erhebt –, dass wir die namentlichen Abstimmungen durchführen und den Auszählvorgang dann verlagern. Wir werden den Tagesordnungspunkt unterbrechen müssen, aber gegebenenfalls nach dem Ergebnis der zweiten namentlichen Abstimmung noch einmal eine Gesamtabstimmung über den Antrag durchführen.

Das heißt, in dem Moment, wo wir auf den Tagesordnungspunkt 2 im Laufe der Sitzung zurückkommen, finden unter Umständen auch noch einmal Abstimmungen statt. Nur damit die Fraktionen Bescheid wissen und das auch entsprechend weitervermitteln können.

Nach diesen Vorbemerkungen kommen wir jetzt zur ersten Abstimmung, und zwar über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/4448. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind die antragstellende Fraktion der Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/4582, der zwischenzeitlich auch im Haus verteilt worden ist. Ich habe es eben gesagt: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung die namentliche Abstimmung zu dem Antrag beantragt. Die namentliche Abstimmung – das wissen Sie – erfolgt gemäß § 44 Abs. 2 durch Aufrufen der Namen der Abgeordneten. Die Abgeordneten sind gebeten, sich mit Ja, Nein oder Enthaltung zu äußern.

Den Namensaufruf wird Herr Kollege Schmitz durchführen.

(Der Namensaufruf erfolgt.)

Danke schön, Herr Kollege Schmitz. – Damit sind wir mit dem ersten Namensaufruf durch, und Herr Schmitz überprüft jetzt noch, ob er irgendwo offene Stellen hat.

Die Kolleginnen und Kollegen, die wir nicht benannt haben, sind diejenigen, die entschuldigt waren. Das traf auch auf Frau Gebhard zu, die offensichtlich entschuldigt war, aber erfreulicherweise hier ist.

(Heike Gebhard [SPD]: Wenn ich das gewusst hätte! – Heiterkeit)

– Ja, Frau Gebhard, was dann? Das sollte nur erklären, warum Sie nicht aufgerufen wurden.

Herr Schmitz macht jetzt einen zweiten Durchgang, weil Herr Beckkamp gerade gekommen ist.

(Der zweite Namensaufruf erfolgt.)

So, nach unserer gemeinsamen Ansicht haben wir jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, die abstimmen wollten, die Möglichkeit zur Abstimmung gegeben. Gleichwohl frage ich noch einmal, ob zwischenzeitlich jemand den Raum betreten hat, der noch nicht abgestimmt hat. – Das ist nicht der Fall. Dann erkläre ich diese namentliche Abstimmung für beendet. Die Auszählung beginnt dann später.

Wir kommen damit zur dritten Abstimmung, das ist der Antrag der SPD Drucksache 17/4459. Die Fraktion hat – das habe ich Ihnen gerade auch schon einmal gesagt – zum Teil III Einzelabstimmung und namentliche Abstimmung beantragt.

Bei der Einzelabstimmung kommen wir zuerst zu dem im Antrag enthaltenen Teil II, dem Feststellungsteil. Wer diesem Feststellungsteil seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, die AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Feststellungsteil II mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Dann kommen wir jetzt zum Teil III, dem Forderungskatalog, der zwei Spiegelstriche enthält. Beim ersten Spiegelstrich ist eine normale Abstimmung vorgesehen, die wir jetzt durchführen.

Wer dem ersten Spiegelstrich unter dem Forderungskatalog Ziffer III zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Stimmenthaltungen gibt es keine im Haus. Damit ist unter Forderungskatalog III der erste Spiegelstrich mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur beantragten namentlichen Abstimmung über den zweiten Spiegelstrich. – Auch hier wird Herr Kollege Schmitz den Namensaufruf durchführen.

Wenn es schön ruhig bleibt, wäre das von Vorteil, weil wir hier oben dann besser hören.

(Der Namensaufruf erfolgt.)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Herr Kollege Schmitz schaut rasch noch mal, ob er einen zweiten Namensaufruf für notwendig hält. Gleichzeitig schaue ich in die Runde: Gibt es einen Kollegen, eine Kollegin, der bzw. die zwischenzeitlich den Raum betreten hat? – Ja, Herr Kollege Dr. Maelzer meldet sich.

Damit schließe die namentliche Abstimmung. Die Auszählung wird später erfolgen.

Wir kommen zur im Moment letzten Abstimmung unter diesem Tagesordnungspunkt. Das ist die Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 17/4461. Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP. Enthaltungen? – Die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag der AfD-Fraktion mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Bevor ich die beiden Schriftführer bitte, die namentlichen Abstimmungen auszuzählen, will ich vorsorglich – Sie alle haben gehört, wie bei der zweiten namentlichen Abstimmung votiert wurde – auf Folgendes hinweisen: Ohne dem Auszählergebnis vorzugreifen, können wir davon ausgehen, dass es eine Schlussabstimmung zu dem durch Ihr Abstimmungsverhalten höchstwahrscheinlich geänderten Antrag der SPD-Fraktion geben wird.

Wenn ich mich nicht verhört habe, dürfen Sie sich darauf einstellen – ich wähle ganz bewusst die Möglichkeitsform –, dass der geänderte Antrag der SPD-Fraktion keinen Feststellungsteil mehr hat und im Moment aus dem Forderungsteil lediglich der zweite Spiegelstrich angenommen zu sein scheint. Die Fraktionen müssten sich intern, vielleicht auch fraktionsübergreifend verständigen, wie man damit umgehen will.

Auf jeden Fall wird die Abstimmung, weil Tagesordnungspunkt 2 ohne Debatte erfolgt, aller Voraussicht nach erst am Ende von Tagesordnungspunkt 3, vielleicht sogar noch später erfolgen können. Das hängt von der Schnelligkeit des Auszählens ab.

Mit diesen Bemerkungen für das weitere Verfahren unterbreche ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 1.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 2 aufrufe, ist es mir und dem gesamten Haus eine große Freude, den Präsidenten des Flämischen Parlaments, Seine Exzellenz Herrn Jan Peumans, auf unserer Tribüne begrüßen zu dürfen. Ganz herzlich willkommen, Exzellenz!

(Allgemeiner Beifall)

Sie haben bemerkt – obwohl das Parlament mitten in seiner Arbeit ist und Sie einen Teil unseres Abstimmungsprozederes erlebt haben –: Ihr Besuch ist dem Parlament eine große Ehre und zugleich eine große Freude.

Dieser Willkommensgruß gilt auch Ihren Begleitern: dem Generaldelegierten der flämischen Regierung in Deutschland – falls ich Ihren Namen jetzt völlig falsch ausspreche, sehen Sie es mir nach; des Flämischen bin ich leider nicht mächtig –, Herrn Botschaftsrat Koen Haverbeke sowie dem Europabeauftragten des flämischen Parlaments Herrn Dries Bergen. Ein herzliches Willkommen!

(Allgemeiner Beifall – Beifall von der Regierungsbank)

Im Namen des Präsidiums und des ganzen Hauses darf ich nochmals versichern, dass gute Nachbarschaft zwischen Ländern und Regionen von der Zeit lebt, in der wir auch persönliche Begegnungen zwischen Menschen in Verantwortung erleben dürfen, und von der Zeit, die wir wechselseitig investieren.

Die Verbindung unseres Landes mit seinen unmittelbaren Nachbarn hat einen ganz besonders hohen politischen Stellenwert und drückt sich in vielen persönlichen Begegnungen, sogar Freundschaften aus. Flandern ist uns dabei ein ganz besonders guter und vertrauter Partner. Wichtige Themen wie Migration und Integration, duale Ausbildung, Integration in den Arbeitsmarkt, Energiewende sowie intelligenter Transport verbinden uns. Manchmal merken wir aber auch, dass die Verkehrswege uns ein wenig trennen und wir noch mehr tun müssen. Deshalb schätzen wir Ihren Besuch heute im Parlament von Nordrhein-Westfalen so sehr.

Wir wünschen Ihnen, verehrte Gäste, Exzellenz, eine anregende Zeit in Nordrhein-Westfalen, gute Gespräche, die Sie hier im Haus führen werden, und ich bin sehr zuversichtlich, dass die guten freundschaftlichen Beziehungen zwischen Flandern und Nordrhein-Westfalen auch auf unserer parlamentarischen Ebene gefördert, vertieft und in diesem Sinne in Freundschaft fortgesetzt werden. Noch einmal: Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe auf:

2   Jugendkriminalität weiter effektiv bekämpfen

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/4442

Wie Sie der Tagesordnung entnommen haben, ist heute eine Aussprache nicht vorgesehen.

Damit kommen wir sofort zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4442 an den Rechtsausschuss – federführend – und den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zur Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses hier im Parlament erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

3   Förderlücke schließen: Ausbildung und Studium für Asylsuchende in andauernden Asylverfahren ermöglichen

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/2145

Beschlussempfehlung und Bericht
des Integrationsausschusses
Drucksache 17/4131

Änderungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/4568

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Kollegin Wermer für die CDU-Fraktion das Wort.

Heike Wermer (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Ausschuss haben wir schon klar die Punkte zum ursprünglichen Antrag besprochen, deshalb wollte ich mich heute eigentlich kurzfassen. Seit gestern liegt aber ein Änderungsantrag der Grünen vor, sodass ich etwas mehr dazu sagen muss. Eines vorweg: wir werden den Änderungsantrag ablehnen.

Die Grünen haben ursprünglich zur Lösung der sogenannten Ausbildungsförderlücke bei Gestatteten einen Erlass der Landesregierung gefordert. Dieser Erlass sollte besagen, dass per se ein Härtefall vorliegt. So würde ein Härtefall zum Regelfall, die Ausnahme also zur Regel. Diese Forderung wurde vom Landessozialgericht am 19. Februar 2018 konterkariert. Mit der Begründung des Gerichts wird klar, dass ein Erlass des Landes nicht möglich ist, da Erlasse – ich zitiere aus dem LSG-Beschluss – „von vornherein nicht geeignet sind, die bundesgesetzliche Regelung des § 22 SGB XII zu umgehen“.

Das haben jetzt bzw. gestern auch die Grünen eingesehen, allerdings nur für die rechtliche Komponente. Wir von der NRW-Koalition haben schon im Ausschuss dafür plädiert, dass die sogenannte Ausbildungsförderlücke vom Bund geschlossen werden muss. Genau auf diesem Weg sind die Akteure dort. Das heißt, der vorliegende Änderungsantrag ist unnötig.

Die Integrationsministerkonferenz im März dieses Jahres hat einheitlich beschlossen, dass der Bund handeln muss. Auch im Bundesrat hat man sich am 8. Juni 2018 mit der Förderlücke befasst und gefordert, sie im Asylbewerberleistungsgesetz zu schließen. NRW unterstützt das. Auch das hat Minister Stamp im Ausschuss mitgeteilt.

Diesem Auftrag wird der Bund auch nachkommen. Schließlich haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD ebenfalls eine Regelungsnotwendigkeit erkannt. Im Koalitionsvertrag steht dazu: „Die Zugangsvoraussetzung zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leistungen wollen wir vereinheitlichen“.

Sie sehen also, die Akteure handeln und sind nicht tatenlos. Gerne befürworte ich jedoch, dass wir im Ausschuss auf dem Laufenden gehalten werden.

Zum Schluss lassen Sie mich etwas zu Ihren Finanzvorschlägen sagen. Es ist schön, dass Sie indirekt bemerken, dass eine Übergangslösung nur zulasten der Kommunen gehen würde.

Die NRW-Koalition steht aber den Kommunen zur Seite, und wir unterstützen sie schon in vielerlei Hinsicht bei der Integration vor Ort. Dazu zählt die Weiterleitung der Integrationspauschale vom Bund in Höhe von 432 Millionen Euro. Dazu zählt auch der gestern auf gesetzliche Grundlage gestellte Asylstufenplan. Und nicht zu vergessen zählt dazu auch der 3+2-Erlass, der die Integration in den Arbeitsmarkt vereinheitlicht und erleichtert.

Zu guter Letzt ein paar Sätze zu Ihrer Forderung, das Land solle den Kommunen unter die Arme greifen, wenn es um das Asylbewerberleistungsgesetz geht. Oder besser noch: Wir sollten Kommunen zu freiwilligen Leistungen ermutigen.

Was wäre das für ein Signal? Erst gestern haben wir den Haushalt verabschiedet. Warum sollte NRW hier einen Alleingang machen, wenn doch der Bund eine einheitliche Lösung herbeiführt? Das Asylbewerberleistungsgesetz obliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Wir sollten tunlichst die Finger davon lassen.

Es bleibt dabei, dass wir eine bundesweite und bundesgesetzliche Lösung brauchen. Im Ziel sind wir uns einig, aber in der Umsetzung sind die Unterschiede offensichtlich. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wermer. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Kapteinat das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Lisa-Kristin Kapteinat (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Flüchtlinge sollen sich integrieren – ein Satz, der sicherlich bei den allermeisten von uns auf breite Zustimmung stößt. Wir haben einen Mangel an Auszubildenden im Handwerk – auch ein Satz, den sicherlich die allermeisten von uns unterstützen können.

Heute haben wir die Möglichkeit, etwas dagegen zu tun. Wir haben – wie Frau Kollegin Wermer eben schon gesagt hat – im Ausschuss darüber diskutiert. Ich hatte auch durchaus den Eindruck, dass es einen breiten Konsens gibt, dass diese Regelung so nicht haltbar ist, dass sie falsch ist und dass wir überlegen müssen, wie wir diesen jungen Menschen helfen können. Das gilt auch für die Handwerker und diejenigen, die kleine Betriebe haben, die vergeblich auf Auszubildende warten und ohnehin mit ihren Aufträgen kaum hinterherkommen, weil die Auftragslage im Moment so gut und das Personal so knapp ist.

Die tatsächliche Regelung stellt aber nicht nur ein Problem für diejenigen dar, die unmittelbar betroffen sind, also insbesondere die jungen Menschen, die sich integrieren wollen, die engagiert sind, die arbeiten wollen und gar nicht wissen, wie sie sich eine Basis schaffen können. Sie wollen nicht irgendwo jobben gehen, sondern eine vernünftige Ausbildung machen und für eine Perspektive arbeiten – eine Perspektive, die die allermeisten von Ihnen auch Ihren Kindern oder Enkelkindern empfehlen würden.

Die tatsächliche Regelung irritiert aber auch die vielen ehrenamtlichen Helfer, die nicht verstehen, warum etwas, das offensichtlich im Interesse der Allgemeinheit ist, nicht funktioniert und warum junge Menschen alleingelassen werden. Minister Stamp hat gestern noch in seiner Rede gesagt, dass er ein großes Interesse daran hat, denjenigen, die bereit sind, sich zu integrieren, zu helfen. Das glaube ich ihm auch, und das finde ich auch wirklich gut.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage sind Sie bereits auf die Verantwortung des Bundes eingegangen. Auch diese Einschätzung teile ich grundsätzlich. Die FDP hat im Juni dieses Jahres diesbezüglich einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Anders als die Kollegin Wermer habe ich allerdings nicht das Gefühl, dass da besonders viel im Fluss ist.

Ich habe gestern nochmal ein bisschen gesucht. Ich habe aus dem Bundeskanzleramt, wo das angesiedelt ist, wo etwas passieren müsste, nichts lesen können. Ich habe nichts finden können, wo etwas kommt, wo Bewegung drin ist. Das ist der Grund, weshalb ich der Meinung bin, dass der Verweis auf den Bund im vorliegenden Fall einfach nicht ausreichen darf, weil wir schon viel zu viel Zeit verloren haben und weil es um junge Menschen geht.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Das Urteil des Landessozialgerichts steht dem entgegen. Das würde ich genauso bewerten. Es ist auch durchaus nachvollziehbar, wobei es jedoch andere Landessozialgerichte gibt – das sollte nicht verschwiegen werden –, die anders geurteilt haben, die zum Beispiel Berlin und Schleswig-Holstein unterstützt und gesagt haben: Ja, tatsächlich ist das ein Härtefall. Es ist ein Härtefall, weil es eine massive Beeinträchtigung von einer kleinen Gruppe von Menschen ist, die so nicht nachvollziehbar ist.

Das hilft uns im vorliegenden Fall jedoch nicht. Aber wir haben Kommunen, die bereits versuchen zu helfen, Kommunen, die finanziell sowieso schon am Rande von dem sind, was ihnen irgendwie möglich ist, Kommunen, die es zum Teil deshalb nicht schaffen, freiwillige Leistungen irgendwie zu ermöglichen, weil es ihnen aufgrund der Haushaltslage nicht gestattet werden würde, weil die Bezirksregierung sagen würde: Das geht nicht.

Der Änderungsantrag der Grünen, der auch auf die Entscheidung des Landessozialgerichts eingeht und sagt, dass das nachvollziehbar ist, ist deshalb aus unserer Sicht absolut unterstützenswert. Er berücksichtigt dies, geht aber gleichzeitig darauf ein, dass die Kommunen diese Unterstützung benötigen.

Deswegen die Bitte, insbesondere an die Kollegen der FDP und der CDU: Gehen Sie noch mal in sich und überlegen Sie sich, ob Sie nicht doch versuchen wollen, die Kommunen in dem Bereich zu unterstützen, und letztlich nicht nur die Kommunen, sondern die vielen jungen engagierten Menschen, die es in kurzer Zeit geschafft haben, sich so gut einzubringen, dass es ihnen gelungen ist, einen Schulabschluss zu machen, die eine Ausbildung anstreben, die uns alle unterstützen wollen und die wir für ihr Engagement belohnen sollten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kapteinat. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Kollege Lenzen das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Stefan Lenzen (FDP): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade bei den Vorrednern hören können, dass wir uns im Ziel weitgehend einig sind. Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese Förderlücken endlich geschlossen werden. Gerade diejenigen, die wir dulden, für die der Arbeitsmarktzugang nicht generell ausgeschlossen ist, müssen diese notwendige Unterstützung erhalten, um zu einem qualifizierten Berufsabschluss zu kommen.

Die Problematik ist allen Beteiligten deutlich geworden. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht nach 15 Monaten den Bezug einer Leistung des Sozialhilferechts vor. Dort besteht aber ein Leistungsausschluss für förderfähige schulische, betriebliche oder hochschulische Ausbildung. Damit sollen die jeweiligen Leistungsbereiche von Sozialhilfe und Ausbildungsförderung abgegrenzt werden, was bei den meisten Fallkonstellationen auch sinnvoll ist.

Das BAföG sieht eine Förderung jedoch nur für Personen mit Bleibeperspektive vor. Der Kreis der Geflüchteten mit Aufenthaltsgestattung, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, fällt nicht darunter. Förderungen nach dem SGB III wie ausbildungsbegleitende Hilfen oder Berufsausbildungsbeihilfe sind nur für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive. Nur für sie ist das leider möglich. Ein Drittel der geflüchteten Auszubildenden kommt aber aus Ländern, die nicht darunterfallen, so zum Beispiel aus Afghanistan oder Nigeria. Diesen Menschen fehlt eine Möglichkeit, den Lebensunterhalt zu sichern oder sich auf Hilfe zur Bewältigung einer Ausbildung zu stützen.

Deshalb brauchen wir – da sind wir uns einig – eine bundesgesetzliche Regelung, um diese Versorgungslücke für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung zu schließen. Das Ganze brauchen wir auch rechtssicher, und dazu brauchen wir eine einheitliche Lösung.

Diese Lösung möchten wir erreichen, und dafür setzt sich die Landesregierung mit ihrem Integrationsminister Joachim Stamp wie auch der NRW-Koalition sehr wohl ein. Das zeigen die Beschlüsse im Bundesrat, die wir unterstützen, wie auch das einstimmige Votum der Integrationsministerkonferenz im März dieses Jahres. Offen ist jedoch, wie wir das Gesetz technisch am besten umsetzen können.

Wie Sie sehen, sind wir in der Zielsetzung sehr nah beieinander und auf dem Weg dahin. Ich hoffe, es braucht nicht so viel Zeit. Doch ich denke, wir sind in einem guten Prozess. Das nehme ich von den Vorrednern mit, wahrscheinlich auch gleich bei Kollegin Aymaz.

Es ist gut, dass die Grünen mit dem Änderungsantrag nach langen Beratungen jetzt die entsprechende Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen haben, dass man nicht den Erlass fordern kann, mit dem man den Härtefall zur Regel machen möchte. Es gibt seit Februar dieses Jahres das Urteil des Landessozialgerichts Essen. Darin ist klar geregelt, weswegen es so nicht möglich ist und auch der Intention des Bundesgesetzgebers widersprechen würde.

So ist es auch unerheblich, wenn man auf andere Bundesländer verweist, weil sich unsere Landesregierung – das sollte klar sein – natürlich an die Rechtsprechung hält, die hier schon erfolgt ist. Das ist zu respektieren, und das haben die Grünen jetzt mit dem Änderungsantrag so zur Kenntnis genommen.

Wir haben in dem einen oder anderen Gespräch Erkenntnisse gewonnen, und mit ein bisschen mehr Zeit könnte man in der Zukunft mal sehen, ob man mit einem gemeinsamen Antrag da weiterkommt. Der Wille war da.

Auch wenn wir hier und heute dem Änderungsantrag der Grünen nicht zustimmen können, nehmen wir gern das Thema „Information des Landtags“ mit in die politische Arbeit auf. Wir halten genauso die fortlaufende Unterrichtung über Entwicklungen in der Sache für sinnvoll. Die NRW-Koalition wird sich auch da weiterhin für eine sachgerechte Lösung einsetzen.

Den Verweis von Frau Kapteinat, wir sollten uns jetzt endlich mal um die jungen Menschen kümmern, konnte ich nicht nachvollziehen, zumal sie bis jetzt in den Beratungen nicht damit auffiel, sich in der Sache so stark einzubringen. Da sollte man bei den Fakten bleiben.

Ich meine, der Erlass vom Mai dieses Jahres ging in die richtige Richtung. Die vollumfängliche Weiterleitung der Integrationspauschale 2019 ist ein klares Signal zur Unterstützung der Kommunen, und wir setzen uns auch für die Schließung der Förderlücke ein. Da sollten wir bei den Fakten bleiben. Diesen einen Satz hätten Sie sich also auch schenken können. Ansonsten habe ich das alles als sehr sachlich empfunden. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lenzen. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Aymaz das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Berivan Aymaz (GRÜNE): Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon erwähnt: Viele Geflüchtete möchten von Anfang an in ihre Bildung investieren und sehen einen Schulabschluss, eine Ausbildung, Fortbildung oder auch ein Studium oft als eine große Chance an, ihre berufliche Perspektive hier bei uns zu verbessern.

Ein Teil von ihnen beginnt damit sehr früh, das heißt schon während des laufenden Asylverfahrens. In den ersten 15 Monaten des Verfahrens haben sie dabei auch Anspruch auf Grundleistungen für den Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ist das Verfahren nach 15 Monaten aber nicht abgeschlossen, erhalten Asylsuchende normalerweise analog Leistungen nach SGB XII. Das sieht aber keine Leistungen für Studierende oder Auszubildende vor, sodass Asylsuchende während dieser Zeit weder BAföG noch Sozialleistungen erhalten.

Vor diesem Hintergrund müssen viele Betroffene das Studium oder die Ausbildung abbrechen, um überhaupt Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts erhalten zu können.

Ich finde, meine Damen und Herren, das ist eine absurde Situation; denn hier werden vor allen Dingen junge Menschen in die Perspektivlosigkeit gezwungen und es geht wertvolles Potenzial verloren.

(Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE])

Es kann nicht sein, dass junge Menschen, die einen deutschen Schulabschluss, eine Ausbildung oder ein Studium anstreben, wegen einer Regelungslücke in der Finanzierung ihres Unterhalts davon abgehalten werden.

Vielleicht auch noch mal als Hinweis: Die Lösung dieser Frage ist nicht nur im Sinne der Betroffenen, sondern auch im Sinne der Sozialämter und Sozialbehörden, die hier ebenso nach einer schnellen Regelung rufen. Das war auch einstimmig die Aussage von Sachverständigen aus Wirtschaft und Wissenschaft, von Wohlfahrtsverbänden und der Flüchtlingsarbeit bei der Anhörung zu unserem Antrag am 18. Juni.

Später hat sich dann bei den Beratungen im Integrationsausschuss dargestellt, dass auch Sie, Herr Minister Stamp, aber auch die Fraktionen der CDU und der FDP sehr wohl diese Problematik sehen und anerkennen. Da gab es aber den Hinweis, dass eine Lösung auf Landesebene, das heißt eine Lösung per Erlasslage, wie es auch andere Länder wie Niedersachsen und weitere Länder gemacht haben, hier nicht möglich sei, weil das Landessozialgericht dazu ein Urteil gefällt und gesagt habe, dass das eine Aushöhlung der Bundesgesetzeslage sei.

Weil es uns, meine Damen und Herren, wirklich um die Sache geht, weil es uns darum geht, schnell eine Lösung dafür zu finden, dass viele, viele junge Menschen hier davon abgehalten werden, eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren oder einen Schulabschluss zu erreichen, haben wir das zur Kenntnis genommen und dann auch einen Änderungsantrag eingebracht. In diesem Änderungsantrag geht es zentral darum, dass aus NRW ein Zeichen nach Berlin gesandt wird, damit dort endlich diese Regelungslücke gefüllt und hierzu eine Lösung gefunden wird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Im Gegensatz zu meiner Kollegin Frau Wermer haben wir eben nicht den Eindruck, dass da eigentlich schon alles im Gange ist. Ich weiß, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dazu einen Antrag im Bundestag in Berlin eingebracht hat. Ich weiß, dass auch die FDP da gerade einen Antrag im Verfahren hat, in dem gefordert wird, dass jetzt wirklich eine Regelung getroffen wird. Aber da bewegt sich nichts. Es wäre eine gute Gelegenheit, aus Nordrhein-Westfalen mit Annahme dieses Antrages jetzt ein klares Zeichen nach Berlin zu senden.

Ich nehme jetzt zur Kenntnis, dass Sie, die Kolleginnen und Kollegen von der FDP und der CDU, nicht dabei sein werden. Das finde ich traurig. Allerdings entnehme ich den Gesprächen, die wir ja gestern noch bis tief in die Nacht geführt haben, dass wir mit unserem Änderungsantrag und diesem Antrag überhaupt einen Prozess in Gang gesetzt haben und Sie weiterhin bereit sind, sich dieser Thematik zu widmen. Ich hoffe sehr, dass wir da gemeinsam in Zukunft eine Lösung finden können. Das wäre im Sinne aller jungen Menschen, die neu zu uns eingewandert sind und sich hier wirklich auch einbringen möchten und berufliche Perspektiven brauchen. Es wäre ein gutes, starkes Zeichen aus NRW nach Berlin.

Ich glaube, wir sollten dieses Land NRW nicht so kleinreden. Wir können hier wirklich mit guten Zeichen vorangehen und dafür sorgen, dass sich in Berlin etwas bewegt. Lassen Sie uns dazu im Austausch bleiben. Schade, wenn Sie unseren Antrag heute nicht mittragen. Aber wir sind offen, im Gespräch mit Ihnen zu bleiben, und hoffen vor allem auch, dass wir da noch gemeinsam eine Lösung finden können. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Walger-Demolsky das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.

Gabriele Walger-Demolsky (AfD): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Februar 2018 kam also ein Erlass: Die Versorgungslücke zu schließen würde bedeuten, die Härtefallregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII regelhaft anzuwenden, und dies widerspricht der Ausgestaltung. Das hinderte die Grünen nicht daran, am 16.06. dieses Jahres einen entsprechenden Antrag für so einen Erlass zu stellen. Gut, kann passieren.

In der Ausschusssitzung am 26.09. erklärte Staatssekretär Bothe sehr ausführlich, dass es gar nicht möglich sei, einen Erlass auf Basis dieses Urteils des Landessozialgerichts von Nordrhein-Westfalen zu machen. Am 30.10. wiederholte Minister Stamp das Ganze noch mal. Immerhin gestern waren die Grünen so weit, einen Änderungsantrag zu stellen. Das erinnert doch schon sehr an eine Showeinlage.

In diesem Änderungsantrag zeigen Sie, dass Sie die Rechtslage eigentlich nach wie vor nicht verstanden haben; denn Sie freuen sich ja, dass die Stadt Dortmund genau das jetzt tut, nämlich einen Ausnahmetatbestand zur Regel zu machen. Aber gut, Dortmund macht es halt.

(Berivan Aymaz [GRÜNE]: Haben Sie sich mit der Sache beschäftigt? Haben Sie nicht, oder? Aber egal!)

Ungeachtet unserer ablehnenden Haltung zur Ausbildungs- und Studienerlaubnis für einen Teil der Betroffenen, nämlich für den Teil mit geringer Bleibeperspektive, sehen wir natürlich auch die Unlogik, die diese Versorgungslücke entstehen lässt. Auch die Regierung aus CDU und SPD in Berlin wird es ja gesehen haben. Der FDP-Antrag liegt vor. Vielleicht spricht Frau Kapteinat mal mit ihren SPD-Kollegen in Berlin. Aber ich denke, da in Berlin ja die Personalquerelen in der CDU gelöst sind und man sich jetzt wieder mit inhaltlichen Punkten beschäftigen kann, wird der Bund sicher zu einer Lösung kommen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Abgeordnete Walger-Demolsky. – Als nächster Redner hat Herr Minister Dr. Stamp für die Landesregierung das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der geltenden Rechtslage kann es im Asylbewerberleistungsgesetz zu einer Versorgungslücke kommen. Das bringt nicht nur den Betroffenen in eine schwierige Lage, sondern ist auch wirtschafts- und integrationspolitisch unsinnig; denn wenn Flüchtlinge im Extremfall eine Ausbildung abbrechen, um die Versorgungslücke zu vermeiden, dann ist damit niemandem geholfen.

Aber, die Versorgungslücke, die Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, in Ihrem Antrag so vehement anprangern, ist das Ergebnis der Anwendung des geltenden Rechts, und zwar des geltenden Bundesrechts. Deshalb gehört es zur Wahrheit dazu, dass wir eine rechtlich saubere und dauerhaft belastbare Lösung auf der Bundesebene brauchen, wenn wir diese Versorgungslücke schließen wollen. Darauf drängt diese Landesregierung seit dem ersten Tage.

Zur Klarstellung: Auch die Sachverständigenanhörung am 18. Juni hat nicht dazu geführt, dass wir unsere Auffassung ändern sollten. Die Sachverständigen haben sich im Schwerpunkt mit den integrations- und sozialpolitischen Auswirkungen der Versorgungslücke befasst. Damit haben Sie bei uns aber offene Türen eingerannt. Da wurden die sprichwörtlichen Eulen nach Athen getragen; denn diese Erkenntnisse sind ja der Grund, warum sich diese Landesregierung hartnäckig für eine Gesetzesänderung auf Bundesebene einsetzt.

Was allerdings in der Anhörung fehlte, war eine ausführliche rechtliche Bewertung. Ein rechtlich gangbarer Weg wurde nicht aufgezeigt. Aber gerade dafür setzen wir uns als Landesregierung ein.

Bereits im März hat die Integrationsministerkonferenz den Bund mit einstimmigem Beschluss aufgefordert, die Versorgungslücke gesetzgeberisch zu schließen. Außerdem hat sich der Bundesrat mit diesem Thema im Juni befasst und ebenfalls den Bund gedrängt, die Versorgungslücke im Asylbewerberleistungsgesetz zu schließen. Beide Initiativen wurden auch von Nordrhein-Westfalen getragen und unterstützt.

Nur hat der Bund leider nicht gehandelt – ein blamables Bild, wenn ich das mal an dieser Stelle deutlich sagen darf.

Aber wir werden den Bund nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Deswegen hat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen eine Arbeitsgruppe der Länder jetzt aktuell einen konkreten Vorschlag zur Schließung der Versorgungslücke ausgearbeitet. Dieser Vorschlag verfolgt das Ziel, einen besseren Gleichklang zwischen Ausländerrecht und Sozialleistungsrecht zu erzielen. So sollen zum Beispiel Inhaber einer Ausbildungsduldung zukünftig nicht mehr von der Versorgungslücke bedroht sein.

Mit diesem Vorschlag erhält der Bund erneut unter aktiver Beteiligung von NRW eine Chance, die Versorgungslücke endlich nachhaltig zu schließen. Es ist, meine Damen und Herren, mittlerweile der dritte und hoffentlich letzte Versuch, dass Bundesminister Heil hier ein Signal bekommt, was er offensichtlich benötigt, um endlich zu handeln.

Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, es freut mich, dass auch Sie sprichwörtlich in allerletzter Minute hier eingesehen haben, dass wir eine rechtlich einwandfreie Lösung benötigen, die die Versorgungslücke dauerhaft schließt. Aber auch Ihr Änderungsantrag vom gestrigen Tag, mit dem Sie Ihren ursprünglichen Antrag modifizieren, ist nicht ganz zu Ende gedacht. Also kommen wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner.

Der von mir betonte Gleichklang zwischen Ausländer- und Sozialleistungsrecht erfordert eine differenzierte Betrachtung der Frage, für welche Personengruppen die Förderlücke geschlossen werden muss. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten können hiervon nicht profitieren.

Auch Ihre Forderung, die Landesregierung möge Kommunen mental und finanziell unterstützen, die Förderlücke einstweilen durch freiwillige Zahlungen zu schließen, ist keine rechtssichere Lösung. Damit würden wir den Bund aus seiner gesetzgeberischen Verantwortung entlassen. Die Zeche müssten Land und/oder Kommunen zahlen, ohne dass wir derzeit absehen können, wann der Bund endlich eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen wird.

Ich bin aber gerne bereit – und will das ausdrücklich sagen –, Sie hier im Plenum oder auch im Integrationsausschuss zu informieren, wenn es auf Bundesebene einen Fortgang gibt. Ich hoffe, dass dies bald der Fall sein wird. Wir werden weiter am Ball bleiben und hoffen, dass es mit dem dritten Signal an Herrn Heil funktioniert.

Ich bin mir aber auch nicht zu schade, gegebenenfalls noch ein viertes Signal auszusenden. Allerdings finde ich: Aller guten Dinge sind drei. Vielleicht kann die Sozialdemokratie ja auch noch ein entsprechendes Signal nach Berlin entsenden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zum Tagesordnungspunkt 3 nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir können zur Abstimmung kommen. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/4568 ab. Ich darf fragen, wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe weiter den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachennummer 17/2145 auf. Der Integrationsausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/4131, den Antrag abzulehnen, sodass ich zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung komme.

Ich darf fragen, wer dem Antrag so zustimmen möchte. –

(Heiterkeit)

Gegenstimmen? – Wer stimmt dem nicht zu? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD ist der Antrag Drucksache 17/2145 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir im Augenblick noch kein Ergebnis der namentlichen Abstimmung vorliegen haben, rufe ich gleich den Tagesordnungspunkt 4 auf. Vorher weise ich jedoch noch darauf hin, dass wir nach der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 4 das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 1 bekanntgeben und zur Schlussabstimmung dort kommen werden.

Jetzt kommen wir erst einmal zu:

4   Häuslicher Gewalt entschieden entgegentreten – Unterstützung der Frauenhäuser in NRW stärken

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/4463

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der AfD dem Abgeordneten Röckemann das Wort. Bitte sehr.

Thomas Röckemann (AfD): Bald ist Weihnachten – auch in den Frauenhäusern. Stünde heutzutage Maria mit dem Jesuskind vor einem dieser Frauenhäuser – es würde ihnen vielerorts nicht aufgetan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen sind drastisch überfüllt. Insbesondere die seit dem Jahr 2014/2015 anhaltende sogenannte Flüchtlingswelle trägt erheblich dazu bei.

(Es werden Gespräche im Plenarsaal geführt.)

– Meine Herrschaften von der CDU, wenn Sie sich setzen würden, könnten Sie vielleicht auch zuhören. Macht ja nichts!

(Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU])

Die durchschnittliche Auslastung der landesgeförderten Frauenhäuser lag im Jahr 2015 bei 79 % und im Jahr 2016 bei 83 % – Tendenz steigend.

Im Jahr 2015 wurden 3.800 Frauen in einem der landesweiten Frauenhäuser aufgenommen, während 4.700 Frauen im gleichen Zeitraum abgelehnt werden mussten. Diese Zahlen sind an sich schon erschütternd. Hinzu kommt jedoch, dass die Unterbringungsmöglichkeiten in aller Regel ausschließlich für Frauen gedacht sind. Frauen mit Kindern jedoch haben enorme Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten sind umso größer, wenn die Frau ihren Sohn mitbringen möchte.

Stellen Sie sich einfach einmal folgenden Sachverhalt vor: Eine Frau und Mutter leidet unter der Gewalttätigkeit ihrer Partnerin. Gewalt kennt nämlich kein Geschlecht, meine Damen und Herren. Dazu benötigen wir keine wirren Gender-Philosophien. Nun hat diese Frau eine Tochter und einen Sohn.

An dieser Stelle habe ich einen Hinweis für Frau Paul von den Grünen, die kürzlich Schlagzeilen machte, als sie vor Knecht Ruprecht warnte, der nach ihrer Ansicht psychische Gewalt verkörpere. Frau Paul, falls es Ihnen noch niemand gesagt hat: Bei Knecht Ruprecht handelt es sich um eine Fabelgestalt. Auch den Weihnachtsmann gibt es in Wirklichkeit nicht.

(Zuruf von der SPD: Jetzt hast du aber etwas gelernt!)

Was es hingegen leider tatsächlich gibt, ist importierte Migrantengewalt – auch gegen Kinder. Wissen Sie eigentlich, was an vielen Schulen los ist, seitdem arabische Machos dort das Revier markieren? Was es leider tatsächlich auch gibt, sind barbarische Praktiken wie die Genitalverstümmelung. Davon sind auch kleine Mädchen betroffen – mitten in Nordrhein-Westfalen. Und Sie befassen sich mit Knecht Ruprecht!

Zurück zu den Frauenhäusern: Eine Frau und Mutter entflieht also der gewalttätigen Lebensgemeinschaft. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, geht es auch, ohne Männer zu diskreditieren. Die Frau nimmt in diesem Fall die beiden Kinder mit und bittet um Aufnahme im Frauenhaus.

Während es noch relativ unproblematisch ist, Mütter mit Mädchen in den Häusern unterzubringen, sieht das bei Söhnen schon ganz anders aus. Söhne werden nur bis zu einem bestimmten Alter aufgenommen. Selbst dieses Alter variiert je nach Frauenhaus. Während die einen Häuser noch pubertierende Jungs aufnehmen, müssen die Söhne in anderen Häusern mit 15 Jahren wieder ausziehen. Das ist schon krass.

Mir stellt sich die Frage, woran das liegt. Zum einen dürfte es sicherlich an der Tatsache liegen, dass Jungen sich auf dem Weg zur Mannwerdung befinden. Allerdings ist jeder Junge anders entwickelt. Das ist auch ganz natürlich. Nicht jeder ist mit 15 eine testosterongesteuerte Mannmaschine, aus der bei der nächsten Gelegenheit der Macho herausbricht, meine verehrten Kollegen. Es gibt auch sanfte Typen – genau wie es Mädchen in der Pubertät gibt, die durchaus rabiat sein können.

Die Frauenhäuser sind in aller Regel nicht auf die Bedürfnisse von Müttern mit Söhnen zugeschnitten. Das ist übel. Denn was passiert, wenn die Söhne nicht mitkommen dürfen? Entweder geht die Frau ins Frauenhaus, und die Söhne kommen in die Obhut des Jugendamtes, oder die Frau kehrt mitsamt ihrem Sohn in die gewalttätige Situation zurück, aus der sie Zuflucht suchte. Da wünschen wir schon einmal frohe Weihnachten.

Dieser Zustand konterkariert doch den gesamten Sinn und Zweck von Frauenhäusern. Hier müssen wir ansetzen und Schutzstätten einrichten, in denen Mütter mit Söhnen Zuflucht finden können. Und vielleicht verstärkt sich in absehbarer Zeit sogar die Erkenntnis, dass es auch schutzbedürftige Männer gibt, die mit ihren Kindern Zuflucht vor häuslicher Gewalt suchen.

Stimmen Sie unserem Antrag doch bitte zu. – Schönen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Röckemann. – Für die CDU hat nun Frau Abgeordnete Troles das Wort.

Heike Troles (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn es sich ohne Zweifel um ein sehr wichtiges Thema handelt, verwundert der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt doch. Vor nicht ganz 14 Tagen haben wir hier an dieser Stelle eine Aktuelle Stunde dazu gehabt. Wir waren schon sehr erstaunt darüber, dass heute dieser Antrag vorliegt.

Deshalb erinnere ich noch einmal daran, dass die NRW-Koalition als erste Landesregierung seit Langem für mehr Plätze in Frauenhäusern gesorgt hat. Dafür danke ich an dieser Stelle Frau Ministerin Scharrenbach ausdrücklich. Entsprechende Mittel wurden im Landeshaushalt 2019, im Landeshaushalt 2018 und im Nachtragshaushalt 2017 eingestellt.

In den nächsten Jahren werden mindestens 50 neue Frauenhausplätze entstehen. Darüber hinaus werden in Nordrhein-Westfalen neue Frauenhäuser mit innovativem Ansatz gebaut. Es soll nämlich im Rahmen des Wohnraumförderprogramms hier auch die Nutzung durch besondere Zielgruppen wie zum Beispiel Frauen mit heranwachsenden Söhnen ermöglicht werden. Auch dieses klare Bekenntnis zur Stärkung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen ist neu.

Meine Damen und Herren Abgeordnete der antragstellenden Fraktion, schon jetzt nehmen Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen Frauen mit Söhnen im Teenageralter auf. Mehr als die Hälfte unserer Frauenhäuser bietet diese Möglichkeit an. Einige Frauenhäuser nehmen sogar Jungen bis 17 Jahre auf.

Darüber hinaus gehört jeweils eine Erzieherin pro Frauenhaus zum festen Mitarbeiterinnenkreis. Damit wird die kompetente Betreuung von Kindern und Jugendlichen in dieser schweren Lebensphase sichergestellt. Denn Kinder in Gewaltbeziehungen sind immer mitbetroffen – ganz gleich, ob Jungen oder Mädchen.

Die allgemeine Frauenberatungsinfrastruktur erlebt durch die Politik der NRW-Koalition eine nachhaltige Stärkung. Das bedeutet, dass die Finanzierung langfristig sichergestellt ist und nun die inhaltliche Arbeit der Frauenhäuser im Fokus steht.

Wie Ministerin Scharrenbach bereits in der Aktuellen Stunde am 30. November 2018 mitgeteilt hat, wird die Landesregierung das gegenwärtige System demnächst mit einer landesweiten Bedarfsanalyse auf den Prüfstand stellen.

Im Januar 2019 wird die Bedarfsanalyse in Auftrag gegeben werden, um folgende Fragen zu beantworten: Ist das System auskömmlich? Reicht es auch in der Fläche aus? Brauchen wir mehr ambulante Beratungsstellen? Brauchen wir mehr stationäre Beratungsstellen?

Die ergebnisoffene Prüfung soll die Versorgungslücken aufdecken, damit wir diese zielgerichtet, schnell und effektiv schließen können – zum Wohl der Frauen und Kinder. Übergeordnetes Ziel dieser Analyse ist es, einen gemeinsamen Nenner für Nordrhein-Westfalen zu ermitteln und so die Arbeit aller Frauenhäuser systematisch zu verbessern.

Aus diesem Grund ist der vorliegende Antrag zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig.

Der Überweisung werden wir zustimmen. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Kollegin Troles. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Blask das Wort. Bitte schön.

Inge Blask (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir waren genauso überrascht wie Frau Troles, dass ein solcher Antrag von Ihnen nach den Haushaltsberatungen eingebracht wurde und jetzt in den Ausschuss überwiesen werden soll.

Ich erinnere die antragstellenden Fraktionen gerne daran, dass wir im letzten Plenum dazu eine Aktuelle Stunde hatten und meine Fraktionskollegin Anja Butschkau die Landesregierung in aller gebotenen Klarheit auf den bestehenden Handlungsdruck aufmerksam gemacht hat.

Wir haben in der Vergangenheit mit Nachdruck darauf gepocht – und das tun wir weiterhin –, endlich den Betreuungsschlüssel der Istanbul-Konvention umzusetzen. Wir haben dieses Papier als Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Deswegen ist es unsere Pflicht, die Maßgaben umzusetzen.

Die Istanbul-Konvention sieht einen Richtwert von einem Frauenhausplatz auf 10.000 Einwohnerinnen vor. Daraus würde sich für NRW ein Angebot von 1.759 Frauenhausplätzen ergeben. Momentan sind es landesweit nur 571 Plätze. Das ist – und das lässt sich nicht leugnen – ein untragbarer Zustand für die betroffenen Frauen und Kinder.

In Ihrem Antrag gehen Sie insbesondere auf die besondere Situation der Kinder ein. Seit Mitte 2016 erhalten die Frauenhäuser Zuschüsse von 5.000 Euro pro Frauenhaus – eine Initiative der letzten rot-grünen Landesregierung.

Meine Damen und Herren, eine flächendeckende Hilfeinfrastruktur für die von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen ist uns ein wichtiges Anliegen. Das war es bereits in der letzten Legislaturperiode und bleibt es auch in dieser. Jede Frau, die Hilfe in der Not sucht, muss unkompliziert ein Obdach in einer Hilfeeinrichtung finden können.

Wir stehen jedoch nicht nur vor der Herausforderung, zusätzliche Plätze zu schaffen. Auch qualitativ müssen wir das Hilfesystem weiterentwickeln.

Das betrifft zum einen das Thema „sexualisierte Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen“, aber auch die Betreuung von Kindern von Gewaltopfern. Viele Frauen kommen in Begleitung ihrer Kinder in ein Frauenhaus. Teilweise wurden diese selbst Opfer von Gewalt durch den Vater oder den Partner ihrer Mutter, oder sie erlebten die Gewalt gegen die eigene Mutter mit. Viele Kinder sind durch diese Erlebnisse traumatisiert. In den Frauenhäusern gibt es aber nur wenige Ressourcen, um auf diese Traumatisierung eingehen zu können.

Schließlich haben wir das Problem, dass Frauen ohne Anrecht auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ihren Frauenhausaufenthalt selbst finanzieren müssen. Das ist gerade bei Opfern aus Flüchtlingsfamilien ein sehr großes Problem. – So viel noch einmal zu unserer inhaltlichen Positionierung.

Wir haben uns also gefragt: Was soll der Antrag? Warum nicht vor der Haushaltsdebatte? Wir halten den Antrag auch für unsinnig. Der Überweisung werden wir aber zustimmen. – Danke.

(Beifall von der SPD – Andreas Keith [AfD]: Das Thema ist unsinnig? – Markus Wagner [AfD]: Wenn Sie den Antrag nicht stellen, müssen wir ihn stellen!)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Kollegin Blask. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Kollegin Schneider das Wort.

Susanne Schneider (FDP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch mir erschließt sich der Sinn des vorliegenden Antrags nicht ganz, vor allem nicht zu diesem Zeitpunkt. Wir haben – wir haben es bereits gehört – bereits vor zwei Wochen dazu im Rahmen einer Aktuellen Stunde debattiert, wir haben gestern den Landeshausalt beschlossen, und jetzt liegt dieser Antrag vor. Natürlich sprechen wir darüber. Natürlich debattieren alle demokratischen Fraktionen sehr gerne darüber, weil das Thema „Gewalt“ sehr wichtig ist.

(Markus Wagner [AfD]: Hier ist gerade „unsinnig“ gesagt worden!)

Ich möchte aber nicht nur auf einen Bereich, sondern auf das gesamte Spektrum der häuslichen Gewalt eingehen.

Denn die Frauen, die mit ihren Kindern Hilfe in einem Frauenhaus in Anspruch nehmen möchten, sind nur die Spitze des Eisbergs. Wir sind uns alle einig, dass Gewalt in allen Gesellschaftsschichten vorkommt. Daher rege ich an: Lassen Sie uns doch einmal auf die Frauen und Männer, die Gewalt erfahren, gucken, die mit beiden Beinen im Leben stehen, die berufstätig sind, die ihre Familie versorgen, die vielleicht beruflich sehr erfolgreich sind. Diese Menschen erfahren genauso Gewalt, werden sich aber niemals an ein Frauenhaus wenden. Sie gehen zu einer Freundin oder sprechen mit einer Kollegin und suchen da Hilfe.

Hier haben wir ein immenses Dunkelfeld, das wir mit der NRW-Koalition jetzt etwas aufhellen wollen. Wir dürfen nicht nur einen klitzekleinen Bereich nehmen und hier die Frauen mit ihren Kindern betrachten.

Gleichwohl haben wir sie im Blick. Es ist wichtig, dass wir diesen bedrohten Frauen und ihren Kindern Zufluchtsmöglichkeiten anbieten.

Auch hier hat die NRW-Koalition aus Christdemokraten und FDP bereits gehandelt. Wir haben uns unmittelbar nach Regierungsübernahme auf den Weg begeben, um die bereits vorhandenen Maßnahmen deutlich weiter auszubauen. Innerhalb von anderthalb Jahren Regierungstätigkeit ist die finanzielle Förderung für diese Zufluchtsstätten um rund 1 Million Euro auf mittlerweile 10,4 Millionen Euro angewachsen.

Außerdem haben wir Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von mehr als 66 Millionen Euro beschlossen, damit für die kommenden Jahre die Frauenhilfestruktur abgesichert ist. Damit entsprechen wir im Übrigen auch einem seit Langem geforderten Wunsch der Frauenhäuser nach finanzieller Planungssicherheit.

Ministerin Scharrenbach hat mit der Arbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW und der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege die Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in NRW ausgehandelt und Mitte Oktober 2018 unterzeichnet. Darin sind die Verbesserung der Finanzierung und die Schaffung von mindestens 50 zusätzlichen Plätzen in den Frauenhäusern bis 2022 vereinbart worden. So werden dann mindestens 630 Frauenhausplätze für Frauen und ihre Kinder in Notsituationen zur Verfügung stehen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe lange überlegt, wie ich mit dem vorliegenden Antrag umgehen soll. Ich habe gedacht: Vielleicht möchte die antragstellende Fraktion jetzt etwas Nettes machen. Es geht ja auf Weihnachten zu. In der Adventszeit sind wir doch alle ein bisschen freundlicher. Ich habe dann gedacht: Vielleicht möchten sie wirklich helfen. Vielleicht wollen sie wirklich etwas Gutes tun.

Daraufhin habe ich mir den Antrag genau durchgelesen und der Rede von Herrn Röckemann sehr aufmerksam gelauscht. Ein Fazit darin war wieder einmal: Die Flüchtlinge sind schuld. Zum einen sind sie gewalttätig. Zum anderen sind die Frauenhäuser durch die vielen Flüchtlinge überbelegt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf Weihnachten kommt mir als überzeugter Katholikin folgender Gedanke: Maria, Josef und das Jesuskind waren auch Flüchtlinge. Sie waren sehr froh, dass man sie aufgenommen hat und ihnen geholfen hat.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Zuruf von Markus Wagner [AfD])

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Paul das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Josefine Paul (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen ist noch immer ein gesellschaftliches Tabuthema. Es ist sehr gut, dass wir in diesem Parlament in den letzten Wochen und Monaten an vielen Stellen über genau dieses gesellschaftliche Tabu-thema gesprochen haben. Wir hatten nicht nur eine Aktuelle Stunde dazu, sondern haben auch eine breite Diskussion über den rot-grünen Antrag zur Istanbul-Konvention geführt, zu dem wir auch eine breit gefächerte Anhörung hatten.

In dem gesamten Prozess ist noch einmal sehr deutlich geworden, dass natürlich nach wie vor Handlungsbedarf besteht und dass Frauen in dieser Gesellschaft – übrigens unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen Status – immer noch Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden.

Ich will auch noch einmal sehr deutlich sagen, dass die Debatte um Gewalt gegen Frauen nicht instrumentalisiert werden darf, um weiter Ressentiments zu verbreiten. Gewalt gegen Frauen ist leider ein Phänomen, das in allen Teilen der Gesellschaft vorkommt. Dem muss man sich dementsprechend stellen.

Die Istanbul-Konvention – sie ist gerade schon angesprochen worden – ist eine Grundlage für eine ganzheitliche Beschäftigung mit dem Thema. Dazu gehört auch die Frage, welche Bedarfe im Hinblick auf den Ausbau der Frauenhilfeinfrastruktur noch bestehen.

In Nordrhein-Westfalen verfügen wir mit dem von Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachten Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ über eine sehr gute Grundlage, auf der man ein solches ganzheitliches Konzept weiterentwickeln kann.

Außerdem ist die Frauenhilfeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen sehr gut und professionell aufgestellt.

Die Landesregierung plant jetzt ergänzend zum LAP für Frauen und Mädchen den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Jungen und Männer. Auch die von Ihnen beschriebenen Anliegen werden also durch die Landesregierung aufgegriffen. Wir werden sehr genau verfolgen, in welcher Art und Weise wir dort noch zu einer Verbesserung der Infrastruktur kommen können.

Natürlich bestehen noch weitere Herausforderungen. Auch die in Ihrem Antrag beschriebenen Herausforderungen bestehen durchaus; das ist überhaupt keine Frage. Nur ist das, was Ihnen da aufgefallen ist, auch nicht ganz neu.

Rot-Grün hat bereits in der letzten Legislaturperiode mehr Mittel für die Arbeit mit Kindern in Frauenhäusern eingestellt. Ich habe auch schon vor zwei Wochen sehr deutlich gesagt, dass die Arbeit mit Kindern selbstverständlich auch ein Mittel der Prävention ist. Das ist deswegen so, weil wir leider wissen, dass die Kinder, die Gewalt erlebt haben – ob sie sie nun am eigenen Leib erfahren oder bei ihren Eltern beobachtet haben –, leider gefährdeter sind, später selbst entweder Opfer von Gewalt oder sogar Gewalttäterinnen und Gewalttäter zu werden. Dementsprechend ist es natürlich auch ein Kernanliegen der Frauenhäuser, die Kinder in den Blick zu nehmen. Das wird durch die Bereitstellung dieser Mittel, die die neue Landesregierung fortsetzt, unterstützt.

Die Frage nach unterschiedlichen Wohnformen für unterschiedliche Bedarfe ist doch schon längst in der Frauenhilfeinfrastruktur angekommen. Die Frauenhilfeinfrastruktur wird konsequent weiterentwickelt. Ich nenne da nur einmal die Second-Stage-Projekte und andere Frauenhäuser, die neben den Zimmern in ihrem Stammhaus auch über weitere Appartements etc. verfügen, um den unterschiedlichen Bedarfen von Frauen – auch mit Söhnen – Rechnung zu tragen.

Ich will noch auf einen Punkt hinweisen, weil mich das doch ein bisschen geärgert hat. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Frauenhäuser von ihrem Selbstverständnis her „Frauenwelten“ seien. Aus meiner Sicht klingt das im Hinblick auf die wirklich wichtige gesellschaftliche Arbeit, die diese Frauenhäuser leisten, ein bisschen despektierlich.

(Beifall von der SPD und Norwich Rüße [GRÜNE])

Denn es geht nicht darum, dass es sich um Frauenwelten handelte oder irgendetwas mit Gender-Gedöns zu tun hätte. Auch Sie haben ja anerkannt, dass die Frage von Gewalt gegen Frauen und Mädchen eine gesellschaftlich höchst relevante Frage ist.

Es geht darum, dass Frauenhäuser wichtige Schutzräume für Frauen sind. Sie sind dafür da, dass Frauen, die sich in einer akuten Gefahrensituation befinden, einen sicheren Ort für sich und ihre Kinder haben. Frau Troles hat es ja bereits beschrieben: Die Kinder sind in den Frauenhäusern selbstverständlich immer willkommen – auch die männlichen Kinder und in vielen Frauenhäusern auch die männlichen Jugendlichen.

Ihres Antrages hätte es also nicht bedurft, auch wenn ich es wichtig finde, dass wir in diesem Haus immer wieder über die Frage von Gewalt gegen Frauen und Mädchen debattieren.

Auch speziell die Frage der Gewalt gegen Mädchen ist wichtig. Wir werden zu dem Antrag hinsichtlich der Istanbul-Konvention, den wir hier schon breit debattiert haben, noch einen Änderungsantrag vorlegen, weil wir dringend auch die Frage von Gewalt gegen Mädchen und Schutzräumen für Mädchen weiter in den Blick nehmen müssen.

Dementsprechend wird die Debatte weitergehen. Ob es dazu allerdings dieses Antrages bedarf, ist eine andere Frage. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Heike Troles [CDU])

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Landesregierung Nordrhein-Westfalen freuen wir uns natürlich darüber, dass das Maßnahmenpaket, über das wir uns in den letzten Plenarsitzungen bereits ausgetauscht haben, nun doch auf so breite Zustimmung im Parlament stößt. Dass wir in der Frage, wie wir mit Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie gegen Jungen und Männer umgehen, gemeinsam voranschreiten, ist ein wirklich gutes Zeichen.

Ich beginne diese Rede so, wie ich die letzte Rede beendet habe, nämlich, indem ich sehr deutlich formuliere, dass Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie gegen Jungen und Männer in Nordrhein-Westfalen nichts zu suchen hat.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Daran arbeitet die Landesregierung gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen sehr engagiert.

Die in Ihrem Antrag enthaltenen Ansatzpunkte, meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sind nicht aktuell. Insofern hätte eine Textrecherche diesen Antrag möglicherweise obsolet gemacht. Gestatten Sie mir, dass ich darauf ein wenig eingehe.

Eine Erzieherinnenstelle je gefördertes Frauenhaus zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen gehört in Nordrhein-Westfalen zur Regelausstattung.

Wir haben als Landesregierung die Sachmittel zum Beispiel für Dolmetscher oder für besondere Angebote für Kinder in den Frauenhäusern ab 2018 flexibilisiert und werden diese Sachmittelpauschale ab 2019 entsprechend erhöhen.

Wir haben in zwei Förderperioden Fortbildungen für Frauenhausmitarbeiterinnen zum Thema „Traumapädagogik“ organisiert bzw. veranstaltet.

Seit 2014 trifft sich der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dreimal im Jahr mit Frauenhäusern und der Jugendhilfe. Alle, die sich ständig mit Kinder- und Jugendhilfe sowie entsprechenden Schutz- und Hilfeangeboten auseinandersetzen, wissen ja, wie wichtig der interdisziplinäre Austausch zwischen den verschiedenen Professionen ist. Das ist für alle, die über viele Jahre hinweg in einem kommunalen Stadtrat oder Kreistag tätig waren, gelebte Praxis. Insofern hätte bei dieser Forderung eine entsprechende Recherche sicherlich geholfen.

Wir haben in den nordrhein-westfälischen Frauenhäusern natürlich auch Angebote für ältere Söhne. Mehr als die Hälfte der Frauenhäuser nimmt ältere Söhne im Alter von 14 plus auf, zwölf davon sogar Jungen bis 17 Jahre.

Gestatten Sie mir, dass ich zu allen weiteren Punkten auf die Reden bei den vergangenen Plenarsitzungen verweise, in denen wir sehr ausführlich dargelegt haben, wie die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sich im Themenfeld „Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie gegen Jungen und Männer“ aufstellt.

Es ist immer das Ziel, Schutz und Hilfe zu bieten und im Ideal – darum muss es in diesem Hohen Hause auch gehen – den Anteil derer, die Opfer insbesondere von häuslicher Gewalt werden, zu reduzieren. Das muss das Ziel sein. Dann kommen wir auch insgesamt weiter. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Frau Ministerin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Kollegin Dworeck-Danielowski. Lassen Sie die Zwischenfrage zu?

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Ja.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Bitte.

Iris Dworeck-Danielowski (AfD): Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Sie haben gerade gesagt, dass die Hälfte aller Frauenhäuser auch Jungen aufnimmt. Das heißt aber, dass die andere Hälfte keine Jungen aufnimmt. Wie ist denn das Prozedere, wenn Frauen mit ihren Söhnen zu den 50 % der Frauenhäuser kommen, die keine Jungen aufnehmen?

Ich vertrete Herrn Röckemann häufiger im Gleichstellungsausschuss. Als kürzlich Vertreter eines Frauenhauses ihr Projekt vorgestellt haben, haben sie noch einmal ausdrücklich gesagt, dass die Klientel sich verändert habe; es kämen immer mehr Frauen mit Kindern – und vor allem auch mit mehreren Kindern.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Dworeck-Danielowski. – Frau Ministerin, Sie haben die Gelegenheit zur Beantwortung.

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Vielen Dank. – Seit dem Jahr 2002 sind kontinuierlich immer etwa gleich viele Frauen wie Kinder in landesgeförderten Frauenhäusern. Insofern gilt, sehr geehrte Frau Abgeordnete: In Nordrhein-Westfalen wird kein Junge zurückgelassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Schluss der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 4.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4463 an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Ich darf fragen, ob es Stimmen gegen diese Überweisungsempfehlung gibt. – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, komme ich wie angekündigt zum Tagesordnungspunkt 1 zurück.

Hier gebe ich zunächst die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/4582 lautet: 187 Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. 75 haben mit Ja und 112 mit Nein votiert; Enthaltungen gab es keine. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/4582 abgelehnt.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den zweiten Spiegelstrich in dem Teil III, also dem Forderungskatalog, des Antrags der Fraktion der SPD Drucksache 17/4459 lautet: 188 Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. Mit Ja votierten 175 Abgeordnete; mit Nein haben 13 Abgeordnete gestimmt; kein Abgeordneter bzw. keine Abgeordnete hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der zweite Spiegelstrich in dem Teil III, also dem Forderungskatalog, des Antrags Drucksache 17/4459 angenommen worden.

Mit dem vorliegenden Ergebnis der namentlichen Abstimmung kommen wir jetzt zur Gesamtabstimmung über den Antrag Drucksache 17/4459 – natürlich ohne die zuvor abgelehnten Teile. Wer dem Antrag so seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Gibt es im Hohen Haus Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Fraktionen abgelehnt.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 1 wieder und rufe auf:

5   Frohe Weihnachten! – In der Herberge war kein Platz: Die Landesregierung muss endlich ihre sozialpolitische Verantwortung für die Wohnungsversorgung der Bevölkerung wahrnehmen

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/4457

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Abgeordneten Baran das Wort. Bitte sehr.

Volkan Baran (SPD): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Weihnachtsgeschichte ist vertraut – mit einer Botschaft voll von Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Man muss auch nicht religiös sein, um das richtig zu finden. In der Adventszeit sind wir verstärkt in unseren Wahlkreisen unterwegs. Vereine, Organisationen, Ortsvereine und Freunde – alle laden zu Plätzchen und warmen Getränken ein; denn Weihnachten ist die Zeit, in der Menschen ihre Türen und ihre Herzen öffnen.

Was ist aber mit denjenigen, die keine Türen haben, die sie öffnen können, die keine Bleibe mehr bezahlen können?

Laut der Weihnachtsgeschichte bekamen Maria und Josef kein Zimmer in einer Herberge. Übertragen auf die heutige Situation in Nordrhein-Westfalen ist das kein besonders außergewöhnliches Szenario. Denn in vielen unserer Städte herrscht Wohnungsnot. Bonn, Köln, Aachen, Münster, Düsseldorf, aber auch die Ruhrgebietsstädte sind immer stärker betroffen. Gleichzeitig sinkt seit Jahren der Anteil der mietpreisgebundenen Wohnungen um ca. 3 % jährlich. Es ist also höchste Zeit, etwas zu unternehmen.

Die rot-grüne Landesregierung hat in der letzten Legislaturperiode viel auf den Weg gebracht, um Schwung in den Wohnungsmarkt von NRW zu bringen. Mit der Wohnraumförderung haben wir ein Instrument entwickelt, das 2016 dazu geführt hat, dass 40 % aller in der Bundesrepublik neu gebauten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen entstanden sind.

Nach Modellrechnungen des Bauministeriums und der NRW.BANK besteht bis 2020 ein Neubaubedarf von jährlich 100.000 Wohnungen. Durchschnittlich wurden in Nordrhein-Westfalen bisher jährlich 36.000 Wohnungen gebaut. Wir haben also ein Defizit von 64.000 Wohnungen pro Jahr. Diesen Neubaubedarf können wir – auch mit Blick auf den Fachkräftemangel – bei Weitem nicht decken.

Diese Landesregierung bringt es fertig, dass die Weihnachtsgeschichte an tragischer Aktualität gewinnt. Gerade für Familien mit durchschnittlichem oder geringem Einkommen wird es immer schwieriger, eine Wohnung zu finden. Für Alleinerziehende ist es noch schwerer.

Jahr für Jahr intensiviert sich der Wohnraummangel, und Mieten steigen ins Unermessliche. Lange gewachsene Bewohnerstrukturen werden zerschlagen, und Menschen werden aus ihrem Zuhause gerissen.

Einige werden dadurch sogar wohnungslos; denn die Suche dauert heute oft länger, als der Geldbeutel es erlaubt. Seit 2011 ist die Anzahl der als wohnungslos gemeldeten Menschen in Nordrhein-Westfalen um fast 60 % gestiegen. Besonders die Anzahl der wohnungslosen Frauen ist deutlich angestiegen – dazu haben wir bereits eine Aktuelle Stunde durchgeführt.

Wohnen ist ein elementares Bedürfnis. Deshalb muss es als Grundrecht behandelt werden und nicht als Handelsware. Wir schlagen unter anderem folgende Lösungsansätze vor:

Mietpreisgebundener Wohnraum muss in den Fokus der sozialen Wohnraumförderung gestellt werden.

Wir brauchen ein eigenes Landesunternehmen für Bauen und Wohnen.

Azubis und Studierenden muss mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.

Die Vorschriften für barrierefreies Wohnen müssen an die Realität und nicht an die Befindlichkeit der Bauherren angepasst werden.

Der Mieterschutz muss weiterentwickelt werden.

Jetzt ist die Zeit, um etwas gegen den Wohnraummangel zu unternehmen, steigende Mieten abzufedern und damit die Mieterinnen und Mieter zu schützen. Frau Ministerin, übernehmen Sie seitens der Landesregierung endlich Verantwortung für die mehr als 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in unserem Land. – Glück auf und frohe Weihnachten!

(Beifall von der SPD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Kollege Baran. – Als nächste Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Schrumpf das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Fabian Schrumpf (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Baran, das war leider nicht weihnachtlich-besinnlich, das war schlichtweg platt.

(Volkan Baran [SPD]: Weil es die Realität widerspiegelt! – Sven Wolf [SPD]: Über Wohnungslose zu sprechen, ist platt?)

Sie haben aber wenigstens – um auf den positiven Aspekt zu sprechen zu kommen – auf Ihr Phrasenbingo vom letzten Mal verzichtet, als Sie noch diejenigen, die für Wohnraum in unserem Land sorgen sollen, als Miethaie und anderes beschimpft haben. In dieser Hinsicht war es qualitativ schon eine erhebliche Steigerung.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Da sind wir mal auf Ihre Inhalte gespannt! Da kommt jetzt ein wohnungsbaupolitisches Feuerwerk! – Marc Herter [SPD]: So viel zu den Noten, die zu verteilen waren, ja?)

Nun aber zu Ihrem Antrag bzw. erst einmal zu dessen Verpackung, nämlich der Weihnachtsgeschichte: Die Geschichte über die Geburt Jesu gehört zweifelsohne zu jedem Weihnachtsfest dazu. Im Gegensatz zu Ihnen erzählen Kinder sie in der Regel aber mit großer Begeisterung und mit leuchtenden Augen, zum Beispiel beim traditionellen Krippenspiel.

Dennoch – das Bild ist insoweit zutreffend –:

(Marc Herter [SPD]: Das Bild ist insoweit zutreffend! Aha!)

Eine Herberge, die keinen Platz für Menschen in Not hat, zeichnet selbstverständlich ein trauriges Bild. Für breite Teile der Bevölkerung gibt es zunehmend weniger bezahlbare Wohnungen. Die Nachfrage nach Wohnraum ist zugleich, beispielsweise in vielen Ballungszentren, stark gestiegen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Dann hat Herr Baran es ja doch richtig vorgetragen!)

Doch die Entwicklung hin zu ebendieser Situation, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ist und bleibt einzig und allein Ihr Scherbenhaufen, den Sie uns hinterlassen haben

(Michael Hübner [SPD]: Ach du Schande!)

und den wir jetzt in mühevoller Kleinarbeit abarbeiten müssen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Volkan Baran [SPD]: Nach fast zwei Jahren Regierungsverantwortung!)

Rot-Grün hat noch kein Instrument ausgelassen, um das Bauen und Vermieten in unserem Land komplizierter zu machen und damit letztendlich das Wohnen zu verteuern,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Glauben Sie den Schwachsinn auch, den Sie da erzählen?)

zum Beispiel die Reduzierung möglicher Wohnbaupotenziale im Landesentwicklungsplan, Ihre missglückte Novelle der Landesbauordnung und nicht zuletzt die Flut an Verordnungen,

(Regina Kopp-Herr [SPD]: Phrasenbingo! – Volkan Baran [SPD]: Die Landesbauordnung, wo Sie die Barrierefreiheit rausgenommen haben?)

die allesamt lediglich den Mangel verwalten, anstatt die Ursachen stark zu bekämpfen.

(Beifall von der CDU)

Kommen wir mal von der Verpackung weg und betrachten den Inhalt Ihres Antrags. Ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie damit kurz vor den Weihnachtsferien einzig und allein Ihren Arbeitsnachweis in Form eines missglückten Jahresrückblicks auf Ihre im Einzelnen bereits abgelehnten Anträge vorlegen.

Tatsächlich ist es aber so: Sie präsentieren uns die lange Reihe der Versäumnisse Ihrer eigenen Regierungszeit.

(Regina Kopp-Herr [SPD]: Was ist denn Ihr Programm?)

Dabei sind die Themen, die Sie in dem Antrag aufgreifen, selbstverständlich wichtige Aspekte, über die diskutiert werden muss. Sie werden aber bereits stark angegangen.

(Michael Hübner [SPD]: Was machen Sie denn?)

Gerade deshalb hat die NRW-Koalition mit dem Neustart in der Bau- und Wohnungspolitik die Rahmenbedingungen bereits erheblich verbessert.

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

So haben wir unter anderem die Reform der Landesbauordnung auf den Weg gebracht. Neben Beschleunigung und Entbürokratisierung wird auch hier – Herr Kutschaty, anders, als gestern in Ihrer Märchenstunde dargestellt – die Barrierefreiheit zum neuen Mindeststandard in Nordrhein-Westfalen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das sah die Presse heute aber anders!)

Die öffentliche Wohnraumförderung

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

wird mit 5,5 Milliarden Euro auf Rekordniveau weitergeführt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Weitergeführt! Das kann ja gar nicht so schlecht sein! – Michael Hübner [SPD]: „Weitergeführt“ ist ja nicht schlecht, oder?)

Das ist ein klares Bekenntnis der Landesregierung. Hinzu kommt eine neue Schwerpunktsetzung des Landes bei der Eigentumsförderung.

Letztlich ist noch die Mobilisierung von Bauland zu nennen, hier die Stichworte „Flächenpool NRW“ oder „Bauland an der Schiene“.

(Zuruf von Marc Herter [SPD] – Rainer Schmeltzer [SPD]: Den gab es aber vorher schon, Herr Kollege!)

Das sind wichtige Grundlagen für mehr Wohnungsbau, die sich auch im Haushalt wiederfinden; denn es ist auch klar: Ohne bezahlbares Bauland wird es keinen bezahlbaren Wohnungsbau und erst recht keine bezahlbaren Mieten geben. Diese Flächenpolitik nimmt alle Menschen in unserem Land in den Blick – Studenten ebenso wie Landesbeschäftigte.

Das Land NRW setzt zudem bereits seit mehreren Jahren mit einem Aktionsprogramm wichtige Akzente bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit

(Michael Hübner [SPD]: Das hat doch gar keinen Zusammenhang, was Sie da sagen! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Seit mehreren Jahren!)

und unterstützt damit die für die Unterbringung von Wohnungslosen zuständigen Kommunen und nicht zuletzt die Träger der Freien Wohlfahrtspflege.

Das alles sind wichtige und grundlegende Maßnahmen,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Die wir eingeführt haben!)

mit denen wir dem Wohnungsmangel entschlossen entgegentreten. Mit unserem ganzheitlichen Ansatz sind wir hier auf dem richtigen Weg.

(Zuruf von der SPD: Bingo!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, etwas versöhnlicher mit Blick auf die Verpackung Ihres Antrages möchte ich mir zumindest wünschen, dass wir uns gemeinsam ein Stück weit der Erzählung der Weihnachtsgeschichte nach dem Matthäus-Evangelium annähern. Denn dort heißt es: „Da sie den Stern sahen, wurden sie hocherfreut und gingen in das Haus und fanden das Kindlein mit Maria, seiner Mutter …“ In dieser Erzählung der Geschichte ist es also ein Haus, keine Krippe und kein Stall, in dem Jesus das Licht der Welt erblickte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, mit Ihrem eigenen Antrag zeigen Sie auf, was Sie selbst hätten beheben können und müssen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU] – Volkan Baran [SPD]: Wie lange wollen Sie das noch machen? Es gibt doch Lösungsansätze!)

Sie haben jedoch die Tür vor den Menschen in diesem Land verschlossen. Wir packen es jetzt wieder an und öffnen sie. – In diesem Sinne frohe Weihnachten!

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Schrumpf. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Paul.

Stephen Paul (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fabian Schrumpf hat doch recht. Hier ist gerade beschrieben worden, was uns die Vorgängerregierung hinterlassen hat, die sicherlich auch deswegen von vielen Menschen, die in den langen Schlangen vor den Mietwohnungen stehen, abgewählt worden ist.

Sie haben es gerade selber gesagt, Herr Kollege Baran: Seit 2011 hat die Zahl der Wohnungslosen zugenommen. – Bis 2017 haben Sie doch regiert. Wo sind denn die Initiativen der sozialdemokratischen Fraktion, der von Ihnen geführten Regierung gewesen, um der Situation der Wohnungslosen, die sich von Jahr zu Jahr in Ihrer Regierungszeit verschärfte, zu begegnen?

(Volkan Baran [SPD]: Die Wohnraumförderung wird ja von Ihnen weitergeführt! Da gab es ja schon erste Ansätze! Den Mieterschutz haben Sie auch plattgemacht!)

Was haben wir stattdessen vorgefunden? – Zum Beispiel einen Landesentwicklungsplan, der das Land auf Schrumpfung angelegt hatte.

(Zuruf von der SPD: Quatsch!)

Das ist eine gute Planung gewesen, um mehr Wohnraum in Nordrhein-Westfalen zu schaffen, wenn man sich vorstellt und danach dann auch die Landesplanung ausrichtet, dass dieses Land schrumpft. Weniger Menschen, weniger Wohnraum – so haben Sie geplant.

Von uns zu verlangen, das in anderthalb Jahren, in denen wir nun Regierungsverantwortung tragen durften, völlig umzudrehen, sodass die Zahl der Wohnungslosen jetzt schon gesunken wäre, dazu gehört schon viel Chuzpe. Sie haben so lange regiert – in dieser Weise regiert – und verlangen innerhalb so kurzer Zeit Ergebnisse von uns,

(Beifall von der FDP)

für die Sie jahrelang hätten arbeiten können.

Ich glaube, Sie verschließen auch völlig die Augen davor, weil es Ihnen einfach parteipolitisch nicht in den Kram passt – das wollen wir doch mal offen ansprechen –, weil Sie als Partei mit dem Rücken zur Wand stehen und jetzt händeringend nach Themen suchen, mit denen Sie in Nordrhein-Westfalen wieder Menschen für sich begeistern können, was wir bei der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen machen.

Wir machen mehr als alle anderen Bundesländer zusammen. Wir nehmen mehr Geld in die Hand als der Bund selbst für ganz Deutschland.

(Zuruf von Marc Herter [SPD])

Das Wohnraumförderprogramm in Nordrhein-Westfalen ist mittlerweile auf einem Niveau von 1,1 Milliarden Euro. Allein für den Mietwohnungsneubau

(Marc Herter [SPD]: Wie viel ist denn übergeben worden?)

stellen wir den Menschen in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren 3,57 Milliarden Euro zur Verfügung. Ich stelle mal bewusst diese Fakten gegen all die Mär, die Sie hier heute erzählen wollen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Es gibt eine Zwischenfrage, Herr Kollege. Würden Sie die zulassen?

Stephen Paul (FDP): Bitte, gerne.

Vizepräsident Oliver Keymis: Bitte schön, Herr Herter.

Marc Herter (SPD): Herr Paul, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Würden Sie uns vielleicht eine Vorstellung davon verschaffen, wie viel Milliarden Euro im Landeswohnungsbauvermögen verausgabt worden sind, bevor Sie die Regierung übernommen haben? Sie haben von 1,1 Milliarden Euro gesprochen. Wie viel war es denn vorher?

Stephen Paul (FDP): Das müssten Sie doch selbst am besten wissen. Denn Sie haben ja diese ganze Entwicklung um das Wohnungsbauvermögen in Nordrhein-Westfalen auch zu verantworten.

(Marc Herter [SPD]: 1,1 Milliarden, Herr Paul!)

– Wenn Sie es doch selber schon wissen, dann brauchen Sie doch gar nicht so geduldig auf meine Antwort zu warten,

(Marc Herter [SPD]: Ach!)

sondern dann geben Sie doch die Antwort mit Ihrer Frage gleich selbst.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Das ist doch ein einziges Theater, was Sie hier heute veranstalten, auch mit solchen Zwischenfragen.

Jetzt kommen Sie – um sich mal weiter inhaltlich mit Ihrem Antrag auseinanderzusetzen … Sie haben mir eine Frage gestellt, Herr Herter.

(Marc Herter [SPD]: Ich warte immer noch auf den Inhalt!)

Ich hatte erst einen Satz dazu gesprochen. Sie geben mir noch nicht einmal Gelegenheit, zu antworten, sondern brüllen selber die von Ihnen gewünschte Antwort dazwischen. Was ist denn das für ein parlamentarischer Stil?

(Beifall von der FDP und der CDU – Michael Hübner [SPD]: Was ist das denn für eine Arroganz, Herr Kollege? Das ist kein Stil! Das ist Arroganz, was Sie machen!)

Jetzt bieten Sie unter anderem die neue, im Grunde aber völlig alte Idee einer Landeswohnungsbaugesellschaft an. Wie viel Geld wird die denn dann abzweigen von der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen? Wie viel Geld wird denn diese staatliche Wohnungsbaugesellschaft für sich reklamieren? Wie viel Geld wird denn dann nicht mehr den privaten Wohnungsbaugesellschaften, den genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in der weiten Fläche unseres Landes zur Verfügung stehen?

Diese neue Landeswohnungsbaugesellschaft, die Sie einrichten wollen – wahrscheinlich mit Hunderten gut dotierten Posten; vielleicht schielen Sie dort auch schon auf die Aufsichtsratssitze –,

(Beifall von der CDU und der AfD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nicht immer von sich auf andere schließen, Herr Kollege Paul!)

wird eine Konkurrenz zu all den erfahrenen Wohnungsbauunternehmen, die wir in unserem Lande haben, bilden wollen. Diese Wohnungsbaugesellschaften kennen sich sicherlich besser aus auf den Teilwohnungsmärkten in unserem Land.

Ist den Wohnungssuchenden, denjenigen, die Mietwohnraum für sich und ihre Familie suchen, wirklich geholfen, wenn da eine staatliche Gesellschaft kommt, oder setzen wir lieber – das ist die Politik unserer NRW-Koalition – auf die Erfahrungen der kommunalen, der genossenschaftlichen, der privaten und der freien Wohnungsbauunternehmen? Stärken wir die weiter. Wir brauchen keine neue staatliche Landeswohnungsbaugesellschaft.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Marc Herter [SPD])

In Berlin machen Sie ja alles, um die Situation auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen weiter zu verschärfen. Was passiert denn mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz? Ich bräuchte noch einige Redezeit mehr, um der Öffentlichkeit mal aufzuzeigen, was in Berlin gerade passiert.

Mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz werden Verschärfungen zulasten von Wohnungsunternehmen, von Genossenschaften, von privaten Vermietern auch in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Für all diese Unternehmen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, wird es noch schwerer gemacht, modernen, bedarfsgerechten Wohnraum anzubieten. Die Politik in Berlin wird dazu führen, dass Wohnraum in Nordrhein-Westfalen weiter verfällt. Genau das Gegenteil von dem, was Sie in Nordrhein-Westfalen verlangen, tun Ihre Minister in Regierungsverantwortung in Berlin.

Ich wünsche Ihnen dennoch allen – nicht nur den Kollegen von der SPD, die den Antrag ja so schön übertitelt haben – eine frohe und gesegnete Weihnachtszeit. Wir sprechen im nächsten Jahr weiter über alle diese wichtigen Themen. – Danke.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Paul. – Jetzt spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Klocke, der Fraktionsvorsitzende.

Arndt Klocke (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD hat einen Antrag vorgelegt, mit dem sie eine wohnungspolitische Debatte, die wir schon seit vielen Monaten und Jahren miteinander führen, noch einmal aufführt. Sie nutzt sozusagen die Weihnachtsgeschichte, um politische Forderungen, über die wir schon lange sprechen, noch einmal zusammenzustellen. Das ist legitim. Ich bin jetzt nicht – vielleicht im Unterschied zum Kollegen Paul aus Ostwestfalen – der allergrößte Weihnachtsfan – auch wenn ich das Fest mit meiner Familie feiere –, aber ich sage: Man kann das so machen.

Ich habe gerade bei den Beiträgen der Kollegen von CDU und FDP gedacht: Wärt ihr – wir duzen uns ja teilweise – oder wären Sie mal gestern Abend zur Weihnachtsfeier der SPD gegangen. Die war richtig gut. Dann hätte man heute durchaus entspannter und lockerer in diese Diskussion gehen können.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Was hat es bei denen gegeben?)

Das hätte euch oder Ihnen, glaube ich, gutgetan, und die Zuspitzung in den Reden wäre gar nicht nötig gewesen.

Die wohnungspolitische Debatte führen wir doch schon ein bisschen länger. Es geht um bezahlbaren Wohnraum, bezahlbare Mieten, Flächen für Wohnungsbau. Ich muss ehrlich sagen: Ihr seid jetzt eineinhalb Jahre – bald zwei Jahre – an der Regierung. Die Debatte läuft genauso in Bayern, in Hessen. Da waren Landtagswahlen. Wohnen war eines der Themen oder vielleicht das große landespolitische Thema. Es ist wirklich in jedem Bundesland ein großes Thema, weil in den 90er- und in den 2000er-Jahren Wohnungspolitik, Wohnungsneubau und Flächenentwicklung, egal von welcher Regierung, welcher Couleur, politisch nicht ausreichend behandelt worden ist.

Es sind die alten Rituale.

(Zuruf von der CDU: Das sagt der Richtige!)

Kurz vor Weihnachten – alle haben auch irgendwie Druck, Geschenke zu kaufen – kommen immer wieder diese Stanzen: „Wir, die NRW-Koalition“ oder: „Früher ist alles falsch gelaufen“ etc.

Also, es hat eine Trendwende bei der sozialen Wohnraumförderung gegeben. Das haben wir in unserer Regierungszeit auf die Reihe gekriegt. Es sind auch mehr Sozialwohnungen gebaut worden – mindestens in zwei Jahren –, als aus der Preisbindung herausgefallen sind.

Die Ministerin knüpft glücklicherweise an dieses Programm an und hat noch einmal eine Schippe draufgelegt, weil jetzt auch mehr Geld zur Verfügung steht. Wir haben das mit der NRW.BANK diskutiert.

Die schwarz-gelbe Regierung setzt zusätzlich auf Eigenheimförderung und baut das aus. Das ist legitim. Das war auch im Koalitionsvertrag enthalten. Das ist ein Element, das wir nicht so intensiv behandelt haben.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Gar nicht!)

– Gar nicht, das stimmt nicht, Kollege Hovenjürgen. Gucken Sie sich die Zahlen an. Es ist jetzt deutlich etwas draufgelegt worden. Aber dafür standen auch einige Millionen Euro im Wohnungsbauetat zur Verfügung; sie wurden nicht so abgerufen.

Die entscheidende Frage ist jetzt: Wie verstetigen wir das? Wie kriegen wir mehr Schwung rein? Wie kommen wir zu mehr Baugenehmigungen? Wie kommen wir zu mehr Aktivitäten in den Planungsämtern? Da finde ich das Vorgehen der Regierung richtig, zu sagen: Digitalisierung, digitale Bauanträge etc.

Das neue Element im SPD-Antrag ist jetzt die Frage: Brauchen wir eine neue landeseigene Wohnungsbaugesellschaft? Diese Debatte ist interessant, und wir sollten sie führen. Der Antrag ist ja auch zur Überweisung vorgesehen.

Rückblickend: In der Regierungszeit – das war vor der Zeit von Marc Herter, Jochen und mir; da waren wir noch wo auch immer, nicht im Studentenparlament, aber irgendwo dazwischen – von 2000 bis 2005 hat die Landesregierung unter Ministerpräsident Steinbrück und Wohnungsbauminister Vesper die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft LEG verkauft hat. Das geschah aus guten Gründen; die war nämlich ziemlich heruntergewirtschaftet. An der Art, wie der Verkauf dann unter der folgenden schwarz-gelben Regierung abgewickelt wurde, hatten wir jedoch einiges zu kritisieren. Trotzdem war die Entscheidung begründet.

Ich bin ernsthaft interessiert, diese Debatte noch einmal neu zu führen. Ich denke auch, es gibt Gründe dafür, eine neue Landeswohnungsbaugesellschaft zu gründen. Es stellt sich nur die Frage nach Dauer, Kosten, Struktur, Einrichtung etc. unter Abwägung der Stärkung von kommunalen Wohnungsbauunternehmen, genossenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen etc.

Bei der Aktivierung von Wohnraumpotenzialen, von Baupotenzialen geht es also um die Frage: Macht es Sinn, eine Landeswohnungsbaugesellschaft zu gründen, oder sind wir mit anderen Instrumenten nicht besser beraten?

Auf die Diskussion freue ich mich. Deswegen stimmen wir der Überweisung natürlich auf jeden Fall dazu. Dafür sollten wir uns die Zeit nehmen.

Ansonsten: Wir haben hier schon monatelang Debatten geführt. Jetzt haben wir noch einen Antrag dazu, was früher alles schlecht war. Gucken wir, was am Ende dabei rauskommt.

Die Wohnungsbauministerin wird davon profitieren, wenn die Zahlen entsprechend stimmen. Das können Sie sich dann auf die Fahne schreiben. Bisher muss ich aber sagen: Es muss noch eine Schippe draufgelegt werden, wenn das, was Sie sich vorgenommen haben, erreicht werden soll.

Hier ständig die alten Schlachten zu schlagen, das sollten wir im nächsten Jahr nicht fortsetzen. – Ansonsten aber auch von meiner Seite schöne Weihnachten und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Klocke. – Jetzt spricht Herr Beckamp für die AfD-Fraktion.

Roger Beckamp (AfD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem SPD-Antrag werden die fehlende Wohnraumversorgung und fehlender bezahlbarer Wohnraum bejammert. Gleichzeitig stimmen Sie Migrationspakten zu, setzen sich noch und nöcher für Willkommenskultur ein und bejammern die Konsequenzen. Auch hier auf dem Wohnungsmarkt ist das aber zwangsläufig die Konsequenz, wenn Sie Hunderttausende ins Land lassen und nicht dafür sorgen, dass Wohnraum vorhanden ist.

Der Kern des Antrags – Herr Klocke hat es gesagt – betrifft aber eigentlich die Landeswohnungsbaugesellschaft, die Sie vor Augen haben. Das ist ein interessanter Gedanke. Allerdings haben wir nicht das Problem, dass es zu wenig Marktteilnehmer gäbe, dass zu wenig Gesellschaften auf dem Markt wären, die Wohnungen bauen und sich darum kümmern, dass etwas entsteht, sondern es ist zu wenig Bauland vorhanden, und die Kosten sind zu hoch. Man braucht also an sich niemanden, der neu in den Markt eintritt.

Vielleicht brauchen Sie aber jemanden, der neu in den Markt eintritt, um ein paar Auffangposten für Ihre Leute zu haben; denn danach sieht es aus. Herr Paul von der FDP hat es schon gesagt: Es mag danach riechen, dass Sie Aufsichtsräte unterbringen oder Geschäftsführerposten usw. vergeben wollen. Dagegen werden wir uns natürlich wehren. Dafür ist das Geld der Steuerzahler nicht da.

Insofern ist die Debatte wahrscheinlich eher auf Sie bezogen und weniger auf die Leute, die bezahlbaren Wohnraum suchen. Der Überweisung des Antrags stimmen wir aber natürlich zu.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Beckamp. – Nun hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Sie den Antrag der SPD lesen, dann stellen Sie fest: Als einzig Neues bleibt in der Tat – Herr Abgeordneter Klocke, ich gebe Ihnen recht – etwas Altes: eine Landeswohnungsgesellschaft. Denn alles andere, was Sie fordern bzw. bei dem Sie versuchen, die Landesregierung zum Handeln aufzufordern, haben wir schon erledigt, eingestielt, geändert, modernisiert, aktualisiert – wie auch immer.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Die Herausforderung dabei ist, dass Sie gegen alle diese Vorhaben gestimmt haben. Sie fordern uns auf, etwas zu tun, dem Sie selbst im Plenum gar nicht zugestimmt haben. Das ist ein spannender Ansatz.

Sie fordern uns beispielsweise auf, den Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten zu geben, geeignete Wohnbauflächen zu gemäßigten Preisen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau abzugeben. Darüber haben wir gestern in diesem Plenum abgestimmt. Sie haben dagegengestimmt. Was jetzt?

Insofern kann man den Antrag durchgehen. Ihre Forderungen passen dem Grunde nach überhaupt nicht zusammen, weil Ihr Abstimmungsverhalten ein ganz anderes ist.

Gestatten Sie mir deswegen, auf die Initiativen einzugehen, die die Landesregierung seit dem vergangenen Jahr initiiert hat:

Beim Wohnungsbau gibt es rechtliche Hemmnisse im Bauordnungsrecht. Wir haben das Bauordnungsrecht modernisiert und neue Freiheiten eingeführt. Zum Beispiel haben wir durch eine Veränderung im Abstandsflächenrecht dafür Sorge getragen, dass der bundesdeutsche Grundsatz „Innen- vor Außenverdichtung“ in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden kann.

(Michael Hübner [SPD]: Mehr Bürokratie haben Sie geschaffen! Das stimmt!)

Wir haben dafür Sorge getragen, was Sie nicht im Recht haben verankern können, dass künftig Bauen mit Holz – und damit mit einer ökologischen Ressource – im Hochbau intensiver verankert werden kann.

Wir haben einen Paradigmenwechsel vorgenommen: Ab dem 1. Januar 2019 werden Wohnungen in Gebäuden ab der Gebäudeklasse 3 barrierefrei errichtet. Das ist ein Paradigmenwechsel in der Wohnungsbaupolitik dieses Landes: barrierefreie Wohnungen in Gebäuden ab der Gebäudeklasse 3!

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das kommt nicht nur Menschen zugute, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sondern auch Familien mit Kindern; man denke an Kinderwagen usw. In diesen Gebäuden werden Wohnungen für alle gebaut.

Diese Landesregierung hat die Technischen Baubestimmungen für die Barrierefreiheit in öffentlichen zugänglichen Gebäuden und genauso im Wohnungsbau über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung verankert, die Anfang nächsten Jahres veröffentlicht wird. Sie haben das nicht hinbekommen. 15 Länder haben diese Vorschrift eingeführt. Sie haben sie nicht eingeführt. Wir führen sie ein, weil wir sicherstellen wollen, dass barrierefrei gebaut wird.

(Beifall von der CDU)

Des Weiteren haben wir gesagt: Ja, wir stehen zum öffentlich geförderten Wohnungsbau. Das ist mehrfach hier angeklungen.

(Michael Hübner [SPD]: Mehr Bürokratie wagen!)

Diese Landesregierung stellt bis 2022 über und mit der NRW.BANK 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon gehen 70 % in die Mietwohnraumförderung. Sie fordern uns auf, in der öffentlichen Wohnraumförderung einen Schwerpunkt auf den mietpreisgebundenen Mietwohnungsbau zu legen. Das tun wir. 70 % der Mittel stehen nur dafür zur Verfügung. Auch das erkennen Sie nicht einmal an.

Wir haben die Förderrichtlinien modernisiert, und siehe da: Die Gelder – in dem Fall auch für Eigentumsmaßnahmen für junge Familien – fließen plötzlich ab. Sie hatten zwar Mittel zur Verfügung gestellt, aber die Förderrichtlinien so gefasst, dass junge Familien überhaupt nicht darankamen.

Das ist eben der Unterschied: Wir reden nicht nur über Eigentumsförderung für junge Familien, wir machen sie. Und dann funktioniert es auch in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Wir haben des Weiteren – das klang an – das Thema „Grundstücksverfügbarkeiten“ als eines der zentralen Flaschenhälse ganz zu Beginn des Prozesses behandelt. Wir arbeiten daran, wie wir Ihnen dargelegt haben, ein aktives Liegenschaftsmanagement der öffentlichen Flächen zu konzipieren – zusammen mit den BLB-Flächen und allen Flächen, die Landesressorts betreffen – und zu überlegen: Was geht eigentlich wo?

Wir haben die kooperative Baulandentwicklung, die Sie noch aufgesetzt haben, von dem von Ihnen vorgesehenen Verfügungsrahmen von 20 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro verfünffacht.

(Michael Hübner [SPD]: Das war alles in den 90er-Jahren!)

Wir forcieren dieses Instrument sehr intensiv, damit Städte und Gemeinden unterstützt werden bei der Frage: Wie schnell steht Bauland zur Verfügung?

Wir sind mit der Allianz für mehr Wohnungsbau unterwegs, um künftig auch in regionalen Gesprächen sehr deutlich für eine aktive kommunale Wohnungsbaupolitik zu werben.

Noch einmal – ich betone das in aller Zurückhaltung –: Die Landesregierung setzt zwei Rahmen fest, nämlich den rechtlichen Rahmen und den finanziellen Rahmen. Aber wie und wo vor Ort gebaut wird, ist Entscheidung der Räte. Bitte verkennen Sie die Zuständigkeiten an dieser Stelle nicht.

(Unruhe)

Abschließend möchte ich auf die einzig verbleibende Forderung nach einer Landeswohnungsbaugesellschaft eingehen. Für die 1,1 Milliarden Euro, die wir pro Jahr zur Verfügung stellen, gibt es eine Nachfrage. Es gibt genügend Investoren – ob Genossenschaften, Kirchen, Kommunale, wer auch immer –, die sagen: Wir wollen in preisgebundenen Wohnraum investieren.

Damit haben Sie gar keinen Mangel im Markt. Es gibt genügend Akteure, die dieses Geld umsetzen. Daher bedarf es auch keiner staatlichen Interaktion in Form der Gründung einer eigenen Landeswohnungsbaugesellschaft. Die Zeiten sind in Nordrhein-Westfalen vorbei. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Ministerin Ott.

(Heiterkeit)

Jetzt ist aber fertig, was? Ich träume schon von Herrn Ott hier, mein Gott im Himmel!

(Heiterkeit – Jochen Ott [SPD]: Ich bin keine Frau!)

Damit fängt es an: Erstens ist er keine Frau, zweitens träumt er noch vom Ministerjob, und drittens hat Frau Ministerin Scharrenbach gesprochen.

(Michael Hübner [SPD]: Es wächst zusammen, was zusammengehört! – Zuruf von der SPD: Traumpaar!)

Die ist aber jetzt fertig mit ihrem Redebeitrag. – Nun spricht Herr Kollege Ott für die SPD-Fraktion. Ich freue mich, dass er jetzt am Rednerpult steht. Es tut mir leid, man ist in Gedanken manchmal ganz woanders.

(Jochen Ott [SPD]: Ich bin total beeindruckt! Das eröffnet in jeder Hinsicht neue Perspektiven für mich! Darüber reden wir dann beim Kölsch!)

– Gerne, ja. Auch das, aber bitte erst nächstes Jahr. Herr Ott, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Jochen Ott (SPD): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Präsident! Ich möchte die verbleibende Zeit nutzen, um zu verdeutlichen: Man kann natürlich diskreditieren, dass man das in der Weihnachtszeit noch einmal zusammenfasst. Es geht aber um die vielen Tausend Menschen, die in den Städten Nordrhein-Westfalens keine Wohnung mehr finden.

Die Obdachlosigkeit wächst. Viele Familien mit Kindern schaffen es nicht, geeigneten Wohnraum zu bekommen. Die Lage wird immer dramatischer. Da hilft nicht eine noch so schöne Eigenheimförderung im ländlichen Raum, sondern da hilft nur konsequentes politisches Handeln.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich sehe es ganz anders als Sie. Sie haben die Dramatik gar nicht verstanden, die in den Großstädten dieses Landes im Moment um sich greift, von den vielen behinderten Menschen, die aufgrund Ihrer Landesbauordnung nicht die Möglichkeit erhalten, eine barrierefreie Wohnung zu finden, ganz zu schweigen.

Folgendes möchte ich zum Schluss deutlich machen: Diese Landesregierung wird durch das Auslaufen der Kappungsgrenzenverordnung im nächsten Jahr dafür sorgen, dass in Dutzenden von Kommunen Nordrhein-Westfalens die Mieten stärker steigen werden, als sie steigen müssten. Das ist schlimm genug. Mit der Kappungsgrenzenverordnung haben wir wenigstens eine Möglichkeit. Sie hingegen sind diejenigen, die in dieser eklatanten Lage aktiv dazu beitragen, die Mieten weiter nach oben zu treiben.

Deshalb ist alles andere als weihnachtliche Stimmung angesagt, was die Wohnungspolitik dieser Landesregierung betrifft. Der Satz: „In der Herberge war kein Platz“, ist aktueller denn je.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4457 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung beschlossen.

Ich rufe auf:

6   Selbstbestimmung bei Kinderwunsch stärken – Zugang zu Reproduktionsmedizin für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch erleichtern!

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/4443

Die Aussprache ist eröffnet. Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Dr. Nacke das Wort.

Dr. Stefan Nacke (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ungewollte Kinderlosigkeit bedeutet für viele Paare ein großes Leid. Hoffnungen, Lebensperspektiven, Träume zerplatzen. Die Erfahrung, eigenen Kindern ins Leben zu helfen, Leben weiterzugeben und die Generationenfolge fortzusetzen, gehört für die allermeisten Menschen zu einem sinnerfüllten Leben.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Kinder machen viel Arbeit. Sie geben aber ihren Eltern vor allem einen wichtigen Lebenssinn. Verbunden ist damit insbesondere die Vorstellung eines glücklichen Lebens als Familie. Diese wird bei Paaren, die keine Kinder bekommen können, immer wieder enttäuscht. Es ist dann schwer anzuschauen, wie rechts und links junge Familien ihr Leben miteinander teilen. Jede Kinderstimme oder jeder Babybauch, eigentlich Anlass für Freude, kann dann sehr frustrieren.

Man fühlt sich isoliert. Die Verzweiflung aufgrund eines unerfüllten Kinderwunsches kann alles andere überlagern. Hoffnungen sterben. Nicht selten wird dabei die Beziehung selbst auf die Probe gestellt.

Es gibt unterschiedliche Gründe für Kinderlosigkeit. Ein Grund ist auch, dass heute die Entscheidung für den Einstieg in die Familienplanung immer später getroffen wird. Das durchschnittliche Erstgeburtsalter bei Frauen ist in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten deutlich angestiegen und liegt heute bei über 30 Jahren.

Der Hintergrund dieser Entwicklung besteht darin, dass die Ausbildungszeiten und die berufliche Etablierung bei vielen Menschen viel länger dauern als früher. Zugleich gibt es jedoch ein großes Sicherheitsbedürfnis. Erst wird dafür gesorgt, dass die wirtschaftliche und berufliche Existenz abgesichert ist – Stichwort: das gemachte Nest –, dann wird der Kopf frei für Familienplanung.

Eine große gesellschaftspolitische Aufgabe besteht darin, die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Paare mit Kinderwunsch sich im Lebensverlauf früher zutrauen können, ihren Kinderwunsch zu realisieren. Dass Kinder zu haben heute immer noch ein Armutsrisiko ist, ist ein andauernder Skandal. Wir müssen politisch für ein anderes, ein kinderfreundliches Klima sorgen und die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Ausbildung mit Familie deutlich steigern.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Unabhängig davon wollen wir es mit unserem Antrag Paaren ermöglichen, mithilfe von reproduktionsmedizinischen Techniken die Wahrscheinlichkeit zu steigern, dass sich ihr Kinderwunsch realisiert. Deswegen stellen wir die nötigen Landesmittel zur Verfügung, um eine Inanspruchnahme des Bundesprogramms zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu ermöglichen.

Aber wir wissen auch, dass durch Reproduktionsmedizin immer nur Wahrscheinlichkeiten gesteigert werden können. Vielen kann geholfen werden, aber nicht allen. Neugefasste Hoffnungen werden dann immer wieder frustriert. Neue Hormonbehandlungen schließen sich an. Der Leidensweg setzt sich fort.

Erneut machen wir die Erfahrung, dass Kinder nicht gemacht werden. Kinder sind und bleiben ein Geschenk, dem wir mit der Ehrfurcht vor dem Leben – so ein Titel von Albert Schweitzer – gegenüberstehen.

(Beifall von der CDU)

In unserer Leistungsgesellschaft ist die Erfahrung der Unverfügbarkeit ein manchmal schwer zu ertragendes Kontrastprogramm. Aber auch angesichts des geltenden Selbstverwirklichungsparadigmas gibt es kein Recht auf ein Kind. Es ist gut, wenn wir heute Zugänge zur Reproduktionsmedizin erleichtern. Wir müssen als Politik aber demütig bleiben. Wir garantieren kein Recht auf ein Kind. Die Ohnmachtserfahrung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch setzt sich in einer demütigen Selbstbegrenzung der Politik fort. Wir erleichtern Zugänge, mehr aber auch nicht.

Wichtig ist, dass die Paare, deren Kinderwunsch trotz aller reproduktionsmedizinischer Assistenz weiterhin und dauerhaft unerfüllt bleibt, neue Lebensperspektiven entwickeln können, den sogenannten Plan B. Wir dürfen sie dabei nicht alleine lassen und müssen sie unterstützen, mit dieser Leerstelle leben zu lernen und andere Sinnpotenziale für sich zu erschließen.

Zu den Prüfungsaufträgen unseres Antrags halte ich fest, dass wir sicherstellen müssen, dass bezüglich der Altersbegrenzung und einer Ausweitung der Förderung für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch keine Verträge zulasten Dritter gemacht werden. Hier habe ich unter anderem das Recht eines jeden auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung vor Augen. Kinder sind kein ästhetisches Attribut in der Lebensgestaltung ihrer Eltern. Ihr personaler Eigenwert ist absolut. In diesem Sinne gilt es auch hier, wieder vom Kind und seinen Ansprüchen her zu denken.

Ich schließe Überlegungen zu Leihmutterschaft strikt aus. Dabei werden Frauen in skandalöser Weise ausgebeutet. Bei der beantragten Prüfung sind neben familienpolitischen Aspekten auch gesundheits- und frauenpolitische Perspektiven zu beachten. Insgesamt geht es um eine sozialethische Abwägung und daraus folgenden politischen und rechtlichen Handlungsbedarfen. Des Weiteren müssen auch die medizinischen Reproduktionstechniken selbst im Lichte neuer Erkenntnisse immer wieder ethisch reflektiert werden.

Meine Damen und Herren, eigene Kinder können ein großer Segen sein. Ich hoffe, dass wir mit unserem Antrag ein wenig zur Entlastung beitragen, wohlwissend, dass Politik keine zu großen Versprechungen machen darf. Es gibt verschiedene Wege, ein glückliches Leben in Beziehungszusammenhängen zu führen – in Ehrfurcht vor dem Leben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Dr. Nacke. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Hafke.

Marcel Hafke (FDP): Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wunsch nach einem eigenen Kind ist bei vielen Paaren enorm groß, und wenn man dann ungewollt kinderlos bleibt, kann das zu großen Problemen bis hin zu massiven psychischen Problemen führen.

Als Gesellschaft sollte man immer das tun, was möglich ist, um Herausforderungen zu überwinden. Für viele ist es immer noch ein gesellschaftliches Tabu, gerade über dieses Thema zu sprechen und anzuerkennen, dass es Probleme gibt.

Wenn man in dieser Situation ist, kommt erschwerend hinzu, dass es finanzielle Risiken und finanzielle Belastungen gibt und dass die Sorge darüber besteht, wie man in Nordrhein-Westfalen eine Kinderwunschbehandlung angehen kann.

In Deutschland sind 6 Millionen Menschen ungewollt kinderlos. Das ist eine enorm große Zahl. Wenn es uns gelingt, einigen zu helfen, kann das nur richtig und gut sein.

Aktuell ist es so, dass die Krankenkassen für maximal drei Versuche einen Zuschuss pro Zyklus in Höhe von ungefähr 3.000 Euro bezahlen. Da kann sich jeder ausrechnen, dass man von dieser Summe mal eben einen Kleinwagen bezahlen kann. Das Ganze kann also sehr teuer werden.

Als 2004 im Bund eine Gesundheitsreform durchgeführt wurde, ging die Zahl der Kinderwunschbehandlungen um 50 % zurück – ein massiver Einbruch. Entsprechend sanken die Geburtenzahlen um 44 %. Die Menschen in diesem Land konnten sich das einfach nicht mehr leisten.

Ein anderes Problem besteht darin, dass das Durchschnittsalter in den Kinderwunschzentren seitdem auch noch gestiegen ist. Das beinhaltet die Problematik, dass länger gewartet und länger versucht wird, ob es nicht auch auf natürlichem Weg funktioniert. Das hat zur Konsequenz, dass man häufig über Fehlgeburten und andere mögliche Komplikationen sprechen muss. Schon allein deshalb ist es richtig, dass wir das Thema angehen und neu aufstellen.

Wir haben in den Haushalt 3,9 Millionen Euro eingestellt. Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns nun endlich, wie sieben andere Bundesländer auch, an den Förderungen beteiligen, sodass die Menschen in Nordrhein-Westfalen entlastet werden. Die Zahlen sind wirklich spannend: Im Zeitraum von 2009 bis 2015 wurden in den Bundesländern, in denen gefördert wurde, über 2.360 zusätzliche Geburten auf den Weg gebracht. Das ist eine ausgesprochen positive Zahl.

Ich bin wirklich sehr froh, dass sich die NRW-Koalition hier auf den Weg gemacht hat. Rot-Grün ist das in den ganzen letzten Jahren nicht gelungen. Insbesondere die damalige Koalition hat immer angesprochen, weshalb das nicht gemacht wurde. Ordnungspolitisch wäre es sicher richtig, das Ganze bei den Krankenkassen anzusiedeln; aber solange die Krankenkassen das nicht übernehmen, sind wir als Gesetzgeber gezwungen, über den Steuerhaushalt zu gehen. Wir klären das auf dem politischen Weg, damit die Eltern und die Paare nicht die Notleidenden sind.

Ich danke der Koalition, dass dieser Antrag angestoßen wurde. Ich würde mir wünschen, dass wir heute mit einer großen Mehrheit diesen Antrag auf den Weg bringen und damit ein klares Signal ins Land schicken können, nämlich dass wir dem unerfüllten Kinderwunsch entgegentreten und so den Menschen in Nordrhein-Westfalen helfen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Hafke. – Nun hat für die SPD-Fraktion Frau Lück das Wort.

Angela Lück (SPD): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit sind vielfältig. Es kann jeder und jede davon betroffen sein. Es gibt vielfältige medizinische Ursachen; aber auch Umwelteinflüsse oder seelische Ursachen sind häufig der Grund.

Oft üben emotionale Belastungen und das seelische Befinden direkt Einfluss auf die Fruchtbarkeit aus. Darüber hinaus spielen auch äußere Faktoren wie Stress, ungesunde Lebensweise oder körperliche Belastungen eine Rolle. Eine sozialwissenschaftliche Studie des Bundesfamilienministeriums fand im Jahre 2015 heraus, dass von allen kinderlosen Frauen und Männern im Alter zwischen 20 und 50 Jahren 25 % ungewollt kinderlos sind. Sie wollen oft schon seit vielen Jahren ein eigenes Kind, konnten diesen Wunsch aber nicht erfüllt bekommen.

Ein Aspekt, den man ebenfalls berücksichtigen muss, ist das Alter. Bei Frauen wird es mit zunehmendem Alter schwieriger, schwanger zu werden. Das durchschnittliche Alter, in dem Frauen das erste Kind gebären, verschiebt sich schon seit Jahren nach oben. Auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik lag in den 1960er-Jahren das Alter bei den Frauen, die ihr erstes Kind bekamen, bei knapp 25 Jahren. Gesamtdeutsch ist das Alter heute auf 30 Jahre angestiegen. Frauen, die das erste Kind bekommen, sind bei uns durchschnittlich 30 Jahre und älter. Auch dies ist ein Grund, weshalb ein Kinderwunsch oft unerfüllt bleibt.

Typischerweise schieben vor allem Frauen und Männer mit hoher Schulbildung, langer Ausbildungszeit und Studium, beruflich geforderter hoher Mobilität und Flexibilität sowie beruflichen Karriereambitionen ihren Kinderwunsch immer weiter nach hinten. Ein Kind ist für sie eine Option, ein aufgeschobener Wunsch und auch ein fester Lebensplan, der irgendwann ab dem 30. Lebensjahr realisiert werden soll.

Berücksichtigen wir dann noch die Unsicherheiten, die ein Kind für die Lebensumstände der Eltern mit sich bringt – dazu zählen leider immer noch fehlende Betreuungsmöglichkeiten, materielle Belastungen oder persönliche Einschränkungen –, ist es nicht verwunderlich, wenn sich viele Menschen erst später im Leben für eine Familiengründung entscheiden.

Welche Ursachen der ungewollten Kinderlosigkeit auch zugrunde liegen – sie ist eine extreme Belastung für das Paar. In dieser Situation bietet die medizinische Kinderwunschbehandlung eine große Hoffnung auf Abhilfe. Wir wissen aber auch, wie kostspielig diese Behandlungen sind, selbst wenn die Behandelten die Ansprüche erfüllen, die die Krankenversicherungen stellen. Da kommen ruckzuck schon mal 10.000 Euro ins Spiel, und das kann sich kaum jemand leisten.

Seit 2012 stellt das Bundesfamilienministerium finanzielle Hilfe für Kinderwunschbehandlungen bereit. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Landesförderprogramm entsprechend beteiligen. Sieben Bundesländer machen dies bereits. Erfreulicherweise gelten diese Fördermöglichkeiten seit 2016 auch für unverheiratete Paare, wenn auch leider nicht in voller Höhe.

In ihrem aktuellen Koalitionsvertrag kündigt die Bundesregierung an, ungewollt kinderlose Paare noch besser zu unterstützen und dabei die Maßnahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ unter Beibehaltung der bestehenden Förderkriterien fortzuführen.

Darum ist es gut – wir werden diesen Antrag mit beschließen –, dass auch Nordrhein-Westfalen ein Bundesland wird, das sich dieser Förderung des Bundes anschließt, damit die Menschen bei uns im Land bessere Voraussetzungen vorfinden, einen Kinderwunsch erfüllt zu bekommen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Lück. – Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Paul.

Josefine Paul (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ungewollte Kinderlosigkeit kann eine schwere Belastung für Paare sein. Wir haben die unterschiedlichen Hintergründe, warum Paare ungewollt kinderlos bleiben, schon gehört. Das können gesundheitliche Aspekte sein, das können Umwelteinflüsse sein. Die Ursache kann darin liegen, dass man sozusagen den richtigen Moment verpasst, aus welchen Gründen auch immer.

Das kann tatsächlich zu einer großen Belastung werden. Kollege Nacke hat vorhin sehr gut ausgeführt, dass es oftmals wirklich ein elementarer Wunsch und ein elementarer Teil der eigenen Lebensplanung ist und man sicherlich Schwierigkeiten hat, gegebenenfalls damit umzugehen, dass man einen Plan B, wie Sie es formuliert haben, braucht.

Deshalb ist es einerseits richtig, die finanzielle Unterstützung reproduktionsmedizinischer Maßnahmen jetzt auch landesseitig auf den Weg zu bringen. Wir unterstützen den Antrag der regierungstragenden Fraktionen an dieser Stelle. Das darf – wie Sie in Ihrem Antrag auch beschreiben – kein Privileg Besserverdienender sein. Es kann nicht sein, dass sich nur diejenigen auf diesem Weg möglicherweise einen Kinderwunsch realisieren können, die sich die teuren Behandlungskosten leisten können. Vielmehr muss es einen Zugang geben für alle Paare, die einen Kinderwunsch haben und ihn realisieren wollen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Man muss andererseits berücksichtigen: Was ist mit den Paaren, die sich trotz allem einen solchen Kinderwunsch nicht erfüllen können, aus welchen Gründen auch immer? Auch hier ist es wichtig, Unterstützungs- und Beratungsangebote vorzuhalten, damit möglicherweise ein solcher Plan B miteinander ausgearbeitet werden kann. Wie Kollege Nacke richtigerweise gesagt hat, gibt es weder ein Recht auf ein Kind noch in der medizinisch assistierten Reproduktion eine Garantie, dass am Ende einer Behandlung wirklich ein Kind dabei herauskommt.

Das sind also zwei Seiten einer Medaille: Zum einen will man die Unterstützung, auch die finanzielle Unterstützung, zum anderen muss man die Frage in den Blick nehmen: Was ist mit den Paaren in unserer gesellschaftlichen Wahrnehmung, die – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder haben?

Dass sich NRW an diesem Programm nun beteiligt, halten wir für richtig. Wir werden dem auch zustimmen. Ich finde es ebenfalls richtig, dass der Antrag die Frage nach der Altersgrenze aufgreift. Es ist tatsächlich so, dass sich die Familienplanung altersmäßig weiter nach hinten verschoben hat. Das Ganze ist nicht unbedingt mit der Altersgrenze von 40 Jahren abgeschlossen. Dementsprechend ist es richtig, diese Frage zu stellen.

Allgemein möchte ich jenseits dieses Programms zum Zugang zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen darauf hinweisen, dass es noch weitere Fragestellungen in diesem Zusammenhang gibt; im Ausschuss haben wir sie schon gemeinsam erörtert.

Wie ist in Deutschland beispielsweise der generelle Zugang für lesbische Paare zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen geregelt? Das ist nach wie vor eine Grauzone, die nicht komplett geklärt ist. Es ist immer noch nicht geklärt, wann sich die Rheinische Ärztekammer endgültig zu einer klaren Positionierung bekennt. Die Frage der Finanzierung sowie die Frage, wie es mit dem Zugang alleinstehender Frauen zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen aussieht, muss man miteinander debattieren.

Ich sehe Herrn Kollegen Nacke schon mit dem Kopf schütteln. Ich habe nicht gesagt, dass die Diskussion schon abgeschlossen wäre. Diese Fragestellung muss man in einer Gesellschaft, die sich weiterentwickelt, die auch andere Lebensformen des Zusammenlebens entwickelt, miteinander diskutieren. Das müssen wir jetzt nicht anhand des vorliegenden Antrags machen, aber generell müssen wir über die Fragen unterschiedlichster Familienformen und die Zugänge zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen miteinander diskutieren.

Zu diesem Antrag auf jeden Fall unsere Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Paul. – Nun spricht Frau Dworeck-Danielowski. Sie hat das Wort für die AfD-Fraktion.

Iris Dworeck-Danielowski (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Paare zum ersten Mal Eltern werden, fühlen sie meist ganz naiv, schon fast ein bisschen kindlich: Es ist ein Wunder. Trotz bester Aufklärung und dem Wissen über die biologischen Prozesse bleibt das Wunder, dass aus Sexualität, aus dem Zusammentreffen zweier Zellen mit rasender Geschwindigkeit ein perfekter kleiner Mensch …

(Arndt Klocke [GRÜNE] und Christof Rasche [FDP] unterhalten sich miteinander. – Glocke)

– Der Herr da vorn muss jeden Morgen seinen Wecker stellen.

(Zuruf von Christof Rasche [FDP])

– Genau. Das ist schön.

Ich fange den Satz noch einmal von vorn an: Trotz bester Aufklärung und dem Wissen über die biologischen Prozesse bleibt das Wunder. Dass aus Sexualität, aus dem Zusammentreffen zweier Zellen mit rasender Geschwindigkeit ein perfekter neuer kleiner Mensch entsteht, kann kaum einer so richtig begreifen. Dabei ist es völlig gleich, ob man gottesgläubig ist oder nicht.

Manchen bleibt dieses Wunder verwehrt. Das Warten, Probieren, die vielen Enttäuschungen – Monat für Monat, Jahr für Jahr – sind für das Paar eine große Belastung. Die Medizin kann hier nachhelfen. Dem Leben wird auf die Sprünge geholfen. Aber auch hier gibt es keine Garantie. Manche Paare werden endlich glückliche Eltern, andere immer noch nicht. Ein bisschen von dem Wunder bleibt.

Die AfD tritt für eine Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene ein, und uns ist jedes Kind willkommen – egal, ob bei der Zeugung medizinische Unterstützung vonnöten war oder nicht. Aber – das gehört auch zur Wahrheit – wenn sich eine moderne Gesellschaft trotz Wohlstands so entwickelt, dass immer mehr Frauen auf natürlichem Wege nicht mehr schwanger werden können, weil sie sich aufgrund ihres Alters Richtung Unfruchtbarkeit bewegen, dann ist das doch zumindest bedenklich.

Sie wollen künftig Eltern eine finanzielle Hürde nehmen, ihnen den Weg aus der Kinderlosigkeit erleichtern, wo Sie es als Landesregierung können, gesetzgebend tätig sein und Mittel zur Verfügung stellen. Ob sich das Leben dann einen Weg bahnt oder nicht, bleibt weiter ungewiss und eine Frage des Schicksals oder eben ein kleines Wunder.

Bei alledem, was möglich ist, sollten Wissenschaft, Medizin und Politik die Achtung vor dem Leben und die Ehrfurcht vor der Schöpfung nicht aus den Augen verlieren. Kinder sind erwünscht – wir helfen nach. Kinder sind nicht erwünscht – wir helfen nach. Wir schaffen Leben, wir selektieren im Rahmen von Pränataldiagnostik gesundes von krankem Leben.

Wir retten Frühchen ab der 22. Woche, während die Jungsozialisten der Meinung sind, dass diese Handvoll Leben gar keine Rechte hat.

Das alles hängt zusammen und ist mit einem einfachen „Richtig“ oder „Falsch“ nicht zu bescheiden. Das ist eine Frage von Werten, bei manchen von religiösen Empfindungen und in jedem Fall höchstpersönlich.

Wir wünschen jedem Paar, dass sein Kinderwunsch Erfüllung findet und es dieses Wunder erfahren darf. Deshalb findet die finanzielle Bezuschussung einer Kinderwunschbehandlung unsere Zustimmung. Solange jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Förderung noch nicht eindeutig geklärt sind und wir nicht wissen, inwieweit die bisherigen Fördermöglichkeiten gegebenenfalls ausgeweitet werden, müssen wir uns enthalten. – Danke.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Dworeck-Danieloswki. – Nun spricht für die Landesregierung der zuständige Minister Herr Dr. Stamp.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Paare mit unerfülltem Kinderwunsch stärker zu unterstützen. Nach unserem Verständnis zeichnet das eine familienfreundliche Politik aus, die die Nöte der vielen Betroffenen ernst nimmt und ihnen Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben eröffnet.

Ich begrüße deshalb ausdrücklich den Antrag, bei dem es im Kern darum geht, eine Beteiligung am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu ermöglichen.

Mein Haus hat die erforderlichen Mittel bereits im Haushaltsplanentwurf für 2019 eingestellt. Erstmalig werden Paare in Nordrhein-Westfalen ab Mitte 2019 einen Antrag auf Bezuschussung der Kosten ihrer Kinderwunschbehandlung stellen können.

Seit 2004 werden künstliche Befruchtungen von der GKV nicht mehr voll finanziert. Verheiratete Paare müssen 50 % der Kosten für die ersten drei Versuche und 100 % der Kosten ab dem vierten Versuch selbst tragen. Unverheiratete Paare erhalten gar keinen Krankenkassenzuschuss.

Der Bund stellt aber nur dann Mittel zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zur Verfügung, wenn das entsprechende Bundesland Mittel in gleicher Höhe einsetzt. Deshalb ist die Beteiligung an dem Bundesprogramm ein wichtiger Schritt, um die betroffenen Paare zu unterstützen.

Gleichzeitig werden wir auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die Wohnortabhängigkeit aufgehoben wird. Zukünftig sollen Menschen überall in Deutschland von der Bundesförderung profitieren können.

Um den gesellschaftlichen Veränderungen und späteren Familiengründungen Rechnung zu tragen, wollen wir außerdem erreichen, dass die in der Bundesrichtlinie vorgesehene starre Altersbegrenzung von 39 Jahren bei Frauen und 49 Jahren bei Männern überprüft wird. Ich persönlich sage, dass ich sie nicht für zeitgemäß halte.

Der Antrag sieht auch vor, zu prüfen, welche Arten der Ausweitung der Förderung für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch rechtlich zulässig sind.

Auch das begrüße ich; denn ein unerfüllter Kinderwunsch ist kein Randthema und betrifft nicht nur verheiratete heterosexuelle Paare. Mein Ziel ist es, allen Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch Zugang zur assistierten Reproduktion zu verschaffen.

Wegen der Vielzahl der Rechtsfragen und der Komplexität der juristischen Zusammenhänge ist es jedoch erforderlich, die Rechtslage in diesem Kontext umfassend in den Blick zu nehmen. Von dieser Komplexität sind insbesondere auch gleichgeschlechtliche Paare betroffen. Vor allem dem Elternschaftsrecht, der elterlichen Sorge sowie unterhalts- und erbrechtlichen Fragen muss Rechnung getragen werden.

Wir werden das alles umfassend prüfen und bleiben dazu hier sowie im Ausschuss im engen Dialog. Ich freue mich, dass wir hier gemeinsam an einer guten Sache arbeiten und danke herzlich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt.

Wir kommen also zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags mit der Drucksache 17/4443. Wer stimmt diesem Inhalt zu? – CDU, FDP, SPD, Grüne und der fraktionslose Kollege Neppe. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Niemand. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist der Antrag Drucksache 17/4443 ansonsten einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

7   LSBTI*-Rechte sind Menschenrechte – Artikel 3 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes endlich ergänzen

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/4440

Die Aussprache ist eröffnet.

Für die antragstellende Fraktion hat Frau Kollegin Paul das Wort.

Josefine Paul (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren!

(Unruhe – Glocke)

LSBTI*-Rechte sind Menschenrechte. Das klingt erst mal so selbstverständlich. Das klingt vor allem dann so selbstverständlich, wenn wir uns noch mal vergegenwärtigen, dass wir vor 70 Jahren, also am 10. Dezember 1948, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet haben und dass diese Erklärung eben für alle Menschen gilt, und zwar unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion sowie sexueller und geschlechtlicher Identität.

Dem Rechnung zu tragen, ist aus unserer Sicht auch das Grundgesetz verpflichtet. Vor diesem Hintergrund haben wir heute diesen Antrag hier eingebracht; denn wir leben in einer Gesellschaft, die in Vielfalt lebt. Das ist längst gesellschaftliche Realität.

Natürlich, in einer Gesellschaft, die plural ist, gibt es immer wieder auch Diskussionen über die Ausgestaltung eines vielfältigen Zusammenlebens. Klar ist, dass wir in einer pluralen und vielfältigen Gesellschaft leben und dass die Mehrheit – die weitaus größte Mehrheit – in der Gesellschaft diese Akzeptanz hat und die vielfältige Gesellschaft anerkennt.

Das haben wir nicht zuletzt in den Diskussionen um die Ehe für alle gesehen; denn noch lange bevor es endlich zu dem überfälligen Gesetz zur Eheöffnung kam, war schon klar, dass über 80 % der Bevölkerung überhaupt keinen Grund dafür sehen, warum man Lesben und Schwule von der allgemeinen Ehe ausschließen sollte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Damit will ich sagen, dass für die Gesellschaft heute vollkommen klar ist, dass es ganz unterschiedliche Formen des Zusammenlebens und ganz unterschiedliche Identitäten gibt. Das darf andererseits nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch heute noch Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTI*-Menschen nicht der Vergangenheit angehören.

Eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion hat leider die traurige Tatsache zutage gefördert, dass die Zahl der Übergriffe auf LSBTI*-Menschen im ersten Halbjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist.

Das heißt, wir müssen auch weiterhin eine Debatte über Akzeptanz, Antidiskriminierung, aber gleichzeitig auch über Diskriminierung und über Übergriffe führen. Deshalb ist es aus unserer Sicht ein wichtiges Signal, wenn heute hier der Landtag von Nordrhein-Westfalen diesem Antrag zustimmt. Ich hoffe, dass wir das beschließen, ich hoffe da auf Ihre Unterstützung. Das wäre ein positives Signal 70 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; denn alle Menschen in diesem Land sind vom Schutz der Menschenrechte und des Grundgesetzes erfasst.

Vor diesem Hintergrund wäre es ein wirklich gutes Zeichen, wenn wir gemeinsam sagen: Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes soll um das Merkmal „geschlechtliche und sexuelle Identität“ ergänzt werden.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Denn, sehr geehrte Damen und Herren, das Grundgesetz bildet nicht nur die Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, es ist ja auch der Orientierungsrahmen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer historischen Verantwortung wäre dies ein wichtiges Signal, was wir heute hier aussenden können, denn nicht nur im Nationalsozialismus sind homosexuelle Männer verfolgt, in KZs verschleppt und ermordet worden, lesbische Frauen, aber auch Transpersonen an den Rand der Gesellschaft gedrängt und marginalisiert worden.

Das war nicht nur im Nationalsozialismus traurige Realität, sondern auch in den ersten Jahrzehnten in der Bundesrepublik war immer noch der § 175 Strafgesetzbuch, der Homosexualität unter Männern unter Strafe stellte und ein gesellschaftliches Klima geschaffen hat, das insgesamt LSBTI-Menschen an den Rand der Gesellschaft drängte, in Kraft.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Zum einen sollte uns das Verpflichtung sein, endlich die Rechte von LSBTI*-Menschen im Grundgesetz zu verankern und ein Zeichen auszusenden, dass uns selbstverständlich alle Formen von geschlechtlicher und sexueller Identität gleich schützenswert sind. Gleichermaßen sollten wir auch darauf hinwirken, dass dieser dunkle Teil der bundesrepublikanischen Geschichte aufgearbeitet wird.

Deswegen möchten wir zwei Punkte hoffentlich gemeinsam mit Ihnen beschließen, und zwar zum einen, dass sich NRW endlich der Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Bremen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Hamburg anschließt. Leider liegt diese Bundesratsinitiative gerade irgendwo im Bundesrat, es wäre aber jetzt eine gute Gelegenheit, diese Initiative noch einmal zu revitalisieren und durch einen Schub aus NRW wieder nach vorne zu bringen.

Zum anderen soll sich NRW der Geschichte Nordrhein-Westfalens bei der Diskriminierung und rechtlichen Verfolgung von LSBTI*-Menschen widmen und eine wissenschaftliche Aufarbeitung auf den Weg bringen. Wir hoffen dafür auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von Regina Kopp-Herr [SPD])

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Quik das Wort.

Charlotte Quik (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als NRW-Koalition stehen wir für die Wertschätzung von Vielfalt. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes steht für uns die Achtung aller Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer körperlichen Unversehrtheit, ihrer Religion, Rasse, Staatsangehörigkeit oder sexuellen Identität im Mittelpunkt.

Gesellschaftliches Zusammenleben

(Unruhe – Glocke)

gelingt nur dann friedlich, wenn die freie Entfaltung des Einzelnen gesichert bleibt. Homophobie oder Hass auf sexuelle Minderheiten haben in Nordrhein-Westfalen keinen Platz. Dafür treten wir ein.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Zu dieser Wertschätzung von Vielfalt gehört selbstverständlich insbesondere auch die Wertschätzung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt. Nicht zuletzt der Tatsache, dass das Thema LSBTI* seit dem Regierungswechsel wieder im Familienministerium bei Minister Joachim Stamp und dort in der Abteilung für Familie angesiedelt worden ist, lässt sich zweifelsfrei entnehmen, wie sehr uns die Gleichstellung am Herzen liegt. Das war und ist ein sehr politisches Statement der NRW-Koalition.

Nichtdestotrotz wissen wir, dass weder diese unsere Haltung noch ein gesamtgesellschaftlicher Wandel, der nicht zuletzt in der Ehe für alle seinen Niederschlag gefunden hat, die Lebenswirklichkeit von LSBTI*-Menschen über Nacht zum Positiven verändert hat.

(Beifall von Arndt Klocke [GRÜNE])

Herabwürdigung, Ausgrenzung und Gewalt gehören leider nach wie vor zur gesellschaftlichen Realität und damit zum Alltag von LSBTI*-Menschen. Sie erleben Diskriminierungen und Diffamierungen. Dem müssen wir weiterhin mit aller Konsequenz entgegentreten.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das tun wir als regierungstragende Fraktionen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem gerade beschlossenen Landeshaushalt 2019 stellen wir für den LSBTI*-Bereich fast 1,7 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können eine Vielzahl von Antidiskriminierungsmaßnahmen realisiert werden.

Für uns ein zentraler Baustein im Bereich Gleichstellung/Akzeptanz ist die Förderung und die gute Zusammenarbeit mit der LSBTI*-Community. Als Dachverbände leisten die LAG Lesben in NRW, das Schwule Netzwerk NRW sowie das Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW eine unverzichtbare Arbeit bei der Vernetzung, Koordination und Einzelprojektverwaltung der LSBTI*-Selbstorgani-sation und Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von Arndt Klocke [GRÜNE])

Damit sind und bleiben sie wichtige Ansprechpartner für uns als NRW-Koalition. Darüber hinaus fördern wir neben der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit auch die Bildungs- und Informationsarbeit wie beispielsweise SCHLAU NRW oder die Kampagne „anders und gleich“ in Trägerschaft der LAG Lesben.

Auch die psychosoziale Beratung für LSBTI* und ihre Angehörigen ist ein zentrales Förderelement. Auf der Basis von Qualitätsstandards arbeiten hier sechs psychosoziale Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen.

Selbstverständlich ist für uns auch, das Politikfeld LSBTI* nicht als Nischenthema, sondern als Querschnittaufgabe aufzufassen. In diesem Sinne nehmen die allgemeinen Förderstrukturen der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik sowie der Integrationspolitik auch die Bedarfe von jungen LSBTI*-Menschen, von Regenbogenfamilien und von LSBTI*-Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund in den Blick.

Auf diese Weise bleiben die notwendige Sensibilität und Qualifizierung gewahrt, und es lassen sich Synergieeffekte zwischen den Strukturen nutzen.

Für eine Änderung des Grundgesetzes, wie im vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gefordert, sehen wir hinsichtlich der LSBTI*-Thematik momentan keinen Bedarf.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Schade!)

Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz schützt unmittelbar den persönlichen Lebensbereich, zu dem die sexuelle Identität gehört. Darüber hinaus bietet der allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz hinreichenden Schutz vor Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen.

Im einfachen Recht verbieten beispielsweise Vorschriften im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder Vorschriften im Arbeits- und Beamtenrecht explizit Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität. Einer Verfassungsänderung käme daher sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene allenfalls symbolische Bedeutung zu. Für derart symbolische Verfassungsänderungen besteht aus rechtspolitischer Sicht kein Raum.

Vor diesem Hintergrund werden wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, sondern uns weiterhin mit aller Kraft mithilfe der gerade beschriebenen Instrumente für die tatsächliche Gleichstellung aller LSBTI*-Menschen einsetzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Herr Müller das Wort.

Frank Müller (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 einen absoluten Diskriminierungsschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. Allerdings wurden damals mit behinderten und homosexuellen Menschen zwei Opfergruppen des Nationalsozialismus übergangen.

Bei der Verfassungsreform 1994 ist dieses Versäumnis bedauerlicherweise nur teilweise korrigiert worden: Zwar wurde Art. 3 um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ergänzt; aber die von der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat ebenfalls empfohlene Aufnahme des Diskriminierungsverbotes aufgrund sexueller Identität hatte die notwendige Zweidrittelmehrheit durch den Widerstand der Union und die Enthaltung der FDP verfehlt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben heute die einmalige Chance, diesen Fehler zu korrigieren, indem Sie dem Antrag zustimmen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

1994 wurde also eine Chance vertan. Seitdem sind aber 24 Jahre ins Land gegangen. Die Welt hat sich seitdem weitergedreht. Die Lebenssituation – das ist gerade schon angeklungen – hat sich seitdem durch einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und eine fortschreitende rechtliche Gleichstellung deutlich verbessert. Die Ehe für alle war ein wichtiger Meilenstein.

Aber ist deswegen alles gut? War die Ehe für alle der letzte noch fehlende Baustein? – Nein. Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie Trans‑ und Inter-Menschen sind auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Die Zahlen aus der Kleinen Anfrage hat Kollegin Paul gerade noch einmal vorgetragen: Von 2016 auf 2017 gab es einen Anstieg von 30 % an Straftaten gegenüber LSBTIQ-Menschen. Das ist nur schwer zu ertragen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Noch immer gibt es Vorurteile – auch in der vermeintlich aufgeklärten Mitte. So stellte die jetzige CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer noch 2015 die Homo-Ehe auf die gleiche Ebene mit Inzest und Polygamie. Und noch vor wenigen Wochen forderte Anja Karliczek Langzeitstudien zum Wohlergehen von Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsen – und das, obwohl sie als Bundesbildungsministerin durchaus hätte wissen müssen, dass es derartige Studien bereits gibt, Studien, die übrigens keine Nachteile belegen.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Hört, hört!)

Auch das ist eine Form von Diskriminierung. Ich finde, damit muss Schluss sein. Es reicht, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die wirksame Bekämpfung von Ungleichbehandlung und damit ein wirksamer Diskriminierungsschutz sind für den Zusammenhalt einer Gesellschaft unabdingbar. Der Gleichheitsartikel unserer Verfassung muss allein schon deshalb um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität ergänzt werden, damit die Rechte von LSBTIQ dauerhaft abgesichert und verbessert werden können.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Dass dort nach wie vor dringender Handlungsbedarf besteht, zeigt beispielsweise die Situation von Transmenschen, die immer noch demütigende und langwierige bürokratische Verfahren überstehen müssen, um die Änderung des Vornamens und des eingetragenen Geschlechts zu beantragen, wenn diese nicht mit der eigenen Geschlechtsidentität übereinstimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Argumentation der Gegnerinnen und Gegner heute ist derjenigen von damals übrigens recht ähnlich: Sie geht davon aus, dass das Grundgesetz wie auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts faktisch einen bereits ausreichenden Schutz bietet. Dem muss man allerdings entgegnen, dass insbesondere die Erweiterung des Schutzbereichs des Art. 3 als Auftrag an den Gesetzgeber zur Ausdifferenzierung eben dieser Norm zu verstehen ist.

Das Ziel muss es sein, Lesben, Schwule, Trans‑ und Inter-Menschen Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Identität explizit zu garantieren. Mag auch auf der rechtlichen Ebene beim Abbau von Diskriminierungstatbeständen vieles erreicht worden sein – auch das Grundgesetz muss eine unmissverständliche Sprache sprechen als klares Signal in die Gesellschaft.

Denn menschenfeindliche und diskriminierende Tendenzen gehören keinesfalls der Vergangenheit an. In Deutschland, Europa und auch international sind Bewegungen am Werk, die unserer offenen und aufgeklärten Gesellschaft den Kampf angesagt haben, die die Zeit und den Fortschritt kräftig zurückdrehen wollen.

(Zuruf von Markus Wagner [AfD])

Das dürfen wir nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Insofern wäre die Erweiterung des Schutzes aus Art. 3 auf Diskriminierung wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität eben nicht als Symbolpolitik zu verstehen; vielmehr wäre sie ein klares verfassungsrechtliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen ausgeht, wie es übrigens sehr treffend im Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen steht. Es würde einem weltoffenen Land wie Nordrhein-Westfalen gut zu Gesicht stehen, dieser Bundesratsinitiative zuzustimmen.

Dem Antrag stimmen wir sehr gerne zu. – Glück auf, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Freynick das Wort.

Jörn Freynick (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bedauerlich, dass Sie diesen Antrag hier zur direkten Abstimmung stellen, denn offensichtlich wollen Sie ihn möglichst schnell wieder vom Tisch haben, anstatt ihn eingehend im Fachausschuss zu beraten.

Denn dort hätten wir bestimmt fraktionsübergreifend eine gute Lösung finden und ihn auch intensiv diskutieren können. So kommt dieses wichtige Anliegen hier heute leider viel zu kurz. Bestimmte Aspekte Ihres Antrags hätte ich nämlich gerne etwas mehr beleuchtet wie zum Beispiel Ihre Forderung nach Aufarbeitung der Geschichte der Verfolgung von LSBTI-Menschen seit 1946.

Das Centrum Schwule Geschichte Köln ist derzeit dabei, § 175 wissenschaftlich aufzuarbeiten. Das ist doch sicher auch aus Ihrer Sicht ein wichtiger historischer Beitrag. Leider haben Sie keine Überweisung beantragt und sogar noch das Plenum der Haushaltsberatungen gewählt, sodass eine konstruktive Debatte hier auch zeitlich nicht möglich ist.

Als weiteres Beispiel möchte ich Ihre Aussage nennen, dass LSBTI-Menschen rechtlich nur unzureichend geschützt seien. Richtig ist: LSBTI-Menschen werden im Alltag noch viel zu häufig in unserer Gesellschaft diskriminiert.

Was die Rechtslage in unserem Land betrifft, ist die Sache völlig eindeutig und klar: Eine Diskriminierung von LSBTI-Menschen ist absolut nicht tolerierbar. Alle Menschen – völlig unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität – stehen unter dem Schutz unserer Verfassung. Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Unser Rechtsstaat hat auch effektive und ausreichende Mittel, um diese Rechte durchzusetzen.

Präsident André Kuper: Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie das zu?

Jörn Freynick (FDP): Ja.

Präsident André Kuper: Herr Kollege Klocke hat das Wort.

Arndt Klocke (GRÜNE): Danke, Herr Präsident. – Danke, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben kritisiert, dass der Antrag zur direkten Abstimmung gestellt wird. Der zentrale Kern dieses Antrags ist ja, ob das Land Nordrhein-Westfalen die Bundesratsinitiative der sechs anderen Bundesländer unterstützt, die eben aufgeführt worden sind, darunter Rheinland-Pfalz, was unter anderem von der FDP regiert wird.

Meine Frage ist, ob die FDP-Fraktion Nordrhein-Westfalen denn die Grundgesetzänderung unterstützt oder nicht. Über die anderen Fragen, zum Beispiel zur Aufarbeitung, mag man ausführlicher diskutieren, aber die Bundesratsabstimmung steht an, und da kann man nicht in ein ausführliches Anhörungsverfahren im Ausschuss eintreten. Dann ist nämlich die Abstimmung gelaufen. Deswegen meine Frage: Würde Ihre Fraktion eine Grundgesetzergänzung unterstützen?

Präsident André Kuper: Bitte schön.

Jörn Freynick (FDP): Herr Klocke, vielen Dank für die Frage. Wir hätten dieses Thema gerne sehr viel intensiver im Ausschuss beleuchtet und möchten nicht nur die Grundgesetzänderung beraten. Die Initiative der sechs Länder gab es, aber die weitere Beratung ist im Moment vertagt. Das heißt, im Moment wird nicht aktiv im Bundesrat darüber beraten. Von daher sehe ich keinen Drang, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt uns einer Initiative anschließen, die im Moment nicht stattfindet.

Worüber wir hier und auch sonst aber viel öfter sprechen sollten, sind nicht die juristischen, sondern die gesellschaftlichen Probleme. Wie ich schon ausgeführt habe, sind diese immer noch gravierend.

Deshalb unterstützen wir als NRW-Koalition aktiv all diejenigen, die sich tagtäglich für ein besseres und tolerantes Miteinander einsetzen. Dazu zählen unter anderem das Schwule Netzwerk, die LAG Lesben in NRW sowie die diversen psychosozialen LSBTI-Beratungsstellen, die hervorragende Arbeit leisten, um Peer-Angebote zu schaffen, aufzuklären und für mehr Toleranz, Respekt und ein Miteinander zu werben.

Wir haben daher dieser wichtigen Arbeit endlich wieder die finanzielle Förderung zukommen lassen. Die brauchen sie auch.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Sie haben das gemacht?)

– Frau Kollegin Paul, gegenüber nur 65 %, jahrelang von der Vorgängerregierung nicht angepasst, haben wir jetzt eine 100%ige Förderung ermöglicht.

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Das sind 346.000 Euro jährlich, die wir mehr geben. Projekte der LSBTI-Jugendarbeit erhalten erstmals eine Förderposition, sodass sie auf diesem Wege in eine dauerhafte Förderung durch das Land überführt werden. Außerdem werden wir mit der Allianz für Vielfalt im kommenden Jahr für LSBTI-Menschen besonders die Förderung von Toleranz und Akzeptanz in der Arbeitswelt in den Blick nehmen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass die im Antrag erwähnte Bundesratsinitiative, der wir uns anschließen sollen, von den Antragstellern bereits im Juni bis auf Weiteres vertagt wurde.

Präsident André Kuper: Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach zwei weiteren Zwischenfragen.

Jörn Freynick (FDP): Ja, bitte.

Präsident André Kuper: Gut. Zunächst hat Frau Paul das Wort.

Josefine Paul (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie nun für diese wichtige Arbeit mehr finanzielle Mittel in den Haushalt einstellen. Dagegen ist natürlich grundsätzlich nichts einzuwenden.

Ich möchte Sie aber doch fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass in der Regierungszeit von SPD und Grünen von 2010 bis 2017 die von Ihnen erwähnten Projekte wie beispielsweise SCHLAU und „Schule ohne Homophobie“ überhaupt erst mit Hauptamtlichkeit und finanziellen Mitteln ausgestattet worden sind, was in der vorherigen schwarz-gelben Regierungszeit nicht der Fall gewesen ist.

Präsident André Kuper: Bitte schön.

Jörn Freynick (FDP): Frau Kollegin Paul, glücklicherweise entwickelt sich unsere Gesellschaft und natürlich auch die Politik weiter. Es gibt in der Tat gute Projekte – das gestehe ich Ihnen gerne zu –, die die Vorgängerregierung auf den Weg gebracht hat. SCHLAU NRW ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass hier gute Arbeit geleistet worden ist. Das will auch niemand in Abrede stellen. Ich finde, dass wir im Bereich der LSBTI-Themen insgesamt sehr konstruktiv zusammenarbeiten und immer wieder überprüfen, welche Projekte wir weiter unterstützen können und sollten.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Dann bricht Ihnen doch kein Zacken aus der Krone, wenn Sie das so machen!)

– Aber Frau Paul, das habe ich doch gerade getan. Ich habe gerade gesagt, es gibt gute Projekte, die ins Leben gerufen worden sind, aber es ist natürlich so, dass jahrelang trotzdem zu wenig Geld geflossen ist. Das haben wir sukzessive erhöht.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Wir haben die Haushaltsansätze verdoppelt!)

Präsident André Kuper: Die zweite Zwischenfrage kommt vom Kollegen Müller von der SPD. Sie haben das Wort.

Frank Müller (SPD): Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie auch diese Zwischenfrage noch zulassen. Sie haben gerade, ähnlich wie Kollegin Quik, auf einfachgesetzliche Regelungen abgestellt. Einfachgesetzliche Regelungen kann man mit sehr einfachen Mehrheiten ändern. Das hat sich auch gerade noch einmal angedeutet.

Würden Sie mir zustimmen, dass, wenn wir den Schutz in den Verfassungsrang heben würden, die Hürden deutlich höher lägen und auch der Schutz von LSBTIQ-Menschen deutlich wirkungsvoller wäre?

Jörn Freynick (FDP): Natürlich ist es so: Je besser wir dieses Thema – unter anderem auch im Grundgesetz – darstellen, desto mehr unterstützen wir die Menschen darin. Das sehe ich ein. Aber dabei sind auch formale Aspekte zu beachten. Ich habe bereits gesagt, momentan ist die Bundesratsinitiative kein Thema. Von daher sehe ich im Moment nicht, wie das passieren könnte.

Die Frage, inwieweit wir diese Menschen unterstützen, kann ich so beantworten, dass wir das einerseits mit Geld und andererseits mit vielen Projekten tun, die NRW unterstützt und immer wieder voranbringt. Ich glaube, dass wir da eine sehr gute Arbeit leisten.

Präsident André Kuper: Vielen Dank.

Jörn Freynick (FDP): Okay. – Aus all diesen genannten Gründen kann ich Ihnen nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. Wir werden uns stattdessen weiter für die aktive gesellschaftliche Förderung von Toleranz und Respekt einsetzen. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen herzlich ein, sich ebenfalls daran zu beteiligen. Ich danke heute allen, die sich bereits auf vielfältige Art und Weise für LSBTI-Menschen engagieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Präsident André Kuper: Herr Kollege, jetzt gibt es noch eine Kurzintervention von Herrn Klocke von den Grünen. Möchten Sie die vom Platz oder vom Rednerpult beantworten?

Jörn Freynick (FDP): Mache ich von hier.

Präsident André Kuper: Bitte schön, Herr Klocke.

Arndt Klocke (GRÜNE): Danke, Herr Präsident. Ich mache es kurz. – Sie haben die Förderung von SCHLAU NRW angesprochen. Ich finde es sehr gut, dass das Projekt heute entsprechend unterstützt wird. Sie können natürlich kritisieren, dass es früher vielleicht weniger Geld war.

Ich möchte aber mit einer kurzen Geschichtsstunde belegen, dass das Projekt in der letzten Regierungszeit von Schwarz-Gelb – damals nannte sich das noch nicht NRW-Koalition – zwischen 2005 und 2010 komplett eliminiert wurde.

Ich weiß es wegen folgender Begebenheiten: Es gab damals die erste Schulaufklärungsfibel von SCHLAU NRW. Ich lebte in einer Wohngemeinschaft mit dem damaligen Vorsitzenden von SCHLAU NRW, Herrn Dominic Frohn, der danach vielfach mit Preisen für seine Toleranzarbeit ausgezeichnet wurde. Diese Schulaufklärungsfibel – SCHLAU NRW; sein erstes Projekt – wurde von der damaligen Landesregierung bzw. der Schulministerin Frau Sommer aus dem Verkehr gezogen. In dem Keller unserer Wohnung wurden dann die 3.000 Aufklärungsfibeln einige Monate lang eingelagert.

So war Schwarz-Gelb früher. Ich finde es sehr gut, dass Sie das heute anders angehen. Rot-Grün hat den Weg bereitet. Wir haben die Förderung eingerichtet und die erste hauptamtliche Stelle finanziert. Wenn Sie jetzt noch eine Schippe Geld drauflegen, dann finde ich das sehr gut. Aber jetzt reden Sie arrogant davon, die Vorgängerregierung hätte da so wenig getan. Es war Ihre Vorgängertruppe, die versucht hat, das Projekt komplett einzustellen. Schön, dass Sie das heute anders angehen.

Dieser historische Hinweis sei mir an dieser Stelle gestattet. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und Regina Kopp-Herr [SPD])

Jörn Freynick (FDP): Herr Klocke, ich gehöre meiner Fraktion seit dem letzten Jahr an. Man muss auch sehen, dass die NRW-Koalition erst seit dem letzten Jahr Regierungshandeln übernommen hat.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Aber es gab ja schon vorher jemanden!)

Ich denke, gerade im Hinblick auf LSBTI-Menschen leisten wir eine hervorragende Arbeit und machen deutlich, dass wir unterstützen wollen. Wir tun das nicht nur mit Geld, sondern auch mit guten Projekten. Ich sehe nicht, dass wir uns noch klein-klein damit auseinandersetzen müssen, was 2008 oder 2009 gelaufen ist.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Sie halten uns ja auch noch die Vergehen aus den 90er-Jahren vor!)

Schauen Sie doch lieber mit uns in die Zukunft: Was können wir in der Zukunft für diese Menschen tun?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Kollege Freynick. – Nun erteile ich für die AfD Herrn Abgeordneten Tritschler das Wort.

Sven Werner Tritschler (AfD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herrn! Man merkt es an dieser Debatte: Wenn ein Krieg zu Ende geht und die letzte Schlacht geschlagen ist, dann tun sich die Soldaten manchmal schwer, zu demobilisieren und in das Zivilleben zurückzufinden. Ein wenig scheint das auch für die Vorkämpfer gewisser bürgerlicher Freiheiten zu gelten, die wir heute genießen und die in zum Teil sehr langen Kämpfen erkämpft wurden.

Es ist völlig unstreitig – und das habe ich für unsere Fraktion auch schon klargemacht –, dass § 175 StGB ein Jahrzehnte währendes schreiendes Unrecht war. Er ist völlig zu Recht in den 1990er-Jahren auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet. Es hat sich also erledigt. Ebenso hat sich das Thema „Ehe für alle“ kürzlich erledigt. Längst gibt es in Deutschland keine einzige staatliche Einrichtung mehr, die Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert.

Das hindert die grüne Fraktion aber nicht daran, diesen völlig überflüssigen Antrag einzubringen. Art. 3 Grundgesetz schützt die Menschen vor Ungleichbehandlung vor dem Gesetz. Eine solche gibt es aber längst nicht mehr. Sie nennen bezeichnenderweise weder im Antrag noch in Ihrer Begründung ein einziges Beispiel dafür. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Antragsteller nur von ihrem eigenen Versagen in einem anderen und aktuell für die Betroffenen viel wichtigeren Bereich ablenken wollen.

Bevor das jetzt wieder der böse Rechtspopulist sagt, lasse ich lieber Jörg Steinert sprechen. Das ist der Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbands Berlin-Brandenburg. Im Zusammenhang mit homophober Gewalt meint er, dass die Täter oft einen muslimischen Hintergrund hätten, was sich durch in muslimischen Kreisen weit verbreitete Schwulenfeindlichkeit erkläre. Und weiter: „Jenseits einer Behauptungsrhetorik tut sich da im praktischen religiösen Leben leider überhaupt nichts.“

Wenn Sie auch ihm nicht glauben wollen, helfen vielleicht ein paar nackte Zahlen. Nehmen wir zum Beispiel eine aktuelle Studie des Pew Research Center zum Thema Homophobie. Auf die Frage, ob die Gesellschaft Homosexualität akzeptieren soll, antworten in Deutschland gerade einmal 11 % mit Nein. Das ist übrigens ein Tiefstwert sogar in Europa. In den Ländern, aus denen wir dank Ihrer migrationsbegeisterten Politik gerade besonders viel Bereicherung erfahren dürfen, sieht es dagegen so aus: Nigeria 98 % Nein; Ghana 96 % Nein; Ägypten 95 % Nein; Pakistan 87 % Nein usw.

Sie holen nicht nur die Opfer dieser Missstände ins Land, sondern eben auch hunderttausendfach die Täter. Und Frau Paul stellt sich dann hier hin und spielt die Vorkämpferin für die Rechte Homosexueller. – Meine Damen und Herren, dafür fallen mir eine Menge Begriffe ein, aber „Heuchlerin“ ist vielleicht noch der parlamentarischste.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ihr Antrag jedenfalls ist überflüssig. Das passt schon systematisch nicht in das Grundgesetz. Unsere Verfassung ist gut. Sie schützt die Rechte der Bürger, gleich welcher sexueller Identität, umfassend. Wir wehren uns dagegen, die Verfassung ständig aus politischen Launen heraus umzuschreiben und aufzublähen. Zum Vergleich: Die amerikanische Verfassung ist 231 Jahre alt und ist bis heute mit 27 Änderungen ausgekommen. Das Grundgesetz bringt es in einem Viertel der Zeit schon auf 60 Änderungen. Und trotzdem ist die Homo-Ehe in den USA vorher eingeführt worden. Verfassungen sind eben nicht der Platz für überflüssige und heuchlerische Symbolpolitik, sondern geben die groben Linien vor, in denen wir uns als Politik bewegen müssen.

Dieser Antrag aber wird dem nicht gerecht. Er ist ein Placebo, womit sich Frau Paul, Herr Klocke und der Rest der grünen Fraktion wahrscheinlich irgendwo feiern lassen können.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Wir haben wenigstens Leute, die uns feiern! Sie feiert niemand!)

Er wird aber niemandem helfen. Deshalb lehnen wir ihn ab.

(Beifall von der AfD)

Präsident André Kuper: Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Biesenbach das Wort.

(Michael Hübner [SPD]: Stimmt, der ist ja noch Minister!)

Peter Biesenbach, Minister der Justiz: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen steht wie kein anderes Land für Vielfalt.

Als Landesregierung setzen wir uns für die Wertschätzung von Vielfalt ein. Dazu gehört selbstverständlich auch die Wertschätzung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sowie sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Der Landesregierung ist es auch ein wichtiges Anliegen, die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von LSBTI voranzutreiben und nachhaltig zu sichern.

Soweit sich diverse Gruppierungen zunehmend gegen die Vielfalt von Lebens- und Familienformen aussprechen, sehen wir dies mit Sorge. Die Landesregierung zeigt deshalb null Toleranz gegenüber denjenigen, die Menschen wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität diskriminieren.

Insbesondere junge Menschen müssen unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität ohne Diskriminierungen und Diffamierungen aufwachsen können.

LSBTI stehen auch heute noch vor einer schwierigen Coming-out-Phase. Die Landesregierung fördert deshalb Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekte an Schulen und in der Jugendarbeit, aber auch Projekte für Senioren. Sie fördert darüber hinaus in großem Umfang Projekte, die aktiv gegen Diskriminierung jeder Art vorgehen.

Allerdings unterstützt die Landesregierung nicht die Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen, die auf die Erweiterung des Diskriminierungsverbots in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität gerichtet ist.

Das Grundgesetz ist die Grundordnung unseres Staates. Es enthält die elementaren Rechtssätze unseres Gemeinwesens, die der Gesetzgebung den disziplinierenden Rahmen setzen. Sein Wesen ist es, Grundlegendes zu bestimmen, wenn Bedarf dafür besteht. Zugleich darf es aber auch nicht mit Detailregelungen überfrachtet werden. Denn Detailregelungen erschweren nicht nur die Lesbarkeit des Verfassungstextes, sondern bergen auch die Gefahr, dass andere Personengruppen sich mit ihren berechtigten Interessen in der Verfassung nicht wiederfinden.

Ein Bedürfnis für eine Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes ist deshalb nur dann anzuerkennen, wenn rechtsdogmatisch zwingende Gründe dies geboten erscheinen lassen.

Solche rechtsdogmatischen Gründe liegen in Bezug auf das Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes nicht vor.

Der Schutz der sexuellen Identität wird bereits ohne die mit der Bundesratsinitiative beabsichtigte Grundgesetzänderung sowohl auf den Ebenen des Verfassungsrechts und des Europarecht als auch durch einfachgesetzliche Verfahrensgarantien gewährt.

Das Bundesverfassungsgericht misst Differenzierungen, die mit der sexuellen Orientierung von Personen zusammenhängen, am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Es fordert im Rahmen einer gesteigerten, strengen Rechtfertigungsprüfung das Vorliegen eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes für einen Eingriff. Damit besteht ein Diskriminierungsverbot quasi in allen Bereichen.

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist zudem als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützt.

Auf europarechtlicher Ebene untersagt Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Diskriminierungen aus Gründen der sexuellen Ausrichtung.

Im einfachen Recht besteht ausreichender Schutz, insbesondere durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Präsident André Kuper: Herr Minister, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Abgeordneten Müller.

Peter Biesenbach, Minister der Justiz: Nein, ich möchte im Zusammenhang sprechen. Damit ist dann auch meine Meinung hier abschließend geklärt.

Die geschlechtliche Identität wird vom Schutz des Merkmals „Geschlecht“ in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes umfasst.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner viel diskutierten Entscheidung zum Personenstandsrecht vom 10. Oktober 2017 eine weite Auslegung des Merkmals „Geschlecht“ in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes vorgenommen. Es hat festgestellt, dass der Diskriminierungsschutz nach dem vorgenannten Merkmal auch Menschen zukommt, die sich in ihrer geschlechtlichen Identität dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Außerdem hat es klargestellt, dass auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Identität schützt.

Was die Geschichte der Verfolgung und Ausgrenzung von LSBTI in Nordrhein-Westfalen anbetrifft, setzt die Landesregierung sich allerdings für eine Aufarbeitung ein. So haben wir zum Beispiel im Koalitionsvertrag darauf geachtet, dass es Förderungen für Projekte geben wird, die die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen nach dem alten § 175 StGB wissenschaftlich und didaktisch aufarbeiten.

Mein Kollege Dr. Stamp setzt diesen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag derzeit um. Sein Haus erarbeitet aktuell gemeinsam mit dem Centrum Schwule Geschichte e. V. in Köln und dem Schwulen Netzwerk NRW e. V. eine Wanderausstellung, die 2019 erstmalig präsentiert werden soll. Die Ausstellung – ich zitiere – „Im Namen des Volkes? – § 175 StGB im Wandel der Zeit“ wird unter anderem einen konkreten Bezug zu Nordrhein-Westfalen herstellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Kurzintervention aus der SPD-Fraktion. Möchten Sie sie hier am Rednerpult oder vom Platz aus beantworten?

(Minister Peter Biesenbach signalisiert, dass er am Rednerpult stehen bleiben wird.)

– Sehr gut. – Herr Müller hat die Kurzintervention angemeldet. Bitte.

Frank Müller (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade auf die besonderen Gründe abgestellt, die vorliegen müssen, um Eingriffe in die Verfassung zu rechtfertigen – oder salopp gesagt: Es könnten ja auch andere Gruppen kommen, die entsprechende Partikularinteressen einfordern.

Vielleicht brauche ich eine kleine Nachhilfe in Rechtsgeschichte. Wie ich gerade in meiner Rede erwähnt habe, hat 1994 eine Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat mit Mehrheit eine Ergänzung dahin gehend beschlossen, dass die behinderten und LSBTIQ-Menschen in der Verfassung erwähnt werden. Diese Voraussetzung, die Sie genannt haben, hat man damals ja sicherlich durchaus bedacht.

Das ist es nun einige Jahre her. Was hat sich denn seitdem verändert? Seinerzeit gab es doch offensichtlich genau diese Rechtfertigungsgründe. Sonst hätte die damalige Verfassungskommission diese Empfehlung ja nicht ausgesprochen – die nachher leider keine Mehrheit gefunden hat, zumindest für die Gruppe der LSBTIQ-Menschen nicht.

Peter Biesenbach, Minister der Justiz: War das jetzt eine Frage, Herr Müller? Als These würde ich es stehen lassen. Aber das war 1994.

(Michael Hübner [SPD]: Das war eine Kurzintervention! Da muss man keine Frage stellen!

– Okay.

(Frank Müller [SPD]: Wenn das Ihre Antwort auf die Kurzintervention ist, nehme ich das zur Kenntnis!)

– Ich nehme das gern zur Kenntnis. Wir haben gegenüber 1994 aber eine veränderte Lage. Sie wissen, dass wir im Augenblick immer sehr restriktiv damit umgehen, wenn es Wünsche gibt, das Grundgesetz oder die Landesverfassung zu ändern.

Darin stehen die Prinzipien. Und den Schutz, den Sie wollen, haben wir im Gegensatz zu 1994 heute ganz verstärkt erhalten, gerade durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017. Das ist doch der Punkt.

Also noch einmal: Ins Grundgesetz gehören die Dinge, die sich rechtsdogmatisch zwingend ergeben. Die von Ihnen angesprochene Thematik findet sich aber längst sowohl in der Verfassung in Art. 3 und Art. 1 als auch in der Charta der EU. Das ist als Schutz völlig ausreichend, ohne es noch einmal enumerativ irgendwo aufführen zu müssen.

Das ist der Grund. Er ist möglicherweise verständlich. Ob Sie ihn annehmen wollen, ist eine andere Frage.

(Beifall von der CDU)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Minister. – Die Landesregierung hatte die Redezeit um 56 Sekunden überzogen. Gibt es aus den Fraktionen noch den Wunsch, diese 56 % bzw. 56 Sekunden auszunutzen?

(Frank Müller [SPD]: 56 % nehmen wir gerne, 56 Sekunden nicht!)

– Ja, das ist schon klar. – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/4440. Wer ist dafür? – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 17/4440 abgelehnt.

Ich rufe auf:

8   Zuwanderung und Asyl sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Die Landesregierung muss sich auf allen Ebenen ausschließlich für eine qualifizierte Zuwanderung einsetzen.

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/4462

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die AfD als Antragstellerin Frau Abgeordneter Walger-Demolsky das Wort.

Gabriele Walger-Demolsky (AfD): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sollten uns davor hüten, Deutschland als Einwanderungsland zu bezeichnen. Dass wir ein solches nicht sein können, ergibt sich schon aus der im Vergleich mit typischen Einwanderungsländern geringen Fläche, aber auch aus der volatilen Arbeitsmarktsituation.

Zuwanderung kann temporär notwendig werden – insbesondere dann, wenn wir keine funktionierenden Konzepte haben, um sie der Auswanderung entgegenzustellen, und wir die Herausforderungen des Strukturwandels nicht wirklich bewältigen. Aus einem ehemaligen Opelaner oder einem Thyssen-Mitarbeiter macht man nun einmal nicht ohne Anstrengung einen Cloud-Architekten oder einen Altenpfleger – aus einem Zuwanderer mit Grundschulniveau allerdings auch nicht.

(Beifall von der AfD)

Was nützt ein Zuwanderungsgesetzbuch, wenn wir gleichzeitig eine 3+2- oder eine 3+2+1-Regelung haben und legale Zuwanderung und illegale Einreise einfach per Spurwechsel in einen Topf werfen? Insbesondere für diejenigen, die absehbar einen negativen Asylbescheid erhalten werden, sind diese Regelungen auch zukünftig ein Lockmittel für den illegalen Grenzübertritt.

Die AfD ist ganz offensichtlich die einzige Partei, die es mit der Trennung ernst meint. Wer als Asylbewerber kommt und abgelehnt wird, sollte nicht mittels Spurwechsel zum Zuwanderer gemacht werden können. Denn was ist einfacher, als erst einmal zu uns zu kommen, sich voll versorgen zu lassen und dann ganz in Ruhe zu entscheiden, wie man es anstellt, auch ohne einen begründeten Asylanspruch und ohne die fraglos lästigen Zuwanderungsgenehmigungsverfahren dauerhaft bleiben zu können?

Oder wollen Sie die Menschen, die drei plus zwei plus eins, also sechs, Jahre bei uns waren, letztendlich wirklich ausweisen? – Nein.

Der Referentenentwurf deutet auch schon auf etwas anderes hin. Dass Sie dann in ein paar Jahren den Bürgern erklären werden, dass es aus wirtschaftlicher und humanitärer Sicht zumutbar ist, den Jahre zuvor abgelehnten Asylbewerber nun doch wieder in seine Heimat zu schicken, wird nicht passieren. Wäre es daher nicht viel ehrlicher, Ihren Wählern direkt reinen Wein einzuschenken und zu sagen: „Jeder, der legal oder illegal einreist und hier Arbeit gefunden hat, darf so lange bleiben, wie er möchte“? Und wenn der Job dann weg ist, dann tritt eben der Sozialstaat ein – oder der umgekehrte Spurwechsel.

Zwei- bis dreimal wöchentlich bin ich in einem Altenheim zu Besuch. Daher weiß ich: Wir werden vermutlich Zuwanderung brauchen, um den künftigen Bedarf an Fachkräften zum Beispiel im Pflegebereich decken zu können.

An dieses Haus ist auch eine Pflegeschule angegliedert. Aber von all denen, die seit 2013 bis 2017 einreisten, sehe ich dort niemanden. Ich sehe junge Frauen und gelegentlich auch junge Männer aus Deutschland und Osteuropa, die diesen Ausbildungsweg gehen.

Das wundert mich nicht; denn der Pflegeberuf bedarf selbstverständlich ausreichender Deutschkenntnisse, ist anstrengend und nicht besonders gut bezahlt.

Der Traum derer, die aus dem arabischen Raum oder aus Afrika zu uns gekommen sind, scheint es auch nicht zu sein, in einem deutschen Altenheim Karriere zu machen. Da wird trotz mangelnder Fortbildung lieber vom Studium geträumt.

Wer es ernst meint mit geregelter Zuwanderung, kann den Altparteien, insbesondere der FDP, seine Stimme gar nicht mehr geben. Denn Sie sind es, die den Forderungen von Rot-Grün auf Umwegen Stück für Stück nachgeben.

Die Zuwanderung in Kanada funktioniert nach einem Modell, auf dem man aufbauen kann. Dort werden klare Forderungen hinsichtlich der Qualifikation gestellt. Dabei spielen zum Beispiel Vakanzzeiten eine Rolle. Es profitiert nicht nur der Zuwanderer, sondern vor allem auch die aufnehmende Gesellschaft.

Aber weder der Referentenentwurf aus der Bundesregierung noch Sie haben verinnerlicht, dass eine Vermischung aller Migrationsformen für unser Land sowohl finanziell als auch kulturell kurz- und langfristig zu enormen Belastungen führen wird – und damit zu einem Riss mitten durch unsere Gesellschaft.

(Beifall von der AfD)

Präsident André Kuper: Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordnetenkollegen Blondin das Wort.

Marc Blondin (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wirtschaft in Deutschland wächst. Wir nähern uns der Vollbeschäftigung. Dank Schwarz-Gelb ist die Trendwende auch in NRW geschafft.

Wir sind zurück auf Wachstumskurs. Die Wirtschaft legt um 1,7 % zu. Auch die Arbeitslosenquote entwickelt sich erfreulich positiv.

Das bedeutet aber auch: Wir werden dringend Fachkräfte benötigen.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Schon heute werden 180.000 Stellen in NRW nicht besetzt. In meiner Heimatregion, dem Niederrhein, fehlen 20.000 Fachkräfte. Schätzungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich diese Entwicklung in Nordrhein-Westfalen noch deutlich verschärfen wird, sodass im Jahr 2030 schon 738.000 Fachkräfte fehlen werden.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat sich die Große Koalition in Berlin darauf geeinigt, das Gesetzgebungsverfahren zum Fachkräftezuwanderungsgesetz einzuleiten. Mit diesem Instrument sollen gezielt und an Bedarfen orientiert die dringend benötigten Fachkräfte zu unserem Arbeitsmarkt zugelassen werden.

Die AfD-Fraktion beruft sich heute etwas voreilig auf einen Referentenentwurf sowie ein Eckpunktepapier und greift damit dem Gesetzgebungsverfahren vor, das sich derzeit in der Verbändebeteiligung befindet.

Von Lösungsansätzen lese ich in Ihrem Antrag wenig. Stattdessen schüren Sie weiter Ressentiments.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Asylsuchende werden so hingestellt, als wüssten sie nichts, könnten nichts und könnten auch nichts werden. Sie werden pauschal verunglimpft, weil Sie ihnen unterstellen, dass sie ohnehin alle auf Sozialhilfe angewiesen sind und aus sind. Sie vermischen auf perfide Art und Weise Asylsuchende und qualifizierte Fachkräfte.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Das nun zunächst in einem Referentenentwurf vorliegende Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird Kernelemente mit klaren und sinnvollen Regeln zu einer qualifizierten Zuwanderung enthalten. Damit wird ein klares Anforderungsprofil für unseren Arbeitsmarkt geschaffen. Gepaart mit klugen Integrationsmaßnahmen sowie notwendig ergänzt durch die Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und das Prinzip „Sprache ist der Schlüssel zur Integration“ ist dies der richtige Ansatz.

Neben den in unserem Land vorhandenen Arbeitskräften brauchen wir auch weiterhin qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland, um dem eingangs erwähnten Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Wirtschafts- und Sozialsystem weiterhin zu sichern. Wir handeln getreu dem Motto „Leistung muss sich lohnen“. Dazu wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass man sich auch in den Arbeitsmarkt integrieren kann.

Meine Damen und Herren, vor 70 Jahren hat sich die Weltgemeinschaft nach bitteren historischen Erfahrungen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verständigt. Freiheit, Selbstbestimmung, Schutz vor Diskriminierung und Würde sind bestechende Ideen, die genauso wie damals auch heute eine unabdingbare Gültigkeit besitzen.

Denn Asyl – das sei hier erwähnt – ist Teil unseres Grundgesetzes, auf das sich auch unsere Gründerväter und -mütter im lebenden Bewusstsein des Unheils von Krieg und Naziterror geeinigt haben. Asyl ist ein unabdingbarer Weg, um Art. 1 unseres Grundgesetzes auch für die Menschen anwenden zu können, die vor Krieg und Gewalt flüchten müssen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD hat der Abgeordnete Yetim das Wort.

Ibrahim Yetim (SPD): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Frau Walger-Demolsky, Sie haben Ihre Begründung damit begonnen, dass Bergmänner es nicht schaffen würden, sich weiterzuqualifizieren.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Dann haben Sie nicht genau zugehört!)

Die Erfahrung zeigt aber etwas ganz anderes. Bergmänner und Stahlarbeiter haben es schon zuhauf geschafft, sich weiterzubilden.

(Helmut Seifen [AfD]: Ja! Das bestreitet doch kein Mensch!)

Es gibt Bergmänner und Stahlarbeiter, die IT-Experten sind. Es gibt auch Bergmänner, die Abgeordnete sind, Kolleginnen und Kollegen – um das auch einmal deutlich zu sagen.

(Beifall von der SPD – Helmut Seifen [AfD]: Ja!)

Die AfD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag zumindest in der Überschrift die qualifizierte Zuwanderung. Im Antrag selbst ist davon aber nichts zu lesen. Auf den ersten Seiten findet sich das Wort „Einwanderung“ gar nicht wieder. Sie beschreiben dort die Qualifizierungen von Geflüchteten und das Bildungsniveau in anderen Ländern.

Mir scheint, dass Sie das Einwanderungsgesetz – zumindest die Diskussion darüber – bis jetzt noch nicht verstanden haben. Denn das Ziel des Einwanderungsgesetzes ist es, Fachkräfte aus anderen Ländern zu gewinnen, und zwar so zu gewinnen, wie wir es für nötig erachten. Das berücksichtigen Sie in Ihrem Antrag absolut nicht.

Sie tun so, als gäbe es in unserem Land keinen Fachkräftemangel. Wir haben aber Fachkräftemangel. Das sagen Ihnen alle, die damit zu tun haben. Wenn wir wollen, dass unsere Wirtschaft auch weiterhin so erfolgreich ist, wie sie ist, brauchen wir Zuwanderung; dann brauchen wir genügend qualifizierte Menschen.

Das Einwanderungsgesetz sieht vor, dass neben der Weiterbildung und Qualifizierung inländischer Fachkräfte und der Anwerbung von Fachkräften aus anderen EU-Mitgliedsstaaten auch Menschen aus anderen Ländern der Zugang zu unserem Arbeitsmarkt erleichtert werden soll.

Ich finde es richtig, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir es schaffen, die Menschen zu uns zu holen und sie zum Teil auch noch nachzuqualifizieren – das gehört mit zur Ehrlichkeit dazu –, aber nach einem Kriterienkatalog, der nach einem System aufgebaut wird, bei dem wir ganz genau sagen können: Du ja und du nicht. – Das können wir unserer Bundesregierung und denjenigen, die damit zu tun haben, durchaus zutrauen. Ich bin mir da sehr sicher.

Der Gesetzgebungsprozess, der jetzt anfängt, ist ein erster Schritt. Das ist etwas, was wir als SPD schon seit Langem fordern.

Ich appelliere einmal an die AfD-Fraktion. Denn ich gehe davon aus, dass Sie noch über Ihre guten Vorsätze für das nächste Jahr nachdenken. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich vornähmen, nicht in jedem Antrag – wirklich in jedem Antrag; egal, ob es passt oder nicht – die Flüchtlinge aus dem Jahr 2015 unterzubringen. In irgendeiner Art und Weise machen Sie das immer wieder.

(Zuruf von der SPD: Ein anderes Thema haben die ja nicht!)

Sie müssen einfach akzeptieren, dass die Uhr weitertickt. Das Land, die Gesellschaft, sieht heute anders aus als 2015. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich das als guten Vorsatz vornehmen würden.

(Beifall von der SPD)

Ich hoffe, dass wir dann im Januar oder im Februar 2019 bei einer der nächsten Plenarrunden so etwas nicht erleben.

In Ihrem Antrag sehen Sie Geflüchtete nur als Hilfsarbeiter an und behaupten, dass es nur ganz wenige mit großem Aufwand schaffen würden, zu einer Fachkraft zu werden. Kollegen von der AfD, es schaffen auch nur wenige Politikerinnen und Politiker, zu einer guten Fachkraft zu werden. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie sich da ein bisschen mehr anstrengen würden.

(Beifall von der SPD)

Um ein bisschen versöhnlicher zu werden: Jeder, jede Frau und jeder Mann, muss sich in diesem Land anstrengen, um etwas zu schaffen. Das ist so. Da ist es völlig egal, welcher Herkunft man ist, welcher Rasse man angehört oder welche Hautfarbe man hat. Das ist völlig egal.

(Helmut Seifen [AfD]: Einverstanden!)

– Es ist wichtig,

(Helmut Seifen [AfD]: Einverstanden!)

dass Sie das auch akzeptieren. – Sie tun das? Es freut mich, dass Sie das genauso sehen. Weil Sie ja auch selber sagen, Herr Seifen, dass das so ist, appelliere ich an Sie: Lassen Sie doch einfach einmal die Hetze aus Ihren Anträgen heraus.

(Zurufe von der AfD)

Ich habe den Eindruck, dass dieser Fremdenhass …

(Zurufe von der AfD)

– Doch, das ist so. – Dieser Fremdenhass gehört zu Ihrer DNA.

(Beifall von der SPD – Helmut Seifen [AfD]: Sie verunglimpfen die Leute!)

Deswegen wäre es gut, wenn Sie das einfach einmal sein lassen würden. – Herzlichen Dank und schöne Weihnachten!

Präsident André Kuper: Herr Kollege Yetim, es gibt noch eine Kurzintervention. Sie können sie auch von Ihrem Platz aus beantworten. – Ich erteile Frau Walger-Demolsky das Wort.

Gabriele Walger-Demolsky (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Yetim, zur Klarstellung lese ich Ihnen das gerne noch einmal vor – Sie haben ja ein bisschen etwas überhört –:

„Aus einem ehemaligen Opelaner oder einem Thyssen-Mitarbeiter macht man nun einmal nicht ohne Anstrengung …“

Es ging hier um „ohne Anstrengung“. Man muss also etwas hineinstecken. Man muss nachqualifizieren, neu qualifizieren, umqualifzieren.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das wollen Sie doch gar nicht!)

Das ist …

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Sie wollen doch nicht, dass …)

– Seien Sie einmal ruhig! Sie sind überhaupt nicht daran beteiligt.

Nachqualifikation ist auch Teil des Referentenentwurfs. Wir sind aber folgender Meinung: Nachqualifikation ist für all diejenigen selbstverständlich, die bei uns arbeitslos werden oder bei uns mangelhafte Schulabschlüsse haben und, und, und. Da ist eine Nachqualifikation extrem notwendig, und zwar unabhängig von der Staatsbürgerschaft, die derjenige hat, der bei uns lebt. Das kann ein Türke sein; das kann ein Grieche sein; das kann ein Deutscher sein. Nachqualifikation ist wichtig.

Aber Menschen als Zuwanderer ins Land zu holen, die wir dann erst einmal qualifizieren müssen, halten wir für falsch.

Sie sagen auch, wir würden behaupten, dass viele nichts anderes könnten als Hilfsarbeiterjobs. Nein, das behaupten wir nicht, sondern das behaupten die Statistiken, Herr Yetim. Das ist ein gravierender Unterschied.

(Beifall von der AfD)

Präsident André Kuper: Um zu antworten, sollten Sie sich bitte kurz einloggen, Herr Yetim. – Und schon sind Sie dran.

Ibrahim Yetim (SPD): Herzlichen Dank. – Frau Walger-Demolsky, ich habe Sie vorhin schon richtig verstanden. Außerdem ist das, was Sie gesagt haben, etwas, das niemand von uns hier behauptet hat. Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass die Menschen, die zu uns kommen, nicht immer sofort hundertprozentig ausgebildete Fachkräfte sind. Sie sind nicht alle IT-Spezialisten oder was auch immer. Uns ist das völlig klar.

Wenn Sie sich aber das anschauen, was wir bisher vom Einwanderungsgesetz gesehen haben, werden Sie feststellen, dass darin auch genau dies steht, nämlich, dass wir den einen oder anderen oder die eine oder andere auch nachqualifizieren müssen, weil die Qualifikationen, die Menschen in anderen Ländern erworben haben – und das ist auch für Ihre Argumentation ganz wichtig –, bei uns nicht immer passen. Deswegen versuchen die Bundesregierung und andere Akteure genau die Stellen zu schaffen, die das begutachten und sagen: Da können wir noch etwas tun; da müssen wir noch nachqualifizieren. – Das ist auch richtig.

Sie machen – um das einmal mit diesem Beispiel für Sie einfacher nachvollziehbar darzustellen – aus einem Staatsanwalt, der aus Syrien kommt, keinen Staatsanwalt in Deutschland. Das ist, glaube ich, völlig klar. Deshalb müssen Sie an anderer Stelle dafür sorgen, dass die Menschen, wenn sie diesen Job wieder machen wollen, das auch können.

(Beifall von der SPD)

Präsident André Kuper: Vielen Dank. – Nun darf ich das Wort für die FDP dem Kollegen Terhaag geben.

Andreas Terhaag (FDP): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal diskutieren wir einen Antrag der selbst ernannten Alternative zur Migrationspolitik.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Sie scheinen sich leider nicht daran zu stören, die gleiche Debatte immer wieder zu führen.

(Zuruf von der AfD)

Nach Ihrem Weltbild – das kann man ja auch Ihrem Antrag entnehmen – lassen sich die nach Deutschland geflüchteten Menschen nicht integrieren oder qualifizieren. Sie würden vielmehr möglichst viele, vielleicht sogar alle, wieder in ihre Herkunftsländer zurückführen.

Auch wenn Sie im Antrag von qualifizierter Zuwanderung sprechen, lautet Ihre wirkliche Politik doch: Abschottung und Abschiebung.

(Beifall von der FDP und Josef Hovenjürgen [CDU])

Die Freien Demokraten und die NRW-Koalition mit ihrem Integrationsminister Joachim Stamp an der Spitze setzen sich für eine geordnete Migration ein – mit einem Einwanderungsgesetz, das klar zwischen der qualifizierten Einwanderung von Fachkräften und der humanitären Verantwortung für Asyl sowie Flüchtlingsschutz unterscheidet.

(Beifall von der FDP und Josef Hovenjürgen [CDU] – Zuruf von der AfD)

Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir diese Verantwortung auch übernehmen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die AfD verkennt in ihrem Antrag, dass ein großer Teil der geflüchteten Menschen durchaus schutzberechtigt ist. Einschließlich der Kriegsflüchtlinge, die subsidiären Schutz erhalten, lag die Gesamtschutzquote in den Jahren 2015 bis 2017 bei 43 % bis 62 %.

Darüber hinaus kann ein großer Teil der heute geduldeten Menschen nicht zurückgeführt werden, weil tatsächliche Abschiebungshindernisse wie zum Beispiel drohende Folter bestehen. Eine Forderung nach der umgehenden Rückführung aller Geduldeten läuft in einem Rechtsstaat damit ins Leere.

Dieser Schutz des Rechtsstaats ist auch richtig. Deshalb setzen wir auf die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit.

Auch die Bilanz der Integration in den Arbeitsmarkt ist besser, als sie von Ihnen in dem uns vorliegenden Antrag dargestellt wird. Bundesweit konnten rund 240.000 Geflüchtete aus den Top-8-Herkunftsländern in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. In Nordrhein-Westfalen haben in den letzten zwölf Monaten fast 25.000 Flüchtlinge einen Arbeitsplatz gefunden und zudem fast 5.000 junge Flüchtlinge eine Ausbildung angefangen. Die Erwartungen der Bundesagentur wurden damit übertroffen.

Wir werden auch die Qualifizierung junger Geflüchteter für einen Übergang in eine Ausbildung und eine bessere Integration in Arbeit weiter fördern. Dabei brauchen wir Instrumente wie die Ausbildungsduldung. Wir haben hier mit dem neuen Erlass Rechtssicherheit für Betriebe und Ausbildungswillige geschaffen.

Die Perspektiven für Menschen in einer Einstiegsqualifizierung oder einer Helferausbildung geben Anreize für den Einstieg in eine weitere Qualifizierung. Mit dem sogenannten Spurwechsel wollen wir allerdings keine Anreize für neue Zuwanderung geben, sondern denjenigen eine Perspektive eröffnen, die einen Arbeitsplatz gefunden haben und sich gut in unsere Gesellschaft integriert haben.

Deutschland – wir haben es eben schon mehrmals gehört – hat einen Fachkräftemangel und braucht die Einwanderung von Fachkräften. Hierfür ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Koalition in Berlin aber nicht der große Wurf. Wir müssen um die besten Talente werben. Dazu sollten wir neben dem Aufenthaltstitel mit Arbeitsvertrag als zweite Säule ein echtes Angebot für qualifizierte Einwanderer im Sinne eines Punktesystems einführen.

Präsident André Kuper: Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Andreas Terhaag (FDP): Nein, ich mache jetzt weiter. – Daher wollen wir das von der FDP in ihrer letzten Regierungsverantwortung im Bund eingeführte Job-Seeker-Visum weiterentwickeln. So könnten wir Einwanderer nach klaren Kriterien wie Alter, Sprachkenntnissen, Bildung, beruflicher Qualifikation oder Bedarf auf dem Arbeitsmarkt einladen, einen Arbeitsplatz zu suchen und auf unserem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

(Beifall von der FDP)

Deshalb ist das Ziel der FDP-Fraktion ein echtes Einwanderungsgesetz und nicht nur ein sogenanntes Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Über die weitere Beratung des vorliegenden Antrages der AfD-Fraktion im Ausschuss freuen wir uns. – Vielen Dank und frohe Weihnachten.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Terhaag. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Aymaz.

Berivan Aymaz (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Zuwanderung und Asyl sind grundsätzlich voneinander zu trennen“. Doch diesem Grundsatz werden die Antragsteller selbst nicht gerecht.

In dem elfseitigen Antrag wird die Situation von Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind und bei uns Schutz suchen, konsequent dafür missbraucht, gegen ein Einwanderungsgesetz zu agitieren. Die AfD selbst vermengt legale Zuwanderung und Asyl miteinander. Aber Widersprüchlichkeit ist für diese Fraktion ja nichts Ungewöhnliches.

Mit diesem Antrag macht die AfD das, was sie immer und eigentlich ausschließlich macht: Sie glaubt ernsthaft, gegen Migration und Migranten eine Mauer aufbauen zu können. Sie will die weltweite Migrationsbewegung bekämpfen, die es übrigens immer wieder in der Menschheitsgeschichte gab. Sie versucht mit diesem Antrag, Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte gegeneinander auszuspielen. Sie baut das Bild auf, als ob es auf dem Arbeitsmarkt einen Verdrängungswettbewerb zwischen Deutschen und Nichtdeutschen gäbe. Das ist wieder einmal Stimmungsmache und Hetze pur.

Dabei sieht die Realität doch ganz anders aus: Die Wirtschaft boomt. Derzeit sind 1,2 Millionen Stellen unbesetzt. In 23 % aller Berufsgruppen fehlen Fachkräfte.

Natürlich stellt die AfD auch mit diesem Antrag wieder die Forderung auf, dass Menschen, die vor dem Krieg aus Syrien bei uns Schutz gesucht haben, schnellstmöglich nach Syrien zurückkehren sollen. Dabei hat angesichts des aktuellen Lageberichtes des Auswärtigen Amtes zur dramatischen Lage in Syrien sogar Bundesinnenminister Horst Seehofer die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Syrien erst einmal kategorisch ausgeschlossen. Aber es ist uns ja bekannt, dass die Sicherheit und der Schutz von Menschenleben für die AfD keine Priorität haben.

Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf das Einwanderungsgesetz eingehen. Der demografische Wandel und der berufsgruppenübergreifende Fachkräftemangel lassen keine Zweifel daran, dass Deutschland auf Einwanderung angewiesen ist.

Vor diesem Hintergrund verlangen insbesondere Wirtschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft ein anwenderfreundliches und effektives Einwanderungsgesetz.

Das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Großen Koalition ist anscheinend der kleinste gemeinsame Nenner einer in dieser Frage doch tief gespaltenen Regierung. Es werden Einwanderungswege gezeichnet, die so verbaut sind und nicht benutzbar gemacht werden, dass darüber kaum jemand wirklich hierherkommen kann.

Unsere Bundestagsfraktion fordert bereits seit Jahren ein unbürokratisches und transparentes Einwanderungsgesetz. Einen umfassenden Gesetzentwurf hatte unsere grüne Bundestagsfraktion bereits 2017 vorgelegt.

(Beifall von Josefine Paul [GRÜNE] und Verena Schäffer [GRÜNE])

Ein echtes Einwanderungsgesetz muss unbürokratische und anwenderfreundliche Regelungen für Unternehmen und Betroffene enthalten. Es muss flexibel ausgestaltet sein und ein wirksames Bleiberecht für Geduldete ermöglichen.

Ein Einwanderungsgesetz ist ein wichtiger Baustein der Migrationspolitik in einer globalisierten Welt und kann verlässliche und zeitgemäße Regelungen schaffen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Dr. Stamp das Wort.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte Gelegenheit, an der deutschen Delegation zum UN-Migrationspakt in Marrakesch teilzunehmen. Als ich das Gelände verließ, hat Herr Beckamp, Abgeordneter der Landtagsfraktion der AfD, ein kleines lustiges Video gedreht und sich sozusagen als Reporter verkleidet. Anschließend hat er bei „Twitter“ geschrieben:

„Der #Migrationspakt war noch nicht unterschrieben, da spricht NRWs Integrationsminister @Joachim Stamp im @WDR schon von einem ‚nationalen Migrationsgipfel‘, auf dem ‚dauerhafte Bleibechancen‘ geschaffen werden sollen. Das ging schnell.“

Die AfD-Landtagsfraktion hingegen geht auf meine Forderung ein und schreibt in ihrem Antrag: „beim von Integrationsminister Stamp mehrfach angeregten Migrationsgipfel“.

Also wissen Sie ganz genau, dass ich diesen Migrationsgipfel seit Monaten fordere. Gleichzeitig stellt Herr Beckamp in den sozialen Medien einen Zusammenhang zwischen dem UN-Migrationsgipfel und dem, was ich an notwendigen Einigungen in Deutschland fordere, her. Er betreibt also im Netz eine ganz bewusste Desinformation der Bürgerinnen und Bürger. Hier entlarvt sich einmal wieder ganz deutlich die Art und Weise, wie die AfD vorgeht.

(Beifall von der SPD – Zuruf von der SPD: Das ist doch nichts Neues!)

Unter den Beiträgen steht dann zu meiner Person: Volksverräter; den Namen müssen Sie sich merken; guckt euch an, wer hier das Volk abschaffen will. Als ich neulich im Bundestag zum gleichen Thema gesprochen habe, war anschließend zu lesen, man hoffe, dass ich nicht mehr lange lebe, usw. usf.

Herr Seifen, Sie geben hier immer den bürgerlichen Biedermann.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Sie sollten mal ernsthaft prüfen, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, weiter mit solchen Leuten zusammenzuarbeiten.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Ich wollte einfach mal kurz herausarbeiten, wie die Methode „AfD“ in der Praxis funktioniert.

Das gibt mir aber auch Gelegenheit, hier noch einmal die Position der NRW-Koalition darzulegen, wie wir uns eine geordnete Einwanderungspolitik vorstellen.

Wir sind natürlich darauf angewiesen, dass wir in sämtlichen Bereichen zu bundesrechtlichen Möglichkeiten kommen. Wir brauchen ein Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch, das in sich konsistent ist …

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Minister, Entschuldigung.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Ich führe weiter aus. – … und alle Fragen von Migration und Integration widerspruchsfrei regelt, ähnlich wie die Regelungen im Sozialgesetzbuch sind. In mehreren Büchern kann man das aufeinander aufbauen. Das wird sicherlich eine gewisse Zeit brauchen.

Wir wissen aber auch, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt: einmal bei der Verfahrensbeschleunigung, beim Rückführungsmanagement, aber auch – das ist der Punkt, den die AfD hier bestreitet – bei der Notwendigkeit, dass es einen Rechtskreiswechsel oder einen Spurwechsel für diejenigen gibt, die bereits hier sind, die sich hier integriert, die Sprache gelernt, am Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben. Hier brauchen wir endlich vernünftige Regelungen, um diese Menschen aus den Kettenduldungen herauszuholen und ihnen einen vernünftigen Bleibestatus zu geben.

Mein Vorschlag ist, dass jemand, der seit drei Jahren hier lebt, straffrei geblieben ist, am Arbeitsmarkt Fuß gefasst hat und die deutsche Sprache lernt, auch hierbleiben kann und einen Aufenthaltsstatus für weitere zwei Jahre auf Probe bekommt.

(Beifall von Wolfgang Jörg [SPD] – Vereinzelt Beifall von der FDP und den GRÜNEN)

Wenn die zwei Jahre vorbei sind und er die Kriterien weiter erfüllt, dann bekommt er einen dauerhaften Status.

Ich glaube, so können wir im großen Stil diejenigen vernünftig integrieren, die ein gesellschaftlicher Gewinn für uns sind. Das sind nicht wenige, wie in diesem Antrag suggeriert wird, sondern viele Unternehmen sagen uns: Seid ihr eigentlich irre, einen Leistungsträger aus unserem Betrieb abzuschieben? – Wir haben sowohl die ökonomische als auch die humanitäre Verpflichtung, an dieser Stelle vernünftige Bleibestatus zu schaffen.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Ich habe es gestern schon angedeutet: Wir werden versuchen, den Migrationsgipfel, den Herr Seehofer nicht auf die Reihe kriegt oder kriegen will, aus den Ländern anzustoßen. Mit dem ersten Bundesland bin ich auf Arbeitsebene im Gespräch. Wir werden gucken, was wir hinbekommen können.

Wenn wir aber – auch über den Bundesrat – nicht die Regelungen bekommen, die wir brauchen, dann müssen zumindest das, was wir im landesrechtlichen Rahmen schaffen können, auf den Weg bringen. Ich kündige Ihnen hiermit an, dass wir im Januar einen Bleiberechtserlass für gut Integrierte vorlegen werden. Dabei werden wir die Spielräume, die wir im Land haben, entsprechend ausnutzen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und Wolfgang Jörg [SPD])

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Minister. Vielleicht haben Sie gerade bemerkt, dass es eine Kurzintervention von Frau Kollegin Walger-Demolsky gibt. – Frau Walger-Demolsky, das Mikro ist frei.

Gabriele Walger-Demolsky (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich hoffe, meine Stimme geht nicht wieder weg.

Wir behaupten ja, der Spurwechsel motiviert weiter zum illegalen Grenzübertritt – auch diejenigen, die eigentlich genau wissen, dass sie wahrscheinlich keinen Asylantrag durchbekommen. Das könnte man ausschließen, wenn Sie sagen würden: Nein, wir wollen den Spurwechsel bis zu einem Stichtag. – Aber davon habe ich bis jetzt noch nichts gehört.

Der Spurwechsel ist auch im Referentenentwurf ein Thema, und zwar hin und zurück, auch für Zuwanderer, die wir erst zu uns in den Arbeitsmarkt einladen. Da soll es dann einen Spurwechsel Richtung Asylantrag geben können und natürlich auch wieder den Spurwechsel vom abgelehnten Asylantragsteller hin zum Zuwanderer.

Wie gesagt, wir halten das weiter für das Offenhalten einer Tür für illegale Zuwanderung. Nur wenn Sie jetzt sagen: „Das ist aber nicht so, wir sehen da eine Stichtagslösung“, dann würde ich Ihnen das glauben, sonst nicht.

(Beifall von der AfD)

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, ich habe gestern schon mal angedeutet, dass man beim Rechtskreiswechsels differenzieren muss zwischen denjenigen, die vor der Regelung eines geordneten Einwanderungssystems gekommen sind, die also bereits hier sind, und denjenigen, die im Rahmen der neuen, geordneten Einwanderung zu uns kommen werden.

Es ist doch völlig klar, dass wir bei einer zukünftigen Regelung diejenigen privilegieren müssen, die den Weg der legalen Arbeitsmarktzuwanderung gehen. Ich kann nicht den Weg über das Asylrecht quasi gleichwertig anbieten, sonst konterkariere ich dieses Modell.

Das Entscheidende, das wir hier schaffen wollen, ist, über eine gezielte, gesteuerte Einwanderung von Arbeitskräften auch ein Stück Druck aus dem Asyl herauszunehmen, um tatsächlich zu einer Ordnung zu kommen. Wir brauchen eine vernünftige Differenzierung zwischen individuell Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und denjenigen, die dauerhaft zu uns kommen wollen, die wir uns wie jedes andere Einwanderungsland selbst aussuchen können müssen. Das ist unsere Haltung.

In der Vergangenheit sind bereits sehr, sehr viele zu uns gekommen, die sehr lange Verfahren gehabt haben und bei denen eine Integration stattgefunden hat. Diejenigen jetzt wieder aus der Integration herauszunehmen und abzuschieben, ist etwas, was die Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen.

Ich sage es noch einmal – unsere Haltung ist hier klar –: Auf der einen Seite gehen wir konsequent gegen Kriminelle und Gefährder vor. Auf der anderen Seite werden wir großzügig gegenüber gut Integrierten sein. Kein Bürger versteht, wenn Sami A. frei in Nordrhein-Westfalen herumläuft und gut integrierte Familien abgeschoben werden. – Danke schön.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es den Wunsch nach weiteren Redebeiträgen aus dem Plenum? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4462 an den Integrationsausschuss – federführend – und den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Mitberatung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf

9   Zehntausende Eltern in Nordrhein-Westfalen fordern fairen Zugang zu frühkindlicher Bildung: Die Kita muss beitragsfrei werden.

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/4452

Ich eröffne die Aussprache. – Herr Dr. Maelzer hat für die antragstellende Fraktion der SPD das Wort.

Dr. Dennis Maelzer (SPD): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zehntausende Eltern in Nordrhein-Westfalen fordern: Die Kita muss beitragsfrei werden. – Wir haben es hier mit einer breiten Bewegung aus der Mitte der Gesellschaft zu tun.

Michael Fleuren ist Familienvater aus Duisburg. Er hat vor Kurzem mehr als 55.000 Unterschriften an den Petitionsausschuss übergeben.

Kurze Zeit später übergab Svenja Stahlschmidt aus Hürth mehr als 68.000 Unterschriften. Hier läuft die Unterschriftensammlung weiter. Inzwischen sind es 81.649 Unterstützer, die gemeinsam mit der zweifachen Mutter den Kampf gegen die Kitamaut führen. Diesen mehr als 135.000 Menschen will die SPD auch hier im Parlament eine Stimme geben.

(Beifall von der SPD)

Als Michael Fleuren vor einigen Wochen mit seiner Frau und seinem kleinen Sohn Henry in den Landtag kam, erzählte er uns, dass viele Familien in seinem Freundeskreis vor der Entscheidung stünden, ob beide Partner wieder in den Beruf einsteigen. Angesichts der horrenden Kitagebühren lohnt sich eine Teilzeitstelle allerdings oft nicht. Für seine Frau Lisa und ihn war aber schnell klar, dass sie Henry die Chance auf frühkindliche Bildung nicht vorenthalten und den Kitaplatz finanzieren wollen.

Meine Damen und Herren, es ist nicht richtig, dass wir Familien in diesem Land immer noch vor eine solche Entscheidung stellen. Das muss aufhören! Schaffen Sie die Kitagebühren ab!

(Beifall von der SPD)

Bei Svenja Stahlschmidt ist es ganz ähnlich. Ihre jüngere Tochter ist in diesem Monat drei Jahre alt geworden. Würde sie nach Düsseldorf ziehen, müsste sie keinen Cent mehr für die Kita bezahlen. Frau Stahlschmidt und ihr Mann haben ein gutes, mittleres Einkommen. Davon gehen aber im Jahr fast 5.000 Euro für die Kita ab. Weil beide Partner Familie und Beruf vereinbaren wollen, benötigen Sie einen 45-Stunden-Platz.

In der Nachbarfamilie verdient ausschließlich der Vater, und das ziemlich gut. Als Alleinverdienerfamilie reicht ihnen aber ein 35-Stunden-Platz. Sie zahlen deshalb weniger für die Kita, obwohl sie über deutlich mehr Einkommen verfügen. Svenja Stahlschmidt sagte zu mir, dass sie das nicht gerecht findet. Und ich sage: Frau Stahlschmidt, Sie haben recht.

(Beifall von der SPD)

Ich habe gesagt, dass die SPD diesen Menschen eine Stimme im Landtag geben will, aber nicht nur das. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind alle zu einer Stellungnahme zu der Petition für beitragsfreie Kitas in NRW aufgefordert worden. Die Antworten wurden auf der Petitionsseite veröffentlicht. Die SPD hat in großer Anzahl geantwortet. Aus keiner der anderen Fraktionen hat es auch nur einen Abgeordneten gegeben, der ebenfalls Stellung bezogen hat – keinen einzigen.

(Zuruf von Iris Dworeck-Danielowski [AfD])

Wir finden, die Menschen haben eine Antwort verdient. Dazu geben wir Ihnen jetzt die Gelegenheit, indem wir eine namentliche Abstimmung beantragen.

(Beifall von der SPD)

Auf der Besuchertribüne sitzen heute nicht nur Frau Stahlschmidt, Herr Fleuren und seine Frau, auch der Landeselternbeirat und der Bundeselternbeirat sind da. Sie alle wollen wissen, wie die Abgeordneten zu ihrem Anliegen stehen. Ich lade jede Kollegin und jeden Kollegen von CDU und FDP herzlich dazu ein, mit Ja zu stimmen.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Maelzer, Entschuldigung, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Kollege Hafke würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Dr. Dennis Maelzer (SPD): Aber liebend gern.

Marcel Hafke (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, lieber Kollege Dr. Maelzer. Sie erzählen hier wieder mit großer Rhetorik, dass Sie für die Beitragsfreiheit eintreten. Mich würde einmal interessieren, warum Sie in den letzten sieben Jahren

(Zurufe von der SPD: Och! – Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

nicht in der Lage waren, die Auskömmlichkeit für Pi mal Daumen – nach Aussage von Herrn Kutschaty – 1 Milliarde Euro sowie die Beitragsfreiheit,

(Zuruf von der SPD: Bis zum Jahresende könnt Ihr das noch machen, dann ist Schluss!)

die nach verschiedensten Berechnungen zwischen 700 Millionen Euro und 1 Milliarde Euro kostet – das ergibt aufgerundet insgesamt rund 2 Milliarden Euro pro Jahr –, zu finanzieren und den Wählern im letzten Jahr entsprechend vor die Augen zu treten?

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe)

Dr. Dennis Maelzer (SPD): Herr Kollege Hafke, ich danke Ihnen ganz herzlich für die Zwischenfrage, weil sie mir auch Zeit gibt, genau dieses Thema in meiner Rede zu beleuchten.

(Beifall von der SPD)

Wir haben in unserer Regierungszeit die Mittel für die Kitas mehr als verdoppelt, um genau 125 %.

(Christian Dahm [SPD]: Hol‘ den Zollstock raus!)

Das war die Leistung von Rot-Grün. Ihre Leistung – ich darf Sie noch einmal daran erinnern – sind 10 %. Das ist der gewaltige Unterschied. Das haben wir gemacht.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU)

Wir haben den Rechtsanspruch für U3 sichergestellt. Wir haben bessere Bedingungen in den Kitas geschaffen. Das alles haben wir in unserer Regierungszeit gemacht. Aber wir haben auch unsere Chancen genutzt: Das letzte Kitajahr in Nordrhein-Westfalen ist beitragsfrei. Auf dem Weg sollten wir weitermachen.

(Beifall von der SPD)

Ich sage Ihnen: Sie haben die Spielräume dazu. 2016 – Norbert Walter-Borjans war noch Finanzminister – hat das Land das erste Mal seit Jahren wieder ein Plus erwirtschaftet. Seitdem haben Sie deutlich mehr als 6 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen. Wie lange sollen denn die Eltern noch auf die Beitragsfreiheit warten? Bis es Geldscheine vom Himmel regnet?

(Beifall von der SPD)

Sie haben gesagt, Sie wollen eine Koalition von Maß und Mitte sein. Frau Stahlschmidt und Herr Fleuren sind Eltern aus der Mitte dieser Gesellschaft, die allerdings über alle Maßen belastet sind. Nehmen wir Ihnen diese Last, die Spielräume sind da!

(Beifall von der SPD)

Ich lade auch die Grünen herzlich ein; ich will das gerne inhaltlich begründen. Bildung ist die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft und sollte daher stets kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für die schulische ebenso wie für die frühkindliche Bildung. Das Einkommen der Eltern darf kein Kriterium für den Zugang sein. Alle Kinder, egal aus welchem Haushalt, sollten das Recht auf kostenlose Betreuung haben.

Wichtig ist auch, das Ziel der Beitragsfreiheit nicht gegen das Ziel eines höheren Qualitätsniveaus auszuspielen. Beides ist von hoher Bedeutung, beide Ziele gilt es zu erreichen.

(Beifall von der SPD)

Nun sind das nicht meine Worte. Es sind die Worte der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Dinslaken.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Die Zeit.

Dr. Dennis Maelzer (SPD): Ich hatte doch die Zwischenfrage so lange beantwortet.

(Heiterkeit)

Es sind die Worte der grünen Ratsfraktion in Dinslaken. Sie sind aber richtig und wichtig, wenn die frühkindliche Bildung nicht länger als Stiefkind behandelt werden soll.

Deshalb, liebe Freundinnen und Freunde der Grünen: Wir haben gemeinsam gejubelt, als wir die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen abgeschafft haben. Lassen Sie mit uns jetzt Zehntausende Eltern jubeln, die fordern: Weg mit den Kitagebühren in Nordrhein-Westfalen!

(Beifall von der SPD)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Dr. Maelzer. Seien Sie gewiss, wir machen das hier oben nicht zum ersten Mal und sind sehr gewissenhaft, was das Anhalten der Zeit angeht. Deshalb bekommen gleich auch alle dieselbe Chance der geringfügigen Redezeitüberziehung. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Kamieth jetzt das Wort.

Jens Kamieth (CDU): Schönen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende der Antrag der SPD-Fraktion – wohlgemerkt: nur der SPD-Fraktion –

(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ihr habt leider nicht mitgemacht!)

macht mich ein wenig betroffen,

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

zeigt er doch ganz deutlich, dass Sie ganz offensichtlich unter Politikamnesie leiden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Es war im September 2017, als Sie zuletzt die gebührenfreie frühkindliche Bildung forderten. Der Antrag trug den Titel „Schwarz-Gelbe Hoffnungen ruhen allein auf Martin Schulz und der SPD!“

(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Richtig!)

Meine Damen und Herren, lassen Sie das mal auf sich wirken.

Wenn ich Ihren aktuellen Antrag lese, stellt sich auch mir die Frage, die gerade in der Zwischenfrage zu Recht angeklungen ist: Warum haben Sie das, was Sie fordern, nicht selbst gemacht, als Sie verantwortlich waren?

(Beifall von der CDU und der FDP – Gordan Dudas [SPD]: Dann haben Sie nicht zugehört!)

Sie hätten ja nur, wie Sie hier schreiben, eine entsprechende Prioritätensetzung vornehmen müssen, um die rund 700 Millionen Euro im Jahr für die Beitragsfreiheit lockerzumachen.

(Gordan Dudas [SPD]: Dann können Sie jetzt zustimmen!)

– Das hätten Sie doch machen können.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Kamieth, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Jetzt würde Ihnen gern Herr Dr. Maelzer eine Zwischenfrage stellen.

Jens Kamieth (CDU): Ich habe es erwartet.

Dr. Dennis Maelzer (SPD): Herr Kamieth, die entsprechenden Haushaltsanträge haben wir ja gestellt. Es lässt sich also alles abbilden.

Sie haben eben auf Martin Schulz und auf unseren Antrag rekurriert, dass CDU und FDP auf die SPD in Berlin hoffen. Da Sie in Ihrem Koalitionsvertrag geschrieben haben, dass Sie, wenn das Geld vom Bund käme, bereit wären, da etwas zu machen, frage ich: Würden Sie mir bestätigen, dass die SPD die einzige Partei ist, die im Bundestagswahlkampf Gebührenfreiheit gefordert hat und die jetzt mit dem Gute-Kita-Gesetz auch Mittel dafür bereitstellt?

(Beifall von der SPD)

Jens Kamieth (CDU): Ich weiß nicht, ob es Ihrer Ministerin in Berlin bekannt ist,

(Regina Kopp-Herr [SPD]: Das ist auch Ihre! – Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

dass die Partei Gelder zur Verfügung stellen möchte. Nach meinem Dafürhalten machen das immer die Regierungen bzw. das Parlament.

Aber wenn Sie es als Wohltat ansehen, dass über einen sehr kurzen Zeitraum 400-Millionen-Euro-Tranchen zur Verfügung gestellt werden mit sehr engen Voraussetzungen, wie das Geld verwendet werden kann, dann liegen Sie in meinen Augen falsch.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Genau, ihr lagt richtig!)

Entscheidend ist doch, dass wir eine nachhaltige, dauerhaft auskömmliche Finanzierung brauchen. Wenn wir dann die Qualität gesteigert haben, können wir auch an die Beitragsfreiheit denken.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Lassen Sie mich eines feststellen: Das letzte Kitajahr vor der Einschulung ist und bleibt beitragsfrei.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Jawohl!)

Meine Damen und Herren, ich betone, dass wir auch weitere Schritte in Richtung Beitragsfreiheit unternehmen werden. Sie haben offensichtlich in unseren Koalitionsvertrag hineingeschaut. Darin steht, dass wir die Beitragsfreiheit wollen. Aber wir wollen sie zunächst als zweiten Schritt, dann, wenn die Qualität stimmt und wir eine auskömmliche Finanzierung haben.

(Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Wie ist die Zeitschiene? – Gordan Dudas [SPD]: Das habt ihr schon jetzt gefordert! – Gegenruf von Josef Hovenjürgen [CDU] – Gordan Dudas [SPD]: Jeden Tag!)

In dem Zusammenhang erlauben Sie mir noch folgende Anmerkung: Aus pädagogischen Gründen, lieber Kollege Dr. Maelzer, ist es sicherlich sinnvoll, das erste Kitajahr beitragsfrei zu machen. Sie haben damals eine Anhörung durchgeführt, und alle Experten haben bestätigt, dass das erste Kindergartenjahr beitragsfrei sein muss.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Machen Sie doch!)

Denn dann hat es den maximalen pädagogischen Effekt. Sie haben sich damals entgegen den Ratschlägen der Sachverständigen für das letzte Kitajahr entschieden. Und warum? Das haben Ihnen die Haushälter gesagt: weil es billiger ist. – Sie haben sich damals für die Billiglösung entschieden.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Kamieth, Entschuldigung, dass ich Sie ein zweites Mal unterbreche. Jetzt gibt es den Wunsch nach einer Frage bei Herrn Kollegen Müller von der SPD-Fraktion.

Jens Kamieth (CDU): Ja, kenne ich auch.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Bitte schön. Das Mikro ist frei.

Frank Müller (SPD): Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. Sie haben gerade aus Ihrem Koalitionsvertrag zitiert und die Schritte beschrieben. Ein Koalitionsvertrag ist ja mit Blick auf die Wahlperiode abgeschlossen. Können Sie uns noch einmal genau sagen, wann die Gebührenfreiheit innerhalb dieser Wahlperiode kommen wird? Sie müsste dann ja spätestens im Jahr 2021/22 erfolgen.

Jens Kamieth (CDU): Sie haben möglicherweise mitbekommen, dass wir uns in KiBiz-Beratungen befinden. In dem Zuge wollen wir das anpacken, was Sie sieben Jahre lang nicht angepackt haben.

(Beifall von der CDU und der FDP – Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Das glaubt Ihnen keiner, was Sie da erzählen!)

Wir wollen eine Qualitätssteigerung, wir wollen eine nachhaltige Finanzierung.

(Frank Müller [SPD]: Wann kommt die Gebührenfreiheit?)

Wir wollen nicht mehr in eine Situation kommen, dass Träger sagen: Wir können die Kita nicht mehr betreiben, weil wir nicht genug Geld haben. – In der Situation sind wir gewesen.

Sie sagen jetzt, dass Zehntausende von Eltern die Beitragsfreiheit wollen. Ich kenne diese Stimmen.

(Zuruf von Frank Müller [SPD])

Ich kenne aber auch Stimmen, die sagen: Wir wollen lieber Qualität; uns ist die Qualität wichtiger.

(Carsten Löcker [SPD]: Ach so! Gar keine Beiträge! – Christian Dahm [SPD]: Fragen wir die Eltern doch mal!)

Es ist nun nicht so, als ob ich das als Einziger sage. Wir sind da in sehr prominenter Gesellschaft. Die kommunalen Spitzenverbände beispielsweise sagen: Qualität geht vor Beitragsfreiheit.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Das Institut der deutschen Wirtschaft sagt: Qualität geht vor Beitragsfreiheit.

Auch die von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, in Ihrem Antrag erwähnte Bertelsmann Stiftung sagt, dass es wichtiger ist, Qualität zu haben als Beitragsfreiheit.

Sie ziehen den ElternZOOM der Bertelsmann Stiftung heran. Dieser sagt aber doch, dass die meisten Eltern sogar bereit wären, mehr für Kitas zu bezahlen, wenn die Qualität besser wird.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, die NRW-Koalition entspricht dem expliziten Wunsch nach mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Das ist unser wichtigstes Ziel.

Da stehen wir auch vor der Umsetzung. Wir stehen für den umfassenden Neustart in der frühkindlichen Bildung nach sieben Jahren rot-grünen Stillstands. Ich will die Schlaglichter, die wir hatten, noch einmal benennen:

Wir haben erstens das Rettungspaket auf den Weg gebracht. Wir haben jetzt zweitens die Anschlussfinanzierung bis zum Kindergartenjahr 2019/2020 sichergestellt.

(Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD])

Wir werden drittens die Investitionen in Kindertageseinrichtungen, in die Kindertagespflege stemmen. Das sind 94 Millionen Euro, die wir im Haushalt haben.

Wir haben viertens für die Zeit ab 2019 die nicht abgerufenen Gelder wieder in den Haushalt hineinholen können. Es ist ein großer Erfolg für den Familienminister, dass er diesen ganz neuen Weg gegangen ist. Als i-Tüpfelchen haben wir gestern endgültig beschlossen: Es gibt noch mal 30 Millionen Euro, die aktuell sofort zur Verfügung stehen.

Dann werden wir fünftens noch ein Kinderbildungsgesetz auf den Weg bringen, das genau das hinbekommt, was Sie sieben Jahre nicht geschafft haben, nämlich eine auskömmliche, dauerhaft tragfähige Kitafinanzierung hin zu mehr Qualität und mehr Flexibilität.

Meine Damen und Herren, wir lassen uns dabei von dem einen Ziel leiten: Wir wollen Aufstieg für alle, und das von Anfang an. Wir werden die Schritte konsequent und entschlossen fortsetzen.

Wir freuen uns, wenn Sie uns durch Ihre Anträge immer wieder die Gelegenheit geben, erneut deutlich zu machen, wie wichtig uns eine gute Qualität in Kitas ist. Wir haben das fest im Blick und werden das tun, was Sie in der ganzen Zeit nicht geschafft haben. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen, haben sieben Jahre lang geschlafen. Wir handeln.

(Zuruf von der SPD: Sollen die Eltern jetzt zwischen mehr Qualität und mehr Geld wählen?)

Vielen Dank und alles Gute für die anstehende Weihnachtszeit und den Jahreswechsel. Vielleicht bekommen wir noch einen friedlichen Abschluss dieses Tagesordnungspunktes hin.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. – Ich will noch mal auf eines hinweisen: Ich habe gesehen, dass eine weitere Zwischenfrage beantragt worden ist. Aber § 34 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung besagt, bei einer Rede sollen nicht mehr als zwei Zwischenfragen zugelassen werden. Den Paragrafen habe ich jetzt für diese Debatte für mich zu Rate gezogen.

Der nächste Redner ist Herr Kollege Freynick von der FDP-Fraktion.

Jörn Freynick (FDP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen vor allen Dingen von SPD und Grünen! Wenn Sie sich fragen, wie lange Sie sich das mit den sieben Jahren noch anhören müssen, gebe ich Ihnen schon die Garantie darauf, dass Sie sich auch noch die nächsten sieben Jahre anhören können,

(Zurufe von der SPD)

dass Sie sieben Jahre lang nichts getan haben.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Das ist ja ein Knaller! Ein Knaller bist Du! – Weitere Zurufe von der SPD)

Besonders in Bezug auf die Kitas haben wir als Regierung ein marodes System mit zahlreichen Baustellen vorgefunden,

(Zuruf von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Baustellen, die Sie jahrelang nicht angerührt haben. Diese Baustellen arbeitet die Landesregierung nun kontinuierlich ab.

Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Lösung geht dabei nicht nach dem Wünsch-dir-was-Prinzip. Zu Regierungszeiten wussten das offensichtlich auch noch die SPD und die Grünen.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Entschuldigung, dass ich Sie bereits unterbrechen muss. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage bei Herrn Kollegen Dudas.

Jörn Freynick (FDP): Ja, bitte.

Gordan Dudas (SPD): Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben ja gerade gesagt, dass wir uns das mit den sieben Jahren auch noch die nächsten sieben Jahre anhören müssen. Gehe ich also recht in der Annahme, dass Sie die von Ihnen im Koalitionsvertrag vereinbarte Beitragsfreiheit in den nächsten Jahren nicht umsetzen werden?

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Jörn Freynick (FDP): Herzlichen Dank, Herr Kollege, für diese Frage. Es geht natürlich um den Punkt, dass Sie sieben Jahre lang untätig gewesen sind und für die Kinderbetreuung in unserem Land bei Weitem nicht genug getan haben. Sie haben es leider versäumt, ein neues Kinderbildungsgesetz auf den Weg zu bringen.

(Beifall von der FDP – Sarah Philipp [SPD]: Das ist aber noch keine Antwort!)

Sie haben versäumt, es richtig zu evaluieren. Sie haben es auch versäumt, neue Weichenstellungen vorzunehmen. Das halten wir Ihnen vor, und das werden wir Ihnen auch noch die nächsten sieben Jahre vorhalten.

(Zuruf von Stefan Kämmerling [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD)

So, ich fahre in meiner Rede fort.

Die SPD hat es leider nicht geschafft, den Betrieb von Kitas auskömmlich zu finanzieren. Diese mussten wir dann auch mit einem Rettungspaket vor der Pleite retten. Kaum in der Opposition, finden die Sozialdemokraten auf einmal den Mut, schon zum nächsten Jahr Millionen an Mehrausgaben zu beantragen. Nur ein kleines bisschen von diesem Mut schon zu Regierungszeiten hätte vielen Kindern in NRW und deren Eltern massiv geholfen.

Wir versprechen den Eltern nicht das Blaue vom Himmel. Überhaupt halten wir uns eher an die Devise, statt anzukündigen lieber mehr zu machen. Deshalb setzen wir ganz klare Prioritäten und kümmern uns als Erstes um die drängendsten und wichtigsten Bereiche. Ausschlaggebend ist für uns dabei immer an allererster Stelle das Interesse der Kinder und als Zweites selbstverständlich das Interesse der Eltern.

Unaufschiebbar war zunächst die Bewahrung der Kindertageseinrichtungen vor der Pleite und der drohenden Schließung durch viele Träger. Dem haben wir mit dem Rettungspaket entgegengewirkt. Dadurch konnten wir den Erhalt der Einrichtungen dann sichern.

Das nächste Ziel ist es nun, eine auskömmliche Finanzierung über eine KiBiz-Reform dauerhaft zu gewährleisten; denn nur so können wir verhindern, dass Träger erneut in Existenznöte geraten.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes, dessen Entwurf die Landesregierung Anfang 2019 vorlegen will, wird hier ein Meilenstein gesetzt. Die beschriebene Reform des KiBiz hat zum Ziel, die Finanzierung der Kinderbetreuung in NRW dauerhaft auskömmlich zu gestalten, die Qualität der Betreuung gemeinsam mit den Kommunen, Trägern und Einrichtungsleitungen zu verbessern und die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher besser auszugestalten.

Zentral ist für uns, dass alle Kinder eine für sie geeignete Betreuung erhalten. Wir werden daher auch zukünftig in den Platzausbau investieren. Dieser Platzausbau kommt dann auch den Eltern und einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugute.

Viele Eltern wünschen sich zudem mehr Flexibilität in der Betreuung. Ziel ist außerdem auch, dass Kinder nicht nur fremdbetreut werden, sondern dass wir uns durch flexible und individuelle Betreuungsmöglichkeiten am Bedarf orientieren. Wir müssen uns an den Eltern und den Kindern orientieren und sehen, dass die Kinder dann betreut werden, wenn sie es brauchen.

Die genannten Qualitätsverbesserungen in der Kinderbetreuung und die erhöhte Flexibilität bei den Öffnungszeiten haben dabei zeitliche und finanzielle Priorität.

Selbstverständlich verlieren wir daneben nicht die finanzielle Belastung von Familien aus dem Blick. Perspektivisch bleibt das Ziel der Landesregierung, die Elternbeiträge weiter zu reduzieren. Finanzielle Spielräume nach der Qualitätsverbesserung, der Investition in zusätzliche Plätze und die Flexibilisierung von Öffnungszeiten wollen wir daher auch für die weitere Reduzierung der Elternbeiträge verwenden. So haben wir es ja auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Zusätzlich zu der bereits jetzt geltenden Beitragsfreiheit des letzten Kita-jahres wollen wir Familien kurzfristig auch steuerlich entlasten, indem wir den Betrag, den Familien für Betreuungskosten geltend machen können, anheben. Dies kommt dann den Familien zugute, die über 6.000 Euro im Jahr für die Kinderbetreuung zahlen.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Freynick, Entschuldigung …

Jörn Freynick (FDP): Das sind in erster Linie Familien mit zwei Kindern im Kitaalter, die oft beruflich oder familiär bedingt größere Stundenkontingente für die Kinder gebucht haben.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Ich muss Sie leider ein zweites Mal unterbrechen, wie Sie bemerkt haben. Dieses Mal würde Ihnen gerne Herr Kollege Maelzer eine Zwischenfrage stellen.

Jörn Freynick (FDP): Sehr gerne, bitte.

Dr. Dennis Maelzer (SPD): Sie haben gerade das Thema „Steuerliche Entlastung von Eltern“ angesprochen und dankenswerterweise auch gesagt, dass das Familien betrifft, die über 6.000 Euro im Jahr für die Kinderbetreuung bezahlen müssen. Wären Sie denn bereit, mir zuzustimmen – wir haben ja eine Große Anfrage unter anderem auch zu diesem Thema gestellt –, dass weit über 90 % der Eltern in Nordrhein-Westfalen durch diese Maßnahme keinen einzigen Cent mehr in der Tasche haben werden?

Jörn Freynick (FDP): Ich sage, dass vor allen Dingen die Eltern, die mehrere kleine Kinder haben, davon profitieren werden.

(Zuruf von der SPD: Wie denn?)

Das halte ich für sehr wichtig. Da, lieber Kollege Maelzer, ist der Staat absolut treffsicher. Das halte ich für vollkommen richtig.

(Beifall von der FDP)

Deshalb gibt es da überhaupt kein Vertun. Genauso werden wir das umsetzen, und so ist es richtig.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Beantworten Sie auch irgendwann einmal Fragen? – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie fördern Familien mit 150.000 Euro Einkommen!)

– Ich habe ja nicht von Einkommen gesprochen, ich habe von den Betreuungskosten geredet. Ich habe hier eine ganze Liste von Städten, bei denen Familien mit zwei Kindern diesen Betrag sofort erreichen, und genau um diese Eltern geht es. Das wird das Ziel sein, das wir damit ansteuern wollen.

(Zuruf von der SPD: Können Sie die Frage beantworten?)

Die NRW-Koalition aus Freien Demokraten und Christdemokraten setzt einen klaren Schwerpunkt für bestmögliche Bildung schon für die Kleinsten.

Mit dem Kita-Rettungspaket und der vorliegenden Übergangsfinanzierung konnten wir bereits klare Qualitätsverbesserungen in der Kitalandschaft erzielen. Mit zusätzlichen 30 Millionen Euro noch im Jahr 2018 und 94 Millionen Euro für das Jahr 2019 beschleunigen wir den Platzausbau.

Im Frühjahr nächsten Jahres wird mit der auskömmlichen Finanzierung über das neue KiBiz ein weiterer Meilenstein folgen. Diesen Weg der Stärkung frühkindlicher Bildung und der Entlastung von Familien werden wir dann sukzessive weitergehen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Freynick. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Paul.

Josefine Paul (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Freynick, aber auch Herr Kollege Kamieth, die Frage, wer sich was wie lange wird anhören müssen, ist meines Erachtens noch nicht ausgemacht. Denn bislang ist es über Ankündigungen, was Sie alles Tolles machen werden, nicht wirklich weit hinausgegangen.

(Zurufe von der FDP)

Ja, das eine oder andere Rettungspaket wurde auf den Weg gebracht, und den Rest der Zeit wurde erzählt: Jetzt kommt er, der ganz große Wurf. – Seitdem warten wir, dass er jetzt endlich mal kommt.

(Beifall von Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD])

Ich bin nach wie vor optimistisch, dass das irgendwann auch mal passieren wird, aber ich vermute, dass noch nicht ganz geklärt ist, ob 2022 die Geschichte vielleicht doch lauten wird: Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet. Wir werden sehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Klar ist: Gute frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zur Teilhabe und zur Chancengerechtigkeit. Ich denke, das steht hier im Hause völlig außer Frage. Damit ist Elementarbildung eine wichtige Grundlage für gelingende Bildungsbiografien. Das bedeutet, wir brauchen gute Kitas und damit gute Chancen für alle Kinder in diesem Land.

Dazu brauchen wir – ich habe es gerade schon angedeutet – jetzt endlich den angekündigten großen Wurf. Herr Kollege Freynick hat vorhin gesagt: Jetzt wird weniger angekündigt, jetzt wird tatsächlich groß geworfen. – Bislang wurde in der Tat viel angekündigt, aber passieren tut relativ wenig. Da muss man jetzt mal handeln!

Daher erwarten wir von dem großen Wurf in einem neuen Kita-Gesetz, dass vor allem die Qualität in den Blick genommen wird und eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels erfolgt. Das muss im Mittelpunkt stehen. Wir brauchen ausreichend Fachkräfte; denn vor welchen Situationen stehen wir sonst im Kitaalltag? Das ist doch eines der Probleme, dass Eltern bisweilen vor quasi verschlossenen Türen stehen, weil die Fachkräfte fehlen. Das ist ein Beitrag zu mehr Qualitätssicherung, den wir dringend angehen müssen. Dazu bedarf es jetzt wirklich des so großartig angekündigten großen Wurfes.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dazu gehört aus unserer Sicht auch, dass wir endlich kostenloses gesundes Essen anbieten müssen. Die Frage, ob noch zusätzliche Kosten auf die Eltern zukommen, muss klar mit Nein beantwortet werden. Das gehört zu einem ganzheitlichen pädagogischen Konzept dazu.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch das Thema „Elternbeiträge“ wird in einem solch großen Wurf – wie groß er auch immer werden wird – zu klären sein. Es steht außer Frage – das hat die Große Anfrage der SPD gezeigt –, dass wir, was die Beiträge angeht, in NRW einen absoluten Flickenteppich haben. Ja, das ist ungerecht.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Auch Sie werden es nicht anders sehen können, dass der Wohnort offensichtlich darüber entscheidet, welche Beiträge zu zahlen sind.

Es wird ja immer beschrieben, wie riesig die Herausforderungen sind. Die Ankündigungen des Ministers und auch der regierungstragenden Fraktionen sind groß – allein, die Taten bleiben bis lang überschaubar.

Neben den Fragen zur Qualitätsverbesserung, die ich gerade schon angesprochen habe, werden Sie auch Antworten dazu liefern müssen, wie Sie das Gebührenchaos in Nordrhein-Westfalen endlich in den Griff bekommen wollen.

Aus unserer Sicht ist eine Antwort darauf das gebührenfreie letzte Kitajahr. Es ist erstaunlich, dass sich Schwarz-Gelb das jetzt immer auf ihre Fahnen schreibt,

(Beifall von den GRÜNEN)

obwohl sie eigentlich nie dafür gewesen sind. Gut aber, dass Sie dabei geblieben sind. Das ist ein vernünftiger Einstieg in die Beitragsfreiheit.

Ich habe noch einen weiteren Punkt, der aus unserer Sicht eine vernünftige und soziale Schrittigkeit in Richtung Gebührenfreiheit beschreibt. Eines ist doch klar: Am Ende werden wir dazu kommen müssen, dass die Kitas in Nordrhein-Westfalen gebührenfrei sind.

Ein erster Schritt in diese Richtung, den Sie jetzt unbedingt angehen müssen, ist die Rückkehr zur landeseinheitlichen Beitragstabelle, um dem derzeit herrschenden Chaos endlich zu begegnen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, dass es eine generelle Beitragsbefreiung für die unteren Einkommen geben muss. Das ist eine sozial gerechte Schrittigkeit hin zum Ziel der Beitragsfreiheit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Bildungs- und Beitragsgerechtigkeit darf keine Frage des Wohnortes mehr sein. Wenn man sich als Eltern fragen muss, ob es besser ist, in Düsseldorf zu wohnen, weil hier zwar die Mieten teurer, aber die Kitabeiträge geringer sind, oder ob man besser in Duisburg bleibt, weil dort die Mieten niedriger, dafür aber die Kitabeiträge höher sind, dann ist das einigermaßen absurd und hat mit Bildungsgerechtigkeit wirklich gar nichts mehr zu tun.

(Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE])

Klar ist auch – und das ist schon angeklungen –, dass die unteren Einkommen nicht länger übermäßig belastet werden dürfen. Diverse Studien haben gezeigt, dass insbesondere niedrige Einkommen durch Kitabeiträge prozentual höher belastet werden als höhere Einkommen.

Also, Herr Minister: Gehen Sie die Beitragsfreiheit an, indem Sie endlich zur landeseinheitlichen Beitragstabelle zurückgehen und indem Sie die niedrigen Einkommen von der Beitragspflicht befreien.

Das alles sind erste Schritte hin zu einer generellen Beitragsfreiheit. Wir sind uns hoffentlich in dem Ziel einig, dass Bildung in diesem Land kosten‑ und beitragsfrei sein muss.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Für die AfD-Fraktion spricht Frau Kollegin Dworeck-Danieloswki.

Iris Dworeck-Danielowski (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen über einen Antrag, der gleich zwei Lieblingsthemen der SPD aufgreift: frühkindliche Bildung in der Kita und natürlich die soziale Gerechtigkeit.

(Zuruf von der SPD: So ist das! Sehr gut!)

Sie haben meiner Partei kürzlich unterstellt, dass wir kein echtes Interesse daran hätten, dass die Migrationsprobleme gelöst würden, weil die AfD damit keine Berechtigung mehr hätte. Analog können wir allerdings annehmen: Sie haben gar kein echtes Interesse an sozialer Gerechtigkeit, weil Sie dann Ihre Berechtigung verlieren würden.

(Beifall von der AfD)

Zumindest kommt einem dieser Gedanke, wenn man Ihren Antrag liest. Ihr Antrag ist nämlich so einfach wie falsch. Allgemeinplätze und Behauptungen folgen aufeinander, zum Beispiel: „Was in den ersten Jahren frühkindlicher Bildung versäumt wird, ist nicht mehr aufzuholen.“ – Wie wahr!

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Deshalb ist es richtig, dass die ersten drei Lebensjahre bestmöglich verbracht werden: Stabilität, liebevolle Fürsorge, Aufmerksamkeit, ausreichend Schlaf, gesunde Ernährung. Ob das in Zeiten extremen Personalmangels und finanzieller Knappheit sowie großer heterogener Gruppen in allen Kitas gleichermaßen geboten werden kann, bleibt fraglich.

Sie selbst räumen ein, dass Kinder nur dann von frühkindlicher Bildung profitieren können, wenn eine hohe Betreuungsqualität gewährleistet wird. Ihrer Meinung nach ist das alles aber kein Problem, sondern nur eine Frage der Priorisierung im Haushalt. Das ist besonders putzig; denn auch jetzt ist die Höhe der Elternbeiträge eine Frage der Priorisierung im Haushalt – im Haushalt der Kommunen.

So gibt es Kommunen wie beispielsweise Düsseldorf, die sehr verträgliche Beiträge erheben und zum Teil gar keine,

(Stefan Kämmerling [SPD]: Warum denn?)

und es gibt Kommunen wie zum Beispiel Köln, die lieber eine halbe Milliarde Euro in eine völlig aus den Fugen geratene Opernsanierung investieren und gleichzeitig die Familien in Bezug auf Kinderbetreuung ganz ordentlich zur Kasse bitten.

In diesen Kommunen sitzen Ihre eigenen Parteikollegen bzw. zum Teil auch Sie selbst.

(Helmut Seifen [AfD]: Herr Ott!)

Die Kommunen sind marode, das ganze Land ist marode – das ist die Konsequenz eines halben Jahrhunderts Sozialdemokratie.

(Beifall von der AfD – Jochen Ott [SPD]: Wie beim Digitalpakt!)

Meine Damen und Herren von der SPD, Sie wollen wie immer von allem mehr: mehr Kitas, höhere Betreuungsqualität –

(Zuruf von der SPD: Jawoll! – Gegenruf von Christian Loose [AfD]: Und mehr Schulden, lieber SPD!)

und alles „für ömsesöns“, wie es so schön in Köln heißt. Sie haben anscheinend nichts, aber auch wirklich gar nichts gelernt.

(Carsten Löcker [SPD]: Sie haben es echt nötig! Das sage ich Ihnen! – Weitere Zurufe)

Andere Länder, die schon beitragsfreie Kitas umgesetzt haben, verleiten doch kaum zur Nachahmung. Der Unmut darüber nimmt stetig zu. Ob in Niedersachsen, Hessen oder Berlin: Überall ist sich die Mehrheit der Eltern einig, dass sie lieber bessere Kitas wollen als kostenlose. Sie sind sogar bereit, mehr zu bezahlen, als sie es bisher getan haben. Diese Meinung hält sich unabhängig vom Einkommen oder der sozialen Schicht der Eltern laut der Bertelsmann Stiftung.

Vor diesem Hintergrund müssen wir die Frage der sozialen Gerechtigkeit in der Tat stellen: Hat ein Kind nicht vielleicht signifikant bessere Bildungschancen, wenn das Elternhaus finanziell so entspannt ausgestattet ist, dass Mama oder Papa sich zu Hause selbst um den Filius kümmern können,

(Zuruf von der SPD: Genau!)

anstatt ihr Kind zum Teil von morgens 8 Uhr bis 17 Uhr in eine qualitativ mäßige Kita zu geben?

(Zuruf von der SPD: Darauf haben wir gewartet!)

Erst Anfang Dezember war die Aussage der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung dazu wieder eindeutig: Der Anspruch an die Betreuungsqualität wird dem Druck, mehr Plätze anbieten zu müssen, weiter weichen.

In dieser Gemengelage fordern Sie beitragsfreie Kitas – das finde ich wirklich abenteuerlich.

(Zuruf von Sarah Philipp [SPD])

Es mag sein, dass die Petenten von „Change.org“ und Co. die Beitragsfreiheit als das Wichtigste ansehen; Studien sagen etwas anderes: Die Mehrheit der Familien in Deutschland bewertet die Beitragsfreiheit als nachrangig. Sie wollen lieber mehr Qualität.

Nicht nur aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Der nächste Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Langguth.

Alexander Langguth (fraktionslos): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde niemals begreifen, wie wenig Vertrauen viele von Ihnen in die Eltern unserer Kinder haben und welch geringe Bedeutung für Sie das Kindeswohl jenseits ewig gleicher Phrasen hat.

Letztlich geht es Ihnen – um mit den Worten von Herrn Finanzminister Olaf Scholz zu sprechen – lediglich um die Lufthoheit über dem Kinderbett. Dabei weisen Studien für deutsche Kitas nur zu etwa 10 % eine gute, aber zu 80 % eine durchschnittliche und zu 10 % sogar eine schlechte Betreuungsqualität aus – und das bei allen Anstrengungen der hart arbeitenden Angestellten.

Im Familienausschuss wurde angesichts des vorhandenen Fachkräftemangels in den Kitas bezüglich der Abwägung zwischen mehr Kitaplätzen bei schlechter Betreuungsqualität oder besserer Betreuungsqualität bei Stagnation beim Ausbau der Betreuungsplätze als einer Wahl zwischen Pest und Cholera gesprochen, weil eine bessere Betreuung bei zügigem Ausbau der Anzahl der Betreuungsplätze eben unmöglich ist.

Sie, sehr verehrte Abgeordnete der SPD, wissen das ganz genau, schreiben aber das Gegenteil in Ihren Antrag. In dieser Situation lassen SPD und Grüne wirklich keine Überlegung aus, wie die Bedarfe an Betreuungsplätzen weiter gesteigert werden können. Längere Öffnungszeiten und immer mehr Plätze, die angeboten werden sollen – das alles muss in der jetzigen Situation zulasten der Betreuungsqualität gehen. Wie könnte es denn nicht?

Es ist doch bekannt, dass durch zu viele Kinder auf zu wenige Erzieher und zu lange Fremdbetreuung für Kinder das Risiko chronischer Stressbelastung, Stimmungseintrübungen und Verhaltensauffälligkeiten steigt und noch lange nach dem Kitabesuch erhalten bleibt.

Immer wenn Fremdbetreuung sinnvoll oder nötig ist, müssen mehr Erzieher weniger Kinder betreuen. Hierbei ist so gut wie irgend möglich auf eine geringe Personalfluktuation zu achten.

Das ist wichtig für die Bindungsfähigkeit der Kinder – auch wenn Sie sich mit der Bindungsfähigkeit der Kinder zumindest in diesem Antrag wieder einmal wenig aufhalten. Liebe Kollegen der SPD: Gerade sie ist ein zentraler Schlüssel zum späteren Lernerfolg.

Wenn Sie den Eltern gerne kollektiv die Erziehungsfähigkeit absprechen, so sei doch noch einmal gesagt: Gerade für Kinder bis zum Alter von drei Jahren ist die beste Betreuung im Sinne einer gesunden Entwicklung und einer gesunden Bindungsfähigkeit die in der Familie.

Sie hingegen tun fast alles, um noch mehr Kinder in noch jüngerem Alter in einem noch größeren zeitlichen Umfang fremdbetreuen zu lassen. Für wen auch immer Sie glauben, gute Politik zu machen – für die Mehrheit der Kinder ist es sicherlich nicht zu ihrem Wohl. Besinnen Sie sich! Kinder sind unsere Zukunft! Ihr Wohl sollte uns allen Priorität sein. – Vielen Dank.

(Beifall von Frank Neppe [fraktionslos])

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Langguth. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Dr. Stamp das Wort.

Dr. Joachim Stamp*), Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben quasi in jeder Sitzungswoche die Diskussion um die Finanzierung unserer Kindertageseinrichtungen. Es ist immer wieder bemerkenswert, wenn vom Kollegen Dr. Maelzer hier vorgetragen wird, wir würden nicht handeln.

Wir haben – Herr Maelzer, das können Sie nicht wegdiskutieren –, nachdem Sie sieben Jahre nicht entsprechend gehandelt haben …

(Beifall von der FDP – Christian Dahm [SPD]: Darauf haben wir schon gewartet! – Weitere Zurufe von der SPD)

– Das können Sie doch nicht wegdiskutieren! Ich will das mal ganz deutlich sagen: Auch Ihre Fraktion hat die Kollegin Kampmann damals im Regen stehenlassen. Die hätte nämlich gerne, aber Sie haben es in der Koalition doch nicht durchgesetzt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Da stelle ich mich eher in die Ecke und schäme mich, Herr Maelzer, anstatt hier jeden Monat die gleiche Aufführung zum Besten zu geben.

Wir sind diejenigen, die als erste Handlung eine halbe Milliarde Euro in das System gesteckt und dafür gesorgt haben,

(Beifall von der CDU und der FDP)

dass kein Kindergarten in Nordrhein-Westfalen schließen muss. Und wir sind diejenigen, die jetzt mit der Übergangsfinanzierung eine Überleitung zur Qualitätssteigerung vornehmen, die wieder ein Gesamtvolumen von 450 Millionen hat. Das sind Kraftanstrengungen, von denen haben Sie doch nur geträumt!

(Beifall von der FDP – Zurufe von der SPD)

Da haben Sie sich nicht durchsetzen können. Vielleicht waren die Schmetterlinge oder die Wanderkröten wichtiger. Jedenfalls haben die Kinder nicht so im Mittelpunkt gestanden, wie es notwendig gewesen wäre. Das ist Fakt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich habe hier vom ersten Moment an eine klare Reihenfolge vorgegeben, wie wir an die Sache herangehen.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Entschuldigung, Herr Minister …

Dr. Joachim Stamp*), Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Ich führe jetzt erst einmal aus.

Wir haben eine klare Reihenfolge vorgegeben. Wir haben zunächst ein Trägerrettungsprogramm aufgelegt, damit keine Kita schließen muss. Als Zweites sorgen wir dafür, dass das System auskömmlich ist, damit die Träger wieder dauerhaft planen können. Im dritten Schritt gehen wir an die Qualitätsverbesserung. Und wenn wir es dann noch on top schaffen – weil es möglicherweise Bundesgelder gibt –, dann werden wir zusehen, ob wir auch bei den Beiträgen noch etwas angehen können. An dieser Priorisierung hat sich nichts geändert.

Jetzt seien Sie nicht zu ungeduldig, liebe Frau Paul. Ich weiß, das ist – das haben Sie letztens gesagt – nicht Ihre Stärke. Es gibt einen süddeutschen Fußballmanager, der gesagt hat: Der Weihnachtsmann ist nicht der Osterhase. – Mit Blick auf Frau Paul sage ich: Knecht Ruprecht auch nicht.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich versichere Ihnen: Sie werden nicht bis Ostern warten müssen, sondern Sie werden unser Konzept vorher bekommen. Ich bin sicher, es wird ein umfassendes, gutes Paket sein,

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

das für unsere Jüngsten in Nordrhein-Westfalen gemacht ist, das für die Familien in Nordrhein-Westfalen gemacht ist, das wir fair – gemeinsam mit den Trägern, mit den Eltern und mit den Kommunen verabredet – auf den Weg bringen werden. Darauf freue ich mich.

Bis dahin wünsche ich Ihnen noch eine gesegnete restliche Adventszeit, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Minister. – Damit sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 9.

Bevor wir zur namentlichen Abstimmung kommen, hat Frau Kollegin Beer gemäß § 47 unserer Geschäftsordnung um das Wort zu einer persönlichen Erklärung gebeten.

Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Ausführungen sind wichtig, weil sicherlich viele diese Debatte verfolgen wollen. Ich beziehe mich auf das Anfangsstatement von Dr. Maelzer.

Wir haben im Petitionsausschuss einvernehmlich mit allen Fraktionen einen Brief an die Organisatoren derjenigen geschrieben, die in Open Petition eine entsprechende Petition eingelegt haben und darum gebeten, dass wir als Landtag – egal ob 50.000 Menschen unterschreiben oder sich ein Elternteil an uns wendet – eine direkte Eingabe bekommen. Deswegen haben wir darauf auch nicht reagiert. Das ist aber leider auf der Seite nicht vermerkt. Das gehört aber zum gesamten Vorgang für alle Kolleginnen und Kollegen dazu.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Ich darf aber auch sagen, dass im November eine Petition eingegangen ist. Diese werden wir jenseits dieser Debatte, die wir geführt haben, natürlich in aller Sorgfalt beraten. Wir werden alle Argumente hören und uns mit den Eltern treffen. Ich finde, das gehört zum Gesamtbild und auch zur Funktion des Petitionsausschusses dazu. Sonst entsteht ein schräges Bild.

Ich bitte, auch in den Fraktionen über die Dinge, die wir im Rahmen des gesamten Parlamentes mit den Eltern austauschen, zu informieren. – Danke schön.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin Beer – das gilt auch für alle anderen, die die Geschäftsordnung kennen –, ich würde herzlich darum bitten, sich § 47 noch einmal anzuschauen. Darin geht es nämlich um Erläuterungen zum Abstimmungsverhalten. Wir hatten Sie extra vorher gefragt, mit welchem Paragrafen Sie Ihre persönliche Erklärung begründen.

In diesem Fall hätte ich auch § 30 nicht ziehen können, weil maximal sehr allgemein und indirekt darauf Bezug genommen wurde.

Bei beiden Paragrafen trifft die Übereinstimmung also nicht hundertprozentig zu. Das merkt man aber immer erst dann, wenn jemand seine Erklärung abgibt.

Es ist so in Ordnung; ich wollte es aber nur noch einmal sagen, weil auch in Zukunft sicher noch Erklärungen abgegeben werden.

Wir sind also am Ende der Aussprache angelangt.

Nun kommen wir zur Abstimmung. Die Fraktion der SPD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem soeben debattierten Antrag beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung – wie Sie wissen, und wie wir es heute schon zweimal praktiziert haben – durch Aufruf der Namen. Herr Kollege Franken wird gleich den Namensaufruf vornehmen.

Wir haben die Kolleginnen und Kollegen, die laut Anmeldung beim Präsidium entschuldigt sind, bereits herausgenommen. Wir werden wie vorhin zwei Durchgänge durchführen, zuerst den regulären, und danach schauen wir noch einmal, ob noch Kolleginnen und Kollegen in den Plenarsaal gekommen sind. Wir bitten darum, dass Sie den Geräuschpegel möglichst ganz niedrig halten, weil Ihre Antworten zum Teil sehr schlecht zu verstehen sind.

Wir werden danach – wie heute bereits zweimal praktiziert – die Auszählung vornehmen und dann den Tagesordnungspunkt unterbrechen und einfach mit Tagesordnungspunkt 10 fortfahren.

Herr Kollege Franken, Sie haben das Wort.

(Der Namensaufruf erfolgt.)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Jetzt haben wir den ersten Durchgang des Namensaufrufs beendet. Gibt es Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, die ihre Stimme noch abgeben wollen?

(Minister Lutz Lienenkämper: Ja! – Andreas Keith [AfD]: Ja!)

– Okay. Dann würde ich vorschlagen, dass wir die offenen Namen noch einmal aufrufen. Wegen der schwierigen Akustik bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, laut und deutlich mit Ja oder Nein zu stimmen; alle anderen bitte ich, etwas Ruhe walten zu lassen, damit das auch tatsächlich richtig bei uns ankommt. Ich bitte nun darum, die Personen, deren Stimmen noch offen sind, nochmals zur Stimmabgabe aufzurufen.

(Ein weiterer Namensaufruf erfolgt.)

Sicherheitshalber frage ich noch einmal nach: Gibt es irgendjemanden, der seine Stimme noch nicht abgeben konnte? – Das ist nicht der Fall. Dann beende ich hiermit den Namensaufruf, schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.

Wie bereits angekündigt, werden wir das Ergebnis der Abstimmung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben; Tagesordnungspunkt 9 stellen wir daher einstweilig als noch nicht abgeschlossen zurück.

Ich rufe auf:

10 Leitplanken des freien und fairen Handels stärken

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/4444

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Dr. Nacke das Wort.

Dr. Stefan Nacke (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Globalisierung hat zu dem Bewusstsein geführt, dass wir in einer Weltgesellschaft leben. Alle Differenzierungen – so sagen uns die Soziologen – sind heutzutage Binnendifferenzierungen.

Und: Die Globalisierung ist nicht eindimensional. Wir wirtschaften vor dem Horizont der Weltmärkte, die Wissenschaft erforscht Weltneuheiten, sportlich geht es um Weltmeisterschaften, und Politik ist im Sinne einer Weltinnenpolitik gefordert, Schritt zu halten und die vielfältigen Prozesse der Globalisierung zu gestalten. Es geht darum, Strukturen zu schaffen, die oberhalb der Nationalstaaten für Ordnung sorgen.

Die europäische Einigung ist dabei eine zwingende Antwort auf die Globalisierung. Der Nationalstaat ist zu klein, um die Herausforderungen der Weltgesellschaft politisch zu meistern. Es geht um eine supranationale Politik, die Rahmenbedingungen und damit Anreizstrukturen schafft, mit denen wir unsere Wirklichkeit steuern können.

In diesen Tagen erleben wir in Nordrhein-Westfalen ganz genau, was Weltgesellschaft und Welthandel bedeuten, wenn wir das Ende des Steinkohlebergbaus umsetzen, die Förderung der heimischen Kohle – zuletzt in Bottrop und in Ibbenbüren – beenden und nun auf dem Weltmarkt die Kohle aus Kolumbien beziehen.

Andererseits erleben wir aktuell Debatten, in denen Protektionismus, also die Abschottung vom Prozess der Globalisierung, als die Lösung dargestellt wird. Propagiert wird eine Isolierung im Kontext verdichteter, weltweiter Vernetzung. Es geht wieder um Deals, Handelsbeschränkungen und Zölle. Aber sind das die richtigen politischen Instrumente in einer kleiner werdenden Welt?

In unserem Antrag sprechen wir von den Leitbildern des freien Handels und des fairen Handels. Wir plädieren angesichts der Realität der einen Weltgesellschaft nicht für destruktive Abschottung, sondern für konstruktiven Austausch.

Als politische Instrumente einer weltgesellschaftlichen Politik haben wir einerseits Möglichkeiten, Freihandelsabkommen zu verhandeln und zu schließen. Freihandelsabkommen fördern den Welthandel und damit die Chancen für Wachstum und schnelle Diffusion von Innovationen. Andererseits wissen wir, dass Märkte nur innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen und Ordnungsstrukturen dauerhaft funktionieren.

Deshalb ist die Arbeit an weltweit geltenden Sozialstandards entscheidend. Wir Deutschen sind mit unserem Modell der sozialen Marktwirtschaft gut gefahren – dem Ausgleich von wirtschaftlicher Prosperität und sozialer Sicherheit. Unsere Erfahrung des Rheinischen Kapitalismus gilt es auf die Ebene der Weltgesellschaft zu übertragen.

In einer kleiner werdenden Welt wird auch Verantwortung global, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Alles hängt mit allem zusammen. Wenn wir Rohstoffe und Produkte importieren, sind wir auch für die Bedingungen ihrer Herstellung verantwortlich.

Wir begrüßen und unterstützen deshalb die supranationalen Bemühungen der Vereinten Nationen im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Wir begrüßen ebenso die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation und die Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie der EU.

Doch das dürfen keine bloßen Lippenbekenntnisse bleiben. Internationale Vereinbarungen müssen national und auch bei uns in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Insbesondere geht es um die Durchsetzung der Kernarbeitsnormen der ILO, wobei ich besonders die Abschaffung der Kinderarbeit herausstellen möchte.

Auf Bundesebene wurden im vergangenen Jahr die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und 2016 der Nationale Aktionsplan für die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen. Wir wollen auch in Nordrhein-Westfalen den fairen Handel fördern. Deshalb wollen wir in der öffentlichen Vergabepraxis das Prinzip „billig ist besser“ durchbrechen und insbesondere gegen Kinderarbeit als die schlimmste Form der Ausbeutung vorgehen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deswegen begrüßen wir den von der Landesregierung veröffentlichten Runderlass zur Zertifizierung von Grabsteinen sehr. Denken Sie an die schrecklichen Lebensbedingungen zum Beispiel in den indischen Steinbrüchen, in denen eine Lebenserwartung von weniger als 40 Jahren vorherrscht.

Das Vergaberecht gibt den Kommunen die Möglichkeit, soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen und insbesondere die Nutzung von Produkten aus Kinderarbeit zu verhindern. Wichtig ist, dass die Herstellungsbedingungen transparent werden und durch Zertifikate die Einhaltung von Standards garantiert wird.

Die positiven Effekte eines freien Handels werden erst dann richtig und gut, wenn es ein fairer Handel ist. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir auch von Nordrhein-Westfalen aus die Entwicklung und Weiterentwicklung von Zertifikaten für die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durch die Bundesregierung und die EU begleiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Nacke. – Als nächster Redner hat für die weitere antragstellende Fraktion der FDP Herr Kollege Bombis das Wort. Bitte sehr.

Ralph Bombis (FDP): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Eine simple Wahrheit zu Beginn: Freier Handel hat positive Effekte. Er schafft Chancen – gerade auch für die Menschen in den Ländern, in denen das Wohlstandsniveau geringer ist.

Wenn heute öffentlich über Freihandel gesprochen wird, dann ist das aber leider eine Debatte, die zunehmend von Halbwahrheiten, Lügen, Desinformation und Emotionalisierung geprägt ist – und von teilweise völlig falsch verstandenen Ideen von neuer nationaler Stärke, wie sie zum Beispiel im „America first“ eines Donald Trump zum Ausdruck kommen.

Wir stellen also fest, dass das, was eigentlich Chancen schaffen kann, heute zunehmend in Verruf gebracht wird.

Wir wollen hier als NRW-Koalition ein Zeichen setzen für einen freien und fairen Handel. Wir wollen dafür werben, dass sich der Landtag zu diesem freien und fairen Handel bekennt, mit freien Handelsströmen und fairen Leitplanken. Denn das, meine Damen und Herren, ist etwas ganz Zentrales: Es gilt herauszustellen, dass freier Handel und fairer Handel eben keine Gegensätze sind, sondern dass das eine für uns in unserer sozialen Marktwirtschaft ohne das andere nicht denkbar sein sollte.

(Beifall von der FDP)

Deshalb ist es auch wichtig, hier noch einmal dieses Grundprinzip von Freihandelsabkommen anzusprechen. Es geht darum, mit Verträgen zu fairen Lösungen zu kommen und selbstverständlich auch und gerade hierbei soziale und ökologische Standards festzusetzen.

Das ist eben gerade die Chance, die darin liegt, dass wir als Deutschland oder als Europäische Union damit unsere Werte, unsere Standards, die Struktur der sozialen Marktwirtschaft nicht nur schützen, sondern bestenfalls sogar exportieren können, um damit dann den populistisch auftretenden Kritikern etwas entgegenzuhalten.

(Beifall von der FDP – Helmut Seifen [AfD]: Wen meinen Sie denn damit?)

– Ihr Zwischenruf zeigt ja, dass Sie genau wissen, wen ich damit meine.

(Helmut Seifen [AfD]: Nein, nein, ich frage Sie!)

Das werfe ich diesen populistisch auftretenden Kritikern übrigens besonders vor, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion. Man kann ja über einzelne Punkte in Abkommen durchaus diskutieren, man sollte das aber konstruktiv tun, und man sollte es nicht mit Angstkampagnen verbinden,

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von Christian Loose [AfD] – Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

die Sie nur für kurzfristige politische Geländegewinne nutzen. – Jetzt bleiben Sie doch mal ganz ruhig.

Ich sage auch sehr deutlich: Dabei ist mir völlig egal, ob die Kritik von rechts, also von Ihnen, oder von einem linken politischen Spektrum kommt. Entscheidend ist, dass beides der Idee des Freihandels und damit auch der Idee eines fairen Handels und eines Exports unserer Werte in die Welt schadet.

Deswegen müssen sich natürlich auch alle unter uns, die sich hier mit diesen Kritikern gemein machen, die im Geleitzug mit solchen Kritikern fahren, die nur Polemik und Populismus anwenden, fragen lassen, in welcher Gesellschaft sie sich da befinden und ob sie sich da befinden wollen.

Wenn wir als exportstarkes Land, aber eben nur als einzelnes Land und im Weltvergleich durchaus kleineres Land nicht nur Handel treiben, sondern diese Wertvorstellungen auch global fördern und anderen nahebringen wollen, brauchen wir im Gegenteil nicht weniger Abkommen, sondern wir brauchen mehr Abkommen. Deswegen ist es auch zu begrüßen, dass in diesen Tagen das Abkommen mit Japan auf den Weg gebracht wird.

Zur Wahrheit gehört aber auch dazu, dass wir nicht nur eine globale, sondern auch eine regionale und eine lokale Verantwortung haben. Deswegen wollen wir uns auch dafür einsetzen, dass unsere sozialen und ökologischen Standards nicht nur europa- und weltweit, sondern natürlich auch zunächst einmal bei uns umgesetzt werden.

Deswegen will ich ausdrücklich die Initiative des Arbeitsministers Laumann zur Zertifizierung von Grabsteinen erwähnen, mit der ein gutes Beispiel dafür gesetzt wird, wie die schlimmen Formen von Kinderarbeit zu verhindern sind und gleichzeitig durch ein Zertifikat genau das erreicht wird, dass man eine Orientierungsmöglichkeit hat, wie man hier im Einkauf anders vorgehen kann. Ich sage aber ebenfalls dazu: Hier dürfen wir nicht stehenbleiben, sondern wir müssen auch dazu kommen, dass wir über NRW hinaus denken und solche Dinge am besten exportieren, deutschlandweit, am besten europaweit.

Es gibt andere Aspekte – das will ich deutlich sagen –, die auch dazugehören. Wir sollten als kommunale Verantwortungsträger und als Verantwortungsträger im Land nicht nur das Billiger-ist-besser-Prinzip weiterhin verfolgen. Deswegen ist es auch richtig, die Schwellenwerte bei den Vergabegrenzen für die freihändigen Vergaben entsprechend zu erhöhen, damit gerade die Unternehmen vor Ort, die verantwortungsvoll arbeiten, davon profitieren können, nämlich kleine Handwerksunternehmen mit ihren Mitarbeitern.

Diese Vorteile, die der Freihandel hat, dürfen auf der anderen Seite in der kommunalen Umsetzung natürlich nicht dazu führen, dass es wieder zu bürokratischen Verfahren kommt, wie dies die Vorgängerregierung ohne echte Wirkung gemacht hat. Wir zeigen hier, wie es richtiger, wie es besser geht.

Dieser Antrag, den wir hier vorgelegt haben, ist ein Angebot, ein Antrag, der zusammenführen will, der die Chancen betont, aber gleichzeitig auch die Verantwortung hervorhebt und damit dem Populismus entgegentritt. Ich werbe um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Kollege Bombis. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Kollege Weiß das Wort. Bitte sehr.

Rüdiger Weiß (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Pünktlich zur Weihnachtszeit bringen die CDU und die FDP einen Antrag zum Thema „Fair Trade“ ins Plenum ein. Wir stellen fest, dass sich der Antrag zumindest an einigen Stellen gar nicht so schlecht liest. Immerhin sind verschiedene ursozialdemokratische Botschaften darin enthalten.

Sie beauftragen beispielsweise die Landesregierung, dem freien Handel notwendige Leitplanken der Fairness zu setzen, und möchten, dass das Thema „Fair Trade“ mitgedacht wird, wenn wir über Handel sprechen – ein ehrenwertes Vorhaben, das nicht enger mit unseren Ansinnen, den sozialdemokratischen Ansinnen, verbunden sein könnte.

NRW muss wieder deutlich aktiver werden, was die Umsetzung internationaler Arbeits- und Menschenrechtsstandards angeht, fordern Sie. Auch das unterschreiben wir Sozialdemokraten.

Sogar die ILO-Kernarbeitsnormen heben Sie hervor, im Übrigen ein Herzensprojekt der internationalen Sozialdemokratie.

Sie möchten auch die Kommunen dabei unterstützen, eine faire Vergabepraxis anzuwenden. Bravo, sagen wir dazu. So wollen Sie also die starken Impulse der Vorgängerregierung zu diesem Thema fortsetzen. Das ist ja gut.

Ob es Sinn macht, an dieser Stelle den Brexit in diesen Antrag zu pressen, darf zwar in Bezug auf die thematische Kohärenz bezweifelt werden, aber wir stimmen Ihnen natürlich zu, dass in NRW unbedingt mehr für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen uns und dem Vereinigten Königreich getan werden muss.

Wie gesagt, in Teilen liest sich der Antrag nicht schlecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn beispielsweise der fünfte Punkt der Beschlussfassung grammatikalisch noch einmal überarbeitet werden müsste.

Der Haken an diesem Antrag ist allerdings, dass er von den gleichen Fraktionen kommt, die jahrelang in der Opposition nach einer umsetzbaren Richtlinie für faire öffentliche Beschaffung gerufen haben und diese dann wenige Monate nach der eigenen Regierungsübernahme ersatzlos gestrichen haben.

(Beifall von der SPD)

Der Antrag kommt von den gleichen Fraktionen, die also erst vor wenigen Monaten das Tariftreue- und Vergabegesetz in einem Maße ausgehöhlt haben, dass auf Landesebene am Ende die Leitlinien für faire Beschaffung gar nicht mehr existieren.

Der Antrag kommt von den gleichen Fraktionen, die vorgeben, Kommunen von komplizierten Vergaberegelungen befreien zu wollen, aber tatsächlich nicht das Geringste unternehmen, um alternative Lösungswege aufzuzeigen.

(Beifall von der SPD – Michael Hübner [SPD]: So ist das!)

Er kommt von den gleichen Fraktionen, die zwar mit der Zertifizierung von Grabsteinen, Herr Minister, in einem kleinen Teilbereich die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sicherstellen wollen, aber die überwiegende Mehrzahl kritischer Bereiche wie etwa die Textilverarbeitung oder die Elektroindustrie gekonnt ignorieren.

(Michael Hübner [SPD]: So ist es!)

Der Antrag kommt von den gleichen Fraktionen, die dem breiten ehrenamtlichen Engagement zu diesem Thema – sei es aus dem kirchlichen, dem sozialen oder dem kulturellen Umfeld – regelmäßig die kalte Schulter zeigen, wenn es um ernsthafte, nachhaltige Projekte geht. Das ist zumindest das Feedback, das wir aus Gesprächen immer wieder gespiegelt bekommen.

Und der Antrag kommt von den Fraktionen, die wiederholt bewiesen haben, dass sie wirklich keinen Plan davon haben, wie NRW sich auf einen Brexit vorbereiten soll. Zur Verschleierung dieser Tatsache möchten sie das Thema offenbar bei jeder Gelegenheit mit ein paar wohlklingenden Kommentaren unterbringen.

Sie sehen, meine Damen und Herren: Fairer Handel und Schwarz-Gelb passen in etwa so gut zusammen wie Friedrich Merz und Mittelschicht.

(Zuruf)

– Ja, das ist ein Brüller; das finde ich auch. – Sollte die vorweihnachtliche Stimmung Sie tatsächlich zu überzeugten Verfechtern einer faireren und gerechteren Handelspolitik gemacht haben, begrüßen wir das natürlich. Den Beweis dafür müssen Sie aber nicht in Form von wohlklingenden, allerdings im Grunde blutleeren Anträge liefern, sondern in Ihrer täglichen politischen Arbeit.

Nichts von dem, was Sie seit Ihrer Regierungsübernahme getan haben, meine Damen und Herren, lässt darauf schließen, dass Sie ernsthaft und nachhaltig in fairen Handel investieren möchten.

Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Kollege Weiß. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Remmel das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Johannes Remmel (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich auf das Verfahren beziehen, das hier vorgeschlagen wurde. Die Koalitionsfraktionen schlagen direkte Abstimmung vor. Wenn Sie mit einem solchen Gestus, mit dem Sie in Ihren Reden hier auftreten, eine grundsätzliche Positionsbestimmung des Landtags zu künftigen Handelsabkommen und zu fairem und freiem Handel erzielen wollen, hätte ich erwartet, dass Sie auch Raum für eine ordentliche Fachberatung geben.

Das Thema ist es in der Tat wert, dass wir uns länger und ausführlich damit beschäftigen. Die Zeit ist reif, und die Herausforderungen sind groß, uns in einer Welt neu zu positionieren, bei der Sie richtigerweise erkannt haben, dass Nationalismus, Populismus, Protektionismus und neue Zollschranken aufgezogen werden. Aber Sie haben direkte Abstimmung beantragt. Das wird dem Anliegen meines Erachtens nicht gerecht.

Deshalb noch einmal von dieser Stelle der Appell: Wenn Sie wirklich an einer vertieften fachlichen und inhaltlichen Positionierung interessiert sind, lassen Sie uns das in den Fachausschüssen intensiver diskutieren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Warum und weshalb, will ich Ihnen auch kurz erläutern. Hier ist das Stichwort „Vorweihnachtszeit“ gefallen. In der Tat; die Bilder passen. Der Inhalt ist einfach nicht stimmig. Sie machen den Kurzschluss, dass Sie schlussfolgern, der bisherige Weg des freien Handels sei automatisch auch ein fairer Weg.

Da gibt es nun beredte Beispiele, die Sie selber erwähnt haben. Sie haben sie allerdings in den positiven Bereich eingeordnet. Diese Beispiele sind aber erkennbar total negativ. Es spricht ja Bände, wenn Sie die kolumbianische Kohle als gutes Beispiel für fairen und freien Handel beschreiben. Die Arbeitsbedingungen in Kolumbien und die Art und Weise, wie dort mit Kohleförderung die Natur zerstört wird, sind doch genau das Gegenteil von fairem Handel. Deshalb passt das nicht zusammen.

Mein Eindruck ist: Sie gießen hier mit der Erwähnung der weltweiten Normen im Bereich der Nachhaltigkeit Zuckerguss sehr fein über Tatbestände, die diskutiert und ziseliert werden müssten. Denn die ILO-Arbeitsnorm ist bisher überhaupt nicht implementiert. Sie ist nicht Gegenstand der von Ihnen so gelobten bilateralen Handelsabkommen. Noch nicht einmal die Nachhaltigkeitsstandards, die jetzt auch Leitlinie für politisches Handeln sind, finden in irgendeiner Weise in den von Ihnen nach vorne gestellten Handelsverträgen Erwähnung.

Im Gegenteil! Die Standards des von Ihnen zitierten JEFTA-Abkommens, das jetzt in Kraft gesetzt werden soll, berücksichtigen Umwelt- und Sozialnormen in keiner Weise. Eher das Gegenteil ist der Fall. Beispielsweise wird in Daseinsvorsorgefragen der Wasserwirtschaft eingegriffen. Wasser ist aber keine Handelsware, sondern gehört zur Daseinsvorsorge und muss ausgenommen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Über dieses Abkommen wird Wasser verramscht. Über die Hintertür wird das eingeführt, was bisher in der Europäischen Union zumindest von den liberalen Kräften nicht durchgesetzt worden ist.

Die europäische Handelspolitik braucht einen Neustart. Handelsabkommen dürfen in Zukunft nicht mehr exklusiv geschlossen werden. Sie müssen inklusiv geschlossen werden, also multilateral. Das ist die Devise, die nach vorne geht und die Abgrenzung zu dem hinbekommt, was in Amerika passiert.

Dann gibt es ein paar neue Herausforderungen, die in ihren Redebeiträgen überhaupt nicht vorkommen, die aber angegangen werden müssen. Eine Welt, die auf Digitalisierung umstellt und in der der Kapitalismus in Plattformen global funktioniert, braucht auch in der Handelspolitik entsprechende Leitplanken, die genau diese Fragen regeln.

Wenn eine asiatische Nation wie China Handelspolitik dadurch betreibt, dass Infrastrukturfinanzierung weltweit den Zugang zu Rohstoffmärkten sichert, kommen Sie auch nicht mit Handelsverträgen mit Japan zurecht, sondern müssen andere multilaterale Initiativen ergreifen, um diesen Zugang zu sichern.

Deshalb wirbt meine Fraktion hier noch einmal für intensive fachliche Beratung und keine direkte Abstimmung.

Wenn Sie uns allerdings zu einer direkten Abstimmung zwingen, müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Verena Schäffer [GRÜNE])

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel. – Als nächster Redner erhält für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Loose das Wort.

Christian Loose (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem Antrag von CDU und FDP kommen 15 Mal das Wort „fair“ und mehr als 20 Mal das Wort „frei“ vor. Leider bleiben die Freiheit und die Fairness in Ihrem Antrag dann aber auf der Strecke.

So schüren Sie entgegen jeder Fairness Ängste gegen jeden, der die ausufernde Globalisierung nicht kritiklos hinnimmt. Unter den Globalisierungskritikern sind zum Beispiel auch friedliche Eine-Welt-Organisationen, die durchaus berechtigte Kritik äußern. So ist jede Diffamierung, Herr Bombis, der Würde dieses Hohen Hauses nicht angemessen.

Die AfD selbst steht für einen freien und fairen Handel. Wir setzen dabei vor allen Dingen auf folgende vier Prinzipien:

Erstens. Ein freier Handel setzt voraus, dass es keinerlei Zölle gibt.

Zweitens. Ein freier Handel setzt voraus, dass sich kein Land Vorteile verschafft, indem die Produzenten im Inland subventioniert werden, damit diese billiger als die Ausländer produzieren können.

Drittens. Ein fairer Handel setzt für uns bei fairen Produktionsbedingungen an. Das bedeutet vor allen Dingen, dass jedes Land entsprechende Mindestbedingungen für die Gesundheit von Menschen und Tieren einhalten muss. Ebenso muss in den Ländern Kinderarbeit verboten sein.

(Helmut Seifen [AfD]: Genau so ist es!)

Die Einhaltung der Mindestbedingungen muss in jedem Fall kontrolliert werden.

Viertens. Aus Sicht der AfD müssen Verhandlungen zu den Abkommen transparent geführt werden.

Schauen wir uns den Antrag von CDU und FDP genauer an, sehen wir, Herr Bombis, dass das Hauptaugenmerk Ihres Antrags lediglich auf die Abkommen zwischen den Industriestaaten zielt, zum Beispiel zwischen der EU und Kanada oder der EU und Japan. Die wichtigen Entwicklungsländer ignorieren Sie jedoch.

(Ralph Bombis [FDP]: Blödsinn!)

Außerdem ist das Hauptaugenmerk bei der Verhinderung von Kinderarbeit in Ihrem Antrag lediglich auf die öffentliche Vergabe gelegt.

Das war es im Großen und Ganzen aber mit Ihrem Antrag.

(Ralph Bombis [FDP]: Sie haben meiner Rede nicht zugehört!)

– Darum geht es doch, Herr Bombis, und nicht nur um Ihre Rede. – Darin vermissen wir als AfD eine ganze Menge. Zum Beispiel: Wie sieht der angeblich so freie und faire Handel mit afrikanischen Staaten in Wirklichkeit aus? Aktuell werden die afrikanischen Märkte beispielsweise mit europäischen Hähnchenschenkeln überschwemmt. Ist es für Sie etwa fairer Handel, wenn die Bauern in der EU subventioniert werden, um ihre Hähnchenschenkel nach Afrika zu verkaufen? Da mischen auch deutsche Bauern mit.

(Zurufe von der FDP)

Schauen wir uns dazu den Weltagrarbericht 2016 an.

(Zurufe von der FDP)

– Weltagrarbericht 2016, Herr Bombis! Das ist kein Bericht von uns, sondern der Weltagrarbericht.

(Zuruf von Ralph Bombis [FDP])

– Sie können gerne eine Zwischenfrage stellen oder eine Kurzintervention machen, Herr Bombis. – Dieser Bericht besagt, dass in Liberia Hähnchenschenkel aus der EU für knapp 50 Cent pro Kilogramm importiert werden. Die Geflügelzüchter in Liberia können damit preislich nicht mithalten. Dort liegt der Marktwert von einheimischen Hähnchenschenkeln bei dem Fünffachen, etwa 2,50 Euro pro Kilogramm.

Damit nimmt dieser tolle faire Handel in Kombination mit den Subventionen für die Bauern in der EU den afrikanischen Bauern jede Überlebenschance.

(Beifall von der AfD – Ralph Bombis [FDP]: Sie haben einfach nichts verstanden!)

Diese Entwicklung gibt es auch nicht erst seit zwei Wochen, sondern bereits seit acht Jahren.

Hähnchenteile aus der EU, lieber Herr Bombis, sind nicht das Einzige, was den heimischen Erzeugern in Afrika das Geschäftsmodell ruiniert. So steht die afrikanische Milchwirtschaft in Konkurrenz zu Milchpulver von Nestlé, und die Tomatenbauern werden durch italienisches Tomatenmark aus dem Markt gedrängt. Herr Bombis, das ist das Prinzip „EU first“. Bei den Amerikanern kritisieren Sie das. Das ist reinster Populismus von Ihnen, Herr Bombis.

(Beifall von der AfD – Lachen von Ralph Bombis [FDP])

Wie sieht es mit der Kinderarbeit aus? Die deutschen Autohersteller kaufen günstig für ihre Elektroautos Kobalt aus dem Kongo. Gerade der Kongo ist aber dafür bekannt, dass dort Kinder für die Minenarbeit genutzt werden. Wo ist da Ihr Aufschrei gegen die Kinderarbeit? Kaufen die Kommunen demnächst nur noch Elektroautos, bei denen nachgewiesen wurde, dass das enthaltene Kobalt nicht durch Kinderarbeit gewonnen wird? Dazu sehe ich von Ihnen nichts – ebenso wenig wie beim Neodym für Windräder.

Ich komme zu meinem letzten Punkt, der Transparenz. Kann man es den Menschen wirklich verübeln, dass sie die internationalen Abkommen ablehnen? Dass mit Japan über ein Freihandelsabkommen verhandelt wurde, kam erst 2017 durch einen sogenannten Leak heraus. Da wurde bereits seit vier Jahren mit Japan verhandelt. Wie wollen Sie nun dieses Vertrauen der Bürger zurückgewinnen, welches die EU wieder einmal aufs Spiel gesetzt hat?

Der größte Dienst für einen freien und fairen Handel wäre deshalb die Zerschlagung aller Subventionen auf EU-Ebene. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD – Michael Hübner [SPD]: Was ist das für ein Unsinn?)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Loose. – Als nächster Redner spricht für die Landesregierung Herr Minister Professor Dr. Pinkwart.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In jüngerer Zeit haben sich zahlreiche Belastungsproben für den freien und regelbasierten Welthandel ergeben. Umso wichtiger sind starke Bekenntnisse zu freiem und fairem Handel, wie sie die Regierungsfraktionen vorgelegt haben.

Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass mittel- und langfristig nur multilateral eingebundene Regelungswerke den freien Welthandel schützen und stärken können. Freihandelsabkommen sind dabei eine wichtige Option. Es gilt, die Rahmenbedingungen für sie stetig zu verbessern. Bereits abgeschlossene Freihandelsabkommen mit Japan und Kanada sind daher zügig umzusetzen.

Wir sollten uns nicht in die Grabenkämpfe der letzten Jahre begeben, sobald Freihandelsabkommen auf der Agenda stehen. Vielmehr sollten wir die Gelegenheit nutzen, die Rahmenbedingungen für moderne und ambitionierte Freihandelsabkommen stetig zu verbessern.

Freier und fairer Handel sind aus Sicht der Landesregierung dabei keine Gegensätze, sondern bedingen sich wechselseitig. Daher sprechen Herr Kollege Laumann und ich hier auch gemeinsam für die Landesregierung.

Mit einer Bundesratsinitiative zu einem freien und fairen Außenhandel, die auf einen Antrag Nordrhein-Westfalens zurückgeht, wurde die Bundesregierung gebeten, sich für Strategien gegen den weltweit zunehmenden Protektionismus beim Außenhandel einzusetzen.

Gleichzeitig ist es wichtig, mit den von der Welthandelsorganisation zur Verfügung gestellten Möglichkeiten Verzerrungen im internationalen Wettbewerb und Belastungen der guten Handelsbeziehungen zwischen langjährigen transatlantischen Partnern wirksam entgegenzuwirken, auch wenn die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die WTO dringend modernisiert werden muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat auch mit der Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung und Entbürokratisierung des Vergaberechts vollzogen.

Nachhaltige und faire Beschaffung ist über das reformierte allgemeine Vergaberecht nun praxisgerecht und einzelfallbezogen möglich. Es gilt der Grundsatz des wirtschaftlichsten Angebotes, also des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Hierbei können qualitative, soziale und ökologische Aspekte umfassend berücksichtigt werden.

Gerade die Standards der ILO-Kernarbeitsnorm sind durch bilaterale Abkommen und den Aufbau von verlässlichen Zertifikaten zu befördern. Hier ist ein enges Zusammenwirken aller Akteure ausschlaggebend.

Zudem kann der digitale technologische Fortschritt ebenfalls neue Möglichkeiten an die Hand geben, um den Handel innerhalb einer globalisierten Welt gemeinsam fairer und nachhaltiger zu gestalten.

Beispielhaft sei an dieser Stelle etwa Blockchain als große Chance genannt, um Transaktionen aller Art, seien es nun Waren oder Dienstleistungen, nicht nur dezentral effizient und sicher zu organisieren, sondern zugleich Anbietern wie Kunden ein Höchstmaß an Transparenz mit Blick auf Wertschöpfungsketten sowie Arbeits- und Produktionsbedingungen zu bieten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und würde das Wort gerne an den Kollegen Laumann – wir machen das heute einmal im Tandem – weiterreichen, wenn die Präsidentin das erlaubt.

(Michael Hübner [SPD]: Das ist ja wie bei der Ruhrkonferenz!)

– Ja, wir sind richtig gut. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Damit hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort. Bitte sehr.

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sie können sich sicherlich denken, warum ich hier reden will. Denn für einen Sozialminister ist es eine zentrale Frage, dass wir Kinderarbeit bekämpfen müssen.

Da kommt es nicht nur darauf an, dass wir uns in dieser Frage in den Anträgen einig sind. Ich finde es auch völlig in Ordnung, Herr Kollege Weiß, dass es in dieser Frage hier im Landtag eine eindeutige Meinung gibt – egal, aus welchen Gründen man das so sieht.

An dem Beispiel, Kinderarbeit bei Grabsteinen zu verhindern, will ich einmal darstellen, wie lang ein solcher Weg ist, bis man etwas Konkretes erreicht hat.

Ich habe in meiner ersten Ministerzeit mit den damaligen Spitzen des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Reise nach Indien gemacht. Wir haben uns dort die Steinbrüche angeguckt. Diese Reise haben wir zusammen mit XertifiX und anderen vorbereitet.

2014/2015 hat man das Bestattungsgesetz Gott sei Dank dahin gehend geändert, dass diese Grabsteine verboten wurden. Daraufhin ist aber immer noch nichts passiert, weil es gar nicht so einfach ist, eine solche Länderliste zu erstellen.

(Michael Hübner [SPD]: Ja, richtig!)

Glücklicherweise haben wir dann ein Gutachten gehabt, in dem uns Länder vorgeschlagen wurden. Wir haben jetzt eine Regelung zwischen Wirtschaftsministerium, Innenministerium und Staatskanzlei gefunden und in einem Erlass eine Länderliste veröffentlicht. Aus diesen Ländern dürfen bei uns keine Grabsteine mehr aufgestellt werden – es sei denn, sie sind zertifiziert. Im März 2019 wird auch die Zertifizierungsstelle durch die Staatskanzlei bestimmt worden sein. Das haben wir also ganz konkret erreicht.

Ich muss Ihnen sagen, dass das Vergabegesetz an dieser Stelle gar nichts genützt hat, weil man dann eine Länderliste braucht.

Im Zusammenhang mit dem Antrag, der ja heute verabschiedet wird, ist es unser Job als Landesregierung, zu schauen, wie wir es zusammen mit unseren Vergabestellen hinbekommen – da muss das Land mit gutem Beispiel vorangehen –, bei den Vergaben sehr genau darauf zu achten, dass uns keine Kinderarbeit unterkommt.

Wir müssen sehen, wie wir das dann wieder mit Länderlisten machen. Wir müssen auch sehen, wie wir das für die Vergabestellen der Kommunen handhabbar machen.

Wenn wir es so angehen, leisten wir auf der Landesebene und auf der Kommunalebene einen ganz praktischen Beitrag dazu, dass wir Produkte bekommen, die verantwortlich hergestellt sind. Ich denke, das ist uns allen gemeinsam ein großes Anliegen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Michael Hübner [SPD] meldet sich.)

Mir liegt doch noch eine Wortmeldung vor. Für die SPD-Fraktion hat Kollege Hübner das Wort. Bitte sehr.

Michael Hübner (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Laumann, Herr Minister Pinkwart, für die SPD-Fraktion will ich eines feststellen: Wir haben das Thema „ILO-Kernarbeits-normen“ in der letzten Wahlperiode in einer besonderen Art und Weise sehr kämpferisch gegen Ihre jetzt regierungstragenden Fraktionen verteidigt. Ihre Fraktionen haben mit den Argumenten, die man gerne dafür benutzt, dafür gesorgt, dass das Thema nicht vertieft wird, weil es immer mit Bürokratie gleichgesetzt worden ist.

(Ralph Bombis [FDP]: Weil Sie es falsch gemacht haben!)

Ich finde den Weg, den Sie eingeschlagen haben, richtig.

(Ralph Bombis [FDP]: Aha!)

Das will ich durchaus sagen. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass Sie sich dort weiterentwickelt haben, Herr Kollege Bombis. Wir sind dankbar, dass Sie sich sozusagen auf ideologischer Ebene uns jetzt angenähert haben.

(Zuruf von Ralph Bombis [FDP])

Wir stimmen im Ziel überein, lehnen den Antrag aber trotzdem aus den bekannten Gründen ab, wie es mein Kollege vorgetragen hat.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Kollege Hübner für die Fraktion der SPD. – Gibt es noch weiteren Wortmeldungsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nun über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/4444 abstimmen lasse.

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 17/4444 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Fraktionen angenommen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir gleich zum Tagesordnungspunkt 11 kommen, gehen wir zunächst noch einmal zum Tagesordnungspunkt 9 zurück.

Zum Antrag der SPD Drucksache 17/4452 habe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt zu geben. 183 Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. Mit Ja haben 62 Abgeordnete votiert; 121 Abgeordnete stimmten mit Nein; kein Kollege bzw. keine Kollegin hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag Drucksache 17/4452 abgelehnt.

Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 11 kommen, haben wir auch noch etwas zum Tagesordnungspunkt 7 abzuarbeiten. Im Nachgang zum heutigen Tagesordnungspunkt 7 „LSBTI*-Rechte sind Menschenrechte – Art. 3 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes endlich ergänzen“ ist nämlich eine nichtförmliche Rüge auszusprechen. Sie betrifft den Abgeordnetenkollegen Tritschler von der Fraktion der AfD.

(Zuruf von der CDU: Schon wieder!)

Er hat in seinem Redebeitrag eine Äußerung gegenüber der Abgeordneten Paul verwandt, die nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten entspricht und als unparlamentarisch zu bewerten ist. Ich werde die Formulierung nicht wiederholen.

Ich ermahne Sie und bitte Sie, derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen. Andernfalls wäre eine förmliche Rüge erforderlich.

Nun rufe ich auf:

11 Mehr Demokratie wagen – Stärkung der Demokratiekompetenz in der Schule als Garant für eine demokratische Gesellschaft

Antrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/4441

Dazu war eine Aussprache vorgesehen. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben sich die Fraktionen aber zwischenzeitlich darauf verständigt, hier das umgekehrte Verfahren anzuwenden, sodass die Aussprache dann nach der Beratung im Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie im Hauptausschuss – so lautet jedenfalls die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats – stattfindet.

Wenn wir so verfahren, wird die Abstimmung nach einer entsprechenden Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses abschließend hier im Plenum erfolgen. Sind Sie mit dieser Empfehlung, den Antrag Drucksache 17/4441  an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie den Hauptausschuss einverstanden? – Das ist der Fall. Gegenstimmen und Enthaltungen sehe ich keine. Dann ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

12 Wie sicher sind medizinische Implantate? Qualität evaluieren und die Sicherheit für den Patienten verbessern.

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/4464

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr.

Dr. Martin Vincentz (AfD): Vielen Dank. – Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Stents, andere Gefäßprothesen, künstliche Hüften, Knie, Schultern, Zahnimplantate, Herzklappen, Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate, Hirnschrittmacher – das sind nur einige Verwendungsmöglichkeiten von medizinischen Implantaten.

Die Funktionen sind so vielseitig wie der Nutzen. Die Lebensqualität vieler Menschen wird verbessert. Manchen wird sogar das Leben gerettet. So wundert es nicht, dass in älter werdenden Industriegesellschaften alleine der globale Markt für Herzschrittmacher auf mittlerweile 700.000 Operationen pro Jahr und das Umsatzvolumen auf 12 Milliarden US-Dollar angewachsen sind.

Eine Publikation, an der über 250 Journalisten aus 60 Medienhäusern beteiligt waren, legt nun allerdings offen, dass bei all dem Licht auch viel Schatten zu finden ist. In Deutschland und anderen Teilen der Welt werden immer mehr Menschen durch Implantate verletzt oder sogar getötet. In Deutschland seien im vergangenen Jahr 14.034 Fälle gemeldet worden, bei denen es zu Verletzungen, Todesfällen oder anderen Problemen gekommen sei, die in Zusammenhang mit Medizinprodukten stehen könnten.

Diese Verdachtsfälle nehmen weiter stark zu, berichteten die Sender NDR und WDR sowie die „Süddeutsche Zeitung“. Die Dunkelziffer dürfte dem Bericht zufolge jedoch erheblich höher sein.

Dabei sind die Ursachen für die schweren Schicksale systemisch bedingt. Ein Großteil der Implantate und Prothesen komme ohne klinische Studien oder Tests auf den Markt, schreibt zum Beispiel die „Süddeutsche Zeitung“. Es passiert auch, dass Zertifizierungen, die von einer Stelle abgelehnt wurden, an anderer Stelle doch vergeben werden, ohne dass publik wird, woran es in erster Instanz überhaupt gescheitert ist, etc. pp.

Die Politik hat seit Jahren trotz zahlreicher Mahnungen viel zu wenig getan. Jetzt können wir natürlich wieder warten, bis das politische Berlin wach wird. Aber seien wir an dieser Stelle einmal ehrlich: Herr Minister Spahn bricht ebenso viele Pflegeversprechen wie eine handelsübliche Antifaltencreme.

(Heiterkeit von Helmut Seifen [AfD])

Er versucht aktuell, die Probleme rund um die Online-Apotheken mit Karl Marx zu lösen. Und zum Mangel an Hausärzten sagt er: Die, die wir haben, sollen einfach mehr arbeiten.

Ganz ehrlich: Wenn wir denken, dass das Problem der Implantate an dieser Stelle in guten Händen ist … Nein, lassen Sie uns das lieber selbst in die Hand nehmen. Nehmen wir das Thema ernst. Gehen wir es an. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Preuß das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Peter Preuß (CDU): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Medizinprodukte wie zum Beispiel künstliche Knie- und Hüftgelenke, Herzschrittmacher oder Herzklappen können das Leben von Patientinnen und Patienten verlängern oder ihre durch eine Erkrankung verloren gegangene Lebensqualität zurückbringen.

Hersteller von Medizinprodukten leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit der Menschen und verdienen auch unser Vertrauen. Ohne Hersteller von Medizinprodukten gäbe es keine Medizinprodukte.

Die Patientinnen und Patienten müssen sich allerdings darauf verlassen können, dass die an ihnen angewendeten Medizinprodukte keinen Schaden anrichten und ungefährlich sind. Die Folgen für die Betroffenen sind tragisch und erschütternd, wenn fehlerhafte Medizinprodukte bzw. Implantate angewendet werden.

Für uns gilt der eherne Grundsatz, dass die Sicherheit von Patientinnen und Patienten immer höchste Priorität hat. Das gilt selbstverständlich auch für die An- und Verwendung von Medizinprodukten. Es ist nicht hinnehmbar, wenn bei Patienten Implantate wie auch andere Medizinprodukte angewendet werden, deren Qualität in der Herstellung zweifelhaft ist, die möglicherweise keiner ausreichenden Qualitätskontrolle unterzogen worden sind oder deren Wirkung in der Anwendung, der Implementierung bei Patienten, nicht geklärt ist.

Es darf aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass Medizinprodukte einfach so unkontrolliert auf den Markt kommen. In diesem Bereich gibt es schließlich eine Reihe von Landes-, Bundes- und vor allem europäischen Zuständigkeiten.

Wir brauchen Transparenz und Sicherheit. Deshalb sollten die Anforderungen an solche Produkte auch hoch sein. Es kann heute aber nicht darum gehen, irgendeine Zuständigkeit für eine Kontrollbehörde zu begründen. Vielmehr müssen die Effizienz der bisherigen Kontrollen, die Kontrolldichte usw. überprüft werden.

Das ist sicherlich eine Sache, die wir im Ausschuss im Detail besprechen können. Dabei sollten auch die Ergebnisse der umgehend eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Sachverhalt beschäftigt und Ende Januar 2019 Ergebnisse liefern soll, zugrunde gelegt und diskutiert werden.

Schon jetzt kann aber gesagt werden, dass es sich in Bezug auf die Einführung und Kontrolle von Medizinprodukten um Europarecht handelt. Als Konsequenz aus dem Skandal um billige Brustimplantate einer französischen Firma wurde nämlich auf EU-Ebene die Medizinprodukterichtlinie überarbeitet und durch zwei neue Verordnungen ersetzt.

Die neuen Regelungen setzen vor allem auf striktere Kontrollen von Medizinprodukten vor und nach dem sogenannten Inverkehrbringen. Es werden höhere Anforderungen an die Zertifizierungsstellen gestellt. Zudem wird es deutlich höhere Anforderungen an die klinische Bewertung von Hochrisikoprodukten geben. Diese müssen zusätzlich von internationalen Experten überprüft werden.

Ich habe mir diese Richtlinie angesehen und erspare es mir, hier die einzelnen Punkte aufzulisten. Das können wir im Ausschuss sicherlich nachholen.

Auf Bundesebene hat Gesundheitsminister Spahn angekündigt, dass ein zentrales Implantateregister aufgebaut wird. Mit dem Register sollen die Sicherheit und die Qualität von Implantaten sowie die medizinische Versorgung bei Implantationen verbessert werden. Die Daten zu Implantationen und Folgeoperationen, für Korrekturen sollen Kliniken, Krankenkassen und Hersteller verpflichtend liefern.

Zudem will der Bundesgesundheitsminister prüfen, inwieweit das bestehende System weiter verbessert werden könnte. Dabei geht es auch darum, die Kompetenzen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bei der Überwachung von Implantaten zu stärken. Auch das wäre dann im Ausschuss zu erörtern.

Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, zunächst die Wirkung der bereits eingeleiteten Maßnahmen abzuwarten, bevor neue Forderungen gestellt werden, eine neue Bürokratie aufgebaut wird. Darüber werden wir im Ausschuss eingehend diskutieren. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Herr Kollege Neumann das Wort. Bitte sehr.

Josef Neumann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Skandal um die Brustimplantate in Frankreich mit all den Folgen, die wir da erlebt haben – das ist sicherlich nicht der einzige Skandal, den wir bei diesem Thema erleben werden –, zeigt, dass Patienten- und Anwenderschutz bei der Entwicklung und Herstellung von Medizinprodukten oberste Priorität haben muss.

Niemand darf, wenn er eine neue Hüfte, einen Herzschrittmacher oder sonstige Hilfe benötigt, zu Schaden kommen, was in den letzten Monaten und Jahren – wie wir anhand der Informationen wissen, die von vielen betroffenen Patientinnen und Patienten nach außen gekommen sind – leider durchaus der Fall war. Sicherheit beim Patienten- und Anwenderschutz scheint nicht überall gegeben zu sein.

Ja, wir haben hohe Sicherheitsstandards. Wir haben auch viel Kontrolle und sicherlich viele Institutionen, die hier eine Rolle spielen. Die Frage ist: Ab welchem Zeitpunkt greift das? Erst dann, wenn das letztendlich anzuwendende Medikament, die entsprechende Prothese oder das Produkt schon auf dem Markt ist, oder müssen wir nicht eigentlich früher eingreifen? Mit welchen Instrumenten kann man das tun?

Die Entscheidungskriterien, nach denen Medizinprodukte zugelassen werden, sind sehr kritisch, werden auch kritisch hinterfragt. Die Frage ist: Wann muss man sie einer Überprüfung unterziehen, wenn wir, wie jetzt in Frankreich, feststellen, dass die, die etwas prüfen sollten, das – aus unterschiedlichen Gründen – nicht ordnungsgemäß getan haben?

Die jüngsten Vorfälle, die das Recherchewerk „The Implant Files“ aufgedeckt hat, zeigen, dass wir uns in dieser Frage vielleicht nicht überall neu, aber bei der Frage der Zulassungskriterien und der Standards durchaus aufstellen könnten. Ich glaube nicht, dass es dafür besonders großer Bürokratie und vieler Behörden bedarf. Denn in anderen Bereichen haben wir durchaus Erfahrungen mit dem Thema „Patienten- und Anwenderschutz“. Aber ich meine, es ist notwendig, dass man sich über dieses Thema unterhält. Die Zuständigkeiten hat der Kollege Preuß hier eindeutig dargelegt.

Eines sollten wir aber aktuell vermeiden: Verunsicherung von Patientinnen und Patienten in diesem Bereich ist nicht angebracht. Wir sprechen nach wie vor über eine relativ kleine und überschaubare Gruppe, die hier zu Schaden gekommen ist. Trotzdem ist jeder Mensch, der zu Schaden kommt, einer zu viel. Insofern gilt es, über die Aktualisierung von Zulassungsbedingungen für Medizinprodukte zu sprechen und sich darüber zu unterhalten, wie man sie verbessern kann.

Selbstverständlich werden wir der Überweisung zustimmen. Wir freuen uns, wenn wir uns in der Diskussion im Ausschuss oder auch – je nachdem, was die Kollegen beantragen werden – in einer Experten- oder Sachverständigenanhörung noch ausführlicher mit dem Thema beschäftigen können. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Neumann. – Jetzt spricht für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Schneider.

Susanne Schneider (FDP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage der Sicherheit medizinischer Implantate ist mit „The Implant Files“ in den Fokus der Medien geraten. Wir sollten aber nicht vergessen, dass uns Innovationen in der Medizintechnik sehr viele Fortschritte bei Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten gebracht haben. So können wir mit Medizinprodukten Leben retten, helfen, zu heilen, und die Lebensqualität der Menschen verbessern.

Die Medizintechnikbranche in Deutschland ist geprägt von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dabei handelt es sich um innovative Unternehmen, die im Durchschnitt 9 % ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung investieren.

(Beifall von der FDP)

Verglichen mit anderen Branchen ist die Medizintechnik seit Jahren auf Platz eins der Patentanmeldungen. In der Medizintechnikbranche sind auch über 200.000 Menschen beschäftigt. Wir sollten diese Arbeitsplätze nicht durch Panikmache gefährden.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sicher können physikalische Eingriffe im menschlichen Körper auch mit Risiken verbunden sein, gerade wenn sie auf das Herz-Kreislauf-System oder Nervensystem wirken.

Implantate werden in der Regel über einen operativen Eingriff durch einen Arzt eingesetzt. Erfolg und Risiken eines solchen Eingriffs hängen daher neben einem sicheren und leistungsfähigen Medizinprodukt von den Fähigkeiten des Operateurs und später von einem korrekten Verhalten des Patienten ab.

So handelt es sich bei der im Antrag genannten Zahl von 14.000 Vorkommnismeldungen im Jahr 2017 zu einem großen Teil um nicht produktbezogene Ursachen.

Medizintechnik ist heute schon sehr stark reguliert. Mit der EU-Medizinprodukteverordnung von Mai 2017, die bis 2020 umzusetzen ist, werden die hohen Anforderungen an die sogenannten Benannten Stellen, an die Herstellung der Produkte, an klinische Daten und an die Marktüberwachung weiter erhöht. Außerdem wurde mit der UDI, der Unique Device Identification, ein verpflichtendes System einer einmaligen Produktnummer zur einfacheren Rückverfolgung eingeführt.

Angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Heterogenität von Medizinprodukten ist in Europa anstelle einer zentralen Zulassung ein Marktzugang über die CE-Kennzeichnung durch die Benannten Stellen, wie zum Beispiel den TÜV, vorgesehen. Diese Stellen unterliegen einer staatlichen Überwachung. Eine zentrale Zulassung, wie in den USA über die FDA, führt in der Praxis eher dazu, dass Patienten aufgrund langwieriger Verfahren erst später von Innovationen profitieren. Ein höheres Sicherheitsniveau lässt sich hingegen nicht nachweisen.

Die Zulassung für Medizinprodukte ist im Gegensatz zu Arzneimitteln zeitlich befristet. Spätestens alle fünf Jahre werden Produkte und Qualitätsmanagement der Hersteller erneut zertifiziert. Medizinprodukte, die am Herzen und in anderen Hochrisikobereichen angewendet werden, unterliegen jährlichen Audits. Darüber hinaus finden unangekündigte Audits statt, bei denen die Benannten Stellen bei den Herstellern Stichproben aus der Produktion ziehen und überprüfen.

Diese Regelungen der EU-Medizinprodukteverord-nung stellen verbindliches Recht dar. Damit wäre der erste Punkt des Antrags ein Verstoß gegen europäisches Recht.

Zur Frage eines Implantateregisters hat der Bundesgesundheitsminister bereits vor zwei Wochen angekündigt, eine industrieunabhängige Stelle aufzubauen, bei der dann alle verbauten Implantate gemeldet werden müssen.

(Zuruf: Aber nur gemeldet!)

Auch auf europäischer Ebene ist eine Datenbank vorgesehen, die Anwendungsdaten zur klinischen Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Implantaten und Medizinprodukten der Hochrisikoklasse III bündeln soll. Eine eigene Datenerfassung nur für das Land Nordrhein-Westfalen macht da wenig Sinn.

Ich denke, dass sich alle Beteiligten der Notwendigkeit bewusst sind, die Sicherheit von Patientinnen und Patienten durch geeignete Instrumente zu gewährleisten, ohne dabei Zulassungsverfahren durch zu hohe bürokratische Anforderungen unnötig zu erschweren. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Schneider. – Jetzt spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Mostofizadeh.

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe überlegt, wie dieser Antrag zustande gekommen ist, und bin mir relativ sicher, dass ich es weiß.

Vor einigen Tagen – vielleicht ist es auch schon zwei Wochen her – gab es eine sehr spannende Fernsehsendung zum Thema „Implantate“. Ein wesentlicher Faktor, den die Autoren vorgestellt haben, war, dass man doch eine unabhängige Stelle im Bund schaffen müsse, die sich um das Thema „Implantate“ kümmert.

(Andreas Keith [AfD]: Das haben wir doch vor vier Wochen schon in der Fraktion diskutiert!)

– Ja, das ist schön. Trotzdem möchte ich mich mit Ihrem Antrag auseinandersetzen, wenn Sie gestatten.

Der Antrag enthält in seinem Forderungsteil alles Bundesangelegenheiten. Ich bin etwas erstaunt, dass ein Mediziner das so aufschreibt.

Eine Sache ist mir allerdings unerklärlich. Der dritte Forderungspunkt enthält eine Evaluierung aller eingesetzten Implantate in Nordrhein-Westfalen anhand der vorhandenen Daten. Wollen Sie jetzt jedes einzelne Implantat, möglicherweise jedes Brustimplantat und jede Schiene, wieder ansehen und durchchecken? Was das bringen soll und wo das hinführen soll, erklärt sich mir überhaupt nicht.

(Andreas Keith [AfD]: Fragen Sie die Frauen, die die Probleme haben!)

Das Zweite, was völlig widersprüchlich und ein bisschen ideologisch ist, steht auf Seite 2. Da beschreiben Sie, welche Verordnungen es auf EU-Ebene gibt. Kollege Preuß hat ja eben, wie ich finde, ganz systematisch dargestellt, wie die Zuständigkeiten sind. Sie beklagen sich quasi darüber, dass es diese einheitlichen Regelungen auf europäischer Ebene gibt, um sie dann auf Bundesebene und Landesebene wieder einzufordern. Was das für einen Sinn macht, erschließt sich mir nicht.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte aber sehr wohl noch zwei, drei Punkte aufgreifen, die Frau Schneider, Herr Neumann und Herr Preuß genannt haben, weil darin vielleicht doch noch ein bisschen Musik für uns sein könnte. Es geht um die Frage des Implantateregisters. Es ist richtig beschrieben worden: Das brauchen wir. Das wird es auf Bundesebene auch geben. Das ist vernünftig und richtig.

Die deutschen Herstellerinnen und Hersteller sind damit auch gar nicht überfordert. Die, die beispielsweise nach Amerika exportieren, müssen das ohnehin schon nach Risikoklassen getrennt tun. Insofern können sie das auch in Deutschland machen. Je nach Eingriffsrelevanz und Beschädigungsrelevanz für den menschlichen Körper ist das eben auch für Deutschland aufzubauen.

Denn wir dürfen nicht vergessen: Bei allem Nutzen, den diese Implantate – also ein künstliches Kniegelenk, eine Hüfte oder auch anderes – bringen, ist natürlich jeder Eingriff und auch jede Nutzung, je länger sie dauert, mit Risiken verbunden. Deswegen müssen sie so hochwertig wie möglich sein. Dafür setzen wir uns ein.

Das Ganze ist nur dann wirkungsvoll, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Herstellerinnen und Hersteller am Ende des Tages wirklich dafür haften. Dazu gehört nach unserer Ansicht auch eine Pflicht zur Produkthaftung. Das heißt, sie müssen sich schlicht versichern, damit sie in der Lage sind, Regressforderungen bezahlen zu können. Das ist im Moment nicht der Fall.

Wir schlagen weiterhin vor, dass, ähnlich wie beim Medizinrecht – Kollege Preuß hat ja auf das Bundesinstitut hingewiesen –, für hochwertigere Produkte eine Zulassung erforderlich ist und sich diese Zulassung nach den verschiedenen Größen gliedern sollte.

All das sollten wir in Berlin möglichst rasch auf den Weg bringen. Da kann sich die AfD-Fraktion auf Bundesebene entsprechend einbringen.

Wir werden der Überweisung an den Ausschuss …

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Bitte?

Vizepräsident Oliver Keymis: Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Vincentz?

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Ja, wenn es sein muss.

Vizepräsident Oliver Keymis: Bitte? Ja oder nein?

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Ja, bitte.

Vizepräsident Oliver Keymis: Ja. – Bitte schön, Herr Dr. Vincentz.

Dr. Martin Vincentz (AfD): „Wenn es sein muss“, sagt er. – Herr Kollege Mostofizadeh, weil Sie es gerade gesagt haben, werde ich mir demnächst Mühe geben, Anträge zu schreiben, die Sie verstehen, auch wenn es schwierig wird.

Eine Zwischenfrage hätte ich zu dem Punkt noch. Sie sagten, es sei widersinnig, die Implantate, bei denen es zu Schäden gekommen ist, noch mal zu überprüfen. Sind Sie sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst, die vorschreiben, dass, sollte es zu Zwischenfällen kommen, Ärzte/Kliniken das dann auch melden? Dieser Pflicht kommen sie aber aktuell – so zeigt es die Studie – nicht nach.

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Auch die Frage, Herr Dr. Vincentz, ist relativ banal zu beantworten. Wenn Kliniken ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, handeln sie rechtswidrig. Das ist entsprechend zu verfolgen und entweder mit hohen Strafen für die Klinik selber zu ahnden oder auch von strafrechtlicher Relevanz. Möglicherweise kennen Sie sich da rechtlich besser aus als ich. Wenn Sie etwas Mangelhaftes einsetzen, könnte der Eingriff allein dadurch rechtswidrig sein, und Sie sind entsprechend haftbar zu machen. Insofern verstehe ich Ihre ergänzende Frage dazu nicht.

Um das klarzustellen: Ich habe nur darauf abgestellt, dass bei Ihrem Punkt 3 Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander stehen. Das war der Punkt, auf den ich abgestellt habe.

Ich bin sehr dafür, dass sehr hochwertige Produkte eingesetzt werden, dass es ein Register gibt, das jetzt auch angekündigt wurde. Ich bin auch dafür, dass die Implantate zugelassen werden. Das alles habe ich eben versucht zu schildern. Wer rechtswidrig handelt, dem müssen die Hammelbeine langgezogen werden. Das ist doch gar keine Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich möchte zum Ende kommen. Wir werden das Thema weiter im Ausschuss beraten.

Das alles berührt mich schon sehr, das will ich ergänzen. Ich habe mich seinerzeit sehr darüber aufgeregt, als das Thema „Brustimplantate“ – ich meine, es ist jetzt so zwei, drei Jahr her – in Deutschland eine Rolle gespielt hat. Frauen wurde letztlich – aus welchen Erwägungen auch immer sie das im Einzelnen an ihrem Körper haben vornehmen lassen – Müll eingesetzt. Was dabei in den Menschen vorgeht, wundert mich schon.

Deswegen kann ich nur sagen: Wir brauchen eine hohe Qualität und vernünftige Kontrollen, aber auch ein handhabbares System. Denn natürlich sind Implantate ein großer Nutzen für die Gesellschaft. Viele Menschen konnten ihr Leben durch den Einsatz von sinnvollen Medizinprodukten verbessern. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Michael Hübner [SPD])

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Nun spricht Herr Minister Laumann.

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Veröffentlichung der Rechercheergebnisse des Journalistennetzwerkes haben der Bundesminister für Gesundheit und wir Landesminister eine Telefonkonferenz abgehalten. Daran sehen Sie: Egal, wer Minister ist, wir nehmen sehr ernst, was da recherchiert wurde.

In der Telefonkonferenz haben wir beschlossen, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Medienberichte auswerten und mögliche Handlungsbedarfe bis zum 31. Januar 2019 vorlegen soll. Wir haben die Frist extra kurz gehalten, weil man das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen darf. Trotz aller Besorgnis müssen wir selbstverständlich mit der gebotenen Sachlichkeit an die Sache herangehen und dürfen nicht vorschnell agieren.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich am vorigen Donnerstag, dem 7. Dezember, zu ihrer ersten Sitzung getroffen. Das Zeitfenster ist, wie gesagt, begrenzt. Natürlich möchte ich, bevor wir uns jetzt festlegen, die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe abwarten. Über die Feiertage geschieht ja auch nichts. Bis die ersten Ausschusssitzungen im neuen Jahr stattfinden, liegen uns unter Umständen die Ergebnisse der Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, die wir dann in die Überlegungen einfließen lassen können.

Man muss natürlich auch ein paar Eckpfeiler sehen, die eben so sind, wie sie sind. Die gültigen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für den Marktzugang und das Vorwarnsystem bei Medizinprodukten fußt auf europäischem Recht. Bei der im Mai 2017 in Kraft getretenen europäischen Medizinprodukteverordnung, die ab Mai 2020 in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union unmittelbar Anwendung findet und in allen ihren Teilen verbindlich ist, handelt es sich ebenfalls um europäisches Recht. Die im Antrag der AfD-Fraktion geforderte Einrichtung einer unabhängigen Zulassungsprüfungsstelle für Medizinprodukte beim Bundesministerium verstößt gegen dieses Europarecht.

Auch die Zuständigkeiten von Bund und Ländern im Bereich der Medizinprodukte sind – wenigstens zurzeit – eindeutig geregelt. Die Bundesbehörden sind für das Vorwarnsystem und für die Genehmigung klassischer Prüfungen zuständig. Die Länder sind für die Marktüberwachung der verschiedenen Handelsstufen, für die Gefahrenabwehr, für die Überwachung und Durchführung klinischer Prüfungen sowie für die Betreiber- und Anwenderüberwachungen zuständig.

In Nordrhein-Westfalen sind die zuständigen Behörden unsere Bezirksregierungen, die sogenannten Dezernate 24. Die Schaffung einer „Anlaufstelle in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für Patienten und Ärzteschaft in Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Kernaufgaben“ ist aus unserer derzeitigen Sicht nicht erforderlich. Die Bezirksregierungen sind jetzt schon zuständige Anlaufstellen im Land.

Das als Grundlage für die „Evaluierung aller eingesetzten Implantate in Nordrhein-Westfalen anhand der vorhandenen Daten mit dem Schwerpunkt auf Verträglichkeit und Haltbarkeit“ erforderliche nationale Implantatregister befindet sich auf der Bundesebene zunehmend in der Planung. Ich denke, dass das auch auf der Bundesebene passieren muss, weil uns Länderinsellösungen am Ende nicht weiterhelfen.

Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Da das meine letzte Rede für dieses Jahr war, hoffe ich, dass Sie alle ein schönes Weihnachtsfest haben. – Schönen Dank für die gute Zusammenarbeit.

(Allgemeiner Beifall)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht.

Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 17/4464 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung stattfinden. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

13 Es ist fünf nach Zwölf! Wann wird die Landesregierung endlich kurzfristig wirksame Maßnahmen gegen die drohenden Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge ergreifen? – Diesel-Hardware-Nachrüstung jetzt!

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/4458

Diese Forderung unterstreicht für die SPD-Fraktion

(Michael Hübner [SPD]: Frau Ministerin! – Heiterkeit)

mein und unser Kollege Herr Ott.

Jochen Ott (SPD): Ach, Herr Präsident, ich freue mich, dass Sie immer hinter mir stehen. Herrlich! Was kann es kurz vor Weihnachten Schöneres geben?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In wenigen Wochen werden wir in manchen Städten Nordrhein-Westfalens auf ein Verkehrschaos zusteuern. Die Verantwortung dafür trägt der nicht mehr anwesende Ministerpräsident: Die Vogel-Strauß-Politik hat Nordrhein-Westfalen an den Rand einer verkehrlichen wie wirtschaftlichen Katastrophe gebracht.

Über den Punkt drohender Fahrverbote sind wir schon hinaus; deshalb ist es fünf nach zwölf. Es werden Fahrverbote in NRW kommen, sie werden Realität.

Ich erinnere an die unsäglichen Sätze aus dem März. So sagte der Ministerpräsident in den „Aachener Nachrichten“ – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Am besten, die Menschen kaufen sich einen neuen Diesel. Das wäre die ökologischste Lösung.

Ein weiteres Zitat aus dem März: „Fahrverbote wird es in NRW nicht geben, sie wären unverhältnismäßig.“

Sehr geehrter Herr Laschet, anstatt als Ministerpräsident zu handeln, haben Sie sich mit den Verwaltungsgerichten angelegt und die Quittung bekommen.

(Widerspruch von Daniel Sieveke [CDU])

Sie haben Zeit verschwendet. Das ist peinlich.

Wo ist der Notfallplan? Was wollen Sie tun, um das drohende Verkehrschaos zu verhindern – außer Ankündigungen, Absichtserklärungen und das Zusammenklauben von Leistungen Dritter, der Verkehrsunternehmen?

Das alles ist kein Konzept. Sie sitzen wie das Kaninchen vor der Schlange. So schädigen Sie Millionen von Pkw-Besitzern und darüber hinaus unsere Wirtschaft; denn die Firmen, die für Nachrüstung infrage kommen und deren Produkte technisch ausgereift vorliegen, kommen aus Nordrhein-Westfalen. Sie kommen aber nicht zum Zug.

Alle Anträge zu Hardwarenachrüstungen in diesem Hause haben CDU und FDP seit anderthalb Jahren abgelehnt. Es waren vier Stück.

Tatsache ist: In den USA sind deutsche Nachrüstsätze längst zugelassen. Kalifornien und weitere US-Bundesstaaten zeigen, wie es geht. Es ist unfassbar. Währenddessen ist hier nichts unternommen worden, um beim Kraftfahrtbundesamt so viel Dampf zu machen, dass diese Nachrüstsysteme zugelassen werden.

Das heutige Gerichtsurteil zeigt darüber hinaus, dass auch beim Diesel 6, bei den vermeintlich modernsten Fahrgeräten, damit zu rechnen ist, dass er im Zweifel dem Fahrverbot unterworfen wird. Das ist tatsächlich eine absolute Katastrophe nicht nur für die Dieselbesitzer, sondern auch für die Kommunen.

Unsere Auffassung war immer klar, auch im Bund: Die Umweltministerinnen Hendricks und Schulze haben sich stets klar für Hardwarenachrüstungen ausgesprochen. Fakt ist: Die unsäglichen CSU-Bundes-verkehrsminister haben das verhindert.

Wir haben bereits gestern in der Haushaltsdebatte über die Fragen gesprochen. Ob es hilft, die Umwelthilfe, die geltendes Recht einklagt, zum Täter zu machen, weiß ich nicht.

Das Ergebnis ist jedenfalls: Wir sind hier in der Pflicht, zu handeln. Die Menschen, die in diesem Land davon betroffen sind und ab April bzw. ab Herbst in bestimmten Kommunen unseres Landes keine Mobilitätsgarantie mehr haben, haben dafür kein Verständnis.

Herr Ministerpräsident, diese Politik haben Sie zu verantworten. Das ist nämlich keine NRW-Koalition zum Wohle der Menschen, sondern das ist eine Vogel-Strauß-Koalition, die nicht wahrhaben will, dass wir hier in ein Chaos laufen. Deshalb mussten wir das heute noch einmal zur Sprache bringen.

(Beifall von der SPD)

Trotzdem wünsche ich Ihnen allen frohe Weihnachten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Nun spricht Herr Deppe für die CDU-Fraktion.

Rainer Deppe (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sechsmal haben wir in diesem Jahr über die drohenden Dieselfahrverbote hier im Plenarsaal beraten:

(Michael Hübner [SPD]: Richtig!)

Das erste Mal war in der ersten Sitzung des Plenums im Januar, heute war es das letzte Mal für 2018.

(Michael Hübner [SPD]: Und gemacht habt ihr nix!)

Wenn ich Ihre Anträge vergleiche, so muss ich sagen: Mit dem heutigen Antrag haben Sie eindeutig den Tiefpunkt erreicht, Herr Ott.

(Beifall von der CDU und der FDP – Carsten Löcker [SPD]: Warten wir mal ab, was der Tiefpunkt ist in diesem Land!)

Nehmen Sie endlich einmal zur Kenntnis, dass die Landesregierung öffentlich und wiederholt erklärt hat, dass sie in der Nachrüstung einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Stickoxidgehalts sieht und dass der Bundesrat am 21. September mit den Stimmen von Nordrhein-Westfalen die Nachrüstung gefordert hat.

Hören Sie also auf, Ihre Legenden – oder ist es eigentlich doch ein anderes Wort mit L, das man hier nicht sagen darf? – immer wieder neu aufzutischen.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Na, na, na, Herr Deppe!)

Die Grenzwerte für NOx sind seit 2010 einzuhalten. Die Klagen gegen die Luftreinhaltepläne, die jetzt reihenweise verloren gehen, stammen doch alle aus Ihrer Regierungszeit.

(Carsten Löcker [SPD]: Ja sicher!)

Wir räumen doch jetzt weg, was Sie während Ihrer gesamten Regierungszeit versäumt haben.

(Michael Hübner [SPD]: Ach du Scheiße! Jetzt kommt das! – Zurufe von der FDP)

Sie machen hier ein ganzes Jahr lang auf Fundamentalopposition, anstatt mitzuhelfen, dass es keine Fahrverbote gibt.

(Michael Hübner [SPD]: Sie haben doch sechs Reden in Vorbereitung gehabt!)

Sie erwecken mittlerweile den Eindruck, dass Sie sich über jedes dieser Urteile auch noch freuen.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Wir wollen die Mobilität in unseren Städten und in unseren Metropolregionen Rheinland und Ruhrgebiet erhalten. Deshalb werden wir alles unternehmen, dass es nicht zu Fahrverboten kommt.

(Carsten Löcker [SPD]: Das können wir auch erwarten!)

Dabei sind wir uns übrigens mit den anderen Bundesländern einig – auch da, wo die SPD regiert. Aber das geht nur, wenn die Luft in den Städten Schritt für Schritt sauberer wird. Das wird nur mit ganz vielen Einzelmaßnahmen gelingen und wenn wir alle zusammen Zeit gewinnen – allerdings immer auf dem Weg der stetigen Verbesserung.

Wir haben über die Bezirksregierungen die nächste Gerichtsinstanz angerufen. Das gibt die Chance, die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Allgemeinheit zu betrachten.

Der Bundestag berät im Moment auf Vorschlag der Bundesumweltministerin die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, mit der die Verhältnismäßigkeitsgrenze gesetzlich normiert wird. Damit würde eine Reihe von Städten zumindest zeitweise aus der Fahrverbotsfalle herauskommen.

Parallel dazu sinken die NOx-Werte seit Jahren. Die Flottenerneuerung in unserem Land geht Schritt für Schritt voran. Wir alle zusammen – und das müssen wir der Bevölkerung auch immer wieder sagen – werden ständig ein Stück sauberer.

Die Landesregierung und die Bundesregierung unterstützen die Umstellung mit riesigen Förderprogrammen – mittlerweile 2 Milliarden Euro.

Wenn bisher nur wenige Mittel ausgezahlt werden, dann liegt das doch in erster Linie daran, dass es eben Zeit braucht, Wasserstoffbusse, Elektrobusse, Erdgasmüllfahrzeuge, neue Rettungsfahrzeuge und Lastkraftwagen zu bauen. An fehlendem Fördergeld scheitert es derzeit auf jeden Fall nicht.

Meine Damen und Herren, weiterhin brauchen wir Verbesserungen bei den aktuell betriebenen Fahrzeugen. Damit bin ich bei der Nachrüstung. Bei Lkw und Lieferfahrzeugen ist das in der Regel technisch einfacher und wirtschaftlich. Also sollten diese zuerst drankommen. Danach die privaten Fahrzeuge, bei denen es möglich ist.

Da erwarten wir allerdings von der Automobilindustrie deutlich mehr. Rekordgewinne einfahren, die Autos für den US-Markt seit Jahren mit SCR-Systemen ausstatten, aber gleichzeitig in Europa erklären, das funktioniere alles nicht – das passt doch nicht zusammen. Das ist unseriöse Geschäftemacherei auf dem Rücken der Kunden und der Bevölkerung, ja ganzer Regionen, wenn die Gerichte tatsächlich Fahrverbote durchsetzen sollten.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Die Autokonzerne, die ständig damit prahlen, wie wichtig sie in unserer Volkswirtschaft sind, müssen sich auch im Inland so verhalten, wie es ihrer Bedeutung entspricht.

(Beifall von Arndt Klocke [GRÜNE] – Michael Hübner [SPD]: Richtig!)

So jedenfalls Kunden, Umwelt und Öffentlichkeit an der Nase herumzuführen, so geht es nicht weiter.

Wir gehen Schritt für Schritt den konsequenten Weg – auf jedem Segment immer ein Schritt weiter nach vorne. Die Luft in Nordrhein-Westfalen wird auch ohne Fahrverbote sauberer.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Deppe. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Middeldorf. Bitte schön.

Bodo Middeldorf (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat ihr Herz für die Dieselfahrer entdeckt. Nach jahrelanger Untätigkeit auf Landes- und auf Bundesebene

(Michael Hübner [SPD]: Eine andere Schallplatte!)

fällt Ihnen nichts Besseres ein, als ausgerechnet das Thema, das wie kein Zweites ihr politisches Versagen dokumentiert, hier auf die Tagesordnung zu setzen.

(Beifall von der FDP – Michael Hübner [SPD]: „In den letzten sieben Jahren“ müssen Sie ergänzen!)

Man könnte Ihren Antrag oder das, was Sie mit diesem Thema in Nordrhein-Westfalen versuchen zu veranstalten, auch überschreiben mit: „Am Ende der Geschichte geht der SPD ein Licht auf, dass es vermutlich in erster Linie ihre Wählerinnen und Wähler sind, die von den Dieselfahrverboten besonders betroffen sind“.

(Carsten Löcker [SPD]: Da wissen Sie mehr als wir!)

Und jetzt versuchen Sie, von Ihrem eigenen Nichtstun abzulenken. Seit 2010 bestehen die Grenzwerte, und nichts, aber auch gar nichts haben Sie in der Zwischenzeit unternommen, um die Dieselbesitzer vor Fahrverboten zu schützen.

(Jochen Ott [SPD]: Fake News!)

Seit 2015 ist in Deutschland bekannt, dass Teile der Automobilindustrie betrügerische Software verwendet haben. Vor drei Jahren haben die ersten Unternehmen aus NRW nachgewiesen, dass eine Reduzierung der NOX-Werte durch Hardwarenachrüstungen technisch möglich ist. Und was tut Ihre Bundesregierung? – Sie zerredet das Thema endlos, sie sät Zweifel an der Umsetzbarkeit und blockiert systematisch rechtliche Lösungen, und das alles auf dem Rücken der Dieselfahrerinnen und Dieselfahrer,

(Jochen Ott [SPD]: Lösungen! Sie regieren doch!)

denen der Staat seit Jahren den Kauf dieser Fahrzeuge empfohlen hat. Für dieses Staatsversagen, Herr Ott, sind Sie verantwortlich.

Am 08.11. dieses Jahres, also vor ziemlich genau vier Wochen, hat der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags über zwei Anträge der FDP zu dem Thema beraten. Einer davon lautete: „Fahrverbote verhindern – Rechtsrahmen zur Hardwarenachrüstung schaffen und Fonds zur freiwilligen Umrüstung von EURO-5-Diesel-Kfz auflegen“. Soll ich Ihnen mal sagen, wie die Abstimmung ausgegangen ist? – Die SPD hat natürlich dagegen gestimmt, und zwar mit drei Abgeordneten aus Nordrhein-Westfalen.

(Michael Hübner [SPD]: Können Sie die uns aufzählen?)

Das Staatsunternehmen Volkswagen hat seine Kunden nicht nur jahrelang betrogen, es hat sich lange in grenzenloser Arroganz gegen alle Versuche gestellt, eine Hardwarenachrüstung möglich zu machen. Es sind Ihre Vertreter im Aufsichtsrat von VW, die dieses Verhalten seit Jahren gedeckt und mitgetragen haben.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wem wollen Sie auf Landesebene eigentlich einen Vorwurf machen? Der Umweltministerin, der Ministerin, die seit Beginn ihrer Amtszeit

(Zuruf von Michael Hübner [SPD])

die Hardwarenachrüstung vom Bund einfordert, oder den Bezirksregierungen, vielleicht Ihrer sozialdemokratischen Regierungspräsidentin, die sich seit jeher massiv dafür einsetzen, dass die Luftreinhaltepläne so weiterentwickelt werden, dass sie gerichtsfest sind, oder dem Ministerpräsidenten, der dafür gesorgt hat, dass sich der Bundesrat am 19.10. dieses Jahres dem Entschließungsantrag mit dem Titel „Hardwarenachrüstungen statt Fahrverbote“ angeschlossen hat?

Wenn Sie schon Vorwürfe an die politischen Instanzen richten, dann reden Sie mit Ihren Parteifreunden in Berlin. Die sitzen nämlich genau dort, wo die notwendigen Regelungen zu treffen sind.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD: Scheuer!)

Es ist Ihre Bundesregierung, die nach jahrelangem Zaudern jetzt, da wir vor den ersten Fahrverboten stehen, den Rechtsrahmen für eine Hardwarenachrüstung endlich auf den Weg bringt.

(Jochen Ott [SPD]: Sie bieten keine Lösung an!)

Endlich, kann man da nur sagen. Jetzt machen Sie ihr mal Beine, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.

(Beifall von der FDP)

Oder brauchen Sie jetzt die schwarz-gelbe Landesregierung dafür, um mit Ihren Parteikollegen zu sprechen?

(Jochen Ott [SPD]: Machen Sie doch!)

Ich kann Ihnen gerne die Telefonnummer von Ihren Abgeordneten geben. Und dann erklären Sie den Menschen mal, dass Sie die Automobilindustrie am Ende gar nicht dazu zwingen können, die Kosten für die Nachrüstung zu übernehmen. Auch dafür haben Sie nämlich überhaupt keine Lösung. Die einzige Partei, die dazu ein tragendes Modell entwickelt hat, ist die FDP.

(Beifall von der FDP – Heiterkeit und Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Auch das haben Sie auf Bundesebene abgelehnt, meine Damen und Herren.

Dieser Antrag, auch wenn Sie es nicht hören wollen, ist nicht nur schlecht gemacht, er ist überflüssig und verlogen.

(Beifall von der FDP)

Das, was Sie hier veranstalten, ist eine pure Polit-Show. Greifen Sie endlich die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger auf und machen Sie Ihre politischen Hausaufgaben! – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Middeldorf. – Jetzt spricht für Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Klocke.

Arndt Klocke (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen kurz vor der Weihnachtspause. Ich kann die aufgeregten Gemüter verstehen, aber die Thematik ist zu ernst, um sie ins Lächerliche zu ziehen.

Ich meine das ohne Ironie: Ich finde grundsätzlich gut, dass CDU und FDP bei der Thematik mittlerweile eine andere Tonalität an den Tag legen. Das konnte man aus den Reden von Herrn Deppe und Herrn Kollegen Middeldorf heraushören. Das, was Sie heute – unter anderem Herr Deppe – zur Frage der Verantwortung der deutschen Automobilindustrie gesagt haben, das haben wir schon vor ein bis anderthalb Jahren in den Debatten angesprochen.

(Carsten Löcker [SPD]: Die haben sich Ihnen langsam aber sicher angenähert!)

Damals hörte sich das bei Ihnen noch ein bisschen anders an.

(Daniel Sieveke [CDU]: Nein! – Jochen Ott [SPD]: Doch!)

– Doch, das können wir im Protokoll nachlesen. Ich bin Ende 40, aber Alzheimer ist zum Glück noch nicht bei mir angekommen, auch wenn der Fachkongress zu diesem Thema in zwei Tagen hier tagt. Daran erinnere ich mich jedenfalls ziemlich genau. Als man damals thematisiert hat, dass die deutsche Automobilindustrie aufgrund der Manipulation zur Nachrüstung in die Pflicht genommen werden müsste, gab es von Ihrer Seite Zwischenrufe und entsprechende Reaktionen. Heute hingegen sind Sie ebenfalls an diesem Punkt angekommen, und das ist durchaus richtig.

Mit Blick auf die Stichtage 1. April und 1. Juli 2019 – das Land ist ja in Revision gegangen – ist es völlig offen, ob die Verwaltungsgerichte in Köln und Gelsenkirchen ein anderes Urteil sprechen. Ich würde mal die Prognose wagen, dass es bei den Urteilen möglicherweise Änderungen im Detail geben wird. Aber dass diese beiden Urteile, die in ihrer Aussage ganz klar waren, komplett kassiert werden, erwarte ich nicht.

Dann kommen wir in die Situation, dass sowohl Köln, Bonn als auch das komplette Ruhrgebiet in Windeseile reagieren müsste. Die SPD sagt, es sei fünf nach zwölf. Ich würde eher sagen, dass es aktuell noch fünfzehn Sekunden vor zwölf ist. Ich möchte aber nicht in der Haut der Kommunalverwaltungen und der Bezirksregierungen stecken.

Ich war in der letzten Woche zusammen mit dem CDU-Kollegen Schrumpf, der auch eingeladen war, zu einem Kongress bei Evonik in Essen. Es ging um die Rhein-Ruhr-Bewerbung von Herrn Mronz für Olympia 2032. Auf diesem Fachkongress durfte ich ein paar Worte zur Verkehrspolitik und der Kollege der CDU etwas zu Bauen und Wohnen sagen.

Dort war auch eine Mitarbeiterin der Gelsenkirchener Stadtverwaltung anwesend, die davon berichtete, was dort in der Verwaltung los sei. Man habe Angst und Sorge, dass man dort im ersten halben Jahr 2019 die ganzen Maßnahmen auf den Weg bringen müsste, um eine Mobilität im Ruhrgebiet und in der Stadt Gelsenkirchen sicherzustellen – und dies in dem Wissen, dass dort möglicherweise zum 01.07.2019 ein flächendeckendes Fahrverbot eingeführt wird.

Das ist die aktuelle Situation. Es muss noch administriert werden, wie man das umsetzen will. In Köln sind laut Urteil die komplette Innenstadt und die innenstadtnahen Stadtteile davon betroffen. Es geht um 300.000 Pendler pro Tag. Wir alle – ich würde gar nicht sagen, dass sich irgendeine Regierung dahin gehend einen schlanken Fuß machen kann – haben es in den letzten Jahren zugelassen, dass die Situation sich derart zuspitzt. Trotzdem muss man im Hinblick auf die Verantwortlichkeiten doch einmal hinterfragen, wer in den letzten zehn Jahren den Bundesverkehrsminister gestellt hat.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Auseinandersetzung mit der deutschen Automobilindustrie ist nicht geführt worden, und Herr Scheuer steht in der unrühmlichen Tradition seiner Vorgänger Dobrindt und Ramsauer.

Warum hat man nicht auf das gehört, was der Deutsche Städtetag schon im letzten Jahr gesagt hat? Wir hatten hier im Plenarsaal eine große Anhörung zum Thema „Dieselfahrverbote“. Die Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Städtetages waren sich absolut einig, dass wir eine blaue Plakette und verbindliche, durch die Industrie finanzierte Hardwarenachrüstungen brauchen. Das war keine Forderung eines Umweltverbands oder der Grünen, sondern das kam vom Städtetag.

Die gleiche Forderung haben hier im Land führende Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern erhoben – Frau Reker aus Köln, der Bonner OB, der Gelsenkirchener OB, der Düsseldorfer OB. Egal, ob SPD-, CDU- oder Grünen-Parteibuch – alle waren sich einig, dass das passieren muss.

Jetzt stehen wir vor der Situation, dass im nächsten Jahr die Umsetzung dieser Urteile ansteht. Ich frage in Richtung Landesregierung – Frau Bauministerin darf ja gleich die Rede ihrer Kollegen vortragen –: Wie unterstützt die Landesregierung die betroffenen Kommunen bei der Vorbereitung der – wenn die Revision nicht zum Tragen kommt – möglicherweise anstehenden Fahrverbote? Das fragen wir uns. Ich bin sehr gespannt, was Sie uns gleich berichten werden, Frau Ministerin.

Der Antrag der SPD geht inhaltlich in die völlig richtige Richtung. Darin stehen genau die Punkte, die man jetzt unterstützen müsste. Eine Überweisung in den Fachausschuss können wir gerne vornehmen, aber eigentlich ist der Zeitdruck so groß, dass wir schon morgen anfangen müssten, die Maßnahmen umzusetzen. Ich bin sehr gespannt, was Sie uns gleich vortragen, Frau Ministerin. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Klocke. – Für die AfD-Fraktion spricht nun Herr Vogel.

Nic Peter Vogel (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um die ganze Diskussion etwas zu versachlichten, sollten wir uns auf fünf Aspekte konzentrieren: den wirtschaftlichen, den technischen, den praktischen, den juristischen und den politischen Aspekt.

Zum wirtschaftlichen Aspekt. Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass wir es mit zwei verschiedenen Playern zu tun haben, die unterschiedliche Interessen vertreten. Die Automobilindustrie möchte Neuwagen verkaufen, die Zulieferer hingegen ihre Katalysatoren. Die Zulieferer sprechen im Hinblick auf die Kosten von maximal 3.300 Euro inklusive Einbau, während die Autoindustrie bzw. die Professoren 5.000 Euro aufwärts nennen.

Die Zulieferer sagen: Gebt uns das Go, und wir werden in einem Jahr in Serie gehen. – Und die Automobilhersteller sagen: Nein, wir haben da Erfahrung. Ihr braucht Jahre dafür. – Die Zulieferer würden sich freuen, wenn Sie diese Aufträge bekämen. Aber das Ganze wird wahrscheinlich in dieser kurzen Zeit nicht möglich sein. Fünf vor zwölf? – Ich bin mir da nicht ganz so sicher.

Resümee: Wir sollten bei den Aussagen der einzelnen Player immer ein bisschen vorsichtig sein. Die sind natürlich interessengesteuert.

Ich komme zu den technischen Aspekten. Mir fehlt die Redezeit, um dazu vollständig auszuführen. Ja, die Prototypen der Katalysatoren funktionieren garantiert. Es gibt aber trotzdem ein paar Fallstricke. Bei älteren Modellen fehlt beispielsweise der Platz, oder es könnten Garantien wegfallen. Es besteht auch ein Problem mit dem Abgasgegendruck. Die Partikelfilter beim Diesel sind nämlich völlig überfordert, weil sie gar nicht wissen, was vorne im Motor los ist. Dort herrscht ein ganz anderer Gegendruck.

Das ist eines der Hauptprobleme: Ein Dialog zwischen Motorsteuerung und AdBlue-Systemen ist bei älteren Modellen technisch nicht möglich.

Jetzt komme ich auf den praktischen Aspekt: Selbst wenn die Dinger in einem Jahr für kleines Geld in Serie wären – wer soll die denn in kürzester Zeit alle einbauen? Es ist ja nicht so, dass die Leute in den Werkstätten auf der faulen Haut liegen.

(Carsten Löcker [SPD]: Die haben ja zwei Jahre Zeit gehabt!)

Das heißt: Lösungen müssen schneller realisiert werden.

Ein weiterer brisanter Aspekt ist der juristische: Hersteller, deren Produkte damals ordnungsgemäß zugelassen wurden, sollen jetzt, Jahre später, in die Pflicht genommen werden, ihre Produkte zu modifizieren, und zwar nur, weil der Gesetzgeber Jahre später völlig willkürlich und überraschend die Zulassungsbedingungen ändert. Wo kommen wir denn da hin?

Wir sind ein moderner Industriestaat. Wir sollten uns zwei Sachen auf die Fahne schreiben: Rechtsicherheit und Investitionsschutz.

Zuletzt der politische Aspekt: Alles hat mit den absurd niedrigen Werten der EU hinsichtlich der Stickoxide angefangen. Mir fehlt leider die Zeit, Ihnen zu erklären, wie wir zu diesen Studien, diesen Ergebnissen und diesen Werten kamen – dieses Hin-und-her-Gefeilsche zwischen der EU und der WHO.

Ich habe leider auch keine Zeit, irgendwem zu erklären, wie andere Länder, beispielsweise die USA oder die Schweiz, zu ihren Höchstwerten kommen oder wie wir unsere Messgeräte – beispielsweise im Gegensatz zu unseren griechischen Kollegen – aufstellen.

Eines sage ich ganz klar: Ihr Lieblingskronzeuge, die Deutsche Umwelthilfe – diese höchst fragwürdige NGO, die sich anscheinend auf die Fahne geschrieben hat, die deutsche Automobilindustrie massiv zu beschädigen –, wird neben den Spendengeldern auch mit Steuergeldern gefüttert.

(Michael Hübner [SPD]: Die Deutsche Umwelthilfe spricht kein Recht!)

Ich bin wirklich überrascht, wie die das schaffen, die Politik und die Medien am Nasenring durch die Arena zu führen.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Erzählen Sie uns doch mal, woher die AfD ihre Spendengelder bekommt! Das würde uns interessieren!)

– Herr Klocke, bitte eine Zwischenfrage; dann kommen wir klar.

Ich sage Ihnen eins – das wurde eben schon erwähnt –: Die Kurve der Belastung geht die ganze Zeit nach unten; die Luft wird nicht schlechter.

(Andreas Keith [AfD]: Wir lassen das Sommerfest nicht von irgendwelchen Waffenherstellern finanzieren!)

– Andreas, hör auch mal zu.

(Michael Hübner [SPD]: Hören Sie doch mal zu!)

1995 hatten wir noch Werte von 50 Mikrogramm, 2017 waren es nur noch 37 Mikrogramm. Das heißt: Durch die Flottenbereinigung wird sich sowieso alles klären.

Laut den Seiten des Deutschen Bundesamtes kann man davon ausgehen, dass wir im Jahr 2020 bundesweit nur noch Werte von 30 Mikrogramm haben werden. Das ist der zentrale Punkt. Dieses künstlich geschaffene Problem wird sich dann in Luft auflösen.

Dabei rede ich insbesondere von Nahverkehrssituationen und verkehrsintensiven Situationen. Wenn wir also tatsächlich nächstes Jahr etwas erreichen wollen, würde ich Folgendes vorschlagen: Wir machen jetzt Feierabend, ziehen uns alle Blaumänner an und bringen die Messgeräte an vernünftige, neutrale und repräsentative Orte; dann haben wir nämlich nächstes Jahr keine Fahrverbote. – Vielen lieben Dank.

(Beifall von der AfD – Carsten Löcker [SPD]: Das ist mir ganz neu, dass der Landtag Messstationen beschließt!)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Vogel. – Nun spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach in Vertretung der Umweltministerin Frau Heinen-Esser. Bitte schön, Frau Ministerin Scharrenbach.

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat mehrfach deutlich gemacht – wir haben insgesamt schon sechsmal im Plenum über dieses Thema debattiert –, dass die Einhaltung der gesundheitsbezogenen Luftqualitätswerte für uns einen sehr hohen Stellenwert hat.

Der seit acht Jahren EU-weit geltende Stickstoffdioxidgrenzwert wurde im Jahr 2017 immer noch in 27 Städten in Nordrhein-Westfalen überschritten. Wir müssen wohl gemeinsam feststellen, dass die Luftreinhaltestrategien bei den Stickoxiden nicht so gut gegriffen haben wie beim Feinstaub, bei dem der Grenzwert seit dem Jahr 2014 landesweit eingehalten wird.

Woran das liegt, ist mit der Aufdeckung der Abgasmanipulation bei den Pkw-Herstellern offensichtlich geworden; denn Diesel-Pkw stoßen im Realbetrieb um ein Vielfaches mehr an Stickoxiden aus, als nach der EU-Abgasgesetzgebung zulässig ist. Dadurch sind sie die Hauptverursacher von hohen Stickstoffdioxidwerten an den Straßen.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben im guten Glauben diese leider nur vermeintlich emissionsarmen Diesel-Pkw gekauft. Wir dürfen diejenigen nicht alleine lassen, die sich trotz der sehr zu begrüßenden Prämien keinen Umtausch leisten können.

(Beifall von der CDU, der FDP und Arndt Klocke [GRÜNE])

Auch ein Ersatz von Diesel-Pkw durch Benziner kann insbesondere dann nicht im Sinne einer kohärenten Umweltpolitik sein, wenn dadurch im Gegenzug die CO2 -Emissionen wieder ansteigen.

Die Hardwarenachrüstung von Dieselfahrzeugen ist sinnvoll und hilfreich, um die Erreichung der Stickstoffdioxidgrenzwerte im Sinne des Gesundheitsschutzes zu beschleunigen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Dazu erlauben Sie uns bitte folgendes Rechenbeispiel: Wenn man – sehr zurückhaltend – annimmt, dass die Hälfte aller Euro-5-Diesel-Pkw mit einer Hardware nachgerüstet würde und diese – auch wieder sehr zurückhaltend angenommen – die NOx-Emissionen um 60 % reduzierte, würde allein da-durch an den hochbelasteten Straßen in Köln die NO2-Konzentration um rund 2 Nanogramm pro Kubikmeter zurückgehen.

Zusammen mit einer konsequenten Nachrüstung von ÖPNV-Flotten, Handwerker- und Lieferfahrzeugen sowie Kommunalfahrzeugen ist das ein wichtiger Schlüssel für saubere Luft.

Hardwarenachrüstungen wären überdies verhältnismäßiger als Fahrverbote.

(Beifall von der CDU, der FDP, Christian Dahm [SPD] und Arndt Klocke [GRÜNE])

Deshalb hat die Landesregierung am 19. Oktober 2018 im Bundesrat mit unseren Stimmen die Entschließung „Hardwarenachrüstungen statt Fahrverbote“ unterstützt.

(Carsten Löcker [SPD]: Das ist keine neue Erkenntnis!)

Die Entschließung beinhaltet die Bitte an die Bundesregierung, zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für technisch umgerüstete Dieselfahrzeuge zu schaffen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Hardwarenachrüstung erfolgen kann und dafür Sorge zu tragen, dass die Hersteller in die Verantwortung für die Kosten zu nehmen sind.

Selbstverständlich ist die Landesregierung bei diesem Thema auch auf der fachlichen Ebene aktiv; beispielhaft darf ich das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW nennen. In einem Expertengespräch, das am 7. November 2018 stattgefunden hat, wurde differenziert über Technologien, Wirksamkeit und die Praktikabilität von Nachrüstlösungen für Dieselfahrzeuge gesprochen.

Sehr geehrter Abgeordneter Klocke, um den NO2-Grenzwert schnellstmöglich einzuhalten, ist in den meisten Städten ein ganzes Bündel an Maßnahmen notwendig, das zudem im Jahr 2019 greifen muss.

Die bisher ergangenen Verwaltungsgerichtsurteile haben gezeigt, dass Fahrverbote vor allem dann vermieden werden können, wenn schnellstmöglich Maßnahmen umgesetzt werden, durch die die NO2-Belastung deutlich sinkt und die Grenzwerteinhaltung im Jahr 2020 sichergestellt ist.

Ziel ist es, bis zu den Berufungsverfahren die Maßnahmen festgelegt zu haben. Das ist jetzt noch mal eine sehr intensive Arbeit; für die Bezirksregierung ist es ein großer Aufwand, mit den betroffenen Kommunen die Luftreinhaltepläne unter Zeitdruck fortzuschreiben.

Auch für die Städte ist es eine große Herausforderung. Erst vor Kurzem hat auf der Bundesebene ein entsprechender Austausch stattgefunden, auch mit den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern aus Nordrhein-Westfalen. Gegebenenfalls müssen die Maßnahmen auch mit Stadtratsbeschlüssen hinterlegt sein; anders funktioniert es nicht.

Wir sind uns als Landesregierung sicher, dass all diese Anstrengungen es wert sind, um die Einhaltung der gesundheitsbezogenen Luftqualitätswerte auch für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für die Zukunft und damit für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4458 an den Verkehrsausschuss – federführend – und zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dafür? Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

14 Innovationspotenziale durch eine steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups entfalten

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/4439

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass heute keine Aussprache geführt werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen vielmehr erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4439 an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation – federführend – und zur Mitberatung an den Wissenschaftsausschuss sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses hier im Plenum erfolgen. Das nennt man das sogenannte umgekehrte Verfahren, Herr Hovenjürgen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Super! – Zuruf von Christian Dahm [SPD])

Jetzt ist die Frage: Wer stimmt diesem umgekehrten Verfahren zu? Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird auch umgekehrt verfahren.

Ich rufe auf:

15 Offensive für Studentisches Wohnen – NRW braucht ein Investitionsprogramm für die Studierendenwerke

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/4453

Änderungsantrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/4569

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass heute keine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt geführt werden soll. Abschließende Beratung und Abstimmung sollen vielmehr erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.

Die Fraktion der AfD hat beantragt, ihren Änderungsantrag mit zu überweisen. Entsprechend empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4453 an den Wissenschaftsausschuss. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag zur Mitberatung auch an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu überweisen. Die Federführung soll beim Wissenschaftsausschuss liegen. Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/4569 soll entsprechend überwiesen werden.

Jetzt ist noch die Frage: Hat jemand etwas dagegen? – Nein. Will sich jemand enthalten? – Auch nicht. Dann ist einstimmig so überwiesen, und es wird so verfahren, wie vom Ältestenrat empfohlen und von den Fraktionen vereinbart.

Ich rufe auf:

16 Vermüllung der öffentlichen Räume stoppen – Landesregierung muss Vermeidungskonzept entwickeln

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Drucksache 17/4531

Die Aussprache ist eröffnet. Wer beginnt? – Herr Dr. Nolten. Bei einem Antrag der SPD-Fraktion?

(Zuruf: Umgekehrtes Verfahren!)

Ah, in Ordnung. – Dann haben Sie das Wort, Herr Dr. Nolten.

Dr. Ralf Nolten (CDU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein sonniges Wochenende im Sommer: Cliquen von Jugendlichen und Großfamilien ziehen in die Grünanlagen und Parks. In diesen öffentlichen Esszimmern wird über den ganzen Tag hinweg gelagert, lautstark Musik gehört, und zum Teil werden ganze Schafe gegrillt.

Am nächsten Tag beseitigen die Abfallwirtschaftsbetriebe Unmengen an Müll. In Köln waren es im vergangenen Mai allein 20 t an einem Wochenende. Die Stadtbetriebe werden so zitiert, dass es trotz aller Mühen leider immer mehr wird.

(Frank Müller [SPD]: Es werden ganze Ochsen gegrillt, habe ich gehört!)

Sind die Deutschen, die Weltmeister der Müllsortierer, zu Umweltferkeln mutiert? – Da bin ich skeptisch. Die Menge an Haus- und Sperrmüll je Einwohner sinkt in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich. Die von den Antragstellern zitierte VKU-Studie berichtet zudem von einer steigenden Sensibilität bezüglich des wilden Mülls. Gerade im ländlichen Bereich ziehen im Frühjahr Vereine zum Großreinemachen in die Landschaft, Freiwilligentrupps kümmern sich einmal in der Woche um das öffentliche Grün.

(Zuruf von der SPD: Das gibt es in Großstädten auch!)

Ist die Zusammensetzung des Mülls problematischer geworden? – Nur zum Teil: Es gibt mehr Rücknahmesysteme und optimierte Abholsysteme.

(Michael Hübner [SPD]: Die Rede ist von Müll!)

Wir haben aber ein Problem mit Styroporverpackungen, Plastikflaschen und Einweggrills – großvolumigem Müll, der schnell die Mülleimer füllt. Wer es ernst meint mit dem Ressourcenschutz, wird bei langlebigeren, wiederverwendbaren Produkten ansetzen müssen – ganz egal, ob der Müll ordnungsgemäß entsorgt wird oder nicht.

(Zuruf von Nadja Lüders [SPD])

Wenn in der Hälfte der Fälle in nicht einmal 10 m Entfernung ein Mülleimer steht, dann hat das Fehlverhalten andere Gründe.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Dann helfen die größeren, bunteren Mülleimer, die die Städte in den letzten Jahren zu Tausenden aufgestellt haben, nur bedingt. Dann reichen auch die vielen neu eingestellten Reinigungskräfte, Serviceteams und Waste Watchers nicht, die möglichst mit einem 24-Stunden-Service Straßen, Wege und Grünanlagen reinigen und von Müll befreien.

(Zuruf von Nadja Lüders [SPD])

Im Sinne der Broken-Windows-Theorie werden sie sicherlich einen Effekt haben; denn nicht beseitigter Müll erfährt rasch Vermehrung.

(Michael Hübner [SPD]: Mehr Schafe!)

Daneben bedarf es aber auch erzieherischer Maßnahmen. Dabei mag die eine oder andere Plakatwand helfen; im Kern geht es aber um die direkte Ansprache des Vermüllers durch geschultes Personal – möglichst mit dem gleichen kulturellen Hintergrund.

(Zuruf von Nadja Lüders [SPD])

Die VKU-Studie verweist auf ein kulturell unterschiedliches Umwelt- und Sauberkeitsbewusstsein der Verursacher. Andere sehen die unter 30-Jährigen als weitere Problemgruppe.

Gerade weil viele Park- und Grünanlagen oftmals wenig strukturiert und möbliert sind, sind sie ein Ort fortdauernder gesellschaftlicher Aushandlungen über legitime Präsenzen und Nutzungen. Dies gilt umso mehr, als wir seit über 20 Jahren das Phänomen der Rückeroberung des öffentlichen Grüns zu beobachten haben.

Unzureichende Wohnstrukturen, durchgestylte Gärten und ein sich änderndes Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatheit können als begünstigende Faktoren vermutet werden. Die Studie „Erlebnis Stadtpark“ zeigt exemplarisch, wie dominante Gruppen andere Nutzer und Nutzungen verdrängen.

Man kann den öffentlichen Raum durch eindeutige Funktionszuweisungen strukturieren, in einigen Parks das Grillen verbieten, an anderen Stellen öffentliche Grillstellen schaffen und dann eben auch täglich säubern.

Zur Ahndung von Regelverstößen haben die meisten Kommunen eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. In ihr werden die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zusammengeführt, um den städtischen Ordnungskräften das sofortige Einschreiten zu ermöglichen.

Entscheidend ist: Verfolge ich die einzelnen Zuwiderhandlungen auch konsequent, auch für den Fall, dass ich einmal die eindeutigen Beweise nicht auf den Tisch legen kann? Soziale Desintegration, mangelnde soziale Kontrolle und Lust auf Provokation leben sich im öffentlichen Raum aus, solange ich diesen Raum der Selbstregelung überlasse.

Fazit: Aus Gründen der Stadtbildpflege, des Umweltschutzes, der Hygiene und der kommunalen Gesundheitsvorsorge ist vor Ort Handeln geboten. Handlungsmöglichkeiten bestehen ohne Zweifel in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, verstärkte Reinigung, Kontrollen und Strafen. Es ist eine ureigene kommunale Aufgabe, diese Vermüllung zu stoppen, und das soll sie aus unserer Sicht auch bleiben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Dr. Nolten. – Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Herr Berghahn.

Jürgen Berghahn (SPD): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Nolten, ich habe eben gehört, Sie haben zahlreiche Punkte aus unserem Antrag aufgenommen. Von daher liegen wir gar nicht so weit auseinander. Vielleicht bringt es ja doch noch etwas, wenn ich ein paar Takte dazu sage. Sie haben auch schöne Bilder erzeugt von den Schafen. Also: Wenn Sie mich mal zum Grillen einladen, können wir gerne darüber reden. Dann grillen wir auch mal ein Schaf.

(Beifall und Heiterkeit von der SPD)

Immer mehr Menschen benutzen Einwegverpackungen. Insbesondere Einwegkaffeebecher erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Dass das insgesamt ein Müllproblem ist, kann sich jeder leicht ausrechnen. Dieser Müll landet aber mittlerweile häufig nicht mehr direkt in den Verbrennungsanlagen oder auf den Mülldeponien, sondern in vielen Fällen fällt er uns zuerst täglich in den Fußgängerzonen und in den Grünanlagen unserer Städte ins Auge. Dort wird der Müll achtlos liegengelassen, anstatt in den bereitstehenden Müllbehältern entsorgt zu werden.

106.000 Tonnen Abfall fallen allein durch Getränkeverpackungen in Deutschland an. Wir alle kennen die Bilder von öffentlichen Flächen, auf denen Pappbecher, Flaschen, Dosen und Zigarettenschachteln achtlos hingeworfen werden.

Diese Art des absichtlichen und achtlosen Verschmutzens der Umgebung nennt die Wissenschaft „Littering“. Der unangenehme Effekt des Litterings ist die Verbreitung, denn dort, wo Müll bereits liegt, wird auch bald noch mehr landen. So entstehen schnell Müllbrennpunkte. Mit dem Wegwerfen setzt sich meist eine weitere Verwahrlosung fort. Wenn die Umgebung schon vermüllt ist, sinkt bei manchen Menschen die Bereitschaft, ihren Müll ordentlich zu entsorgen.

Die Kosten, die bei den Kommunen für diese Sauberhaltung von Plätzen, Straßen und Grünanlagen anfallen, belaufen sich auf geschätzte 800 Millionen Euro. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Betriebe kämpfen unermüdlich gegen diese Vermüllung der Städte.

Stadtsauberkeit ist Lebensqualität. Deshalb ist der Kampf gegen Vermüllung und für eine gute Instandhaltung der öffentlichen Räume eine wichtige Grundlage für objektive und subjektive Sicherheit sowie die soziale Stabilität im Quartier. Von Sauberkeit und einem ansprechenden Stadtbild profitieren alle Bürger und Bürgerinnen. – Ich bin mir sicher, dass Sie das auch so sehen.

Es gibt bereits zahllose Initiativen von Kommunen und Kreisen und auch ehrenamtliche Initiativen gegen die Vermüllung. Ein bekanntes Beispiel ist die Landeshauptstadt Düsseldorf mit dem jährlichen sogenannten „Dreck-weg-Tag“, bei dem Bürgerinnen und Bürger gemeinsam ihre Stadt vom herumliegenden Müll befreien. In einem Zeitraum von 17 Jahren wurden so schon von 165.000 Düsseldorfern über 1.000 Tonnen Müll gesammelt. Sie haben es damit sogar in das Guinness-Buch der Rekorde geschafft.

So wichtig solche Aktionen auch sind, wir können uns in Zukunft nicht nur auf die Tatkraft der Bürgerinnen und Bürger verlassen, die ihre Städte sauber halten. Das Land Nordrhein-Westfalen ist dringend gefordert, Maßnahmen gegen die voranschreitende Vermüllung von öffentlichen Plätzen, Straßen und ganzen Stadtvierteln zu entwickeln.

(Beifall von der SPD)

Beispiel dafür könnten Initiativen aus anderen Bundesländern sein. So hat beispielsweise Hessen eine Kampagne gegen die Vermüllung von Straßen und Landschaften auf den Weg gebracht. Ziel der Kampagne „Sauberhaftes Hessen“ ist vor allem, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu schärfen.

Was also muss NRW tun, damit diese Vermüllung der Städte, aber auch der Landschaft gestoppt wird? – Wir fordern die Landesregierung auf, das Problem endlich zu erkennen und aktiv zu werden. Das Land muss bestehende Konzepte zur Reduzierung des Litterings aus Kommunen und anderen Bundesländern heranziehen und hinsichtlich eines NRW-Müllvermeidungsprogramms auswerten.

Das Land muss auf der Grundlage bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse gemeinsam mit den kommunalen Abfall- und Stadtreinigungsbetrieben ein landesweites Programm zur Sauberhaltung der Städte und gegen die Vermüllung initiieren und unterstützen. Die Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen bei ihrer Arbeit vor allem in den Quartieren, wo das Risiko der Vermüllung besonders hoch ist, unterstützt und auch gestärkt werden.

Außerdem muss das Land den Bau und den Betrieb von außerschulischen Lernorten im Bereich Abfall und Sauberkeit mit Fördermitteln unterstützen und Best-Practice-Beispiele allgemein zur Verfügung stellen.

Ich denke, Sie sind in vielen Punkten meiner Meinung. Daher: Unterstützen Sie unseren Antrag!

Darüber hinaus wünsche ich Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das nächste Jahr. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Berghahn. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Diekhoff.

Markus Diekhoff*) (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema ist ja nun nicht wirklich neu. Nur weil der etwas sperrige deutsche Begriff „Achtlos-Müll-in-die-Gegend-werfen“ jetzt englisch „Littering“ heißt, ist es noch lange nichts Neues.

An der Aufklärung, wie Sie das in Ihrem Antrag sagen, liegt es, glaube ich, auch nicht. Jeder weiß, dass man nicht achtlos Müll in die Gegend schmeißen darf. Dafür braucht es sicherlich keines Antrags.

Sie vergessen bei Ihrem Punkt komplett den ländlichen Raum. Gerade der Müll im ländlichen Raum ist aber auch ein Problem, denn dort wird wirklich viel abgeladen.

(Zuruf von Michael Hübner [SPD])

– Nein, die Rinder nicht, das habe ich nicht gesagt. Ich würde sagen, es sind deutsche Autoreifen und deutsche Kühlschränke, aber das ist eine andere Frage.

Also, es ist einfach das Thema: Ich sehe darin – wir haben im Ausschuss ja schon darüber gesprochen – keinen Sinn. Das ist alles bekannt. Die Entsorgungsbetriebe, alle haben sich darauf eingestellt. Wir haben Abfallkonzepte. Wir haben alles. Es wird viel vor Ort gemacht. Ich denke, mit Aufklärung kommt man da nicht mehr weiter. Wer soll außerdem diese Seminare, die dann freiwillig in irgendwelchen Umweltbildungsstätten stattfinden, besuchen?

Wir grenzen auch nicht aus, indem wir Menschen Müll vor die Türe werfen, sondern gerade Menschen in bestimmten Brennpunkten grenzen sich selbst aus, indem sie ihren Müll achtlos vor die Türe schmeißen. Auch dieses Problem können wir an der Stelle nicht lösen.

Deshalb: Der Antrag behandelt ein wichtiges Thema und ein aktuelles Problem. Die Lösungen, die Sie dafür aufzeigen, sind dafür meines Erachtens aber nicht tauglich.

In diesem Sinne: Frohe Weihnacht und noch einen schönen Abend.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Diekhoff. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Kollege Rüße.

Norwich Rüße (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vermüllung des öffentlichen Raums, die Sie mit Ihrem Antrag ansprechen, ist ein großes Problem; keine Frage. Das sehen wir auch so. Jeder von uns, der in einer Stadt nach einer warmen Sommernacht am nächsten bzw. frühen Morgen durch den Park läuft, kann das dann auch im wahrsten Sinne des Wortes erleben. Die Müllberge sind da – Einweggrills, Plastiktüten, Plastikbesteck, alles fliegt rum – und werden am Ende von den Mitarbeitern der Entsorgungsbetriebe weggeräumt. Dazu kommen – auch das haben andere Redner bereits angesprochen – die Coffee-to-go-Becher, die in großen Mengen hergestellt werden.

Das alles summiert sich auf zu einer Müllflut. Jeder Deutsche erzeugt mittlerweile 220 kg Verpackungsabfall pro Jahr, und davon 40 kg Plastikabfall. Wenn man dann überlegt, wie leicht Plastik ist und wie leicht diese Verpackungen sind, kann man sich vorstellen, was das in der Summe bedeutet, was wir an Verpackungsmaterial bzw. Verpackungsmüll erzeugen.

Das Ganze ist – Sie kennen die Bilder der Weltmeere – natürlich längst kein regionales Problem oder ein deutschlandweites Problem, sondern es ist ein internationales und mittlerweile globales Problem geworden. Von daher ist es gut, dass Sie mit Ihrem Antrag das Thema heute ansprechen.

Uns fehlt bei Ihrem Antrag ein Stück weit, dass Sie etwas konkreter und etwas mutiger werden. Wir sind der Meinung, dass Sie mit Ihrem Antrag sehr im appellativen Bereich stecken bleiben. Am Ende ist Ihr Antrag dann so ein bisschen End of Pipe. Sie kümmern sich um das, was übrig bleibt, und wollen sehen: Wie kriegen wir das besser entsorgt?

Wir sind aber der Meinung, dass dieses Problem mittlerweile so groß und so allgemein von uns allen anerkannt ist, dass es darum eigentlich nicht mehr gehen kann und wir uns tatsächlich ernsthaft darum kümmern müssen: Wie kriegen wir diese Müllberge wirklich reduziert? Wie kriegen wir es hin, dass wir in 15 Jahren vielleicht tatsächlich eine Halbierung hinbekommen?

Wenn man die letzten Nachrichten sieht, stellt man fest: Andere Länder sind da entschieden mutiger als wir. Andere Länder trauen sich, auch einmal zu sagen: Die ganz leichten Plastikbeutel und Verpackungsbeutel kommen aus dem Markt raus; die wollen wir nicht mehr. – Wenn man das mit dem vergleicht, was Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, dann ist mir das an dieser Stelle deutlich zu wenig.

Ich würde daher auch infrage stellen, ob Sie Ihren Antrag – das machen wir an anderer Stelle auch – nicht mehr in Richtung Bundesebene hätten formulieren müssen. Sie richten ihn vor allem an die kommunale Ebene: Da muss was passieren; die Kommunen müssten dazu gebracht werden, dass sie in der Lage sind, die Vermüllung zu vermeiden.

Ich glaube aber, dass wir auf Bundesebene und auf europäischer Ebene anpacken und sehen müssen: Wie kriegen wir erst einmal diese Müllproduktion eingedämmt? Ich finde, da besetzen Sie mit dem Bundesumweltministerium eine wichtige Schaltstelle, und die Bundesumweltministerin ist aufgerufen, etwas zu tun und konkrete Maßnahmen vorzulegen, damit wir das in den Griff bekommen.

(Beifall von den GRÜNEN)

So habe ich das Gefühl: Wir machen das, was wir an vielen Stellen machen. Wir wälzen die Verantwortung auf die Verbraucherinnen und Verbraucher ab und trauen uns als Politik nicht mehr, Entscheidungen zu fällen und wirklich einmal zu sagen: So, wir machen jetzt eine Abgabe auf Plastik. Oder wenn wir meinen, das mit den Coffee-to-go-Bechern kriegen wir nicht in den Griff, warum sagen wir dann nicht auch, dann erheben wir zwei Euro Pfand darauf? Dann kommen die Dinger schon zurück und landen nicht in der Landschaft.

Da, glaube ich, würde etwas mehr Mut guttun. Ich fände es schön, wenn Sie vielleicht im nächsten Jahr einen Antrag formulieren würden, der ein paar Schritte weitergeht und ein bisschen mutiger ist. Wir könnten dann das Thema etwas intensiver an mehreren Feldern entlang diskutieren und würden nicht nur bei dieser Nachsorge-Thematik hängen bleiben.

Jetzt ist die Frage: Was machen wir mit Ihrem Antrag?

(Daniel Sieveke [CDU]: Ja, genau!)

Im Ausschuss haben wir ihn abgelehnt. Jetzt haben wir uns aber auch noch einmal ein bisschen darüber unterhalten und nachgedacht. Und Weihnachten – das wissen Sie ja – ist auch die Zeit der Milde.

(Daniel Sieveke [CDU]: Oh!)

Deshalb werden wir uns jetzt enthalten.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU: Oh!)

Das ist sozusagen unser Weihnachtsgeschenk an die Sozialdemokratie.

(Zurufe)

Ihnen allen wünsche ich im Namen meiner Fraktion eine schöne, friedliche Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die AfD spricht nun der Abgeordnete Dr. Blex.

(Zurufe – Glocke)

Dr. Christian Blex (AfD): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat schon etwas Groteskes, wenn sich die SPD für weniger Vermüllung des öffentlichen Raumes einsetzt.

(Zuruf: Oh!)

Die SPD hat den öffentlichen Diskurs vergiftet. Meinungsfreiheit gehört für Sie auf den Sondermüll, und die Moral und den Anstand haben Sie maßgeblich mit verschrottet.

(Zurufe von der SPD)

Neuerdings fordert ihr innerparteilicher Nachwuchs, die Abtreibung kerngesunder Föten bis in den neunten Schwangerschaftsmonat hinein zu erlauben. Und Sie möchten über die Vermüllung des öffentlichen Raumes reden!?

(Michael Hübner [SPD]: Was ist das für ein Quatsch?)

Sie sollten sich zuerst um den geistig-moralischen Müll kümmern, den manche Ihrer Genossinnen in der Gesellschaft hinterlassen.

(Beifall von der AfD – Michael Hübner [SPD]: Ihr Akustikmüll!)

Kommen wir zu Ihrem Antrag. Im federführenden Ausschuss ist er abgelehnt worden, und zwar von allen anderen Parteien. Das lässt tief blicken, auch wenn die Grünen jetzt gerade zurückrudern.

Aberwitzig ist die Forderung nach einem NRW-Müllvermeidungsprogramm. So soll die Landesregierung Konzepte sammeln, um den Kommunen ein idealtypisches allgemeines NRW-Konzept vorzulegen. Doch mit ihren kommunalen Abfall- und Stadtreinigungsbetrieben haben die Kommunen bereits maßgeschneiderte Entsorgungskonzepte. Sie wissen ganz genau, wo die Müllbrennpunkte sind. Darauf muss sie bestimmt nicht erst die Landesregierung hinweisen.

An keiner einzigen Stelle erklären die Sozis, wie dieses NRW-Programm eigentlich finanziert werden soll. Typisch sozialistisch ist dafür auch die Idee außerschulischer Lernorte für Kinder im Bereich Abfall und Sauberkeit. Meine Damen und Herren, unsere Kinder werden nun wirklich schon genug mit Ihren öko-radikalen, turbo-feministischen und antideutschen Ideologien indoktriniert.

(Zurufe – Unruhe)

Ihre Forderungen begründet die SPD-Fraktion übrigens mit einer Projektstudie der Humboldt-Universität zu Berlin. Absurderweise widerlegt diese Studie Ihre Argumente über die angebliche Notwendigkeit eines solchen NRW-Programms von vorne bis hinten: In der allgemeinen Einschätzung wurden die Städte 2015 nämlich als sauberer eingeschätzt als noch vor zehn Jahren. Auch wurde die Arbeit der Reinigungsunternehmen 2015 deutlich besser eingeschätzt als 2005. Doch das war 2015. Interessant wurde es danach.

Leider verbietet die Diktatur der politischen Korrektheit in Deutschland Studien über das Müllverhalten von Heerscharen an illegal eingewanderten Migranten aus Afrika und arabischen Ländern.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Oh! Oh! – Unruhe)

Stattdessen versuchen Sie, die Ursachen für die Vermüllung des öffentlichen Raumes hinter pseudowissenschaftlichem Soziologiegeschwurbel zu verstecken.

So schreiben Sie in Ihrem Antrag …

(Zurufe – Unruhe)

– Herr Rüße, hören Sie einmal zu. Sie lernen noch was. – So schreiben Sie in Ihrem Antrag – Zitat –:

„Gleichzeitig erzeugt eine ‚Mediterranisierung‘ des gesellschaftlichen Lebens, dass der öffentliche Raum stärker zur Freizeitgestaltung herangezogen wird. Freizeit draußen zu verbringen, bedeutet automatisch auch mehr Müll im öffentlichen Raum.“

(Zurufe von der SPD)

Ernsthaft: eine „Mediterranisierung“! – Meine Damen und Herren, es ist nicht die Anpassung an den spanischen, griechischen oder italienischen Lebensstil, der mehr Müll verursacht. Es ist die Zufuhr von halbstarken jungen Männern aus Nahost und Nordafrika, die in den öffentlichen Räumen herumlungern.

(Zuruf von Michael Hübner [SPD] – Unruhe)

Armutsmigranten – schimpfen Sie, nehmen Sie die Realität zur Kenntnis! –, die Ihre Willkommenskultur mit Füßen treten, unsere Frauen vergewaltigen und natürlich auch unsere Straßen und Fußgängerzonen respektlos zumüllen!

(Lebhafte Zurufe von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Unruhe)

Wenn kriminelle arabische Großfamilien Stadtgebiete beherrschen, in die sich selbst die Polizei nicht mehr traut, muss man sich nicht wundern, dass man sich dort nicht hinter miefenden Pfandautomaten einreiht, um jedes Plastikfläschchen einzeln abzugeben, wie wir treudoofen Deutschen das tun.

(Zuruf von der SPD: Volksverhetzung!)

Wenn Menschen in ihren Gärten und Hinterhöfen schon Ziegen und Hammel brutal schächten und die Kadaver am Straßenrand entsorgen – Herr Nolten hat das angesprochen –, dann muss man sich nicht wundern, dass sie kein Bewusstsein für die deutsche Mülltrennung haben.

(Zuruf: Aufhören!)

Wie sagte es Peter Scholl-Latour: Wer halb Kalkutta aufnimmt, der rettet nicht Kalkutta, sondern er wird selbst zu Kalkutta. – Genauso ist das mit Arabien. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD – Unruhe)

Präsident André Kuper: Für die Landesregierung …

(Unruhe)

Ich darf vielleicht …

(Glocke)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss ganz ehrlich sagen: Während dieser Rede habe ich an manchen Stellen überlegt, ob diese Rede noch angemessen für dieses Haus ist.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich werde sie prüfen lassen, weil man das in Ruhe wortwörtlich noch einmal nachlesen muss. Ich will jetzt nicht das sagen, was ich gerade denke. Ich sage das erst einmal nur an und erteile der Ministerin das Wort.

(Michael Hübner [SPD]: Dann müssen Sie aber auch zwischendurch handeln! – Unruhe)

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Gestatten Sie mir dazu einen Kommentar: Manche Reden gehören einfach nur auf den Sondermüll. Diese gehört dazu.

(Lebhafter Beifall von der CDU, der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

Eigentlich wäre es schon gut, wenn ich jetzt aufhören würde, oder? – Bitte gestatten Sie mir trotzdem, inhaltlich zu dem Antrag Stellung zu nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, schon Wolfgang Gerts hat einmal gesagt: Wir haben viele Abfalleimer auf der Welt, aber nur eine Natur. – Ich glaube, wir sind in diesem Hohen Hause einig, dass wir zunehmend eine Respektlosigkeit und auch eine Rücksichtslosigkeit im Umgang mit Natur erleben, genauso wie mit Stadtquartieren, Straßenräumen und Vergleichbarem. Insofern sind die Vermüllung und Verschmutzung dieser öffentlichen Räume in der Tat ein zunehmendes gesellschaftliches Problem.

Ein Ärgernis erster Güte ist vor allem der Verpackungsmüll, der achtlos weggeworfen oder liegengelassen wird. Für die Ursachen dieses sogenannten Litterings werden immer wieder geänderte Konsumgewohnheiten angeführt. Wir haben hier schon mehrere Beispiele gehört: Außerhausverpflegung, Fastfood-Verpackung, Imbiss, Bäckereien mit Coffee-to-go-Angeboten und Vergleichbarem.

Wir haben auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen bereits verschiedene Aktivitäten initiiert. Seit dem Jahr 2016 führt das Umweltministerium in Kooperation mit der Verbraucherzentrale und dem Verband Kommunaler Unternehmen eine Fachveranstaltung im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung durch. Zielgruppe sind zum Beispiel die kommunalen Abfallberater. Neben der Abfallvermeidung werden auch kommunale Best-Practice-Beispiele zum Thema Littering vorgestellt.

Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Umweltbereich abgeschlossen. Im Rahmen dieser Kooperation, die vom Land finanziell unterstützt wird, initiiert die Verbraucherzentrale öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Abfallvermeidung, berät Bürgerinnen und Bürger und gibt verschiedene Informationsmaterialien heraus. Das sind nur einige Beispiele aus der Praxis.

Zu dem Thema gibt es zahlreiche Untersuchungen und Studien. Einige sind hier heute schon angeklungen. Aktuell wird im Auftrag des Bundesumweltministeriums eine neue Untersuchung durchgeführt, die das Ziel hat, geeignete Maßnahmen, Instrumente und Handlungsansätze für eine Reduzierung des Litterings zu identifizieren und zu erarbeiten.

Gegenstand ist unter anderem eine bundesweite Bestandsaufnahme der kommunalen Aktivitäten und Maßnahmen gegen das achtlose, teils aber auch absichtliche Wegwerfen von Gegenständen sowie gegen wilde Müllablagerungen. Die Ergebnisse, die unsererseits im kommenden Jahr erwartet werden, werden wir prüfen – im Besonderen das, was wir in Nordrhein-Westfalen davon umsetzen können.

Es ist bereits durch verschiedene Redner darauf hingewiesen worden, dass zahlreiche Stadtreinigungsbetriebe, zahlreiche Kommunen regelmäßig Aufklärungskampagnen durchführen, Reinigungskampagnen mit und für Bürgerinnen und Bürger gemeinsam. Insbesondere im Frühjahr finden diese Aktionen statt. Insofern geht es auch um die Frage: Inwieweit werden Schulklassen – zum Teil schon beginnend in Kindertageseinrichtungen –, Kinder und Eltern in dieser Frage eines respektlosen Umgangs mit Natur mitgenommen? Ich hebe mal auf diese Schiene ab.

Vor diesem Hintergrund halten wir als Landesregierung eine spezielle Förderung von außerschulischen Lernorten im Bereich Abfall und Sauberkeit, wie es im Antrag der Sozialdemokratie gefordert wird, nicht für sinnvoll und zweckdienlich.

Wir verfolgen bei der umweltpädagogischen Bildungsarbeit einen umfassenden ganzheitlichen Ansatz, der sich am Konzept der Bildung für nachhaltige Entwicklung orientiert.

Uns kommt es darauf an, Menschen zu befähigen, verantwortungsbewusst mit Ressourcen, Rohstoffen, Ökosystemen und nicht zuletzt den Mitmenschen umzugehen.

Dafür sind im Landeshaushalt Projektmittel etatisiert, die zur finanziellen Unterstützung der Bildungsarbeit an außerschulischen Lernorten der Umweltbildung bereitstehen. Dabei handelt es sich um didaktisch gestaltete Bildungsräume, die erfahrungs- und handlungsorientiertes Lernen im Umweltbereich für unterschiedliche Zielgruppen ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund werden wir diese außerschulischen Lernorte auch weiterhin finanziell unterstützen – aber im nachhaltigen BNE-Konzept – und so das Ganze mit einem entsprechenden außerschulischen Angebot bereichern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle darf ich Ihnen – auch im Namen der Kollegin Heinen-Esser und der beiden Staatssekretäre Dr. Bottermann und Dr. Heinisch – ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2019 wünschen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Präsident André Kuper: Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 17/4531, den Antrag Drucksache 17/3014 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/3014 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die SPD. Wer ist dagegen? – Die CDU, die FDP, die AfD und der fraktionslose Kollege Neppe. Wer enthält sich? – Die Grünen. Damit ist dieser Antrag gleichwohl abgelehnt.

Ich rufe auf:

17 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Ablösung und Änderung weiterer Gesetze

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/4097

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 17/4506

dritte Lesung

Ich weise hin auf den Antrag der Fraktion der SPD vom gestrigen Tag auf Durchführung einer dritten Lesung und auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/4506 zur zweiten Lesung.

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Herrn Moritz das Wort.

Arne Moritz (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meinem gestrigen Redebeitrag habe ich den Fokus klar auf den wichtigsten Teilaspekt des Gesetzentwurfs gerichtet: die Kinderarmut. Das ist für die Mitglieder der NRW-Koalition der eigentliche Kern des Gesetzes. Gestern habe ich auch mehr als deutlich unterstrichen – zumindest für mein Verständnis –, dass wir hier schnell aktiv werden müssen und der Gesetzentwurf wirklich konkrete Hilfe für die Eltern leistet, die dringend auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen sind.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Der Leidensdruck der Eltern durch die drohende Kinderarmut scheint für die Opposition leider kein Argument zu sein. Aber, meine Damen und Herren, vielleicht sind trockene Zahlen für den einen oder anderen überzeugender als der Aspekt der Hilfe für Kinder und Eltern.

Lassen Sie mich das daher an einem Beispiel festmachen. Durch die Gesetzesänderung des Bundes beim Unterhaltsvorschuss zahlt die Stadt Mönchengladbach eine halbe Million mehr. Bei vielen anderen Kommunen in NRW ist das nicht anders. Jetzt kann man reflexhaft und kurzsichtig aufschreien und sagen: Toll, die Landesregierung lässt sich feiern, und die Kommunen zahlen drauf.

Aber, meine Damen und Herren: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist eine grundlegende Effizienzsteigerung bei der Geltendmachung und Vollstreckung verbunden.

(Michael Hübner [SPD]: Was?)

Wenn wir nach Bayern schauen, sehen wir, welche Effekte eine Zentralisierung der Geltendmachung haben kann. In Bayern ist nur ein Landkreis für die Geltendmachung des Unterhaltsvorschusses im gesamten Landesgebiet zuständig. Statt nur 13 % des Unterhaltsvorschusses zurückzuholen, wie das beispielsweise in Mönchengladbach der Fall ist, sind es in Bayern über 60 %.

Das Ziel der Regierung ist klar: Statt hoffnungslos auf die Einsicht der säumigen Eltern zu warten, nehmen wir sie an die kurze Leine. Wir werden dafür sorgen, dass die Quote deutlich gesteigert wird. Die Investitionen zur Zentralisierung sind genau das wert. Dass sich die Investitionen am Ende des Tages rechnen werden, davon bin ich überzeugt.

Für die Kommunen bedeutet das: Die Kosten für die Kommunen werden nicht steigen, obwohl deutlich mehr Fälle bearbeitet werden und deutlich mehr Eltern einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Sie werden mit dem Gesetzentwurf sinken,

(Christian Dahm [SPD]: Ab wann bitte?)

ebenso wie die Gefahr, dass noch mehr Kinder in Armut leben müssen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD hat der Abgeordnete Hübner das Wort.

Michael Hübner (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade für mich erkannt, warum eine dritte Lesung sinnvoll ist. Der Sachverhalt, den Sie gerade beschrieben haben, ist gar nicht der Sachverhalt, über den wir uns sinnvollerweise unterhalten sollten.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Herr Moritz, Sie haben hervorragend daran vorbeigeredet. Der Skandal, ist eigentlich, dass wir bisher im Haushaltsausschuss gar keine Chance auf eine Debatte hatten, weil Sie sich einer Debatte konsequent verweigert haben. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir heute die Möglichkeit haben, das noch mal klarzustellen.

Sie wissen, dass die Städte auch Probleme hatten, sich das Geld von den Vätern – in der Regel sind es die Väter, die nicht bezahlen – wieder zurückzuholen. Das war der Gesamtzusammenhang.

Der Bund hat freundlicherweise mit Unterstützung von uns, aber auch mit Unterstützung der CDU zu einer Lösung beigetragen und das richtige Signal gesetzt, nämlich, dass das Unterhaltsvorschussgesetz durch andere getragen werden sollte und eben nicht durch die Kommunen. Das ist der Sachverhalt, um den es geht, Herr Moritz.

Dann ist es eindeutig richtig, ein Landesamt für Finanzen dafür zu gründen. Da kann man nicht widersprechen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Aber es muss doch auch eine Klarheit des Sachverhaltes für diejenigen geben, die unterhaltsvorschussberechtigt sind bzw. auf die der entsprechende Rückgriff erfolgen soll.

In Ihren Gesetzentwurf haben Sie eine Übergangszeit von 18 Jahren eingebaut – und das als Regierung, die immer sagt, sie betreibe Demokratieabbau und mache alles schlanker und flotter. Nichts tragen Sie dazu bei!

(Beifall von der SPD)

Wenn Sie zwei Kinder haben, von denen eines vor dem 01.07.2019 geboren ist und eines nach dem 01.07.2019 geboren wird – das habe ich Ihnen gestern schon dargestellt –, haben Sie zwei zuständige Behörden,

(Christian Dahm [SPD]: Genau!)

nämlich das Landesamt für Finanzen und die Stadt, die bisher zuständig ist. Wenn Sie das mit Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit oder klarem Verwaltungshandeln bezeichnen wollen, muss Ihnen sagen: Was Sie da machen, ist nicht in Ordnung. Das hat damit wirklich überhaupt nichts zu tun.

Wir bleiben bei unseren Kritikpunkten. Sie haben kein parlamentarisches Verfahren gewählt, das eine ordentliche Debatte zugelassen hätte. Sie machen hier einen Schnellschuss, der enorme Nachteile für die Städte und Gemeinden in diesem Land und insbesondere für die Betroffenen, die sich in Zukunft mit zwei Behörden auseinandersetzen müssen, mit sich bringen wird.

(Beifall von der SPD)

Dieser Schnellschuss ist wirklich nicht zu akzeptieren.

Nicht zu akzeptieren war aber auch das parlamentarische Verfahren, das Sie hier gewählt haben.

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Ich will Ihnen das noch einmal sagen. Wir werden in Zukunft auch immer darauf achten, dass unsere Parlamentsrechte und auch unsere Minderheitenrechte durch Sie nicht gefährdet werden. Dazu brauchen wir solche Debatten, damit Sie das lernen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Ende. Als vermutlich letzter Redner der SPD-Fraktion möchte ich Ihnen im Namen meiner Fraktion alles Gute für das kommende Jahr und die restliche Adventszeit wünschen. Hoffentlich sehen wir uns nächstes Jahr an dieser Stelle bei etwas freudigeren Themen, die wir miteinander beraten, wieder. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Witzel.

Ralf Witzel (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Redezeit an dieser Stelle bei Weitem nicht ausnutzen, weil ich unsere fachlichen Vorstellungen und Konzeptionen zu diesem Thema schon gestern in der zweiten Lesung dargelegt habe. Daher möchte ich mich heute nur auf zwei Punkte konzentrieren, die uns in der gestrigen Debatte vorgehalten worden sind.

Erstens. Herr Kollege Hübner hat hier wieder die Frage thematisiert, wie es sich mit Alt- und Neufällen sowie Doppelzuständigkeiten verhält, wenn das Land ein neues, wichtiges Angebot macht.

Ich kann Ihnen nur das sagen, was ich schon am gestrigen Tag gesagt habe. Es stimmt auch mit dem überein, was die Deutsche Steuer-Gewerkschaft sagt, also die Gewerkschaft, die voraussichtlich die meisten Bediensteten wird organisieren müssen, die diese Aufgabe in der Zukunft wahrnehmen. Sie sagt: Lasst das Land die nächsten Jahre mit den Neufällen anfangen; dann stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt die Frage, ob man nicht doch eine Zusammenführung organisiert.

Ich würde dem Landtag empfehlen – wie auch immer die Verhältnisse in der nächsten Legislaturperiode sein sollten, wer auch immer ihm angehören sollte –, das zu evaluieren, nachdem man ein bisschen Erfahrung damit gesammelt hat, und sich dann zu überlegen, ob es möglicherweise eine Weiterentwicklung gibt und man sich um die Altfälle in anderer Weise kümmern sollte.

Jetzt sind wir dabei, neue Strukturen aufzusetzen. Wir sollten uns darauf konzentrieren, diese Aufgabe vernünftig zu bewerkstelligen.

Zweitens. Vonseiten der Opposition ist gerade insinuiert worden, hier sei keine kommunalfreundliche Lösung gewählt worden.

Dem möchten wir ganz ausdrücklich widersprechen – auch was die Frage der Altfallproblematik angeht. Da gibt es in den Kommunen sehr viel Sachkompetenz und vielleicht sogar über längere Zeit bestehende Kontakte sowie Kenntnisse von ganz bestimmten Personen und deren Verhaltensweisen. Das wollen wir ausdrücklich nutzen.

Was wir hier anbieten, ist eine zusätzliche, neue Dienstleistung des Landes, die viele Kommunen, gerade auch kleinere Kommunen, die sich eigene Kompetenzstellen gar nicht erlauben können, entlastet. Das ist wichtig. Deshalb wird es von kommunaler Seite auch ausdrücklich gewollt.

Sie müssen das Ganze auch im Gesamtkontext der vielen guten Taten sehen, die die NRW-Koalition für den kommunalen Bereich vollbringt. Sie haben gestern den kommunalfreundlichsten Haushalt in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen erlebt.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Unsinn!)

Auch das gehört zur Einordnung mit dazu.

(Beifall von der FDP und der CDU)

In diesem Sinne wünsche ich als letzter Redner der FDP-Landtagsfraktion allen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses schöne Feiertage und ein bisschen Besinnlichkeit. Dann gewinnen wir vielleicht alle in den nächsten Tagen noch wichtige Erkenntnisse und können im neuen Jahr gemeinsam durchstarten. Ihnen persönlich alles Gute!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Präsident André Kuper: Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der Grünen spricht die Abgeordnete Frau Düker.

Monika Düker (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ein bisschen enttäuscht. Leider haben die Vertreter der Koalitionsfraktionen heute die Chance nicht genutzt, mit der Aussprache hier in der dritten Lesung auf das zentrale Argument und den konkreten Vorschlag, den die kommunalen Spitzenverbände und die Deutsche Steuer-Gewerkschaft für die Altfälle gemacht haben, einzugehen.

Herr Witzel und Herr Moritz, ich habe von Ihnen nichts dazu gehört, warum es nicht möglich sein soll, diesen sehr konstruktiven Vorschlag der Deutschen Steuer-Gewerkschaft aufzugreifen, der besagt, dass der Übergang der Bestandsfälle auf das Land in drei bis fünf Jahren erfolgen kann.

Ein solcher Vorschlag wäre ein wichtiges Signal in Richtung der Kommunen gewesen. Denn die kommunalen Spitzenverbände schreiben in ihrer Stellungnahme, dass sie bezüglich dieser zentralen Regelung den Entwurf sehr kritisch sehen. Warum kann man ein so wichtiges Gesetz, das richtig ist und die Kommunen entlasten wird, mit dieser guten Regelung und diesem Kompromiss dann nicht im Einvernehmen mit den Kommunen hier beschließen? Ich verstehe das nicht.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Sie haben heute wieder nicht die Chance genutzt, einmal klar zu sagen, was man dagegen haben kann, wenn selbst die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, also die Vertreterorganisation derjenigen, die das Ganze dann zu bearbeiten haben, sagt: Das ist leistbar; bis dahin haben wir die personellen Ressourcen aufgebaut, sodass eine Bestandsfallübernahme umsetzbar wäre.

(Zuruf von Michael Hübner [SPD])

Das wäre eine wichtige Geste gewesen. Man hätte das hier in großem Einvernehmen beschließen können. Leider haben Sie vor Weihnachten diese Chance nicht genutzt.

Wir werden uns enthalten, weil ich das Verfahren in diesem Gesetzgebungsverfahren äußerst kritikwürdig finde. Denn die Stellungnahmen sind erst kurz vor der HFA-Sitzung eingegangen. Wir hatten keine Gelegenheit, uns im Ausschuss qualifiziert damit zu befassen. Der Antrag auf Vertagung wurde ohne Begründung abgelehnt. Jetzt soll das hier mal schnell durchgewunken werden – ohne qualifizierte Begründung, warum man diese Vorschläge nicht aufgreifen will. Da kommt die Arroganz der Macht schon ein gutes Stück zum Ausdruck.

(Bodo Löttgen [CDU]: Oh!)

Was wäre denn gewesen, wenn wir das umgekehrt gemacht hätten?

Ich sage noch einmal: Hier ist die ausgestreckte Hand. Wir hätten es gern mit Ihnen zusammen gemacht. Hier liegt ein Vorschlag auf dem Tisch. Sie wollen es nicht. Das nehmen wir heute zur Kenntnis.

Im parlamentarischen Miteinander wünsche ich Ihnen allen an dieser Stelle trotz aller Differenzen auch im Namen meiner Fraktion – ich habe die Ehre, die letzte Rednerin in diesem Jahr zu sein – frohe Weihnachten und eine besinnliche Zeit. Das können wir nach diesem Jahr alle gut gebrauchen, glaube ich. Wir sehen uns im neuen Jahr wieder. Alles Gute! Frohe Weihnachten! Tschüs!

(Beifall von den GRÜNEN)

Präsident André Kuper: Danke schön, Frau Kollegin. – Für die AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Strotebeck.

Herbert Strotebeck (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der gestrigen zweiten Lesung beraten wir heute in der dritten Lesung, welche staatliche Ebene für den Rückgriff beim Unterhaltsschuldner zuständig sein soll.

Anders als der SPD-Kollege Herr Hübner habe ich mich bereits gestern in meiner Plenarrede ausschließlich inhaltlich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Ich habe dem Plenum dargelegt, welche kritischen Punkte ich im Gesetzentwurf sehe, und ihm erklärt, warum wir trotz Schwächen im Entwurf unsere Zustimmung geben.

Der Standpunkt der AfD-Fraktion hat sich in den letzten 24 Stunden nicht geändert. Wir werden auch heute in der dritten Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir erachten ihn in seiner Gesamtheit für wichtig und richtig.

Ich finde es verwunderlich, dass der SPD-Abgeordnete Hübner in seiner gestrigen Rede forderte, es sei das Mindeste, dass das Hohe Haus die Entscheidung nicht mit – Zitat – dem Rattenschwanz der Debatten mitlaufen lässt. Herr Hübner bezeichnete dies als unparlamentarisch. Ich kann an dem Prozess nichts Unparlamentarisches und Verwerfliches finden. Dass nicht immer alle Empfehlungen von Sachverständigen umgesetzt werden, mag je nach Sichtweise bedauerlich sein, ist aber ein legitimer Vorgang.

Als die Fraktions- und Mitarbeiterpauschale Anfang dieses Jahres in einer Hauruckaktion erhöht wurde, wurden überhaupt keine Sachverständigen gehört und befragt. Eine Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss gab es auch nicht. Wo blieb da der Aufschrei der SPD über unparlamentarisches Verhalten?

(Beifall von der AfD)

Die Thematik „Rückgriff beim Unterhaltsvorschuss“ war Bestandteil von Beratungen in Ausschuss und Plenum. Herr Hübner hatte also ausreichend Zeit, sich inhaltlich auf die gestrige Lesung vorzubereiten.

Der Entwurf ist nicht perfekt. Er bietet aber eine gute Grundlage, Unterhaltsverweigerern ihr verwerfliches Verhalten zu erschweren und die Kommunen zu entlasten. Allein aus diesen zwei Gründen sollten alle Parteien hier im Landtag dem Entwurf zustimmen und sich nicht in Verfahrensdebatten verirren. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Kollege. – Bitte.

Herbert Strotebeck (AfD): Meine Damen, meine Herren! Ich habe auch die Ehre, für meine Fraktion der letzte Redner zu sein. Ich möchte Ihnen im Namen der Fraktion und in meinem Namen natürlich auch allen ein frohes Weihnachtsfest wünschen. Ein paar geruhsame Feiertage, einen guten Übergang und alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit, für das neue Jahr! – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Präsident André Kuper: Danke sehr. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Lienenkämper das Wort.

Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir uns auch in dritter Lesung noch einmal mit diesem wichtigen Gesetz befassen können. Sie wissen: Ausgangspunkt ist, dass der Unterhaltsvorschuss nach einer Einigung von Bund und Ländern zum 1. Juli 2017 reformiert wurde. Seither ist die Bezugsdauer nicht mehr auf 6 Jahre befristet. Zudem wurde die Altersgrenze von 12 Jahren auf 18 Jahre heraufgesetzt.

Meinem Verständnis nach herrschte gestern und herrscht auch noch heute allgemeiner Konsens darüber, dass diese Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes, die Mitte 2017 in Kraft getreten ist, eine gute Sache ist – schon allein deshalb, weil mehr Kinder deutlich länger Anspruch auf Unterstützung haben.

Wir wissen alle, dass Alleinerziehende nach wie vor das höchste Armutsrisiko tragen. Genau hier setzt das Gesetz an, indem es Kinder von Alleinerziehenden stärkt, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Das ist ein weiterer Schritt, um Aufstieg in Nordrhein-Westfalen für jedes Kind wieder möglich zu machen. Für die Kinder ist das gut so – für die Eltern übrigens auch.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die Ausweitung des Leistungsanspruches erfordert, den Rückgriff beim Unterhaltsschuldner effizienter und effektiver zu gestalten. Bislang sind die Kommunen sowohl für die Bewilligung als auch für die Rückforderungen beim Unterhaltsverpflichteten zuständig. Jetzt haben wir ein Gesetz erarbeitet, das wir heute diskutieren, mit dem die Übertragung der Zuständigkeit für die Geltendmachung und die Vollstreckung der übergegangenen Forderungen auf das Land erfolgt.

Ich habe gestern wahrgenommen und nehme heute weiterhin wahr, dass auch diese Überführung der Aufgabe auf das Land – genauer: das Landesamt für Finanzen – grundsätzlich breite Zustimmung findet.

Ziel ist es, Effizienz und Effektivität deutlich zu steigern. Wir wollen die Rückgriffquote erhöhen und auch und gerade im Interesse der Kinder den Druck auf die Unterhaltspflichtigen steigern, und zwar so, dass sie ihrer Zahlungspflicht möglichst freiwillig nachkommen. Denn jedes Mal, wenn man die nachgelagerten Ersatzansprüche verhindern kann, führt das dazu, dass die Kinder die Zahlungen, die ihnen zustehen, früher bekommen. Das ist wiederum gut für die Familien und für die Kinder.

Es wird Synergieeffekte geben. Die Prozesse werden einheitlich organisiert werden. Der Fokus wird allein auf der Geltendmachung und der Vollstreckung liegen.

Wichtig ist für uns übrigens Folgendes: Wir gründen für diese Aufgabe keine neue Behörde, sondern gliedern sie an das Landesamt für Finanzen an, das in dieser Hinsicht bedarfsgerecht weiterentwickelt wird.

Auch für die Kommunen hat das Verfahren Vorteile, nämlich weniger Personal und weniger Sachaufwand ab dem 1. Juli 2019. Das Land wird sämtliche Neufälle ab diesem Zeitpunkt bearbeiten. Sie wissen ja, dass die Bezugsdauer für die Leistung 2017 erheblich ausgeweitet wurde, sodass die Neufälle jeweils einen viel größeren Leistungszeitraum umfassen als die Altfälle, die einstweilen bei den Kommunen verbleiben.

Künftig werden die Kommunen bei den Neufällen nur über die Bewilligung entscheiden und dann die von ihnen erhobenen Daten an das Landesamt für Finanzen weiterleiten. Das stärkt übrigens auch die kommunale Selbstverwaltung.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Zum Thema „Evaluierung“: Sich in einem für das Land neuen Aufgabenfeld anzuschauen, wie die Aufgabe bewältigt wird und welche Erfahrungen gesammelt werden, ist grundsätzlich eine richtige Idee. Ich habe überhaupt kein Problem damit, in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren die Ergebnisse zu evaluieren und dann zu schauen, ob andere Schritte erforderlich sind.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Dann sind Sie aber nicht mehr da!)

Man sollte übrigens bei jedem Gesetz schauen, wie es sich entwickelt.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Wenn es Änderungsbedarfe gibt, müssen die Änderungen eben vorgenommen werden.

Wir wissen vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes nun einmal nicht genau, wie sich das Ganze entwickelt. Auch so kurz vor Weihnachten haben wir keine Glaskugel dabei, um das prognostizieren zu können.

Wenn ich einen Strich darunter mache, stelle ich fest: Am Ende ist es eine Win-win-Situation für die Kinder unterhaltspflichtiger Eltern, für die Kommunen und auch für das Land Nordrhein-Westfalen. Deswegen bitte ich Sie herzlich, diesem Gesetzentwurf heute zuzustimmen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Abschließend darf auch ich Ihnen allen gesegnete, friedvolle und fröhliche Festtage sowie einen guten Übergang in das Jahr 2019, den Sie möglichst nach


Ihren eigenen Vorstellungen gestalten mögen, wünschen. Herzlichen Dank für die vielen fruchtvollen Diskussionen in diesem Jahr und auf ein Neues im nächsten Jahr!

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der AfD)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Minister. – Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung in dritter Lesung. Es handelt sich also um die Schlussabstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/4506, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4097 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst.

Wer möchte ihm zustimmen? – Das sind CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? – Das ist die SPD. Wer enthält sich? – Das sind die Grünen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/4097 in dritter Lesung entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4509 angenommen und somit in dritter Lesung verabschiedet.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung.

Das Plenum berufe ich wieder ein für Mittwoch, 23. Januar 2019, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen allen von dieser Stelle aus eine gesegnete Weihnacht und alles Gute für 2019.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Allgemeiner Beifall)

Schluss: 18:49 Uhr

_______________________________________

*)    Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht
überprüft (§ 102 GeschO)

Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner.


Anlage 1

Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 17/4582 zu dem Antrag „NRW muss der Grundgesetzänderung zustimmen – Bundesmittel für bessere Bildung sichern“ Drucksache 17/4448

 


Lfd.
Nr.


Name des Abgeordneten


Fraktion

Abstimmung


ja


nein

Stimm-
ent-
haltung

1

 Frau Altenkamp

SPD

entschuldigt

2

 Frau Aymaz

GRÜNE

X

 

 

3

 Herr Baran

SPD

X

 

 

4

 Herr Beckamp

AfD

 

X

 

5

 Herr Becker, Andreas

SPD

X

 

 

6

 Herr Becker, Horst

GRÜNE

entschuldigt

7

 Frau Beer

GRÜNE

X

 

 

8

 Herr Bell

SPD

X

 

 

9

 Herr van den Berg

SPD

entschuldigt

10

 Herr Dr. Berger

CDU

 

X

 

11

 Herr Berghahn

SPD

X

 

 

12

 Herr Dr. Bergmann

CDU

 

X

 

13

 Herr Bialas

SPD

X

 

 

14

 Herr Biesenbach

CDU

 

X

 

15

 Herr Bischoff

SPD

X

 

 

16

 Frau Blask

SPD

X

 

 

17

 Herr Dr. Blex

AfD

 

X

 

18

 Herr Blöming

CDU

 

X

 

19

 Herr Blondin

CDU

 

X

 

20

 Herr Börner

SPD

X

 

 

21

 Herr Börschel

SPD

X

 

 

22

 Herr Bolte-Richter

GRÜNE

X

 

 

23

 Herr Bombis

FDP

 

X

 

24

 Frau Bongers

SPD

X

 

 

25

 Herr Boss

CDU

 

X

 

26

 Herr Prof. Dr. Bovermann

SPD

X

 

 

27

 Herr Braun

CDU

 

X

 

28

 Frau Brems

GRÜNE

X

 

 

29

 Herr Brockes

FDP

 

X

 

30

 Herr Brockmeier

FDP

 

X

 

31

 Frau Dr. Büteführ

SPD

X

 

 

32

 Frau Butschkau

SPD

entschuldigt

33

 Herr Dahm

SPD

X

 

 

34

 Herr Deppe

CDU

 

X

 

35

 Herr Déus

CDU

 

X

 

36

 Herr Deutsch

FDP

 

X

 

37

 Herr Diekhoff

FDP

 

X

 

38

 Herr Dudas

SPD

X

 

 

39

 Frau Düker

GRÜNE

X

 

 

40

 Frau Dworeck-Danielowski

AfD

 

X

 

41

 Herr Engstfeld

GRÜNE

X

 

 

42

 Frau Erwin

CDU

 

X

 

43

 Herr Fortmeier

SPD

X

 

 

44

 Herr Franken

CDU

 

X

 

45

 Frau Freimuth

FDP

 

X

 

46

 Herr Freynick

FDP

 

X

 

47

 Herr Frieling

CDU

 

X

 

48

 Frau Fuchs-Dreisbach

CDU

 

X

 

49

 Herr Ganzke

SPD

X

 

 

50

 Frau Gebauer, Katharina

CDU

entschuldigt

51

 Frau Gebauer, Yvonne

FDP

 

X

 

52

 Frau Gebhard

SPD

X

 

 

53

 Herr Dr. Geerlings

CDU

 

X

 

54

 Herr Göddertz

SPD

X

 

 

55

 Frau Gödecke

SPD

X

 

 

56

 Herr Goeken

CDU

 

X

 

57

 Herr Golland

CDU

 

X

 

58

 Herr Hafke

FDP

 

X

 

59

 Herr Hagemeier

CDU

 

X

 

60

 Frau Hammelrath

SPD

entschuldigt

61

 Frau Hannen

FDP

 

X

 

62

 Herr Haupt

FDP

 

X

 

63

 Herr Herter

SPD

X

 

 

64

 Herr Höne

FDP

 

X

 

65

 Herr Hoppe-Biermeyer

CDU

 

X

 

66

 Herr Hovenjürgen

CDU

 

X

 

67

 Herr Hübner

SPD

X

 

 

68

 Herr Jäger

SPD

X

 

 

69

 Herr Jahl

SPD

X

 

 

70

 Herr Jörg

SPD

X

 

 

71

 Herr Kämmerling

SPD

X

 

 

72

 Herr Kaiser

CDU

 

X

 

73

 Herr Kamieth

CDU

 

X

 

74

 Frau Kampmann

SPD

X

 

 

75

 Frau Kapteinat

SPD

X

 

 

76

 Herr Dr. Katzidis

CDU

 

X

 

77

 Herr Kehrl

CDU

 

X

 

78

 Herr Keith

AfD

 

X

 

79

 Herr Kerkhoff

CDU

 

X

 

80

 Herr Keymis

GRÜNE

X

 

 

81

 Herr Klenner

CDU

 

X

 

82

 Herr Klocke

GRÜNE

X

 

 

83

 Herr Körfges

SPD

X

 

 

84

 Herr Körner

FDP

 

X

 

85

 Frau Kopp-Herr

SPD

X

 

 

86

 Frau Korte

CDU

 

X

 

87

 Herr Korth

CDU

 

X

 

88

 Herr Kossiski

SPD

X

 

 

89

 Frau Kraft

SPD

entschuldigt

90

 Herr Kramer

SPD

X

 

 

91

 Herr Krauß

CDU

 

X

 

92

 Herr Krückel

CDU

 

X

 

93

 Herr Kuper

CDU

 

X

 

94

 Herr Kutschaty

SPD

X

 

 

95

 Herr Langguth

fraktionslos

 

X

 

96

 Herr Laschet

CDU

 

X

 

97

 Herr Lehne

CDU

 

X

 

98

 Herr Lenzen

FDP

 

X

 

99

 Herr Lienenkämper

CDU

abwesend

100

 Herr Löcker

SPD

X

 

 

101

 Herr Löttgen

CDU

 

X

 

102

 Herr Loose

AfD

 

X

 

103

 Frau Lück

SPD

X

 

 

104

 Frau Lüders

SPD

X

 

 

105

 Herr Lürbke

FDP

 

X

 

106

 Frau Lux

SPD

X

 

 

107

 Herr Dr. Maelzer

SPD

X

 

 

108

 Herr Mangen

FDP

 

X

 

109

 Herr Matheisen

FDP

 

X

 

110

 Herr Middeldorf

FDP

 

X

 

111

 Herr Moritz

CDU

 

X

 

112

 Herr Mostofizadeh

GRÜNE

X

 

 

113

 Herr Müller, Frank

SPD

X

 

 

114

 Herr Müller, Holger

CDU

 

X

 

115

 Frau Müller-Rech

FDP

 

X

 

116

 Frau Müller-Witt

SPD

X

 

 

117

 Herr Dr. Nacke

CDU

 

X

 

118

 Herr Neppe

fraktionslos

 

X

 

119

 Herr Nettekoven

CDU

 

X

 

120

 Herr Neumann

SPD

X

 

 

121

 Herr Dr. Nolten

CDU

 

X

 

122

 Herr Nückel

FDP

 

X

 

123

 Frau Oellers

CDU

 

X

 

124

 Herr Dr. Optendrenk

CDU

 

X

 

125

 Herr Ott

SPD

X

 

 

126

 Herr Panske

CDU

 

X

 

127

 Frau Paul, Josefine

GRÜNE

X

 

 

128

 Herr Paul, Stephen

FDP

 

X

 

129

 Frau Dr. Peill

CDU

 

X

 

130

 Herr Petelkau

CDU

 

X

 

131

 Herr Dr. Pfeil

FDP

 

X

 

132

 Frau Philipp

SPD

X

 

 

133

 Frau Plonsker

CDU

 

X

 

134

 Herr Pretzell

fraktionslos

abwesend

135

 Herr Preuß

CDU

 

X

 

136

 Frau Quik

CDU

 

X

 

137

 Herr Rasche

FDP

 

X

 

138

 Herr Rehbaum

CDU

 

X

 

139

 Herr Remmel

GRÜNE

X

 

 

140

 Herr Reuter

FDP

 

X

 

141

 Herr Ritter

CDU

 

X

 

142

 Herr Rock

CDU

 

X

 

143

 Herr Röckemann

AfD

 

X

 

144

 Herr Römer

SPD

X

 

 

145

 Herr Prof. Dr. Rudolph

SPD

X

 

 

146

 Herr Rüße

GRÜNE

X

 

 

147

 Frau dos Santos Herrmann

SPD

X

 

 

148

 Frau Schäffer

GRÜNE

X

 

 

149

 Herr Schick

CDU

 

X

 

150

 Frau Schlottmann

CDU

 

X

 

151

 Herr Schmeltzer

SPD

X

 

 

152

 Herr Schmitz

CDU

 

X

 

153

 Herr Schneider, René

SPD

X

 

 

154

 Frau Schneider, Susanne

FDP

 

X

 

155

 Herr Schnelle

CDU

 

X

 

156

 Herr Scholz

CDU

 

X

 

157

 Herr Schrumpf

CDU

 

X

 

158

 Herr Schultheis

SPD

X

 

 

159

 Frau Schulze Föcking

CDU

 

X

 

160

 Herr Seifen

AfD

 

X

 

161

 Herr Sieveke

CDU

 

X

 

162

 Frau Spanier-Oppermann

SPD

entschuldigt

163

 Herr Dr. Stamp

FDP

 

X

 

164

 Herr Stinka

SPD

entschuldigt

165

 Frau Stock

SPD

X

 

 

166

 Frau Stotz

SPD

X

 

 

167

 Herr Sträßer

CDU

 

X

 

168

 Herr Strotebeck

AfD

 

X

 

169

 Frau Stullich

CDU

 

X

 

170

 Herr Sundermann

SPD

X

 

 

171

 Herr Terhaag

FDP

 

X

 

172

 Herr Tigges

CDU

 

X

 

173

 Herr Tritschler

AfD

 

X

 

174

 Frau Troles

CDU

 

X

 

175

 Herr Dr. Untrieser

CDU

 

X

 

176

 Herr Dr. Vincentz

AfD

 

X

 

177

 Herr Voge, Marco

CDU

 

X

 

178

 Herr Vogel, Nic Peter

AfD

 

X

 

179

 Herr Vogt, Alexander

SPD

X

 

 

180

 Frau Vogt, Petra

CDU

 

X

 

181

 Frau Voigt-Küppers

SPD

X

 

 

182

 Frau Voßeler-Deppe

CDU

entschuldigt

183

 Herr Voussem

CDU

 

X

 

184

 Herr Wagner

AfD

 

X

 

185

 Frau Walger-Demolsky

AfD

 

X

 

186

 Frau Watermann-Krass

SPD

X

 

 

187

 Herr Watermeier

SPD

X

 

 

188

 Herr Weiß

SPD

X

 

 

189

 Frau Wendland

CDU

 

X

 

190

 Frau Weng

SPD

X

 

 

191

 Frau Wermer

CDU

 

X

 

192

 Herr Weske

SPD

X

 

 

193

 Frau Winkelmann

CDU

 

X

 

194

 Herr Witzel

FDP

 

X

 

195

 Herr Wolf

SPD

X

 

 

196

 Herr Wüst

CDU

 

X

 

197

 Herr Yetim

SPD

X

 

 

198

 Herr Yüksel

SPD

X

 

 

199

 Herr Zimkeit

SPD

X

 

 

 

Ergebnis

 

75

112

0

 


Anlage 2

Namentliche Abstimmung zu Ziffer III, 2. Spiegelstrich des Antrags „Vom Kooperationsverbot zum KooperationsGEBOT: NRW braucht für Digitalisierung der Schulen Geld vom Bund – Ministerpräsident Laschet muss den Weg zur Grundgesetzänderung frei machen“ – Drucksache 17/4459

 


Lfd.
Nr.


Name des Abgeordneten


Fraktion

Abstimmung


ja


nein

Stimm-
ent-
haltung

1

 Frau Altenkamp

SPD

entschuldigt

2

 Frau Aymaz

GRÜNE

X

 

 

3

 Herr Baran

SPD

X

 

 

4

 Herr Beckamp

AfD

 

X

 

5

 Herr Becker, Andreas

SPD

X

 

 

6

 Herr Becker, Horst

GRÜNE

entschuldigt

7

 Frau Beer

GRÜNE

X

 

 

8

 Herr Bell

SPD

X

 

 

9

 Herr van den Berg

SPD

entschuldigt

10

 Herr Dr. Berger

CDU

X

 

 

11

 Herr Berghahn

SPD

X

 

 

12

 Herr Dr. Bergmann

CDU

X

 

 

13

 Herr Bialas

SPD

X

 

 

14

 Herr Biesenbach

CDU

X

 

 

15

 Herr Bischoff

SPD

X

 

 

16

 Frau Blask

SPD

X

 

 

17

 Herr Dr. Blex

AfD

 

X

 

18

 Herr Blöming

CDU

X

 

 

19

 Herr Blondin

CDU

X

 

 

20

 Herr Börner

SPD

X

 

 

21

 Herr Börschel

SPD

X

 

 

22

 Herr Bolte-Richter

GRÜNE

X

 

 

23

 Herr Bombis

FDP

X

 

 

24

 Frau Bongers

SPD

X

 

 

25

 Herr Boss

CDU

X

 

 

26

 Herr Prof. Dr. Bovermann

SPD

X

 

 

27

 Herr Braun

CDU

X

 

 

28

 Frau Brems

GRÜNE

X

 

 

29

 Herr Brockes

FDP

X

 

 

30

 Herr Brockmeier

FDP

X

 

 

31

 Frau Dr. Büteführ

SPD

X

 

 

32

 Frau Butschkau

SPD

entschuldigt

33

 Herr Dahm

SPD

X

 

 

34

 Herr Deppe

CDU

X

 

 

35

 Herr Déus

CDU

X

 

 

36

 Herr Deutsch

FDP

X

 

 

37

 Herr Diekhoff

FDP

X

 

 

38

 Herr Dudas

SPD

X

 

 

39

 Frau Düker

GRÜNE

X

 

 

40

 Frau Dworeck-Danielowski

AfD

 

X

 

41

 Herr Engstfeld

GRÜNE

X

 

 

42

 Frau Erwin

CDU

X

 

 

43

 Herr Fortmeier

SPD

X

 

 

44

 Herr Franken

CDU

X

 

 

45

 Frau Freimuth

FDP

X

 

 

46

 Herr Freynick

FDP

X

 

 

47

 Herr Frieling

CDU

X

 

 

48

 Frau Fuchs-Dreisbach

CDU

X

 

 

49

 Herr Ganzke

SPD

X

 

 

50

 Frau Gebauer, Katharina

CDU

entschuldigt

51

 Frau Gebauer, Yvonne

FDP

X

 

 

52

 Frau Gebhard

SPD

entschuldigt

53

 Herr Dr. Geerlings

CDU

X

 

 

54

 Herr Göddertz

SPD

X

 

 

55

 Frau Gödecke

SPD

X

 

 

56

 Herr Goeken

CDU

X

 

 

57

 Herr Golland

CDU

X

 

 

58

 Herr Hafke

FDP

X

 

 

59

 Herr Hagemeier

CDU

X

 

 

60

 Frau Hammelrath

SPD

entschuldigt

61

 Frau Hannen

FDP

X

 

 

62

 Herr Haupt

FDP

X

 

 

63

 Herr Herter

SPD

X

 

 

64

 Herr Höne

FDP

X

 

 

65

 Herr Hoppe-Biermeyer

CDU

X

 

 

66

 Herr Hovenjürgen

CDU

X

 

 

67

 Herr Hübner

SPD

X

 

 

68

 Herr Jäger

SPD

X

 

 

69

 Herr Jahl

SPD

X

 

 

70

 Herr Jörg

SPD

X

 

 

71

 Herr Kämmerling

SPD

X

 

 

72

 Herr Kaiser

CDU

X

 

 

73

 Herr Kamieth

CDU

X

 

 

74

 Frau Kampmann

SPD

X

 

 

75

 Frau Kapteinat

SPD

X

 

 

76

 Herr Dr. Katzidis

CDU

X

 

 

77

 Herr Kehrl

CDU

X

 

 

78

 Herr Keith

AfD

 

X

 

79

 Herr Kerkhoff

CDU

X

 

 

80

 Herr Keymis

GRÜNE

X

 

 

81

 Herr Klenner

CDU

X

 

 

82

 Herr Klocke

GRÜNE

X

 

 

83

 Herr Körfges

SPD

X

 

 

84

 Herr Körner

FDP

X

 

 

85

 Frau Kopp-Herr

SPD

X

 

 

86

 Frau Korte

CDU

X

 

 

87

 Herr Korth

CDU

X

 

 

88

 Herr Kossiski

SPD

X

 

 

89

 Frau Kraft

SPD

entschuldigt

90

 Herr Kramer

SPD

X

 

 

91

 Herr Krauß

CDU

X

 

 

92

 Herr Krückel

CDU

X

 

 

93

 Herr Kuper

CDU

X

 

 

94

 Herr Kutschaty

SPD

X

 

 

95

 Herr Langguth

fraktionslos

X

 

 

96

 Herr Laschet

CDU

X

 

 

97

 Herr Lehne

CDU

X

 

 

98

 Herr Lenzen

FDP

X

 

 

99

 Herr Lienenkämper

CDU

X

 

 

100

 Herr Löcker

SPD

X

 

 

101

 Herr Löttgen

CDU

X

 

 

102

 Herr Loose

AfD

 

X

 

103

 Frau Lück

SPD

X

 

 

104

 Frau Lüders

SPD

X

 

 

105

 Herr Lürbke

FDP

X

 

 

106

 Frau Lux

SPD

X

 

 

107

 Herr Dr. Maelzer

SPD

X

 

 

108

 Herr Mangen

FDP

X

 

 

109

 Herr Matheisen

FDP

X

 

 

110

 Herr Middeldorf

FDP

X

 

 

111

 Herr Moritz

CDU

X

 

 

112

 Herr Mostofizadeh

GRÜNE

X

 

 

113

 Herr Müller, Frank

SPD

X

 

 

114

 Herr Müller, Holger

CDU

X

 

 

115

 Frau Müller-Rech

FDP

X

 

 

116

 Frau Müller-Witt

SPD

X

 

 

117

 Herr Dr. Nacke

CDU

X

 

 

118

 Herr Neppe

fraktionslos

X

 

 

119

 Herr Nettekoven

CDU

X

 

 

120

 Herr Neumann

SPD

X

 

 

121

 Herr Dr. Nolten

CDU

X

 

 

122

 Herr Nückel

FDP

X

 

 

123

 Frau Oellers

CDU

X

 

 

124

 Herr Dr. Optendrenk

CDU

X

 

 

125

 Herr Ott

SPD

X

 

 

126

 Herr Panske

CDU

X

 

 

127

 Frau Paul, Josefine

GRÜNE

X

 

 

128

 Herr Paul, Stephen

FDP

X

 

 

129

 Frau Dr. Peill

CDU

X

 

 

130

 Herr Petelkau

CDU

X

 

 

131

 Herr Dr. Pfeil

FDP

X

 

 

132

 Frau Philipp

SPD

X

 

 

133

 Frau Plonsker

CDU

X

 

 

134

 Herr Pretzell

fraktionslos

abwesend

135

 Herr Preuß

CDU

X

 

 

136

 Frau Quik

CDU

X

 

 

137

 Herr Rasche

FDP

X

 

 

138

 Herr Rehbaum

CDU

X

 

 

139

 Herr Remmel

GRÜNE

X

 

 

140

 Herr Reuter

FDP

X

 

 

141

 Herr Ritter

CDU

X

 

 

142

 Herr Rock

CDU

X

 

 

143

 Herr Röckemann

AfD

 

X

 

144

 Herr Römer

SPD

X

 

 

145

 Herr Prof. Dr. Rudolph

SPD

X

 

 

146

 Herr Rüße

GRÜNE

X

 

 

147

 Frau dos Santos Herrmann

SPD

X

 

 

148

 Frau Schäffer

GRÜNE

X

 

 

149

 Herr Schick

CDU

X

 

 

150

 Frau Schlottmann

CDU

X

 

 

151

 Herr Schmeltzer

SPD

X

 

 

152

 Herr Schmitz

CDU

X

 

 

153

 Herr Schneider, René

SPD

X

 

 

154

 Frau Schneider, Susanne

FDP

X

 

 

155

 Herr Schnelle

CDU

X

 

 

156

 Herr Scholz

CDU

X

 

 

157

 Herr Schrumpf

CDU

X

 

 

158

 Herr Schultheis

SPD

X

 

 

159

 Frau Schulze Föcking

CDU

X

 

 

160

 Herr Seifen

AfD

 

X

 

161

 Herr Sieveke

CDU

X

 

 

162

 Frau Spanier-Oppermann

SPD

entschuldigt

163

 Herr Dr. Stamp

FDP

X

 

 

164

 Herr Stinka

SPD

entschuldigt

165

 Frau Stock

SPD

X

 

 

166

 Frau Stotz

SPD

X

 

 

167

 Herr Sträßer

CDU

X

 

 

168

 Herr Strotebeck

AfD

 

X

 

169

 Frau Stullich

CDU

X

 

 

170

 Herr Sundermann

SPD

X

 

 

171

 Herr Terhaag

FDP

X

 

 

172

 Herr Tigges

CDU

X

 

 

173

 Herr Tritschler

AfD

 

X

 

174

 Frau Troles

CDU

X

 

 

175

 Herr Dr. Untrieser

CDU

X

 

 

176

 Herr Dr. Vincentz

AfD

 

X

 

177

 Herr Voge, Marco

CDU

X

 

 

178

 Herr Vogel, Nic Peter

AfD

 

X

 

179

 Herr Vogt, Alexander

SPD

X

 

 

180

 Frau Vogt, Petra

CDU

X

 

 

181

 Frau Voigt-Küppers

SPD

X

 

 

182

 Frau Voßeler-Deppe

CDU

entschuldigt

183

 Herr Voussem

CDU

X

 

 

184

 Herr Wagner

AfD

 

X

 

185

 Frau Walger-Demolsky

AfD

 

X

 

186

 Frau Watermann-Krass

SPD

X

 

 

187

 Herr Watermeier

SPD

X

 

 

188

 Herr Weiß

SPD

X

 

 

189

 Frau Wendland

CDU

X

 

 

190

 Frau Weng

SPD

X

 

 

191

 Frau Wermer

CDU

X

 

 

192

 Herr Weske

SPD

X

 

 

193

 Frau Winkelmann

CDU

X

 

 

194

 Herr Witzel

FDP

X

 

 

195

 Herr Wolf

SPD

X

 

 

196

 Herr Wüst

CDU

X

 

 

197

 Herr Yetim

SPD

X

 

 

198

 Herr Yüksel

SPD

X

 

 

199

 Herr Zimkeit

SPD

X

 

 

 

Ergebnis

 

175

13

0

 


Anlage 3

Namentliche Abstimmung zu TOP 9 – Antrag Drucksache 17/4452 „Zehntausende Eltern in Nordrhein-Westfalen fordern fairen Zugang zu frühkindlicher Bildung: Die Kita muss beitragsfrei werden“

 


Lfd.
Nr.


Name des Abgeordneten


Fraktion

Abstimmung


ja


nein

Stimm-
ent-
haltung

1

 Frau Altenkamp

SPD

entschuldigt

2

 Frau Aymaz

GRÜNE

 

X

 

3

 Herr Baran

SPD

X

 

 

4

 Herr Beckamp

AfD

 

X

 

5

 Herr Becker, Andreas

SPD

X

 

 

6

 Herr Becker, Horst

GRÜNE

entschuldigt

7

 Frau Beer

GRÜNE

 

X

 

8

 Herr Bell

SPD

X

 

 

9

 Herr van den Berg

SPD

entschuldigt

10

 Herr Dr. Berger

CDU

 

X

 

11

 Herr Berghahn

SPD

X

 

 

12

 Herr Dr. Bergmann

CDU

 

X

 

13

 Herr Bialas

SPD

X

 

 

14

 Herr Biesenbach

CDU

 

X

 

15

 Herr Bischoff

SPD

X

 

 

16

 Frau Blask

SPD

X

 

 

17

 Herr Dr. Blex

AfD

abwesend

18

 Herr Blöming

CDU

 

X

 

19

 Herr Blondin

CDU

 

X

 

20

 Herr Börner

SPD

X

 

 

21

 Herr Börschel

SPD

X

 

 

22

 Herr Bolte-Richter

GRÜNE

 

X

 

23

 Herr Bombis

FDP

 

X

 

24

 Frau Bongers

SPD

X

 

 

25

 Herr Boss

CDU

 

X

 

26

 Herr Prof. Dr. Bovermann

SPD

X

 

 

27

 Herr Braun

CDU

 

X

 

28

 Frau Brems

GRÜNE

 

X

 

29

 Herr Brockes

FDP

 

X

 

30

 Herr Brockmeier

FDP

 

X

 

31

 Frau Dr. Büteführ

SPD

X

 

 

32

 Frau Butschkau

SPD

entschuldigt

33

 Herr Dahm

SPD

X

 

 

34

 Herr Deppe

CDU

 

X

 

35

 Herr Déus

CDU

 

X

 

36

 Herr Deutsch

FDP

 

X

 

37

 Herr Diekhoff

FDP

 

X

 

38

 Herr Dudas

SPD

X

 

 

39

 Frau Düker

GRÜNE

 

X

 

40

 Frau Dworeck-Danielowski

AfD

 

X

 

41

 Herr Engstfeld

GRÜNE

 

X

 

42

 Frau Erwin

CDU

 

X

 

43

 Herr Fortmeier

SPD

X

 

 

44

 Herr Franken

CDU

 

X

 

45

 Frau Freimuth

FDP

 

X

 

46

 Herr Freynick

FDP

 

X

 

47

 Herr Frieling

CDU

 

X

 

48

 Frau Fuchs-Dreisbach

CDU

 

X

 

49

 Herr Ganzke

SPD

X

 

 

50

 Frau Gebauer, Katharina

CDU

entschuldigt

51

 Frau Gebauer, Yvonne

FDP

 

X

 

52

 Frau Gebhard

SPD

X

 

 

53

 Herr Dr. Geerlings

CDU

 

X

 

54

 Herr Göddertz

SPD

X

 

 

55

 Frau Gödecke

SPD

X

 

 

56

 Herr Goeken

CDU

 

X

 

57

 Herr Golland

CDU

 

X

 

58

 Herr Hafke

FDP

 

X

 

59

 Herr Hagemeier

CDU

 

X

 

60

 Frau Hammelrath

SPD

entschuldigt

61

 Frau Hannen

FDP

 

X

 

62

 Herr Haupt

FDP

 

X

 

63

 Herr Herter

SPD

X

 

 

64

 Herr Höne

FDP

 

X

 

65

 Herr Hoppe-Biermeyer

CDU

 

X

 

66

 Herr Hovenjürgen

CDU

 

X

 

67

 Herr Hübner

SPD

X

 

 

68

 Herr Jäger

SPD

X

 

 

69

 Herr Jahl

SPD

X

 

 

70

 Herr Jörg

SPD

X

 

 

71

 Herr Kämmerling

SPD

X

 

 

72

 Herr Kaiser

CDU

 

X

 

73

 Herr Kamieth

CDU

 

X

 

74

 Frau Kampmann

SPD

X

 

 

75

 Frau Kapteinat

SPD

X

 

 

76

 Herr Dr. Katzidis

CDU

 

X

 

77

 Herr Kehrl

CDU

 

X

 

78

 Herr Keith

AfD

 

X

 

79

 Herr Kerkhoff

CDU

 

X

 

80

 Herr Keymis

GRÜNE

 

X

 

81

 Herr Klenner

CDU

 

X

 

82

 Herr Klocke

GRÜNE

 

X

 

83

 Herr Körfges

SPD

X

 

 

84

 Herr Körner

FDP

 

X

 

85

 Frau Kopp-Herr

SPD

X

 

 

86

 Frau Korte

CDU

 

X

 

87

 Herr Korth

CDU

 

X

 

88

 Herr Kossiski

SPD

X

 

 

89

 Frau Kraft

SPD

entschuldigt

90

 Herr Kramer

SPD

X

 

 

91

 Herr Krauß

CDU

 

X

 

92

 Herr Krückel

CDU

 

X

 

93

 Herr Kuper

CDU

 

X

 

94

 Herr Kutschaty

SPD

X

 

 

95

 Herr Langguth

fraktionslos

 

X

 

96

 Herr Laschet

CDU

entschuldigt

97

 Herr Lehne

CDU

 

X

 

98

 Herr Lenzen

FDP

 

X

 

99

 Herr Lienenkämper

CDU

 

X

 

100

 Herr Löcker

SPD

X

 

 

101

 Herr Löttgen

CDU

 

X

 

102

 Herr Loose

AfD

 

X

 

103

 Frau Lück

SPD

X

 

 

104

 Frau Lüders

SPD

X

 

 

105

 Herr Lürbke

FDP

 

X

 

106

 Frau Lux

SPD

X

 

 

107

 Herr Dr. Maelzer

SPD

X

 

 

108

 Herr Mangen

FDP

 

X

 

109

 Herr Matheisen

FDP

 

X

 

110

 Herr Middeldorf

FDP

 

X

 

111

 Herr Moritz

CDU

 

X

 

112

 Herr Mostofizadeh

GRÜNE

 

X

 

113

 Herr Müller, Frank

SPD

X

 

 

114

 Herr Müller, Holger

CDU

 

X

 

115

 Frau Müller-Rech

FDP

 

X

 

116

 Frau Müller-Witt

SPD

X

 

 

117

 Herr Dr. Nacke

CDU

 

X

 

118

 Herr Neppe

fraktionslos

 

X

 

119

 Herr Nettekoven

CDU

 

X

 

120

 Herr Neumann

SPD

X

 

 

121

 Herr Dr. Nolten

CDU

 

X

 

122

 Herr Nückel

FDP

 

X

 

123

 Frau Oellers

CDU

 

X

 

124

 Herr Dr. Optendrenk

CDU

 

X

 

125

 Herr Ott

SPD

X

 

 

126

 Herr Panske

CDU

 

X

 

127

 Frau Paul, Josefine

GRÜNE

 

X

 

128

 Herr Paul, Stephen

FDP

 

X

 

129

 Frau Dr. Peill

CDU

 

X

 

130

 Herr Petelkau

CDU

 

X

 

131

 Herr Dr. Pfeil

FDP

 

X

 

132

 Frau Philipp

SPD

X

 

 

133

 Frau Plonsker

CDU

 

X

 

134

 Herr Pretzell

fraktionslos

abwesend

135

 Herr Preuß

CDU

 

X

 

136

 Frau Quik

CDU

 

X

 

137

 Herr Rasche

FDP

 

X

 

138

 Herr Rehbaum

CDU

 

X

 

139

 Herr Remmel

GRÜNE

 

X

 

140

 Herr Reuter

FDP

 

X

 

141

 Herr Ritter

CDU

 

X

 

142

 Herr Rock

CDU

 

X

 

143

 Herr Röckemann

AfD

entschuldigt

144

 Herr Römer

SPD

X

 

 

145

 Herr Prof. Dr. Rudolph

SPD

X

 

 

146

 Herr Rüße

GRÜNE

 

X

 

147

 Frau dos Santos Herrmann

SPD

X

 

 

148

 Frau Schäffer

GRÜNE

 

X

 

149

 Herr Schick

CDU

 

X

 

150

 Frau Schlottmann

CDU

 

X

 

151

 Herr Schmeltzer

SPD

X

 

 

152

 Herr Schmitz

CDU

 

X

 

153

 Herr Schneider, René

SPD

X

 

 

154

 Frau Schneider, Susanne

FDP

 

X

 

155

 Herr Schnelle

CDU

 

X

 

156

 Herr Scholz

CDU

 

X

 

157

 Herr Schrumpf

CDU

 

X

 

158

 Herr Schultheis

SPD

X

 

 

159

 Frau Schulze Föcking

CDU

 

X

 

160

 Herr Seifen

AfD

 

X

 

161

 Herr Sieveke

CDU

 

X

 

162

 Frau Spanier-Oppermann

SPD

entschuldigt

163

 Herr Dr. Stamp

FDP

 

X

 

164

 Herr Stinka

SPD

entschuldigt

165

 Frau Stock

SPD

X

 

 

166

 Frau Stotz

SPD

X

 

 

167

 Herr Sträßer

CDU

 

X

 

168

 Herr Strotebeck

AfD

 

X

 

169

 Frau Stullich

CDU

 

X

 

170

 Herr Sundermann

SPD

X

 

 

171

 Herr Terhaag

FDP

 

X

 

172

 Herr Tigges

CDU

 

X

 

173

 Herr Tritschler

AfD

 

X

 

174

 Frau Troles

CDU

 

X

 

175

 Herr Dr. Untrieser

CDU

 

X

 

176

 Herr Dr. Vincentz

AfD

 

X

 

177

 Herr Voge, Marco

CDU

 

X

 

178

 Herr Vogel, Nic Peter

AfD

 

X

 

179

 Herr Vogt, Alexander

SPD

X

 

 

180

 Frau Vogt, Petra

CDU

 

X

 

181

 Frau Voigt-Küppers

SPD

X

 

 

182

 Frau Voßeler-Deppe

CDU

entschuldigt

183

 Herr Voussem

CDU

 

X

 

184

 Herr Wagner

AfD

entschuldigt

185

 Frau Walger-Demolsky

AfD

 

X

 

186

 Frau Watermann-Krass

SPD

X

 

 

187

 Herr Watermeier

SPD

X

 

 

188

 Herr Weiß

SPD

X

 

 

189

 Frau Wendland

CDU

 

X

 

190

 Frau Weng

SPD

X

 

 

191

 Frau Wermer

CDU

 

X

 

192

 Herr Weske

SPD

X

 

 

193

 Frau Winkelmann

CDU

 

X

 

194

 Herr Witzel

FDP

 

X

 

195

 Herr Wolf

SPD

X

 

 

196

 Herr Wüst

CDU

entschuldigt

197

 Herr Yetim

SPD

X

 

 

198

 Herr Yüksel

SPD

X

 

 

199

 Herr Zimkeit

SPD

X

 

 

 

Ergebnis

 

62

121

0