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Landtag

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Plenarprotokoll

Nordrhein-Westfalen

17/34

17. Wahlperiode

19.09.2018

 

34. Sitzung

Düsseldorf, Mittwoch, 19. September 2018

Mitteilungen des Präsidenten. 7

Vor Eintritt in die Tagesordnung. 7

Kenntnisnahme von der Haushaltssatzung des Landesverbandes Lippe für das Haushaltsjahr 2018. 7

Ansprache des Landtagspräsidenten André Kuper 7

30 Jahre Geiselnahme von Gladbeck –
Opfern und Angehörigen gedenken und

sich der Verantwortung stellen
. 7

1   30 Jahre Geiselnahme von Gladbeck – Opfern und Angehörigen gedenken und sich der Verantwortung stellen

Resolution
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3582. 8

Ergebnis. 8

2   Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3300

erste Lesung

Und:

Finanzplanung 2018 bis 2022

Drucksache 17/3301

In Verbindung mit:

Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsbegleitgesetz 2019)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3303

erste Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2019 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 – GFG 2019)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3302

erste Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3400

erste Lesung. 9

Minister Lutz Lienenkämper 9

Thomas Kutschaty (SPD) 13

Bodo Löttgen (CDU) 18

Monika Düker (GRÜNE) 22

Christof Rasche (FDP) 28

Markus Wagner (AfD) 34

Minister Lutz Lienenkämper 40

Stefan Zimkeit (SPD) 40

Christof Rasche (FDP) 42

Gemeindefinanzierungsgesetz 2019. 42

Ministerin Ina Scharrenbach. 42

Stefan Kämmerling (SPD) 44

Bernhard Hoppe-Biermeyer (CDU) 45

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE) 48

Henning Höne (FDP) 50

Christian Loose (AfD) 52

Ergebnis. 54

3   Für einen sicheren Schulweg – Schülerlotsen und die Verkehrserziehung unterstützen

Antrag
der Fraktion der CDU und

der Fraktion der FDP

Drucksache 17/3527
. 54

Charlotte Quik (CDU) 55

Bodo Middeldorf (FDP) 56

Susana Dos Santos Herrmann (SPD) 57

Sigrid Beer (GRÜNE) 57

Iris Dworeck-Danielowski (AfD) 58

Minister Hendrik Wüst 59

Ergebnis. 60

4   Zweckentfremdung von Wohnraum in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf bekämpfen: Das Wohnungsaufsichtsgesetz bedarfsgerecht fortentwickeln

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3596. 60

Jochen Ott (SPD) 60

Guido Déus (CDU) 61

Stephen Paul (FDP) 62

Arndt Klocke (GRÜNE) 64

Roger Beckamp (AfD) 66

Ministerin Ina Scharrenbach. 67

Formlose Rüge
des Abgeordneten Josef Hovenjürgen
s. Protokoll der 35. Plenarsitzung
im Anschluss an TOP 7. 69

Jochen Ott (SPD) 70

Formlose Rüge
des Abgeordneten Jochen Ott (SPD) 71

Arndt Klocke (GRÜNE) 72

Roger Beckamp (AfD) 73

Ministerin Ina Scharrenbach. 74

Ergebnis. 74

5   Für eine nachhaltige und zielorientierte Agrarpolitik in Europa und Nordrhein-Westfalen

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3585. 74

Norwich Rüße (GRÜNE) 74

Jochen Ritter (CDU) 75

Annette Watermann-Krass (SPD) 76

Markus Diekhoff (FDP) 77

Dr. Christian Blex (AfD) 78

Ministerin Ursula Heinen-Esser 79

Ergebnis. 80

6   Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Nutzern öffentlicher Bibliotheken vermeiden – Ausreichende Beschaffung von aktuellen Medien auch zu Jahresbeginn in „Stärkungspaktgemeinden“ ohne abschließend genehmigten Haushalt ermöglichen

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/3589. 80

Gabriele Walger-Demolsky (AfD) 80

Bernd Petelkau (CDU) 81

Andreas Bialas (SPD) 82

Lorenz Deutsch (FDP) 83

Oliver Keymis (GRÜNE) 84

Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner 84

Ergebnis. 85

7   Fragestunde

Mündliche Anfragen
Drucksache 17/3676. 85

Mündliche Anfrage 23

Wie ist der aktuelle Sachstand der Landesregierung bezüglich einer möglichen Rückkehr von Sami A.?. 86

Minister Dr. Joachim Stamp. 86

8   Anonyme Spurensicherung standardisieren und auch für männliche Gewaltopfer anbieten

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/3575. 99

Simone Wendland (CDU) 99

Susanne Schneider (FDP) 99

Regina Kopp-Herr (SPD) 100

Josefine Paul (GRÜNE) 101

Thomas Röckemann (AfD) 102

Ministerin Ina Scharrenbach. 103

Ergebnis. 104

9   Freie Eintritte in NRW-Museen

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3593. 104

Andreas Bialas (SPD) 104

Bernd Petelkau (CDU) 105

Lorenz Deutsch (FDP) 106

Oliver Keymis (GRÜNE) 106

Gabriele Walger-Demolsky (AfD) 107

Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. 107

Ergebnis. 108

10 Hardware-Nachrüstung bei Dieselfahrzeugen – Unverzüglich handeln!

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3586

Entschließungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3693

In Verbindung mit:

Landesregierung ebnet den Weg ins Fahrverbot

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/1439

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz
Drucksache 17/3602

In Verbindung mit:

Ergebnisse des Diesel-Gipfels greifen zu kurz – wirksame Sofortmaßnahmen zur Luftreinhaltung umsetzen

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/1669

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz
Drucksache 17/3603. 109

Arndt Klocke (GRÜNE) 109

Rainer Deppe (CDU) 110

André Stinka (SPD) 111

Bodo Middeldorf (FDP) 112

Dr. Christian Blex (AfD) 114

Ministerin Ursula Heinen-Esser 115

Ergebnis. 117

11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/3587

erste Lesung. 117

Thomas Röckemann (AfD) 117

Dr. Jörg Geerlings (CDU) 118

Andreas Kossiski (SPD) 119

Christian Mangen (FDP) 120

Stefan Engstfeld (GRÜNE) 120

Ergebnis. 121

12 Fit für eine starke EU mit starken Finanzen

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3594. 121

Rüdiger Weiß (SPD) 121

Oliver Krauß (CDU) 122

Bodo Middeldorf (FDP) 124

Johannes Remmel (GRÜNE) 125

Sven Werner Tritschler (AfD) 125

Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner 127

Johannes Remmel (GRÜNE) 128

Ergebnis. 129

13 Grundschulpakt für Nordrhein-Westfalen

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3525

Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3692. 129

Sigrid Beer (GRÜNE) 129

Dr. Marcus Optendrenk (CDU) 130

Jochen Ott (SPD) 131

Franziska Müller-Rech (FDP) 132

Helmut Seifen (AfD) 134

Sigrid Beer (GRÜNE) 135

Ministerin Yvonne Gebauer 135

Ergebnis. 137

14 Weidetierprämie jetzt – die deutsche Wanderschäferei retten!

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/3588. 137

Dr. Christian Blex (AfD) 137

Wilhelm Korth (CDU) 138

Ina Spanier-Oppermann (SPD) 139

Stephan Haupt (FDP) 140

Norwich Rüße (GRÜNE) 140

Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner 141

Ergebnis. 141

15 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesaltenpflegegesetzes

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3557

erste Lesung. 141

Ergebnis. 141

16 Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3569

erste Lesung. 141

Ergebnis. 142

17 Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG NRW)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3570

erste Lesung. 142

Ergebnis. 142

18 Viertes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen – Erweiterung der untergesetzlichen Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung

Gesetzentwurf
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/3580

erste Lesung. 142

Ergebnis. 142

19 Nordrhein-Westfalen zum Games-Standort Nummer 1 machen

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/3578. 142

Ergebnis. 142

20 Mit der Strategie für ein digitales Nordrhein-Westfalen gut gerüstet für die digitale Zukunft

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/3579. 142

Ergebnis. 142

21 Ökologische Chancen digitaler Startups nutzen – Förderung und Beratung weiterentwickeln

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3584. 142

Ergebnis. 142

22 Haushaltsrechnung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Rechnungsjahr 2016

Unterrichtung
durch den Präsidenten
des Landtags
auf Erteilung der Entlastung
nach § 114 LHO
Drucksache 17/3572

In Verbindung mit:

Jahresbericht 2018 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2017

Unterrichtung
durch den Landesrechnungshof
Drucksache 17/3600. 143

Ergebnis. 143

23 Nachwahl eines Mitglieds des Landtags Nordrhein-Westfalen in den Beirat für Wohnraumförderung

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3682. 143

Ergebnis. 143

24 Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Landtags Nordrhein-Westfalen

Beschlussempfehlung
des Rechtsausschusses
Drucksache 17/3675. 143

Ergebnis. 143

25 Verfassungsbeschwerde der Stadt Bielefeld und 6 weiterer Städte wegen der Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Durchführungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – DVO ProstSchG NRW) vom 4. April 2017, Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) S. 388, geändert durch Art. 3 Zuständigkeitsbereinigungsverordnung vom 6. Februar 2018, GV. NRW. S. 146

VerfGH 1/18

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses
Drucksache 17/3624. 143

Ergebnis. 143

26 In den Ausschüssen erledigte Anträge

Übersicht 10
gem. § 82 Abs. 2 GO
Drucksache 17/3666. 143

Ergebnis. 144

27 Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 17/15. 144

Ergebnis. 144

Anlage 1. 145

Zu TOP 15 – „Zweites Gesetz zur Änderung des Landesaltenpflegegesetzes“ – zu Protokoll gegebene Rede

Minister Karl-Josef Laumann. 145

Anlage 2. 147

Zu TOP 16 – „Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften“ – zu Protokoll gegebene Rede

Ministerin Ursula Heinen-Esser 147

Anlage 3. 149

Zu TOP 17 – „Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften“ – zu Protokoll gegebene Rede

Ministerin Ina Scharrenbach. 149

Entschuldigt waren:

Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen       
(14:30 – 17:30 Uhr)

Prof. Dr. Karsten Rudolph (SPD)

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE)  
(ab 18 Uhr)

Arndt Klocke (GRÜNE) 
(ab 19 Uhr)

Herbert Strotebeck (AfD)

 

 

Beginn: 10:00 Uhr

Präsident André Kuper: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie zu unserer heutigen, 34. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauern an den Bildschirmen.

Für die heutige Sitzung haben sich zwei Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung:

Der Chef der Staatskanzlei hat mir mit Schreiben vom 6. August dieses Jahres die Haushaltssatzung des Landesverbandes Lippe für das Haushaltsjahr 2018 sowie den Genehmigungserlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zugesandt. Diese Unterlagen sind als Vorlage 17/1007 an alle Mitglieder des Landtags verteilt worden.

Gemäß § 10 des Gesetzes über den Landesverband Lippe vom 5. November 1948 bitte ich um Kenntnisnahme. – Diese Kenntnisnahme stelle ich hiermit fest.

Ansprache des Landtagspräsidenten André Kuper     
„30 Jahre Geiselnahme von Gladbeck – Opfern und Angehörigen gedenken und sich der Verantwortung stellen“

(Präsident André Kuper tritt an das Redepult.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir in diesen Tagen 30 Jahre Landtag am Rhein feiern, wenn wir an den Umzug vom Ständehaus in den neuen Landtag hier erinnern, können wir nicht darüber hinwegsehen, mit welchem Thema sich die erste Plenarsitzung im September 1988 im neuen Landtag befasst hat.

Es kam anders als geplant. Es gab eine Sondersitzung hier im neuen Plenarsaal – knapp vier Wochen vor der offiziellen Eröffnung dieses Gebäudes. Einzige Tagesordnungspunkte: eine Erklärung des damaligen Ministerpräsidenten Johannes Rau zum Gladbecker Geiseldrama und ein Bericht des damaligen Innenministers Herbert Schnoor zum Geschehenen.

Was war geschehen? Am 16. August 1988 überfielen zwei Männer die Filiale einer Bank in Gladbeck. Auf der Flucht brachten sie mehrmals Geiseln in ihre Gewalt und fuhren mit ihnen zwei Tage lang durch Deutschland und die Niederlande, bis die Geiselnahme am 18. August durch einen SEK-Zugriff auf der A3 bei Bad Honnef beendet wurde. Die Opfer: der 14-jährige Emanuele de Giorgi, die 18-jährige Silke Bischoff sowie der 31-jährige Polizist Ingo Hagen, der in seinem Dienstwagen tödlich von einem Lkw touchiert wurde.

In Erinnerung blieb auch das Verhalten von Vertretern der Medien, die eigensinnig im Fluchtfahrzeug mitfuhren, Interviews mit den Tätern führten, Fotos machten und bei all dem die Polizeiarbeit behinderten.

Die Polizei wirkte ihrerseits intransparent bei einem Einsatz über mehrere Tage in mehreren Bundesländern, der – mit Blick auf das Geschehen auch in den Niederlanden – in zwei Staaten stattfand.

Obwohl es – anders als etwa die Anschläge der RAF oder der Brandanschlag von Solingen vor 25 Jahren– die Tat Einzelner war, hat diese Tat in der Politik, in der Musik, in der Kultur und in den Medien ein enormes Echo ausgelöst, das bis heute nachhallt. Das Geiseldrama von Gladbeck bewegt bis heute viele Menschen und hat eine ganz breite Debatte über Fehler und Verantwortung von Politik, Polizei und Medien ausgelöst.

Wenn wir heute im Landtag an das Geschehen erinnern, kann es uns dabei nicht um Besserwisserei gehen, sondern muss uns darum gehen, zu fragen, was nicht nur uns, sondern den Menschen im ganzen Land das Gefühl gibt, dass hier Grenzen überschritten wurden. Deshalb müssen wir danach fragen, was wir tun können, damit so etwas nicht wieder möglich ist.

Wohlgemerkt: Wenn wir bei diesem Fall auf das Verhalten einzelner Journalisten blicken, dürfen wir nicht vergessen, dass sich heute die Unfallretter im ganzen Land gezwungen sehen, bei Unfällen Sichtschutzwände aufzustellen, um dafür zu sorgen, dass die Würde von Opfern nicht verletzt wird, und zu verhindern, dass sogenannte Gaffer und Schaulustige Fotos machen und durch Anhalten auf der Autobahn sich und andere gefährden.

Beides, die problematische Rolle der Medien wie auch die politisch geprägte Aufarbeitung des Falls, haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Opfer der Geiselnahme, ihre Hinterbliebenen und die weiteren von der Tat Betroffenen staatlicherseits weitgehend unbeachtet blieben und ihrem Schicksal überlassen wurden. Das erscheint im Nachhinein unverständlich, und es ist unverzeihlich.

Daher ist es uns im Landtag Nordrhein-Westfalen nach der ersten Plenarsitzung nach dem 30. Jahrestag des schrecklichen Verbrechens von Gladbeck mit seinen Folgen ein Anliegen, nicht sofort zur Tagesordnung zu schreiten, sondern aus diesem Anlass innezuhalten.

Meine Damen und Herren, bitte erheben Sie sich zu Ehren der Opfer, der Hinterbliebenen und der Verletzten für einen Moment des Gedenkens von Ihren Plätzen.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Vielen Dank.

30 Jahre später ist es daher mehr als an der Zeit, das damals unentschuldbar Versäumte nachzuholen und Verantwortung zu übernehmen.

Das Land Bremen und die Bremische Bürgerschaft haben in diesem Jahr eine Initiative ergriffen, die uns hier in Nordrhein-Westfalen Vorbild und Ansporn zugleich ist. Die parlamentarische Aufarbeitung des Geschehens erfolgte dort schon zeitnah zu den Ereignissen im politischen Konsens und mit politischen Schlussfolgerungen.

In Nordrhein-Westfalen kann dieser Konsens erst jetzt, 30 Jahre später, erzielt werden.

Der damals eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss legte nach eineinhalb Jahren seinen Abschlussbericht vor. Er enthielt viele Einzelheiten und viele Feststellungen. Das Eingeständnis eigener Schuld, eigener Fehler kam den nordrhein-westfälischen Behörden und Entscheidungsträgern damals nicht über die Lippen.

Umso dankbarer bin ich den Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen dafür, dass sie die Initiative des Ministerpräsidenten aufgegriffen haben, zu einer einvernehmlichen Einschätzung der damaligen Vorgänge gekommen sind und schließlich die nunmehr zu verabschiedende Resolution vorlegen, die laut Pressemeldungen sogar einstimmig verabschiedet werden könnte. Selbstverständlich ist dies auch heute noch nicht.

Ohne Zweifel haben wir aus Gladbeck gelernt. Das Presserecht wurde verschärft. Das Untersuchungsausschussrecht im Landtag wurde novelliert. Die einschlägigen Polizeidienstvorschriften wurden im Lichte der Geiselnahme präzisiert, die Einsatztaktiken überarbeitet und die Zuständigkeiten auch bei länderübergreifenden Fällen neu geregelt.

Lassen Sie uns heute den letzten, den wichtigsten Schritt gehen: der Opfer in Würde gedenken, als Repräsentanten dieses unseres Landes Verantwortung anerkennen und wahrnehmen sowie die Hinterbliebenen und alle weiteren Betroffenen um Vergebung bitten, soweit dies möglich ist.

Die Begriffe „Verantwortung“, „Selbstbegrenzung“ und „Würde“ geben den Rahmen vor – damals, aber erst recht heute. Das zeigt das Gefühl der Bevölkerung in Bezug auf das in Gladbeck Geschehene. Die fraktionsübergreifende Resolution bekennt sich vor diesem Hintergrund auch zu Fehlern der Einsatzkräfte und zur Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ich rufe alle politischen Kräfte dazu auf, Verantwortung zu übernehmen – für ihr Handeln, aber auch für ihre Worte und für den Zusammenhalt in der Gesellschaft.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns mit dieser Vorsicht, mit Besonnenheit und mit Verantwortung in die Tagesordnung eintreten. – Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe auf:

30 Jahre Geiselnahme von Gladbeck – Opfern und Angehörigen gedenken und sich der Verantwortung stellen

Resolution
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3582

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt der Resolution. Wer dieser Resolution zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Resolution Drucksache 17/3582 einstimmig angenommen worden. – Ich danke Ihnen sehr herzlich.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe auf:

2  Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3300

erste Lesung

Und:

Finanzplanung 2018 bis 2022

Drucksache 17/3301

In Verbindung mit:

Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsbegleitgesetz 2019)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3303

erste Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz zur Regelung der Zuweisun­gen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindever­bände im Haushaltsjahr 2019 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 – GFG 2019)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3302

erste Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3400

erste Lesung

Zur Einbringung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2019, des Haushaltsbegleitgesetzes 2019, der Finanzplanung sowie des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Lienenkämper das Wort.

Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 markiert einen Wendepunkt. Nordrhein-Westfalen schreibt endlich wieder schwarze Zahlen. Zum ersten Mal seit 1973 weist der Landeshaushalt in Nordrhein-Westfalen ein Überschuss auf.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Solide Finanzen bilden die Grundlage für den beginnenden Aufstieg unseres Landes.

Meine Damen und Herren, unsere Koalition aus Christdemokraten und Freien Demokraten hält Wort: keine neuen Schulden mehr. Das galt bereits für den ersten Gestaltungshaushalt 2018. Der erste Erfolg auf der Strecke war die gelungene Vollbremsung. Der zweite Erfolg ist die Haushaltswende, die wir jetzt einleiten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Bereits ab dem kommenden Jahr können wir mit höheren Überschüssen planen. Dieser Wendepunkt war der zweite Erfolg. Wir haben das Lenkrad gedreht. Wir haben die Gänge richtig eingelegt. Wir haben die Kurve bekommen. Jetzt wird langsam beschleunigt. Es bewegt sich etwas in Nordrhein-Westfalen – und es bewegt sich vieles in die richtige Richtung: raus aus der abschüssigen Talfahrt den Abhang herunter wieder aufwärts. Nordrhein-Westfalen kommt zurück nach oben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Nicht ohne Grund bewerten auch unabhängige Ratingagenturen die finanzpolitischen Aussichten für unser Land erstmals seit 13 Jahren wieder besser. Dieses Land verfügt über sehr viele PS, die wir jetzt auf die Straße zurückbringen.

Der erste geplante Haushalt mit Gestaltungsspielraum setzt Anreize dafür, dass jede und jeder in Nordrhein-Westfalen aufsteigen kann – nicht ohne eigenen Fleiß und nicht ohne eigene Leistung. Wir bieten aber einen Weg für optimale Chancen. Es geht – und das ist der Kern unserer Politik in der Landesregierung – ums Zutrauen, und es geht ums Ermöglichen.

Keine Frage: Um die notwendigen Voraussetzungen für eine solche moderne soziale Marktwirtschaft zu schaffen, braucht es noch vieles. Der Reparaturbedarf in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin groß. Wir konsolidieren, modernisieren und investieren mit dem Haushalt 2019 weiter und erwirtschaften zugleich ein Plus.

Dabei ist unsere Richtschnur eine haushaltspolitische Kultur der Verantwortung, wie es sie in Nordrhein-Westfalen in der Zeit bis 1973 schon einmal gab, als Ministerpräsident Franz Meyers harte Arbeit und Sparsamkeit zum Markenzeichen dieses Landes erhoben hat. Die Landeshaushalte spiegelten das wider. Dennoch zeigt die zeitgleiche Gründung der Universität Bochum – der Start der Bildungsexpansion –: Konsolidierung und Aufstieg schließen sich nicht aus; ganz im Gegenteil. – Genau daran sollten wir uns erinnern.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Gerade jetzt, wo wir die Haushaltswende geschafft haben, gilt: Wir müssen uns darauf konzentrieren, was notwendig ist, und sollten nicht den Fehler machen, die Staatsquote zu steigern.

Deshalb prüfen wir die Beteiligungen des Landes nach klaren Kriterien, deshalb setzen wir auf den Systemwechsel im Immobilienmanagement des Landes, und deshalb konsolidieren auch weiter. Nach 131 Millionen Euro im Jahr 2018 werden im kommenden Jahr 2019 insgesamt 185 Millionen Euro weniger ausgegeben. Das bedeutet: Sparsames Wirtschaften bleibt die DNA dieser Regierung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Zusätzliche Gelder aus dem Haushaltsvollzug 2018 stellen wir dem Haushaltsgesetzgeber über den Weg eines Nachtragshaushaltes für 2019 zusätzlich zur Verfügung.

Übrigens: Maßhalten beugt sozialen Schieflagen aber am besten vor. Allein die derzeit jährlich rund 2,5 Milliarden Euro für Zinszahlungen entsprechen im Haushalt 2019 einem Gegenwert von fast 80 % der Ausgaben für Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, mehr als 60 % der Ausgaben für die 37 Hochschulen in staatlicher Trägerschaft oder auch 570 km Landstraßen in Nordrhein-Westfalen – mehr als einmal von Aachen nach Detmold und wieder zurück.

Das zeigt, dass die über Jahrzehnte angehäufte Schuldenlast unser Land einengt. Deswegen beginnen wir jetzt damit, alte Schulden zu tilgen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Gleichzeitig mahnt das auch zu mehr haushaltspolitischer Verantwortung für die Zukunft. Größere finanzielle Spielräume dürfen nicht wieder zu einer Kultur des Laissez-faire führen.

Kein anderes Beispiel verdeutlicht das so gut wie die WestLB. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss sprach im letzten Jahr leider zu Recht von einer Hinterlassenschaft von Milliardenlasten.

Nicht ohne Ironie ist übrigens die Tatsache, dass auch hier das Jahr 1973 einen negativen Wendepunkt markierte. Die damals noch junge Bank verzockte 1973 ihren Jahresgewinn durch Devisenspekulationen.

In den nachfolgenden Jahrzehnten häuften sich die Skandale. Die Nähe zwischen der damaligen Landespolitik und der Landesbank ist geradezu legendär. Über Jahrzehnte drehten die Herren am Stammsitz der WestLB in Düsseldorf das ganz große Rad – in der Vorstandsetage, in der Kellerbar, dem sogenannten Tresörchen.

Der Ruf der Landesbank wurde sogar Stoff für internationale Bestseller. Nordrhein-Westfalen schafft es nicht so oft in die internationale Bücherwelt. Aber in Michael Lewis’ Buch „The Big Short“ wird der Protagonist auf dem Höhepunkt der amerikanischen Immobilienblase gefragt, wer in aller Welt die Wertpapiere noch kaufe, die an der Wall Street eilig aus Schrotthypotheken gebastelt worden seien. Die Antwort lautet genauso knapp wie vielsagend: Düsseldorf.

Das hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zutreffend herausgearbeitet. Zitat:

„Weitere noch nicht absehbare Belastungen bedingt durch die Abwicklung der WestLB sind zu erwarten.“

Vielleicht hatte der römische Dichter Ovid eine Vorahnung, als er sagte:

„Die Tat wird vergessen, doch das Ergebnis bleibt bestehen.“

(Beifall von der CDU und der FDP)

Dieses Ergebnis beschäftigt uns weiter. Die erfolgreiche Arbeit der Ersten Abwicklungsanstalt sorgt für eine erhebliche Risikominimierung. Die NRW.BANK landete jüngst sowohl im Stresstest der Europäischen Zentralbank als auch bei einer großen Bankenvergleichsstudie auf Platz eins.

Die toxische Hinterlassenschaft der WestLB schlägt aber auf den Haushalt 2019 mit 314 Millionen Euro durch, weil das einst von Finanzminister Helmut Linssen gegründete Sondervermögen nicht mehr ausreicht. Das ist der bittere Nachgeschmack einer haushaltspolitischen Kultur der Vergangenheit – einer Kultur, in der einige wenige sich selbst viel zu viel zugetraut haben; einer Kultur, in der sie damit am Ende die Möglichkeiten der Menschen in unserem Land Nordrhein-Westfalen eingeschränkt haben.

Ich sage Ihnen heute in aller Deutlichkeit: Das sollte ganz genau umgekehrt sein.

(Beifall von der CDU und der FDP)

„Der Staat darf nicht lenken, er soll Bedingungen schaffen, aber nicht Individualisten formen.“

Dieses Zitat stammt von Woodrow Wilson – aus einer Zeit, in der amerikanische Präsidenten anstelle von Twitter-Meldungen noch nachdenkliche Bücher schrieben.

Der Staat muss für diejenigen da sein, die auf Solidarität angewiesen sind. Aber er darf nicht dauernd ins Steuer greifen, er darf nicht alles besser wissen, und er darf sich dabei nicht übernehmen.

Meine Damen und Herren, deswegen vertrauen wir den Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wir trauen ihnen am besten zu, selber die Zukunft zu gestalten. Die Menschen sitzen am Steuer; sie lenken.

Daher ist auch völlig klar: Die besten Ideen für unser 18-Millionen-Einwohner-Land sind nicht im Tresörchen und auch nicht an irgendeinem Schreibtisch in Düsseldorf entstanden, sondern entstehen vor Ort.

Deshalb setzen wir in unserem Haushalt 2019 auf die Kraft der Subsidiarität auch im Hinblick auf unsere Kommunen. Daher erhalten die Kommunen mit insgesamt 12,07 Milliarden Euro 365 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2018.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Zutrauen bestimmt übrigens auch das Verhältnis zur nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Deshalb setzen wir auf eine Entfesselungspolitik. Wir setzen auf Investitionen, die wir darauf konzentrieren, schnell wieder auf die Überholspur zu kommen – angefangen bei der Verkehrsinfrastruktur.

Sie wissen: Eine Straße zu bauen, dauert viele Tage – und, weil es diese Landesregierung forciert, künftig endlich auch wieder viele Nächte. Dennoch endet Durchstarten in Nordrhein-Westfalen noch viel zu oft im Stau. Der Grund liegt nicht nur im Bau; er liegt im Vorfeld.

Deswegen stärken wir Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der Landesbetrieb Straßenbau erhält daher mit dem neuen Haushalt allein rund 50 zusätzliche Stellen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Oder Elektromobilität: Wie sich die PS-Stärke Nordrhein-Westfalens ganz praktisch auf die Straße bringen lässt, zeigt der StreetScooter – eine echte Start-up-Erfolgsgeschichte, hervorgegangen aus dem Umfeld der RWTH Aachen. Heute werden an zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen Kapazitäten von 20.000 Stück pro Jahr hergestellt.

Wir stellen mit dem Haushalt 2019 deshalb zusätzliche 82 Millionen Euro für Energieeffizienz, Energieforschung und Elektromobilität bereit. Das ist Modernisierung für Nordrhein-Westfalen, die wir dringend brauchen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ohne optimale digitale Rahmenbedingungen kann heute niemand mehr Gas geben. Deshalb erhöhen wir mit dem Haushalt 2019 die Mittel für besonders vielversprechende Bereiche auf dem Gebiet der Digitalisierung um insgesamt 127 Millionen Euro.

Wir haben ein klares Ziel: Wir wollen bis zum Jahr 2025 insgesamt mehr als 2 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellen. Damit wollen wir insgesamt 7 Milliarden Euro an Investitionen heben. Die digitale Wüste in Nordrhein-Westfalen muss aufhören. Wir wollen mit einer Digitalisierungsstrategie in die Zukunft gehen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU)

Übrigens müssen, ob digital oder analog, dieselben Voraussetzungen bei einer fairen Besteuerung für Dienstleistungen gelten. Nordrhein-Westfalen kann sie aber nicht alleine schaffen. Das funktioniert nur global.

Gerade heute heißt es also: vorausschauend fahren und die Perspektiven weiten. Daher konzentrieren wir uns nicht nur auf die paar Meter, die direkt vor uns liegen, sondern auf die ganze Landschaft.

Deshalb zeigen wir endlich wieder viel mehr Präsenz in Brüssel. Das ist für unser Land Nordrhein-Westfalen etwas ganz Entscheidendes. Ein starkes Europa dient unserem Land Nordrhein-Westfalen im Herzen von Europa. „Mehr Europa im Interesse von Nordrhein-Westfalen“ ist die Antwort. Wir sorgen für ein größeres Gewicht von Nordrhein-Westfalen in Brüssel, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich habe gesagt, dass wir Aufstieg ermöglichen wollen. Genau deswegen stärken wir die Mitte unserer Gesellschaft. Das sind diejenigen, die sich an Regeln halten. Das sind diejenigen, die die Gesellschaft zusammenhalten – ob im Ehrenamt, in Familien oder an ganz anderen Stellen. Diese Menschen beweisen jeden Tag, was ihnen zuzutrauen ist.

Übrigens ist das Letzte, was wir brauchen, ein Ausbremsen mit neuen Anträgen und neuen Richtlinien. Genau diese Menschen in der Mitte der Gesellschaft brauchen weniger Last.

Deshalb hat Nordrhein-Westfalen im Bundesrat maßvolle steuerliche Entlastungen in Höhe von rund 800 Millionen Euro bundesweit pro Jahr für genau die Mitte der Gesellschaft vorgeschlagen. Ich hoffe sehr, dass wir da in Berlin bald Konkretes sehen werden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Eine moderne soziale Marktwirtschaft benötigt übrigens eine staatliche Finanzarchitektur, die den Menschen Raum lässt und ihnen etwas zutraut; denn die Menschen sind die echten Zukunftsmacher.

Aber Zutrauen alleine reicht nicht. Neue Räume mit Leben zu füllen, muss auch ermöglicht werden. Leistung muss auch möglich sein. Der beste Fahrer und das schnellste Auto kommen nicht weit, wenn es keine Traktion gibt – erst recht nicht bergauf.

Deswegen lautet auch eine der Kernbotschaften der sozialen Marktwirtschaft: Egal, woher du kommst, wenn du viel lernst und hart arbeitest, wird es dir gut gehen. – Das bringt das auf den Punkt, was gerade in Nordrhein-Westfalen über viele Jahrzehnte hinweg Bestand hatte.

Irgendwann übernahm der Staat dann vieles. Vor allem übernahm der Staat sich selbst, und zwar doppelt, sowohl finanziell als auch von der geschürten Erwartung her, der Staat werde am Ende alles schon irgendwie richten. Aber richten müssen am Ende des Tages die Menschen doch alles selber.

Diejenigen, die Gas geben wollten, haben immer häufiger feststellen müssen, dass der Boden rutschiger und unsicherer wird. Nicht die Aussicht auf den Aufstieg wuchs in Nordrhein-Westfalen, sondern die Sorge vor dem Abrutschen nach unten. Nichts macht das so deutlich wie die Bildungspolitik, angefangen übrigens bei den Kleinsten.

Die Lage in den Kitas war bei der Regierungsübernahme 2017 schlichtweg katastrophal. Nordrhein-Westfalen war fast überall Schlusslicht; die Klippe war fast schon erreicht. Wir haben dann ein Kita-Rettungsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro aufgelegt. Mit dem Haushalt 2019 stärken wir die Kitas weiter durch eine Übergangsfinanzierung von 150 Millionen Euro. Parallel arbeiten wir mit Vollgas am neuen Kinderbildungsgesetz, um endlich dauerhaft eine belastbare Grundlage zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, in den sieben Jahren der Vorgängerregierung haben wir gesehen, dass Ihre Bemühungen für die Kinder in unserer Gesellschaft erfolglos geblieben sind. Das werden wir jetzt umdrehen, auch da die Wende schaffen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deshalb entstehen in unseren ersten beiden Haushaltsjahren 2018 und 2019 mehr als 47.500 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze. Deswegen haben wir auch in der Schule gegengesteuert.

Das sieht man an den getroffenen Leitentscheidungen zur Inklusion und zu G9, wo der Wirrwarr und die Politik mit der Brechstange wirklich beendet wurden.

Das erkennt man aber auch an den Haushaltsdaten. Wir sorgen für genügend Lehrerinnen und Lehrer. Nordrhein-Westfalen ermöglicht in kurzer Zeit mehr als 9.000 zusätzliche Stellen für Lehrerinnen und Lehrer. Das ist die richtige Politik für unsere Schulen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Zudem profitieren die Familien von insgesamt rund 16.000 neuen Ganztagsplätzen im Primarbereich in nur zwei Haushaltsjahren. Damit stehen insgesamt 323.100 Plätze in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Verfügung. Das ist ein riesiger Schritt, um möglichst allen jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen den Weg nach oben zu ermöglichen, gerade auch den Schülerinnen und Schülern mit schwierigen Startbedingungen. Deswegen fördern wir ganz spezifisch die Talentschulen.

Dasselbe gilt für die Hochschulen. Die Hochschulen erhalten mit dem Haushalt 2019 insgesamt 335 Millionen Euro zusätzlich für Personal und für Sachmittel. Beste Bildung von der Kita bis zur Uni soll zu einem Markenzeichen von Nordrhein-Westfalen werden, zu einem Markenzeichen des neuen Aufsteigerlandes Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wer nicht weiß, wo er herkommt, der kann sich nicht auf neuen Pfaden orientieren. Deshalb haben wir bei Kultur und Geschichte eine Wende um 180 Grad vollzogen. Der Kulturetat steigt erneut um weitere 20 Millionen Euro, auch weil wir in den gesellschaftlichen Debatten der heutigen Zeit, in denen es immer mehr um Polarisierung und Zuspitzung geht, diejenigen unterstützen müssen, die unsere Gesellschaft im inneren Kern zusammenhalten wollen. Das ist ganz zentral im Bereich der Kultur der Fall. Deswegen bin ich froh, dass es uns gelungen ist, den Kulturetat so deutlich zu steigern.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das Sicherheitsgefühl der Menschen in Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren gelitten. Das zu beschreiben ist mir wichtig. In genau solch einem Klima wachsen Ressentiments, auch bei denen, die sonst nicht dazu neigen. Ohne Sicherheit gibt es keinen Weg nach oben. Deswegen müssen wir mehr Sicherheit ermöglichen. In einer solchen Lage leisten gerade Polizistinnen und Polizisten mit Besonnenheit, mit Mut und mit Entschlossenheit Großartiges für unser Land. Sie halten ihren Kopf für uns hin, und deswegen verdienen sie unsere vollste Unterstützung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das betrifft die Ausstattung. Deshalb erhalten Polizistinnen und Polizisten künftig ballistische Schutzhelme für bestimmte Einsatzlagen.

Das betrifft aber auch die Anzahl der Stellen. Wir schaffen knapp 600 zusätzliche Stellen bei der Polizei. Mit dem Haushalt 2019 können insgesamt 2.400 Einstellungsermächtigungen für junge Kommissar-anwärterinnen und ‑anwärter pro Jahr ermöglich werden. Das sind 400 mehr als von der Vorgängerregierung geplant, es sind sogar noch 100 mehr, als man lange für möglich gehalten hat. Herbert Reul hat das geschafft: 2.400 Einstellungsermächtigungen für unsere Polizistinnen und Polizisten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das ist eine gute Nachricht für die Polizei und für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Es ist auch eine gute Nachricht für die jungen Menschen in unserem Land, die beim beliebtesten Arbeitgeber in Deutschland anfangen wollen.

Mit dem Haushalt für das Jahr 2019 stärken wir die nordrhein-westfälische Justiz – knapp 400 neue Stellen –, sodass zusammen mit dem Haushalt für das Jahr 2018 mehr als 1.500 neue Stellen bei der Justiz entstehen.

Ich kann mit großer Überzeugung sagen – und das haben wir den Menschen in Nordrhein-Westfalen im Wahlkampf versprochen –: Wir wollen ein sicheres Umfeld für jeden schaffen. Wir wollen ermöglichen, dass jeder in Nordrhein-Westfalen in Sicherheit leben kann.

(Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Keine Chance!)

Mit dem Haushalt 2019 gelingt es uns endlich, die innere Sicherheit in unserem Land dramatisch zu steigern.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Kurzum: Mit dem Haushalt 2019 gelingt erstmals seit 1973 die Haushaltswende hin zu Überschüssen und zu neuen Gestaltungsspielräumen. Das PS-stärkste Modell Deutschlands rollt endlich wieder in die richtige Richtung, und es geht aufwärts in Nordrhein-Westfalen.

Wir müssen uns wieder etwas zutrauen, Raum lassen für gute Ideen vor Ort, zum Beispiel den vielen mittelständischen Unternehmen an Rhein, Ruhr und Lippe. Sie wollen wir stärken, indem der Staat seine begrenzten Ressourcen klug einsetzt. Wir wollen uns auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich jeder und jedem in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, auf dem Weg des Landes nach oben mitzukommen.

Die moderne soziale Marktwirtschaft fußt auf einer haushaltspolitischen Kultur, die die richtigen Lehren aus der Geschichte gezogen hat, einer Verantwortungskultur im besten Sinne.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das ist übrigens nicht trotz, sondern wegen der erzielten Überschüsse so. Denn niemand sollte vergessen: Die Überschüsse gehören den Menschen in Nordrhein-Westfalen; die haben sie erwirtschaftet. Deshalb dürfen sie erwarten, dass der Wagen wieder sicher ist und ohne unnötigen Ballast in die richtige Richtung rollt.

Jede und jeder in Nordrhein-Westfalen muss auch spüren, dass es wieder bergauf geht, dass es sich lohnt, Gas zu geben. Ich bin sicher, dass dieser Haushalt dazu beitragen wird, Nordrhein-Westfalen wieder zum Aufsteigerland zu machen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Haushalt.

(Anhaltender Beifall von der CDU und der FDP)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper. – Ich eröffne damit die Aussprache und erteile für die SPD Herrn Kutschaty das Wort.

(Beifall von der SPD)

Thomas Kutschaty (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister, lieber Herr Lienenkämper, nach Ihrer Rede habe ich keinen Zweifel mehr: Sie sind selbst Ihr größter Fan.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD)

Sie jonglieren hier mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger und wissen nicht, wohin Sie die Bälle werfen wollen. Zum Schuldenabbau? Vielleicht ein bisschen, aber nicht gescheit. Mut für große Investitionen in die Zukunft? Fehlanzeige! Um in Ihrer Autosprache zu bleiben: Sie geben nicht Gas, Sie schlingern hin und her und wissen nicht, wohin die Reise gehen soll. Kurzum: viel Geld, wenige Ideen, Herr Lienenkämper.

(Beifall von der SPD)

Warum gefallen Sie sich sonst noch so gut? Weil Ihnen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unseres Landes in diesem Jahr wahrscheinlich 1,8 Milliarden Euro mehr überweisen werden als im Vorjahr. 1,8 Milliarden Euro, und trotzdem schaffen Sie es nicht, Ihre selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Sie kommen mir vor wie ein Mathelehrer, der seine eigene Klausur nicht bestehen würde, Herr Lienenkämper. Es sei denn, die Klausur würde von Herrn Laschet korrigiert, dann könnte es vielleicht klappen.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD – Zuruf von der SPD: Genau!)

Sie behaupten hier, Sie würden im Jahr 2019 ohne neue Kredite auskommen. Das ist doch nicht wahr! Sie haben doch schon im Vorfeld, im Jahr 2017 getrickst, um das heute sagen zu können. Ich erinnere daran, dass Sie 1 Milliarde Euro zusätzliche Kredite im Jahr 2017 aufgenommen, das Geld teilweise an den BLB verschoben und den BLB dann verpflichtet haben, es Ihnen in diesem Jahr wieder zurückzuzahlen. Damals wollten Sie behaupten, das seien noch rot-grüne Schulden gewesen. Mit dem Nachtragshaushalt heute wissen wir: Es war Ihre persönliche Eitelkeit, und die 537 Millionen Euro, die heute dazukommen, sind nötig, damit Sie nicht im Minus landen. Die Wahrheit ist, Herr Lienenkämper: Ihr Haushalt ist schuldenfinanziert.

(Beifall von der SPD)

Dann wollen Sie uns hier weismachen, Sie hätten eine Trendwende in der Finanzpolitik eingeleitet. Jetzt kommt Lutz Lienenkämper, und jetzt ist die Trendwende da. Die Wahrheit ist: Nichts dergleichen haben Sie getan, gar nichts. Es ist allein die gute Wirtschaftslage in Nordrhein-Westfalen, die 1,8 Milliarden Euro in die Landeskasse spült. Diese Steuern machen den Finanzminister zum Empfänger eines leistungslosen Einkommens – leistungslos deshalb, weil Sie überhaupt nichts zur Wirtschaftslage beigetragen haben, Herr Lienenkämper.

(Beifall von der SPD)

Sie wollen sich hier für einen vermeintlichen Haushaltsüberschuss von 30 Millionen Euro feiern lassen und sind ein bisschen eingeschnappt, wenn der Applaus des Publikums nur müde tröpfelt. Woran mag das liegen, Herr Lienenkämper? Mitnichten sind Sie der erste Finanzminister, der seit 1973 einen ausgeglichenen Haushalt hinlegt; der erste war Norbert Walter-Borjans.

(Beifall von der SPD)

Er konnte im Jahr 2016 einen Haushaltsüberschuss von 217 Millionen Euro erwirtschaften, und das unter ganz anderen Rahmenbedingungen. Der sozialdemokratische Finanzminister hatte damals 6 Milliarden Euro weniger Einnahmen als der konservative Finanzminister heute. Dennoch hat Norbert Walter Borjans siebenmal mehr zur Haushaltssanierung beigetragen als Sie, Herr Lienenkämper. Auch das ist die Wahrheit.

(Beifall von der SPD)

Ich habe aber noch in Erinnerung, was Herr Laschet damals zu den 217 Millionen Euro Überschuss sagte. Herr Laschet, erinnern Sie sich noch? Sie erklärten, das sei völlig unzureichend und ambitionslos. Herr Laschet, wie nennen Sie dann die 30 Millionen Euro Ihres Finanzministers heute?

(Beifall, Zurufe und Heiterkeit von der SPD)

Was, Herr Laschet, ist die siebenfache Steigerung von „völlig unzureichend und ambitionslos“? Ich will Ihnen sagen, wie die siebenfache Steigerung von „völlig unzureichend und ambitionslos“ lautet, nämlich: „Armin Laschet und Lutz Lienenkämper“.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD)

Dann hatten Sie, Herr Laschet, in der letzten Legislaturperiode immer ein großes Vergnügen daran, Nordrhein-Westfalen in ein Ranking mit anderen Bundesländern zu stellen. Wie oft haben wir uns diese Bundesländervergleiche anhören müssen? Ich glaube, das könnte jetzt auch mein Hobby werden, Herr Laschet.

(Heiterkeit von der SPD)

Schauen wir uns einmal die Schuldentilgung in anderen Bundesländern an. Hamburg wird 450 Millionen Euro tilgen, fast 15-mal so viel wie Nordrhein-Westfalen. In Rheinland-Pfalz sind es 110 Millionen Euro, in Schleswig-Holstein 122 Millionen Euro, und selbst im kleinen Saarland werden mit 80 Millionen Euro fast dreimal so viele Schulden getilgt wie im großen Nordrhein-Westfalen. Aber mein Lieblingsbeispiel ist Berlin, Herr Laschet. Berlin rechnet mit einem Überschuss von mehr als 1 Milliarde Euro und plant, 900 Millionen Euro Schulden abzubauen. Ausgerechnet das rot-rot-grüne Berlin tilgt 30-mal so viel wie das schwarz-gelbe Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der SPD)

Das ist eine derart demütigende Peinlichkeit, die ich Ihnen hier einfach nicht ersparen kann, Herr Laschet.

(Beifall von der SPD)

Ihr Haushalt scheitert an den Leistungsvorgaben, die Sie selbst einmal formuliert haben. Sie nutzen die gute Finanzlage weder für einen Schuldenabbau noch für Investitionen, mit denen sich die größten Probleme unseres Landes lösen lassen würden.

Beispiel Lehrermangel: Ihr Haushalt sieht im Entwurf 1.000 neue Lehrerstellen vor. Das hört sich gut an, wird aber wahrscheinlich nicht viel helfen. Denn Schulkinder werden nicht durch Stellen unterrichtet, sondern durch echte Lehrerinnen und Lehrer, und die bekommen Sie nicht, Herr Laschet.

(Widerspruch und Zurufe von der CDU)

Schon die 2.000 Lehrerstellen aus dem letzten Haushalt konnten Sie nicht besetzen. Mehrere Tausend Lehrerstellen in Nordrhein-Westfalen sind unbesetzt. Sie haben nicht den notwendigen Mut und die Entschlossenheit, um diesen Lehrermangel zu beheben.

(Beifall von der SPD)

Sie scheuen nämlich die notwendigen Reformen im Bereich der Lehrerbesoldung, die den Lehrerberuf wieder attraktiver machen könnten.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der FDP)

Warum haben wir denn heute einen Mangel an Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern?

(Moritz Körner [FDP]: Weil Sie den geschaffen haben! – Weitere Zurufe von der FDP – Widerspruch von der SPD – Unruhe – Glocke)

– Schreien Sie ruhig. Die Wahrheit trifft Sie härter als eine Verleumdung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Lassen Sie uns doch gemeinsame eine Reform der Lehrerbesoldung angehen. Ich kann doch heute keinem Grundschullehrer mehr erklären, warum er weniger verdienen soll als ein Gymnasiallehrer. Machen Sie mir doch einmal deutlich, warum das der Fall sein soll.

(Beifall von der SPD)

Deswegen sagen wir: Alle Lehrerinnen und Lehrer müssen im Eingangsamt in Zukunft mit A13 besoldet werden. Das ist nur gerecht und ein Ansporn, wieder Lehrerin oder Lehrer in diesem Land zu werden.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU)

Aber ich befürchte, unter Schwarz-Gelb wird der Lehrermangel schlimmer und nicht besser werden. Die Anzahl der ausgefallenen Unterrichtsstunden wird steigen. Das werden wir dank Frau Gebauer demnächst auch noch schulscharf nachweisen können. Einmal mehr wird die Regierung Laschet ein Versprechen brechen, da bin ich mir ziemlich sicher.

(Beifall von der SPD)

Schauen wir uns einmal an, wo Sie trotz Rekordeinnahmen von 60 Milliarden Euro im kommenden Haushaltsjahr Einsparungen vornehmen wollen. Das geschieht zum Beispiel im Sozialbereich. Ausgerechnet bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege wollen Sie 2 Millionen Euro streichen.

Zum besseren Verständnis, damit wir alle wissen, worüber wir hier sprechen: Es geht um die Arbeiterwohlfahrt, den Caritasverband, den Paritätischen, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie und die Zen-tralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Vor Jahren hatten wir diese Idee – ich gebe es zu – auch schon mal. Damit lagen wir damals falsch und haben es deswegen korrigiert. Korrigieren Sie diese Idee bitte auch, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Die allgemeinen Zuweisungen sind wichtig für die Verbände. Damit betreuen und schulen sie die Ehrenamtlichen, führen Sozial- und Betreuungsberatungen durch. Sie können doch nicht am Sonntag das Ehrenamt loben und am Montag die Gelder für die Förderung der Ehrenamtlichen kürzen. Das geht doch nicht!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wer bei 1.800 Millionen Euro Steuermehreinnahmen 2 Millionen Euro bei den Wohlfahrtsverbänden kürzen will, der hat aus der Nummer mit dem Sozialticket im letzten Jahr nichts gelernt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ein besonders düsteres Kapitel Ihrer Marktentfesselungspolitik sind der Mieterschutz und der Wohnungsbau. Ich bin der Auffassung, dass sich eine Familie, in der eine Person regelmäßig arbeiten geht, eine vernünftige und gute Wohnung leisten können muss. Doch das ist in unserem Land nicht mehr der Fall. Viele Familien müssen heutzutage die Hälfte ihres Einkommens für Mietkosten aufbringen. Wenn sie das nicht können, dann müssen Sie Ihr Zuhause verlassen und umziehen.

Gutes Wohnen ist mittlerweile zum Luxusgut geworden. Das gilt längst nicht mehr nur für Geringverdiener, sondern mittlerweile auch für Familien aus der Einkommensmitte in Düsseldorf, Köln, Bielefeld, Münster, aber auch in ganz vielen anderen Städten unseres Landes.

Allein in Nordrhein-Westfalen müssten jedes Jahr, um diesen großen Wohnungsfehlbestand zu korrigieren, um die Nachfrage zu decken und die Preise zu drücken, 100.000 neue Wohnungen gebaut werden. Die Wohnungsnot ist geradezu ein lehrbuchartiger Fall von Marktversagen. – Da unterscheiden wir uns, Herr Lienenkämper. Wir sind der Auffassung: Mehr Markt hilft nicht mehr in diesem Bereich, das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall von der SPD)

Die Lage ist mancherorts so dramatisch, dass ein beherztes Eingreifen des Staates helfen kann. Ich danke der Bundesjustizministerin für neue Initiativen zum Mietpreisstopp und zur Stärkung von Mieterrechten. Wir brauchen massive Investitionen in den mietpreisgebundenen Wohnungsbau und gerade kein Baukindergeld. Wir sollten auch – das fordern wir – über die Gründung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, die Wohnungen für Normalverdiener baut, nachdenken. Geben Sie es doch endlich zu: Der Verkauf der LEG vor zehn Jahren war ein großer Fehler.

(Beifall von der SPD und Horst Becker [GRÜNE])

Sie wollen den 11 Millionen Mieterinnen und Mietern in unserem Land aber ganz offensichtlich nicht helfen. Sie lassen die Mieterinnen und Mieter im Stich. Stattdessen betreiben Sie eine lupenreine Klientelpolitik für Miethaie und Baulöwen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und Horst Becker [GRÜNE] – Widerspruch von der CDU)

Dass die Koalition darüber hinaus noch die Standards für die Barrierefreiheit in neuen Wohnungen abgesenkt hat, zeigt die Geringschätzung von Menschen mit Behinderung in diesem Land.

(Widerspruch von der CDU)

Sie machen sich auch aus ideologischen Gründen nicht auf den Weg, so viel in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, wie es möglich und nötig wäre. Mit Ihrem Haushalt gleichen Sie gerade die Mittel aus, die Sie im letzten Jahr reduziert haben. Peinlich ist das!

(Beifall von der SPD)

Kommen wir zu einem weiteren Versprechen, das Sie im Wahlkampf abgegeben haben und mit diesem Haushalt nicht einlösen wollen. Sie wollten die Grunderwerbsteuer senken – das haben Sie großspurig angekündigt –, weil das ein Beitrag zur Wohnungsbaupolitik sei. Es würden keine Häuser mehr verkauft und gebaut, weil die Grunderwerbsteuer zu hoch sei. Das haben Sie immer gesagt.

Keine Spur von einer Senkung im Haushalt! Wann werden Sie Ihr Steuerversprechen einlösen, Herr Lienenkämper? Offensichtlich haben Sie festgestellt, dass die 3,38 Milliarden Euro doch eine ganz bequeme Einnahmequelle sind. Ich sage Ihnen, wann die Steuersenkung kommen wird: am Sankt-Nimmerleins-Tag. Sie werden sie nicht umsetzen, Herr Lienenkämper.

(Beifall von der SPD und Horst Becker [GRÜNE])

Die Landespolitik könnte eine ganze Menge für Familien in diesem Land tun, wenn sie denn wollte, und damit auch für mehr Leistungsgerechtigkeit sorgen. Ich spreche von der Gebührenfreiheit im Bildungssystem und ganz konkret von der Abschaffung der Kitagebühren. Davon profitieren alle Eltern, egal ob sie ein Haus kaufen oder bauen wollen oder ob sie zur Miete wohnen. Es heißt oft, die Abschaffung der Kitagebühren begünstige nur Besserverdienende und schade der Bildungsqualität in den Kindertagesstätten.

Das ist Unsinn. Mit diesem Argument könnten Sie morgen auch wieder Schulgeld einführen; das wäre das Gleiche.

(Beifall von der SPD)

Es geht uns um die Entlastung der ganz normalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Mitte der Gesellschaft. Nehmen Sie das Beispiel eines jungen Ehepaares aus Coesfeld. Da war ich neulich, deswegen habe ich mir die Zahlen herausgesucht.

(Zuruf von der CDU: Warum haben Sie das gemacht?)

Er ist Industriekaufmann, sie ist Krankenschwester, zusammen haben sie ein Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro. Das ist ein ordentliches Einkommen, aber noch kein Spitzeneinkommen in diesem Land. Für die Betreuung ihrer zweijährigen Tochter muss dieses Ehepaar in Coesfeld 3.340 Euro im Jahr bezahlen. Eine Abschaffung der Gebühren würde die Familie über eine vierjährige Kitazeit um 13.000 Euro entlasten. Das sind doch vernünftige Entlastungen, da muss man doch mal ran.

(Beifall von der SPD)

Das Schlimme ist: In diesem Land werden die Kitagebühren nicht nach der Leistungsfähigkeit der Eltern erhoben, sondern nach dem Wohnort. Ich hätte nie gedacht, dass mir ein Bekannter mal sagen würde, er ziehe mit seiner Familie von Duisburg nach Düsseldorf und spare dabei Geld. Das habe ich zunächst kaum für möglich gehalten. Es liegt daran, dass in der Stadt Duisburg – nicht weil der Rat und der Oberbürgermeister das so wollen, sondern weil sie finanziell dazu gezwungen sind – nicht unerhebliche Kitagebühren erhoben werden, während es in Düsseldorf, wie Sie alle wissen, deutlich anders aussieht. Sorgen Sie mit dem Haushalt doch wieder einmal für einheitliche Lebensverhältnisse in diesem Land! Das haben die Menschen verdient.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, es ist mir schlechterdings unmöglich, über die Politik dieser Landesregierung zu sprechen, ohne ein Fehlverhalten anzuklagen, für das es in der Geschichte unseres Landes bislang kein Beispiel gibt. Ich spreche davon, dass der stellvertretende Ministerpräsident die Gerichte in unserem Land vorsätzlich belügt.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Minister Stamp hat seinen Beamten und den nachgeordneten Behörden die Anweisung gegeben, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht wahrheitsgemäß zu informieren, unter anderem aus politischen Gründen.

(Dr. Joachim Stamp: Das stimmt nicht! – Zuruf von der FDP: Das hier ist absolut unnötig! – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

– Herr Stamp, dann erläutern Sie uns doch bitte, warum Sie eine Mail verschicken, in der „aus Sicherheitsgründen“ steht. Das kann man vielleicht noch nachvollziehen. Aber was sind die politischen Gründe dafür, ein Gericht über den Abschiebetermin im Unklaren zu lassen? Sie haben uns bis heute noch nicht erklärt, was das sein soll.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Die Beamten der Ausländerbehörde haben sich doch nicht einmal mehr ans Telefon getraut, als sie die Nummer des Gerichts im Display gesehen haben. Das ist ein ungeheuerlicher, rechtswidriger Vorgang, Herr Stamp.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Sie haben jahrelang nichts gemacht!)

Nicht umsonst haben der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts dieses Verhalten einheitlich verurteilt. Sie wollten einen politischen Coup, Herr Stamp. Sie wollten ein Exempel für Ihre Härte und Entschlossenheit statuieren. Der Preis, den Sie dafür zu zahlen bereit waren, war deutlich zu hoch, Herr Stamp. Das muss ich Ihnen an dieser Stelle sagen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das Oberverwaltungsgericht bezeichnete Ihr Vorgehen als „evident rechtswidrig“. Ich sage Ihnen auch, und zwar sehr deutlich: Wir alle wollen Sami A. nicht wieder in Nordrhein-Westfalen haben.

(Zurufe von der CDU: Oh! – Zuruf von der CDU: Das ist eine Lüge! – Zuruf von der CDU: Das ist unglaublich!)

Wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, sondern immer erklärt, dass wir nicht der Anwalt von Sami A. sind, aber der Anwalt unseres Rechtsstaats in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sollte er demnächst wieder in Nordrhein-Westfalen sein und in Bochum frei herumlaufen, ist das das Zeugnis eines einzigartigen Staatsversagens. Das ist Ihr Staatsversagen, Herr Stamp!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Dietmar Brockes [FDP]: Das Staatsversagen heißt Jäger!)

Aber es wird noch besser. Eigentlich müsste ich sagen: Es wird noch schlimmer. Dann kam nämlich der Auftritt des Innenministers. Herbert Reul griff das Gericht frontal an: Die Richter sollten künftig darauf achten, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprächen.

(Zurufe von der CDU)

Herr Reul, ich sage Ihnen ganz deutlich: Die Justiz darf keine Sympathiepunkte verteilen, sie ist an Recht und Gesetz gebunden – übrigens an die Gesetze, die wir ihr gegeben haben. Das sollten Sie als Innenminister eigentlich besser wissen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zurufe von der CDU und der FDP)

Was machte dann der Ministerpräsident? Er spielte den obersten Rechtsaufseher und behauptete wider besseres Wissen, wie ein trotziges Kind, sein Minister habe nach Recht und Gesetz gehandelt, und im Ergebnis könnten doch alle froh sein, dass der Gefährder außer Landes sei.

(Minister Herbert Reul: Wie kann man denn so etwas vortragen?)

Mit anderen Worten: Pfeif auf das Gericht; was rechtens ist, entscheide ich und nicht das Gericht. – Herr Laschet, so kann man nicht mit dem Rechtsstaat in Nordrhein-Westfalen umgehen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Minister Stamp hat die Justiz wie einen politischen Gegner behandelt und die Gewaltenteilung verletzt. Sie haben die Anweisung gegeben, ein deutsches Gericht zu belügen. Sie haben die Anordnung des Gerichts missachtet und eine rechtswidrige Abschiebung nicht abbrechen lassen.

(Zurufe von der FDP: Unsinn! Verleumdung!)

Sie, Herr Minister Stamp, hätten allen Grund, zurückzutreten. Sie haben aber noch nicht einmal den Mut, sich dafür zu entschuldigen. Das ist eine Schande, Herr Stamp.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir leben in einer Zeit, die wahrscheinlich einmal als Bewährungsprobe für die liberale Demokratie in die Geschichte eingehen wird.

Wir erkennen diese Bewährungsprobe an vielen Symptomen: an dem Erstarken von Rechtspopulisten und Rechtsradikalen; an einem Bundesinnenminister, der Migration die „Mutter aller Probleme“ nennt und damit 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger herabsetzt; an einem Chef des Bundesverfassungsschutzes, der rechte Verschwörungstheorien verbreitet; an Wutbürgern im Staatsdienst – ich meine damit nicht Nordrhein-Westfalen –, die Journalisten an ihrer Arbeit hindern; und an einer Landesregierung, die die Gerichte sabotiert und von der Justiz fordert, ihre Rechtsprechung möge sich am vermeintlichen Rechtsempfinden der Bevölkerung ausrichten.

Ja, meine Damen und Herren von CDU und FDP, das Handeln Ihrer Landesregierung ist ein Symptom der Krise und kein Beitrag zur Überwindung dieser Krise.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sie mögen jetzt schimpfen, pöbeln, feixen und spotten, aber es wird der Tag kommen, an dem Sie sich für Ihr Verhalten schämen werden. Teile der FDP tun das Gott sei Dank schon heute.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Aber Sie setzen diese Methode auch an anderer Stelle ein. Ich komme jetzt zum Hambacher Forst.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

So wollen Sie den Menschen weismachen, Sie hätten die Baumhäuser im Hambacher Forst räumen lassen, weil Brandgefahr bestehe, Frau Scharrenbach.

In Wahrheit – lassen Sie es uns doch offen sagen – ist das eine Vorbereitungshandlung für die Rodung des Waldes. Dafür hätte ich sogar Verständnis. Ich weiß schließlich noch, was ich selbst dem Grunde nach damals mitentschieden habe.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Ah!)

– Habe ich daran je einen Zweifel gelassen? – Nein. Überhaupt nicht. Deswegen lassen Sie uns doch den Menschen gegenüber mit offenen Karten spielen. Aber in einer solchen angespannten Stimmungslage kritisiere ich ausdrücklich, dass Sie den Menschen nicht das wahre Motiv Ihrer Handlungen nennen. Das mag juristisch kreativ, es mag vielleicht auch legal sein, aber es ist niemals legitim, die Menschen für dumm zu verkaufen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Wenn Sie so weitermachen, wird sich der Konflikt eher zuspitzen, weil die Menschen merken, dass Sie ihnen gegenüber nicht ehrlich sind.

Meine Damen und Herren, es fällt immer wieder auf, dass Sie den Menschen in Nordrhein-Westfalen nicht die Wahrheit sagen: Sami A., Hambach, der angebliche Hackerangriff auf Frau Schulze Föcking und ein angeblich ausgeglichener Haushalt. Das sind alles keine handwerklichen Fehler, meine Damen und Herren, das ist Ihr gesamtes handwerkliches Können. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Das ist schlicht zu wenig für Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank.

(Lang anhaltender Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Kutschaty. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Löttgen.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Bodo Löttgen (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Kutschaty, vier Bemerkungen zu Ihrer Rede eingangs:

Erstens. Es reicht bei Weitem nicht aus, Oppositionskritik aus den vergangenen Jahren einfach abzuschreiben und sie in neuer Verpackung hier zu verkaufen.

Zweitens. Seien Sie froh, Herr Kutschaty, dass die eigentliche Substanz Ihrer Kritik an der Haushaltsrede nicht an den Devisenmärkten gehandelt wird. Dann wäre sie vermutlich heute unter dem Kurs der türkischen Lira.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das haben Sie aber in der Zeitung gelesen in einem anderen Zusammenhang!)

Drittens. Zum Thema „Kitagebühren und unterschiedliche Steuersätze in den Kommunen“: Ich hätte von Ihnen niemals an dieser Stelle eine so harsche Kritik an Ihrem eigenen Stärkungspakt erwartet.

(Christian Dahm [SPD]: Das ist doch Quatsch, völlig absurd! – Beifall von der CDU und der FDP)

Viertens. Zur Beurteilung, die Sie für den Fall Sami A. vorgenommen haben: Auch eine von der Opposition total vergeigte Sitzung des Rechtsausschusses, in der Sie angeblich, wie man nachlesen konnte, nur mit der zweiten Garde erschienen sind, berechtigt Sie nicht, gibt Ihnen nicht das Recht, hier Regierungsmitglieder der Lüge zu bezichtigen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Die vier Punkte haben aber gesessen! – Heiterkeit von der SPD)

Die Produktion der NRW-Industrie in unserem Land stieg im ersten Halbjahr 2018 um 3,4 %. Ebenfalls in diesem Zeitraum stiegen Baugenehmigungen von Betriebsbüros, Verwaltungsgebäuden um 2,7 %. Die Exporte der NRW-Wirtschaft stiegen im gleichen Zeitraum um 4,1 %. In unserem Land sinkt die Arbeitslosigkeit. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist gegenüber dem Vorjahr um 2,3 % gestiegen. Das sind einige Schlaglichter auf eine erfreuliche Entwicklung. Diese sind sicherlich mitverantwortlich für den ebenfalls erfreulichen Anstieg der Steuereinnahmen im ersten Halbjahr 2018.

(Michael Hübner [SPD]: Wo ist Ihr Verdienst dabei?)

Heute legt der Finanzminister dem Parlament einen Haushalt vor, der nicht nur ohne Schulden auskommt, sondern zum ersten Mal seit 1973,

(Zuruf von der SPD: Wir hatten einen Rekordsommer!)

Herr Kutschaty, wieder einen Überschuss aufweist.

(Beifall von der CDU – Rainer Schmeltzer [SPD]: Da wird sich die Caritas aber freuen!)

45 Jahre sind vergangen. Es gab einen stetigen Anstieg der Neuverschuldung im Land Nordrhein-Westfalen. 39 Jahre davon waren von sozialdemokratischen Regierungen geprägt mit dem Ergebnis einer Erblast von 170 Milliarden Euro Schulden.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Darunter zieht der Finanzminister, darunter zieht diese NRW-Koalition heute einen Schlussstrich. Nun kritisieren die Verantwortlichen für dieses finanzpolitische Desaster die Landesregierung: zu wenig hier, zu viel dort, falsche Prioritäten. – Kritik Ende. Diejenigen also, die als SPD-Abgeordnete im Zweifelsfall noch ihren Vorgänger kannten, der wiederum jemanden kannte, der im Landtag saß, als NRW noch keine Schulden hatte, üben Kritik an der heutigen Landesregierung. Grotesk, Herr Kutschaty!

(Beifall von der CDU und der FDP)

Opposition muss kritisieren – einverstanden. Dass sie dies auch konstruktiv kann, zeigt die SPD beim Polizeigesetz. Aber bei allem Respekt, Herr Kutschaty und vielleicht nachher Herr Kollege Zimkeit: Ihre finanzpolitische Visitenkarte ist – diplomatisch ausgedrückt – keine Empfehlung für ein weiteres Engagement und die schlechtest denkbare Grundlage für Kritik.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Gerade weil eine verbesserte Wirtschaftslage in unserem Land die Lehren einer verfehlten Finanzpolitik der letzten Jahrzehnte verblassen lässt, braucht es eine Landesregierung, die in dieser Lage der Versuchung widersteht, per Gießkanne Wohltaten auszuschütten. Notwendig ist dagegen ein Haushalt, wie von Finanzminister Lutz Lienenkämper in aller Klarheit dargestellt, der dort, wo notwendig, korrigierend nachsteuert, erkennbare Risiken verlässlich abdeckt und vor allem für die Menschen spürbar dort investiert, wo einerseits Hilfe zwingend notwendig ist und andererseits Zukunft gestaltet werden kann.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Bildung ist – das ist parteiübergreifend zu hören – der Schlüssel zu sozialem Aufstieg, ein wirksames Instrument, um Armut, gerade Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Diese Landesregierung, diese NRW-Koalition investiert massiv in Bildung: 27.205 zusätzliche Kitabetreuungsplätze, 1.000 Lehrerstellen, die wir auch zu besetzen versuchen, 7.500 neue Plätze allein in diesem Jahr für den offenen Ganztag, ein Zuwachs von 335 Millionen Euro für Personal und Sachmittel, aber insbesondere auch für neue Studienplätze im Hochschuletat, Digitaloffensive an allen Schulen und Berufsschulen, ein Paket mit einem Zuwachs von unter dem Strich knapp einer halben Milliarde Euro. Das sind Investitionen, um das Armutsrisiko in diesem Land zu verringern.

(Jochen Ott [SPD]: Ihr glaubt das wirklich!)

Am 23. August 2018 stellte das Statistische Landesamt fest: Die Armutsgefährdungsquote ist in den Jahren von 2010 bis 2017 um 2,5 % von 14,7 auf 17,2 % gestiegen. Die Reaktion des SPD-Fraktionsvor-sitzenden kam einen Tag später per Pressemitteilung: „Mit ganzer Kraft die Armut bekämpfen.“ Die Landesregierung – so schrieben Sie damals, Herr Kutschaty – tue zu wenig.

Ich möchte nur einen Satz, meine Damen und Herren, aus der Regierungserklärung der damaligen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vom 12. September 2012 zitieren: „Wir werden uns keinen Tag mit wachsender Armut abfinden“, sagte sie damals.

Mit der bei diesem Thema vielleicht gebotenen Zurückhaltung formuliert: Wer nach sieben Regierungsjahren eine solche Bilanz beim Kampf gegen Armut aufzuweisen hat, aber der Nachfolgeregierung, die das von Frau Kraft zu Recht benannte Ziel jetzt fortschreibt, nach einem Jahr vorwirft, ihre Politik sei eine Politik der sozialen Kälte, der sollte, zumindest was seine Wortwahl angeht, sehr vorsichtig sein.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Aber Sie sind nicht vorsichtig, Herr Kutschaty, und das wollen Sie auch gar nicht. Schlimmer noch: Sie nehmen das als neues Mantra der SPD. Sie beklagen auch heute hier wortreich das Fehlen von 200 Millionen Euro im Haushalt für Soziales und Familie. Korrekt wäre es, zu benennen: Das sind die Minderausgaben für zurückgehende Flüchtlingszahlen, und mit Familie hat das Ganze gar nichts zu tun. Das sagen Sie aber nicht.

Politik macht Fehler, Politiker auch. Politik erreicht versprochene Ziele aus den unterschiedlichsten Gründen manchmal nicht. Wer das als gegeben hinsieht, muss erkennen, dass es heute zur politischen Kultur gehören muss, diese Fehler einzugestehen oder ein nicht erreichtes Ziel auch als solches zu benennen.

Wer aber nach sieben Regierungsjahren ohne das Eingeständnis, dass man es selbst zwar gewollt, aber nicht erreicht hat, den Vorwurf an die Nachfolgeregierung richtet, sie habe noch keine Erfolge vorzuweisen, wer sich so aus der Verantwortung stiehlt, sich vom Acker macht, sich in die nächstbeste Furche drückt, der sollte sich wenigstens im stillen Kämmerlein mal fragen, welchen Beitrag er zur politischen Kultur und zur Politikverdrossenheit in diesem Lande gerade geleistet hat.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Karl Arnold, meine Damen und Herren, der zweite Ministerpräsident unseres Landes, hat in seiner Regierungserklärung 1950 betont: „Nordrhein-Westfalen will und wird das soziale Gewissen der Bundesrepublik sein.“ Das war in den seitdem vergangenen 68 Jahren Leitlinie der nordrhein-westfälischen Union. Das ist heute Leitlinie der NRW-Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet, und das wird mit einem Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann auch weiterhin Leitlinie bleiben.

Wer es wie Karl-Josef-Laumann geschafft hat, dass alle Schüler und Auszubildenden der Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, PTA, die sich zum 1. September 2018 in Ausbildung befinden oder diese beginnen, 70 % des Schulgeldes von bisher bis zu 600 Euro erstattet bekommen, wer es mit großen Engagement geschafft hat, dass im wichtigen Bereich der Altenpflege die Schulkostpauschale von aktuell 280 Euro auf 380 Euro je Altenpflegerin und Altenpfleger erhöht wird, der, meine Damen und Herren, füllt diesen Satz von Karl Arnold hier in diesem Parlament, in diesem Land mit Leben, und der hat unsere Unterstützung. Er hätte statt fadenscheiniger Kritik auch Ihre Unterstützung verdient.

(Lebhafter Beifall von der CDU und der FDP)

Kennzeichen dieses Haushalts 2019 ist wachsende Stabilität, ein gelungenes Austarieren von Chancen und Risiken, ist die Fortsetzung des im vergangenen Jahr begonnenen Dreiklanges „Konsolidieren, modernisieren und investieren“.

Wir fördern – der Finanzminister hat darauf hingewiesen – Theater, Kultur und Museen. Das Einzige, was Ihnen dazu einfällt, ist, weil Sie das ja nicht kritisieren können, jetzt freien Eintritt für alle Museen zu fordern. Das ist das Einzige, was Sie an Kritik noch vorbringen können. What‘s next station? „Freibier für alle“?

(Zurufe von der SPD)

Wir setzen die Offensive gegen Stau fort, indem wir endlich einmal die Planungen in Nordrhein-Westfalen beschleunigen, indem zusätzlich eingestellte Ingenieure diese Planungen nach vorne treiben können,

(Jochen Ott [SPD]: Ist doch lächerlich!)

indem mehr Mittel für den Ausbau von Landesstraßen zur Verfügung stehen. Wir investieren in die Modernisierung und Sanierung von Universitätskliniken und Krankenhäusern und stellen nicht zuletzt mehr Geld für Elektromobilität, Energieeffizienz und Energieforschung zur Verfügung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf die von Streit und Kämpfen um die Deutungshoheit geprägte Berichterstattung, die uns aus der Bundeshauptstadt erreicht, darf ich feststellen: Kennzeichen dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen ist Haltung, ist Verlässlichkeit, ist Kontinuität in politischen Entscheidungen, auch und gerade bei einem Thema, das in unserem Land derzeit kontrovers und emotional aufgeladen diskutiert wird wie dem Thema „Hambacher Wald“.

Diese Landesregierung setzt sowohl der Verunsicherungsstrategie und den Meinungspirouetten der Grünen als auch der Unentschlossenheit der SPD etwas entgegen, das die SPD in ihren guten alten Tagen vielleicht als „klare Kante“ bezeichnet hätte.

Wir stehen zur Leitentscheidung der Vorgänger-Landesregierung. Wir lassen es nicht zu, dass der Hambacher Wald weiterhin rechtsfreie Zone ist und verurteilen den dort stattfindenden Rechtsbruch, insbesondere aber die Gewalt der fälschlicherweise als Aktivisten bezeichneten Kriminellen.

(Beifall von der CDU, der FDP und Nic Peter Vogel [AfD])

Wir achten diejenigen, die dort auch am vergangenen Wochenende friedlich für ihre Ziele demonstriert haben, und wir respektieren deren Meinungen. Wir stärken den Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr, Grubenwehr, kommunalen Behörden, Rettungswesen den Rücken. Die machen dort in unserem Auftrag auf der Grundlage einer politischen Entscheidung, bestätigt durch Gerichte, einen schwierigen Job, und sie machen ihn gut. Sie haben daher unsere Unterstützung, unseren Rückhalt verdient. – Auf diesem Wege den zwölf verletzten Polizistinnen und Polizisten die besten Wünsche für eine rasche Genesung!

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Ja, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, man kann bei der inhaltlichen Beurteilung der rot-grünen Leitentscheidung aus dem Juni 2016 unterschiedlicher Auffassung sein. Man kann aber nicht unterschiedlicher Auffassung bei den Rechtsfolgen dieser Entscheidung sein. Die bisher getroffenen Maßnahmen waren rechtmäßig, bestätigt durch Verwaltungsgerichte und OVG.

Der Skandal ist, dass die Vorgängerregierung – maßgeblich die damalige Regierungsfraktion der Grünen und in Person der damalige Umweltminister Remmel – den unrechtmäßigen Zustand, die Missachtung von Eigentumsrechten und die eklatanten Verstöße gegen das Baurecht sechs Jahre lang nicht nur akzeptiert, sondern auch noch gefördert hat.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von Jochen Ott [SPD])

Noch eine letzte Anmerkung zu diesem Thema, welches wir morgen noch ausführlich debattieren werden:

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Schon gestern!)

Freiheraus gesagt, Herr Klocke: Mir geht die zur Schau gestellte moralische Überlegenheit der Grünen ebenso gewaltig auf den Senkel wie die Verleugnung der eigenen Politik.

(Beifall von der CDU und der FDP – Daniel Sieveke [CDU]: Jawohl!)

Das gipfelt, meine Damen und Herren, …

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Ihre Bauministerin hat uns gestern vorgeworfen, wir würden zu Gewalttaten aufwiegeln! – Weitere Zurufe – Arndt Klocke [GRÜNE]: Das war eine unglaubliche Entgleisung von Frau Scharrenbach gestern im Ausschuss! – Unruhe – Glocke)

– Es gibt ja für alles Rekorde, Herr Klocke. 2005 wurde in Finnland der Rekord im Schreien in Gruppen aufgestellt, er lag bei 122 dB. Den haben Sie knapp verpasst; das war aber trotzdem eine respektable Leistung.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Das ist nicht witzig!)

Lieber Herr Klocke, danke für diesen Einwurf

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Jetzt mal zur Sache, Herr Kollege!)

zu diesem inhaltlichen Zeitpunkt. Das gipfelt, veröffentlicht und nachzulesen auf der Internetseite der Grünen unter dem Titel „Hambacher Wald – Fakten und Hintergründe“ – Achtung: Fakten! –, in dem fröhlichen Fazit der Abgeordneten Wibke Brems, die damalige Leitentscheidung sei gegen den Willen der Grünen – Achtung! – von einer fossilen Einheitsfront aus SPD, CDU und FDP getroffen worden. – Ja, geht es noch?

(Zuruf von der CDU: Oh! – Zuruf von Helmut Seifen [AfD] – Zuruf von den GRÜNEN)

– Sehr geehrte Frau Kollegin Brems, das haben Sie so geschrieben, das kann ich ja nicht ändern. Ich kann Ihre Texte nicht verändern, ich kann sie hier nur verlesen.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Sagen Sie doch mal was zu Frau Scharrenbach!)

Sehr geehrte Frau Kollegin Brems, CDU und FDP über einen Kampfbegriff der Kommunistischen Internationalen aus dem Jahr 1921 die Mittäterschaft an einer Entscheidung zu unterstellen, die Ihnen heute nicht mehr in den Kram passt, ist schon ein starkes Stück. Und das ist mehr als eine politische Unachtsamkeit.

(Beifall von der CDU, der FDP, Nic Peter Vogel [AfD] und Christian Loose [AfD])

Ich möchte insbesondere Bündnis 90/Den Grünen, vielleicht aber auch uns allen eine kleine Denkaufgabe mit auf den Weg geben. Sie hat, lieber Kollege Arndt Klocke, durchaus persönliche Bezüge, die Sie gestern in der Sondersitzung des Kommunal- und Bauausschusses allerdings leider falsch wiedergegeben haben. Ja, ich war als junger Polizeibeamter auf Anti-AKW-Demonstrationen im Einsatz.

(Andreas Kossiski [SPD]: Ich auch!)

Und es hat mich gelinde gesagt – und das haben Sie falsch wiedergegeben – irritiert, dass vor mir die Fahnen mit den Sonnenblumen geschwenkt wurden und ich währenddessen in meinem Schutzschild Krampen und Einschläge von Stahlkugeln feststellen musste.

Der deutsche Rechtsphilosoph Gustav Radbruch hat 1946 in einem Aufsatz mit dem Titel „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ geschrieben, dass zwar in einem Konflikt zwischen Rechtsstaat und Gerechtigkeit, zwischen Recht und Moral in der Regel dem positiven Recht der Vorrang gebühre, er fügte aber hinzu:

„es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat.“

Vielleicht denken Sie, Frau Düker, Herr Klocke, liebe Fraktionsmitglieder der Grünen, noch einmal in einer stillen Stunde – vielleicht müssen Sie es auch noch mal nachlesen – darüber nach, ob Ihre Rechtfertigungsversuche für ungesetzliches Handeln im Hambacher Wald

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Haben wir nie gemacht! – Gegenruf von Ministerpräsident Armin Laschet)

diesen Kriterien tatsächlich genügen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich jedenfalls fand die Worte Ihres Ko-Parteivorsitzenden Robert Habeck in der letzten Sendung von Anne Will durchaus zielführend – nachzusehen und nachzuhören ab Minute 40. Ich zitiere:

„Alles hängt davon ab, dass wir Vertrauen in die Institution des Rechtsstaates haben. Wenn das brüchig wird, verlieren wir das Fundament, auf dem wir stehen.“

(Henning Rehbaum [CDU]: Hört, hört!)

Recht hat er; denn Demokraten versuchen, aus bestehenden Strukturen das Beste zu machen. Während sie versuchen, diese Strukturen zu achten und das Beste daraus zu machen, wollen Extremisten und Fundamentalisten den Staat nach ihrem Gutdünken umbauen. Sie wollen Institutionen lähmen, anstatt sie für die neuen Herausforderungen zu ertüchtigen.

Meine Damen und Herren, es ist doch gerade dieser Konflikt zwischen Moral und Recht, der alle demokratischen Parteien hier in diesem Hause zu einem Konsens verpflichten sollte. Wie wollen wir denn die rechten Extremisten und Rechtsbrecher, die Antisemiten, die Hassprediger der Salafisten glaubhaft bekämpfen, wenn wir zeitgleich linken Extremisten eine moralische Rechtfertigung für ihre Rechtsbrüche zubilligen?

(Daniel Sieveke [CDU]: Jawohl! – Anhaltender Beifall von der CDU, der FDP und Nic Peter Vogel [AfD])

Der aktuelle Bericht des Verfassungsschutzes zeigt: Die Ansichten in der Gesellschaft werden immer extremer. Es gibt so viele Reichsbürger wie noch nie. Die Zahl der sogenannten Identitären, die zur rechten Szene gehören, hat sich fast verdoppelt – viele von ihnen stehen der AfD nahe. Auch die linksextreme Szene wächst. Eines verbindet sie alle: die Ablehnung der parlamentarischen Demokratie und eine steigende Gewaltbereitschaft.

Vor diesem Hintergrund bin ich für drei Dinge außerordentlich dankbar. Erstens: für die Bereitschaft der demokratischen Parteien dieses Parlaments, in gemeinsamen Anträgen deutlich zu machen, dass wir jegliche Form des Extremismus ablehnen und jeglichen Bestrebungen des Antisemitismus entschieden gegenübertreten.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Zum Zweiten dafür, dass die konstruktive Oppositionsarbeit der SPD beim Polizeigesetz uns die Möglichkeit gibt, gemeinsam wehrhafte Demokratie weiter zu ertüchtigen und auszubauen.

Zum Dritten für die Würdigung der Bedeutung und Leistung der Väter und Mütter des Grundgesetzes anlässlich des 70. Jahrestages des Parlamentarischen Rates durch eine Sitzung des Kabinetts am 4. September im Museum Koenig in Bonn.

Die 70 Jahre alte parlamentarische Demokratie steht vor neuen Herausforderungen, die sie ohne Unterstützung durch die Gesellschaft nicht bewältigen wird. Wenn dieses Parlament nicht mehr von den Werten der Demokratie getragen wird – die seine Abgeordneten nach innen und außen verkörpern –, wie wollen wir dann unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern glaubhaft abverlangen, dass sie diese Werte leben sollen?

(Zuruf von Hannelore Kraft [SPD])

Sehr geehrter Herr Kollege Kutschaty, nur in einem Nebensatz möchte ich in diesem Zusammenhang eine wenig beachtete, aber dennoch interessante Twittermeldung von Ihnen, dem SPD-Fraktionsvor-sitzenden, erwähnen; dies könnte ich mit einer Meldung aus der heutigen „WAZ“ verbinden: Wenn wir gemeinsam die Einhaltung parlamentarischer Regeln als hohes Gut einfordern, Sie als Fraktionsvorsitzender aber der Öffentlichkeit wider besseres Wissen weismachen wollen, dass nicht das Landtagspräsidium, sondern die Fraktionen über die Zulassung von Aktuellen Stunden entscheiden,

(Thomas Kutschaty [SPD]: Dazu habe Ihnen doch etwas geschrieben!)

dann erweisen Sie den demokratischen Spielregeln in diesem Parlament einen Bärendienst.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von Andreas Keith [AfD])

Nichts hat größeren Einfluss auf das unbezahlbar wertvolle Gut „Vertrauen“ als das Verhalten in kritischen Situationen. Dabei gilt der Grundsatz von Ludwig Wittgenstein: „Worte sind auch Taten“.

Deshalb will und kann ich es nicht tolerieren, dass Abgeordnete dieses Parlamentes die Demokratie verächtlich machen, indem sie das Wahlvolk als „Schlachtvieh“ bezeichnen und eine gelungene und für viele Betroffene emotionale Veranstaltung dieses Landtags zur Verabschiedung vom deutschen Steinkohlebergbau missbrauchen, um die Würdigung der unbestreitbaren Verdienste der vielen Gastarbeiter durch den Ministerpräsidenten als „multikultibesoffenes Gesülze“ zu bezeichnen.

Als geborener Nicht-Ruhri vom Land, der inzwischen durch viele Gespräche, Kontakte und Erlebnisse dazugelernt hat und die gelebten Werte der Bergleute an der Ruhr schätzen gelernt hat, empfinde ich solche Äußerungen auch als persönliche Beleidigung; besonders aber als eines Landtagsabgeordneten dieses Parlamentes unwürdig.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich zitiere zum Abschluss zum zweiten Mal in diesem Plenum einen der Väter des Grundgesetzes – dieses Mal vollständig –, weil ich seine Botschaft heute für aktueller denn je halte. – Es ist ein Sozialdemokrat; einer, vor dessen Meinung zur Demokratie ich mich auch heute noch verbeuge: Carlo Schmid. Er sagte in seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 – ich zitiere –:

„Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Ja, ich möchte weiter gehen. Ich möchte sagen: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Die nachfolgenden von mir aufgezählten Ereignisse sind zwar nicht gleichzusetzen und nicht vergleichbar, aber ich bin der Meinung, dass die Mahnung von Carlo Schmid mit der Erfahrung aus Chemnitz und Köthen, mit dem Wissen um die Taten des NSU, Anis Amri, die Sauerlandgruppe und die Ereignisse auf dem G-20-Gipfel in Hamburg in praktische Politik gegen Extremismus und Terrorismus umgemünzt werden muss.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, diesen Mut müssen wir gemeinsam aufbringen und in die Waagschale werfen. Dazu fordere ich Sie abschließend auf und danke Ihnen für Ihr Zuhören.

(Lang anhaltender Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Löttgen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.

Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Präsidentin! Herr Lienenkämper, Herr Löttgen und bedauerlicherweise auch Herr Kollege Kutschaty, Sie haben heute leider meine Erwartungen voll erfüllt. Keiner von Ihnen hält es für nötig, zu erwähnen oder hat mitbekommen, dass der Klimawandel in diesem Land nicht in einer fernen Zukunft liegt, sondern bereits jetzt schmerzlich zu spüren ist – nicht erst durch den Dürresommer.

Herr Kollege Löttgen, der Einsatz großer Teile der Bevölkerung im Hambacher Wald hat auch etwas damit zu tun, dass die Mehrheit in diesem Land einen schnellen Kohleausstieg will und Sie dazu auffordert.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das Einzige, was Ihnen, Herr Löttgen, zu diesen vielen friedlichen Protestierenden im Hambacher Wald einfällt, ist, sie alle als linksextremistische Steinewerfer abzustempeln.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das hat er doch nicht gemacht! Unverschämt! – Zuruf von der SPD: Natürlich hat er das gemacht! – Weitere Zurufe)

– Und wir wiegeln die natürlich auf.

(Unruhe – Glocke)

Mit dieser Kriminalisierung verlassen Sie einen demokratischen Diskurs um eine der zentralen Fragen für die Zukunft unseres Landes.

Eine Regierung, die in der Causa Sami A. – sagen wir mal etwas hemdsärmelig – die Gerichte ausgetrickst hat, die muss uns nichts von den Spielregeln des Rechtsstaats erzählen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich sage nur: Wer lesen kann, ist hier klar im Vorteil. Ich empfehle Ihnen die Lektüre der aktuellen Studien zum Klimawandel, die in diesem Jahr veröffentlicht wurden. Sie alle mahnen konsequentes Handeln der Politik an. So fordert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung einen beschleunigten Kohleausstieg. Es hält die Abschaltung sämtlicher Braunkohlekraftwerke bis 2030 und sämtlicher Steinkohlekraftwerke bis 2040 nicht nur für möglich, Herr Pinkwart, sondern auch für dringend erforderlich.

Tun wir das nicht, so warnt die Agora-Studie – das steht alles nicht im Wahlprogramm der Grünen, sondern wird von Wissenschaftlern so aufgeschrieben –, dass die Kosten durch den unterlassenen Klimaschutz für den Staat jährliche Mehrausgaben in Milliardenhöhe bedeuten.

Herr Lienenkämper, deswegen hat das auch etwas mit der Haushaltsdebatte zu tun; denn auch die sprudelnden Steuereinnahmen werden Ihnen dann nicht mehr weiterhelfen.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart)

Die sogenannte Heißzeitstudie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung analysiert eine sich selbst verstärkende Erderwärmung und betont die Gefahr durch sogenannte unumkehrbare Kipppunkte. Um die Chancen zur Vermeidung einer Heißzeit zu verbessern, fordert das Institut eine weitaus entschlossenere, beschleunigtere Minderung von Treibhausgasimmissionen.

Mit diesen neuen Forschungsergebnissen, Herr Pinkwart, Herr Laschet, darf es kein business as usual in der Energie-, aber auch nicht in der Mobilitätspolitik dieses Landes geben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Diese Landesregierung darf nicht zur Klimaschutzbremse werden. Wir sind das Energieland Nummer eins, und wir müssen zeigen, dass die Transformation einer Industriegesellschaft gelingt,

(Zurufe von Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Arndt Klocke [GRÜNE])

und zwar klimaschonend. Wir nehmen hier eine Schlüsselrolle ein. Denn bei uns stehen europaweit – nicht nur deutschlandweit, sondern europaweit – die ältesten

(Anhaltende Unruhe – Glocke)

und ineffizientesten Kohlekraftwerke.

Herr Ministerpräsident, in Berlin ringt die Kohlekommission um einen gesellschaftlichen Konsens für den Kohleausstieg.

(Arndt Klocke [GRÜNE] und Christof Rasche [FDP] diskutieren kontrovers.)

– Kommen wir doch mal wieder zur Sache, Herr Rasche!

Diese Kommission bietet eine historische Chance für einen breiten gesellschaftlichen Aufbruch in eine moderne und klimaschonende Industriegesellschaft.

Was hört man von der Landesregierung in Zeiten der Kohlekommission, wo ja alle entschiedenes Handeln einfordern? – Ich habe in einem Interview mit Minister Pinkwart in WDR 5 hören müssen, dass er eigentlich nur Fragen dazu hat. Diese Fragen müsse man sich jetzt stellen; das müsse jetzt alles die Kohlekommission beantworten, und eigentlich habe man mit dem Thema überhaupt nichts zu tun. Dann gab es noch jede Menge Bedenkenträgerei, was alles nicht möglich sei, und damit endete das Interview.

Herr Minister Pinkwart, das ist zu wenig, um in unserem Land eine beherzte Energiewende voranzutreiben, wenn Sie hier nur Fragen stellen,

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart)

die bitte schön andere beantworten müssen. Kein Mut, keine Vision, kein Modernisierungswille!

Währenddessen nennen die Investoren ihre Erwartungen. Das habe ich bei einem Abend des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW gehört. Dort war auch Ihr Staatssekretär zugegen, den Sie gerne danach fragen können. Die Investoren, die an der Energiewende mitwirken wollen – das sind nicht nur die Vertreter der Erneuerbaren –, fordern Entscheidungen, Planungssicherheit beim Netzausbau, beim Ausbau der Windenergie, beim Ausbau von Fotovoltaik und auch für den Strukturwandel.

Ihre Aufgabe, Herr Laschet, Herr Pinkwart, wäre es jetzt nicht, Fragen zu stellen, sondern Antworten zu geben und Verantwortung zu übernehmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich nenne nur mal einige Fragen, die an dem Abend thematisiert wurden, und auf die Ihr Staatssekretär keine Antworten hatte.

Eine Frage lautet, wie Sie den Anteil von NRW am Sektorziel in der Energiewirtschaft von 120 Millionen Tonnen CO2--Einsparung bis 2030 umsetzen wollen. Das steht nicht im grünen Wahlprogramm, sondern das steht im Klimaplan der Großen Koalition. Wir produzieren hier ein Drittel der bundesweiten Emissionen.

Eine weitere Frage lautet, wie Sie das Ziel von 65 % Anteil Erneuerbare am Stromverbrauch bis 2030 umsetzen wollen. Auch hier gibt es viel zu tun.

Schließlich ist da noch die Frage, wie Sie die Versorgungssicherheit klimafreundlich gestalten wollen. Sie reden doch immer davon, dass die Versorgungssicherheit gefährdet sei, wenn wir die Kraftwerke abschalten. Ja, dann sagen Sie doch mal, wie Sie das mit dem technisch Nötigen und Möglichen bewerkstelligen wollen. Das sind dezentrale Blockheizkraftwerke; hocheffiziente, flexible Gas- und Dampfturbinen – die alle nicht am Netz sind, weil die Braunkohlenmeiler die Netze verstopfen – sowie intelligente digitale Technik für virtuelle Kraftwerke.

Die Gaskraftwerke Hamm und Hürth sind nicht voll am Netz. Die brauchen wir aber, Herr Pinkwart. Was tun Sie dafür, dass sich das ändert?

(Beifall von den GRÜNEN)

Wie können Sie dabei mithelfen, die Marktbedingungen zu ändern – denn diese Schieflage hat ja etwas mit Marktbedingungen zu tun –, damit die bislang stillstehenden Kapazitäten bei den flexibleren und effizienteren Gaskraftwerken endlich ans Netz kommen?

Vor allem: Wie wollen Sie den Strukturwandel im Rheinischen Revier gestalten? Da gibt es jetzt eine historische Chance, nämlich jede Menge Fördergelder vom Bund. Bewerben Sie sich da mit klugen Konzepten?

Wer sich mal in Berlin umhört – das habe ich getan –, kann erfahren, dass das Wirtschaftsministerium – vorsichtig formuliert – etwas unambitioniert unterwegs ist und die Interessen NRWs nicht wirklich vertritt. Der Ministerpräsident – er ist gerade aus dem Saal gegangen – sollte das zur Chefsache machen, bevor wir hier vollkommen leer ausgehen, Herr Pinkwart.

(Beifall von den GRÜNEN)

Denn das können wir uns nicht leisten angesichts der Aufgaben, die vor uns liegen.

Herr Laschet, es wäre jetzt auch Ihre Aufgabe, im Rheinischen Revier die Trendwende anzusetzen. Wir haben letzte Woche hier im Landtag eine sehr angemessene Feier zum Ende der Steinkohle erlebt. Herr Pinkwart, der seinerzeit dem Kabinett angehörte, hat 2007 sehr beherzt, sehr entschlossen und sehr mutig einen ausgesprochen sozialverträglichen Ausstiegsplan vorgelegt, der dann auch vom Kabinett besiegelt wurde. Sie wissen, wir haben Sie dabei immer unterstützt. Herr Pinkwart, wir würden Sie auch jetzt unterstützten, wenn Sie die Chance ergreifen würden, genau das Gleiche für die Braunkohle vorzubereiten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Verspielen Sie diese Chance nicht!

Ihre Aufgabe, Herr Pinkwart, ist es nicht unbedingt, an der Seite von RWE die Arbeit der Kohlekommission im Hambacher Wald mit der Kettensäge zu sabotieren

(Beifall von den GRÜNEN – Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist doch abenteuerlich, was Sie machen! Das ist abenteuerlich!)

und auf die Vorgängerregierung zu verweisen. Das geht immer, Josef Hovenjürgen.

Aber Sie stehen heute in der Verantwortung, dieser Kohlekommission zum Erfolg zu verhelfen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Und das heißt, alles dafür zu tun, damit erstens der Konsens mit dem Einsatz für ein Rodungsmoratorium zustande kommen kann,

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Unglaublich!)

wenigstens bis zum Ende der Kohlekommission, damit die Umweltverbände die Kommission nicht verlassen. Zweitens gehört es genauso zur Verantwortung, jetzt die notwendigen landespolitischen Entscheidungen für den Ausstieg vorzubereiten.

Ich nenne als Beispiel den Pofalla-Plan. Gut, es ist ein hypothetischer Plan, es ist auch kein grüner Plan, und er ist wenig ambitioniert. Aber wenn man nur mal den Pofalla-Plan durchrechnet, der einen Ausstiegspfad zwischen 2035 und 2038 vorsieht, kommt man zu dem Ergebnis, Herr Pinkwart: In Hambach, in Inden und in Garzweiler braucht man nur noch die Hälfte der genehmigten Fördermengen.

Das heißt doch für diese Regierung, dass jetzt etwas gemacht werden muss: Sie müssen eine neue Leitentscheidung vorbereiten. Und das heißt auch: Es muss endgültig Schluss damit sein, dass RWE mit am Kabinettstisch sitzt.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart)

Mit Ihrer politischen Landschaftspflege, die wir alle zur Genüge kennen – hier im Landtag sitzen einige, die auf der Payroll stehen –, konnte sich RWE immer einer sehr großen Koalition in den Kommunen und im Landtag sicher sein. Diese Zeiten müssen endgültig vorbei sein. Da draußen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, verstehen die Menschen Ihre Politik nicht mehr. Immer mehr Menschen, Herr Löttgen, gehen auf die Straße. Das sind nicht alles Linksextremisten und Steinewerfer.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das hat auch niemand behauptet! Das behaupten Sie!)

Die setzen sich für einen entschlossenen Klimaschutz ein, für eine schnellstmögliche Beendigung der Braunkohleverstromung. Das wird von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung getragen. Ihre wiederholten Versuche, dies zu diskreditieren, sind nicht nur unanständig, sondern sie zeigen: Je aggressiver Sie da sind, umso zeigt das, dass Ihnen die Antworten für die entscheidenden Fragen bei der Energiewende fehlen.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Herr Hovenjürgen, Sie können uns jetzt Verrat an den Klimazielen oder am Klimaschutz vorwerfen – Frau Scharrenbach ist nicht da, aber sie hat das gestern ausführlich gemacht –, Scheinheiligkeit

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Scheinheiligkeit ist das Mindeste und Verlogenheit!)

oder Heuchelei – Herr Hovenjürgen, das wäre doch noch ein Begriff für Sie –;

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

da ist noch viel Luft nach oben.

(Vereinzelt Beifall)

– Geschenkt. Machen Sie das alles. Ist in Ordnung, Herr Witzel, klatschen Sie.

Die gestrigen Unterstellungen von Frau Scharrenbach im Bauausschuss überschreiten eine jedoch Grenze:

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Machen Sie permanent!)

Sie hat gesagt, wir Grüne würden zu Gewalt aufwiegeln. Das ist eine ungeheuerliche Entgleisung dieser Landesregierung. Und auch Sie, Herr Pinkwart, verlassen, wenn Sie dies teilen, bei dieser wichtigen Frage endgültig die Basis eines demokratischen Diskurses,

(Beifall von Horst Becker [GRÜNE])

der von Sachlichkeit und dem Austausch von Argumenten getragen ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielleicht sollten Sie Ihrer Kollegin Scharrenbach mal sagen, dass Sie damit nicht nur uns treffen. Das wäre ja in Ordnung; unser Kreuz ist breit. Sie treffen damit nicht nur uns, sondern Tausende von Menschen – da draußen im Hambacher Wald, auf den Straßen, in den Städten –, die sich derzeit für einen schnellen Kohleausstieg einsetzen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das wollen nämlich auch Ihre Wählerinnen und Wähler.

(Josef Hovenjürgen [CDU])

Zwei Drittel Ihrer Wählerinnen und Wähler – lesen Sie doch mal die Umfragen! –wollen den schnellen Kohleausstieg ebenfalls. Die Zeiten haben sich nun mal geändert.

Jetzt komme ich zum Haushalt, Herr Lienenkämper.

(Zuruf von Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart – Zurufe)

Wer ein bisschen weiterdenkt, der hat schon begriffen, dass das auch sehr viel mit der Haushaltspolitik zu tun hat.

(Christof Rasche [FDP]: Oberlehrerin!)

Welche Folgekosten schätzt denn das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, wenn wir all das nicht umsetzen, wovon ich gerade gesprochen habe? Lesen Sie doch mal die Studien! Es schätzt Folgekosten bis zu 800 Milliarden Euro

(Zuruf von der FDP)

für Klimafolgeschäden, wenn wir den Klimawandel bis 2050 nicht beherrschbar halten. – Das ist eine volkswirtschaftliche Katastrophe, auf die Sie durch Ihr Nichtstun sehend zusteuern.

Herr Lienenkämper, Sie haben gerade einen ziemlich coolen Job; denn Sie haben viel Geld. Man kann Sie nur beglückwünschen. Sie könnten jetzt die Weichen für die Zukunft und ein nachhaltiges Wirtschaften stellen. Mit sprudelnden Steuereinnahmen und üppigen Haushaltsüberschüssen könnten – Achtung, Konjunktiv! – Sie gut und nachhaltig wirtschaften.

Mit viel Selbstbeweihräucherung – auch heute wieder – verkünden Sie bei der Vorstellung der Haushaltseckpunkte die Haushaltswende. Nun fragt man sich, wohin sich denn das Ganze wendet. Aufgrund der Mehreinnahmen bei den Steuern, die nicht wegen, sondern trotz Ihrer Regierung, ganz ohne Ihr Zutun, entstanden sind, können Sie sich seit Regierungsübernahme zusammengerechnet über 5 Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen freuen. Dazu kommen noch Haushaltsüberschüsse.

Was macht die Regierung mit diesem unverhofften und unverdienten Geldsegen? Man könnte nun den guten, alten Spruch zurate ziehen, der sicher noch in der einen oder anderen Küche hängt: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Aber genau das gilt für diese Regierung nicht. Sie geben einfach alles aus. So einfach ist das.

30 Millionen Euro Schuldentilgung bei minimalen Einsparungen, die Sie in irgendwelchen globalen Minderausgaben verstecken – das ist nichts, Herr Lienenkämper. Das ist geradezu lächerlich im Verhältnis zu den Mehreinnahmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Diese Alibigeschichten als Haushaltswende zu bezeichnen, ist der blanke Hohn.

Was ist eigentlich aus Ihren hehren Ansprüchen geworden, die Sie hatten, als Sie noch in der Opposition waren? Die FDP hat mit der Amnesie am wenigsten Probleme. Da wurde noch gesagt, alle neuen Ausgaben – das steht im Übrigen auch in dem Wahlprogramm – würden durch Einsparungen gedeckt. – Alles Schall und Rauch.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

So stellt Ihnen der Landesrechnungshof für Ihre Finanzpolitik mit der Vorstellung seines Jahresberichts eine ziemlich glatte Note 5 aus.

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE] – Gegenruf von der FDP)

So könnte man das nennen.

Ich zitiere einige Überschriften, die ich nach der Pressekonferenz des Landesrechnungshofs in den Zeitungen gefunden habe:

(Weitere Zurufe von der FDP)

„Generalanzeiger“: „Mangelhaft“; „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Misswirtschaft, Intransparenz“; „WZ“: „Mahnung zu solidem Wirtschaften“; „WZ“: „NRW fehlt der Sparwille“; „Rheinische Post“: „NRW verschwendet Millionen“; „Rheinische Post“ fordert im Kommentar: „mehr investieren“; WDR: „Landerechnungshof kritisiert Geldverschwendung in NRW“.

Herr Minister, gute Presse ist meiner Meinung nach etwas anderes. Ein solches Zeugnis angesichts der Rahmenbedingungen und der Ausgangslage – das ist schon eine echte Leistung im negativen Sinne.

(Beifall von den GRÜNEN)

Man mag sich gar nicht ausmalen, wie Ihr Haushalt aussehen würde, wenn Sie nicht das Glück der späten Amtsübernahme und sprudelnder Steuereinnahmen gehabt hätten.

Werfen wir einmal einen Blick in die vernichtende Bilanz des Landesrechnungshofs:

Erstens. In Zeiten niedriger Zinsen und sprudelnder Steuereinnahmen müssten mehr Schulden abgebaut werden.

Zweitens. Es wird viel Geld ausgegeben, aber nicht für dringend notwendige Investitionen.

Und dann kommt Ihr Credo: „Konsolidieren, modernisieren, investieren.“ Ich frage mich, ob Sie uns und die Öffentlichkeit damit für dumm verkaufen wollen. Ihre Haushaltspolitik hat damit doch nichts mehr zu tun. Bei den Investitionen sieht man die fehlende Nachhaltigkeit in der Haushaltspolitik am deutlichsten, aber auch woanders werden aus unserer Sicht falsche Schwerpunkte gesetzt.

Ich nenne Ihnen einige Beispiele.

Der Klimawandel und die Folgen. – Ja, selbstverständlich hat das etwas mit Haushaltspolitik zu tun! Vielleicht sollte das auch mal bei Ihnen ankommen.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Dürresommer, Starkregen in Wuppertal, Unwetterschäden in Münster – das werden keine einmaligen Ereignisse bleiben! Wir brauchen mehr Unterstützung für die Kommunen, etwa beim Hochwasserschutz oder zur Senkung der Hitzebelastung.

(Zuruf)

Da dümpeln dann so ein paar Ansätze in Ihrem Haushalt vor sich hin; die findet man unter „Klimafolgeanpassungen“: 800.000 Euro, habe ich da gelesen. Da wird nichts erhöht, da wird nichts gemacht. Das ist zu wenig, Herr Lienenkämper!

(Beifall von den GRÜNEN)

Stichwort: Glasfasernetzausbau. Herr Pinkwart, was hörten wir nicht alles über den Gigabit-Masterplan NRW. Ihre Überschriften sind ja immer ganz schön. Sie rechnen darin mit 7 Milliarden Euro für den Ausbau bis 2025. Schaut man in den Haushaltsplan, findet man nur noch 246 Millionen Euro, das sind 3,5 % dieser Summe. Der Rest kommt als Prinzip Hoffnung daher: Da wir schon irgendwie der große Geldsegen aus Berlin kommen. – Auch das ist zu wenig.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Stichwort: Finanzausstattung der Kommunen. Nach dem Stärkungspakt haben viele Kommunen in NRW zwar wieder Luft unter den Flügeln, aber da stehen immer noch 26 Milliarden Euro Kassenkredite. Sie sind nicht über den Berg, sie müssen jetzt Schulden abbauen. Das heißt, wir brauchen den Altschuldenfonds.

Dazu sagt die zuständige Ministerin in der „Rheinischen Post“ am 21. August 2018: „Wir setzen uns mit dieser Problematik sehr intensiv auseinander“, – immerhin –, „wir haben innerhalb der Landesregierung aber noch keine abgeschlossene Meinung.“ – Was für ein Armutszeugnis nach einem Jahr Regierungszeit bei einem der drängendsten kommunalen Probleme.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich vermute mal, der Regierungspartner steht hier auf der Bremse. Am Ende kommt dann wieder ein Alibi dabei aus mit Zinsrisikoabfederung oder so etwas. Das bedeutet einmal mehr Steine statt Brot für die Kommunen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Stichwort: Integration. Herr Stamp, wir brauchen einen Folgeplan zum rot-grünen Integrationsplan. Das war ja nicht der Abschluss, sondern der Beginn dieser Integration. Es gibt noch viel zu tun: Bildung, Wohnen, Arbeitsmigration. Aber auch hier gibt es viele Leerstellen.

Der Integrationsminister beschäftigt sich offenbar lieber damit, wie er Gerichte austricksen kann. Das bindet offenbar zu viele Energien, um einen Gefährder abzuschieben. Das desaströse Ergebnis hat Kollege Kutschaty ausführlich dargestellt. Da bleibt offenbar nicht mehr so viel Zeit, sich darum zu kümmern, wie wir Integration weiter unterstützen können.

Auch hier brauchen wir vermehrt Anstrengungen, damit die Integration zu einem Erfolg für unser Land wird. Wir haben im Bildungsbereich eine Menge zu tun. Wir haben da zwar angefangen, aber wir sind noch lange nicht am Ende. Tun Sie da mehr, Herr Minister!

(Beifall von den GRÜNEN)

Das waren nur ein paar Beispiele dafür, wo wir andere Schwerpunkte in diesem Haushalt setzen würden. Statt für diese gesellschaftlich elementaren Themen Konzepte für die Zukunft zu entwickeln und die Haushaltspolitik konzeptionell darauf auszurichten, darf sich die Heimatministerin über noch einmal 18 Millionen Euro mehr für Heimatpreise freuen.

Vor allen Dingen kommen auch die Ministerien richtig gut dabei weg und können einen üppigen Stellenaufwuchs verzeichnen. Da kann sich die Bilanz allerdings wirklich sehen lassen, Herr Lienenkämper. Ich rechne zusammen: 139 Ministeriumsstellen im Nachtragshaushalt 2017, 258 Stellen im Nachtragshaushalt 2018 und jetzt – noch einmal ein Schluck aus der Pulle – 55 Stellen; das macht summa summarum 452 Stellen mehr in der Ministerialbürokratie.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die wollte die FDP alle abbauen!)

Und – man höre und staune – eine besonders unverfrorene Selbstbedienungsmentalität legt dabei der Ministerpräsident an den Tag. In der Staatskanzlei hat er bislang insgesamt 62 Stellen mehr geschaffen. Besonders bemerkenswert ist das, weil Sie in diesem Landtag – Herr Witzel immer vorne weg – beim letzten Haushalt der rot-grünen Landesregierung in der Staatskanzlei noch Millionen an Einsparpotenzial sahen. Was sagen Sie denn jetzt dazu, dass Herr Laschet 62 Stellen mehr bekommt? Da müsste Ihnen doch der Kragen platzen!

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Ich sehe nur diensteifriges Nicken.

Der Ministerpräsident hat am Anfang der Legislaturperiode gesagt – ich zitiere die „Rheinische Post“ vom 03.06.2017 –: „Rot-Grün hat die Ministerialbürokratie sehr stark aufgebläht. Wir werden das nicht tun. NRW wird am Ende der Legislaturperiode nicht mehr Beamte und Angestellte in der Verwaltung beschäftigen als heute.“ Man höre und staune!

Danach kamen noch diverse Ankündigungen zu Aufgabenkritik und Stellenabbau, was folgte, war aber immer nur eine weitere Erhöhung. So viel Widerspruch, Herr Lienenkämper, zwischen Reden, Anspruch und Handeln war in der Haushaltspolitik von Nordrhein-Westfalen selten zu sehen.

Ihr Mantra vom „Konsolidieren, modernisieren, investieren“ ist eigentlich nur eine Worthülse. Konsolidiert wird in homöopathischen Dosen – irgendetwas wird schon übrig bleiben. Mit einer Kohlelobby-Politik von gestern betreiben Sie Modernisierungsverweigerung. Investiert wird vor allen in Bürokratie, aber nicht in Zukunft.

Mein Fazit nach gut einem Jahr Regierungszeit, zwei Haushalten, zwei Nachtragshaushalten lautet: viel aufgeblasene Rhetorik, viel Selbstbeweihräucherung, viel Selbstlob, aber wenig Zukunftsweisendes.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das mit dem Sparen und dem Schuldenabbau in den Wahlprogrammen war wohl nicht so richtig ernst gemeint. Das war eher so daher gesagt. Und so scheitern Sie einmal mehr an Ihren eigenen Ansprüchen. Sie lösen einmal mehr Ihre vollmundigen Ankündigungen vom Start Ihrer Regierung nicht ein. Was haben wir uns da nicht alles anhören müssen? Was haben Sie den Journalisten nicht alles in die Blöcke diktiert? Digitalisierungsdividenden, Effizienzsteigerungen, Bürokratieabbau, schonungslose Aufgabenkritik usw. usf.

Diese wolkigen Versprechen entpuppen sich inzwischen als das, was sie sind und auch damals schon waren: die Lieblingssprechblasen von Herrn Lindner – die gehörten ja zu seinen Lieblingsbegriffen – und die zerplatzen gerade. Denn er wusste schon damals, dass das niemals in reale Politik umgesetzt würde. Mehr noch, Sie verkehren diese Ziele ins Gegenteil, blähen Ministerialbürokratie auf und bauen eben keine Stellen ab, wie Sie angekündigt haben.

Soweit man schaut, bleiben Leerstellen in Sachen Klima und Umweltschutz. Sie haben keine Antwort auf die entscheidenden Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Hören Sie endlich auf, die Leibgarde für den ins Wanken geratenen Energieriesen RWE zu geben; denn ihm fliegen die selbstgemachten Probleme gerade um die Ohren. Herr Pinkwart, Sie sind nicht dafür da, diese Probleme stellvertretend für den RWE-Konzern zu lösen, sondern das muss er schon selber tun.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Schluss komme ich zur FDP. Nun ja, sie zeigt einmal mehr – ich habe das schon in der Zeit von 2005 bis 2010 erlebt –, dass sie in der Regierungsverantwortung zu einem Totalausfall in Sachen Bürgerrechte wird. Statt ein Bürgerrechtskorrektiv bei den üblichen Law-and-Order-Fetischisten vorzunehmen, kleben Sie sich selber den Sheriffstern an – Herr Lürbke macht das besonders gerne –: schön groß und mitten auf der Brust.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

War das wirklich nötig, Herr Lürbke? 20.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen auf der Straße, Mahnungen von Verfassungsrechtlern und Mahnungen von Ihren FDP-Granden – erst all das hat dazu geführt, dass Korrekturen beim Entwurf zum neuen Polizeigesetz angekündigt werden. Ich bin gespannt, was dabei herauskommt. Erfahrungsgemäß ist da auf die FDP am wenigsten Verlass – das habe ich schon in Ihrer Regierungszeit 2005 bis 2010 erlebt.

(Beifall von den GRÜNEN – Lachen und Zurufe von der FDP)

Es war Ihr Innenminister Ingo Wolf, der sich damals beim Bundesverfassungsgericht eine heftige Klatsche für sein Verfassungsschutzgesetz abgeholt hat. Ich fürchte, da hat sich bei Ihnen nicht viel geändert.

(Beifall von den GRÜNEN – Michael Hübner [SPD]: So ist es!)

In der Regierungserklärung vor einem Jahr hat der Ministerpräsident eine Politik von Maß und Mitte angekündigt – ganz der Landesvater. Ich nenne Ihre Politik mutlos, ambitionslos und vor allen Dingen auch konzeptlos. Herr Stamp, Herr Lienenkämper – Herr Laschet hat sich bei dieser Debatte schon vom Acker gemacht –, Sie regieren für die schnelle Schlagzeile und für die inszenierten schönen Bilder. Ich sage: Nein, diese Bilder taugen nicht als Entwurf für ein nachhaltiges Zukunftsprogramm für NRW. Danke schön.

(Lang anhaltender Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Kollege Rasche.

Christof Rasche (FDP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren bemerkenswerte Redebeiträge am heutigen Vormittag. Mal schmunzelt man, mal zweifelt man. Ich versuche jetzt, alles ein wenig zusammenzufassen. Erlauben Sie mir deshalb vor meiner Rede drei Bemerkungen zum Kollegen Kutschaty und zwei Bemerkungen zu Frau Düker.

Herr Kollege Kutschaty, Sie bemühten den Begriff „Fan“ und versuchten irgendwie zu sortieren, wer von den Ministern wie viele Fans hat, zum Beispiel unser hervorragender Finanzminister Lutz Lienenkämper. Aus Ihrer Position heraus ist das eine interessante Feststellung; denn die Fans der SPD haben in den vergangenen Jahrzehnten und Jahren verdammt nachgelassen, lieber Herr Kutschaty. Vielleicht sollten Sie sich einmal Gedanken machen, woran das liegt – nämlich an der Politik der SPD.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Thomas Kutschaty [SPD])

Ein weiterer Punkt, Herr Kutschaty: Sie haben Berlin als Vorbild für Ihre Politik genommen; wir haben das sieben Jahre lang live erlebt. Regierungsverantwortung Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen: fast nullkommanull Ausbau der Infrastruktur. Der Berliner Flughafen lässt grüßen! Ihre Politik lässt sich vergleichen. Bei SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen passiert, genauso wie bei den Kollegen in Berlin, hinsichtlich der Infrastruktur nichts!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie fragten in Richtung Koalition und Kabinett: Haben Sie denn nichts dazugelernt? – Und dann stellen Sie sich hier breitbeinig hin, nach dem Motto: Ich bin der Anwalt des Rechtsstaates. – Meine Güte, Herr Kollege, wer hat denn hier nichts dazugelernt? Ist das die alte Arroganz der SPD, die die Wählerinnen und Wähler abgewählt haben? Sie waren als Justizminister in der Tat der Anwalt des Rechtsstaates in Nordrhein-Westfalen, aber die Wählerinnen und Wähler haben Sie gefeuert. So einfach ist das!

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Thomas Kutschaty [SPD])

Nur noch mal zur Erinnerung: Selbst als Anwalt des Rechtsstaates haben Sie das eine oder andere Mal die Hand für am Ende verfassungswidrige Gesetze gehoben.

(Zurufe von der SPD)

Einen Anwalt des Rechtsstaates stelle ich mir anders vor!

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Liebe Kollegin Düker, was Sie in Richtung FDP und Koalition gesagt haben, war auch sehr nett. Die Behauptung, RWE säße am Kabinettstisch dieser Regierung, ist eine riesengroße Frechheit – das ist nicht zu übertreffen. Das ist unglaublich, rein politisch motiviert und hat mit der Sache nichts zu tun; das wissen Sie genau.

Wir überlegen am Kabinettstisch – so lasse ich mir das berichten, ich sitze ja nicht dabei –, welche Interessen zum Beispiel BUND, NABU, Gewerkschaften, Industrieverbände und auch RWE vertreten, wägen diese verschiedenen Interessen gemeinsam ab und kommen in der Regel zu sehr vernünftigen Entscheidungen. Bei Ihnen, liebe Frau Düker, haben nur NABU und BUND am Tisch gesessen – und sonst keiner!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ein weiteres Stichwort ist das Polizeigesetz, Frau Düker. Ich möchte Sie einfach bitten, abzuwarten. Unterschätzen Sie die Vernunft dieser Koalition und dieser Regierung nicht. Die Bürgerinnen und Bürger haben im Mai 2017 einen Politikwechsel gewollt und entsprechend gewählt. Dieser Haushalt 2019 ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Trendwenden fortzusetzen, die wir bereits eingeleitet haben. Unsere Politik ist geprägt von Verantwortung, Vernunft und Vertrauen. Das ist eine typische Politik der Mitte, die in diesen Tagen aber nicht immer im Fokus steht.

Es sind leider oft die extremen Ränder, die die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregen und die immer mehr ins Blickfeld rücken: Rechtsradikale machen Jagd auf anders aussehende Menschen, Berichte über kriminelle Straftäter, die eigentlich gar nicht in Deutschland sein dürften, Linksradikale und gewaltbereite Chaoten im Hambacher Forst, Reichsbürger und Antisemiten, die Hass säen. Diesen Problemen müssen wir mit aller Macht des Rechtsstaates begegnen, und wir müssen diese Probleme lösen; das erwarten die Bürgerinnen und Bürger.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Die Bürgerinnen und Bürger sehen allerdings oft, dass man sich nur mit den Problemen links und rechts beschäftigt. Die eigentlichen Probleme – nämlich für ein sicheres, starkes und modernes Land zu sorgen – liegen zu wenig im Fokus. Das muss und wird diese Regierung ändern. Ich wünschte mir, dass auch die Kollegen in Berlin den Fokus verstärkt auf die täglichen Probleme der Menschen richten würden, anstatt sich mit Dingen, wie wir sie gestern Abend gehört und gelesen haben, zu beschäftigen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Die Menschen in Nordrhein-Westfalen wollen optimale Betreuungsbedingungen und Bildungschancen. Sie wollen zukunftsfähige Arbeitsplätze. Sie wollen Wohlstand für ihre Familien. Sie wollen sich in diesem Land sicher fühlen. Sie wollen, dass sich der Rechtsstaat durchsetzt. Sie wollen, dass ihre Kinder und auch deren Kinder ein ökonomisch und ökologisch intaktes Land vorfinden. Sie wollen fair behandelt werden – und eben nicht von oben herab.

Genau das wird in diesem neuen Landeshaushalt 2019 zusammengefasst. Genau diese Ziele der Menschen in Nordrhein-Westfalen finden sich in diesem Landeshaushalt wieder.

Ich möchte vier Bereiche kurz ansprechen und jeweils auf einige Details eingehen.

Erstes Thema: Bildung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Verantwortung“ heißt auch „Erkenntnis“. Gerade in diesem Bereich – und da nehme ich keine Farbe aus – haben viele Vorgängerregierungen Fehler gemacht.

G8 war eine Idee, die es überall gab, in fast allen Bundesländern. Die Menschen haben sich aber im Nachhinein anders entschieden. Und wir haben akzeptiert, wie sich die Menschen entschieden haben. Wir sorgen für ein flexibles System, in dem wir keiner Schule G9 gegen den Willen von Schülern, Lehrern und Eltern aufzwingen.

Das Thema „Inklusion“ gehen wir rational und im Interesse aller Beteiligten an – übrigens auch in dem Wissen um die sehr gute Qualität unserer Förderschulen in Nordrhein-Westfalen.

Mit der Einrichtung von Talentschulen schaffen wir mehr Bildungschancen in Regionen, die es nicht so einfach haben, also genau dort, wo diese Talentschulen hingehören: in den sozialen Brennpunkten.

Der Haushalt für das Jahr 2019 hinterlegt auch genau diese Schwerpunkte. So gibt es zum Beispiel 1.000 zusätzliche, neue Stellen für Lehrerinnen und Lehrer.

Herr Kutschaty hat mit seiner Kritik recht, dass die Stellen nicht sofort besetzt werden können. Diese Erkenntnis dürfte Ihnen aber auch nicht schwergefallen sein; denn in sieben Jahren Regierungszeit war das bei Ihnen genauso. Da muss man sich einfach der Wahrheit stellen und alles irgend Mögliche tun, damit wir das Problem, wenn es geht, gemeinsam lösen.

(Christian Dahm [SPD]: Richtig!)

In Berlin spricht man zurzeit von der „Mutter aller Probleme“. Im rot-grünen Nordrhein-Westfalen war Kinderbetreuung oft das Problem aller Mütter.

(Heiterkeit von der FDP und der CDU)

Wir wollen aber doch die Probleme der Mütter lösen. Das ist der Unterschied zwischen der alten und der neuen Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Die Betreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben für uns höchste Priorität. Der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp ist für diesen Bereich zuständig.

Sie erinnern sich noch an das 500-Millionen-Euro-Rettungspaket für Kindergärten, die Existenzprobleme hatten. Jetzt, im neuen Haushalt, gibt es 114 Millionen Euro für 27.000 zusätzliche Kitaplätze und 7.500 Plätze im offenen Ganztag im Primarbereich.

(Zuruf von Hannelore Kraft [SPD])

Das ist eine klare Sprache für Kindergärten, für Kinder, für Familien. In diesem Feld ist diese Regierung weit besser aufgestellt, als es die alte Regierung jemals war.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Die NRW-Koalition hat immer die Bedeutung der Berufsausbildung betont. Im vergangenen Jahr haben wir die Investitionsmittel für überbetriebliche Ausbildungsplätze verdoppelt, nämlich von 2 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro.

Mit diesem Haushalt nun folgt die Übernahme von 70 % der Ausbildungskosten im Gesundheitsbereich durch das Land. Es gibt dafür 25 Millionen Euro zusätzlich aus dem Landeshaushalt.

Verbunden mit dem leidenschaftlichen Einsatz von Karl-Josef Laumann – er ist gerade nicht da, wird es aber bestimmt hören – ist auch die FDP in diesem Bereich klar aufgestellt.

Ich möchte hier besonders betonen, dass diese Koalition einen glasklaren sozialen Kompass hat. Sozialpolitik ist für uns ein sehr hohes Gut. Ich erinnere mich an die Worte von Herrn Kutschaty, als er von Zuschüssen an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sprach. Wir sind mit diesen Verbänden in außergewöhnlich guten Gesprächen. Nach meiner Einschätzung sind wir ziemlich nah an einer Einigung. Ich bin mir relativ sicher, dass diese Verbände nach der dritten Lesung an dem Haushalt dieser Landesregierung und dieser Koalition absolut nichts mehr zu kritisieren haben.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Zweites Thema: Aufstieg und Wohlstand in Nordrhein-Westfalen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Mix aus Industrie, Mittelstand, Handwerk, Handel und Dienstleistungen. Bei uns gibt weltweit sehr erfolgreich agierende Unternehmen und zahlreiche Weltmarktführer aus dem Mittelstand. Es gibt eine Start-up-Szene, die sich gerade in den letzten zwölf Monaten in Nordrhein-Westfalen unglaublich positiv entwickelt hat – viel positiver als in allen anderen Bundesländern.

Diese Entwicklung hat übrigens viele Motoren. An erster Stelle sind es die Start-ups selbst. Ein wesentlicher Motor dafür ist aber auch unser Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. Lieber Herr Pinkwart, vielen Dank dafür! Auch die Gründerstipendien, die Sie ins Leben gerufen haben, werden überragend angenommen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

In der vergangenen Woche haben wir hier im Landtag den Festakt zum Ende der Steinkohle begangen.

(Zuruf von Hannelore Kraft [SPD])

Das war wirklich eine würdige Veranstaltung, die der Sache auch gerecht wurde.

(Michael Hübner [SPD]: Die, die den Sargnagel eingeschlagen haben, haben gefeiert!)

Die Entscheidung für das Ende der Subventionierung der Steinkohle war richtig. Steinkohlebergbau wird damit Teil der Vergangenheit Nordrhein-Westfalens, geht also in die Geschichte ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zukunft der Industrie in Nordrhein-Westfalen ist aber untrennbar mit einer starken Energiewirtschaft verbunden. Nur starke Energiewirtschaft und Industrie sichern den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Wenn ich die Energiewirtschaft vernachlässige, geht das am Ende zulasten des gesamten Wirtschaftsstandortes.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Michael Hübner [SPD])

Es ist eine politische Aufgabe, weiterhin Rahmenbedingungen zu schaffen, die dafür sorgen, dass es verlässlichen und bezahlbaren Strom für die Bürgerinnen und Bürger im Land, für den Mittelstand, aber auch für die Industrie gibt.

Ich sage für die FDP – wir sind eine innovative Partei –: Wenn es demnächst Speichermöglichkeiten für Strom oder andere Entwicklungen gibt, wird man alle Fahrpläne neu überdenken und sicherlich verändern müssen. Aber so weit sind wir heute noch nicht.

Die Braunkohle ist für die Sicherung unserer Stromversorgung aktuell, heute, unverzichtbar. Wer anders handelt, wer das bezweifelt oder wer suggeriert, das sei gar nicht so, stellt am Ende Hunderttausende von Arbeitsplätzen in Nordrhein-Westfalen infrage.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf: Hunderttausende von Arbeitsplätzen?)

Damit komme ich zu einem konkreten Thema, das heute schon mehrfach bemüht worden ist, nämlich der Leitentscheidung zum Braunkohleabbau von SPD und Grünen im Jahr 2016. 2016 ist noch gar nicht so lange her; das war ein Jahr vor der Landtagswahl.

Ich habe einmal versucht, mich in die Köpfe der Grünen hineinzudenken und zu überlegen, was ich denn gemacht hätte oder welche Möglichkeiten es gegeben hätte.

(Monika Düker [GRÜNE]: Aha!)

– Ja, so gehen wir miteinander um: fair und vernünftig, und man denkt sich in den anderen hinein.

(Monika Düker [GRÜNE]: Sehr empathisch!)

Das klappt zwischen FDP und Grünen auch.

Im Grunde hatten die Grünen damals im Jahr 2016 zwei Möglichkeiten, allen voran Johannes Remmel und Horst Becker, die in diesem Bereich für die Grünen führend tätig waren: entweder der Leitentscheidung zuzustimmen – ich wiederhole: entweder der Leitentscheidung zuzustimmen –

(Monika Düker [GRÜNE]: Was heißt „zuzustimmen“? Die haben wir verhandelt!)

oder eine Haltung für die angeblichen Ideale zu zeigen, die Rodung zu verhindern und auf Dienstwagen zu verzichten. Das wäre die andere Alternative gewesen.

(Beifall von der FDP und der CDU – Monika Düker [GRÜNE]: Das ist doch wohl nicht wahr! Jetzt kommen die Dienstwagen! Haben Sie nicht mehr zu bieten?)

Ihre Entscheidung ist bekannt: gegen den Wald, für die Dienstwagen. Aber ein Jahr später waren die Dienstwagen trotzdem weg.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Denn die Grünen wurden vom Wähler auf die Oppositionsbänke geschickt. Jetzt wollen sie auf einmal von ihrer Regierungstätigkeit nichts mehr wissen. Das grüne Klientel, die dort im Bereich Hambacher Forst agiert, behauptet plötzlich das Gegenteil dessen, was Sie hier getan haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur gefährlich für dieses Hohe Haus und für die Politik; das ist am Ende gefährlich für die Demokratie in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Bei allen Unterschieden, die wir in der Politik haben – die muss es auch geben; das ist gut so –, möchte ich grundsätzlich eine seriöse und glaubwürdige Politik. Aber wenn dann die politische Mitte in Deutschland – dazu zählen auch die Grünen; zumindest zähle ich sie dazu – unseriös und unglaubwürdig agiert, werden dadurch am Ende die Ränder gestärkt. Das dürfen wir nicht tun. Deswegen sollten wir gemeinsam für eine seriöse und glaubwürdige Politik eintreten.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Mir fehlt wirklich ziemlich jedes Verständnis dafür, dass unglaublich viele hochrangige Grüne – auch aus Berlin und anderen Bundesländern – geradezu in den Hambacher Forst pilgern

(Minister Herbert Reul: Genau!)

und sich dort undifferenziert neben gewaltbereite und gewalttätige Straftäter stellen.

(Helmut Seifen [AfD]: Hört, hört!)

Ich verlange wenigstens eine Differenzierung. Diese Differenzierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich aber nicht erkennen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Frau Düker, Herr Klocke, wenn man so agiert, muss ich fragen: Was für ein Verständnis von Rechtsstaat und Gewalt vermitteln Sie denn? Was für ein Verständnis vermitteln die Grünen zum Rechtsstaat und zur Gewalt?

(Monika Düker [GRÜNE]: Die holen gleich die Molotowcocktails aus der Schublade!)

Das ist ganz dünnes Eis, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE] – Lachen von der FDP – Zuruf von Andreas Keith [AfD])

Das ist ja noch nicht einmal alles. Wir alle haben die Bilder gesehen und davon gelesen, dass es tatsächlich zu vielen gewalttätigen Angriffen gekommen ist. Und Frau Düker spricht – Zitat – von friedlichen Protesten.

(Monika Düker [GRÜNE]: Ja!)

Frau Düker spricht von friedlichen Protesten.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Das hat Herr Löttgen eben auch gemacht!)

Ich stelle mir jetzt einen Polizisten vor. Er verlässt morgens sein Haus und verabschiedet sich von seiner Frau, von seinen Kindern, von seiner Familie, um zur Arbeit zu gehen. Dann werfen ihm Umweltaktivisten Steine an den Kopf und an den Körper.

(Monika Düker [GRÜNE]: Es gibt auch Frauen, die sich von den Männern verabschieden!)

Und das vor dem Hintergrund, dass die Rechtslage glasklar ist! Die Rechtslage ist völlig unbestritten. Und dann sagt Frau Düker zu diesem Polizisten und zu dieser Familie: Das sind doch alles friedliche Proteste. – Frau Düker, in welcher Welt leben Sie eigentlich?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Aber das ist immer noch nicht alles. Die Grünen wollen den Hambacher Forst jetzt auch noch als Kulisse für einen Show-Landesparteitag nutzen. Das setzt dem Ganzen wirklich die Krone auf.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich würde an Ihrer Stelle darauf verzichten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Der Energie- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen benötigt eine vernünftige und verantwortungsvolle Politik,

(Monika Düker [GRÜNE]: Ihre Politik?)

eine kluge Balance zwischen Ökologie und Ökonomie. Damit verbunden – das braucht der Staat eben auch – ist das Vertrauen in Ideen, das Vertrauen in Forschung, das Vertrauen in Innovationskraft. Dazu gehört übrigens auch Vertrauen in Bezug auf Entwicklung von klimafreundlicher Industrie.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Deshalb stärken wir mit diesem Landeshaushalt die Energieforschung nochmals mit zusätzlich 7 Millionen Euro. Es ist genau der richtige Weg, den wir gehen. Das ist die richtige Balance zwischen Ökologie und Ökonomie.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Andreas Pinkwart setzt sich in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ in Berlin sehr differenziert und klug für die Interessen von Nordrhein-Westfalen ein. Da geht es natürlich auch um Kohle und um Strukturwandel. Es geht aber insgesamt um den Industriestandort. Es geht um 250.000 Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie in Nordrhein-Westfalen – übrigens 750.000 bundesweit.

Da muss ich einen kleinen Schlenker machen. Diese vielen Arbeitsplätze und die vielen Schicksale, die damit verbunden sind, dürfen den Grünen nicht egal sein. Sie dürfen aber auch Herrn Altmaier und Herrn Pofalla nicht egal sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Herr Kutschaty und auch der Kollege Marc Herter sind hier im Interesse von Nordrhein-Westfalen glasklar aufgestellt. Herzlichen Dank dafür! Die Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die auch aus Nordrhein-Westfalen kommt – Herr Kutschaty, Sie kennen sie gut –,

(Zuruf von der CDU: Sie hat die Entscheidung mitgetroffen!)

erlebe ich anders. Nordrhein-Westfalen würde sehr davon profitieren, wenn die Kolleginnen und Kollegen der SPD, zumindest diejenigen aus dem nordrhein-westfälischen Landesverband, in Düsseldorf und in Berlin gleichermaßen geschlossen agierten. Dann würden Sie diesem Land wirklich etwas Wertvolles geben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ein besonders wichtiges soziales Thema – ich habe eben schon ein anderes Thema aus dem Bereich der Sozialpolitik angesprochen – ist bezahlbares Wohnen. Bezahlbares Wohnen betrifft unglaublich viele Menschen. Wir müssen uns dieser Mammutaufgabe stellen, für genügend Wohnraum zu sorgen. Wenn Angebot und Nachfrage im Einklang sind, wird sich am Ende auch der Mietpreis wieder normalisieren.

Tatsache ist: Symbolpolitik und Show helfen da nicht weiter. Auch die immer sehr flotten und durchaus sympathischen Sprüche in Ihrer Regierungszeit von Mike Groschek, den wir alle sehr schätzen, haben am Ende nicht geholfen. Sympathie ist gut. Aber noch ein bisschen draufzusatteln, wäre ganz wichtig.

Am Ende gibt es eine wesentliche Lösung: Es muss gebaut werden. Wir brauchen mehr Wohnungen; wir brauchen mehr Häuser. Deshalb haben diese Koalition und diese Landesregierung die Rahmenbedingungen zum Bauen wesentlich verbessert. Das Baurechtsmodernisierungsgesetz ist nur ein Beispiel. In vielen anderen Bereichen haben wir wieder etwas zurückgerudert, über die Standards nachgedacht und das Bauen sowie die Genehmigungen vereinfacht, sodass das Interesse vieler Investoren jetzt wieder größer geworden ist, in Nordrhein-Westfalen zu investieren.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir möchten zudem den Menschen, insbesondere jungen Familien, den Erwerb von Eigentum erleichtern. Wir wollen diesen Erwerb von Eigentum fördern. Aus den Umfragen wissen wir, wie viele Menschen – nämlich der größte Teil der Bevölkerung – sich ein kleines Einfamilienhaus wünschen.

In den sieben Jahren unter Rot-Grün hat sich die Grunderwerbsteuer fast verdoppelt – von 3,5 % auf 6,5 %.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Heute ist sie immer noch da!)

Wir haben im Bundesrat einen Antrag für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingebracht, der genau diejenigen begünstigt, die zum Beispiel ein Einfamilienhaus bauen, und nicht diejenigen, die schon das hundertste Haus bauen. Das ist zielorientierte Politik. Das ist übrigens auch sehr kluge Sozialpolitik, die sozialen Frieden in diesem Land schafft.

Die SPD und Thomas Kutschaty haben die Chance, gerade für die jungen Familien in Nordrhein-Westfalen etwas zu tun, indem sie diese Bundesratsinitiative dieser Regierung, der NRW-Koalition, in Berlin unterstützen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir sind gerne zu Gesprächen bereit, Herr Kutschaty, wie bei anderen Themen auch. Vielleicht kommen wir da auf einen gemeinsamen Nenner.

Einen Begriff der SPD habe ich vielleicht im Hinblick auf die politische Motivation verstanden, aber nicht inhaltlich: eine neue staatliche Wohnbaugesellschaft. Sie fordern eine neue staatliche Wohnbaugesellschaft, die Sie übrigens sieben Jahre lang nicht eingerichtet haben – warum auch immer; Sie waren ja sieben Jahre in Verantwortung. Im Grunde ist das ein Begriff aus der Mottenkiste.

Sie sagten eben schon einmal: Haben wir nichts dazugelernt? – Ich würde das jetzt gerne zurückgeben. Denn wir brauchen in unserem Land Nordrhein-Westfalen die richtige Balance zwischen Privat und Staat. Die richtige Balance ist immens wichtig. Zu glauben, der Staat könne alles und die Privaten machten alles falsch, ist aber Irrsinn. So bringen wir unser Land nicht weiter. Das trifft beim Wohnungsmarkt genauso zu.

Sie haben in Ihrer Rede vorhin öfter zugespitzt, Herr Kutschaty, was dazugehört. Deshalb tue ich das jetzt auch. Wir haben in Köln erlebt, was der SPD in städtischen und staatlichen Gesellschaften wichtig ist: lukrative Posten – sonst nichts. Wir können uns gut daran erinnern. Und genau das wollen die Menschen in diesem Land nicht. Insofern brauchen wir auch keine staatlichen oder städtischen Gesellschaften, bei denen die Menschen glauben – so stand es ja wochenlang in den Zeitungen –, dass es am Ende nur um lukrative Direktorenposten geht. Lieber Herr Kutschaty, das kann es nicht sein.

Übrigens: Im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung stocken wir von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro auf, und zwar sicher fortgeschrieben bis zum Jahr 2022. Auch da geht jede Kritik aus der Opposition ins Leere.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Drittes Thema: Die NRW-Koalition ist angetreten, Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen. Daran knüpfen wir auch mit diesem Haushalt an: mehr Polizisten auf der Straße, 500 neue Stellen für Verwaltungsassistenten, fast 70 Millionen Euro zusätzlich für eine moderne und bessere Ausrüstung. Die Zahl der Anwärterstellen – wir haben oft darüber diskutiert – wurde von 2.000 über 2.300 auf 2.400 erhöht. FDP und CDU haben also auch in diesem Bereich die Trendwende erkennbar eingeleitet.

Ein weiterer Aspekt ist mir besonders wichtig, um hier noch einmal für Klarheit zu sorgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Vertrauen in den Rechtsstaat und dessen Organe ist die Grundlage für die Abschiebung von polizeilich als Gefährder eingestuften Personen. Der Rechtsstaat ist die Grundlage – und seine Organe auch. Auf dieser Grundlage schieben wir diejenigen, die polizeilich als Gefährder eingestuft worden sind, konsequent ab – konsequenter, als es andere Bundesländer tun, und viel konsequenter, als es die alte Regierung getan hat, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Manch einer aus der Opposition will daraus eine Vertrauenskrise in den Rechtsstaat herbeireden.

(Michael Hübner [SPD]: Eine Vertrauenskrise für die Ausländerbehörden!)

Auch das ist natürlich parteipolitisch motiviert, aber doch in der Sache völlig daneben. Das wissen wir alle. Deswegen muss man vorsichtig sein, welche Vorwürfe man sich hier an den Kopf knallt.

Wie ich bereits sagte, behalten wir unseren Kompass und ziehen ihn auch durch. Wir gehen davon aus, dass der Rechtsstaat auch im Hambacher Forst durchgesetzt wird. Ich sagte das eben schon. Es gehört aber zu dieser Thematik dazu. Man kann nicht den Rechtsstaat einmal so verargumentieren und im Hambacher Forst anders. Für mich gilt dieser Rechtsstaat in ganz Nordrhein-Westfalen und überall.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Viertes Thema: ökonomisch und ökologisch intaktes Land. Dazu gehört nicht nur der Bereich Energiewirtschaft – dazu habe ich schon etwas gesagt –, sondern auch der Bereich Mobilität. Wir investieren in diesem Haushalt weitere 28 Millionen Euro für Energieeffizienz und Elektromobilität. Auf diesem Weg muss Nordrhein-Westfalen vorankommen. Dazu gehören auch Busse mit alternativen Antrieben. Das sind Lösungen, die die Städte vom Dreck und von der Belastung entlasten.

Fahrverbote, liebe Kolleginnen und Kollegen, mögen ein politisch motiviertes Ziel sein. Sie sind aber niemals das Ziel dieser Koalition.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir erleben das übrigens gerade in Frankfurt. Was dort entschieden worden ist, ist ein Desaster. Dort gibt es übrigens eine grüne Energie- und Verkehrsministerin und ein Stadtoberhaupt von der SPD. Ausgerechnet dort kommt es zu Fahrverboten.

Dann lesen wir, dass in Hessen Gelder vom grünen Verkehrsministerium ausgerechnet an die Deutsche Umwelthilfe fließen. Ich frage mich: Gibt es da gemeinsame Ziele von Toyota und den Grünen? Ich weiß es nicht. Aber es hört sich so an.

(Zuruf von der FDP: Super! – Christian Dahm [SPD]: Nichts ist unmöglich! – Michael Hübner [SPD]: Das war letztes Jahr euer Thema!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir geben fast 30 Millionen Euro mehr für die Sanierung und den Neubau von Straßen und Radwegen aus. Wir haben die Gelder für die Vergabe von Ingenieurleistungen außerhalb von Straßen.NRW gegenüber der alten Regierung verdoppelt, nämlich von gut 40 Millionen Euro auf gut 80 Millionen Euro. Auch in diesem Bereich haben wir also für eine Trendwende gesorgt.

Diese NRW-Koalition hat einen klaren Kurs. Ich habe das gerade in vier Bereichen deutlich gemacht. Guten Argumenten, auch von der Opposition, stehen wir immer offen gegenüber. Wir sind auch lernfähig. Wer verschließt sich prinzipiell guten Argumenten? Aber die guten Argumente hätten dann auch in einer solchen Debatte geliefert werden müssen. Ich habe davon nur sehr wenige bis gar keine gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir haben ja noch die zweite Lesung. Da geht es dann ins Detail. Im Dezember dieses Jahres haben wir auch noch die dritte Lesung. Dann werden wir uns die Vorschläge der Opposition genau ansehen.

Der Landeshaushalt der NRW-Koalition von CDU und FDP ist auf jeden Fall generationengerecht, und er gestaltet auf jeden Fall die Zukunft. Ich schließe mit dem Satz, mit ich begonnen habe: Es ist ein Haushalt von Verantwortung, von Vernunft und von Vertrauen in die Menschen und in die Zukunft dieses Landes. – Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende, Herr Wagner, das Wort. Bitte schön.

Markus Wagner (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat:

„Die von der Landesregierung aufgezeigten Einsparungen im Haushalt 2018 von rund 131 Millionen Euro sind unzureichend.“

Unzureichend – das stellt der Landesrechnungshof in seinem Bericht zu Ihrer Haushaltsvorlage fest, und zwar völlig zu Recht. Gerade einmal 0,18 % spart die Landesregierung ein. Um das einmal in Zahlen zu verdeutlichen, die sich auch der normale Bürger noch vorstellen kann, nenne ich folgendes Beispiel: Das wäre so, als hätten Sie einen Jahresverdienst von 75.000 Euro und würden von diesen 75.000 Euro gerade einmal 130 Euro einsparen.

Herr Finanzminister, wenn das Ihr großer haushaltspolitischer Wurf ist, ist das lachhaft. Das muss ich Ihnen ganz klar sagen.

(Beifall von der AfD)

Ich zitiere erneut:

„Der Landesrechnungshof hält eine strengere Haushaltskonsolidierung für geboten. Sich dadurch ergebende finanzielle Spielräume sind zur Gegenfinanzierung notwendiger Investitionen in Sachanlagen einzusetzen.“

Eingeplante

„Überschüsse sind vorrangig zum Abbau der Verschuldung zu verwenden.“

„Bei allen Maßnahmen muss die Einhaltung der Schuldenbremse strikt sichergestellt sein.“

Die Präsidentin des Rechnungshofes, der ich im Namen meiner Fraktion an dieser Stelle für ihre engagierte Arbeit herzlich danke, ergänzt – ich zitiere weiter –:

Die in der Haushaltsrechnung ausgewiesene fortgeltende Kreditermächtigung für 2017 von rund 8 Milliarden Euro reduzierte das Ministerium der Finanzen um gerade einmal 29,5 Millionen Euro. Dem Petitum des Landesrechnungshofes, die fortgeltende Kreditermächtigung noch weiter zu reduzieren, wurde nicht gefolgt.

Herr Laschet, Herr Lienenkämper, wofür haben wir eigentlich den Landesrechnungshof? Haben wir ihn dafür, dass Sie seine Ratschläge und Feststellungen einfach übergehen? Das Übergehen von Experten scheint bei Ihnen eine Art Masche zu sein, ob vom Bund der Steuerzahler oder vom Landesrechnungshof – ganz wie vorher bei Rot-Grün. Mit der Arroganz der Macht lassen Sie sich keine Zeit. Die haben Sie schon im ersten Amtsjahr.

Bei dieser Arroganz und Ignoranz ist es auch kein Wunder, dass Schwarz, Rot, Grün und Gelb mittlerweile in trauter Altparteien-Eintracht 145 Milliarden Euro Landesschulden angehäuft haben – Schulden noch für unsere Kinder, Enkel und Urenkel.

(Beifall von der AfD)

Sie kommen wenigstens ohne Neuverschuldung aus. Aber woran liegt das? Befragen wir noch einmal den unabhängigen Sachverstand des Landesrechnungshofs. Ich zitiere:

Diese Entwicklung ist in erster Linie zurückzuführen auf günstige Rahmenbedingungen, einige Sondereffekte und Maßnahmen – und jetzt kommt es –, die zur Haushaltsbelastung für die Zukunft führen, also zur Belastung für unsere Kinder und Kindeskinder.

(Beifall von der AfD)

In diesem Zusammenhang sind unter anderem zu nennen: erhebliche Steuermehreinnahmen, deutlich gesunkene Zinsausgaben, geringere Zuführungen an den Pensionsfonds, Tausende unbesetzte Personalstellen, nicht vollständig verausgabte Investitionsmittel, Kreditermächtigungen für Risikofonds und Finanzierungen über Kredite der NRW.BANK, für die das Land langfristig Schuldendiensthilfen gewährt.

Ihre schwarze Null ist eine griechische Null.

(Beifall von der AfD)

Weil die etablierte Politik an der ökonomischen Fehlkonstruktion des Euros partout nichts ändern will, wird dem Volk der Sparer und Lebensversicherten der Zins auf sein sauer verdientes Geld genommen. Aber das stört Sie nicht; denn schließlich sinken auch die Zinsen auf Ihre Schulden. Nur deshalb können Sie hier mit einer schwarzen griechischen Null daherkommen. Aber tun Sie bitte nicht so, als sei dies die Folge von echter Landespolitik und von wirklichem Willen, mit dem Geld der arbeitenden Bevölkerung sorg- und sparsam umzugehen.

(Beifall von der AfD)

Diese Nullzinspolitik sorgt in fataler Weise auch dafür, dass die Kapitalanleger nun schon seit Jahren in den Wohnungsmarkt ausweichen – in der Hoffnung, wenigstens dort noch etwas Rendite zu erzielen. Der heiß umkämpfte Immobilienmarkt sorgt nun – das ist ja ganz logisch – für massive Preissteigerungen, die sich dann auch auf die Mieten niederschlagen.

Wissen Sie eigentlich, wie viele Mittelschichtsfamilien ihre Umzugspläne begraben, weil sie eine neue Wohnung samt neuem Mietvertrag nicht mehr bezahlen können? Diese Menschen sind keine Politiker, die über ihr Gehalt selber bestimmen, sondern müssen mit dem Einkommen auskommen, das ihnen die Politik überhaupt noch übrig lässt.

Aber das scheint Sie hier im Haus nicht zu interessieren. Nein, zusätzlich holen Sie auch noch unberechtigt Millionen Menschen in das Land und damit auf den Wohnungsmarkt und heizen so die Preisspirale immer weiter an, und das zulasten der Menschen. Diese Politik ist ignorant und unsozial.

(Beifall von der AfD)

Ignorant und unsozial ist es auch, den Haushalt auf Kosten der Beschäftigten in den Behörden zu sanieren. Unzählige Planstellen werden einfach nicht besetzt. Sie verbuchen das dann als Minderausgabe. Die Arbeit muss aber trotzdem geleistet werden, und zwar von den Mitarbeitern, die die Arbeit der Nichteingestellten miterledigen müssen, also den Mitarbeitern, denen gegenüber Sie eine Fürsorgepflicht haben – ich muss wohl besser sagen: hätten.

Ganz ehrlich: Ist es Ihnen eigentlich gar nicht peinlich, dass Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Bundesland am Tropf des Länderfinanzausgleichs hängt? Es muss doch das klar erklärte Ziel einer Regierung sein, sich nicht noch Geld von den Steuerzahlern anderer Bundesländer erbetteln zu müssen, sondern auf eigenen Beinen zu stehen.

Eine Landesregierung unter der Führung der AfD würde das jedenfalls sofort sicherstellen. Wir wollen ein NRW, das stolz auf sich sein kann, und wir wollen ein NRW, das sich selbst finanziert, meine Damen und Herren.

(Beifall von der AfD)

Wir wollen auch ein NRW, das sich in Sachen Kohle und Energiesicherheit nicht die Butter vom Brot nehmen lässt.

Herr Laschet, Ihr Parteifreund Pofalla hat nun durchgestochen, dass es angeblich einen Kohleausstieg im Jahr 2038 geben wird. Das tut er, bevor die Kohlekommission überhaupt angefangen hat, zu arbeiten.

Diese Kohlekommission gibt es übrigens nur, weil sich die Politik lieber hinter angeblich unabhängigen Kommissionen verschanzt, anstatt selbst und direkt Verantwortung zu übernehmen. Franz Josef Strauß brauchte keine Kommission, um den Strukturwandel in Bayern zu schaffen. Genau deshalb würden Männer wie er heute auch die AfD wählen.

(Beifall von der AfD)

Aber zurück zu der ominösen Kohlekommission: Wer ist da eigentlich Mitglied? – Politiker der alten Parteien. Nicht in dieser Kommission hingegen sitzen Vertreter der Tagebaubetreiber. Auch das ist ein wiederkehrender Stil der alten Parteien, dieser politischen Klasse: Sie reden lieber über die Betroffenen als mit ihnen.

(Beifall von der AfD)

Die AfD steht klar für bezahlbaren Strom und Energiesicherheit. Wir stehen daher auch zur Braunkohle als wichtigstem heimischem Energieträger. Ein eventueller Ausstieg darf nicht öko-ideologischen Maßstäben folgen, sondern muss ruhig, besonnen und strategisch geplant vonstattengehen – lieber ein paar Jahre länger, als schon wieder neue, unbezahlbare Verwerfungen zu produzieren: Die völlig vermurkste und milliardenteure Energiewende ist schon abschreckend genug. Wir von der AfD sind die Einzigen, die die ungerechte Energiewende ersatzlos streichen würden.

(Beifall von der AfD)

Ersatzlos streichen würde ich auch gerne Meldungen darüber, dass auf Polizisten uriniert wird, dass sie mit Fäkalien beworfen oder mit Stahlkugeln beschossen werden, so wie es die angeblichen Aktivisten tun, die linksradikalen Straftäter, die im Hambacher Forst in Baumhütten ein Grundstück besetzen, das ihnen nicht gehört. Machen Sie das mal als normaler Bürger. Dann werden Sie schon sehen, was Sie davon haben.

In diesem Haus ist eine Partei vertreten, die diese Aktivisten auch noch hofiert. – Frau Düker, wann distanzieren sich die Grünen endlich von diesen Gesetzesbrechern?

(Beifall von der AfD – Zuruf von der AfD: Nie!)

Natürlich haben wir Verständnis und Sympathie für Menschen, denen es um den Erhalt von Bäumen und Wäldern geht. Aber wo sind die eigentlich, wenn hektarweise Wald für Windräder gerodet wird? Da würde ich die auch mal gerne sehen.

(Beifall von der AfD)

Meine Damen und Herren, wir haben heute wieder viel parteipolitisches Klein-Klein zum Haushalt gehört: Die SPD ist dagegen, die CDU ist dafür und andersherum. Die Grünen sind auch dagegen, hoffen aber auf eine Beteiligung an der nächsten schwarz-gelb-grünen Regierung usw. usf. Beiden, Rot und Grün, fällt es sichtlich schwer, die Mitte-links-Politik der schwarz-gelben Landesregierung als noch nicht links genug zu kritisieren. Sie alle, ob CDU, SPD, Grüne oder FDP, tummeln sich im Bereich der linken Mitte bis weit nach links außen.

Das nehmen nicht nur die Bürger so wahr – die Umfragen beweisen es –, Sie selbst nennen sich alle zusammen die „progressiven Kräfte“, wie uns die Unionsabgeordnete Frau Wermer vor Kurzem an dieser Stelle offenbarte. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Das ist natürlich völlig legitim und ganz allein Ihre Sache. Ich will mir auch gar nicht Ihren Kopf darüber zerbrechen, dass nun fünf Parteien um die 30 % der Wähler links der Mitte konkurrieren. Aber wer in Nordrhein-Westfalen nicht links von der Mitte denkt, der findet nur noch eine einzige Partei, die das Feld der bürgerlichen Mitte und der demokratischen Rechte abdeckt: Das sind wir, das ist die AfD.

(Beifall von der AfD)

Wer die, zumindest verbal vertretenen, Positionen von Horst Seehofer oder Alexander Dobrindt außerhalb Bayerns schätzt, hat nur eine Wahl: Das ist die AfD.

(Beifall von der AfD)

Wäre ich, wie einige meiner Vorredner, in erster Linie Parteipolitiker, bliebe mir nur, lieber Herr Laschet, Ihnen zu danken. Auch im Namen der AfD könnte ich Ihnen Danke sagen. Denn wenn ich mir ansehe, warum so viele Bürger zu unseren Veranstaltungen kommen, und wenn ich mit den vielen Neumitgliedern der AfD spreche und sie frage: „Warum kommen Sie zu uns? Was motiviert Sie, zur AfD zu kommen?“, stelle ich fest, dass neben den positiven Gründen, wie dem Erhalt des Rechtsstaats, der Demokratie und unseres Landes, eben auch immer wieder Frau Merkel und Sie, Herr Laschet, die personifizierten Gründe dafür sind, warum sich die Menschen von der CDU, ja von der gesamten Einheit der selbst ernannten „progressiven Kräfte“ abwenden. Sie treiben uns die Menschen regelrecht zu.

(Beifall von der AfD)

Herr Laschet, es kann ja sein, dass Sie die Rede von Horst Seehofer, in der er die Migration als „Mutter aller politischen Probleme“ bezeichnet hat, an Saddam Hussein erinnert hat – wie Sie gesagt haben, um Ihrer Schwesterpartei CSU erneut in den Rücken zu fallen. Aber vielleicht hat der Bundesinnenminister, wie Stefan Aust vermutet, doch eigentlich von der „Mutti aller Probleme“ gesprochen – Ihrer Mutti Merkel, an die Sie sich gekettet haben und deren politisches Ende nun Gott sei Dank absehbar ist. Aber – und das ist nun fast schon etwas Richtiges im Falschen – Sie bleiben ihr treu bis in den politischen Tod. Nicht einmal Ihren eigenen NRW-Bundestags-abgeordneten Brinkhaus unterstützen Sie gegen den zwar abgehalfterten, aber Merkel-treuen Paladin Kauder in der Unionsbundestagsfraktion.

Das Konservative sei kein Markenkern der CDU, sagen Sie –

(Zuruf von der AfD: Hört, hört!)

ehrlich gesagt, zu Recht. Es ist tatsächlich kein Markenkern der Union mehr. Das haben Sie uns überlassen, und wir nehmen es natürlich gerne an. Im Gegensatz zu Ihnen sage ich ganz deutlich: Das Konservative gehört zum Markenkern der AfD.

(Beifall von der AfD)

Was Sie hingegen zum Markenkern von NRW machen wollen, ist der Islam. Der gehöre zu Deutschland und zu NRW, so fabulieren Sie ausgerechnet zur Eröffnung der DİTİB-Moschee in Aachen. Kein Wunder, dass die DİTİB Sie als Starredner zur Einweihung der Erdogan-treuen Moschee in Köln präsentiert. Jetzt wollen Sie angeblich doch nicht hingehen. Wir erwarten allerdings endlich eine klare und eindeutige Distanzierung der Landesregierung von Erdogan und DİTİB. Für die AfD-Fraktion ist eindeutig: Die DİTİB kann kein Partner für Nordrhein-Westfalen sein.

(Beifall von der AfD)

Für uns ist auch ganz klar, Herr Laschet, Nein, der Islam gehört nicht zu Deutschland.

(Beifall von der AfD)

Als einzige Kraft in diesem Landtag stellt sich die AfD gegen die zunehmende Islamisierung unserer Heimat. Wie die Mehrheit der Bürger wollen wir keine Burkas, keine Zwangsheiraten, keine Ehrenmorde und erst recht keine Scharia. Natürlich gehören assimilierte Menschen mit muslimischem Hintergrund zu uns, das ist keine Frage – nicht nur, weil viele von ihnen mit der AfD sympathisieren. Aber wenn Sie, Herr Laschet, und der Rest des Hauses so sicher sind, dass Sie die Menschen durch Ihr Multikulti-mit-der-Brechstange beglücken, wie wäre es dann mal mit einer Volksabstimmung darüber?

(Beifall von der AfD)

Wenn Sie das Wesen unseres Landes derart verändern wollen, sollte doch wohl der Bürger gefragt werden. Aber das ist Ihnen natürlich zu demokratisch. Das ist den demokratischen Fraktionen dieses Hauses zu demokratisch; denn sie wissen ganz genau, wie krachend ihre Niederlage wäre.

Aber eine Partei, die immer nur Angst vor dem Volk hat, bleibt auch keine Volkspartei; die SPD weiß ein Lied davon zu singen. Sie sollten über die Thematik einmal mit den türkisch- und arabischstämmigen Mädchen und Frauen reden, die sich unter teilweise unvorstellbaren Bedingungen aus dieser rückständigen Kultur befreien. Da erfahren Sie vermutlich mehr über das Wesen, das dieser Religion offenbar auch immanent ist, als bei Ihren Treffen mit den Chefs der Islamverbände.

Oder lesen Sie den neuen Bestseller von Thilo Sarrazin, ein Sozialdemokrat, den seine eigene Partei nun erneut auszuschließen gedenkt. Klar, wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd oder die Gedankenpolizei des SPD-Vorstandes. Dabei hätte die SPD mit Sarrazin wahrscheinlich nicht nur 16 oder 17 % in den Umfragen, und möglicherweise läge sie wenigstens in einigen Landstrichen auch mal wieder vor uns, aber Sie siechen augenblicklich lieber weiter in Richtung 5-%-Hürde. Sie werden immer weniger.

(Beifall von der AfD)

Wir sind mehr – das versuchen Sie sich jetzt schon selbst zu versichern. CDU, SPD, Grüne, FDP und linksextreme Antifa zusammen sind mehr als die AfD. Das jubeln Sie sich ernsthaft und etwas autosuggestiv zu. Das ist, ehrlich gesagt, schon belustigend: Sie, die alten, verbrauchten Parteien zusammen, hoffen, dass Sie immer noch etwas mehr sind als wir junge neue Partei alleine.

Herr Laschet, keine Angst, nominal sind Sie noch etwas mehr als wir. Und klar: Mehr sind Sie auf jeden Fall in den Redaktionsstuben der Medien, deren Auflagen ständig sinken. Mehr sind Sie in den Apparaten der Amtskirchen, deren Mitgliederzahlen ständig sinken. Aber fragen Sie die Bürger. Schon jetzt sind Sie weniger als wir, wenn es um die Haltung zu Fragen der Abschiebung, der Islamisierung, des Erhalts unserer Ordnung und unseres Landes geht. Ja, da ist Ihre Angst vor dem Machtverlust berechtigt, denn da sind wir jetzt schon mehr.

(Beifall von der AfD)

Die erste Rede zum eingebrachten Haushalt ist ja immer vor allem auch eine Generalabrechnung. Wir leben in Zeiten, in denen eine solche Abrechnung nötiger ist denn je, in Zeiten, in denen in der gesamten demokratisch verfassten Welt die Bürger gegen ihre alten Eliten aufstehen, ja sich von ihnen abwenden: in Italien, in Polen, in den USA, in Ungarn, in Österreich; die Liste ließe sich fortführen. Das ist eigentlich ein historisch und soziologisch ganz normaler Prozess, so wie beispielsweise die 68er die alten Eliten der Nachkriegszeit, also die, die unser Land wieder aufbauten, die uns unsere Verfassung gaben, ablösen wollten und es jetzt auch bis zum Erbrechen geschafft haben.

So schlägt nun aber das Pendel wieder zurück – in die Mitte. Nachdem Post-68 den grünen Virus gebar, der erst die SPD und nun selbst die CDU infiziert und entkernt hat, sehen die Menschen das Ergebnis mit Schrecken. Sie wollen keinen Verlust ihrer Identität, keinen Verlust ihrer Heimat und ihrer Sicherheit, und sie wollen keine verbohrte Kaste von Politikern, die nicht zu ihren offensichtlichen Fehlern steht und sie korrigiert. So etwas funktioniert nie, zumindest nicht lange.

(Beifall von der AfD)

Und was tun die abgewirtschafteten Pseudoeliten, wenn ihre Macht zu schwinden droht? – Sie schlagen um sich wie Ertrinkende. Sie suchen, alle noch verfügbaren lauteren und unlauteren Machtressourcen zum Einsatz zu bringen, um das Unvermeidliche aus ihrer Sicht abzuwenden, objektiv damit aber nur noch zu befördern. Um den bevorstehenden Machtverlust zu behindern, bringen sie die Redakteure der regierungsnahen Medien in Stellung. Sie erhöhen die Zuschüsse für Parteien und Fraktionen auf Kosten der Steuerzahler. Sie beleidigen, hetzen und spalten das Land. Sie vergehen sich an den Institutionen. Sie wollen den Verfassungsschutz, also den Inlandsgeheimdienst, gegen uns missbrauchen.

Und wer nicht mitmachen will, der soll, wie Herr Maaßen nach oben, entsorgt werden, übrigens eine Posse sondergleichen, die Schwarz und Rot in Berlin wieder abgeliefert haben.

(Beifall von der AfD)

Herr Söder, der bayerische Ministerpräsident, der demnächst seine absolute Mehrheit verlieren wird, faselt von Milizen, also bewaffneten Kräften, die die AfD hätte. Man kann eigentlich nur noch den Kopf schütteln, denn Sie, Herr Laschet, twittern ihm seine Zustimmung zu diesen dreisten Wahlkampflügen.

Der entgleiste Schulz-Zug imaginiert im Bundestag den Faschismus herbei. Die SPD‘lerin Michaela Engelmeier meint mit tränenerstickter Stimme zu wissen, dass die AfD gerade mit Fackeln durch das Brandenburger Tor marschiert.

(Heiterkeit von der AfD)

Meine Damen und Herren, ich glaube, ich muss mir so langsam eine Liste der verrücktesten Vorwürfe gegen die AfD machen. Was sich hier in diesem Land abspielt, spottet jeder Beschreibung.

(Beifall von der AfD)

Ihre Angst vor dem Machtverlust, Ihre Angst vor dem Verlust der Deutungshoheit scheint Sie langsam im Wortsinne verrückt zu machen. Schon jetzt hat weder die hiesige Landesregierung noch die Bundesregierung laut Umfragen eine Mehrheit im Volk hinter sich.

Und jetzt wollen Sie auch noch rechtswidrig den Inlandsgeheimdienst auf uns ansetzen. Das ist Ihr Offenbarungseid. Einmal abgesehen davon, dass wir dagegen natürlich klagen und gewinnen werden, haben Sie ja auch schon gegen die konservative Wochenzeitung „JUNGE FREIHEIT“ vor dem Verfassungsgericht verloren. Sie können sich diese Klatsche gerne noch einmal von uns abholen samt dem weiteren Zuwachs, der daraus für uns resultieren wird.

Dagegen, dass Sie sich, wie der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizäcker sagte, als Parteien den Staat zur Beute gemacht haben, gehen immer mehr Bürger in die Opposition. Wenn Sie jetzt aber meinen, dass Ihre Antwort darauf ist, sich nun auch noch staatliche Institutionen wie den Verfassungsschutz zur Beute zu machen, dann viel Spaß.

Ohnehin ist Ihr Verhältnis zum Staat erodiert. Ihr Staatsversagen, das Sie in der ersten Woche im September 2015 möglicherweise aus Naivität oder falsch verstandenem Gutmenschentun an den Tag gelegt haben, kann man jetzt, drei Jahre danach, nur als bewusstes und gewolltes Versagen bezeichnen. Sie versagen beim Grenzschutz, Sie versagen bei Abschiebungen, Sie versagen beim Schutz unserer Bevölkerung. Dahingegen versagen Sie nicht beim Hetzen gegen Regierungskritiker und Dissidenten.

(Beifall von der AfD)

Wir wollen keine andere Republik, sondern die der Väter und Mütter unseres Grundgesetzes, die Sie verraten. Wir wollen kein anderes Land. Wir wollen das Deutschland, das Sie abschaffen, erhalten. Sie verraten den antitotalitären Grundkonsens. Der Bundespräsident ruft gar zur Teilnahme an Veranstaltungen auf, auf denen Texte zum Besten gegeben werden, deren linksextreme Gewaltverherrlichung ich hier nicht einmal zitieren will. Sie verbiegen sogar manches Mal die Wahrheit, und das alles, um Ihre bürgerferne Politik fortzusetzen.

Wozu das führt, haben wir in den letzten Tagen in Chemnitz beobachten müssen. Zwei sogenannte Flüchtlinge stechen auf drei Einheimische – mit Migrationshintergrund übrigens – ein. Ein Mensch, Daniel H., kommt ums Leben, die beiden anderen werden schwer verletzt.

Der bis gestern tatverdächtige Yousif A. hätte bei ordentlichen Grenzkontrollen gar nicht im Land sein dürfen. Er hätte aber zumindest, da unberechtigt in unserem Land, ausgewiesen werden müssen, so der Staat sein eigenes Recht und Gesetz überhaupt noch ernst nähme. Er hätte, wo schon Grenzsicherungen und Abschiebungen unterblieben, im Gefängnis sitzen können; denn er war in seiner kurzen Zeit in Deutschland, wo er angeblich Schutz suchte, bereits mehrfach vorbestraft worden – zur Bewährung natürlich, das ist klar.

Wie in einem Brennglas zeigen sich hier die Probleme, die die Bürger zu Recht auf die Palme bringen: wieder ein Opfer, welches es nicht hätte geben müssen, welche es nicht hätte geben dürfen. Man kann sie kaum noch zählen, auch in NRW.

Die ganze Hilflosigkeit, Herr Reul, haben Sie in der „Bild“-Zeitung, die heute eine sogenannte Brandrede von Ihnen veröffentlicht hat, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.

(Beifall von der AfD)

Am nächsten Tag dann gehen die Bürger vor Ort auf die Straße. Man muss dazu wissen, dass das Chemnitzer Stadtfest schon im letzten Jahr aus Angst vor Gewalttaten vorzeitig abgebrochen wurde. Man muss dazu wissen, dass sich in Chemnitz manche Bürger zu bestimmten Zeiten nicht mehr an bestimmte Orte trauen – fast schon so wie in Nordrhein-Westfalen. Man muss dazu wissen, dass laut der eher linken Regionalzeitung „Freie Presse“ in Chemnitz immer häufiger Sexualdelikte zur Meldung gebracht werden.

In dieser Gemengelage gehen nun also Bürger auf die Straße. Darunter mischen sich Asoziale, Extremisten und gewaltbereite Fußballfans; das sollen etwa 50 von 900 Demonstranten gewesen sein. Daraus wird dann – man kann sich des Eindrucks nicht erwehren –, um von der Primärtat abzulenken, medial und regierungsamtlich eine sogenannte Hetzjagd, die es aber, wie der „FOCUS“, die „Freie Presse“„, der sächsische Generalstaatsanwalt und der Ministerpräsident Sachsens übereinstimmend sagen, gar nicht gab.

Damit wir uns richtig verstehen: Nazi-Idioten, Heil-Hitler-Schreihälse und tatsächliche Rassisten verurteile ich, verurteilen wir auf das Allerschärfste. Sie gehören bekämpft.

(Beifall von der AfD)

Sie gehören genauso bekämpft wie linksextreme Antifa und sogenannte Autonome, meine Damen und Herren.

(Beifall von der AfD)

Jede Form der Gewalt, jeder Ansatz zur vermeintlichen Selbstjustiz muss bekämpft, ermittelt und verurteilt werden. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, und da hat es zu bleiben.

(Zuruf von Minister Dr. Joachim Stamp)

Aber der Staat muss dieses Gewaltmonopol auch ausüben. Er muss es ausüben, er muss Recht und Gesetz durchsetzen. Er darf einen Freiraum für das verständnisvolle Empfinden von Bürgern, es könne schon richtig sein, selbst für Ordnung zu sorgen, nicht zulassen, indem er zum Beispiel den Täter gar nicht erst einreisen lässt, ihn aber zumindest abschiebt.

Meine Damen und Herren, es muss auch Schluss damit sein, dass diejenigen, die die Missstände benennen, härter angegangen werden als die Missstände selbst.

(Beifall von der AfD)

Missstände haben wir in NRW dank der schwarzen und roten Vorgängerregierungen nun wirklich mehr als genug. Wie oft fahre ich durch Funklöcher, in die nächsten Schlaglöcher oder stehe endlos im Stau? Glasfaserkabel haben nicht einmal 10 % der Haushalte und Unternehmen. Um nichts wird sich richtig gekümmert. Die Infrastruktur zerfällt. Dafür war nie genug Geld da.

Aber für ihre schamlose Selbstbedienung ist Geld da: sage und schreibe 89 % mehr für die Abgeordnetenmitarbeiter und noch einmal 25 % mehr für die Fraktionen. Der Bürger steht morgens auf, um zu arbeiten und die Kinder zu versorgen. Sie stehen als Räuber und Wegelagerer bereit, um seine Steuergelder für sich selbst einzusacken.

(Beifall von der AfD)

Kein Geld ist hingegen für die genuinen Aufgaben des Landes da. Menschen haben sich unter anderem deswegen Staaten gegeben, um die innere Sicherheit und die äußere Sicherheit zu delegieren. Sie zahlen Steuern und sind dem Staat treu, auch weil der die Grenzen schützt und Unbefugte draußen hält, so wie der Mieter eben auch seine Haustür und seine Wohnungstür bezahlt, damit er sicher leben kann.

Sie von SPD, Grünen, FDP, CDU und allen voran Armin Laschet haben diesen Vertrag, diese Übereinkunft mit dem Bürger aufgekündigt. Sie wollen weiterhin sein Geld, aber Sie wollen die Basisleistung eines Staates nicht mehr erbringen. Auch deswegen haben Sie zu Recht keine Mehrheit mehr.

(Beifall von der AfD)

Ein genauso gutes Beispiel für irrationale Kurzsichtigkeit und Ignoranz ist der falsch verstandene Digitalisierungswahn an den Schulen, dem auch die FDP verfallen ist. Wie sagen Sie immer noch so gerne auf „Denglisch“? – Digital first, Bedenken second. Da stehen einem schon die Haare zu Berge, wenn man das nur sieht. Das Bedenken, also das Reflektieren eines Sachverhaltes, macht aber den intelligenten Menschen aus, meine Damen und Herren von der FDP. So einfach ist das.

(Beifall von der AfD)

Internationale Studien belegen doch zur Genüge, dass digitale Medien keine nennenswerte Steigerung des Lernniveaus erbracht haben. Sie belegen ebenfalls, dass die Qualität des Unterrichts auch mit digitalen Medien am Ende des Tages nach wie vor und ausschließlich von der Lehrpersönlichkeit abhängt. Selbst eine Lobbystudie der Telekom zieht den Schluss – ich zitiere –:

„Die Sonderauswertung hat auch gezeigt, dass Staaten, die in den letzten Jahren verstärkt in die Ausstattung der Schulen investiert haben, in den vergangenen zehn Jahren keine nennenswerten Verbesserungen der Schülerleistungen in den Bereichen Lesekompetenz, Mathematik oder Naturwissenschaften erzielen konnten. Die verstärkte Nutzung digitaler Medien führt offensichtlich nicht per se zu besseren Schülerleistungen. Vielmehr kommt es auf die Lehrperson an.“

Der Direktor einer der teuersten Privatschulen Australiens empfiehlt traditionelle Unterrichtsmethoden statt Digitalisierungswahn; er ist ja auch Praktiker. Trotz der klaren wissenschaftlichen Erkenntnisse in lernpsychologischer Hinsicht ist die Ministerin nach wie vor davon überzeugt, Digitalisierung sei der Heilsbringer für unsere Schülerinnen und Schüler. Für den Digitalpakt wird ein Volumen von rund 5 Milliarden Euro auf fünf Jahre vorgesehen. Betroffen sind in etwa 40.000 Schulen bundesweit. Das sind 25.000 Euro pro Schule.

Fakt ist, dass der Digitalpakt lediglich 18 % der tatsächlichen Kosten abdeckt. Bei der Anschaffung von Tablets belaufen sich die Kosten pro Schule dann auch schnell mal auf 240.000 bis 350.000 Euro – lediglich für die Hardware, der weitere Schnickschnack ist noch gar nicht berechnet.

Der DigitalPakt deckt dann nach Berechnungen von Herrn Professor Lankau nur noch 7 % bis 10 % der Kosten ab. Und dafür wollen Sie ein weiteres Stück Erfolgsgeschichte unseres Landes aufgeben, nämlich den föderativen Charakter Deutschlands.

Meine Damen und Herren, als AfD-Fraktion bekennen wir uns klar zur föderativen Geschichte und Gegenwart unseres Landes. Ich sehe aber schon Zeiten kommen, in denen auch das Föderale und Subsidiäre dem Vorwurf des Rechtspopulismus anheimfällt.

(Beifall von der AfD)

Dann gibt es noch den sogenannten Integrationsminister Joachim Stamp. Er wollte, anders als es klassischerweise üblich ist, unbedingt das Thema „Abschiebung“ in seinem Haus haben – wie sich zeigte, ein fataler Fehler. Von über 70.000 Ausreisepflichtigen in Nordrhein-Westfalen werden nicht einmal 10 % abgeschoben. Nicht einmal 10 %, meine Damen und Herren, und Sie wundern sich über den Erfolg der AfD.

Auch die Lage bei den Gefährdern bekommen Sie, anders als mein Vorredner es darzustellen versucht hat, nicht in den Griff. Einmal abgesehen davon, dass die AfD schon lange ein Gesetz zur Gefährderingewahrsamnahme vorgelegt hat, den Sie natürlich abgelehnt haben, ist die Lage besorgniserregend.

Die Zahl der Islamisten steigt und steigt. Allein in NRW haben wir jetzt 272 Gefährder und 156 relevante Personen aus dem islamistischen Spektrum. Abgeschoben wurde ganze fünf – ganze fünf! Das ist also Ihre erfolgreiche Politik zur Abschiebung von Gefährdern? Meine Damen und Herren, das ist lächerlich. Man könnte darüber lachen, wenn es nicht so gefährlich und nicht so traurig wäre.

(Beifall von der AfD)

Ganze fünf sind es auch deshalb, weil viele nicht abschiebbar sind, nachdem Sie ihnen den deutschen Pass gaben, nachdem Sie unser Staatsangehörigkeitsrecht so sehr beschädigt haben und den deutschen Pass nicht mehr als Krönung einer erfolgreichen Integration und Assimilation verleihen, sondern einfach möglichst viele in Ihren Albtraum von einer ach so bunten Republik einbürgern wollen.

Meine Damen und Herren, dieser Haushaltsentwurf ist wahrlich kein großer Wurf. Er ist ambitionslos – weder wird gespart noch getilgt. Das ist nicht schön. Schlimmer aber ist, was Sie mit unserem Land anrichten: Sie spalten, Sie polarisieren, Sie grenzen aus, Sie hetzen.

(Beifall von der AfD – Lachen von Dr. Christos Georg Katzidis [CDU])

Aber uns bleibt die Maxime „Etiam si omnes, ego non“, frei übersetzt: Auch wenn alle mitmachen – ich nicht! Wir werden nicht weichen, und wir werden immer mehr. – Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Das war der Abgeordnete Wagner für die Fraktion der AfD. – Nun hat Herr Finanzminister Lienenkämper um das Wort gebeten, das er selbstverständlich auch erhält. Bitte schön, Herr Minister.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Den Ministerpräsidenten interessiert die Debatte gar nicht!)

Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße es ausdrücklich, dass die heutige Haushaltsdebatte zu einer Generaldebatte über die Politik in Nordrhein-Westfalen geworden ist. Das tut diesem Hohen Hause gut und gibt mir Veranlassung, zu zwei Themenkomplexen etwas zu sagen, zu denen ich in der Haushaltsrede nichts ausgeführt habe.

Erstens handelt es sich um das Thema „Klimaschutz“. Frau Kollegin Düker ist aus verständlichen Gründen gerade nicht hier, aber ihr Vorwurf war, RWE säße am Kabinetttisch der Koalition in Nordrhein-Westfalen – die Firma RWE.

Ich will ein paar Bemerkungen dazu machen, wie wir unsere Energiepolitik verstehen: Wir wollen Versorgungssicherheit für Nordrhein-Westfalen. Dabei haben wir die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens im Blick, übrigens auch den Standort Nordrhein-Westfalen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rheinischen Revier tätig sind, die ihre Lebensplanung zum Teil auf den Beschlüssen, die Rot und Grün zur Braunkohle getroffen haben, aufgebaut haben. Die setzen wir nun um.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich möchte eine Botschaft für all diejenigen aussprechen, die Zweifel daran hegen: Nordrhein-Westfalen hat gesetzlich festgelegte hohe Klimaschutzziele: 25 % CO2-Einsparungen bis 2020, 80 % CO2-Einsparungen bis 2050. Die kurze Botschaft an alle, die es hören wollen und verstehen, lautet: Wir werden diese Ziele erreichen und übererfüllen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Zweitens eine Bemerkung zu Ihrem Beitrag, lieber Herr Kollege Kutschaty: Sie haben unserem Kollegen Stamp vorgeworfen, er habe seine Behörde angewiesen, das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen zu belügen. Als Jurist und ehemaliger Justizminister wissen Sie ganz genau, dass das eine Tatsachenbehauptung war.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Entweder belegen Sie diese, oder Sie entschuldigen sich.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Finanzminister Lienenkämper. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Zimkeit das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

(Markus Wagner [AfD]: Uns bleibt auch nichts erspart!)

Stefan Zimkeit*) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme der Aufforderung des Kollegen Löttgen, noch etwas zu sagen, natürlich sehr gern nach. Das ist auch notwendig, um einigen finanzpolitischen Legendenbildungen vorzubeugen.

Herr Löttgen, Sie haben eine historische Betrachtung gemacht und sozusagen mich für die hohe Neuverschuldung mit in Haftung genommen. Ich bin 2010 in diesen Landtag gekommen. Was ich vorfand, war ein gerade abgearbeiteter Haushalt 2009, den die Kollegen Lienenkämper und Laschet aus dem Kabinett vorgelegt und den Sie mit beschlossen haben.

(Christof Rasche [FDP]: Finanzkrise! Weltfinanzkrise!)

Dieser Haushalt hat mit 6 Milliarden Euro Schulden abgeschlossen. Das war Ihr Erbe, das ich 2010 antreten durfte.

(Christof Rasche [FDP]: Unfassbar!)

Seitdem wurde diese Neuverschuldung Schritt für Schritt abgebaut, bis sie 2016 zu einem Überschuss geführt hat. Dann kamen Sie wieder an die Regierung und haben neue Schulden gemacht.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Die finanzpolitische Wahrheit ist doch, dass Sie nicht mit Geld umgehen können!

(Beifall von der SPD und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Hinzu kommt – das geben Sie doch selbst zu –: Wenn man in Ihrer eigenen mittelfristigen Finanzplanung Einmaleffekte herausrechnet, dann machen Sie 500 Millionen Euro neue Schulden machen. Schauen Sie sich die Finanzplanung mal an. Sie haben sie zwar spät vorgelegt, aber das wird Ihnen trotzdem nicht durchgehen. Das steht in der Finanzplanung, die Herr Lienenkämper vorgelegt hat. Das ist die finanzpolitische Wahrheit und nicht die Legende vom Schuldenabbau, die Sie hier stricken wollen.

(Beifall von der SPD)

Kommen wir dann noch auf den vorgetäuschten Schuldenabbau von 30 Millionen Euro zu sprechen. Ich war kürzlich in Kiel bei der Konferenz der finanzpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen.

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Als ich dort darüber berichtet habe, dass NRW plant, einen Überschuss von 30 Millionen Euro zu erzielen, gab es mehrere Zwischenrufe: „Du meinst 300 Millionen Euro?“

Die Kollegin aus dem Saarland sagte: Wir schaffen 80 Millionen Euro, da könnt ihr doch nicht ernsthaft über 30 Millionen Euro sprechen. – Ich habe dann erklärt, dass das die traurige Wahrheit in NRW ist: Eine schwarz-gelbe Regierung, die den Schuldenabbau immer zur Priorität erklärt hat, schafft nur 30 Millionen Euro – gerade mal ein Drittel des Saarlands. – Das gibt auch Auskunft über Ihre finanzpolitische Kompetenz, und das zeigt, dass Ihre Versprechen nichts gelten.

Herr Laschet hat versprochen, er wolle dieses Land in die Champions League führen. Finanzpolitisch reicht es noch nicht einmal für die Kreisklasse.

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP])

Bleiben wir bei der Legendenbildung. Herr Löttgen, Sie haben die Frage der WestLB angesprochen.

(Bodo Löttgen [CDU]: Ich habe doch „WestLB“ gar nicht gesagt! Da sieht man mal, wie Sie zuhören!)

Sie haben das als wirklich problematisches Verfahren dargestellt. Glauben Sie mir: Damit kenne ich mich ein bisschen besser aus als Sie, denn ich war in dem Untersuchungsausschuss. Aber Sie haben ja etwas Richtiges gesagt.

(Bodo Löttgen [CDU]: Nein, zur WestLB habe ich gar nichts gesagt!)

– Entschuldigung, das war Herr Lienenkämper.

(Bodo Löttgen [CDU]: Na, sehen Sie!)

Ihre abwechselnd falschen Behauptungen wechseln sich so schnell ab, dass es nicht immer auseinanderzuhalten ist. Dann war es ja noch schlimmer.

Der Finanzminister, der es wirklich besser wissen sollte, hat zu Recht gesagt: Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise wurde NRW nachgesagt, dass es noch kaputte Papiere kaufe. Wann war denn der Höhepunkt der Finanzkrise? Der ist jetzt zehn Jahre her. Wer hat denn da in diesem Land regiert? Herr Lienenkämper, als diese Entscheidungen getroffen wurden, haben Sie doch selbst am Kabinettstisch gesessen. Jetzt tun Sie so, als ob nur andere dafür die Verantwortung tragen würden. Das ist nicht redlich und zeigt, dass es bei Ihnen nicht funktioniert.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Rasche hat sich für die FDP mit Fragen der Sozialpolitik auseinandergesetzt – das macht mich immer ganz nervös. Er hat versucht, die Legende einer Sozialpolitik zu stricken, die von der FDP kommt.

(Christof Rasche [FDP]: Sie leben ja auch im letzten Jahrhundert!)

Bei der Wohnungsbaupolitik haben Sie das besonders ad absurdum geführt. Wenn ich Ihr Beispiel mit den Posten umdrehe, kann ich nur sagen: WestSpiel zeigt sehr deutlich, dass Sie privatisieren wollen, damit Ihre Gönner, wie Herr Gauselmann, sich bedienen können.

(Ralf Witzel [FDP]: So ein Blödsinn!)

Das wäre der Umkehrschluss Ihrer Behauptungen zu dem, was Sie uns in Köln vorgeworfen haben. Das ist ebenfalls unredlich.

Sozialpolitisch lässt sich lediglich festhalten, dass Sie es zum Höhepunkt Ihrer Sozialpolitik erklären, dass die Landesregierung den Wohlfahrtsverbänden zum Schein 2 Millionen Euro wegnimmt – wenn ich Sie richtig verstanden habe –, damit Sie das nachher mit einem Haushaltsantrag wieder korrigieren können. Wenn Sie das für Sozialpolitik halten, zeigt das ganz klar, dass Sie wirklich die Koalition der sozialen Kälte sind.

Fakt ist doch, dass Herr Lienenkämper und Herr Laschet mit der Gießkanne durchs Land reisen und Herr Laumann den Sparkommissar geben muss – das ist ein sozialpolitischer Skandal.

(Beifall von der SPD)

Herr Finanzminister, als Sie sagten, dass Sie Gas geben würden, haben Sie eine Analogie aus dem Themenbereich „Autofahren“ gewählt. Ich habe den Eindruck, dass Sie in einem alten Diesel sitzen, der vom Fahrverbot bedroht ist. Damit werden Sie nicht vorwärtskommen – und das zeichnet Ihre Finanzpolitik aus.

Sie betreiben eine Haushaltspolitik, die unsolide ist, weil sie Schuldenabbau vortäuscht. Sie ist unsozial, weil sie ausgerechnet im sozialen Bereich kürzt. Sie ist perspektivlos – und das ist schlecht für Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Kollege Zimkeit. – Nun hat sich Herr Rasche noch einmal zu Wort gemeldet; der Fraktionsvorsitzende der FDP hat das Wort. Bitte schön.

Christof Rasche (FDP): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf diesen Redehöhepunkt möchte ich kurz reagieren.

Es war jetzt bereits mehrfach die Rede von „Legendenbildung“ bei Kabinett, Regierung und Koalition.

(Lachen von Daniel Sieveke [CDU] und Bodo Löttgen [CDU])

Was verbindet man denn mit dem Begriff „Legendenbildung“? – Damit suggeriert man den Zuhörern, es ginge um Unwahrheiten oder Halbwahrheiten.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Richtig, recht haben Sie!)

Außerdem suggeriert man, dass derjenige, der das behauptet – in diesem Fall Herr Zimkeit –, vor umfassender Wahrheit geradezu strahlen würde.

Im Jahr 2008 und 2009 musste Peer Steinbrück als Bundesfinanzminister aufgrund der Weltwirtschafts- bzw. Weltfinanzkrise genau die gleiche Politik betreiben wie wir hier. Wir mussten die Finanzplanung völlig neu aufbauen, mussten in ganz Deutschland Konjunkturpakete mit Steuergeldern per Kredit von Bund und Ländern schnüren. All das hat zu der Kreditaufnahme geführt – und das, nachdem wir Mitte 2008, nachweislich im Finanzausschuss dargestellt, vor einem ausgeglichenen Haushalt standen.

Ausgerechnet Herr Zimkeit, der uns Legendenbildung vorwirft, vergisst, diesen ganzen Sachverhalt zu schildern. Er verbreitet Unwahrheiten gegenüber den Wählerinnen und Wählern, den Bürgerinnen und Bürgern.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Das waren keine Wahrheiten – das war Legendenbildung pur. Das hatte mit Wahrheit nichts zu tun, das war völlig unseriös. So bekommt man die neue SPD nicht auf die Beine, Herr Kollege!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Rasche. – Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Teil der Aussprache nicht vor; daher schließe ich diese.

Ich rufe nun die Einbringung des Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2019 auf. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte schön.

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Vielen Dank Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!

Immer mit dem Haushaltsentwurf für das Folgejahr wird auch der Entwurf der Gemeindefinanzierung vorgelegt. Insofern legen wir Ihnen einen Entwurf vor, der mit rund 12,1 Milliarden Euro für das Jahr 2019 eine Rekordzuweisung an die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen beinhaltet.

Damit profitieren die Städte und Gemeinden im Wesentlichen und im Besonderen von der wirklich sehr guten und stabilen wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik und in Nordrhein-Westfalen.

Vor diesem Hintergrund haben wir mehrere Veränderungen vorgenommen, die ich Ihnen kurz erläutern möchte.

Noch von der Vorgängerregierung vor dem Hintergrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs in Auftrag gegeben liegt uns das sogenannte sofia-Gutachten vor, dessen Autoren vorschlagen, an vielen Stellen Veränderungen in der Gemeindefinanzierung für die 396 Städte und Gemeinden vorzunehmen; unter anderem bezüglich der Frage, wie dieses Modell überhaupt berechnet wird.

Deswegen haben wir mit der Gemeindefinanzierung 2019 einen Berechnungsmodellwechsel vorgenommen, weg von der bisherigen Pooled-OLS-Methode hin zu einer robusten Regression. Das betone ich ausdrücklich, auch wenn es sehr technisch ist.

Damit sind die beiden Berechnungen 2018 und 2019 schon inhaltlich nicht miteinander vergleichbar; abgesehen von den weiteren Veränderungen, die wir vorgenommen haben.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Warum debattieren wir denn überhaupt, wenn wir darüber nicht entscheiden können?)

Die endgültige Verteilmasse der Gemeindefinanzierung 2019 wird erst feststehen, wenn der Steuerverbundzeitraum, der am 30. September 2018 endet, abgerechnet ist. Dann wird es eine neue Modellrechnung geben, die wir dann auch den Städten und Gemeinden zur Verfügung stellen. Diese rund 12,1 Milliarden Euro sind zum heutigen Zeitpunkt also noch ein vorläufiger Wert.

Wir haben, wie bereits im Jahr 2018 begonnen, im Jahr 2019 Folgendes weiter vorgetragen: Wir haben im vergangenen Jahr den Kommunalsoli für sogenannte abundante Kommunen abgeschafft. Das sind Kommunen, die von Ihnen als vermeintlich reich deklariert werden. Häufig müssen diese Kommunen die Zahlungen an das Land aber selbst kreditfinanzieren. Das finden wir ungerecht.

Deswegen haben wir den Kommunalsoli in Höhe von 90 Millionen Euro im vergangenen Jahr bereits abgeschafft und tragen das auch in diesem Jahr für 2019 vor. Das heißt: 180 Million Euro verbleiben in den Kommunen. Sie werden von der Landesregierung in den kommunalen Haushalten belassen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir haben darüber hinaus den sogenannten Vorwegabzug für den Stärkungspakt weiter abgeschmolzen; das sehen wir für das kommende Jahr vor.

Im vergangenen Jahr haben wir bereits 31 Millionen Euro herausgenommen, für 2019 weitere 30 Millionen, und für das Jahr 2020 wird es eine weitere Senkung geben. Damit bleiben wir verlässlich in der Frage der Beteiligung der Städte und Gemeinden und geben die Perspektive, dass es zukünftig eben wesentlich weniger sein wird, was zum Stärkungspakt beizutragen ist. Auch das ist eine klare Aussage dieser Landesregierung.

Wir haben des Weiteren die Finanzausgleichsmasse wie bereits im Jahr 2018 auch für das Jahr 2019 im Vorgriff um 217 Millionen Euro erhöht und damit eine Beteiligung des Landes an einer Bundesentlastung zu 100 % an die Kommunen weitergegeben. Das sehen wir vor und stärken damit die verteilbare Masse.

Wir haben des Weiteren im vergangenen Jahr bereits aus unserem bürgerlich-liberalen Ansatz heraus gesagt: Die Städte und Gemeinden wissen am besten, wo sie wie investieren wollen.

Sie wissen, dass in der Gemeindefinanzierung auch immer die Investitionspauschalen gerechnet werden. Die Mittel, die den Städten und Gemeinden im Jahr 2019 für Investitionen in den Schul- und Bildungsbereich zur Verfügung gestellt werden, sollen um 50 Millionen Euro auf knapp 660 Millionen Euro steigen, die wir den Städten und Gemeinden konkret für Schule und Bildung zur Verfügung stellen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Aber nicht zusätzlich!)

Diese Investitionspauschalen – deswegen haben wir sie für gegenseitig deckungsfähig erklärt – sollen am Ende des Tages in der Verfügung der Stadträte und der Kreistage stehen, weil sie vor Ort am besten wissen, wo sie das Geld brauchen. Wir wollen das nicht aus Düsseldorf fix vorschreiben, sondern dies der Subsidiarität folgend, der kommunalen Selbstverwaltung folgend in die Hände der Stadträte legen. Das haben wir im vergangenen Jahr vorgetragen und behalten das auch für die Gemeindefinanzierung 2019 bei.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir haben des Weiteren formuliert, dass – es ist das erste Mal, dass eine Landesregierung das anerkennt – jede Gemeinde, egal wie groß sie ist, einen Aufwand zu tragen hat für die Erhaltung ihrer eigenen Infrastruktur. Wir haben vor diesem Hintergrund in dem Ihnen vorliegenden Entwurf für eine neue Gemeindefinanzierung 2019 eine neue Aufwands- und Unterhaltungspauschale vorgesehen, mit der wir 120 Millionen Euro anders verteilen, nämlich nach Fläche und Einwohnerzahl 50 zu 50, weil wir eben anerkennen: Jede Gemeinde, egal wie groß sie ist und wie viele Einwohner sie hat, hat entsprechende Aufwendungen zu tragen.

Das ist der Vorschlag, den wir Ihnen neu unterbreiten: eine Pauschale einzuführen, die – auch hier der kommunalen Selbstverwaltung folgend – wahlweise eingesetzt werden kann, entweder für investive Maßnahmen oder auch für konsumtive Maßnahmen im Rahmen der Ergebnisplanung in einem Haushalt. Das bedeutet also größtmögliche kommunale Selbstverwaltung zumindest für diese 120 Millionen Euro, die wir Ihnen vorlegen.

Wir haben, meine Damen und Herren, die Ergebnisse dieser Veränderungen in der Gemeindefinanzierung 2019 im Vergleich zur Gemeindefinanzierung 2018 im Juli dieses Jahres in einer Arbeitskreisrechnung veröffentlicht. Dort finden Sie auch einen Vergleich mit den Massen, die im laufenden Jahr den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden, sodass Sie dort sehen können: Wer bekommt weniger? Wer bekommt mehr?

Die Grundsystematik in der Gemeindefinanzierung des Landes bleibt gleich. Dafür möchte ich hier noch einmal werben, weil sie eigentlich unabhängig von der Frage ist, wie Wählerinnen und Wähler Landesregierungen zusammensetzen. Deshalb sehr vereinfacht: Je mehr eigene Steuerkraft eine Stadt, eine Gemeinde hat, umso weniger Schlüsselzuweisungen bekommt sie tendenziell.

Wir haben in der Fläche eine breite Zunahme von Steuerkraft in den Städten und Gemeinden. Auch das haben wir im Sommer veröffentlicht. Deswegen bitte ich für die weiteren Beratungsprozesse sehr dezidiert darum, diesen grundlegenden Mechanismus, also die eigene Steuerkraft auf der einen Seite, die Finanzkraft, und auf der anderen Seite den Verteilmechanismus, in der Gemeindefinanzierung insgesamt in den Blick zu nehmen und nicht isoliert einzelne Fallbeispiele zu betrachten.

Wir legen Ihnen mit diesem Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 eine solide Finanzbasis vor. Wir werden im Laufe dieser Woche noch über Änderungen im kommunalen Haushaltsplanungsrecht mit Ihnen diskutieren. Das ist der zweite Baustein, den wir in den Blick nehmen zur Stärkung der kommunalen Haushaltslage und der kommunalen Selbstverwaltung. Wir werden – das habe ich Ihnen gegenüber hier immer formuliert – uns auch absehbar mit der Frage der Zinsänderungsrisiken hier im Landtag Nordrhein-Westfalen beschäftigen.

Das sind die drei Bausteine, die für uns in dieser Legislaturperiode wesentlich sind: Gemeindefinanzierung haben Sie vorliegen. Kommunales Haushaltsplanungsrecht hören wir in dieser Woche. Der dritte Baustein wird Sie dann auch erreichen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Kämmerling.

Stefan Kämmerling (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gemeindefinanzierungsgesetz sucht mit Bezug auf die Auswirkungen auf kommunale Möglichkeiten vor Ort seinesgleichen. Solange man nicht an den Verbundsatz herangeht, ist die Masse, die an die Kommunen ausgeschüttet wird, von der Steuereinnahmeentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland abhängig. So weit, so einfach.

Die Kunst besteht jetzt darin, die zur Verfügung stehende Masse gerecht zu verteilen. Jede einzelne, ja, jede kleinste Entscheidung hat sofort Auswirkungen, bei der einen Kommune positive, bei der anderen Kommune negative. Mit dieser Herausforderung, meine Damen und Herren, ist jede politische Mehrheit konfrontiert, die eines der vielen kleinen Schräubchen und Drehräder im Maschinenraum des GFG bewegt.

Unzweifelhaft richtig ist, dass eine politische Mehrheit das Recht hat, an eben diesen Schräubchen und Rädern zu drehen. Das System GFG ist nach meiner persönlichen Auffassung auch ein gutes System. Es ist so lange gut, wie man nicht der Versuchung erliegt, statt an Schräubchen und Drehrädern gleich völlig am Rad zu drehen. Genau das passiert hier, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

12,067 Milliarden Euro stark ist das GFG 2019, und Sie, Frau Ministerin Scharrenbach, drehen jetzt mal so richtig kräftig am Steuerrad. Sie ziehen da 120 Millionen Euro zur Finanzierung Ihrer persönlichen Erfindung heraus. Die Versuchung war ganz offensichtlich zu groß, nicht den Weg der Feinjustage zu gehen, nein, Frau Ministerin, Sie wollten vielmehr den ganz großen Wurf. Fachleute aus dem ganzen Land haben das mehr als kritisiert.

Große Würfe gab es in der Vergangenheit der Gemeindefinanzierung immer mal wieder. Ihnen ging aber jeweils eine finanzwissenschaftliche Betrachtung voraus, die dann anschließend auch diskutiert wurde. Sie aber, Frau Scharrenbach, glauben, es selber besser zu wissen. Sie brauchen keinen Anlass, Sie brauchen keine wissenschaftliche Betrachtung, und Sie müssen auch nicht die Experten vor Ort fragen.

Die kommunalen Spitzenverbände beispielsweise haben von der Sache über die Medien erfahren. Das zeigt doch, welches Verständnis diese Landesregierung in Wahrheit vom Miteinander mit den Kommunen hat: Die einen entscheiden, und die anderen dürfen das dann zur Kenntnis nehmen.

(Beifall von der SPD)

Sie nehmen jetzt jedenfalls einfach 10 % Masse aus dem GFG und entziehen sie der Idee der Solidarität und der Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit. Denn Sie verteilen die 120 Millionen Euro nach Köpfen und Quadratmetern und nicht nach Finanzkraft. Damit drehen Sie ganz gewaltig am Steuerrad.

Das hat Ihnen das in den vergangenen Tagen und gerade auch von Ihnen noch einmal zitierte sofia-Gutachten nicht – ich wiederhole: nicht – empfohlen. Das hat auch seinen Grund. Die Einführung einer neuen finanzkraftunabhängigen Pauschale mindert automatisch den Teil des Gemeindefinanzierungsgesetzes, der über die Schlüsselzuweisungen verteilt wird. Deshalb, Frau Ministerin, ist Ihre Entscheidung erstens finanzwissenschaftlich nicht begründet, und sie ist zweitens zutiefst unsolidarisch.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Das zieht sich wie ein roter Faden durch das GFG. Das will ich auch gerne belegen:

Die Finanzausgleichsmasse steigt insgesamt um 3,12 %. Die finanzkraftunabhängigen Zuweisungen steigen aber sogar um 8,8 %. Wie ist das möglich? – Ganz einfach, nämlich unter anderem dadurch, dass Sie gleichzeitig die finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen um nur 2,12 % steigen lassen. In klaren deutschen Hauptsätzen heißt das: Frau Scharrenbach nimmt den Kommunen mit kleiner Finanzkraft. Frau Scharrenbach gibt den Kommunen mit größerer Finanzkraft.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Richtig!)

Auf schwarz-gelber Seite herrscht zu dem Thema offenkundig an einigen Stellen auch Verwirrung. In der Sitzung des Kommunalausschusses am vergangenen Freitag hat der von mir sehr geschätzte Kollege Hoppe-Biermeyer gesagt: Kommunalscharfe Listen zu den Auswirkungen der Änderungen im GFG 2019 brauchte man gar nicht. Insbesondere brauchte man keine Gewinner- und Verliererliste, da es insgesamt mehr Geld gebe und alle Kommunen Gewinner seien.

(Christian Dahm [SPD]: Hört, hört!)

Das muss man sich mal vorstellen. Ich fürchte, der Kollege meint das auch tatsächlich ernst.

Gucken wir uns das mal weiter im Detail an! Abundante Kommunen haben Sie schon mit dem GFG 2018 von der Mitfinanzierung des Stärkungspaktes ausgenommen. Dass Sie die Abundanzumlage politisch für falsch hielten, gestehe ich Ihnen zu. Die Meinung dürfen Sie haben. So, wie Sie das aber jetzt über den Vorwegabzug machen, der zwar abschmilzt, zahlen die Kommunen, die auf Schlüsselzuweisungen angewiesen sind, die Zeche.

(Beifall von der SPD – Christian Dahm [SPD]: So ist das! Eigentlich kein Grund zum Klatschen, aber es stimmt!)

Wie schon 2018, so greifen Sie auch 2019 bei der Integrationspauschale wieder doppelt in die Taschen der Kommunen. Bei der Ermittlung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse bringen Sie nämlich die Bundesmittel für die Integrationspauschale in Abzug.

Auf Deutsch heißt das, Sie geben nicht nur die Bundesmittel nicht zu 100 % an die Kommunen weiter, sondern bei der Berechnung dessen, was den Gemeinden aus dem GFG zusteht, tun Sie auch noch so, als würden Sie die Mittel sehr wohl weitergeben. Unter dem Strich sind das nicht mehr als Bilanztricks, die aber die Kommunen zusätzliche 25 Millionen Euro kosten.

Abgesehen von den Tricks brechen Sie auch noch Ihr Wort. Sie haben versprochen, 100 % der Bundesmittel an die Kommunen durchzuleiten. 100 % sind 434 Millionen Euro. Sie aber leiten 100 Millionen weiter. In der Konsequenz bedeutet das: Sie halten nicht Wort. Sie sind eine Ankündigungs-, aber keine Umsetzungsregierung, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Nun will ich noch kurz die von Ihnen gegriffenen – das ist der wichtige Punkt – stärkeren Abschläge bei den fiktiven Hebesätzen ansprechen. Den Abschlag bei der Grundsteuer erhöhen Sie von 5 auf 10 %, den bei der Gewerbesteuer von 5 auf 6 %. Auch das hat den Effekt, den Sie scheinbar zur Richtschnur Ihrer Kommunalpolitik machen wollen. Dadurch nehmen Sie eine Umverteilung vor von eher finanzschwächeren hin zu eher finanzstärkeren Kommunen.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: So ist das!)

Zum Thema „Soziallastenansatz“ im Gemeindefinanzierungsgesetz möchte ich Ihnen empfehlen, sich daran zu erinnern, wie bei der damaligen Anhebung des Soziallastenansatzes verfahren wurde. Da nahm man Haushaltsausgabereste und verwandte diese für eine Abmilderungshilfe, von der die negativ betroffenen Kommunen profitierten. Es ist dieser Landesregierung aus meiner Sicht zu empfehlen, gleiches Recht für alle gelten zu lassen und auch jetzt wieder eine Abmilderungshilfe anzuwenden.

Zum Schluss: Vieles ändert sich nach einem Machtwechsel, anderes bleibt. In der Regel gilt insbesondere Letzteres für ein Mindestmaß an Respekt gegenüber dem Parlament, aber auch gegenüber den Kommunen in unserem Land.

Frau Ministerin, ich will Sie heute noch einmal ausdrücklich auffordern – ich habe das bereits am vergangenen Freitag im Ausschuss getan –: Stellen Sie bitte die von uns beantragte kommunenscharfe Liste zur Verfügung, die wir zur Beurteilung der von Ihnen vorgenommenen massiven strukturellen Eingriffe benötigen und mit der wir konjunkturelle und steuerkraftbedingte Effekte auf das Gesamtergebnis auch wirklich beurteilen können.

Wir wollen unseren Job als Opposition machen; Sie sollten uns daran nicht aktiv hindern. Es gibt keinen sachlichen Grund, die Zahlen nicht offenzulegen. Ob wir als Opposition in der Lage sind, Ihr Tun zu kontrollieren und zu bewerten, darf weder vom Wohlwollen der Landesregierung noch vom Wohlwollen einer parlamentarischen Mehrheit abhängen. Frau Ministerin, geben Sie den Kommunen und uns diese kommunenscharfen Zahlen, und lassen Sie uns unsere Arbeit tun! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Kämmerling. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Hoppe-Biermeyer.

Bernhard Hoppe-Biermeyer (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf zwei Punkte, Herr Kämmerling, muss ich am Anfang einmal eingehen. Zum einen: Dieser Landesregierung vorzuwerfen, sie würde zu wenig mit der kommunalen Familie sprechen, ist absurd.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Selbst von SPD-Bürgermeistern wird mir genau das Gegenteil zurückgespiegelt. Das ist einfach absurd, das bedarf auch keines weiteren Kommentars.

Zum Zweiten haben Sie sehr ausführlich die neue Pauschale beschrieben,

(Michael Hübner [SPD]: Wer denn?)

aber da liegt bei Ihnen, glaube ich, ein Rechenfehler vor. Das sind nicht zehn Prozent. 120 Millionen von 12 Milliarden sind ein Prozent. Wir sprechen über ein Prozent, also so groß ist der Einfluss dann doch nicht.

(Zurufe von Christian Dahm [SPD], Michael Hübner [SPD] und Stefan Kämmerling [SPD])

– Sie haben eben „zehn Prozent“ gesagt.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Richtig!)

– 120 Millionen von 12 Milliarden?

(Stefan Kämmerling [SPD]: Nein, nein, Sie haben recht! – Michael Hübner [SPD]: Ist das die einzige Kritik, die Sie haben?)

– Nun, es ist einfach falsch. Dadurch hat es natürlich nicht so viel Gewicht.

(Zuruf von Stefan Kämmerling [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD)

Was ist Heimat? Heimat bedeutet für jeden etwas anderes. Für die einen ist es ein Ort, für die anderen ist es ein Gefühl. Gemünzt auf GFG und NRW bedeutet Heimat für mich Fairness. Fairness heißt, Stadt und Land nicht gegeneinander auszuspielen. Fairness heißt natürlich auch, niemanden zu vernachlässigen.

(Michael Hübner [SPD]: Dann machen Sie das doch nicht!)

– Machen wir auch nicht. – Fairness heißt für uns ganz konkret, die Finanzausgleichsmasse wirklich gerecht zu verteilen. Für den kommunalen Finanzausgleich stehen im nächsten Jahr rund 12 Milliarden Euro zur Verfügung. 12,067 Milliarden Euro – gegenüber dem Rekord-GFG von 2018 bedeutet das noch einmal ein Plus von 365 Millionen Euro.

(Michael Hübner [SPD]: Das ist doch keine Leistung von Ihnen! Da haben Sie doch nichts mit zu tun!)

Die wichtigste Nachricht vorweg: Es gibt bei einer Gesamtbetrachtung – und dazu stehe ich – nur Gewinner. 331 der 396 Städte und Gemeinden haben in dem Referenzzeitraum für das GFG 2019 Steuerkraftgewinne erreicht. 260 der 396 Städte und Gemeinden können zugleich mit einem Mehr an allgemeinen Deckungsmitteln aus dem Finanzausgleich rechnen.

Schaue ich also isoliert nur auf die Steuerkraft oder nur auf das GFG, steht hier und da zwar gelegentlich ein Minus, wenn ich aber kommunalscharf die Summe aus den allgemeinen Deckungsmitteln und der eigenen Steuerkraft bilde, habe ich bei den bisher nicht abundanten Gemeinden unter dem Strich nur Gewinner.

(Lachen von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Zurufe von Stefan Kämmerling [SPD] und Michael Hübner [SPD])

Wie haben wir das gemacht? Wir haben das GFG 2019 weiterentwickelt.

(Michael Hübner [SPD]: Das meinen Sie jetzt doch nicht ernst?)

– Natürlich.

(Michael Hübner [SPD]: Ach so!)

Und warum machen wir das? Weil wir uns der Bedeutung der Kommunen bewusst sind. Die Bemühungen der Landesregierung und auch der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP zielen darauf ab, Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände zu stärken und zu fördern. Sie sind alle nur dann handlungsfähig, wenn sie vom Land dazu auch finanziell in die Lage versetzt werden.

Blicken wir einmal kurz auf das GFG 2018 zurück. Direkt nach dem Regierungswechsel blieb das GFG in den Grundzügen unverändert. Aber die Richtung, in die es gehen soll, haben wir vor einem Jahr schon vorgezeichnet. Wie versprochen, strichen wir den Kommunal-Soli. Seit der Einführung war der Kommunal-Soli eine stete Zerreißprobe für die kommunale Familie. Kommunen, die weniger finanzschwach waren als andere, wurden unnötig geschwächt.

Dieser Betrag von knapp 91 Millionen Euro verblieb so schon 2018 in den Kommunen. Was von Rot-Grün als gerechte Verteilung gedacht war, war tatsächlich genau das Gegenteil. Es war ein ungerechter Eingriff in die kommunale Selbstbestimmung; solide Finanzpolitik wurde bestraft. Die 91 Millionen Euro bleiben auch 2019 in den Kommunen.

(Michael Hübner [SPD]: Das verfassungsrechtliche Urteil dazu haben Sie auch nicht zur Kenntnis genommen?)

Auch mit einem zweiten Ärgernis räumen wir auf.

(Zurufe von der SPD)

Vor einem Jahr machten wir den Einstieg in den Abbau des Vorwegabzugs. Bis dahin lag der Vorwegabzug von der Finanzausgleichmasse im GFG bei 185 Millionen Euro. Dieser Betrag wird von uns schrittweise verringert, schon in diesem Jahr um 31 Millionen Euro auf 154 Millionen Euro, im nächsten Jahr um 61 Millionen Euro auf 124 Millionen Euro.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wer bezahlt das denn jetzt?)

Von diesem Geld profitieren die Kommunen direkt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Dass das GFG auf den Prüfstand musste, hatte der Verfassungsgerichtshof in Münster bereits 2016 unserer Vorgängerregierung – also Ihnen – mit auf den Weg gegeben.

(Zuruf von Stefan Kämmerling [SPD])

Noch von Rot-Grün in Auftrag gegeben, liegt das sogenannte sofia-Gutachten seit August 2017 vor und fließt jetzt erstmals in das GFG ein. Über die Auswirkungen dieses Gutachtens wurde viel spekuliert. Wir haben es stattdessen vorgezogen, darüber mit der kommunalen Familie ausführlich zu sprechen, auch um unbegründete Ängste zu nehmen. Ergebnis der Gespräche ist ein GFG 2019, in das Empfehlungen des sofia-Gutachtens stufenweise aufgenommen wurden.

Durch den Wechsel der Regressionsmethode hin zur sogenannten robusten Regression verändert sich zwar die Gewichtung der Nebenansätze; diese werden aber im ersten Schritt mit einem Abschlag von 50 % versehen. So nimmt zum Beispiel der Soziallastenansatz von 17,63 im GFG 2018 auf 16,8 im GFG 2019 ab. Ohne den Abschlag hätte sich der Soziallastenansatz gleich um den doppelten Wert verringert.

Den Kommunen gibt die stufenweise Umsetzung die Chance, sich auf die Veränderungen einzustellen. Durch die Umstellung auf die robuste Regression nimmt die sogenannte Einwohnerveredelung, also die Spreizung der Hauptansatzstaffel, zugunsten größerer Städte zu. Umgekehrt profitieren die kleinen Städte eher vom Absenken des Soziallastenansatzes.

Neu im Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 ist die Aufwands- und Unterhaltungspauschale in Höhe von 120 Millionen Euro. Die Verteilung erfolgt jeweils hälftig nach Einwohnern und nach Fläche.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Haben Sie die auch mit den Kommunen besprochen?)

Mit dieser Pauschale reagiert die Landesregierung auf die gestiegenen Unterhaltungsaufwendungen, die die nordrhein-westfälischen Kommunen zu tragen haben. Diese Pauschale wird als allgemeines Deckungsmittel zugewiesen. Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, wo und wie sie dieses Geld einsetzen. Diese NRW-Koalition vertraut den Kommunen, denn die wissen am besten, wo das Geld sinnvoll eingesetzt werden kann.

(Beifall von der CDU und Henning Höne [FDP])

Im Übrigen ist die finanzkraftunabhängige Pauschale nicht umlagewirksam. Auch bei den anderen Pauschalen setzen wir den Weg der Stärkung der kommunalen Investitionskraft konsequent fort. Positiv angenommen wurde in den Städten und Gemeinden im letzten Jahr übrigens auch, dass die Sportpauschale und die Schul- und Bildungspauschale in Zukunft gegenseitig deckungsfähig, also austauschbar sein werden. Das bleibt natürlich so. Beide Pauschalen werden erhöht, die Schul-und Bildungspauschale um 50 Millionen Euro auf fast 660 Millionen Euro, die Sportpauschale von 53,3 auf 55 Millionen Euro.

Auch bei den fiktiven Hebesätzen erfordert die mit der Umsetzung des sofia-Gutachtens einhergehende Grunddatenanpassung eine Aktualisierung. Die bisher genutzten Grunddaten der Jahre 2009 bis 2012 werden im GFG 2019 auf die Grunddaten der Jahre 2011 bis 2015 aktualisiert. Das hätte einen sprunghaften Anstieg der fiktiven Hebesätze bei den Grundsteuern A und B und bei der Gewerbesteuer zur Folge.

Um einen Anstieg der fiktiven Hebesätze aber zu bremsen, werden für die beiden Grundsteuern Abschläge in Höhe von 10 % und für die Gewerbesteuer Abschläge in Höhe von 6 % eingeführt. Bisher lag der Abschlag einheitlich bei 5 %. Für die Grundsteuer A erhöht sich damit der fiktive Hebesatz von 217 % auf 223 %, für die Grundsteuer B von 429 % auf 443 % und für die Gewerbesteuer von 417 % auf 418 %.

Die finanzielle Ausstattung entscheidet über den Erfolg der kommunalen Selbstverwaltung. Das gilt sowohl für die Städte als auch für das Land. – Die Landesregierung geht den eingeschlagenen Weg der Stärkung der Kommunen bei der Investitionskraft erfolgreich weiter.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Blick auf das GFG 2020 werfen.

(Michael Hübner [SPD]: Um Gottes willen!)

Derzeit wird das Instrument der Einwohnerveredelung wissenschaftlich überprüft; das Gutachten erwarten wir für den Jahreswechsel 2018/2019. Wir werden uns dann die Empfehlungen für das GFG 2020 gemeinsam mit der kommunalen Familie ausführlich ansehen. So komplex das GFG im Detail auch ist: Es zählt, was am Ende herauskommt, und das sind 2019 – wie eingangs beschrieben – insgesamt betrachtet tatsächlich nur Gewinner.

Wir halten unsere Wahlversprechen ein;

(Zuruf von der SPD: Nein!)

wir stärken die Kommunen in NRW. Ich freue mich auf die weitere Beratung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Hoppe-Biermeyer. – Für die Grünenfraktion spricht nun Herr Kollege Mostofizadeh.

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Scharrenbach, Sie waren heute Morgen im wunderschönen Karnap im Essener Norden und haben dort eine Schule besucht. Sie sind dann rechtzeitig zur Haushaltsdebatte hier gewesen, ohne aber ihr länger beizuwohnen.

Was mich sehr geärgert hat – das muss ich Ihnen ganz deutlich sagen –, war Ihr Vorwurf in der gestrigen Sitzung des Bauausschusses. Nachdem eine Ministerialbeamtin meinte, den Abgeordneten sagen zu können, wie sie im Bereich der Polizei zu denken und zu handeln haben, warfen Sie uns, der Grünen Fraktion, vor, wir würden die Menschen zu Gewalttaten im Hambacher Forst aufwiegeln. Ich kann Ihnen nur sagen, Frau Ministerin: Das steht Ihnen nicht zu! Ich erwarte eine Entschuldigung von Ihnen für diese Entgleisung, sonst ist die Zusammenarbeit aus meiner Sicht massiv gestört!

(Beifall von den GRÜNEN – Daniel Sieveke [CDU]: Oh!)

Auch zum GFG gibt es eine Menge zu sagen. Sie halten keine Wahlversprechen ein, sondern Sie spalten die kommunale Familie.

(Zuruf von der FDP)

Sie lösen keine Probleme, sondern Sie verschärfen sie, obwohl Sie Milliarden an Steuermehreinnahmen zur Verfügung haben, mit denen Sie sehr viele Probleme vor Ort lösen könnten, Frau Ministerin.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich will noch etwas anmerken. Sie treffen ja immer die Zuschreibung, wer mit wem demonstrieren darf. In Essen fand in der letzten Woche eine Demo statt, zu der die Stadtratsfraktion der CDU gesagt hat: Geht da nicht hin. – Es ging um die „Wir sind mehr“-Demo. 6.000 Menschen haben sich nicht daran gehalten und damit ein sehr klares Zeichen gegen rechts gesetzt. Ihr Oberbürgermeister, Thomas Kufen – er hat das gleiche Parteibuch wie Sie –, hat ein Grußwort an die Demonstranten geschickt; er hat sie gelobt und war stolz auf diejenigen, die dort demonstriert haben. – So viel zur Einschätzung von links und rechts innerhalb der CDU-Fraktion in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den GRÜNEN – Daniel Sieveke [CDU]: Was hat das jetzt mit dem GFG zu tun?)

Sie haben sich zwei Maßstäbe gesetzt: Sie wollten die kommunale Selbstverwaltung ebenso wie die Gemeinden und ihre Handlungsfähigkeit stärken. Wieso funktioniert das alles nicht?

Erstens Sie haben bereits im letzten Jahr mit der Gegenfinanzierung des Solidarpakts, also mit der Abschaffung der Solidarumlage, angefangen. Wir sprechen hier von 91 Millionen Euro. Hauptprofiteur ist die Stadt Monheim mit zweistelligen Millionenbeträgen. Und wie haben Sie das finanziert? Sie nehmen Stärkungspaktmittel, die die Städte Hagen, Breckerfeld und andere bereits eingezahlt haben, um Monheim zu entlasten. Das ist die Solidarität von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen! Ich finde das ungeheuerlich, Frau Ministerin!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich sage das auch vor dem Hintergrund der Aufgaben, die dieses Land zu bewältigen hat. – Sie haben schon angedeutet, wie Sie sie nicht lösen wollen. Ein sehr großes Problem sind die Altschulden, die in Ihrem Programm auch Erwähnung finden. Sie haben schon gesagt, dass Sie das Zinsänderungsrisiko beheben wollen. Ich kann Ihnen nur sagen: Es ist ein Hammer, dass Sie sich nur mit den Zinsänderungsrisiken befassen wollen. Das ist doch keine Leistung, das jetzt bei 1 % einzufrieren!

Frau Ministerin, Sie müssten einen Altschuldenfonds auflegen. Ich mache Ihnen einen konkreten Vorschlag: Nehmen Sie die Stärkungspaktmittel, die Rot-Grün mit 450 Millionen Euro ausgestaltet hat, packen Sie noch ein bisschen drauf und schreiben Sie sie auf 30 Jahre fest. Das Zinsänderungsrisiko lösen wir über einen Altschuldenfonds. Sie können dann mindestens 60 % bis 70 % der Mittel tilgen, und zwar unter Beteiligung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Das wäre ein echter großer Wurf, aber doch nicht die Festschreibung des Zinsänderungsrisikos bei 1 % oder weniger. Das ist die Aufgabe, die es hier zu lösen gilt.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von Monika Düker [GRÜNE] und Daniel Sieveke [CDU])

Sie haben weitere Spaltungen vorgenommen – 120 Millionen Euro Investitionspauschale, die Sie vorweg abziehen wollen. Das wäre eine gute Idee, wenn es sich um Landesgeld handelte. Sie aber lassen die 120 Millionen Euro wieder durch die steuerschwachen Kommunen finanzieren, um in steuerstärkeren Kommunen Pro-Kopf-Mittel auszuschütten. Das ist falsch, das ist unsolidarisch und löst die Probleme in Nordrhein-Westfalen kein bisschen!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zuruf von der SPD: So ist es!)

Sie tun so, also würde Ihnen das alles vom sofia-Gutachten vorgeschrieben werden. Nach Berechnungen des Städtetages führt allein die Veränderung der Soziallasten bei den Stärkungspaktkommunen zu Verlusten in Höhe von 50 Millionen Euro. Das sind keine Peanuts, sondern das sind zweistellige Millionenbeträge allein in der Stadt Essen. In der Stadt Essen liegt der Sportzuschussbedarf bei rund 12 Millionen Euro. Sie kürzen mal eben den Sportetat der Stadt Essen komplett weg. Das sind keine Marginalien, Frau Ministerin! Das sind die Auswirkungen der Politik, die Sie heute eingebracht haben.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das stärkste Stück, was Sie sich im Hinblick auf Ihre Wahlversprechen geleistet haben, ist die Integrationspauschale. Sie haben sich im Vorfeld der Wahl besoffen geredet. Ich will Ihnen die Fakten gerne noch mal auf den Tisch legen: 434 Millionen Euro betrug die Pauschale und beträgt sie immer noch. Dazu kann ich aus Ihrem Wahlprogramm zitieren:

„Die durch den Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale werden wir künftig zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterleiten.“

Sie leiten 100 Millionen Euro weiter – und das vor der Folie, dass 1,6 Milliarden Euro weniger Ausgaben für die Integrationspolitik beim Land liegen. Es ist doch ein Schauspiel, was Sie hier abliefern! Sie stellen die Kommunen schlechter, als sie bei Rot-Grün standen. Sie machen Ihre Politik nicht zugunsten der Kommunen, sondern Sie machen sich über die Kommunen lustig.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Zum Umgang mit den kommunalen Spitzenverbänden hat der Kollege Kämmerling vorhin schon etwas gesagt. Ich hatte ein informatives Treffen mit den kommunalen Spitzenverbänden. So viel sei gesagt: Minister Laumann hat es zum Beispiel nicht für nötig gehalten, das Landarztgesetz in die Verbändeanhörung mit den Kommunen zu geben. Wir werden dies zum Anlass nehmen, die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der AGS-Anhörung natürlich einzuladen.

So viel zur Zusammenarbeit mit den Kommunen in Nordrhein-Westfalen: Nicht einmal Fachgesetze, die sehr klar mit den Kommunen zu tun haben, werden mit ihnen erörtert, sondern ihnen einfach vor die Füße gelegt, Frau Ministerin.

(Minister Karl-Josef Laumann: Wieso das denn?)

 – Warum? Weiß ich auch nicht. Sie haben es ja gemacht.

(Lachen von Christian Dahm [SPD])

Es gibt noch weitere Punkte, die Sie nicht bearbeiten. Sie haben vor der Wahl gesagt – Herr Kuper hat hier große Reden gehalten –, Sie wollen einen Unwetterfonds für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen einrichten. Wir hatten jetzt entsprechende Wetterereignisse – nichts kam von der Regierung.

(Zuruf von Ministerin Ina Scharrenbach)

Sie legen nichts vor.

Beim Kommunalinvestitionsfördergesetz auf Bundesebene ändern Sie die Kautelen der Bundesregierung ab und schütten stattdessen mit der Gießkanne aus.

Wieder ist Minister Laumann dran: Bei der Krankenhausförderung haben Sie es geschafft, den größten Anteil in Höhe von 40 % von den Kommunen bezahlen zu lassen. Sie haben das erst mal ausgeschuldet und sich im Folgejahr zusätzlich zahlen lassen. Jetzt können sich die Kommunen zurücklehnen, weil Minister Laumann die versprochenen 200 Millionen Euro nicht in den Haushalt bekommen hat; deshalb fällt der Anteil auch nicht in dieser Größenordnung an.

Ich kann dazu nur sagen: Das ist Politik gegen die Kommunen.

(Minister Karl-Josef Laumann: Nein!)

Sie haben so viel Geld im Haushalt! Sie haben 5 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen im Haushalt. Sie sparen bei der Flüchtlingsunterbringung. Nutzen Sie das Geld, um den Menschen in Nordrhein-Westfalen zu helfen, und geben es nicht für irgendwelche Showprojekte aus.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Stärken Sie die Kommunen! Stärken Sie die Solidarität der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Sorgen Sie dafür, ein faires GFG auf den Tisch zu legen und mehr Geld für die Kommunen und für die kommunale Selbstverwaltung bereitzustellen. Das ist die Aufgabe, die hier in Nordrhein-Westfalen ansteht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Eine letzte Bemerkung zu den Investitionspauschalen: Dort tritt der gleiche Mechanismus ein wie beim Vorwegabzug der 120 Millionen Euro. Sie stecken keinen einzigen Cent mehr in das Gemeindefinanzierungsgesetz, um das an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich hervorzuheben.

Sie haben es vorhin selbst gesagt: Sie haben an den Kautelen nichts verändert. Allein die Steuermehreinnahmen führen zu der Summe, die hier ausgeschüttet wird. Sie haben keine Verbesserung vorgenommen, aber Sie nehmen Verschlechterungen in der Struktur vor. Die Erhöhung der Bildungspauschale und der Sportpauschale – das kann man richtig oder falsch finden – führt nicht zu einem Cent mehr Geld im Haushalt der Kommunen; vielmehr schreiben Sie den Kommunen vor, wofür sie das Geld ausgeben.

Das führt aufgrund der Struktur des GFG wiederum dazu, dass natürlich die steuerschwächeren Kommunen die Zeche für die steuerstärkeren Kommunen zahlen. Das sind die Mechanismen, die Sie hier ausbreiten.

Herr Kollege Hoppe-Biermeyer hat angekündigt, die Einwohnerveredelung für 2020 abzuschaffen. Jetzt werden sich eine ganze Menge Städte und Gemeinden die Simulationsrechnung sehr genau anschauen.

(Henning Höne [FDP]: Das hat niemand angekündigt! Was für ein Unsinn!)

Sie werden sehr genau prüfen, was da auf sie zukommt. Dann werden die Verluste in Essen in Höhe von 10 Millionen Euro möglicherweise eher Kleckerbeträge sein.

(Christian Dahm [SPD]: So ist das! Das stimmt!)

Ich fordere Sie auf, Frau Ministerin: Spalten Sie nicht die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Lösen Sie die großen Aufgaben: der Altschuldenfonds, eine bessere Finanzierung der Stärkungspaktkommunen und eine bessere Investitionsrücklage für die Städte und Gemeinden.

All das bleiben Sie bislang schuldig. Sie legen keine Konzepte auf den Tisch – weder für die Grundsteuersenkung noch für alles andere. Sie ändern die Struktur zulasten der steuerschwachen Städte und Gemeinden, lassen die Wahlversprechen von den Kommunen bezahlen und tun nichts für den Haushalt der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Dieses GFG ist eine echte Baustelle. Wir werden uns sehr intensiv einbringen, um zu Verbesserungen zu kommen: zur Stärkung der Solidarität der Städte und Gemeinden und zur Lösung der Zukunftsaufgaben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Höne.

Henning Höne (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nachdem wir jetzt die Irritationen um die 10 % oder 1 % gelöst haben, Herr Kollege Mostofizadeh, darf ich noch hinterherschieben: Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten 10 % Ihrer Redezeit fachlich mit dem GFG verbracht, anstatt hier so einen allgemeinen Rundumschlag zu tätigen,

(Beifall von der FDP und der CDU)

aus dem mal wieder hervorgegangen ist: Sie wären sehr gerne noch Fraktionsvorsitzender und hätten mehr Zeit in der Generaldebatte gehabt, wo solche Dinge ihren Platz gehabt hätten. Hier aber geht es um das GFG, und wir haben wunderbar Zeit, uns damit fachlich auseinanderzusetzen.

Die NRW-Koalition hat mit dem GFG 2018 eine Kurskorrektur in der Kommunalpolitik vorgenommen. Einige Beispiele sind vorhin schon genannt worden.

Ich will das noch einmal an dem einen Beispiel unterstreichen, weil Sie sich daran immer so hochziehen: Es geht um den Kommunal-Soli, den die vermeintlich abundanten Kommunen bezahlt haben. „Abundant“ im Wortsinn bedeutet: im Überfluss lebend. – Diese nach Ihrer Lesart im Überfluss lebenden Kommunen haben Kredite aufgenommen, um dann eine Zahlung vorzunehmen, die Sie aus dem Landeshaushalt in den Stufen 2 und 3 des Stärkungspaktes nicht haben vornehmen wollen.

(Michael Hübner [SPD]: Herr Höne, das stimmt ja auch nicht!)

Das ist nicht unsere Politik. Darum ist es genau richtig, dass der Kommunal-Soli gefallen ist.

Darum ist es übrigens auch richtig, dass durch das weitere Abschmelzen des Vorwegabzugs jedes Jahr insgesamt mehr Geld im Topf zur Verfügung steht.

(Beifall von der FDP – Michael Hübner [SPD]: Das gilt für Rödinghausen nicht und für Monheim auch nicht, weil die keine Kredite aufgenommen haben!)

– Das Ergebnis ist nämlich, Herr Kollege Hübner, dass wir mehr Handlungsspielräume vor Ort haben.

Den Kurs, den wir eingeschlagen haben, halten wir in 2019. Da lassen wir uns auch in keiner Weise verunsichern,

(Michael Hübner [SPD]: Das merke ich!)

weil wir nämlich in guten Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden sind.

Unabhängig davon verstehe ich gar nicht, warum so oft an diesem Pult insbesondere vonseiten der Opposition versucht wird, einen Wettbewerb aufzubauen, wer gerade der beste Freund oder die beste Freundin der kommunalen Spitzenverbände ist, wer mehr Zeit damit verbracht hat oder wer die nächste Verabredung abbekommen hat. Das hat doch mit der sachlich-fachlichen Auseinandersetzung überhaupt nichts zu tun. Hier werfen Sie Nebelkerzen.

Es ist eben schon angesprochen worden: Nach der Modellrechnung stehen mit Stand heute etwas über 12 Milliarden Euro für die Kommunen zur Verfügung. Das ist gut. Damit profitieren die Kommunen von der insgesamt guten Wirtschaftslage – so weit, so richtig.

Wir nehmen aber auch intern Korrekturen vor. Zum Beispiel sagt die NRW-Koalition aus Christdemokraten und Freien Demokraten: Wir setzen nicht darauf, kurz vor einer Wahl im Nachgang zu einer WDR-Studie ein Einmalprogramm „Gute Schule“ aufzulegen,

(Marlies Stotz [SPD]: Frechheit!)

um auf diese Weise noch ein paar Punkte zu sammeln, sondern wir sagen: Investitionsstaus begegnet man, indem man kontinuierlich jedes Jahr etwas mehr Geld zur Verfügung stellt. Wir wollen keine teuren Einmalprogramme in letzter Minute.

Darum ist es richtig, dass die Schul- und Bildungspauschale weiter steigt; denn wir wollen auch in die kommunale Bildungslandschaft investieren. Es ist richtig, dass diese Pauschalen dynamisiert werden, also in den kommenden Jahren immer weiter ansteigen, weil die beste Bildung der Welt eben nicht zum Nulltarif zu erhalten ist. Wir verfolgen dieses Ziel mit aller Kraft.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Eben ist schon die Investitionspauschale in Höhe von 120 Millionen Euro angesprochen worden, also die 1 % von der Gesamtmasse. Die hat Herr Kollege Kämmerling als das „ganz große Rad“ bezeichnet. Ich glaube, dass die Pauschale eine gute Ergänzung ist. Es gibt Aufwendungen und Bedarfe in den Kommunen, die unabhängig von den Verteilschlüsseln über die Schlüsselzuweisungen anfallen. Die fallen auch in kleinen Kommunen an, die in einer großen Fläche liegen, oder auch in Kommunen in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl.

Besonders wichtig finde ich dabei: Das Ganze ist nicht umlagewirksam; das heißt, das Geld bleibt in der Kommune und kann dort verwendet werden, und zwar nicht zweckgebunden, sondern völlig frei. Auch das bedeutet eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung zusammen mit einer Stärkung der kommunalen Investitionstätigkeit.

Natürlich gehört eine Auseinandersetzung über das GFG dazu und die Frage, ob es gerecht ist oder nicht. Ich sage Ihnen ganz offen: Das Ziel, ein GFG vorzulegen, das keinerlei Kritik von irgendeiner Kommune oder von irgendeinem kommunalen Spitzenverband erfährt, ist so hoch aufgehängt, dass es sich im Grunde gar nicht lohnt, es erreichen zu wollen.

Eines ist doch völlig klar: Wenn es um 12 Milliarden Euro geht, gibt es immer völlig unterschiedliche Interessen bei den kommunalen Spitzenverbänden, aber auch innerhalb deren Mitgliedschaften, je nachdem, wie die eigene Struktur aussieht. Darum ist es umso wichtiger, ein bisschen Abstand zu nehmen und das Ganze fachlich und abseits parteipolitischer Geländegewinne oder lokaler Pressemitteilungen zu diskutieren.

Die Veränderung der Berechnungsmethode ist vorhin schon von der Ministerin angesprochen worden. Sie hat aufgezeigt, wie kompliziert und komplex das ganze System ist. Wir wechseln von der Pooled-OLS-Regression hin zu einer robusten Regression. Vielleicht grüßt bei diesen Begriffen bei dem einen oder anderen das Grundstudium – hoffentlich.

Die Veränderung dieser Berechnungsmethode und auch der Gewichtungsfaktoren ist die Folge des eben schon angesprochenen sofia-Gutachtens. Dies wiederum ist die Folge von zwei VGH-Urteilen. In Auftrag gegeben wurde das Ganze vom Kollegen Ralf Jäger in alter Funktion.

Eine Umsetzung nach dieser finanzwissenschaftlichen Untersuchung ist nicht nur fachlich geboten, sondern sie ist auch rechtlich geboten, um das System insgesamt stabil zu halten. Dabei ist eines wichtig: Die Kritik seitens SPD und Grünen sagt sehr viel mehr über Ihre Vorgehensweise bei den GFGs zu Ihrer Regierungszeit aus, als Ihnen das lieb ist.

Wenn man eine solche Untersuchung durchführt, kann man sich nicht die Rosinen rauspicken und sagen: Ich schaue mal, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen mir oder meinem Wahlkreis passen, und nur die setze ich dann um. – Im Gegenteil: Wenn wir schon eine solche Untersuchung haben, dann ist es doch fachlich geboten, zu schauen, welche Maßnahmen insgesamt vorgeschlagen werden und diese Maßnahmen auch umzusetzen. Wir tun das in abgemilderter Form, damit wir für die Kommunen Planungssicherheit gewährleisten können.

Ich will noch auf einzelne Kritikpunkte eingehen, die die im Vorfeld genannt wurden, zum Beispiel seitens der SPD in einer Pressekonferenz. Da wurde im „Westfälischen Anzeiger“ berichtet, Duisburg erhalte durch die Veränderungen beim Soziallastenansatz 21 Millionen Euro weniger. Vergessen zu erwähnen haben Sie jedoch – das zeigt Ihre eigentliche Motivation –, dass Duisburg insgesamt deutlich mehr erhält.

Duisburg erhält 34,3 Millionen Euro mehr an Schlüsselzuweisungen, 1,3 Millionen Euro mehr aus den Investitionspauschalen. Außerdem profitiert Duisburg auch von der Einwohnerveredelung nach der veränderten Staffel – auch das eine Folge aus dem sofia-Gutachten –, und zwar vom Faktor 1,33 auf den Faktor 1,36. Alles das haben Sie außen vor gelassen, weil das in Ihre politische Lesart nicht hineingepasst hat. Ich muss sagen: Das ist unredlich, das ist unsachlich.

Herr Mostofizadeh, ich will noch ergänzen: Der Kollege Hoppe-Biermeyer hat mitnichten angekündigt, dass die Einwohnerveredelung abgeschafft wird. Nur, damit das klar ist und beim Städte- und Gemeindebund nicht jetzt schon die Sektkorken knallen.

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag lautet, dass wir wissenschaftlich überprüfen lassen: Ist die Einwohnerveredelung ihrer jetzigen Form eigentlich richtig gestaffelt? Ist es richtig, pauschal davon auszugehen, dass größere Städte pro Einwohner automatisch immer einen höheren Bedarf haben, oder stellen sich irgendwann auch gewisse Skaleneffekte ein?

Aus dem Bauchgefühl heraus könnten wir dazu sicherlich Antworten geben; dann hätten wir wahrscheinlich 199 unterschiedliche Antworten. Umso besser ist, dass wir das Ganze wissenschaftlich untersuchen lassen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Herr Mostofizadeh, ich kann natürlich verstehen, dass Sie Ihre Heimatstadt Essen ansprechen und da auf einzelne Summen eingehen. Lassen Sie mich noch eine Summe ergänzen. Die kommunale Steuerkraft der Stadt Essen hat sich im Vergleich des Jahres 2018 mit dem Jahr 2019 um 86 Millionen Euro verändert, und zwar zugunsten der Stadt Essen.

Wenn Sie jetzt den Eindruck zu erwecken, die Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen seien trotz einer derart drastischen Zunahme der eigenen Steuerkraft unsozial oder von einer bösen Landesregierung ausgewürfelt worden, dann ist das ein weiterer Beleg dafür, dass Sie sich sachlich mit diesem Thema gar nicht richtig auseinandersetzen wollen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, mit dem GFG 2019 ist die NRW-Koalition noch nicht am Ziel, sondern das ist eine Etappe. Weitere Hausaufgaben, weitere Vorhaben sind im Koalitionsvertrag beschrieben. Das haben wir an dieser Stelle immer wieder erwähnt.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Die NKF-Evaluation ist angesprochen worden; sie wird heute Abend eingebracht. Da gehen wir in das entsprechende Verfahren. Die Überprüfung der Einwohnerveredelung habe ich gerade schon angesprochen. Auch zu Altschulden – das wurde gerade angesprochen – haben wir eine klare Vereinbarung.

(Christian Dahm [SPD]: Ach nee!)

– Ja, ich kann immer wieder empfehlen, den Koalitionsvertrag zu lesen, den ich gern noch mal nach Ostwestfalen schicke. Darin stehen nämlich viele kluge Dinge. Unter anderem steht darin, dass wir den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ zu einer kommunalen Altschuldenhilfe weiterentwickeln, und zwar, ohne die Schulden insgesamt zu vergemeinschaften.

Da geht es nicht darum, einfach nur – in Anführungsstrichen – das Zinsänderungsrisiko abzusichern.

(Michael Hübner [SPD]: Auch ja!)

sondern aus dieser Formulierung ergibt sich deutlich mehr: aus dem Gesamtvolumen, über die Laufzeiten und über die Gesamtschulden bei den Kommunen. Wer sich das mal anschaut – allein bei den Kassenkrediten 25 Milliarden Euro bis 26 Milliarden Euro –, der muss doch wohl zugestehen, dass das Ganze nicht aus der Hüfte geschossen werden, sondern auch wohlüberlegt sein sollte.

Ein weiteres Ziel: echte 23 % aus der Verbundmasse. Auch das wollen wir nicht mit irgendwelchen Einmalprogrammen und Fördergeschichten erreichen, weil auch goldene Zügel am Ende immer noch Zügel sind, sondern wir wollen dauerhaft eine verbesserte Finanzbasis für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Daran arbeiten wir weiter, auch mit diesem GFG. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Höne. – Nun spricht für die AfD-Fraktion Herr Loose.

Christian Loose (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist Zeit, Wahlgeschenke zu verteilen. Denn das haben CDU und FDP gemacht: Sie haben das Geld den Städten weggenommen und in der Fläche verteilt. Sie wollten es sicherlich schon beim letzten Mal machen, hatten aber nicht die Zeit gehabt.

Aber es ist ja nicht so, als wenn Rot-Grün nicht vorher schon genauso gehandelt hätten. Auch Rot-Grün hat das Gemeindefinanzierungsgesetz bereits mehrfach missbraucht. Damit Sie wissen, worum es geht: Über das Gemeindefinanzierungsgesetz werden 12 Milliarden Euro an die Kommunen verteilt, davon etwa 10 Milliarden Euro über sogenannte Schlüsselzuweisungen.

Zurück zum Missbrauch durch die SPD. Wie lief das damals eigentlich ab? Die SPD wurde seinerzeit, als sie noch Volkspartei war, von den Malochern in der Großstadt gewählt. Also mussten diese Großstädte mehr Geld bekommen, und dafür haben Sie, liebe Genossen, gesorgt. So wurden die Gelder stärker an die Städte verteilt. Aber eine jede Medaille hat zwei Seiten. So musste damals den Flächen das Geld weggenommen werden. Natürlich sollten nicht alle Städte profitieren. Profitieren sollten vor allen Dingen die Städte, die Ihre Genossen bereits erfolgreich heruntergewirtschaftet hatten.

Wie hat die SPD das damals eigentlich erreicht? Der Schlüssel zur Lösung des Problems lag damals in dem sogenannten Soziallastenansatz. Zum Beispiel: Je mehr Hartz-IV-Empfänger – eine Kategorie, die die SPD selbst mitzuverantworten hat – in der Stadt lebten, umso mehr Geld sollte es geben. So wurde der Soziallastenansatz mehrfach kräftig erhöht.

Man könnte meinen, dass es der SPD tatsächlich um die Hartz-IV-Empfänger ging, und dass die Städte die zusätzlichen Gelder nun dafür eingesetzt hätten, die Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen. Aber das wurde nicht gemacht. Stattdessen haben viele Genossen die Entwicklung in der Stadt verhindert. Stattdessen wurden lieber Leuchtturmprojekte in den Städten gebaut.

So tauchten regelmäßig Ruhrgebietsstädte im „Verschwendungsatlas“ des Bundes Deutscher Steuerzahler auf. Bochum gönnt sich ein teures Musikzentrum, der Oberbürgermeister in Dortmund veredelt sich mitsamt seines U-Turmes und leistet sich einen eigenen Flughafen für jährlich 20 Millionen Euro. Essen verhübscht den Rathauseingang für eine halbe Million Euro und leistet sich ein großes Stadion für einen Viertligaverein.

Das ist alles Geld, das von der SPD kam, als sie noch im Landtag saß – Geld, das nicht für die Bürger eingesetzt wurde, um Arbeit zu schaffen. Ich sage ganz klar: Solidarität muss sein. Wenn es einer Stadt mal dreckig geht, dann muss man ihr auch helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Das funktioniert aber nicht, indem man dauerhaft alimentiert. Das funktioniert weder im Euroraum mit Griechenland noch in Bochum oder in Essen im Ruhrgebiet.

(Beifall von der AfD)

Ja, diese Städte haben Probleme. Aber was tun diese Städte denn, um ihre Lage zu verbessern? Das ist doch die entscheidende Frage.

Anders sieht es zum Beispiel in Ibbenbüren aus: eine Stadt, in der vor ein paar Jahren noch jeder zehnte Arbeitnehmer unter Tage fuhr. Wenn das gesamte Geld aus den Schlüsselzuweisungen einfach nach der Anzahl der Bürger, also pro Kopf, verteilt würde, erhielte Ibbenbüren 23 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen.

Allerdings haben die Ibbenbürener in den letzten Jahren einen guten Job gemacht. Trotz Strukturwandel haben sie eine Arbeitslosigkeit von nur 3,2 %. Wer so gut arbeitet, muss doch eigentlich belohnt werden – würde man meinen. Stattdessen erhält diese Stadt nur etwas mehr als 1 Million Euro an Schlüsselzuweisungen, also 22 Millionen Euro weniger als ihr nach Bevölkerungszahl zustünde.

Dafür geht dieses Geld jetzt an andere Städte – an Städte, die schlechter wirtschaften, zum Beispiel weil keine attraktiven Gewerbegebiete oder keine attraktive Wohngebiete geschaffen werden. Übrigens musste Ibbenbüren aufgrund der geringen Zuweisungen im letzten Jahr die Grundsteuer erhöhen, und lange wurde in der Stadt darüber nachgedacht, das Schwimmbad zu schließen. Man hat es aber retten können; denn in Ibbenbüren wird angepackt, so wie es Bergleute tun, statt nur Probleme zu verwalten.

(Beifall von der AfD)

Das ist das Hauptproblem am bisherigen, aber auch am zukünftigen GFG. Es geht vor allen Dingen darum, viel Geld zu geben, um den Mangel zu verwalten. Es gibt keine Anreize, um sich wirklich zu verbessern; denn dann drohen Kürzungen bei den Schlüsselzuweisungen. Wer möchte es sich denn mit den Bürgern verscherzen, indem man ein neues Gewerbegebiet aufzieht, in denen es Fabriken gibt, die laut und dreckig sind? Da stellt man sich lieber ein paar Solaranlagen auf das Rathausdach – das ist schöner, und das bezahlen dann auch wieder andere.

Das Fazit des GFG bleibt: Wer schlecht wirtschaftet, braucht keine Angst zu haben, denn dann gibt es einfach mehr Schlüsselzuweisungen. „Leistung muss sich wieder lohnen“, war einmal der Spruch einer ehemals freiheitlichen Partei. In der Regierungsverantwortung scheint das Motto jetzt zu sein: Gebet, damit euch bei der nächsten Wahl gegeben wird.

Kommen wir nun zum zweiten Teil meiner Rede. Irgendwie haben Sie alle verpasst, dass es auch noch einen Nachtragshaushalt gibt. Der sollte hier mitbesprochen werden. Bei diesem Nachtragshaushalt gibt es viel Gutes zu berichten, denn wir haben das Glück, dass wir einen Überschuss erwirtschaften, und zwar mehr als 350 Millionen Euro.

Dafür gibt es zwei wichtige Gründe: erstens die hohen Steuereinnahmen und zweitens die niedrigen Zinsen. Sprudelnde Steuereinnahmen bedeuten aber nichts anderes, als dass man wieder mehr Geld von den Steuerzahlern erpresst hat. Deshalb möchte ich den Steuerzahlern danken für ihre Leistung und dass sie uns dieses Steuergeld geben.

(Beifall von der AfD)

Auch möchte ich den Sparern für ihre Leidensfähigkeit danken. Ihnen wird nämlich dank der Niedrigzinspolitik der EU später das Geld für die Aufbesserung ihrer staatlichen Rente fehlen. Diese Niedrigzinspolitik ist nichts anderes als das Raubrittertum im Mittelalter. Denn durch den unfreiwilligen Verzicht der Sparer auf die Zinsen kann sich schließlich der Staat – Herr Lienenkämper in diesem Fall – billig verschulden.

Jetzt haben Sie, Herr Lienenkämper – Sie sind nicht mehr am Platz –, dieses Geschenk der Steuerzahler und Sparer bekommen. Was machen Sie nun mit dem Geld? Sie schaffen eine Rücklage für 2019, damit Sie in 2019 dann mehr Geld verprassen können. Ohne diese Rücklage gäbe es nämlich bei Ihren erhöhten Ausgabenwünschen in 2019 keinen ausgeglichenen Haushalt.

Wäre es aber nicht besser, wie vom Landesrechnungshof jüngst gefordert, konsequent zu konsolidieren, und zwar sofort? Das heißt, Sie hätten in 2018 noch weitere 365 Millionen Euro an Schulden tilgen können und in 2019 einfach einmal weniger Geld ausgeben können. Dann wären Sie in 2019 bei den veranschlagten Ausgaben aus Ihrer letzten Finanzplanung geblieben, und der Überschuss fiele auch deutlich größer aus als die 30 Millionen Euro.

Schauen wir uns doch einmal die Verschuldung in NRW an. Ende 2017 lag in NRW die Pro-Kopf-Verschuldung bei knapp 7.800 Euro – und damit weit über dem Durchschnitt aller westdeutschen Flächenländer; denn diese waren nur mit etwa 5.700 Euro pro Kopf verschuldet. Wir wissen, Herr Lienenkämper, dass der aktuelle Verschuldungsstand nicht Ihre Schuld ist. Das ist die Schuld von Rot-Grün.

(Beifall von der AfD)

Es ist aber Ihre Schuld, wenn das so bleibt, Herr Lienenkämper. Sie lassen diese historische Chance ungenutzt.

Angesichts von niedrigen Zinsen und Rekordsteuereinnahmen hatten Sie die Chance, den Negativtrend zu verlassen. Die schlechten Zeiten kommen irgendwann – schneller, als man denkt. Wenn Sie aber jetzt schon den Haushalt auf Kante genäht haben, bleibt Ihnen bei einer Krise keine Luft mehr zum Atmen. Wenn Sie in diesem Schneckentempo Schulden abbauen, werden nicht einmal die Enkelkinder Ihrer Enkelkinder das Ende der Verschuldung erleben.

Wann wollen Sie denn anfangen, wirklich zu konsolidieren? Wann, wenn nicht jetzt? – Danke.

(Beifall von der AfD)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Kollege Loose. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen erstens über die Überweisung des Haushaltgesetzes 2019 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3300Haushaltsgesetz 2019 – sowie der Finanzplanung Drucksache 16/3301 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses Personal erfolgt.

Ich lasse über diese Überweisungsempfehlung abstimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Kollegen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Zweitens stimmen wir über die Überweisung des Haushaltsbegleitgesetzes 2019 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3303Haushaltsbegleitgesetz 2019 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses Personal erfolgt.

Wer diesem Beschlussvorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Kollegen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung, da es keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen gibt, einstimmig angenommen.

Drittens stimmen wir über die Überweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2019 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3302Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen.

Wenn Sie dieser Überweisungsempfehlung folgen wollen, bitte ich Sie um das Handzeichen. – Das sind die Kollegen der SPD, der Grünen, der CDU, der FDP und der AfD sowie die beiden fraktionslosen Kollegen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Viertens stimmen wir über die Überweisung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 ab. Auch hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3400Nachtragshaushaltsgesetz 2018 – an den Haushalts- und Finanzausschuss mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses Personal erfolgt.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Kollegen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.

Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes 2.

Ich rufe auf:

Für einen sicheren Schulweg – Schülerlotsen und die Verkehrserziehung unterstützen

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/3527

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU der Kollegin Quik das Wort.

Charlotte Quik (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit ihrem ersten Schultag beginnt für unsere Erstklässler ein neuer Lebensabschnitt, der mit vielen Neuerungen verbunden ist. So müssen sich die Kinder an einen neuen Tagesablauf gewöhnen und in einer bisher für sie fremden Umgebung in der Grundschule zurechtfinden. In der Schule lernen sie neue Freunde und Bezugspersonen kennen und müssen das im Schulalltag Erlebte für sich verarbeiten.

Zu diesem Schulalltag gehört für die meisten Kinder auch der eigenständige Weg zur Schule. Während ihres Weges sammeln die Kinder viele Eindrücke und Erfahrungen, die für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nötig sind, egal, ob sie als Fußgänger oder als Fahrradfahrer unterwegs sind. Sie lernen dabei vor allem, Situationen im Straßenverkehr richtig einzuschätzen und mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen.

Darüber hinaus leistet das eigenständige Bewältigen des Schulwegs einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer selbstbewussten Persönlichkeit, verbessert die motorischen Fähigkeiten der Kinder und fördert deren Sozialkompetenz.

Für uns als NRW-Koalition hat die Sicherheit im Straßenverkehr oberste Priorität. Wir wollen, dass vor allem die jüngsten und schwächsten Verkehrsteilnehmer, unsere Kinder und Jugendlichen, stets sicher und gesund an ihr Ziel kommen. Um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf den Straßen unseres Landes weiter zu erhöhen, bedarf es unter anderem einer gezielten Verkehrserziehung.

Unter Beteiligung der Landesverkehrswacht, der örtlichen Verkehrswachten, der Polizei und vieler weiterer ehrenamtlicher Akteure werden bereits heute zahlreiche erfolgreiche Projekte zur Verkehrserziehung in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. So bietet etwa die Deutsche Verkehrswacht mit dem Programm „Kinder im Straßenverkehr“ den Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertageseinrichtungen Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Verkehrssicherheitstagen an.

Allein im letzten Jahr führten die Moderatoren der Verkehrswachten über 300 Gespräche mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Vorschuleinrichtungen. Insgesamt konnten auf Basis dieser guten Gespräche und Vorbereitungen im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen 98 Sicherheitstage durchgeführt werden, an denen mehr als 9.300 Personen teilnahmen.

Im Namen der NRW-Koalition danke ich allen, die sich auf unterschiedliche Art und Weise für die Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr in unserem Land einsetzen und dabei häufig auch einen erheblichen Teil ihrer Freizeit opfern.

Meine Damen und Herren, damit die Schulkinder sicher an ihr Ziel kommen, werden im Rahmen der Schulwegsicherung seit mehr als 60 Jahren Schülerlotsinnen und Schülerlotsen eingesetzt. Im vergangenen Jahr sicherten in Nordrhein-Westfalen landesweit rund 3.700 ehrenamtliche Verkehrshelfer, wie die Schülerlotsinnen und Schülerlotsen heute offiziell genannt werden, die Straßen im Umfeld von Schulen.

Mit ihrer Arbeit tragen die Verkehrshelfer dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler zu Fuß an festgelegten Stellen gefahrlos die Straße überqueren können. Seit der Einführung des Schülerlotsendienstes im Jahr 1953 hat es noch keinen nennenswerten Unfall auf Straßen gegeben, die von den Lotsen gesichert werden. Dies zeigt, wie wichtig der Einsatz von Verkehrshelfern im Zusammenhang mit der Sicherung des Schulweges ist.

Die verstärkte Anerkennung, Würdigung und Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der zahlreichen Verkehrshelfer in unserem Land liegt uns als NRW-Koalition daher besonders am Herzen. Dies ist uns vor allem deshalb wichtig, weil die Zahl der Verkehrshelfer in den letzten Jahren leider rückläufig war. So waren im Jahr 2013 landesweit noch rund 4.200 Lotsen im Dienst; heute sind es, wie bereits erwähnt, nur noch 3.700.

Das Fahrrad ist in vielen Landesteilen ein wichtiges Verkehrsmittel. Mit der Nutzung eines Fahrrads erweitert sich der Aktionsradius von Kindern deutlich. Damit sie mit ihren Fahrrädern sicher am Straßenverkehr teilnehmen können, bedarf es aber einer soliden Vorbereitung. Im Rahmen der Radfahrausbildung an den Grundschulen werden den Kindern die Regeln im Straßenverkehr vermittelt, und es wird der sichere Umgang mit dem Fahrrad erlernt. Ziel dabei ist, dass die Kinder nach dem Absolvieren ihrer Fahrradprüfung ihr Fahrrad sicher beherrschen und sich im Straßenverkehr verkehrsgerecht verhalten.

Wir als NRW-Koalition wollen die gute Arbeit, die von den Grundschulen in Zusammenarbeit mit den Verkehrswachten und der Polizei in diesem Bereich geleistet wird, weiter unterstützen. Darüber hinaus wollen wir prüfen, wie die Fahrradausbildung und die Verkehrserziehung künftig auch in den weiterführenden Schulen stärker Berücksichtigung finden können.

Mit Bedauern mussten wir vor einigen Tagen zur Kenntnis nehmen, dass das Interesse von Schulen an den Angeboten der Verkehrswachten an manchen Stellen im Land nicht sehr ausgeprägt ist. So haben laut Bericht der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 8. September 2018 nur 4 von 58 angeschriebenen Schulen der Stadt Essen auf einen Aufruf der örtlichen Verkehrswacht zur Teilnahme am diesjährigen Schülerverkehrsquiz reagiert. Dieses jüngste Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, die Bedeutung der Verkehrserziehung für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr wieder stärker in das Bewusstsein aller Beteiligten zu rücken und für die vielen bestehenden Angebote zu werben.

Vor diesem Hintergrund sehen wir unseren heutigen Antrag als Startschuss für eine in Zukunft verstärkte Unterstützung aller Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Verkehrssicherheit unserer Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP erteile ich nun Herrn Middeldorf das Wort.

Bodo Middeldorf (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Verkehrssicherheit“ ist eines unserer zentralen Themen – unsere „politische Maxime“ könnte man es auch nennen – in der Verkehrspolitik. Wir wollen und werden alles unternehmen, damit wir dem Ziel der sogenannten Vision Zero, einer Mobilität ohne Todesopfer, möglichst nahe kommen.

(Beifall von der FDP)

Wir arbeiten darauf hin, dass unsere Straßen sicherer werden und dass wir, vom Einsatz digitaler Technologie bis hin zur Einführung des automatisierten, autonomen Fahrens, auch die fahrzeugbezogenen Risikofaktoren weitgehend eliminieren können. Aber auch eine hoch technisierte, intelligente Verkehrspolitik dient letztendlich dem Menschen, und sie braucht den Menschen heute und in Zukunft als mündigen, als kompetenten und als souveränen Verkehrsteilnehmer. Nur wenn wir daran fortwährend arbeiten, werden wir entscheidende Schritte in Richtung Vision Zero unternehmen können.

Die Verkehrserziehung durch Schülerlotsen leistet hierfür einen elementaren Beitrag. Ihre Arbeit ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrspolitik. Fast 5.000 Menschen sorgen durch ihren persönlichen Einsatz an jedem Werktag dafür, dass sich seit 65 Jahren – man kann es gar nicht oft genug sagen – auf Schulwegen kein schwerer oder gar tödlicher Unfall mehr ereignet hat. Dafür will ich mich im Namen der FDP-Fraktion ausdrücklich bedanken.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Es geht nicht nur darum, den schwächsten Verkehrsteilnehmern zu helfen und sie zu unterstützen. Der besondere Wert des Einsatzes besteht auch darin, dass sie den Kindern Kenntnisse vermitteln und – das ist vielleicht noch viel entscheidender – bei ihnen das Vertrauen aufbauen können, sich frei und sicher im Verkehr zu bewegen. Das erhöht also nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch frühzeitig zu mehr Selbstständigkeit und einem selbstbestimmten Leben bei.

Das gilt im Übrigen auch für das mit dieser Aufgabe verbundene bürgerliche Engagement in diesem Bereich. Den Kindern wird geradezu beispielhaft vor Augen geführt, mit welch erkennbarem Nutzen für das Gemeinwesen diese vollständig ehrenamtliche Arbeit verbunden ist. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, und es belebt die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für die Gemeinschaft auch bei den Kindern, den späteren Erwachsenen.

Daher ist die Tätigkeit der Schülerlotsen nicht hoch genug einzuschätzen. Sie verdient unsere Anerkennung und, damit verbunden, auch die politische Unterstützung der Politik in Nordrhein-Westfalen. Das ist das Kernanliegen unseres Antrags.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Selbstverständlich muss sich ein solcher Einsatz in vielfältige weitere Aktivitäten durch Polizei und Schulen im Rahmen der Verkehrserziehung einbetten. Angesichts alarmierender Berichte über abnehmende motorische Fähigkeiten der Kinder etwa beim Fahrradfahren – die Kollegin hat es gerade erwähnt – wollen wir die Landesregierung beauftragen, diesen Bereich gezielt zu stärken. Dazu gehört unter anderem, die Verkehrserziehung in Kindergärten und in weiterführenden Schulen systematisch auszubauen.

Meine Damen und Herren, mir ist in diesem Zusammenhang zugleich wichtig, an die Eltern zu appellieren, zum einen eine Teilnahme ihrer Kinder an den Verkehrserziehungsmaßnahmen zu ermöglichen und sie dazu zu ermuntern. Zum anderen sind aber auch ein bewusster Verzicht auf das motorisierte Elterntaxi und die eigenständige Bewältigung des Fußweges durch die Kinder entscheidende Voraussetzungen für die frühzeitige Vermittlung von Verkehrskompetenz.

Sie sehen, meine Damen und Herren: Der vorliegende Antrag macht deutlich, dass es im Verkehrsbereich nicht immer um viel Technik und viel Geld gehen muss, sondern wir uns hier um die Wertschätzung gegenüber engagierten Bürgerinnen und Bürgern bemühen müssen. Dafür bitten wir um Zustimmung aller Fraktionen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Präsident André Kuper: Vielen Dank. – Für die SPD erteile ich der Kollegin Dos Santos Herrmann das Wort.

Susana Dos Santos Herrmann*) (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann vielem zustimmen, was mein Vorredner und meine Vorrednerin gesagt haben. Wir sind uns völlig einig – und das nicht erst seit heute, sondern schon über Jahre hinweg –: Jeder Tote, jeder Verletzte im Straßenverkehr ist einer zu viel. Wir haben allesamt die Verantwortung, alles dafür zu tun, dass das vermieden wird – ganz sicher und ganz besonders bei unseren Kindern, bei den Schülerinnen und Schülern, die in die Schule kommen, die lernen, ihren Radius zu erweitern, die selbstständig und selbstsicher durch die Stadt gehen oder fahren sollen.

Insofern ist die Leistung, die die Lotsinnen und Lotsen – es ist schon mehrfach gesagt worden – in den vergangenen 65 Jahren erbracht haben, enorm schätzenswert. Sie verdient unser aller Anerkennung. Insofern können wir Ihrem Antrag auch zustimmen.

Meine Kritik zielt nicht auf das ab, was Sie in den Antrag geschrieben haben, sondern darauf, was in diesem Antrag nicht steht. Sie verkürzen unserer Auffassung nach den Blick auf die Verkehrserziehung. Die Verkehrserziehung ist unbedingt notwendig und muss ausgebaut werden. Da stimmen wir überein.

Wir brauchen aber auch Konzepte, die weiter gehen. Wir brauchen Konzepte, die die Umgebung von Schulen sicherer machen, möglicherweise auch durch bauliche Maßnahmen, durch klarere Konzepte, durch Vorgaben einer Verkehrspolitik,

(Beifall von den GRÜNEN)

die den Kommunen Richtlinien gibt, ihnen nichts vorschreibt, sie nicht anweist – vor Ort wissen die Politikerinnen und Politiker sowie die Verwaltungen am besten, was zu tun ist –, aber klare Rahmenbedingungen setzt. Dazu hätte ich mir ein Wort in Ihrem Antrag gewünscht.

Ebenso hätte ich mir gewünscht, dass Sie klar Stellung zu dem beziehen, was ebenso notwendig und heute auch technisch machbar ist. Herr Middeldorf hat es angedeutet. Die passive Sicherheit an Fahrzeugen ist eminent wichtig für die Sicherheit unserer Kinder bzw. aller eher schwächeren Menschen im Straßenverkehr – angefangen bei Spiegeln, die möglichst wenig toten Winkel zulassen, über automatische Bremssysteme, die verpflichtend sind und nicht mal eben abgestellt werden können, bis hin zu Umbauten an Kreuzungen und möglichst geringen Anzahlen von freilaufenden Rechtsabbiegern, wo sie denn vermeidbar sind.

Das gehört mit dazu, steht aber leider nicht im Antrag. Deswegen wollte ich es angemerkt haben. Wir stimmen Ihrem Antrag zu, erwarten aber, dass an dieser Stelle deutlich weiter gedacht wird.

Leider ist kein Kollege der CDU aus Köln hier. Ich hätte mir gewünscht, dass die schwarz-grüne Kooperation in Köln vor zehn Tagen, wenn ich mich nicht täusche, einem Antrag zur Verkehrssicherheit rund um Schulen in Köln ebenso zugestimmt hätte, wie wir das heute tun. Das wäre am Ende für alle etwas glaubwürdiger gewesen. Sei es drum! Wir werden in Köln weiter dafür kämpfen, dass es so kommt – und hier machen wir mit.

(Beifall von der SPD)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Grünen erteile ich der Kollegin Beer das Wort.

Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an zwei Punkten sofort anschließen. Das, was die Kollegin Dos Santos Herrmann gerade gesagt hat, finde ich wirklich wichtig. Diesem Antrag können wir zustimmen.

Aber ich möchte noch einige Punkte ausführen, die darüber hinausgehen müssen und die uns in diesem Antrag gefehlt haben. Da kommen viele Dinge zusammen – der Kollege Middeldorf hat es bereits angesprochen –: Vision Zero, alle Maßnahmen in Gang setzen. Das ist der Punkt, den wir unbedingt unterstützen wollen. Aber dann benennen Sie sie doch bitte auch.

Die Wertschätzung der Schülerlotsen ist wirklich angebracht. Das ist ein herausragendes Engagement auch in Schulen. Aber lassen Sie uns auch die Eltern loben, die zum Beispiel im Walking Bus oder in den Initiativen „I walk to school“ Schülerinnen und Schüler vor allen Dingen der Grundschulen begleiten. Das hat viel mit der Elternarbeit zu tun.

Herr Wüst und Frau Gebauer, ich bitte Sie beide, hier mit den Stadtschulpflegschaften und den Elternverbänden zusammenzuarbeiten, weil in der Tat auch das Elternverhalten thematisiert werden muss. Da gucke ich nicht nur nach Köln, sondern auch nach Ostwestfalen. Leider hat es gerade im Raum Gütersloh einen solchen Zwischenfall gegeben, als ein Vater seine zwei Kinder zur Grundschule gebracht hat und gleichzeitig einer Mitschülerin über den Fuß gefahren ist.

Bei diesen Initiativen geht es darum, einen Raum um die Schulen herum als sicher zu begreifen und nicht unbedingt zu versuchen, die Kinder bis in die Aula oder in den Klassenraum zu fahren. Das ist eine Vermittlungsarbeit, die wir gemeinsam leisten müssen und für die wir auch gemeinsam mit den Schulpflegschaften und den Kollegien im Land werben sollten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich finde es richtig, das Thema „Verkehrsbildung“ voranzutreiben. Wir müssen hier aber nicht nur auf die Kinder und Jugendlichen als Verkehrsteilnehmer, sondern auch auf die Autos schauen. Ich verstehe nicht, warum hier keine Maßnahmen mit beschrieben sind.

Ich will einmal aus der Pressemitteilung der Stadt Düsseldorf von gestern zitieren. Dort wurden bei Radarkontrollen allein in den letzten 14 Tagen 1.183 Raser an Schulen ertappt, 1.503 Falschparker entlang der Schulwege wurden verwarnt, und 24-mal musste sogar der Abschleppwagen anrücken.

Dieses Verhalten der Autofahrer und Autofahrerinnen muss genauso in den Blick genommen werden. Da ist das, was Frau Dos Santos Herrmann eben gesagt hat, genau richtig: Tempo 30 muss grundsätzlich an allen Wegen, die zu den Schulen führen, gelten. Das ist wichtig. Man muss den Kommunen auch die Möglichkeiten und die Werkzeuge an die Hand geben, gegebenenfalls bauliche Maßnahmen vorzunehmen, um das Ganze zu reglementieren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch die Frage, wie Radwege sicher genutzt werden, gehört in diesen Kontext hinein. Das müssen wir miteinander diskutieren.

Diese Ankündigung ist also nur ein erster Aufschlag gewesen. Seine Wirkung ist begrenzt. Die Wertschätzung von Schülerlotsen und Schülerlotsinnen begrüßen wir sehr. Das unterstützen wir. Man sollte dann aber bitte weiterdenken und alle, die am Verkehr teilnehmen, mit einbeziehen – und das in der Frage des Autoverkehrs natürlich besonders sensibel handhaben. Denn die Kinder sind als Fußgänger die schwächsten Teilnehmer im Verkehr.

Es kann also nicht sein, dass wir nur den Blick auf die Ertüchtigung der Kinder, im Umfeld klarzukommen, richten. Vielmehr müssen wir Autofahrer und Autofahrerinnen in die Pflicht nehmen. Das kann man am besten gemeinsam mit Eltern, den Kommunen und der Polizei vor Ort.

Auch in Bezug auf die Verkehrsbildung und die Verkehrswacht hätte ich mir gewünscht, dass im Antrag etwas zur Stärkung dieser Verbünde gesagt worden wäre. Wenn wir die Debatte in den unterschiedlichen Fachausschüssen aufgreifen, kommen wir aber sicher ein Stückchen weiter.

Ich fasse zusammen: Unterstützung für diesen Antrag; aber bitte den Blick weiten und zu gemeinsamen Aktionen und Unterstützung vor Ort kommen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Präsident André Kuper: Herzlichen Dank. – Für die AfD spricht die Abgeordnete Dworeck-Danielowski.

Iris Dworeck-Danielowski (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem 1. August dieses Jahres ist auch mein Sohn ein Vorschulkind. Er hat mir stolz wie Oskar erzählt, was sie jetzt alles Tolles machen: Sie besuchen die Müllabfuhr und die Feuerwehr. Natürlich kommt auch die Polizei, um mit den Kindern ein bisschen Verkehrserziehung zu machen.

Wir müssen unseren Sohn jetzt für eine Grundschule anmelden. In der Tat war für mich ein ganz maßgebliches Kriterium, dass mein Sohn auch die Chance hat, diese Schule selber zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Das bedeutet allerdings auch, dass er seine ganzen Freunde aus dem Kindergarten in dieser Grundschule nicht treffen wird. Denn bei den Kriterien, nach denen man eine Schule oder einen Kindergarten wählt, spielen zumindest in einer Stadt wie Köln viele andere Faktoren eine Rolle. Da geht es nämlich darum, wo man einen Platz bekommt, welches pädagogische Konzept man haben möchte usw.

Es sind also viele Gründe, die dazu führen, dass Eltern anschließend immer häufiger ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule bringen, was zu Recht von vielen Seiten bemängelt wird.

Ich selber hatte das große Glück, dass in meiner Kindheit ein Schülerlotse unmittelbar vor der Haustür stand. Deshalb kam ich noch in den Genuss, mit meinen Schulfreunden ohne Spalier von Erwachsenen oder ohne gebracht werden zu müssen früh selbstständig meine Schule erreichen zu können. Das hat auch zu sehr viel Selbstständigkeit geführt und einem früh das Gefühl gegeben, dass man ein bisschen Privatsphäre und Autonomie hat. Es hat uns auf jeden Fall allen gutgetan.

Daher findet dieser Antrag, wie zu erwarten, allseits große Zustimmung – bei mir als Mutter eines Vorschulkindes insbesondere.

Deshalb hätten wir uns auch gewünscht, dass in dem Antrag nicht bloß steht: Die NRW-Koalition dankt den freiwilligen Helfern. – Es wäre sehr viel passender gewesen, wenn man gesagt hätte: Ganz Nordrhein-Westfalen dankt den freiwilligen Helfern.

Viel wichtiger als der Dank und die Wertschätzung, die wir den Schülerlotsen zu Recht entgegenbringen, ist allerdings ein entscheidender Punkt, den Sie in der Beschreibung der Ausgangslage genannt haben. Die motorischen Fähigkeiten der Kinder nehmen in der Tat kontinuierlich ab. Immer mehr Kinder können nicht richtig Fahrrad fahren. Ähnlich schlecht ist es auch um das Schwimmen bestellt.

Fachleute nennen hierfür mehrere Ursachen: Die Familien werden kleiner. Eltern sind heute älter und somit auch häufig ängstlicher. Die Kinder sitzen zu viel. Die Spielräume werden kleiner. Der Mediengebrauch nimmt zu. Das Übergewicht der Kinder spielt auch eine Rolle. Andersherum gilt, dass Kinder mit gleichaltrigen Geschwistern es beim Rad fahren lernen sehr häufig leichter haben. Die Tagesabläufe in den Kitas sind häufig zu starr, um tatsächlich Rad fahren zu lernen.

Ein weiterer wichtiger Punkt wurde eben auch genannt: Berufstätigen Eltern fehlt häufig die Zeit, mit ihren Kindern ordentlich Fahrrad fahren zu lernen und auch den Straßenverkehr immer wieder aufs Neue zu erproben. Wenn beide Elternteile berufstätig sind, möchte man die verbleibende Zeit häufig anders verbringen.

In den ersten sechs Lebensjahren werden aber die Grundsteine für die motorischen Fähigkeiten gesetzt. Daher ist es mit der frühkindlichen Bildung in den Kitas an diesem Punkt dann doch nicht so weit her.

Rad fahren lernen oder auch Schwimmen lernen bedarf einer Eins-zu-eins-Betreuung. Manchmal geht es fast wie von selbst. Mit vielen Kindern muss man aber viele Runden drehen, immer wieder mit der Hand am Gepäckträger, bis der Filius von alleine fährt; man muss ihn immer wieder motivieren und ermutigen. Das kann in einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte nicht in diesem Ausmaß geleistet werden.

Auch Mobilitätsforscher nennen als Ursache die Berufstätigkeit beider Eltern und die damit einhergehende wenige Zeit, die die Eltern noch für die Kinder haben.

An dieser Stelle schließt sich der Kreis zu der allseits beklagten Tatsache, dass viele Eltern ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule bringen. Das machen sie doch nicht nur aus böser Absicht oder Dekadenz, sondern häufig ist es so, dass man auf dem Weg zur Arbeit die Kinder dort abliefert und dann direkt weiter ins Büro fährt.

Sein Kind, wie ich es noch erfahren habe, gegebenenfalls selber zu bringen und zu Fuß wieder zurückzulaufen und im Ort zu Fuß die Einkäufe zu erledigen oder wie auch immer: Das geht heute ja gar nicht mehr. Wenn ich das machen will, kann ich doch erst um 10 Uhr mit meiner Arbeit anfangen. Daher ist es sehr viel naheliegender, das Kind mit dem Auto mal schnell abzusetzen und weiterzufahren.

Wozu führt das? Zu Kindern, die viel zu spät ihre Verkehrstauglichkeit regelmäßig wirklich erproben. Dann sind sie so alt, dass man ihnen rein theoretisch natürlich zutraut, dass sie am Straßenverkehr teilnehmen können. Aber ihnen fehlt schlicht und ergreifend die Übung.

(Beifall von der AfD)

Wenn Sie sich ernsthaft Sorgen um die Verkehrstüchtigkeit unserer Kinder machen würden, dann würden Sie auch diese Ursachen mit in den Blick nehmen. Sie würden die Familien, die ja angeblich auch einen Wert an sich verkörpern, wieder zum Lebensmittelpunkt der Kinder erklären und nicht ausschließlich die Kindertagesstätten.

Ihr Antrag ist deshalb unserer Ansicht nach eher ein Tropfen auf den heißen Stein, wir werden ihm aber nichtsdestotrotz zustimmen. – Danke.

(Beifall von der AfD)

Präsident André Kuper: Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Wüst das Wort.

Hendrik Wüst, Minister für Verkehr: Vielen Dank. – Herr Präsident! Respekt, gegenseitige Rücksichtnahme, gerade gegenüber den Schwächsten, und Konzentration – Finger weg vom Smartphone – sind die Grundvoraussetzungen für sicheren Straßenverkehr.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal finde ich es gut und wohltuend, mit welchem Ton diese Debatte geführt wird. Alle wollen die Vision Zero – zwar mit dem einen oder anderen unterschiedlichen Blickwinkel, aber das sei geschenkt; das macht die parlamentarische Debatte aus. Das Ziel eint Sie und uns, und das finde ich gut. Vielen Dank, dass der Antrag die Gelegenheit bietet, dies hier zu unterstreichen.

Wenn Respekt, gegenseitige Rücksichtnahme und Konzentration fehlen, wird es allerdings nichts mit der Vision Zero – keine Straßenverkehrstoten und keine Schwerverletzten. Deswegen ist es gerade zu Beginn des neuen Schuljahres wichtig, zu unterstreichen und im Sinne eines Appells aus dem gesamten Parlament allen Verkehrsteilnehmern klarzumachen: Passt auf, insbesondere auf die Kleinen, die neu im Straßenverkehr unterwegs sind.

Der Antrag kommt zur rechten Zeit. Das ist ein gutes Timing. – Vielen Dank auch dafür.

Das Thema „Schulwegsicherung“ ist der Landesregierung wichtig, weshalb wir im laufenden Haushaltsjahr 1,35 Millionen Euro für präventive Verkehrssicherheit ausgeben. Ich habe gemeinsam mit der Kollegin Gebauer und der Straßenverkehrswacht am ersten Schultag die Schulanfangsaktion „BREMS DICH!“ begleitet, so wie viele unserer Vorgänger auch. Das ist eine gute gemeinsame Tradition.

Frau Beer, ich habe auch die gemeinsame Aktion des VRS „Geh-Spaß statt Elterntaxi“ unterstützt sowie den „Walking Bus“, der Kinder an fest verabredeten Orten zu festen Uhrzeiten einsammelt, damit sie eben nicht mit dem Elterntaxi und am besten noch mit dem dicken SUV direkt vor die Schultür gebracht werden. Das ist eine gute, kluge Aktion, die es wert ist, von uns gemeinsam unterstützt zu werden.

Anfang Juli war ich auch beim landesweiten Schülerlotsenwettbewerb, bei dem die Ehrenamtlichen für ihre Tätigkeit als Schülerlotsen ausgezeichnet worden sind.

Die Landesregierung unterstützt daher selbstverständlich den vorliegenden Antrag und die sich daraus ergebende Debatte hier im Plenum und in den Ausschüssen.

Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung sind wichtige Bestandteile des Unterrichts und des Erziehungsauftrags. Die ehrenamtlichen Schülerlotsen verdienen den allerhöchsten Respekt. Das haben alle Vorredner gesagt, und man kann es nicht oft genug sagen.

Vielen Dank für diese gute Debatte und für viele gute Vorschläge dazu, wie wir den Verkehr insbesondere für unsere Kleinsten in Nordrhein-Westfalen noch sicherer machen können. – Danke schön.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Minister Wüst. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Somit kommen wir zum Ende der Aussprache und damit zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen der CDU und der FDP haben direkte Abstimmung beantragt.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/3527. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Kollegen Langguth und Neppe. Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Jemanden, der sich enthalten möchte? – Dann ist der Antrag Drucksache 17/3527 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

4  Zweckentfremdung von Wohnraum in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf bekämpfen: Das Wohnungsaufsichtsgesetz bedarfsgerecht fortentwickeln

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3596

Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, noch einmal um etwas mehr Aufmerksamkeit gegenüber den Rednerinnen und Rednern bitten. Der Geräuschpegel war während der letzten Debattenrunde sehr hoch. – Bitte schön, Herr Ott.

Jochen Ott (SPD): Herr Präsident! Herzlichen Dank. Das war genau zur richtigen Zeit, würde ich sagen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Täglich grüßt das Murmeltier: Die Zweckentfremdung von Wohnraum haben wir gelegentlich diskutiert. In den Sommerferien machte der Westdeutsche Rundfunk Schlagzeilen, indem er von einem Bürger aus Humboldt/Gremberg im Kölner Osten berichtete, der angezeigt hatte, dass in einem neu gebauten Mehrfamilienhaus über 100 Wohnungen über das Internetportal Airbnb als Ferienwohnungen angeboten würden.

Wir haben hier im Parlament in einer Anhörung lange diskutiert, und immer wieder wurde uns mitgeteilt, das alles sei eigentlich gar kein Problem. Man solle nur die modernen Instrumente nutzen, dann würde es schon klappen.

Wir haben in den Sommerferien aber wieder festgestellt, dass es sich nicht nur um wenige Wohnungen handelt, sondern dass in den großen Städten Düsseldorf und Köln mindestens 7.000 Wohnungen auf diese Art und Weise zweckentfremdet werden. Wenn man bedenkt, wie viele Menschen in 7.000 Wohnungen leben könnten, dann wird ziemlich deutlich, dass die Politik angesichts der aktuellen Wohnungsnot nicht weiter darüber hinwegsehen darf.

Wir haben diesen Antrag auf den Weg gebracht, weil wir noch einmal darauf hinweisen wollen, dass es Möglichkeiten gibt, gegen solche Dinge vorzugehen. Als Stadtstaaten haben es Berlin und Hamburg manchmal etwas einfacher, aber sie haben deutlich gemacht, dass Airbnb-Wohnungen angezeigt gehören und dass die Einnahmen aus Hotelbetrieben vor allen Dingen natürlich versteuert werden müssen.

Deshalb muss in diesen Städten nicht nur gemeldet werden, sondern die Finanzämter gehen direkt hinterher und sorgen dafür, dass die Einnahmen auch fließen.

Präsident André Kuper: Herr Kollege Ott, darf ich Sie unterbrechen? – Noch einmal ein erneuter Appell an die Kolleginnen und Kollegen: Das Geräusch … Wunderbar, ich brauche gar nicht weiterzureden. – Bitte, Herr Ott.

Jochen Ott (SPD): Wir waren bei den Finanzämtern stehen geblieben. Die Finanzämter können dann also auch Strafen verhängen.

Der Antrag der SPD-Fraktion liegt vor, weil wir die Landesregierung dazu auffordern wollen, dafür zu sorgen, dass der jetzige § 10 im Wohnungsaufsichtsgesetz angepasst wird, damit solche Maßnahmen auch in den Städten Nordrhein-Westfalens ergriffen werden können.

Uns ist völlig klar, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen nicht in allen Kommunen gleichermaßen ein Problem ist und dass nicht alle Kommunen Nordrhein-Westfalens diese Möglichkeit nutzen werden, aber wir müssen den Kommunen das Instrumentarium dafür geben, im Zweifel durchzugreifen.

Deshalb halten wir es für ganz wichtig, dass nicht der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen gilt, der vor allem vorsieht, die Zweckentfremdungsverordnung abzuschaffen und dann zu überprüfen, ob das Wohnungsaufsichtsgesetz überhaupt noch notwendig ist; denn das ist ja alles Teufelswerk und Regulierung eines doch so wunderbar freien Marktes.

Was wir jetzt brauchen, ist eine Verschärfung der Zweckentfremdungsverordnung, § 10 im Wohnungsaufsichtsgesetz, die die Möglichkeiten schafft, wie in Berlin und Hamburg gezielt vorzugehen.

Um es klar zu sagen: Wenn 15.000 Menschen in etwa 7.000 Wohnungen suchen und wir wissen, dass bei den großen Wohnungsbaugesellschaften bis zu 20.000 Leute auf den Wartelisten stehen, um in den Metropolen eine Wohnung zu finden, dann ist es skandalös, in einer solchen Zeit nur davon zu sprechen, Wohnungen zu bauen. – Natürlich müssen wir Wohnungen bauen. Das alleine wird am Ende aber nicht reichen. Wo Wohnraum bewusst zweckentfremdet wird, brauchen wir die klare Hand des Gesetzgebers. Wir fordern Sie auf, das vorzubereiten.

Als Letztes möchte ich darauf hinweisen, dass es schon grotesk ist, wenn in internen Foren bei Airbnb darüber beraten wird, wie man in den Städten und Gemeinden die Gesetzeslage umgehen kann, weil man der Meinung ist, dass das doch eigentlich ganz toll ist.

Wir haben nichts dagegen, dass man die eigene Wohnung, wenn man drei Monate im Ausland ist, während dieser Zeit selbst an jemand anderen weitergibt. Das ist eine tolle Innovation und kann so gemacht werden.

Aber: Wenn große Unternehmen mehrere 100 Wohnungen, die als Wohnungen, als Studentenwohnungen geplant werden, umwandeln, um dann richtig Kasse zu machen und die Touristen in den großen Städten unterzubringen, dann ist das nicht in Ordnung und der Staat muss dagegen vorgehen.

(Beifall von der SPD und Arndt Klocke [GRÜNE])

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU spricht nun der Kollege Déus.

Guido Déus (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, heute zum Antrag der SPD in Sachen „Zweckentfremdung von Wohnraum“ Stellung nehmen zu können und erst einmal eine fraktionsübergreifende Gemeinsamkeit festzustellen: Wir alle sind der Meinung, dass in NRW, besonders in großen Städten, in Ballungsgebieten, Wohnraum benötigt wird und fehlt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie unterstellen mit Ihrem Antrag aber, dass der angespannte Wohnungsmarkt in den großen Universitätsstädten durch die Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen insbesondere von professionellen Onlinevermittlern – also durch Zweckentfremdung – signifikant belastet wird und eine stärkere Reglementierung zu einer deutlichen Entspannung führen würde.

Herr Ott, Sie nannten gerade erneut die Zahl von 7.000 Wohnungen – Sie berufen sich auf die „Süddeutsche Zeitung“ – für eine Stadt und sagen, in Köln gebe es die gleichen Zahlen. Doch woher wissen Sie, dass es sich dabei in diesen Städten um einen dauerhaften Entzug der Wohnung handelt und nicht um die auch von Ihnen erwähnten Wohnungen, nämlich die, die für wenige Wochen von Privateigentümern zur Verfügung gestellt werden?

(Vereinzelt Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Aufgrund meiner beruflichen Herkunft – bis zum Mai letzten Jahres war ich fast 30 Jahre bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben tätig – und meiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit kenne ich die Situation auf dem deutschen Wohnungsmarkt, insbesondere natürlich in meiner Heimatstadt und der Region Bonn, sehr gut.

Auch Bonn ist eine Kommune mit steigenden Bevölkerungszahlen, entsprechender Wohnraumnachfrage und daher mit erhöhtem Wohnraumbedarf. In Bonn gibt es aufgrund der sehr guten medizinischen Infrastruktur – in Teilen – den sogenannten Medizintourismus. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat, wie auch die Städte Münster, Köln und Dortmund, von der seinerzeit durch Sie eingeführten Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht und eine Zweckentfremdungssatzung erlassen. Die Satzung ist in Bonn vor Kurzem verlängert worden.

Diese Situation in Bonn ist jedoch nicht eins zu eins auf alle großen Universitätsstädte übertragbar; denn nur 4 von rund 400 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, also 1 %, haben sich bisher dieser Möglichkeit bedient. Es ist also eine differenzierte Betrachtungsweise erforderlich.

Die Unterstützung der Wohnraumbeschaffung ist typischerweise eine kommunale Aufgabe. Mit dieser Verantwortung lassen wir allerdings unsere Städte und Gemeinden nicht im Stich. In den letzten zwölf Monaten wurde durch unser politisches Handeln ein neues Klima in NRW geschaffen, um mehr Wohnraum in allen Segmenten entstehen zu lassen:

(Jochen Ott [SPD]: Naja, bei Baugenehmigungen kann man das nicht sagen!)

Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau stellen wir bis 2022 rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung; NRW hat sich dafür eingesetzt, dass sich der Bund am öffentlich geförderten Wohnungsbau weiter beteiligt; seit 2018 gibt es dank uns wieder eine Wohnungseigentumsförderung; das Verfügbarmachen von Flächen sowie die neu geschlossene Allianz für mehr Wohnungsbau sind weitere wichtige Bausteine.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, ich hoffe, Sie erkennen: Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz; denn nur zusätzlicher Wohnraum und nicht weiterer Bürokratiedschungel hilft.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD – Jochen Ott [SPD]: Sie reden gegen die Interessen Ihrer eigenen Stadt!)

Auch das muss gesagt sein: Herr Ott, Sie vergessen anscheinend, dass Sie, die rot-grüne Landesregierung, mit § 10 des WAG NRW das Satzungsrecht der Gemeinden geschaffen haben. Sie hatten jahrelang die Möglichkeit nachzujustieren, falls Sie das für notwendig erachtet hätten.

Aktuell verweisen Sie auf das Zweckentfremdungsverbotsgesetz der Stadt Berlin, das zum 1. August 2018 in Kraft getreten ist, um Fehlentwicklungen entgegensteuern zu können – unter anderem durch die Verpflichtung von Verfügungsberechtigten, vor Vermietung von Wohnraum eine kommunale Genehmigung einzuholen, durch die Einführung einer Registrierung und durch die Zuteilung von Registrierungsnummern.

In Ihrem Antrag fordern Sie: „Das Wohnungsaufsichtsgesetz bedarfsgerecht fortentwickeln“. – Ihr Antrag impliziert, die Landesregierung habe beschlossen, das WAG NRW als normative Grundlage für das Satzungsrecht der Städte und Gemeinden abzuschaffen – dem ist aber nicht so.

(Jochen Ott [SPD]: Das haben Sie immer gesagt!)

Davon können Sie sich mit einem kurzen Blick in den Koalitionsvertrag überzeugen. Die Landesregierung hat eine Überprüfung des WAG NRW beschlossen. Das bedeutet aber nicht die Abschaffung. Der den Städten und Gemeinden zur Verfügung stehende Instrumentenkoffer soll auf seine Wirksamkeit hin überprüft und nicht abgeschafft werden.

(Jochen Ott [SPD]: Das steht aber in Ihrem Koalitionsvertrag, ich habe ihn dabei!)

– Ja, ich kenne den Koalitionsvertrag sehr genau.

Herr Ott, vielleicht ist Ihnen aber nicht bekannt, dass das Gutachten zur Überprüfung des WAG NRW längst beauftragt ist und die nordrhein-westfälischen Kommunen aktuell explizit hinsichtlich ihrer Bedarfe befragt werden. Somit werden aktuell in einem laufenden Verfahren wichtige Erkenntnisse gewonnen, die bei der Betrachtung des WAG von Bedeutung sein werden.

Anfang des kommenden Jahres werden das konkrete Gutachten und damit die Ergebnisse der Befragung vorliegen. Und Sie können sicher sein: Wir werden uns mit dem Gutachten intensiv beschäftigen.

Ich freue mich auf die kommenden Anhörungen und die Sitzungen des federführenden Ausschusses und freue mich auch auf konstruktive Beratungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und Stephen Paul [FDP])

Präsident André Kuper: Danke schön. – Für die FDP erteile ich nun dem Abgeordneten Paul das Wort.

Stephen Paul (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen sind auf der Suche nach einem für sie preisgünstigen Zuhause, in dem sie leben möchten. Hierbei als Land mit einer geeigneten Politik zu helfen, das ist eine Aufgabe, die die Bürgerinnen und Bürger uns, der Mehrheit im Landtag von Nordrhein-Westfalen, überantwortet haben. Wir stellen uns dieser Aufgabe auch. Denn wir wollen es für die Menschen besser machen als Rot-Grün, die alte Mehrheit, die ein beispielloses Elend an den Wohnungsmärkten in unserem Land mitverursacht hat.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von der SPD: Oh!)

Sie präsentieren ja eindrucksvolle Zahlen. Ganze 2 % der Wohnungen in Düsseldorf fallen in den Bereich des Onlinewohnungsvermittlers Airbnb. Was Sie jedoch in Ihrem Antrag verschweigen, ist, dass bei den Zahlen in der „Süddeutschen Zeitung“ eben nicht zwischen selten angebotenen Unterkünften und regelmäßigen Vermietungen differenziert wird.

Die große Mehrheit bilden zeitweise Vermietungen bei kurzfristiger Abwesenheit des Hauptmieters oder des Eigentümers. Angebotene Wohnräume belaufen sich hier zu etwa einem Drittel auf einzelne Privatzimmer und zu etwa zwei Dritteln auf ganze Unterkünfte. Gerade einmal 0,38 % der Wohnungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf werden online als ebensolche ganzen Unterkünfte zeitweilig zur Verfügung gestellt. Ähnliches gilt auch für die Stadt Köln. Das ist ein verschwindend geringer Anteil, meinen Sie nicht auch?

Anstatt diesen so kleinen Anteil jetzt hysterisch zu regulieren, wie Sie das von uns verlangen, und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in ihren Möglichkeiten zu beschneiden, müssen wir doch die Lebenswirklichkeit der Menschen in unserem Land erkennen.

Viele Menschen pendeln berufsbedingt zwischen den Städten hin und her. Sie reisen. In dieser Zeit können sie ihre Wohnungen und Apartments nicht nutzen. Diese dann unterzuvermieten dient ganz einfach der Selbstbestimmung vieler Bürgerinnen und Bürger, die Kosten sparen wollen. Wer gerade eine Unterkunft nicht bewohnen kann, muss doch entscheiden dürfen, was er mit seinem eigenen Zuhause tut.

Aus unserer Sicht ist es eine Unverschämtheit, zu verlangen, beispielsweise den Mietzins an mehreren Orten zu bezahlen, ohne dabei entscheiden zu dürfen, ob und wie lange eine der Wohnungen untervermietet werden kann. Das ist realitätsfern und keinesfalls bürgerfreundlich.

Vielmehr sollte man zeitweise leer stehenden Wohnraum abseits des Tourismus auch wohnwirtschaftlich nutzen, damit im Winter eine durchgehende Beheizung sichergestellt ist. Studierende können doch punktuell Zimmer buchen, wenn sie in einer anderen Stadt eine Vorlesung besuchen und nicht früh am Morgen über Stunden einer beschwerlichen Anreise ausgesetzt sein möchten. Geschäftsreisende finden eine Unterkunft, wenn Hotels in der Umgebung bereits ausgebucht sind.

Wie die wenigen zeitweise angebotenen Wohnungen – ich wiederhole: in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind es 0,38 % – zeigen, ist ein staatlicher Eingriff, über die Ermächtigung im Wohnaufsichtsgesetz örtliche Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen, daher überzogen und gerade eben nicht gerechtfertigt.

Präsident André Kuper: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ott?

Stephen Paul (FDP): Gerne.

Jochen Ott (SPD): Danke, Herr Kollege. Was antworten Sie denn zum Beispiel einem 83-jährigen Rentner aus Köln-Ehrenfeld, der vor 15 Jahren seine Postwohnung, die privatisiert worden ist, gekauft hat und nie damit gerechnet hätte, dass solche Wohnungsbestände mal in Ferienwohnungen umgewandelt werden?

Er berichtet, dass alle drei Tage ein neuer Mensch ins Haus einzieht, die Türen knallt und die Hausordnung natürlich in keiner Weise einhält; denn es handelt sich ja um Touristen, die dann die Stadt besichtigen.

Was antworten Sie den Menschen, die sagen, dass sie sich unsicher fühlen, weil sie nicht wissen, wer in ihrem Haus eigentlich ein- und ausgeht, die nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen?

Den 83-Jährigen aus Köln-Ehrenfeld kann ich Ihnen gleich namentlich nennen. Er ist ein Beispiel für viele Menschen gerade in den Innenstädten der großen Städte. Was antworten Sie diesen Menschen?

Präsident André Kuper: Bitte schön.

Stephen Paul (FDP): Lieber Kollege Ott, die Kollegen schütteln teilweise schon den Kopf.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Weil Sie es nicht verstanden haben!)

Was für eine Antwort erwarten Sie jetzt? Vielleicht ist das die Methode Ihrer Politik, dass Sie hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen …

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Einfach antworten, inhaltlich!)

– Ja, das tue ich gerade. Haben Sie noch ein bisschen Geduld.

(Zuruf von Arndt Klocke [GRÜNE])

Präsident André Kuper: Ich bitte Sie, den Kollegen ausreden zu lassen.

Stephen Paul (FDP): Arndt Klocke hat es heute irgendwie besonders eilig und schon stundenlang Schaum vor dem Mund.

(Horst Becker [GRÜNE]: Weder eilig noch Schaum! Er will nur Sachargumente hören!)

– Ich hatte gerade meinen ersten Satz begonnen.

Präsident André Kuper: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten den Redner jetzt weitersprechen lassen. Ich bitte Sie, die Dialoge untereinander einzustellen.

(Unruhe – Glocke)

Bitte.

Stephen Paul (FDP): Ich wiederhole: Es mag die Methode Ihrer Politik … Er hört gar nicht zu. Er ist gar nicht an einer Antwort interessiert. Warten wir mal auf den Fraktionsvorsitzenden der Grünen.

(Jochen Ott [SPD]: Ich will doch die Antwort! – Zuruf von der SPD: Herr Ott hat doch gefragt!)

– Er verlangt doch so dringend nach einer Antwort. Dann soll er doch auch zuhören können.

Es mag Methode Ihrer Politik sein, solche Fälle wie den, wer in meiner Nachbarschaft wohnt, hier vom Landtag aus regeln zu wollen. Es ist aber nicht Methode und nicht Haltung unserer Politik, das hier zu tun.

(Jochen Ott [SPD]: Danke! Das ist eine gute Antwort! Die Antwort hilft!)

Eine Registrierungspflicht für private Anbieter von Unterkünften, um Steuerhinterziehungen zu verhindern – ich will damit auch weiter auf Ihre Frage eingehen –, ist sicherlich eine sinnvolle Überlegung. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Mit der Einnahme von Steuergeldern in Verbindung mit Mitteln aus Kooperationen mit Onlineanbietern fließt eben ein nicht unerheblicher Anteil an Geldern wieder an die beteiligten Kommunen zurück – Geld, das wieder in Stadtentwicklung, Infrastruktur und vor allem neuen Wohnraum vor Ort investiert werden kann.

Eine solche Registrierungspflicht wäre aber auch heute schon möglich. Die von Ihnen beantragten Änderungen sind aus unserer Sicht dafür gar nicht notwendig.

Wir Freie Demokraten bleiben dabei, dass es heute wichtiger ist, Marktanreize für den Bau neuen Wohnraums zu schaffen und den Mangel nicht überzuregulieren, wie Sie es offenbar denken und uns hier nahelegen wollen. Dem gehen wir nicht auf den Leim, sondern wir wollen Anreize für mehr Wohnraum in Nordrhein-Westfalen schaffen. Das ist besser, als Eigentums- und Mieterrechte zu beschneiden.

Hier haben wir in der Koalition mit dem von uns modernisierten Bauordnungsrecht und dem neuen Wohnraumförderprogramm bereits den Grundstein gelegt und sehen auch sehr positiv in die Zukunft unserer Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen.

Den Antrag der SPD-Fraktion, das Wohnaufsichtsgesetz noch zu erweitern, also noch schärfer zu regulieren, den alten Weg weiterzugehen, der mit zu diesem Elend an den Wohnungsmärkten geführt hat, können wir nur ablehnen. Ihr Vorschlag würde die Lage an den Wohnungsmärkten nur noch weiter verschärfen. Wir gehen mit der NRW-Koalition einen anderen Weg, einen –

(Jochen Ott [SPD]: Einen marktradikalen Weg!)

davon sind wir fest überzeugt – besseren Weg.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD)

Präsident André Kuper: Vielen Dank. – Für die Grünen erteile ich dem Kollegen Klocke das Wort.

Arndt Klocke (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Paul, Schaum vorm Mund habe ich gerade bei diesem Thema nicht. Schaum vorm Mund hatte ich gestern im Ausschuss – fast.

(Zuruf von der CDU: Och!)

– Ja. Darauf würde ich direkt am Anfang auch gerne eingehen wollen.

Frau Ministerin – Sie haben ja gleich die Chance und das Wort –, Sie sollten den heutigen Plenartag nutzen und zweifelsfrei klären, dass Ihre Entgleisung in der gestrigen Sitzung – das Zitat hat heute jede nordrhein-westfälische Tageszeitung gebracht –, in der Sie SPD und Grünen und mir persönlich unterstellt haben, wir würden Menschen aufwiegeln, die im Hambacher Wald gewalttätig werden … Das war eine unfassbare Entgleisung, Frau Ministerin.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der CDU)

Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie möchten, dass wir als Opposition konstruktiv mit Ihnen zusammenarbeiten, sollten Sie die Chance nutzen, diese Worte glasklar klarzustellen. Das haben nicht nur Sie gestern gesagt – es gibt ja ein Protokoll dazu –, sondern dieses Zitat haben

(Zuruf von der SPD: Eiskalt!)

die Deutsche Presseagentur und alle Tageszeitungen, alle Journalisten, die anwesend waren, gebracht.

(Zurufe von der CDU)

An dieser Stelle sage ich Ihnen ganz klar, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und CSU, nein, von CDU und FDP: Wir können inhaltlich klar …

(Zuruf)

– Ja, die CSU war mit dem Kollegen aus Paderborn, der gestern für die CDU gesprochen hat, auch dabei. Das war also schon nah an der CSU, aber ich meinte natürlich CDU und FDP.

Wir können über Inhalte hart streiten, und Sie können uns beim Hambacher Wald manches vorwerfen; darüber können wir auch streiten. Aber uns zu unterstellen, wir würden Menschen aufwiegeln, gewalttätig zu werden, das war eine unglaubliche Unterstellung, Frau Ministerin. Weil wir heute die erste Debatte miteinander führen, uns das erste Mal wiedersehen und zu einem bau- und wohnungspolitischen Punkt reden, sage ich Ihnen: Nutzen Sie die Chance, diese Worte entweder hier im Plenum oder im nächsten Ausschuss klarzustellen. Darum möchte ich Sie dringend bitten.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Jetzt zur Sache: Ich bin den Sozialdemokraten für diesen Antrag ausgesprochen dankbar. Es ist ein wichtiges und zunehmend relevantes Thema. Das wissen alle, die in Großstädten leben, unterwegs sind oder auch die entsprechenden Rückmeldungen vom Mieterschutzbund haben, die die mediale Berichterstattung in diesem Zusammenhang wahrnehmen. Wir hatten in diesem Sommer zu diesem Thema durchaus eine ganze Reihe von spannenden Beiträgen in WDR, NDR, ARD, gute Dokumentationen.

Ich will Ihnen ein Beispiel aus einer NDR-Doku aus Hamburg nennen, das mir sehr einprägsam in Erinnerung geblieben ist. Es ging um eine Reihenhaussiedlung in Hamburg-Stillhorn, wo eine Frau mit ihren Kindern 30 Jahre in einer Mietwohnung gelebt hat, und dann ist ihr wegen Eigenbedarfs gekündigt worden. Sie musste ausziehen und sich eine neue Wohnung suchen, die deutlich teurer war.

Ihre Tochter stellte dann vier Monate nach diesem Auszug auf der Plattform Airbnb fest, dass exakt diese Wohnung, die wegen Eigenbedarfs gekündigt wurde – renoviert, aber noch mit der Einbauküche, die diese Frau damals installiert und bezahlt hatte –, als Airbnb-Wohnung angeboten worden ist.

Das Problem ist doch vorhanden. Herr Paul, nach dem, was Sie eben zum Besten gegeben haben, scheinen Sie weder Beispiele nennen zu können noch die Thematik zu verstehen.

(Jochen Ott [SPD]: Richtig!)

Sie halten uns vor, wir hätten all das regeln können. Natürlich haben wir entsprechende wohnungsmarktpolitische Instrumente auf den Weg gebracht, die Sie laut Koalitionsvertrag alle abschaffen wollen.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Wir haben eine Zweckentfremdungsverordnung auf den Weg gebracht. Wir haben in diesem Punkt eine steigende Problematik in den Städten. In Düsseldorf werden 7.000 Wohnungen Jahr für Jahr auf diese Art und Weise vermietet. 7.000 Wohnungen! Das sollten Sie doch wissen. Ihr Kollege Matheisen sitzt doch direkt neben Ihnen. Sie sind doch in einer Ampelkoalition zusammen in der Stadtregierung. Er kennt die Zahl. Machen Sie sich doch mal kundig! Sie sitzen da doch nebeneinander.

Es ist in Großstädten ein relevantes Problem. Dass wir hier nicht weiterkommen, liegt doch daran, dass wir zu wenige Steuerungsmöglichkeiten haben und die Verwaltungen personell viel zu schwach ausgestattet sind, um als eine Art Wohnungspolizei gegen diese Vermieter vorzugehen.

Präsident André Kuper: Herr Kollege Klocke, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Matheisen?

Arndt Klocke (GRÜNE: Ja, die lasse ich zu.

Rainer Matheisen (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klocke, da Sie mich gerade angesprochen haben, würde ich Ihnen gerne die Frage stellen, woher Sie die Zahl der 7.000 Wohnungen haben. Mir ist eine Studie eines Immobilieninvestors bekannt, der gerade selber Serviceapartments baut, der eine entsprechende Größenordnung festgelegt hat. Ansonsten sind die Zahlen, die mir dort vorgelegen haben und die wir auch innerhalb der Ampelkooperation diskutiert haben, stets deutlich niedriger gewesen.

Arndt Klocke (GRÜNE): Mir ist eine Studie der „Süddeutschen Zeitung“ bekannt, eine Vergleichsstudie zu der Lage in den 25 größten deutschen Städten. Nach dieser „SZ“-Studie sind es in Düsseldorf 7.000 Wohnungen, die über Airbnb vermietet werden.

Präsident André Kuper: Eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Paul?

Arndt Klocke (GRÜNE): Das ist nicht die „Bild“-Zeitung gewesen, sondern es war schon die „Süddeutsche“.

Präsident André Kuper: Gestatten Sie die?

(Zuruf)

Arndt Klocke (GRÜNE): Aus Ihrer Sicht nicht, das kann ich mir gut vorstellen.

Stephen Paul (FDP): Lieber Arndt Klocke, bist du oder sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die von mir vorhin genannten 0,38 % der Wohnungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf genau der absoluten Zahl von rund 7.000 Wohnungen entsprechen, wir also über denselben Sachverhalt reden?

Arndt Klocke (GRÜNE): Ich war in Mathe nicht der Schlechteste, aber da fehlt mir jetzt das Talent. Ich bin aber durchaus bereit, gleich aufgrund des Wohnungsbestandes durchzurechnen, ob es sich um diese Zahl handelt.

Wenn man weiß, wie viele Wohnungssuchende in Düsseldorf unterwegs sind, dann weiß man auch, dass 7.000 eine hohe Zahl ist. Wenn man diese Zahl durch die Gesamtzahl teilt, dann mag es sich so simpel anhören, wie es eben in der Rede anklang. Ich meine, 7.000 Wohnungen sind eine ganze Menge.

Ich lebe in Köln. Von der FDP wurde ich eben ermahnt, keine lebensweltlichen Beispiele in den Plenarzusammenhang zu bringen. Ich selber wohne in einer Straße, in der in einem Haus zwei Wohnungen auf diese Art und Weise vermietet werden.

Ich habe sehr intensive Rückmeldungen aus der Nachbarschaft zu dem, was der Kollege Ott eben angesprochen hat, nämlich die Frage der Lärmbelastung, die Frage des Wohlfühlens gerade von älteren Bewohnerinnen und Bewohnern. Es ist eine alteingesessene Straße, die Menschen wohnen dort teilweise schon 40, 50 Jahre. Und in einem Achtfamilienhaus sind jetzt zwei Wohnungen über Airbnb vermietet.

Rechtlich mag nichts dagegen sprechen, je nachdem, wie die Umwandlung stattgefunden hat. Aber es führt natürlich dazu, dass in reinen Wohnquartieren, in denen Menschen über Jahre und Jahrzehnte gelebt haben, jetzt tagtäglich neue Menschen ein- und ausgehen, die teilweise im Treppenhaus keine Rücksicht nehmen auf Lärmbelastung etc. und ihre Partys veranstalten usw. Das ist ein reales Problem in deutschen Großstädten. Das gilt nicht für jede Wohnung, aber es ist ein reales Problem, mit dem sich Politik und Verwaltung auseinandersetzen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Präsident André Kuper: Vielen Dank. – Ich habe noch eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Ott. Möchten Sie?

Arndt Klocke (GRÜNE): Ja, selbstverständlich.

Jochen Ott (SPD): Ich habe eine Frage, weil hier immer so viel Kopfschütteln bei der CDU ist: Es ist doch richtig, dass die CDU und die Grünen gemeinsam eine Aktuelle Stunde im Sozialausschuss des Rates der Stadt Köln aufgrund der Situation und der zugespitzten Lage über die Sommerferien einberufen haben, dass es aufgrund dieser Berichterstattung auch Personalzusetzungen in der Stadtverwaltung gegeben hat und dass im Grunde genommen die Bereitschaft auch bei CDU-Politikern durchaus erkennbar ist und es da eigentlich einen Konsens gibt? Oder nicht?

Arndt Klocke (GRÜNE): Ja, Kollege Ott, jetzt ist mir die Tagesordnung im Sozialausschuss der Stadt Köln nicht so geläufig, aber ich bin sicher, dass es so gewesen sein könnte. Jedenfalls ist mir bekannt, dass meine Fraktion in Köln dies für ein hochrelevantes Thema hält und dies auch mit dem Koalitionspartner in Köln mehrfach diskutiert hat und eine entsprechende Initiative – eine Verstärkung der Wohnungsaufsicht in diesem Bereich in Köln – auf den Weg gebracht hat.

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

Denn die zwei Mitarbeiter, die sich bisher in der Kölner Stadtverwaltung um dieses Thema sehr engagiert kümmern, sind für eine Millionenstadt absolut unzureichend. Deswegen muss es weitere Personalstellen in diesem Bereich geben.

Ich sehe jetzt den Kollegen Petelkau hier leider nicht, aber vielleicht kann er den Kollegen, die jetzt eben am heftigsten mit dem Kopf geschüttelt haben, ein paar Informationen geben. Auch in Münster mit einer schwarz-grünen Ratsmehrheit ist dies ein hochrelevantes kommunalpolitisches Thema. Vielleicht sollten Sie den Weg aus Paderborn einmal nicht scheuen, lieber Kollege von der CDU, und sich da einmal ein bisschen schlau machen.

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

Da befassen sich nämlich auch Kommunalpolitiker Ihrer Couleur sehr engagiert mit diesem Thema. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Klocke. Für die AfD spricht Herr Abgeordneter Beckamp.

Roger Beckamp (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Klocke, vielen Dank für die deutlichen und klaren Worte gerade. Sie sprachen von Problemen durch neue Menschen in Wohnquartieren. Ja, wunderbar, da sind wir gleich beim Kern des Ganzen. Ich wollte erst noch lange herleiten, nach dem Motto, die SPD will mit dem Thema „bezahlbarer Wohnraum“ Wahlkampf machen – alles richtig –, und gleichzeitig sagt die SPD: Alle Grenzen bleiben offen. – Passt das zusammen? Finden Sie den Fehler. Es passt nicht zusammen!

(Jochen Ott [SPD]: Unerträglicher Rassismus!)

Denn genau das ist das Problem auch an dieser Stelle – oh Wunder: Es gibt Verdrängungseffekte. Neue Menschen in Wohnquartieren, Herr Klocke – ganz genau, auch ein wesentlicher Punkt.

(Jochen Ott [SPD]: Das sind faschistische Argumentationsmuster!)

– Ach, Herr Ott, hören Sie doch erst einmal zu. Sie wissen gleich, was faschistisch ist an der Stelle. Hören Sie einfach mal zu!

(Zuruf von Arndt Klocke [GRÜNE] – Zuruf von Christian Loose [AfD])

Herr Ott, Sie waren doch bei der Anhörung dabei. Die Anhörung hat doch ergeben: In Düsseldorf soll es 110 Wohnungen geben, die länger als 280 Tage im Jahr vermietet werden.

(Zurufe – Lachen)

Ist das eine relevante Größe? – Nein. Sie sagen hier: 7.000. Der Herr von der CDU hat es richtig gesagt: 7.000 was? Wohnungen? Wie lange? Wo? Welche Wohnungen? Ein Zimmer? Eine ganze Wohnung? – Völlig unklar, völlig diffus. Das ist Ihre Art zu argumentieren.

Der Vertreter der Stadt Köln, Herr Ludwig, hatte gesagt: 3.500 bis 7.000 Wohnungen könnten in Köln betroffen sein. Das ist genauso unklar formuliert. Welche Wohnungen? In welchem Umfang? Für wie lange? – Völlig unklar.

In Köln gibt es aber eine Wohnraumschutzsatzung, die genau das beinhaltet, was Sie hier fordern. Also, warum fordern Sie das? – Das muss man sich fragen. Weil ein Marktversagen vorliegt, wie Herr Kutschaty heute Morgen gesagt hat? – Ein Marktversagen liegt überhaupt nicht vor. Im Gegenteil, der Markt funktioniert. Hunderttausende neue Nachfrager sind auf dem Markt in NRW – ohne entsprechendes Angebot. Das ist der Markt, der zeigt Ihnen, dass Sie etwas gemacht haben, eingegriffen haben.

(Markus Wagner [AfD]: Der Markt ist faschistisch! Blödsinn dahinten!)

Sie haben Hunderttausende neue Nachfrager auf dem Markt – auch in Düsseldorf und Köln. Rund 10.000 Flüchtlinge werden in Köln mit Wohnraum versorgt, in Düsseldorf knapp 5.000. Hinzu kommen noch viele in Gemeinschaftsunterkünften. Das sind die Nachfragen, die den Markt insbesondere verengen. Die Ferienvermietung ist jedenfalls keine relevante Größe.

(Beifall von der AfD)

Somit ist es wohl nur vordergründig, dass Sie die Kommunen mit einer Satzungsermächtigung ausstatten wollen, die es längst gibt in § 10 Wohnungsaufsichtsgesetz. Sie wollen § 10 noch konkretisieren? – Das macht die Stadt Köln in ihrer Satzung schon, und Bonn ja anscheinend auch. Das können die Städte schon. Die Instrumente sind insofern vorhanden. Vielleicht sind es nicht richtig angewendete Instrumente, wie Herr Ludwig aus Köln, Leiter des Wohnungsamtes, auch gesagt hat: Er hat das Personal nicht. Aber die Instrumente sind vorhanden.

Insofern bleibt Ihr Antrag eine weitere Nebelkerze, um eine grenzenlose Politik zu verschleiern, die ganz massiv auch und vor allen Dingen auf dem Wohnungsmarkt für Nachfrage sorgt, und zwar in die falsche Richtung, zulasten der eigenen Bürger.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Danke, Herr Kollege Beckamp. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach.

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag ist spannend, so will ich es formulieren. Gestatten Sie mir, eine Sache vorab zu sagen und eine Sache zum Ende meiner Rede.

Wir werden es nicht zulassen, sehr geehrter Herr Vorredner, dass Sie die Achsen in diesem Parlament verschieben.

(Zuruf von Roger Beckamp [AfD])

Wir lassen es nicht zu.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der AfD)

Wir sind es leid, dass Sie permanent für alle Herausforderungen, die in diesem Land oder in dieser Republik bestehen, Menschen anderer Hautfarbe, Religion, Alter, Geschlecht reklamieren.

(Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Zurufe von der AfD)

Jetzt beschäftigen wir uns mit dem von der SPD adressierten Problem. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Ihnen die dynamische Entwicklung sogenannter Onlinewohnungsvermittler Sorgen macht.

(Markus Wagner [AfD]: Bloß nicht über die Ursachen sprechen!)

Sie haben – das heben Sie öffentlich immer wieder hervor – in Köln die Zahl von 7.000 Wohnungen, die durch Airbnb entzogen würden; in Düsseldorf sei das vergleichbar. Die Frage ist: Wie definieren Sie „entzogen“? – Ich sage hier ausdrücklich – wir haben eine Abfrage durchgeführt, und Sie können mir jetzt gleich vorhalten, dass ich ungeprüft Zahlen von Airbnb verwende –: Zum 1. Juli 2018 standen in Köln 7.400 Wohnungen online buchbar zur Verfügung. Davon war der überwiegende Teil von sogenannten Homesharern, also Personen, die die Wohnung beispielsweise für die Zeit ihres eigenen Urlaubs untervermieten und danach in diese Wohnung wieder zurückkehren, weil sie ordentliche Mieter oder Eigentümer sind.

7 % dieser 7.400 Wohnungen – das sind ungefähr 520 Wohnungen – sind dauerhaft länger als 180 Tage vermietet. Ich hoffe, dass wir über diese Wohnungen sprechen; das ist aber eine andere Zahl, als die, die Sie permanent in den öffentlichen Raum geben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deswegen auch an dieser Stelle: Natürlich kann man mit großen Zahlen wunderbar umgehen – keine Frage –, aber Sie vereinfachen ein Problem und machen es größer, als es ist. Wir haben heute mehrere Länder, die bereits Regelungen für diesen dauerhaften Entzug länger als 180 Tage gefunden haben. Es gibt zum Beispiel das Berliner Gesetz, das Sie anführen, in dem es um eine Regelung geht, bei der mehr als 90 Tage als dauerhafte Zweckentfremdung gewertet werden. Das sage ich vor diesem Hintergrund, wenn man für sich einmal geklärt hat, über wie viel Wohnraum man spricht oder nicht spricht, wie viel dauerhaft vermietet ist und wie viel nicht.

In Bonn ist das Problem noch ein anderes aufgrund der Frage der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, wodurch wir eine spezielle Herausforderung haben. Dort steht der Oberbürgermeister in Verbindung mit den Kliniken. Meines Erachtens ist es durchaus so, dass sich eine Klinik um die Unterbringung der eigenen Patienten zu kümmern hat und das insofern keine Aufgabe der öffentlichen Hand ist.

Wozu fordern Sie uns jetzt auf? Sie fordern uns auf, die Kommunen des Landes per Satzungsermächtigung in den Stand zu versetzen, wirkungsvoller gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken vorgehen zu können. – Eine solche Satzungsermächtigung gibt es in § 10 des Wohnungsaufsichtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Forderung ist somit erledigt.

(Zuruf von der AfD)

Ein weiterer Punkt ist, § 10 Wohnungsaufsichtsgesetz im Sinne des Berliner Gesetzes fortzuentwickeln. – Wir haben Ihnen hier bereits seit dem vergangenen Jahr mehrfach vorgetragen, dass wir das Wohnungsaufsichtsgesetz einer Überprüfung unterziehen und die Kommunen sehr breit befragen: Was klappt gut? Was klappt weniger gut? Wo braucht es andere Instrumente? – Dieser Prozess läuft gerade, und er wird extern begleitet. Das Ergebnis wird Ende des Jahres 2018, Anfang des Jahres 2019 vorliegen und Ihnen zugehen, sodass man sich dann über die Inhalte des Wohnungsaufsichtsgesetzes austauscht.

Sie fordern uns auch auf, die Regelungen des § 10 – also der Ermächtigungsgrundlage – in Anlehnung an § 1 Abs. 2 des Berliner Zweckentfremdungsgesetz zu spezifizieren: Anzeigepflicht, Registrierungspflicht.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen vier Kommunen, die von der landesseitigen Ermächtigung Gebrauch gemacht haben, eine eigene Zweckentfremdungssatzung aufzulegen. Diese vier Kommunen sind Köln, Bonn, Dortmund und Münster. Diese vier dürfen schon heute auf der Grundlage des Landesgesetzes Nordrhein-Westfalen in ihrer Satzung eine zusätzliche Registrierungspflicht – wenn man das will – im Sinne des Berliner Gesetzes aufnehmen. Das ist aber kommunale Selbstverwaltung, und die Kommunen, die Stadträte als Vertreter der Bürgerschaft, entscheiden darüber in eigener Zuständigkeit. Sie können das heute schon und brauchen dazu keine geänderte landesgesetzliche Grundlage.

Dann fordern Sie uns auf, die Finanzämter des Landes anzuweisen, gegen die Steuerhinterziehung von Onlinevermietern in Abstimmung mit der jeweils örtlichen Wohnungsaufsicht entschieden vorzugehen.

Wir haben Ihnen und auch der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium, mit dem Justizministerium und mit dem Wirtschaftsministerium im vergangenen Jahr eine durchaus umfangreiche Information zur Verfügung stellt, in der wir dargelegt haben, welche Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Vermieterin eigentlich erfüllen muss, damit er überhaupt bei Airbnb …

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Ministerin, Entschuldigung, dass ich Sie …

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Ja, ich weiß, die Redezeit.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Nein, das wollte ich gar nicht sagen, sondern ich wollte Sie unterbrechen, weil Herr Kollege Beckamp Ihnen gerne eine Zwischenfrage …

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Nein.

… vermieten darf. Wir haben darin auch sehr ausführlich die Frage behandelt: Ab wann resultiert hieraus – nämlich im Zusammenhang mit der wiederholt zur Gewinnerzielung beabsichtigten Nutzung – eine Steuerpflicht? Das haben wir dort sehr deutlich hinterlegt. Und wir haben inzwischen – das harrt der Auswertung – eine Vereinbarung zwischen Airbnb und der Stadt Dortmund, was die Erhebungen anbetrifft im Zusammenhang mit der dort verankerten Bettensteuer.

Das heißt, es gibt hier viel Bewegung sowohl zwischen den Onlinevermietern wie auch zwischen den Städten, die eigene Zweckentfremdungssatzungen haben. Ich hoffe, dass inzwischen auch mit der Stadt Köln ein entsprechender Dialogprozess vonseiten Airbnbs eingeleitet worden ist, um dort zu mehr Klarheit und Transparenz in der Sache des dauerhaften Entziehens von Wohnraum zu kommen.

Wie gesagt, ich habe die Bitte an Sie: Differenzieren Sie zwischen den ganz normalen Menschen, die einfach für ihre Urlaubszeit ihre Wohnung untervermieten oder weitervermieten und zurückkehren, und denen, die diesen Märkten dauerhaft Wohnraum entziehen. – Das zu Ihrem Antrag.

Sehr geehrter Herr Klocke! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der SPD habe ich gestern keinen „Anwurf“ gemacht, weil sich die SPD zur Leitentscheidung vom 5. Juli 2016 bekannt hat und auch die Konsequenzen dieser Leitentscheidung, die Sie damals als SPD und Grüne getroffen haben, vertritt. Das heißt, die SPD ist in vollem Bewusstsein darüber, dass die Leitentscheidung vom 5. Juli 2016 dazu führt, dass der Hambacher Forst im Zuge der Entwicklung des Tagebaus Hambach aufzugeben ist.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich habe Ihnen gestern, werter Herr Abgeordneter, die Frage gestellt, ob auch Sie zur Leitentscheidung stehen. Sie haben formuliert: ja.

Ich habe Ihnen eine zweite Frage gestellt, nämlich ob Sie als Grüne ernsthaft die Auffassung vertreten, dass ein kurzzeitiger Ausstieg aus dem Tagebau Hambach möglich ist. Diese Frage haben Sie mir nicht beantwortet.

(Monika Düker [GRÜNE]: Seit wann werden Abgeordnete befragt?)

Diese Frage werden Sie möglicherweise morgen beantworten.

Ich habe in diesem Zusammenhang – Herr Klocke, Sie werden sich erinnern – für die Landesregierung sehr fein differenziert zwischen friedlichen Demonstranten, die von ihrem Versammlungsrecht im Grundgesetz Gebrauch machen, von der Meinungsvielfalt, die wichtig ist für eine demokratische Streitkultur,

(Dr. Christian Blex [AfD]: Die in öffentlichem Raum demonstrieren und nicht illegal!)

und denen, die gewalttätig im Hambacher Forst gegen den Rechtsstaat vorgehen. Das ist eine feine Unterscheidung, und die habe ich gemacht.

Ich habe Ihnen vorgelesen aus dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2017, der am 28. Juni 2018 öffentlich vorab für alle einsehbar online eingestellt wurde. Dort wird sehr ausführlich zur veränderten Lage im Hambacher Forst im Zusammenhang mit der Zusammensetzung der Klientel eingegangen, die sich dort aufhält, nämlich zunehmender Wechsel weg von Personen, die Klimaschutz im Vordergrund sehen, weg von kooperationsbereiten Personen, hin zu Personen, die die Attacke gegen den Rechtsstaat reiten, insbesondere linksextremistisches Spektrum.

In diesem Verfassungsschutzbericht – damit komme ich dann zum Ende – wird sehr deutlich hervorgehoben, dass die Interventionistische Linke das Ziel hat, …

(Horst Becker [GRÜNE]: Eine grüne Unterorganisation!?)

– Bitte? – Nein.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Nicht drauf hören! War nicht wichtig! War nur der Becker!)

– Okay.

(Zuruf von den GRÜNEN – Gegenruf von Josef Hovenjürgen [CDU]: Das war genauso geistreich wie die Einlassung des Kollegen!)

In dem Bericht wird hervorgehoben, dass die Interventionistische Linke, die dort im Wesentlichen aktiv ist, das Ziel hat, ihre extremistischen Aktivitäten mit einem demokratisch legitimierten Deckmantel zu versehen.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Und was hat das mit den Grünen zu tun?)

Insofern habe ich Sie darum gebeten, sehr geehrte Damen und Herren, nicht diesen Schutzschirm aufzuspannen, um damit Gewalttaten, die mit einem vermeintlich höheren Ziel belegt sind, zu legitimieren. Das ist das, was ich getan habe – diese Bitte.

(Monika Düker [GRÜNE]: Schon wieder! – Arndt Klocke [GRÜNE]: Unglaublich!)

Es ist das, was wir an jeder Stelle tun, wenn es um Rechtsextremismus geht. Ich habe sehr deutlich gesagt: Extremismus ist der Feind dieser Demokratie – egal ob rechts oder links. Vor dem Hintergrund gehen wir da heran.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Das war keine Antwort!)

Deswegen erwarten wir eben von Ihnen, dass Sie zu Ihrer politischen Verantwortung, zu dem, was Sie beschlossen haben, konsequent stehen

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist keine Klarstellung!)

und den Leuten draußen nicht etwas anderes erzählen als das, was Sie hier drinnen beschlossen haben. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Ministerin, bleiben Sie bitte noch am Redepult.

Erst einmal ganz herzlichen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Rede. – Frau Ministerin hat von dem Recht der Landesregierung, die Redezeit zu überziehen bzw. das Wort zu nehmen, Gebrauch gemacht und die Redezeit um 6:34 Minuten überzogen, sodass sich alle anderen Fraktionen darauf einstellen können, dass es diese Redezeit zusätzlich gibt.

Gleichzeitig gab es auch den Wunsch nach einer Kurzintervention. Herr Klocke, das Mikro ist frei.

Arndt Klocke*) (GRÜNE): Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, zunächst zum Formalen: Wir hatten gestern eine Sondersitzung des Bau‑ und Heimatausschusses. Sie waren als Ministerin dort eingeladen. Wir haben ein Thema fortgeführt, das wir in der letzten regulären Sitzung begonnen haben.

Sie haben offensichtlich ein völlig falsches Verständnis von Ihrer Rolle: Nicht Sie stellen im Ausschuss den Abgeordneten Fragen, die wir zu beantworten haben,

(Daniel Sieveke [CDU]: Mein Gott!)

sondern wir Abgeordneten aller Fraktionen können Ihnen als Regierungsmitglied und Ihrem Staatssekretär Fragen stellen.

Ich habe sehr wohl inhaltlich auf Ihre Frage geantwortet, dass wir für ein Rodungsmoratorium in diesem Bereich plädieren, um nach Abschluss der Kohlekommission mit den Ergebnissen der Kohlekommission über die Leitentscheidung noch einmal zu debattieren. Ich habe es ausführlich inhaltlich beantwortet. Sie haben es drei‑ oder viermal versucht.

Dass Sie als Ministerin glauben, einem Abgeordneten auf diese Art und Weise Fragen stellen zu können,

(Daniel Sieveke [CDU]: Und dann noch dem Abgeordneten Klocke!)

verbitte ich mir in Zukunft. Ich weiß, dass es auch anderen Kollegen aus anderen Fraktionen genauso erging. Das zum Formalen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Und jetzt zum Inhaltlichen. Sie haben Ihre ungeheuerlichen Aussagen eben erneut wiederholt,

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

und Sie versuchen, die Partei Bündnis 90/Die Grünen in die Ecke von Gewalttätern zu rücken.

(Zurufe von der AfD)

Ich habe glasklar in meinem gestrigen Eingangsstatement, sowohl was meine persönliche Biografie als auch meine Rolle als Fraktionsvorsitzender angeht, mit klaren Aussagen von Partei und Fraktion dieses Landesverbandes Stellung genommen. Wir haben eine glasklare Haltung zur Frage von körperlicher oder wie auch immer angewandter Gewalt: Wir lehnen sie kategorisch ab. Wir geben klare Unterstützung und Rückendeckung für unsere Einsatzkräfte, für die Polizei, für die Feuerwehren und andere. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel, und das habe ich im Ausschuss gestern auch deutlich gemacht.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Klocke, Sie sind in einer Kurzintervention. Die Kurzintervention hat Regeln.

Arndt Klocke*) (GRÜNE): Dann werde ich gleich meinen Wortbeitrag mit einem Redebeitrag ergänzen.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Ministerin, Sie können jetzt erwidern.

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Herr Abgeordneter Klocke, wenngleich wir heute nicht beim Tagesordnungspunkt Hambacher Forst sind – das machen wir morgen –, gestatten Sie mir bitte einen Hinweis.

Ich habe gestern Ihnen gegenüber die Frage wie folgt formuliert. Ich habe gefragt: Herr Abgeordneter, wenn Sie mir gestatten, vielleicht würden Sie mir auf zwei Fragen eine Antwort geben. – Ich habe das aus Respekt vor den Abgeordneten getan.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Ministerin. Wenn das Ihre Erwiderung war, dürfen Sie jetzt gerne wieder Platz nehmen. Herr Klocke wird sich gleich im Rahmen der ganz normalen Debatte wieder melden.

Das ist jetzt sehr ungewöhnlich, weil Sie die Redezeit überschritten haben, alle Fraktionen Redezeit dazubekommen und es gleichzeitig eine Kurzintervention gab. Die Kurzintervention ist jetzt beendet. – Wir gehen jetzt in die normale Redereihenfolge und Redezeit. Die erste Wortmeldung stammt von Herrn Kollegen Ott von der SPD-Fraktion.

Jochen Ott (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es schon ein starkes Stück, dass wir jetzt über den Hambacher Forst reden,

(Beifall von der SPD – Daniel Sieveke [CDU]: Genau!)

wo wir einen Antrag zur Zweckentfremdung gestellt haben.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Ich will ganz klar sagen: Das ist das Problem, wenn man über das Baurecht gesellschaftspolitische Fragen klären will. Das ist einfach bescheuert.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Es ist bescheuert!

(Lebhafte Zurufe)

Es ist absolut bescheuert. Demnächst müsste man den Leuten im Hambacher Forst sagen: Sorgt doch dafür, dass ihr euch als waldwirtschaftlicher Betrieb kennzeichnet. Dann wären die Baumhütten nämlich alle legal. Denn dann braucht man gar keine Genehmigung. – So ein Mist!

(Zuruf von Christian Loose [AfD] – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Also, es ist wirklich absurd. – Ich sage Ihnen mal eines.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD] – Glocke)

Ich komme jetzt …

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Ott! Es gibt ausreichend Redezeit für alle. Wir können das auch gern anhalten. Das ist noch von der vorherigen Zeit.

Vielleicht darf ich es noch einmal für alle folgenden Redner erklären. Wenn die normale Redezeit abgelaufen ist, dann zeigt dieses System natürlich an, dass Sie keine Redezeit mehr haben, weil wir das hier nicht neu programmieren können. Aber wir achten schon darauf. Ihre Redezeit ist jetzt auch angehalten.

Bei einer noch so heftigen Debatte um einen hochaktuellen und brisanten Gegenstand der politischen und der öffentlichen Behandlung glaube ich schon, dass die Sprache hier im Plenarsaal auch dem Plenarsaal angemessen sein sollte.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Auch wenn Sie keinen Kollegen, keine Kollegin, auch nicht die Landesregierung personifiziert angesprochen haben, haben Sie Ausdrücke verwendet, die wir vielleicht noch einmal gemeinsam überdenken sollten.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Jetzt können Sie bitte weiterreden.

Jochen Ott (SPD): Frau Präsidentin! Sie haben recht. Aber ich wollte eigentlich über Zweckentfremdung sprechen, und dann wird mir … – Na gut, lassen wir das.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Wir kommen jetzt zur Zweckentfremdung zurück. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP, Seite 8 – Zitat mit Genehmigung der Präsidentin –:

„Das Bundesrecht enthält bereits einen weitreichenden Mieterschutz. Darüber hinausgehende landeseigene Regelungen sind daher nicht erforderlich. Die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung,“

– Achtung: die Zweckentfremdungsverordnung –

„die Umwandlungsverordnung werden wir aufheben, das Wohnungsaufsichtsgesetz überprüfen.“

Entweder waren Sie damals nicht dazu in der Lage zu überblicken, dass die Zweckentfremdung längst im Wohnungsaufsichtsgesetz aufgegangen war, oder es ist ein klares politisches Bekenntnis. Und das ist das, was immer wieder gesagt wurde: Eigentlich will Schwarz-Gelb die Zweckentfremdungsverordnung aufheben. Das ist der politische Beschluss des Koalitionsvertrags.

Deshalb ist es nicht in Ordnung, …

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Ott, darf ich Sie noch mal unterbrechen? – Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage bei Herrn Kollegen Paul.

Jochen Ott (SPD): Bitte.

Stephen Paul (FDP): Ich hatte die Zwischenfrage eben für uns stellen wollen, als Sie noch zum Hambacher Forst sprachen.

Mir ist sehr wohl klar, dass Sie sich jetzt gerade wieder auf das eigentliche Thema des Tagesordnungspunkts hinbewegen. Da wir aber doch wirklich, jetzt aufrichtig, nicht ganz sicher waren, ob wir Sie richtig verstanden haben, noch mal die Frage: Waren Sie tatsächlich eben der Meinung, dass im Hambacher Forst nicht gegen Bauordnungsrecht verstoßen wird?

(Zurufe)

Jochen Ott (SPD): Das ist jetzt die Redezeit zur Beantwortung der Zwischenfrage. Wir halten das fest. Ich will Ihnen mal was sagen. Ich habe am Freitag im Bauausschuss ein glasklares Statement dazu abgegeben.

(Stephen Paul [FDP]: Das führte zur Verwirrung!)

Glasklar! Ich bin der Auffassung, wenn es um gesellschaftspolitische Konflikte geht, dann darf man der Bevölkerung nicht den Eindruck vermitteln, dass man über das Baurecht versucht, diese Lücke zu schließen.

Ich verstehe, dass die zuständige Frau im Innenministerium – der Innenminister ist nicht da –, Frau Lesmeister, in Duisburg Erfahrungen mit unserem Wohnungsaufsichtsgesetz gemacht und gemerkt hat: Bei den Häusern wie der Schrottimmobilie in Duisburg war das der richtige Weg. Dankenswerterweise hat der Staatssekretär Mathies in den Koalitionsverhandlungen auch dafür gesorgt, dass das Wohnungsaufsichtsgesetz nicht direkt „rasiert“ wurde.

Aber die Erfahrungen aus dem Wohnungsaufsichtsgesetz und Duisburg/Gelsenkirchen zu übertragen auf den Hambacher Forst, ist politisch mangelhaft. Ich halte das für falsch. Punkt.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Jetzt zurück zum Thema. Schwarz-Gelb hat also schon im Koalitionsvertrag gesagt: Eigentlich wollen wir die Zweckentfremdungsverordnung nicht.

Deshalb sage ich hier noch mal ganz klar, Frau Ministerin: Ich weise zurück, dass wir nicht differenzieren.

(Zuruf von Ministerin Ina Scharrenbach)

Uns geht es um die gewerbsmäßige Vermietung. Jede einzelne Wohnung, die zweckentfremdet genutzt wird, führt dazu, dass sich die Wohnungsmarktlage noch mehr verschärft. Ich finde schon, dass die FDP heute hier ein Bekenntnis abgelegt hat. Sie hat gesagt, dass zum Beispiel Hans Reuter aus Ehrenfeld Pech hat, wenn er mit Abgeordneten spricht und sagt, er ärgere sich seit über einem Jahr. Das gilt für alle anderen Menschen in den Innenstädten unserer Städte auch.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Es interessiert Sie gar nicht, was diese Menschen da erleben. Deshalb ist es tatsächlich wichtig. Frau Ministerin, da bin ich gespannt: Wir werden in der Anhörung mit dem Städtetag genau die Fragen klären. Wir werden nämlich klären, inwiefern es zur landesweiten Verschärfung der Regelung des § 10 kommen muss oder inwiefern die Kommunen das schon machen können.

Herr Paul, Sie haben dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass die Verknüpfung mit den Finanzämtern durchaus sinnvoll ist. Frau Ministerin hat ja gesagt, es gebe Gespräche. Aber glauben Sie im ernst, Airbnb würde auf die Städte zugehen, wenn nicht politischer Druck gemacht wird, weil man sieht, dass es so nicht weitergeht? Wenn Hunderte von Wohnungen, die an Studenten für 500 Euro im Monat vermietet werden sollten, dann für Touristen angeboten werden und spanische Touristen im Fernsehen erklären, sie zahlten 100 Euro die Nacht, dann verdienst du dich dumm und dämlich, wenn du es über Airbnb anbietest. Und der Student steht auf der Straße!

Das können wir nicht zulassen. Deshalb müssen wir alles dafür tun, die Gesetze anzupassen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Deshalb: Lassen Sie uns in der Anhörung sehen, wie es ausgeht.

Eines will ich zum Schluss sagen, weil mich das sehr bewegt. Ich habe in den letzten zwei Tagen abends in der ARD „Krieg der Träume“ gesehen. Ich will Ihnen sagen: Wer wie Sie an dieser Stelle bei allen Problemfällen immer wieder die Frage – das hat die Ministerin ganz klar gesagt, und da bin ich an ihrer Seite – von Geflüchteten oder Menschen mit Migrationshintergrund in die Debatte wirft, wer so etwas tut, der argumentiert in einer faschistischen Tradition. Das ist inakzeptabel!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Markus Wagner [AfD]: Inakzeptabel ist Ihre Direktive, und sonst nichts!)

Ich sage Ihnen zum Schluss: …

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Ott, darf ich Sie unterbrechen? – Es gibt noch einmal den Wunsch nach einer Zwischenfrage, diesmal vom Kollegen Sieveke.

Jochen Ott (SPD): Nein, ich will das jetzt zu Ende führen, weil ich mich jetzt aus diesem Thema nicht verabschieden will.

(Zuruf von Markus Wagner [AfD])

– Nein. Ich bin der festen Überzeugung: Wenn solche historischen Dokumentationen einen Sinn haben,

(Zuruf von Markus Wagner [AfD])

dann sollten Sie daran erkennen, was passiert, wenn man solche Debatten immer und immer wieder führt,

(Unruhe – Glocke)

wohin das am Ende führt! Die Sozialdemokratie hat einmal gestanden, und wir werden wieder stehen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von der SPD und Norwich Rüße [GRÜNE])

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Die nächste Wortmeldung hat jetzt Herr Klocke von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Arndt Klocke*) (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will zu zwei Dingen etwas sagen, zum einen zu Ihren Aussagen, Frau Ministerin, und zum anderen zu dem Antrag.

Sie haben Ihre Chance gerade nicht genutzt, um das, was Ihnen gestern im Ausschuss entglitten ist, heute klarzustellen. Stattdessen tragen Sie noch einmal Auszüge des auch mir bekannten Verfassungsschutzberichtes vor und suggerieren damit, dass eine Fraktion oder mehrere Fraktionen hier im Hause Gewalttaten, die von Linksextremisten ausgehen, in irgendeiner Weise tolerieren, unterstützen oder fördern würden.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Beifall von der FDP und der SPD)

Dem ist nicht so, Frau Ministerin! Genau das haben Sie gestern im Ausschuss getan. Wir haben ja zum Glück einen Tonmitschnitt.

(Zuruf von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung)

Sie haben mich in keiner Weise freundlich – wie Sie vorhin versucht haben, es hier darzustellen – um meine Meinung gefragt. Sie haben glasklar und hart gesagt: „Ich erwarte in diesem Ausschuss eine Antwort von Ihnen, Herr Klocke.“ – Meinen Sie, dass dies der Ton einer Ministerin gegenüber einem Fachabgeordneten in einem Fachausschuss des Landtags sein sollte?

(Zuruf von der CDU)

Ich meine, nicht, Frau Scharrenbach. Das meine ich nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie haben gestern im Ausschuss, nachdem Sie all die linksextremen Gewalttaten aus dem Verfassungsschutzbericht vorgelesen haben, in unsere Richtung gesagt, dass es Fraktionen hier im Haus gebe, die zu Gewalttaten aufwiegeln. Das wird heute in jeder Tageszeitung zitiert: „Sie wiegeln die Menschen auf.“ Das haben Sie dort gesagt.

(Widerspruch von der CDU – Unruhe – Zurufe von den GRÜNEN und von der CDU)

Das haben Sie in unsere Richtung gesagt! Meinen Sie, dass das gegenüber einer demokratischen Kraft in diesem Land, die hier viele Jahre Regierungsverantwortung getragen hat, mit der Sie

(Fortgesetzt Zurufe von der CDU)

als CDU in vielen Kommunen zusammenarbeiten, die in anderen Ländern wie in Hessen und in Baden-Württemberg zusammen mit der CDU Regierungsverantwortung trägt, der richtige Tonfall und der richtige Inhalt war? Ich meine, Frau Scharrenbach, es war nicht der richtige Inhalt. Sie hätten das heute hier klarstellen können. Stattdessen haben Sie noch einmal nachgelegt und Ihre Äußerungen von gestern wiederholt. Das war gerade ausgesprochen unpassend.

(Beifall von den GRÜNEN)

Jetzt komme ich kurz noch zu dem SPD-Antrag!

(Christian Loose [AfD]: Oh, zum Antrag!)

Er fasst vieles zusammen, was inhaltlich richtig ist. Ob die Forderungen des Antrags, lieber Kollege Jochen Ott, in allen Punkten der Weisheit letzter Schluss sind, weiß ich nicht, aber wir stimmen der Überweisung zu.

Wir werden eine Fachanhörung durchführen, und ich würde mir wünschen, dass auch die Kollegen der Koalitionsfraktionen – insbesondere der Kollege Sieveke, der am häufigsten den Kopf geschüttelt hat – nach der Anhörung, in der kluge Expertinnen und Experten kluge Statements abgeben werden, zu der Auffassung kommen, dass hier eine politische Handlungsnotwendigkeit besteht. Der Antrag mit seinem Anliegen wäre es allemal wert, dass wir zu einer Verständigung kommen; denn in den Städten ist viel Druck vorhanden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Danke, Herr Kollege Klocke. – Die nächste Wortmeldung liegt beim Herrn Kollegen Beckamp von der AfD.

Roger Beckamp (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe jetzt, glaube ich, sieben Minuten.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Ausreichend Zeit – acht Minuten sogar.

Roger Beckamp (AfD): Okay! Wie soll ich es Ihnen sagen, Herr Ott? Ich habe so viel Zeit! Herr Ott, Sie sagten eben, Sie hätten ARD geschaut, und das, was dort gesagt wurde, sei in Ihren Augen faschistoid. Herr Ott, ich schaue nicht so oft ARD.

(Zuruf: Wäre vielleicht besser!)

Das ist vielleicht auch gut so, sonst käme ich auch noch auf so dumme Gedanken wie Sie. Es muss in diesem Hause – ganz egal, ob es um Wohnungen, Bildung, Arbeit, soziale Leistungen oder sonst etwas geht; nicht in der Forstwirtschaft, aber bei ganz vielen relevanten Themen – doch auch einen sachlichen Grund geben, Frau Ministerin, über das Thema „Flüchtlinge“ und über die Verdrängungseffekte zu reden. Sind Sie in der Lage, Herr Ott und Herr Klocke, sachlich darauf einzugehen, oder muss ich jedes Mal irgendetwas hören von: „Schauen Sie, Herr Beckamp, das Grundgesetz“? Das ist diffus.

(Zuruf von der SPD: Schauen Sie mal rein!)

Sie schauen mich nicht an, Sie reden nicht mit mir – das ist geschenkt. Ich halte Sie für kompetent und souverän, aber hier verweigern Sie einen Diskurs, und zwar absolut. Von der SPD und den Grünen erwarte ich nichts anderes, von Ihnen aber sehr wohl. Wenn ich über den Nachfrageüberhang am Wohnungsmarkt spreche und über die Zweckentfremdung, dann erwarte ich, ehrlich gesagt, dass Sie das Thema „Flüchtlinge“ zumindest berücksichtigen, dass Sie sagen: Ja, es gibt einen Zusammenhang. – Wenn Hunderttausende auf den Markt strömen, dann sind einfach zu wenige Wohnungen da, insbesondere zu wenige bezahlbare Wohnungen. Gerade am unteren Ende des Marktes werden die Wohnungen durch solche Leute genommen. Das muss doch besprochen werden! Sie aber verweigern den Diskurs.

Herr Ott, jetzt zu Ihnen. Ich habe immer noch fünf Minuten, meine Güte. Was Sie alles für faschistisch halten – mein Gott, das ist, ganz ehrlich, geschenkt. Was Sie hier zum Besten geben, ist unterirdisch. Das ist nicht faschistisch, das ist einfach unterirdisch, weil Sie nämlich keinen Diskurs zulassen. Ich freue mich auf jede inhaltliche Diskussion mit Ihnen, wenn es um Wohnungen, Immobilien, Bauen geht – jederzeit. Leider kam es bisher nie dazu, vielleicht ja demnächst. – Danke sehr.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beckamp. – Für die Landesregierung spricht noch einmal Frau Ministerin Scharrenbach.

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Beckamp, Sie möchten eine sachliche Antwort auf Ihre Fragen haben, und Sie bekommen eine sachliche Antwort.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen kümmert sich in Nordrhein-Westfalen in allen Städten und Gemeinden um Wohnraum für Menschen, ungeachtet ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion, Alter oder Geschlecht. – Vielen Dank.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Ministerin.

(Zuruf von der AfD)

Damit gibt es eine weitere geringfügige Überziehung der Redezeit. Gibt es den Wunsch im Parlament nach Redebeiträgen aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 4, der lautet: „Zweckentfremdung von Wohnraum in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf bekämpfen: Das Wohnungsaufsichtsgesetz bedarfsgerecht fortentwickeln“.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Dieser Ausschuss bekommt die Federführung, und die Mitberatung geht an folgende Ausschüsse: den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung, den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Sich enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann haben wir den Antrag so überwiesen.

Ich rufe auf:

5  Für eine nachhaltige und zielorientierte Agrarpolitik in Europa und Nordrhein-Westfalen

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3585

Für die antragstellende Fraktion hat der Abgeordnete Rüße jetzt das Wort.

Norwich Rüße (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle sieben Jahre – das ist das Intervall europäischer Agrarpolitik – diskutieren wir wieder darüber, wie die europäischen Agrargelder verteilt werden. Wie sie verteilt werden, entscheidet im wesentlichen Maße darüber, wie sich unsere Landwirtschaft hier in Nordrhein-Westfalen entwickeln wird.

Man muss wissen, dass die Einkommen der Landwirte im Durchschnitt ungefähr zur Hälfte von diesen Agrargeldern abhängig sind. Damit ist schon klar, dass die Art und Weise, wie wir diese Gelder verteilen, darüber entscheidet, ob Betriebe weitermachen können oder aufhören müssen, je nachdem, welche Perspektiven wir für sie entwickeln.

Man könnte ja sagen: Lasst das doch die in Europa diskutieren. – Es ist jedoch gut und richtig, dass wir uns im Landtag von Nordrhein-Westfalen mit diesem Thema immer wieder beschäftigen – das betrifft immerhin unsere nordrhein-westfälischen Betriebe – und dass die Landesregierung in Person der Frau Ministerin in Richtung Bundesregierung und in Richtung Europapolitik aktiv wird, wo sie hoffentlich für eine gute Position der nordrhein-westfälischen Betriebe sorgt.

An dieser Stelle will ich sehr deutlich machen, wie wichtig es ist, dass wir eine gemeinsame europäische Politik für die Landwirtschaft machen. Ich sage auch als Öko-Bauer, wie gut es ist, dass wir eine gemeinsame europäische EU-Verordnung für den Öko-Landbau haben, der einen großen gemeinsamen Markt für alle Öko-Betriebe eröffnet, den dann viele Akteure bespielen können.

Das, woran viele mittlerweile denken – zurück zum Nationalstaat, Agrarpolitik macht wieder jeder für sich –, wäre ein völlig falscher Schritt. Wir müssen weiterhin daran festhalten, dass wir verbindlich gemeinsame Standards in der Agrarpolitik behalten, die für alle Betriebe in Europa gleichermaßen gelten.

(Beifall von den GRÜNEN sowie von Jens-Peter Nettekoven [CDU] und Dr. Ralf Nolten [CDU])

Ein wesentlicher Punkt der europäischen Agrarpolitik war über die Jahrzehnte hinweg immer, dass die Agrarstrukturen stabilisiert werden sollten. Es ging immer darum, dass die in der Landwirtschaft Tätigen ein den sonstigen Erwerbstätigen vergleichbares Einkommen erzielen können sollten. Das ist über die Jahre hinweg eher nicht gelungen.

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft ist weit vorangeschritten, mittlerweile haben wir in Nordrhein-Westfalen noch ungefähr 33.500 Betriebe. Im letzten Vierteljahrhundert haben wir erneut ungefähr die Hälfte der Betriebe verloren; davor waren es noch weitaus mehr. Wenn Sie sich mit Bäuerinnen und Bauern unterhalten, werden Sie vernehmen, dass sich – über den Daumen gerechnet – ungefähr drei Viertel fragen, wie es auf ihren Höfen weitergehen soll.

Die Bäuerinnen und Bauer fragen die Politik, sie fragen uns alle hier im Raum: Wo ist meine Perspektive? Wie soll ich in den nächsten 20, 30 Jahren weitermachen? Soll ich meinen Kindern überhaupt noch raten, diesen Betrieb fortzuführen, oder steige ich besser gleich aus?

Da geht es längst nicht mehr um Betriebe, die zu wenig Fläche hätten oder die zu klein wären. Diese Diskussion ist mittlerweile weitestgehend abgeschlossen. Es geht um Betriebe, die einen hohen Viehbestand haben, die ausreichend mit Fläche ausgestattet sind. Wenn wir perspektivisch das Tierwohl durchsetzen wollen, wenn wir eine ausreichende Tierbetreuung garantieren wollen, dann müssen wir uns auch darum kümmern, eine höhere Zahl an Betrieben zu erhalten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Frage ist deshalb, wie wir die Agrargelder verteilen. Was bei den Direktzahlungen passiert, ist kontraproduktiv, wenn man eigentlich die Agrarstrukturen halbwegs stabilisieren will. Wer viel hat, dem wird auch viel gegeben. Also bekommt besonders derjenige, der eigentlich gar nicht viel bräuchte, viel an Agrarförderung, wohingegen die anderen, die kleineren und mittleren Betriebe, die viel eher Geld bräuchten, nur wenig bekommen. Es ist eben nicht normal, wenn über 80 % der Agrargelder an 20 % der Betriebe in Deutschland gehen. Damit wird der Strukturwandel eher gefördert als gestoppt.

Wir wollen weiterhin einheitliche, verbindliche ökologische Standards in Europa. Der Vorschlag, der jetzt vom Agrarkommissar Hogan vorgelegt wurde, zielt genau in die andere Richtung. Er zielt darauf ab, dass die Nationalstaaten wieder selbst definieren können, wie diese ökologischen Standards aussehen. Wir verlangen, dass sie für Europa einheitlich sind, sodass es nicht zu einem Dumpingwettbewerb auf Kosten von Artenschutz, auf Kosten des Naturschutzes und auf Kosten der Umwelt kommt.

Ganz besonders dramatisch ist aus unserer Sicht der Kürzungsvorschlag für die zweite Säule. Der Vorschlag, hier 15 % kürzen zu wollen, ist absurd, wenn man weiß, wie wir mit dem ELER-Programm in der Vergangenheit – gerade hier in NRW – positive Aspekte setzen konnten. Jeder von uns weiß, was LEADER als ein Teilausschnitt aus diesem Programm im ländlichen Raum bewirken kann.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.

Norwich Rüße (GRÜNE): Jeder von uns weiß, wie wichtig die Agrarumweltmaßnahmen sind.

(Beifall von den GRÜNEN )

Deshalb bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen. Wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, einheitliche Standards zu verabschieden und gleichzeitig Agrargelder gerecht zu verteilen, damit Landwirtschaft und Natur in diesem Bundesland eine gute Zukunft haben. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN sowie von Annette Watermann-Krass [SPD])

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Ritter.

Jochen Ritter (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nächste Woche findet in Bad Sassendorf die Agrarministerkonferenz, kurz AMK, statt, und die zukünftige gemeinsame Agrarpolitik, kurz GAP, der Europäischen Union wird dabei eines der Top­themen sein. Daher verwundert der Zeitpunkt Ihres Antrages natürlich nicht.

Es ist heute nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass die Angelegenheit auf der Tagesordnung steht; Herr Rüße hat es angedeutet. Sowohl auf der Sonder-AMK im Januar, als auch in dem hier zuständigen Fachausschuss, als auch im Plenum ist die Angelegenheit bereits mehrfach erörtert worden. Nun also erneut.

Das kann man so machen, allerdings nicht in dem Duktus, in den Sie dabei verfallen; denn Passagen wie „Die erste Säule wird den Betrieben pauschal pro Hektar als Einkommensunterstützung ausgezahlt“, gehen stark in die Richtung „leistungsloses Einkommen“, ein Begriff, den heute Morgen im Übrigen schon Herr Kutschaty unzutreffend verwendet hat. Hier passt er genauso wenig.

Ein kurzer Blick zurück: Die GAP gehört seit Beginn der europäischen Einigung zu den wichtigsten gemeinsamen Aufgaben. Damit wurden und werden die Leistungen der europäischen Landwirtschaft gewürdigt, die die mittlerweile gut 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU zuverlässig mit hochwertigen und im Übrigen auch bezahlbaren Produkten versorgt, und zwar eben nicht ohne Weiteres, sondern geknüpft an die Einhaltung durchaus anspruchsvoller Standards.

All das macht sich eben nicht von selbst, wie es Ihre, so gesehen, unsensible Formulierung suggeriert.

Anstatt – wie Sie – unsere Landwirte als eine gesellschaftliche Gruppe zu diskreditieren, die mehr oder weniger unberechtigt Subventionen abgreift, schätzen wir sie und betrachten die Direktzahlungen der ersten Säule als durchaus verdientes Pendant zu dem eben beschriebenen Engagement auf hohem Niveau. Deshalb nutze ich die Gelegenheit, um an dieser Stelle in Richtung Bauern und Bäuerinnen – die Landfrauen sind heute Abend im Haus – auch einmal Danke zu sagen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Nun der Blick nach vorn: Die bisherige Diskussion über die GAP ab 2021 hat gezeigt, dass es nicht darum geht, sie insgesamt finanziell besser auszustatten, sondern bestenfalls darum, Kürzungen zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten sind nicht bereit oder teilweise auch nicht in der Lage, den Brexit durch höhere Einzahlungen zu kompensieren. Das heißt, die Bettdecke wird eher kürzer als länger. Wenn Sie in Richtung zweiter Säule daran ziehen, geht das zwangsläufig zulasten der ersten.

Bereits unter Punkt 1 Ihres Antrags sowie zwischen den Zeilen rütteln Sie abermals – auch hier gilt, wie Herr Ott gesagt hat: „Und täglich grüßt das Murmeltier“; das ist nicht neu – an eben dieser ersten Säule. Sie wollen die Zahlungen jedenfalls von der Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen abhängig machen, wie Sie es unter Punkt 5 Ihres Antrags ausdrücklich vorschlagen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Das wollen wir nicht. Die Anforderungen sind hoch, und die damit einhergehende Bürokratie ist umfangreich genug. Unsere Landwirte brauchen die Planungssicherheit, die Frau Kollegin Düker heute Morgen zwar der Windkraftbranche zugesprochen hat, die sie aber anscheinend nicht bereit ist, den Bäuerinnen und Bauern zuzugestehen. Wir wollen unterstützen, anstatt mit weiteren Auflagen aufzuwarten. Das ist unser Credo hinsichtlich der Landwirtschaftspolitik.

Die Direktzahlungen sind eine Konstante in bewegten Märkten, in denen die Landwirte im Übrigen nicht die einzigen Akteure sind; auch das muss man erwähnen. Auch der Handel und die Verbraucher sind nicht ohne Einfluss und ohne Verantwortung. Es geht also nicht um „Seven more years money for nothing“, wie die ansonsten geschätzte Bertelsmann Stiftung in ihrer letzten Publikation despektierlich erwähnt, sondern um eine berechenbare Perspektive für die Landwirte. Das gilt insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe, wie sie in NRW – in Südwestfalen, woher ich komme – weit verbreitet sind. Deshalb können wir uns genauso wie Sie – da gehen wir mit – vorstellen, sie noch mehr als bisher überproportional zu stärken.

Wofür wir selbstverständlich auch zu haben sind, ist der unter Punkt 8 Ihres Antrags geforderte Abbau der Bürokratie. Offen bleibt in Ihrem Antrag allerdings, wie das gelingen soll, wenn Sie gleichzeitig die Zahlungen an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen wollen; denn Sie werden den Landwirten nicht einfach so glauben, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen. Sie werden vielmehr weitere Nachweise fordern; denn Vertrauen in die Menschen in NRW, insbesondere in die im ländlichen Raum, war jedenfalls bislang nicht Ihre Stärke. Wir lehnen Ihren Antrag aus diesem und anderen Gründen ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Ritter. – Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Watermann-Krass.

Annette Watermann-Krass (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Herr Ritter, Sie haben so vehement für die Bäuerinnen und Bauern gesprochen. Zunächst einmal ist doch klar: Da demnächst die Agrarministerkonferenz tagt, ist es doch gut und richtig, dass wir uns heute ein Meinungsbild darüber verschaffen, was wir der Ministerin mitgeben können. Insofern ist der Zeitpunkt für eine direkte Abstimmung über dieses Thema an dieser Stelle richtig.

(Beifall von der SPD)

Zum Zweiten muss ich Ihnen sagen: Sprechen Sie doch einmal mit den Bäuerinnen und Bauern. Die rechnen auch damit, dass die erste Säule, wenn auch nicht komplett zu diesem Zeitpunkt, aber doch absehbar immer weiter abschmelzen wird. Das ist in dem Bereich gang und gäbe, damit rechnen sie.

Drittens. Zu dem Punkt, an dem es – erste Säule – nicht nur um eine Verbindung mit Cross Compliance, sondern auch mit dem Greening geht, haben Sie nichts gesagt. Das hätte uns an dieser Stelle auch mal interessiert.

Generell: Dieser Antrag ist richtig; er geht in die richtige Richtung. Wir sollten die neue Förderperiode in der gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021 wirklich als Chance ansehen; denn wir müssen den Reformprozess, der in meiner Vorstellung leider viel zu langsam vorankommt, ganz klar um die Punkte „Nachhaltigkeit“ und „zukunftsweisende Landwirtschaft“ erweitern. Diese entsteht doch nicht von alleine. Es müssen Anreize geschaffen werden, um nachhaltiges und umweltschonendes Wirtschaften zu belohnen.

Die Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung – da schaue ich vor allem in Richtung der CDU mit ihrer Ministerin – müssen sich für eine Förderung einsetzen, die den Herausforderungen wie Klimaschutz, Biodiversität, Tierwohl und die Entwicklung ländlicher Räume endlich gerecht wird. Das Ziel muss sein, dass die Landwirte von ihrer Arbeit leben und die enormen Herausforderungen meistern können. Die Landwirtschaft muss mehr im Klima- und Umweltschutz tun sowie eine gesellschaftlich akzeptierte Tierhaltung und die Stärkung des ländlichen Raums auf den Weg bringen.

(Beifall von der SPD)

Dies wird jedoch nicht durch quasi bedingungslose Flächenzahlungen wie derzeit erreicht. Deswegen muss spätestens mit der GAP-Runde nach 2020 der Übergang zur leistungsbezogenen Förderung beginnen. Wir als SPD fordern nach wie vor öffentliches Geld für öffentliche Leistungen für das Allgemeinwohl. Für uns ist entscheidend, dass ein Ausstieg aus der Gießkannenförderung über die Fläche eingeläutet wird. Das Ausgeben von Steuergeldern muss ergebnisorientiert erfolgen und an klare Bedingungen geknüpft werden.

Der Ausstieg aus dem derzeitigen Subventionssystem muss endlich beginnen. Rein auf die Fläche bezogene Direktzahlungen belohnen letztendlich die Landeigentümer, sind ungerecht verteilt und stützen keine nachhaltige Landwirtschaft, sondern schaffen Abhängigkeiten.

(Zurufe von der CDU)

– Ja, Frau Winkelmann, reden Sie mit den Landwirten, die sagen Ihnen das ganz klar. – Das kann weder im Interesse der Landwirtschaft noch in dem der Europäischen Union sein. Umweltschonendes, innovatives Wirtschaften auf dem Acker und in den Ställen muss honoriert werden, um den Landwirten die Möglichkeit zu geben, wettbewerbsfähig und im Einklang mit der Natur zu wirtschaften.

Wir begrüßen deshalb die klare Aussage, die Landwirtschaft stärker an Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen auszurichten. Vor diesem Hintergrund sind besonders die Umschichtungsmöglichkeiten interessant. Zu diesem Thema interessiert mich vor allem die Meinung unserer Agrarministerin Heinen-Esser.

Einige Punkte aus dem Entwurf der EU-Kommission sind ausdrücklich zu begrüßen – Herr Rüße hat es eben auch gesagt –: die stärkere Unterstützung kleinerer und mittlerer Betriebe, die verpflichtende Kappung der Flächenprämie sowie der Junglandwirteförderung.

Einen weiteren wichtigen Schwerpunkt sehen wir in der Vermittlung von Wissen über die neuesten Technologien und Innovationen; denn Digitalisierung, die Landwirtschaft 4.0, das sind Chance und Herausforderung zugleich.

Die Vorstellungen der EU-Kommission zur Ausrichtung der GAP nach 2020 sind insgesamt zwar weniger ambitioniert, als wir erhofft haben, aber sie bieten auch Chancen, vor allem bezüglich der Flexibilität in diesem Bereich. Ich bin gespannt, ob die Idee, die Entscheidungen in der Agrarpolitik wieder mehr auf die nationale Ebene zu holen, …

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.

Annette Watermann-Krass (SPD): … auch dazu führen wird, dass wir hier in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, endlich wieder darüber reden können, und ob die CDU endlich einmal Farbe bekennt, in welche Richtung es gehen soll. -Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Watermann-Krass. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Diekhoff.

Markus Diekhoff*) (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist ein guter Anlass, sich über den Zweck der Gemeinsamen Agrarpolitik Gedanken zu machen.

In den Römischen Verträgen der Gründerstaaten der EWG von 1957 wurden Ziele und Aufgaben der europäischen Agrarpolitik beschrieben und verankert. Sie lauteten: eine Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu erschwinglichen Preisen sowie eine Förderung der Produktivität der landwirtschaftlichen Betriebe, weil für die vielen kleinen landwirtschaftlichen Familienbetrieben das Überleben in der sich schnell wandelnden Nachkriegswirtschaft und -gesellschaft gesichert werden sollte.

Schon fünf Jahre später, 1962, trat diese Gemeinsame Agrarpolitik mit der Marktorganisation Getreide in Kraft. Seitdem wurde die GAP kontinuierlich reformiert und angepasst. Dennoch – und das ist der entscheidende Punkt – verzeichnen wir einen erheblichen Strukturwandel. Es gibt immer weniger landwirtschaftliche Betriebe, und die überlebenden Betriebe werden immer größer.

Als Fazit können wir also festhalten, dass es trotz der GAP einen erheblichen Strukturwandel gegeben hat. Das zeigt uns: Die GAP war und ist kein Allheilmittel bei der Steuerung von Entwicklungen in der Landwirtschaft. Direkte oder indirekte Hilfen stellen immer einen staatlichen Eingriff in den Markt dar und sind dadurch geeignet, den Wettbewerb zu verzerren.

Sie schwören in Ihrem Antrag auf die zweite Säule der GAP. Mit der zweiten Säule wollen Sie die Entwicklung in der Landwirtschaft mit finanziellen Anreizen in eine andere Richtung steuern. In welche Richtung wir steuern, können wir vor Ort allerdings bislang gar nicht oder nur sehr begrenzt beeinflussen. Das kritisieren Sie. Wir finden das gut. Wir begrüßen im Gegensatz zu Ihnen den Vorschlag der Europäischen Kommission, dass die Mitgliedsstaaten künftig vor Ort mehr Möglichkeiten zur Einflussnahme erhalten sollen. Denn wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass jeder Euro, der im Rahmen der GAP ausgeschüttet wird, Steuergeld ist.

Deutschland, und damit auch Nordrhein-Westfalen, hat einiges davon eingezahlt. Daher ist es auch sinnvoll, wenn wir vor Ort mitentscheiden können, welche Akzente wir setzen möchten, wo es Tiere und Landschaften gibt, die wir vor Ort im Rahmen der zweiten Säule mit Maßnahmen schützen können und wollen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das stärkt im Umkehrschluss den unbedingt erforderlichen Rückhalt der Bevölkerung für Maßnahmen der Landwirtschaft. Das ist am Ende für alle ein Pluspunkt.

Zudem fordern Sie in Ihrem Antrag lediglich einen Bürokratieabbau für Betriebe. Wir als Freie Demokraten setzen uns hingegen für eine grundlegende Reform der GAP ein. Wir sehen nämlich nicht nur Potenzial für Betriebe, was sehr wichtig ist, sondern auch ein enormes Einsparpotenzial auf der Seite der Verwaltungen. Entbürokratisierung muss auf beiden Seiten gedacht werden. Dann können wir viel Geld sparen und oft langwierige Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen.

Die Landesregierung und die Ministerin sind schon auf einem richtigen Weg und haben aufgrund der maßgeblichen Bedeutung der GAP dieses Thema zum Schwerpunktthema für das Jahr 2018 erklärt. Insofern läuft das Ganze. Wir Freien Demokraten würden sonst eine grundlegende Reform der GAP fordern. Ihr Antrag ist jedenfalls zu einseitig. Das ist für uns nicht der richtige Weg für eine zielführende Reform, und wir lehnen daher ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Diekhoff. – Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Blex.

Dr. Christian Blex (AfD): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grünen möchten ihre Ideologie hinsichtlich der Neujustierung der Gemeinsamen Agrarpolitik nun auch im Landtag bestätigt haben. Von der Aufbringung der notwendigen Mittel ist im Antrag jedoch mit keiner Silbe die Rede. Wir werden diesen plumpen Diebstahl aus den Taschen der deutschen Steuerzahler nicht mitmachen.

Nach dem Antrag der Grüninnen ist die Gemeinsame Agrarpolitik – ich zitiere – das Herzstück der europäischen Einigung. Dass ich nicht lache! Falls das scheindemokratische EU-Gebilde überhaupt ein Herz hat, dann heißen seine Kammern „Aushebelung nationaler Demokratie“ und „Zwang zu illegaler Massenmigration“.

(Beifall von der AfD – Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])

Das sind die fauligen Herzstücke der sogenannten europäischen Einigung, die auch Ihnen, werte Grüninnen, diebische Freude bereiten. Danach kommt für Sie irgendwann mal die Gemeinsame Agrarpolitik.

Von Anfang an und für viele Jahrzehnte hatte die Gemeinsame Agrarpolitik zwei Grundlagen, über die nicht viel geredet wird. Die damals hochindustrialisierten Länder, an ihrer Spitze die Bundesrepublik Deutschland, halfen den noch stärker agrarisch geprägten Ländern bei der Industrialisierung und Modernisierung. Diese Zahlungen innerhalb der EU waren begründet und begrenzt und wurden deshalb auch politisch akzeptiert.

Aus der Sicht der Bauern hat die Grundlage der Unterstützung in einem multilateralen Vertragssystem natürlich den Vorteil, dass die Haushaltsgesetzgeber der einzelnen Länder durch das Geflecht der Zusagen gebunden sind und nur schwer aus einer Förderung aussteigen könnten.

In diesen Monaten werden auf allen Ebenen die Pläne für die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik erörtert. Der vorliegende Antrag der grünen Wirtschaftsamateurinnen behandelt aber nur die Ausgabenseite und möchte das Land Nordrhein-Westfalen auf eine bestimmte Linie der Agrarpolitik versteifen. Diese Linie ist aus den vielen Äußerungen der Grünen zur sogenannten Agrarwende bekannt.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Diese Wende schließt sich meist an die aus grüner Sicht vordringliche Energiewende an. Die Kennzeichen dabei sind erstaunlich ähnlich: die Vernachlässigung der Zeugung und der Erzeugungskosten, die Subventionierung des ökologischen Landbaus, die Erhöhung der Standards für den Tierschutz mit der Wirkung, dass die Fleischproduktion teurer wird und der Fleischkonsum sinkt, und die Auflagen zur Umsetzung ökologischer Ziele bei jeglicher Förderung.

Die AfD setzt sich für eine zielorientierte landwirtschaftliche Förderung durch Direktzahlungen ein. Jede Förderung der Landwirtschaft in Deutschland muss in Rechnung stellen, dass die Betriebsgrößen von Region zu Region sehr unterschiedlich sind. Ganz generell kann man von einem Größengefälle sprechen, das in Vorpommern anfängt und in Württemberg aufhört.

Auch deswegen unterstützt die AfD die Forderung, die flächenbezogenen Zuwendungen degressiv zu gestalten.

Für die Zukunft befürwortet die AfD die Rückführung der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in die Verantwortung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

(Beifall von der AfD)

Ein Mehrwert der Vergemeinschaftung ist heute nicht mehr zu erkennen – ganz einfach, weil es ihn nicht mehr gibt. Vielmehr hat die Leitung der Mittel über Brüssel zu einem allseits bekannten Bürokratismus geführt.

Die Notwendigkeit einer Vereinfachung der landwirtschaftlichen Förderung wird auch außerhalb der AfD anerkannt. Ex-Ministerin Schulze Föcking zum Beispiel stellte am 18. Januar 2018 fest:

„Ohne eine deutliche Reduzierung europäischer Vorgaben kann eine effektive Reform der GAP nicht gelingen.“

Auch wenn sie keine Ministerin mehr ist, so hat sie da sicher unwidersprochen recht. Deshalb kann die AfD-Fraktion dem Antrag der Grüninnen nicht zustimmen.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Das war der Abgeordnete Dr. Blex. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Heinen-Esser das Wort.

Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nutze die Redezeit gerne, um noch einmal kurz Revue passieren zu lassen, wo wir zurzeit stehen.

Nordrhein-Westfalen ist – das ist in mehreren Reden gesagt worden – zurzeit Vorsitzland der Agrarministerkonferenz. In der kommenden Woche findet auch die Agrarministerkonferenz in Bad Sassendorf bei uns im Land statt.

Wir diskutieren – das ist auch schon erwähnt worden – seit der Kommissionsmitteilung zur Agrarreform im vergangenen November dieses Thema sehr intensiv. Der zuständige Kommissar war im Januar dieses Jahres auf der Sonderagrarministerkonferenz hier bei uns in Nordrhein-Westfalen zu Gast. Es gibt eine Stellungnahme des Bundesrates dazu.

Wir streben auch einen Beschluss in der kommenden Woche auf der Agrarministerkonferenz an. Das ist nicht ganz so einfach – auch das kam schon heraus –, weil die Interessen der Bundesländer höchst unterschiedlich sind, je nachdem, was für eine Struktur in der Landwirtschaft sie haben, welche Präferenzen sie in der Landwirtschaft haben – Stichworte „Degression“ und „Kappung“. Wir setzen uns für die Förderung der ersten Hektare ein. Das ist bereits mehrfach genannt worden.

Wir werden aber versuchen, einen einheitlichen Beschluss zu fassen. Denn wenn uns das nicht gelingt und wir in Brüssel mit unterschiedlicher Stimme sprechen, haben wir schon fast verloren. Dann werden wir nämlich ein Stück weit nicht mehr die Agrarpolitik der Union bestimmen können.

Was haben wir gemacht? Wir haben hier in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit den Landwirtschaftsverbänden geführt, und zwar mit allen Landwirtschaftsverbänden, auch mit den ökologischen Landwirtschaftsverbänden.

Was haben wir noch gemacht? Wir haben mit den Umweltverbänden gesprochen. Wir haben mit allen zusammen gesprochen, um herauszufinden: Gibt es Möglichkeiten zu einer gemeinsamen Positionierung? Und in welchen Bereichen sind denn die Zielsetzungen ähnlich zwischen den Verbänden und denen, um die es bei dieser Reform tatsächlich geht, nämlich den Landwirtinnen und Landwirten bei uns in Nordrhein-Westfalen?

Die Gemeinsame Agrarpolitik hat eine sehr umfassende Zielsetzung. Dazu gehören die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen, die Sicherstellung der Versorgung, die Stabilisierung der Märkte und eben auch die Einkommenssicherung der Landwirte. Diese Ziele – das wissen Sie alle – sind gerade angesichts der Entwicklung in diesem trockenen Sommer, den wir hatten, enorm wichtig.

Die Agrarpolitik muss aber auch allen drei Säulen der Nachhaltigkeit gerecht werden. Sie muss ökologisch sein, sie muss ökonomisch sein und sie muss sozial sein. Wir setzen uns deshalb für eine starke heimische Landwirtschaft zur Versorgung unserer Bevölkerung mit frischen und regionalen Produkten unter Einhaltung hoher Umweltstandards ein.

Bei der Weiterentwicklung treten wir für das bewährte Fördersystem mit erster und zweiter Säule in der bisherigen Gewichtung ein. Die Zahlungen der zweiten Säule, welche den Übergang zu einem nachhaltigen Agrarsektor und die dynamische Entwicklung unserer ländlichen Räume auch künftig stärken sollen, dürfen nicht überproportional gekürzt werden.

Wir sprechen uns für eine starke erste Säule aus, mit der die Einkommensunterstützung und ein zielgerichteter und ambitionierter Beitrag zur Stärkung der biologischen Vielfalt und zum Klima- und Ressourcenschutz erreicht werden können. Es geht um einfach zu kontrollierende Maßnahmen wie Blühstreifen auf der Ackerfläche oder standortgerechte Bepflanzung von Gewässerrandstreifen.

Das wird in den nächsten Wochen und Monaten eine spannende Diskussion. Es wird auch spannend sein, zu sehen, ob es zu schaffen ist, vor der Europawahl tatsächlich noch die Gemeinsame Agrarpolitik in Brüssel zu verabschieden. Uns ist daran gelegen, dass es dazu kommt, damit wir auch entsprechende Übergangszeiträume haben. Denn wenn sich erst eine neue Kommission in Brüssel konstituiert, wird es sehr spät mit einer neuen Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik und auch spät damit, dass wir uns darauf einstellen können.

Ich kann Ihnen versichern: Die Landesregierung setzt sich intensiv dafür ein, dass wir eine ausgewogene, faire, ökologische und auch ökonomische Agrarpolitik hier in Nordrhein-Westfalen haben.

Ich danke allen, die dazu beitragen, dass uns das gelingen möge. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache angelangt sind.

Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nun zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/3585 komme. Wer dem Inhalt des Antrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der FDP und der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Ich frage der guten Ordnung halber, ob es einen Abgeordneten gibt, der sich der Stimme enthalten will. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit dem festgestellten Ergebnis abgelehnt.

Ich rufe auf:

6  Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Nutzern öffentlicher Bibliotheken vermeiden – Ausreichende Beschaffung von aktuellen Medien auch zu Jahresbeginn in „Stärkungspaktgemeinden“ ohne abschließend genehmigten Haushalt ermöglichen

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/3589

Für die antragstellende Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Walger-Demolsky das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Gabriele Walger-Demolsky (AfD): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kultur treibt die Abgeordneten regelmäßig aus dem Saal – das ist nichts Neues. Diesmal ist es eigentlich ein sehr technischer Antrag. Wenn der Antrag in einer Kommune gestellt würde, stünde darunter: keine finanziellen Auswirkungen. Und trotzdem geht es um Finanzen.

Herr Bialas, wir beide kommen aus Städten, die genau unter diesem Punkt leiden – aus Städten, die, aus meiner Sicht vollkommen zu Recht, unter Haushaltsaufsicht stehen. Die Konsolidierung ist notwendig; denn unsere Kämmerer bzw. unsere Städte haben in der Vergangenheit auf ihren Haushalt nicht richtig geachtet. Teilweise haben sie sogar – von Landesregierungen empfohlen – spekuliert.

Heute leben sie mit dem Problem und sind an enge Rahmenbedingungen gebunden. Eine dieser Rahmenbedingungen ist, dass Investitionsgüter dem Haushaltsgenehmigungsvorbehalt unterliegen. Diese Haushaltsgenehmigung erfolgt durch die Bezirksregierungen. Das ist alles gar kein Problem. Es ist vielleicht auch nicht so wichtig, ob man den Bau eines neuen Gebäudes, eines neuen Raums oder sonst etwas um drei Monate verschiebt. Das alles kann man planen. Das ist alles in Ordnung.

Aber bei diesen meist eher geringwertigen Wirtschaftsgütern handelt es sich doch gar nicht um große Summen – beispielsweise bei Büchern in Bibliotheken. Auch diese unterliegen der Haushaltsgenehmigung. Das hat zum Beispiel in Bochum 2016 dazu geführt, dass vor Mai kein einziges Buch bestellt werden konnte. In Wuppertal führt es in diesem Jahr dazu, dass möglicherweise gar kein Buch bestellt wird. Das kann doch nicht sein!

Diese Landesregierung legt sehr viel Wert auf unsere öffentlichen Bibliotheken. Das kann ich daran erkennen, dass Sie den Zuschuss an die Bibliotheken für das nächste Jahr um 834.000 Euro auf 6,1 Millionen Euro erhöhen. Das ist sehr schön, hilft aber Städten wie Hagen und Bochum nicht; denn sie können trotzdem keine Bücher anschaffen. Meine Damen und Herren, ich werde dabei etwas lauter, weil ich Sie wachmachen will – für ein Thema, bei dem es sich eben nicht um ein Einheitsthema, sondern um etwas ganz Einfaches handelt!

Ich bin sehr gespannt darauf, wie Sie meinen Antrag gleich zerreden werden. Okay; er ist handwerklich wahrscheinlich schlecht gemacht. Er ist vielleicht auch rückwärtsgewandt; ich weiß es nicht. Vielleicht sind Bibliotheken ja nicht in Ihrem Fokus; vielleicht sind sie nicht modern. Er ist aber in jedem Fall für jeden Bürger einer Stadt wichtig – vor allem für Bürger der Städte, die unter dieser festen Haushaltskontrolle stehen.

(Beifall von der AfD)

Heute werde ich ja Zustimmung bekommen; denn es geht nur um die Überweisung an den Ausschuss. Darüber bin ich schon einmal sehr froh.

Ich bin ganz sicher, dass wir dazu auch eine Anhörung beantragen werden. Darauf können wir uns schon einmal einrichten.

Ich hoffe, dass die Anhörung so ausfallen wird, dass über das Thema nachgedacht werden muss. Nicht mein Antrag wird zum Erfolg für die Städte führen. Das weiß ich schon heute. Trotzdem hoffe ich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, dass das Lesen für alle Menschen, für jeden, der in unserer Stadt lebt, sehr wichtig ist. Und das Lesen ist für jemanden, der in Bochum lebt, genauso wichtig wie für jemanden, der in Düsseldorf lebt.

Schließlich bezahlen die Leute für den Zutritt zu den Bibliotheken und die Nutzung der Bibliotheken. Sie zahlen im Schnitt etwa 30 Euro. Ermöglichen Sie es bitte den Kommunen, von Anfang eines Jahres an davon zu profitieren, dass sie eine öffentliche Bibliothek haben. Machen Sie den Weg für Genehmigungsmöglichkeiten frei.

Ich will auch keine Lücke für alle möglichen Zwischen-, Vor- und Nachgenehmigungen aufmachen. Es geht um ein sehr wichtiges Thema – um ein Thema, das für das Bewusstsein der Menschen wichtig ist: um das Lesen, um Kultur und um den ersten Zugang zur Kultur für jeden in unserer Stadt. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Walger-Demolsky. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Petelkau das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Bernd Petelkau (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass Bibliotheken – vielleicht gerade in Zeiten der Digitalisierung – wichtige Orte der Begegnung, der Bildung und des sozialen Austauschs sind. Genau deshalb gibt es seit Jahren eine im Bundesvergleich sehr gute Förderung durch das Land.

Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hat mit der Weiterentwicklung von Bibliotheken zu Dritten Orten die bessere Vernetzung von kulturellen Einrichtungen im ländlichen Raum und damit die dauerhafte Sicherung der dortigen Begegnungsstätten auf den Weg gebracht.

Neben der Sicherung der Bibliotheksstandorte im ländlichen Raum gilt es jetzt, den Herausforderungen der Digitalisierung angemessen zu begegnen. Dafür müssen insbesondere die notwendige Medienkompetenz sowie neue digitale Angebote aufgebaut werden.

Mit diesen generellen Herausforderungen sollte man nicht die individuelle finanzielle Situation des jeweiligen Trägers verknüpfen.

Zum einen scheint verwaltungsseitig nicht bekannt zu sein, dass es überhaupt irgendwelche Fälle von Beeinträchtigungen gibt.

Zum anderen hat die NRW-Koalition in Bezug auf kommunale Träger bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die finanzielle Situation aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen deutlich zu verbessern. In diesem Bereich besteht also kein konkreter Handlungsbedarf.

Unabhängig davon werden wir dem Überweisungsbeschluss heute zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Kollege Petelkau. Bitte entschuldigen Sie, aber ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Frau Abgeordnete Walger-Demolsky sich für eine Zwischenfrage gemeldet hat. Wenn Sie die Zwischenfrage zulassen, hat die Kollegin das Wort.

Bernd Petelkau (CDU): Ja.

Gabriele Walger-Demolsky (AfD): Herr Petelkau, tatsächlich ist es so: Unter Zwangshaushaltsvorbehalt stehende Städte wie Bochum, Hagen oder Wuppertal können Bücher, da sie Investitionsgüter sind, nicht bestellen, solange die Haushalte nicht genehmigt sind.

Am Ende des Jahres können sie die Bücher zwar bestellen; Bestseller oder wichtige Neuerscheinungen, die in den ersten Monaten des Jahres publiziert werden, können also erst im zweiten Halbjahr bestellt werden.

Eigentlich reden wir über eine Petitesse. Es ist aber eine Verwaltungsvorschrift, über die sich die betroffenen Gemeinden – und Köln gehört nicht dazu – nicht hinwegsetzen können. Welche Lösungen sehen Sie dafür?

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, dass sie letztlich noch den Dreh hin zu einer Frage bekommen haben. – Bitte sehr.

Bernd Petelkau (CDU): Dazu hatte ich gerade schon in meiner Rede Folgendes gesagt: Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hat im vergangenen Jahr die verbesserte Situation der Kommunen angelegt.

Im Haushaltsplan 2019 sind weitere deutliche Entlastungen der Kommunen auf den Weg gebracht worden. Das Ziel muss unverändert sein, dass wir bei allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen dafür sorgen, dass sie nicht von Haushaltssicherungskonzepten betroffen sind.

Ich glaube, dass das ein anderes Thema ist, als individuell eine kulturelle Einrichtung – bei denen generell andere Themen eine Rolle spielen – mit dieser Fragestellung konkret zu belasten. – Vielen Dank.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Die finanzielle Situation in den Städten sieht anders aus, das kann ich Ihnen sagen!)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Petelkau. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Bialas das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Andreas Bialas (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit für die jederzeitige Beschaffung von Medien, daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Das wünschen wir uns alle, das ist gar nicht die Frage.

Zum Antrag selbst: Bochum ist keine Stärkungspaktkommune, befindet sich auch nicht im Nothaushalt, unterliegt aber natürlich der Haushaltsfreigabe, und zwar der Freigabe aller städtischen Posten.

Sie sagten es selbst: Auch wenn es eine Petitesse ist, ist es schwer, das aufzuschnüren – dann kämen alle anderen auch und es würde sich die Frage stellen, bei wem wir dieses Prinzip durchbrechen sollten. Das ist eine äußerst schwierige Frage.

Abgesehen davon, dass größere Haushaltsposten natürlich wünschenswert wären, ist der Einkaufszeitraum häufig kein großes Problem, weil die Anschaffungen für das Jahr auch im Laufe des Jahres getätigt werden können. Außerdem können bestimmte Ankaufsformen, wie beispielsweise Pflichtankäufe über mehrere Jahre hinweg, dafür sorgen, dass gewisse Standards laufen können. In der Regel stehen so auch Zeitungen und Zeitschriften tagesaktuell zur Verfügung. Allerdings greifen Leser – anders als von Ihnen beschrieben – häufig eben nicht auf die aktuellsten Bücher zurück.

Einmal hatten wir in der Tat auf Landesseite ein großes Problem. Damals ging es um die Unterstützung bei einem Ankaufsetat für die Beschaffung fremdländischer Medien zum Spracherwerb und zur Übersetzung im Rahmen der Flüchtlingsintegration. Damals, es war das Ende des Jahres, war der Ankaufsetat der Kommunen schon ausgeschöpft. Da keine Kofinanzierung mehr möglich war, mussten wir zum nächsten Jahr springen.

Der zentrale Punkt ist aber die Höhe des Ankaufsetats; diesbezüglich ist natürlich die finanzielle Situation der Kommunen ausschlaggebend.

Es ist nur ehrlich zu sagen, dass wir es bei den Bibliotheken in der Regel nicht schaffen – vielleicht schafft es die neue Landesregierung –, die kommunale Schwäche komplett landesseitig aufzufangen. Der Grund dafür ist, dass die Bibliotheken die am meisten verbreiteten Kultureinrichtungen in unserem Land sind. Sobald wir da herangehen – beispielsweise indem wir versuchen, den Stärkungspakt und sonstige Gesetzgebungen aufzudröseln –, stellt sich ganz schnell die Frage nach der Konnexität.

Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang ist, inwieweit das im Rahmen der kommunalen Selbstbestimmung akzeptiert und angenommen wird.

In verschiedenen Städten haben wir immer wieder festgestellt, dass trotz aller finanziellen Schwierigkeiten häufig das klare Einstehen für die Bibliotheken vor Ort am wichtigsten ist. Außerdem wichtig sind Möglichkeiten der Weiterentwicklung. Es geht also darum, auf welchen Weg die Bibliotheken sich machen – und viele Bibliotheken sind auf einem sehr guten Weg – auch deshalb, weil sie keine Orte nur für Ausleihen sind.

Wir sprachen über Dritte Orte – wir waren gerade in Selm –: Es konnten Jubiläen gefeiert oder verschiedene Kultureinrichtungen vernetzt werden. Vor allem sprechen wir über Orte der Begegnung, des Austausches und der Bildung.

Gerade Bochum macht sich auf diesen Weg: Die Leseförderung für Kinder wurde in den vergangenen Jahren in den Mittelpunkt gestellt. Für Kinder wurde jenseits der Beschaffung aktueller Medien die Zugänglichkeit verbessert und die Attraktivität gesteigert. Die Zahlen aus den Diskussionen in der Stadt zeigen das ausdrücklich – die sind Ihnen sicher auch zugegangen.

In Bochum findet der Umbau zu einem „Haus des Wissens“ statt. Dafür werden Landesmittel erforderlich sein. Wir kämpfen häufig darum, Landesmittel zu bekommen, mit denen die Einrichtungen umgebaut und zukunftsfähig gemacht werden können. Herzlichen Dank für die Erarbeitung des Konzepts. Ich hoffe natürlich, dass die Landesregierung bei der Umsetzung dieses Konzeptes in die Förderung einsteigen wird.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Abgeordneten Walger-Demolsky. Lassen Sie die zu?

Andreas Bialas (SPD): Klar.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Bitte sehr.

Gabriele Walger-Demolsky (AfD): Herr Bialas, wann haben Sie das letzte Mal in Ihrem Ort an einer Kulturausschusssitzung teilgenommen?

Derzeit haben wir einen Doppelhaushalt, den ich jeder Stadt, die ein derartiges Problem hat, nur empfehlen kann. Ansonsten sitzt im Kulturausschuss die Chefin der Gruppe „Bibliotheken“ jedes Jahr vor uns und beklagt, dass sie im ersten Halbjahr nichts bestellen könne. In diesem Jahr waren wir gut, da konnte sie schon nach zwei Monaten Bücher kaufen. Aber wer weiß, wie es in den nächsten Jahren aussieht? Um Zeitungen geht es dabei nicht; das sind Verbrauchsgüter.

Wann waren Sie das letzte Mal in einer Kulturausschusssitzung und haben so etwas erlebt? Die weinen!

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank für die Zwischenfrage. Noch einmal der Hinweis, dass diese kurz zu fassen sind. – Herr Bialas, Sie haben die Gelegenheit, zu antworten.

Andreas Bialas (SPD): Ich bin nie in den Sitzungen des Kulturausschusses der Stadt.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Sehen Sie!)

Aber ich kann Ihnen zwei Dinge versichern. Erstens lese ich die Sitzungsprotokolle. Unter anderem habe ich mir die Protokolle aus Bochum durchgelesen. Zweitens bin in regem persönlichem Austausch mit der Leiterin unserer Bibliothek in Wuppertal. Auch als Präsident des Verbandes der Bibliotheken des Landes NRW habe ich schon zahlreiche Gespräche mit den unterschiedlichsten Personen geführt.

Wir werden den Antrag ja überweisen. Dann sprechen wir im Ausschuss weiter darüber. Wenn Sie eine Anhörung beantragen, ist das auch in Ordnung. Aber lassen Sie uns wesentlich stärker darüber sprechen, wie sich die Entwicklung der Bibliothekslandschaft darstellt – gerade auch im Zusammenhang mit den Dritten Orten. Die zeitliche Komponente des Ankaufs ist in diesem Gesamtkontext dann eher eine geringere Fragestellung. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bialas. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Deutsch das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Lorenz Deutsch (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Antragsteller haben im ersten Teil ihres Antrags viel Mühe darauf verwandt, die Bedeutung von Bibliotheken zu begründen. Das ist auch der Teil, der hier keinen Widerspruch auslöst. Im Gegenteil! Sie rennen mit Anlauf hier weit geöffnete Türen und Tore ein.

Selbstverständlich sind unsere Bibliotheken wichtige niedrigschwellige Bildungs-, Lern- und Begegnungsorte. Sie erfüllen wichtige Funktionen von der frühkindlichen Bildung über die Vermittlung von Medienkompetenz und kultureller Bildung bis hin zur Ermöglichung interkultureller Begegnung und lebenslangen Lernens. In vielen Kommunen sind die Bibliotheken die bestbesuchten Kultureinrichtungen.

Deswegen haben wir auch als NRW-Koalition im Koalitionsvertrag ein deutliches Signal gesetzt. Die Umsetzung zeigt schon, dass wir die Bibliotheken klar im Blick haben. Insofern besteht, glaube ich, im gesamten Haus erst einmal kein Dissens.

Aber nach diesen unumstrittenen Feststellungen kommt der zweite Teil Ihres Antrags. Da drängt sich zumindest mir folgender Eindruck auf: Sie machen da in erster Linie Kommunalpolitik. – Das hier ist aber das falsche Parlament dafür.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Sie können es aber nicht ändern!)

Die Probleme, die Sie hier beschreiben, sind allesamt Probleme kommunalen Haushaltsrechts und damit kommunaler Selbstverwaltung. Wie hoch zum Beispiel der Erwerbungsetat der Bibliotheken ist, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Rates. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Räten müssen entscheiden, wie die finanziellen Möglichkeiten mit den vielen Anforderungen im Rahmen einer soliden Haushaltsplanung irgendwie zu vereinbaren sind.

Natürlich stellt das Kommunen, die der Haushaltssicherung unterliegen, vor größere Probleme als andere Kommunen. Das ist unzweifelhaft.

Aber Ihr Hauptpunkt ist ja die Verzögerung

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Genau!)

aufgrund der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierungen. Ich gebe Ihnen darauf zwei Antworten.

Die erste Antwort ist formal. Wenn man sich tief in die Schulden bewegt hat – welche Gründe dafür ausschlaggebend waren, brauchen wir hier nicht zu diskutieren; das ist unterschiedlich –, braucht es Selbstdisziplin und auch sinnvolle Kontrolle, um da wieder herauszukommen. Deshalb gibt es diese Verfahren. Die Kämmereien tun auch gut daran, diese Regeln zu befolgen und keine Rosinenpickereien zu betreiben. Das gilt – es ist für einen Germanisten schmerzhaft, das zu sagen – dann genauso für Bücher, wie es für viele andere Bereiche auch gilt.

Herr Bialas hat schon auf die kommunale Selbstverwaltung hingewiesen. Sie haben es ja selber in Ihrer Rede gesagt. Bei solchen Petitessen können wir seitens des Landtags nicht plötzlich in die kommunale Selbstverwaltung hineingrätschen. Das ist den gesamten Verfahren dieser Kommunen nicht angemessen.

Zweitens gebe ich noch eine inhaltliche Antwort. Wenn Bibliotheken – das sage ich jetzt auch als Germanist, der die Anschaffung von Büchern immer an die erste Stelle setzt – zwei, drei oder vier Monate keine Bücher anschaffen können, ist das insofern nicht der Untergang der abendländischen Bildung, als dass eben keine Anschaffungslücken entstehen. Die Sachen können dann – wie zum Beispiel in Bochum schon im Februar oder vielleicht auch im Mai – vollständig angeschafft werden. So schnell veralten Bibliotheksbestände auch nicht.

Das Horrorszenario, das Sie hier beschreiben – eine Zweiklassengesellschaft zwischen verschuldeten Kommunen und nicht verschuldeten Kommunen –, halte ich also für deutlich übertrieben. Nach Freigabe eines Haushalts können die Sachen beschafft werden. Es entstehen keine Erwerbungslücken. Insofern glaube ich, dass wir unter Wahrung dessen, was wir hier kommunale Selbstverwaltung nennen, diese Lücken, die in den Kommunen entstehen, hinnehmen müssen.

Sie bauschen ein kleines Problem auf – vielleicht auch, um hier ein wenig das Gefühl von Benachteiligung zu schüren. Wir wollen das aber nicht mitmachen und lehnen diesen Antrag ab.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Kollege Deutsch, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Loose von der Fraktion der AfD. Wollen Sie die Frage zulassen?

Lorenz Deutsch (FDP): Ja.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Bitte sehr, Herr Abgeordneter. Sie haben das Wort.

Christian Loose (AfD): Danke, Herr Deutsch, dass Sie die Frage zulassen. – Ich bin selbst Nutzer einer Bibliothek. Für mich ist es immer wichtig, dort neue Bücher zu haben. Wenn ich sie zu spät bekomme, ist das für mich natürlich ein Argument dafür, vielleicht nicht Bibliotheksnutzer zu sein. Ist es nicht ein Problem – das ist jetzt meine Frage –, dass man durch eine viel zu späte Beschaffung Nutzer verliert und damit auch die Selbstfinanzierungskraft der Bibliotheken verloren geht?

Lorenz Deutsch (FDP): Ich habe nicht gesagt, dass das überhaupt kein Problem ist. Es wäre natürlich schöner, wenn Anfang Januar sofort die ersten Bestellungen kämen. Aber wir wissen auch: Der Buchmarkt unterliegt Wellen. Sie haben ein Frühjahrsprogramm und ein Herbstprogramm. Der Januar ist ausgesprochen ruhig. Da werden Sie dieses Problem im Zweifel nicht haben.

Als fleißiger Bibliotheksnutzer empfehle ich Ihnen auch, sich vertrauensvoll an die Bibliothekarinnen und Bibliothekare zu wenden, die Ihnen bei nicht vorhandenen Büchern im Zweifel mit alternativen Quellen aushelfen können. Gerade in solchen Fällen bewährt sich, dass die Bibliotheken ausgebildetes Fachpersonal haben, um punktuelle Schwächen, die in den Programmen der Bibliotheken auch immer mal vorhanden sein können – das sind ja keine Vollsortimenter –, auszugleichen. Ich glaube, das einzelne fehlende Buch, das es bei Bibliotheken immer gibt, stellt bei ihrer Nutzung nicht so ein großes Problem dar.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Deutsch. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Kollege Keymis das Wort.

Oliver Keymis (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für den Antrag. Wir werden das Thema im Ausschuss intensiv diskutieren. Sie deuten an, dass Sie eine Anhörung beantragen wollen.

Eine Reihe von Problemen sind angesprochen worden. Natürlich ist die Stärkung der Kommunen der entscheidende Punkt. Das, was Sie im Antrag grundsätzlich zu der Bedeutung des Lesens und zu Bibliotheken sagen, ist hier im Hause wohl unbestritten. Insofern hat Kollege Deutsch das Richtige gesagt, Sie rennen riesige offene Türen ein.

Die Panikmache sollten wir auf jeden Fall herausnehmen. Die ist, glaube ich, nicht geboten. Es gibt Probleme, die Sie in Ihrem Antrag andeuten. Im Ausschuss wird Zeit und Gelegenheit sein, darüber zu diskutieren. Insofern stimmen wir der Überweisung des Antrags zu. – Danke schön.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Keymis. – In Vertretung für Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen hat nun für die Landesregierung Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner das Wort. Bitte schön.

Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Landesregierung liegt ganz auf der Linie der Wortbeiträge der vier Kollegen, die vor mir dazu gesprochen haben. Die Bedeutung von Bibliotheken als öffentliche Bildungseinrichtungen und Orte der sozialen und kulturellen Teilhabe steht außer Frage. Die vom Land unterhaltene Fachstelle für öffentliche Bibliotheken bei der Bezirksregierung Düsseldorf trägt dieser Bedeutung ebenso Rechnung wie die im Bundesvergleich gute finanzielle Förderung durch die Landesregierung.

Mit dem Konzept „Dritter Ort“ arbeitet die Landesregierung darüber hinaus an einer Stärkung der Bibliotheken im ländlichen Raum durch die Vernetzung kultureller Einrichtungen.

Der digitale Wandel stellt auch die öffentlichen Bibliotheken vor große Herausforderungen, denen oft nicht in der Form und dem Tempo begegnet werden kann, wie es wünschenswert wäre. Viele Pilot- und Modellprojekte, die die Fachstelle für Bibliotheken mit Landesmitteln initiiert und begleitet, setzen deshalb genau an diesem Punkt an.

Der vorliegende Antrag der AfD behauptet eine Benachteiligung von Bibliothekennutzern in Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept, die sich aus der verzögerten Freigabe von Erwerbsmitteln ergäbe. Die Fachstelle für Bibliotheken stuft dieses Problem allerdings als so wenig relevant ein, dass es nicht ausdrücklich dokumentiert wird.

Dafür, dass eine Bibliothek über einen längeren Zeitraum keine Medien beschaffen konnte, gibt es aus der jüngeren Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen praktisch keine Beispiele.

Durch die Verträge mit Buchhandlungen sowie Zeitschriften- und Zeitungsabonnements, die von der Mittelfreigabe nicht berührt sind, ist eine Medienbeschaffung in begrenztem Umfang in der Regel fast immer gegeben.

Die Qualität einer öffentlichen Bibliothek bemisst sich nicht in erster Linie an der Aktualität ihres Medienbestandes. Vor allem für die Qualität von Sachinformationen ist die Medienkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft entscheidender als die Aktualität analoger Bestände. Auf die Funktion der Bibliothek als Bildungseinrichtung hat eine verspätete Mittelfreigabe nach unserer Auffassung keine wahrnehmbaren Auswirkungen.

Der Antrag der AfD zielt letztlich auf eine haushaltsrechtliche Frage. Die Landesregierung soll eine Regelung treffen, die es ermöglicht, Erwerbsmittel auch bei nicht genehmigtem Haushalt freizugeben. Dafür erforderlich wären Änderungen oder Vorgaben, die das Budgetrecht der Kommunen tangieren. Angesichts der Geringfügigkeit des Problems kommen nach unserer Auffassung derartige Eingriffe, also weder gesetzliche Änderungen noch Budgetvorgaben an Kommunen, nicht in Betracht.

Die Landesregierung empfiehlt daher, sich vor allem dem Zuwachs an Medienkompetenz und der Weiterentwicklung der Bibliotheksangebote zu widmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 17/3589 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die einstimmige Zustimmung des Hohen Hauses zu dieser Überweisungsempfehlung fest, und so wird dann auch verfahren.

Ich rufe auf:

Fragestunde

Mündliche Anfragen
Drucksache 17/3676

Mit der Drucksache 17/3676 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 22 und 23 vor.

Der Fragesteller der Mündlichen Anfrage 22, der Abgeordnete Michael Hübner von der Fraktion der SPD, hat mit Schreiben vom gestrigen Tag mitgeteilt, dass er auf eine mündliche Beantwortung verzichtet und um schriftliche Beantwortung bittet. Damit hat sich die Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage in der heutigen Fragestunde erledigt.

Somit rufe ich die

Mündliche Anfrage 23

des Abgeordneten Ibrahim Yetim von der Fraktion der SPD auf.

Nachdem nun mehr auch das Oberverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Abschiebung von Sami A. am 13. Juli 2018 rechtswidrig war, musste sich der Ministerpräsident öffentlich korrigieren und einräumen, dass in diesem Fall nicht nach „Recht und Gesetz“ gehandelt worden ist. Weiter hat er angekündigt, dass die Landesregierung alles tun werde, um die schnellstmögliche Rückkehr von Sami A. nach Deutschland zu ermöglichen.

Wie ist der aktuelle Sachstand der Landesregierung bezüglich einer möglichen Rückkehr von Sami A.?

Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Dr. Joachim Stamp antworten wird. – Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Abgeordneter Yetim, vielen Dank, dass Sie mir Gelegenheit geben, zum Sachstand einer möglichen Rückkehr von Sami A. auszuführen.

Die Landesregierung akzeptiert selbstverständlich die Entscheidung der Gerichte im Fall Sami A. und setzt diese um. Die zuständigen Richter haben entschieden, und dieser Spruch wird befolgt. Das habe ich bereits am 16. August 2018 in der Landespressekonferenz geäußert.

Die Verpflichtung zur Umsetzung der oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidung obliegt der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt Bochum. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration unterstützt die Stadt bei der Umsetzung ihrer Verpflichtung.

Der Rückholung des Sami A. stehen aktuell noch andauernde Hindernisse entgegen wie die Passlosigkeit und das nach den hier vorliegenden Informationen noch andauernde Ermittlungsverfahren in Tunesien. Diese Hindernisse hatte auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung zur Rückholungsverpflichtung vom 15. August 2018 aufgeführt.

Mit Entscheidung vom 28. August 2018 hat das OVG Münster die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Stadt Bochum wegen vermeintlicher Nichtumsetzung der Verpflichtung aus dem Beschluss vom 15. August abgelehnt. Darin hat das OVG festgestellt, dass deutsche Passersatzpapiere einem Ausländer nur ausgestellt werden können, wenn dieser keinen Pass seines Herkunftsstaates besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann.

Deshalb sah das OVG Nordrhein-Westfalen zunächst Sami A. in der Pflicht, sich um die Ausstellung eines neuen tunesischen Passes bzw. um die Verlängerung des abgelaufenen Passes zu bemühen. Dahin gehende Bemühungen wie etwa eine schriftliche Beantragung habe Sami A. bzw. hätten dessen Rechtsanwälte nicht dargelegt.

Ferner hat am 17. September 2018, also vorgestern, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Antrag von Sami A. auf Androhung eines weiteren Zwangsgeldes sowie auf Verpflichtung zur Ausstellung eines Notreiseausweises abgelehnt. In seiner Entscheidung führte das Gericht aus, es reiche nicht aus, dass Sami A. eine diesbezügliche mündliche Anfrage auf der Polizeistation seines aktuellen Aufenthaltsortes in Tunesien gestellt habe. Das Gericht hat, auch unter Berücksichtigung des Asylrechts, keine Unzumutbarkeit für Sami A. anerkannt, sich in Tunesien um die Ausstellung eines tunesischen Passes zu bemühen.

Ferner hat das Gericht aufgezeigt, dass im Falle einer Passablehnung durch die tunesischen Behörden eine Klärung in einem dortigen gerichtlichen Beschwerdeverfahren in Betracht käme, worauf Sami A. gegebenenfalls zu verweisen wäre.

Dazu, wie ein Antrag des Sami A. durch die tunesischen Behörden beantwortet bzw. beschieden werden wird, liegen der Landesregierung keine weitergehenden Erkenntnisse vor.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Der Abgeordnete Yetim hat sich für eine erste Nachfrage gemeldet. Bitte schön, Herr Abgeordneter Yetim.

Ibrahim Yetim (SPD): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herzlichen Dank, Herr Minister Stamp. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir heute, wenn Sie den Rechtsweg abgewartet hätten, nicht über eine mögliche Rückkehr von Sami A. reden müssten; er wäre ja heute noch in Abschiebehaft. Um das ganze angerichtete Chaos um Sami A. zu lichten, interessiert mich, wieso Sie – oder wer aus Ihrem Haus – die Referatsleiterin angewiesen haben, die Ausländerbehörde Bochum aufzufordern, dem Gericht den Abschiebetermin nicht mitzuteilen.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Minister, Sie haben das Wort.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Yetim, Ihre Nachfrage ist eigentlich nicht Gegenstand dessen, was Sie in der Mündlichen Anfrage formuliert haben. Ich will dennoch auf den Sachzusammenhang eingehen. Ich habe das im Übrigen bereits mehrfach öffentlich getan, will Sie aber gerne noch einmal auf die Genese des Falles hinweisen.

Ausgangspunkt des Falles war ein gemeinsames Gespräch, das ich gemeinsam mit Staatssekretär Bothe im Bundesinnenministerium geführt habe. Das war noch vor der Auseinandersetzung zwischen dem Bundesinnenminister und der Kanzlerin. Dabei haben wir über verschiedene Fragen der Migration, etwa über Rückkehrmanagement, gesprochen. Anlass war die Frage, inwiefern sich Nordrhein-Westfalen an einem Pilotprojekt für Ankerzentren beteiligen wollte. Dieses Anliegen haben wir letztlich, wie Sie wissen, abgelehnt und darauf verwiesen, dass wir gerne in unserem Mechanismus weitermachen möchten und dafür die Unterstützung des Bundes brauchen.

In dem Zusammenhang habe ich den Bundesinnenminister darauf hingewiesen, dass unser größtes Problem im Bereich des Rückkehrmanagements die nicht ausreichenden Rückkehrabkommen mit den Herkunftsländern seien. Ich habe das auch präzisiert und darauf hingewiesen, dass Themen wie die Passersatzpapiere, die mangelnde Akzeptanz von Charterrückführungen, aber auch die diplomatischen Zusagen große Probleme seien.

Daraufhin hat uns der Bundesinnenminister entgegnet, dass hier in der Vergangenheit seitens der Bundesregierung nicht mit dem nötigen Nachdruck gearbeitet worden sei. Er hat dabei explizit auf seinen Vorgänger verwiesen, der sich von den Herkunftsländern immer zu leicht hätte abspeisen lassen. Der Bundesinnenminister hat uns gegenüber erklärt, er wolle das nun zur Chefsache machen. Er würde auf die Bundeskanzlerin einwirken, entsprechend tätig zu werden, und wir könnten uns darauf verlassen, dass alle notwendigen Unterstützungen des Bundes zukünftig gewährleistet seien.

Ich habe daraufhin gemeinsam mit Staatssekretär Bothe beschlossen, dem Herrn Bundesinnenminister persönlich sämtliche Fälle von Gefährdern aus Nordrhein-Westfalen zukommen lassen, die wir nur aufgrund der fehlenden Unterstützung des Bundes nicht zurückführen können.

Diese Liste haben wir eine oder zwei Wochen später dem Bundesinnenministerium zugesandt. Daraufhin hat es im Bundesinnenministerium Sondersitzungen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums, des GTAZ, gegeben. Dort war dann ein Tagesordnungspunkt die sogenannte Stamp-Liste, nämlich die Gefährder aus Nordrhein-Westfalen, die nicht ohne entsprechende Unterstützung des Bundes zurückgeführt werden können.

In einer bzw. mehreren dieser Sitzungen ist auch der Fall Sami A., der Teil dieser Liste gewesen ist, besprochen worden. In einer Sitzung, an der sämtliche Bundesbehörden, unter anderem auch das sozialdemokratisch geführte Auswärtige Amt, beteiligt gewesen sind, hat man festgestellt, dass bei Sami A. die Duldung ausläuft, das Abschiebeverbot vom BAMF aufgehoben worden ist und dass die Anwältin bei den Rechtsmitteln gegen diesen Entscheid des BAMF nicht den einstweiligen Rechtsschutz gezogen hat.

Das ist für uns der Grund gewesen, warum wir die Möglichkeit hatten, zügig zu versuchen, Sami A. abzuschieben. Es lagen keine Abschiebehindernisse mehr vor, und die Anwältin hatte den einstweiligen Rechtsschutz nicht gezogen.

Das war für mich der Hauptgrund, warum ich von Anfang an darum gebeten habe, dass wir nur diejenigen Stellen informieren, zu denen wir rechtlich verpflichtet sind. Genau das haben wir im Weiteren auch getan, und dementsprechend ist es dann zu diesen Abläufen gekommen.

Ich habe aufgrund der Kommunikation, die nicht zwischen uns direkt und dem Gericht … Es gab dann auch zwei Kammern. Wir waren im Übrigen nur über die ABH Bochum in die Kommunikation mit der 8. Kammer involviert. Bei der 7. Kammer war das Verfahren mit dem BAMF anhängig. Dafür ist das Bundesinnenministerium zuständig. Das ist im Übrigen der Zusammenhang zur Frage der Verantwortung, eine Verbalnote einzuholen, was im Nachgang über das VG Gelsenkirchen verlangt worden ist. Das ist dann eigentlich eine Frage der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums. Wir waren aber mittelbar über die ABH Bochum mit der 8. Kammer in Verbindung.

Ich habe bereits eingeräumt – und das auch mehrfach öffentlich –, dass an dieser Stelle die Kommunikation und das, was wir kommuniziert haben, nicht optimal waren. Ich habe das eingeräumt und übernehme dafür dennoch, auch wenn ich diese Kommunikation nicht selbst geführt habe, die politische Verantwortung. Das habe ich immer gesagt. Das ist auch eine Frage dessen, dass man solche Dinge im Anschluss aufarbeitet.

Ich darf an dieser Stelle darauf verweisen, dass mitnichten die Rede davon sein kann, dass das Verhältnis zwischen den Gerichten und der Exekutive dauerhaft beschädigt sei und dadurch keine Rückführungen von Gefährdern mehr möglich wären. Wir haben nach Sami A. zwei weitere Gefährder nach Tunesien und gestern einen weiteren Gefährder nach Serbien zurückgeführt.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat sich Herr Kollege Wolf gemeldet. Bitte schön.

Sven Wolf (SPD): Frau Präsidentin! Herr Minister Stamp, Sie haben gerade selber den Widerspruch, auf den ich eingehen wollte, noch einmal ausgeführt; in solch einem hektischen Fall kann es durchaus passieren, dass sich auch ein Minister mal widerspricht. Sie haben gesagt: Die Idee kam aus dem GTAZ, sie ist dort, auf der Bundesebene, entstanden. In der Sonderausschusssitzung, die wir beantragt hatten, sagten Sie sehr selbstbewusst: Ich trage die Verantwortung, ich habe das entschieden. – Sie merken, das ist ein Widerspruch.

Das war aber noch nicht meine Frage, sondern: Vielleicht können Sie mir noch einmal erklären, welche Kompetenz und insbesondere Entscheidungsbefugnis das GTAZ hat.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Minister.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Beim GTAZ meine ich – das ist zum Beispiel eine der Konsequenzen, die ich politisch aus dem Fall ziehen würde –, es wäre sicherlich sinnvoller, es insgesamt auf eine bundesrechtliche Ebene zu stellen. Letztendlich ist es eine Zusammenkunft der entsprechenden Bundes- und Sicherheitsbehörden und der sonst an dem Fall Beteiligten.

Im Übrigen hat es das in der Vergangenheit bereits gegeben. Man wollte auch aus dem Fall Amri die Konsequenzen ziehen. Das war für mich – das sage ich hier noch mal ganz deutlich – die wesentliche Motivation dafür, dass ich gesagt habe: Wir werden alles tun, was rechtlich möglich ist, um Gefährder, die in Nordrhein-Westfalen leben, loszuwerden. An diesem Kurs werden wir auch festhalten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat sich der Abgeordnete Engstfeld gemeldet.

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Minister, für die bisherigen Ausführungen. Meine Frage ist: Können Sie uns – Sie haben es vorhin schon angesprochen – den aktuellen Sachstand in Bezug auf die Einholung einer Verbalnote darstellen? Welche Aktivitäten haben Sie entwickelt, und was ist vonseiten des Bundes der aktuelle Sachstand?

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Bitte schön, Herr Minister.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Ja, das kann ich sehr gerne tun, Herr Engstfeld. – Frau Präsidentin! Wir stehen mit den entsprechenden Behörden im Bund in einem permanenten Austausch, um auf eine solche Verbalnote hinzuwirken. Wir müssen aber leider feststellen, dass wir an dieser Stelle von der Bundesregierung – ich habe gerade angesprochen, dass der Bundesinnenminister das zur Chefsache erklärt hatte – so gut wie keine Unterstützung erhalten haben. Er hat die Zuständigkeit letztens sogar noch von sich gewiesen und gesagt, dass andere Ressorts in der Zuständigkeit seien.

Ich will an dieser Stelle aber auch sagen, dass der Bundesaußenminister trotz unseres intensiven Bemühens bisher nicht zum Telefonhörer gegriffen hat, um mit dem Kollegen in Tunis zu telefonieren.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat der Abgeordnete Bischoff das Wort.

Rainer Bischoff (SPD): Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Minister Stamp, ich will auch noch einmal auf die Genese zurück. Der Tag der Abschiebung war der 13.07. Ich stelle mir jetzt vor, Sie sitzen morgens im Büro und erkennen, Sie müssten bzw. sollten das Flugzeug „informieren“, weil Sie den Gerichtsbeschluss haben. Hatten Sie die technischen Voraussetzungen, um das zu tun? War das vorbereitet, oder gab es da Versäumnisse oder möglicherweise Organisationsfehler im Ministerium? Wenn es Versäumnisse gab, wie ist das dann in Zukunft? Wurden die ausgeräumt, sodass Sie im Wiederholungsfalle sofort den Piloten anrufen können?

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Minister.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Frau Präsidentin! Herr Kollege, ich habe hier bereits deutlich gesagt, dass es bestimmte Dinge gibt, die über die Fragestellung hinausgehen, dass ich aber trotzdem gerne dazu ausführe. Ich finde es aber, ehrlich gesagt, gegenüber den Kolleginnen und Kollegen schon etwas schwierig, wenn wir in einer solchen Situation Dinge wiederholen, die ich öffentlich bereits mehrfach gesagt habe. Ich kann das aber trotzdem gerne noch einmal für Sie tun.

In der Situation, die ja eine Ausnahmesituation gewesen ist, musste ich innerhalb weniger Sekunden entscheiden. Ich musste feststellen, dass sich ein tunesischer Staatsbürger auf tunesischem Hoheitsgebiet befunden hat, gegen den Tunesien selbst ermittelt hat.

In dem Moment hatte ich große Sorge, gegen internationales Recht zu verstoßen, wenn ich dann in die Sache hineinfunke. Ich habe es bereits mehrfach ausgeführt: Es gibt führende Ausländerrechtler in der Bundesrepublik Deutschland, die diese Position teilen.

Es gibt aber – das muss ich zur Kenntnis nehmen, und das muss ich dementsprechend umsetzen; das habe ich ja bereits ausgeführt – auch das Urteil des VG Gelsenkirchen und das Urteil des OVG Münster. Für mich als Mitglied einer Partei, der der Rechtsstaat heilig ist,

(Lachen von der SPD)

ist natürlich völlig klar, dass wir das, was Gerichte sagen, auch entsprechend umsetzen.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächste Fragesteller haben sich jetzt Frau Kollegin Stotz, Herr Baran, Herr Yetim, Frau Beer, Herr Loose gemeldet. Es gibt eine ganze Reihe Fragen. Auch Herrn Bischoff hat zumindest schon aufgezeigt.

Ich weise aber noch einmal auf den Inhalt der gestellten Mündlichen Anfrage hin. Ich möchte jeden Fragesteller bitten, zu prüfen, ob das hier das richtige Vehikel ist. – Frau Kollegin Stotz.

Marlies Stotz (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, bereits zwei Tage nachdem die Anwältin durch das Schreiben des Ausländeramtes an das Amtsgericht in Bochum auf Erlass des Abschiebebefehls vom Abschiebedatum, dem 29. August, erfahren hat, hat sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Rechtsschutz gegenüber dem BAMF beantragt.

In diesem Antrag an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erwähnte die Anwältin, dass der seitens der Ausländerbehörde mitgeteilte Abschiebetermin der 29. August sei. Ihr wurde damit offensichtlich nicht der vorgezogene Termin genannt.

Deshalb meine Frage: Warum haben Sie der Anwältin von Sami A. den vorgezogenen Abschiebetermin nicht genannt? Wollten Sie eventuell verhindern, dass die Anwältin eine einstweilige Anordnung beantragt?

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Minister.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Ja, natürlich wollte ich das. Natürlich wollte ich der Anwältin nicht auch noch mitteilen, dass sie es versäumt hat, den einstweiligen Rechtsschutz zu ziehen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Darauf gibt es auch keinen Rechtsanspruch.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Abgeordneter Baran hat die Gelegenheit für seine Nachfrage.

Volkan Baran (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben es gerade angesprochen: In der Sondersitzung des Rechts‑ und des Innenausschusses am 20.07. hatten Sie ausgeführt, dass die Abschiebung von Sami A. rechtmäßig gewesen sei. Nun haben aber sowohl das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen als auch das Oberverwaltungsgericht eine andere Ansicht vertreten und Ihr Verhalten als „evident rechtswidrig“ bezeichnet.

Ist nicht hier der richtige Zeitpunkt, der richtige Ort, um dieses Verhalten als Fehler einzugestehen und um Entschuldigung zu bitten?

(Zuruf von der FDP: Nein!)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Minister.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Herr Kollege, das ist doch völlig klar. Ich habe doch öffentlich bereits mehrfach eingeräumt, dass auch von unserer Seite aus in der Kommunikation Fehler gemacht wurden und dass man die Entscheidung „abbrechen oder nicht abbrechen“ rechtlich unterschiedlich bewerten kann. Für uns gilt entscheidend, was das OVG Münster gesagt hat, und daran halten wir uns.

Wir haben vorgestern noch einmal vom VG Gelsenkirchen mitgeteilt bekommen, dass wir uns penibelst an das, was das OVG Münster von uns verlangt hat, gehalten haben.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: So ist das!)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Abgeordneter Yetim hat das Wort.

Ibrahim Yetim (SPD): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich hatte gefragt, wer die Referatsleiterin angewiesen hat, der Ausländerbehörde zu sagen: Teilt den Termin nicht mit. – Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Frage beantworten würden.

Ihre Mitarbeiter werden sicher nicht selber auf die Idee gekommen sein, der Ausländerbehörde zu sagen: Kommuniziert nicht mit dem Gericht. – Es muss ja – wahrscheinlich von Ihnen, nehme ich an – veranlasst worden sein, dass die Referatsleiterin so kommuniziert hat, wie sie es getan hat. Ich will das kurz zitieren:

„Der Fall hat einen außergewöhnlichen sicherheitsstrategischen und politischen Stellenwert. Diese Besonderheiten lassen es leider nicht zu, dass der Betroffene oder das Gericht über das Datum der Rückführung informiert werden.“

Bei dieser halbseidenen Aktion wird deutlich, was da passiert ist. Aber an der Stelle hätte ich gerne gewusst, wie es sein kann, dass Ihre Referatsleiterin so kommuniziert, und auf wessen Geheiß sie so kommuniziert hat.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Minister, Sie haben die Gelegenheit, zu antworten.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Von mir aus hat es immer die Ansage gegeben, dass diejenigen über das informiert werden, wozu wir rechtlich verpflichtet sind.

Herr Yetim, Sie haben bei dem Zitat der E-Mail nicht erwähnt, dass im letzten Satz sinngemäß steht, dass davon auszugehen ist, dass das Gericht jederzeit mit der Rückführung rechnen muss. Das ist das, was wir an die 8. Kammer kommuniziert haben. Im Übrigen hat uns die 8. Kammer dann an dem Mittwoch das Go für die Rückführung gegeben.

Das andere Verfahren ist das der 7. Kammer mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Abgeordnete Beer.

Sigrid Beer (GRÜNE): Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Minister, danke für Ihre bisherigen Ausführungen.

Die Zitate aus der Mail, die der Kollege Yetim gerade noch einmal dargeboten hat, machen doch sehr deutlich: Es handelt sich nicht um einen Kommunikationsfehler, wie Sie es immer versuchen darzustellen, auch in der anekdotenreichen Ausführung, die Sie eben zu den Gesprächen mit Herrn Seehofer in Bezug auf Thomas de Maizière dargeboten haben.

Es ist ein bewusstes Vorenthalten von Informationen an das Gericht angewiesen worden. Würden Sie diesen Vorgang heute noch einmal so wiederholen? Was haben Sie daraus gelernt, was die Information von Gerichten angeht?

Denn Sie haben in Ihrer Pressekonferenz am 16.08. davon gesprochen, dass es ein Spannungsverhältnis von Informationsinteressen des Gerichts einerseits und dem Interesse daran, dass Betroffene von einer bevorstehenden Abschiebung nicht vorab in Kenntnis gesetzt werden, auf der anderen Seite gesprochen. Wie bewerten Sie das jetzt nach diesem ganz bewussten Vorenthalten von Informationen Ihrerseits gegenüber dem Gericht?

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Vielen Dank, Frau Beer, dass Sie die Frage so stellen, weil Sie mir damit auch noch mal Gelegenheit geben, das entsprechend einzuordnen.

Es ist eben gerade noch einmal deutlich geworden, auch mit der anderen Nachfrage, die hier gestellt worden ist, dass es um zweierlei Punkte ging, die für mich entscheidend waren. Einerseits ging es darum, dass wir alles versuchen wollten zu verhindern, die Anwältinnen darauf zu stoßen, dass sie versäumt hatten, den einstweiligen Rechtsschutz zu ziehen. Der zweite Punkt, der für uns wichtig war, war, dass wir verhindern wollten, dass es die Durchstechereien aus den Sicherheitsbehörden an die Presse gibt.

Das hat dann trotzdem stattgefunden. Insofern ist das – muss ich ganz ehrlich sagen – für mich schon mal kein Argument mehr, weil leider erkennbar ist: Die Durchstechereien liegen nicht bei uns, sondern auf einer anderen Ebene, sodass es sowieso nicht zu verhindern ist. Wir haben bei einer weiteren Rückführung eines tunesischen Gefährders ja sogar im Flugzeug eine Begleitung eines Journalisten gehabt, der über den gesamten Flug berichtet hat. Das heißt, der Punkt ist für uns nicht mehr erheblich. Die Situation, dass versäumt wird, einstweiligen Rechtsschutz zu ziehen, wird auch nicht die Regel sein.

Der Fall Sami A. ist insgesamt sehr kompliziert. – Wir haben aber auch bei uns in Nachbesprechungen klargestellt, dass es sich nicht wiederholen darf, dass allein der Eindruck entsteht, dass das Gericht die Information, die es unbedingt haben möchte, nicht bekommt.

Ich habe dazugesagt, dass wir gemeinsam mit Justiz über bestimmte Dinge sprechen wollen. Das ist ein Thema, das Sie noch gar nicht angesprochen haben, aber das räume ich von meiner Seite ein. Es ist übrigens eine Praxis, die wir von der Vorgängerregierung übernommen haben. Wir werden bei Rückführungen aus Büren zukünftig sicherstellen, dass, solange das Land in der Verantwortung ist, wenn es den Wunsch gibt, telefonisch den Anwalt zu kontaktieren, dieser Wunsch dann auch bei der Bundespolizei so verbindlich dokumentiert wird, dass zukünftig kein entsprechender Fehler mehr passieren kann. Wir werden uns über die Notwendigkeit von Informationsaustausch und bestimmten Standards, die dort stattfinden müssen, mit der Justiz weiter austauschen.

Ich darf bei der Gelegenheit auch noch einmal darauf hinweisen – ich muss schauen, wo ich es hier habe –, dass das OVG selbst in seinen Q&A zu dem Fall gesagt hat, dass es üblich ist, dass nach dem Aufenthaltsgesetz der Ausländer über die Abschiebetermine nicht informiert werden darf. Deshalb nennen die Behörden vielfach auch dem Gericht nicht den konkreten Abschiebetermin.

Das ist also auch nichts zwingend Neues. Aber in dem Gesamtzusammenhang – so, wie die Kommunikation gelaufen ist – ist bei Justiz der Eindruck entstanden, wir hätten bewusst dem Gericht die Halbwahrheit sagen wollen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Das brauchen Sie nicht zu zitieren! Das ist ja nicht zu ändern!)

Unsere Zielsetzung war es, die Anwältinnen nicht auf den nicht gezogenen vollen Rechtsschutz hinzuweisen. Das ist der Hintergrund der Geschichte. Dementsprechend ziehen wir die Konsequenzen mit der Justiz, das entsprechend zu bearbeiten.

Ich darf aber noch darauf hinweisen, dass das hier ein extrem kompliziert gelagerter Fall gewesen ist und wir, wie gesagt, ohne Probleme mit der Justiz im Nachgang drei weitere Gefährder, davon zwei nach Tunesien, problemlos ohne irgendwelche Zwischenfälle zurückführen konnten.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat sich der Abgeordnete Loose gemeldet. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Christian Loose (AfD): Danke, Frau Präsidentin. – Danke, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Wenn ich den aktuellen Sachstand richtig verstehe, gibt es immer noch Risiken, dass dieser Gefährder zurückgeholt werden muss. Diese Risiken entstanden letztendlich durch die fragwürdigen rechtlichen Methoden Ihres Ministeriums, wodurch den Gerichten eventuell nicht alle notwendigen Informationen gegeben wurden.

Welche Konsequenz hat dieses Fehlverhalten für die weiteren Abschiebeverfahren, und gibt es personelle Konsequenzen in Ihrem Ministerium? – Danke.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Minister.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich weise in dem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass wir bereits zwei weitere Gefährder nach Tunesien und gestern einen weiteren Gefährder nach Serbien zurückgeführt haben. Ich kann es noch einmal wiederholen: Es gibt keine weiteren Störungen, und wir werden weiterhin Gefährder nach Tunesien und auch in andere Länder zurückführen. Dafür brauchen wir im Übrigen auch nicht die AfD.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Christian Loose [AfD])

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Als nächster Fragesteller hat der Abgeordnete Wolf die Gelegenheit für seine zweite und damit letzte Frage. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Sven Wolf (SPD): Frau Präsidentin! – Herr Minister, Sie hatten selbst eben sinngemäß gesagt, das sei eine Ausnahmesituation gewesen, ein sehr komplizierter Fall, den Sie da zu entscheiden hatten. Das hat Ihnen sicherlich sehr viel abverlangt. Da kann man auch Grundsätze, die man ein Jahr vorher formuliert hat, vielleicht auch mal infrage stellen.

Ich will auch da wieder einen Widerspruch von Ihnen gern aufgelöst haben. Sie haben zum Fall Amri im Januar 2017 gesagt: Eine gerichtliche Entscheidung ist die Grenze des Rechtsstaats. – Das sagten Sie im Wesentlichen als Angriff gegen den damaligen Minister Jäger. Das sei – so geht Ihr Zitat weiter – jedoch nicht durch eine Prognose des Ministeriums zu ersetzen.

Jetzt haben Sie gerade gesagt, das sei ein sehr komplizierter Fall gewesen, der Ihnen viel abverlangt, vielleicht ein bisschen viel abverlangt hat. Sie haben gerade gesagt, der Rechtsstaat sei für Sie heilig. Warum sind Sie von diesem Grundsatz in dem Moment, in dem Sie Minister wurden, so abgerückt?

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Minister Dr. Stamp.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Wolf, die Fälle unterscheiden sich natürlich an einer Stelle zunächst einmal fundamental.

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

Bei der einen Situation haben wir versucht, alle rechtlichen Mittel anzuwenden, um einen Gefährder, von dem uns die Sicherheitsbehörden gesagt haben, dass sie da eine steigende Gefahr gesehen haben, so schnell wie möglich außer Landes zu bekommen.

In dem anderen Fall ist vom damaligen Innenminister nicht einmal der Versuch gemacht worden, die rechtlichen Mittel auszunutzen, um ihn außer Landes zu bringen. Da ist erst einmal ein grundsätzlicher Unterschied in der Herangehensweise. Gerade, dass man es damals nicht versucht hat, den § 58a zu ziehen, obwohl damals vom Landeskriminalamt – wir waren ja beide im Untersuchungsausschuss – der Antrag entsprechend vorbereitet war, ist für mich zusätzliche Motivation gewesen, dass wir jetzt alles versuchen, auch um das Vertrauen in der Bevölkerung in unseren Rechtsstaat aufrechtzuerhalten,

(Sven Wolf [SPD]: Auf Kosten des Vertrauens in den Rechtsstaat!)

dass wir auch die rechtlichen Mittel gegen diejenigen anwenden, die versuchen, diesen Rechtsstaat zu zerstören.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Watermeier von der SPD-Fraktion hat eine Frage. Bitte schön, Herr Watermeier.

Sebastian Watermeier (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben vorhin die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums für die Beschaffung der Verbalnote ausgeführt. Wann genau hat der Bundesinnenminister Ihnen zugesagt, sich um diese Verbalnote vor der Abschiebung zu kümmern?

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP] – Zuruf von der SPD: Oh, Herr Brockes, Sie waren auch dabei?)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister, bitte schön.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Herr Präsident, ich würde die Frage gerne noch einmal hören, weil ich sie akustisch nicht vollständig verstanden habe.

Vizepräsident Oliver Keymis: Jetzt müssen wir ein kompliziertes Spiel wagen. Herr Watermeier, Sie drücken noch einmal die Taste. Ich versuche sie dann noch einmal zu aktivieren. – Haben Sie Ihr Mikrofon aktiviert? – Ich sehe es hier nicht. – Nehmen Sie mal das Mikrofon Ihres Nachbarn. – Wir haben im Moment das Problem, dass wir einen gewissen Stau an Fragen haben. Wir können Sie nicht zusätzlich aufrufen. Ich mache Ihnen ein Angebot: Sie kommen ans Pult und sprechen die Frage vom Pult aus.

(Heiterkeit)

Ist das in Ordnung? – Herr Minister, Sie erhalten dann noch einmal die Gelegenheit, die Frage zu hören. – Bitte schön, Herr Watermeier.

(Michael Hübner [SPD]: Dann kann der Minister noch länger überlegen, wie er die Frage beantwortet!)

Sebastian Watermeier (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben vorhin die Zuständigkeit des Bundesinnenministers für die Verbalnote ausgeführt. Wann genau hat Ihnen der Bundesinnenminister zugesagt, sich vor der Abschiebung um diese Verbalnote zu bemühen?

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Ich glaube, jetzt habe ich alles akustisch verstanden.

Der Bundesinnenminister hat mir zu keinem Zeitpunkt individuell für den Fall Sami A. zugesagt, eine Verbalnote einzuholen. Die war auch von ihm gar nicht ins Gespräch gebracht worden, sondern er hat uns in dem grundsätzlichen Gespräch, das Staatssekretär Bothe und ich mit ihm geführt hatten, grundsätzlich zugesagt, dafür zu sorgen, dass er sämtliche Themen der Hindernisse von Rückführungen – was ich eingangs ausgeführt habe, was den ganzen Komplex Rückführungsabkommen angeht: Passersatzpapiere, Charterrückführungen, aber auch diplomatische Zusicherungen – zur Chefsache machen wolle.

Eine individuelle Zusage in Sachen Sami A. hat es nicht gegeben. Wir haben nach dem 13.07. wochenlang darum gebeten, dass Herr Bundesinnenminister entsprechend tätig wird. Er hat dafür keine Notwendigkeit gesehen und hat erst vor Kurzem ein Telefonat mit Tunis geführt, wo er dann, wie ich das wahrgenommen habe, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das jetzt nicht seine Zuständigkeit sei.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Körfges hat eine Frage. Bitte schön, Herr Körfges.

Hans-Willi Körfges (SPD): Herr Minister Stamp, ich habe bezogen auf Ihre Einlassung eben, dass Sie einer Rechtsansicht den Vorzug gegeben haben, die ganz offensichtlich vom Verwaltungsgericht und vom OVG nicht geteilt worden ist, eine Nachfrage, die sich auf den Zeitpunkt unmittelbar nach der Entscheidung am 13.07. durch das Verwaltungsgericht bezieht. Sind Sie nach dieser Entscheidung – und wenn ja, wie – hinsichtlich des weiteren Vorgehens von Ihrer Fachabteilung beraten worden?

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Es gab nur die Nachricht, dass es ein solches Urteil jetzt gibt, und es war ja der Zeitpunkt unmittelbar vor der Landung. Zu dem Zeitpunkt – das habe ich ja bereits ausgeführt – habe ich innerhalb von kurzer Zeit, im Grunde genommen innerhalb weniger Sekunden, entschieden, dass ich dann nicht mehr reinfunke. Da haben wir keine weiteren Erörterungen zu dem Thema geführt.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Walger-Demolsky hat eine Frage. Bitte schön, Frau Walger-Demolsky.

Gabriele Walger-Demolsky (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für Ihre bisherigen Erklärungen, Herr Dr. Stamp. Wären die eher gekommen, wäre uns vielleicht das eine oder andere erspart geblieben. Wir haben in den Sommermonaten zwei Sitzungen gehabt, in einer waren auch Sie dabei. Die zweite war in der letzten Woche der plenarfreien Zeit mit dem Justizminister. Und alles war so unbefriedigend, dass wir uns darum bemüht haben, dass unsere Ratsfraktion eine Sondersitzung des Rates der Stadt Bochum beantragte. Erst auf dieser Sondersitzung konnten wir uns dann …

(Zuruf von der SPD: Wo ist denn die Frage?)

– Die kommt schon. Ich nehme mir genauso viel Zeit wie Sie auch.

(Zuruf von der SPD: Ich habe doch gar nichts gesagt!)

Erst in dieser Sondersitzung konnten wir das, was von der SPD immer angedeutet wurde, tatsächlich auch in Erfahrung bringen. Die Frage ist: Über diesen ganzen Zeitraum – und das haben wir auch in der Ratssitzung moniert – hat im Grunde der Schwarze Peter bei der Stadt Bochum und ihrem Ausländeramt gelegen. Der Justizminister sagte dann sogar noch: Die Jungs und Mädels werden das beim nächsten Mal wohl nicht mehr so machen. – Das fand ich wirklich ganz ungehörig. Sie hätten das auflösen können, klar, auch unser Bürgermeister hätte es früher auflösen können.

Aber welche Konsequenz wird das für solche Vorgänge in Zukunft haben? Ist es überhaupt richtig, dass so eine kleine Ausländerbehörde mit so schwierigen Fällen permanent konfrontiert wird? Es gab 26 Verfahren und, ich glaube, 16 bis 18 Eilverfahren; ich habe es nicht genau im Kopf. Damit ist die Ausländerbehörde der Stadt Bochum konfrontiert gewesen. Ist das nicht eine Sache, die eine ganz andere Behörde, eine andere Abteilung in die Hand nehmen muss? Ich finde, das ist Landessache, und das hatten Sie auch mal versprochen.

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister, bitte.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Walger-Demolsky, ich hatte schon gesagt, ein solcher Fall wie Sami A. darf sich im Sinne aller Beteiligten nicht wiederholen. Es ist doch klar, dass wir auch intern analysieren, welche Schlüsse man daraus zieht.

Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass es ein ausgesprochen komplizierter Fall ist und auch einer, der völlig aus der Reihe fällt. Nichtsdestotrotz müssen wir uns darüber Gedanken machen, ob es beispielsweise sinnvoll wäre, die gesamte Frage der Gefährderabschiebung beim Bund zu konzentrieren. Das ist eine Sache, die wir in Ruhe diskutieren müssen.

Herr Kollege Wolf hat vorhin die Situation beim GTAZ, aber auch die Frage, wie wir dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum eine richtige rechtliche Basis geben müssen, angesprochen. Darüber hinaus gibt es meiner Meinung nach die Notwendigkeit – das gilt im Übrigen auch für viele andere Asylentscheidungen –, dass wir mehr obergerichtliche Leitentscheidungen brauchen. Deswegen müssen wir noch einmal darüber nachdenken, ob es an der Stelle nicht richtig wäre, wenn es zumindest für einen bestimmten Zeitraum eine Erweiterung des Rechtsweges gibt, damit wir zu mehr obergerichtlichen Entscheidungen kommen und mehr Klarheit für die Gerichtsverfahren haben.

Es ist ja so, dass auch die Verwaltungsgerichte zu höchst unterschiedlichen Einschätzungen, Entscheidungen und Urteilen kommen. Ich denke, es wäre im Sinne des Systems und im Sinne der Systematik, wenn wir da stärker obergerichtliche Entscheidungen hätten.

Wie gesagt, ich möchte gern, dass wir das GTAZ auf eine vernünftige rechtliche Grundlage stellen. Wir müssen auch prüfen, ob es von der gesamten Effizienz her nicht umgestaltet werden muss. Betrachten Sie es einmal aus der Praxis. Wenn Sie mit Gefährdern zu tun haben, dann ist ein solcher Termin, die Abholung des Gefährders, für die Ausländerbehörden mit einer brutalen Belastung verbunden. Sie haben zum Teil auch gar nicht die notwendigen Kapazitäten. Wir bauen das jetzt aus, indem wir die Zentralen Ausländerbehörden bei uns im Land erweitert haben. Aber die brauchen dann ja auch die Unterstützung der Polizei vor Ort.

Natürlich kann man wirklich ernsthaft diskutieren, ob es nicht der Sache angemessener wäre, den gesamten Ablauf der Gefährderrückführung – das sind ja keine Tausenderzahlen, sondern es geht um ganz spezifische Fälle – beim Bund zu konzentrieren und die Rückführung komplett über die Bundespolizei durchzuführen.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Stock stellt noch eine Frage. Bitte schön, Frau Kollegin Stock.

Ellen Stock (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Stichwort „optimale Kommunikation“: Herr Minister, Sie hatten behauptet, dass Sie nichts von den Recherchen der „Bild“-Zeitung wussten, und zeigten sich erschüttert, dass die „Bild“ angeblich besser informiert sei als Sie. – Wir sind darüber erschüttert, dass Sie Unkenntnis vortäuschen. Warum wusste Ihre Referatsleiterin von den „Bild“-Recherchen? Werden Sie in Ihrem Haus nicht angemessen und ausreichend informiert?

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Frau Kollegin Stock, danke für die Nachfrage. Sie gibt mir die Möglichkeit der Richtigstellung. Wir haben – zur „Bild“-Zeitung – am Mittwoch aus dem BMI erfahren, dass sich das BMI nicht mehr in der Lage sähe, zu dementieren. Dementsprechend haben wir sogar ernsthaft erwogen, möglicherweise die Rückführung abzubrechen, weil wir die Sorge hatten, dass es weitere Informationen dazu gibt, die dann bis zu Sami A. durchgestochen werden.

Wir kennen die Fälle aus Büren, wo zum Teil mit den abstrusesten Mitteln wie Schlucken von Gabeln, Messern, Batterien usw. Rückführungen verhindert werden. Daher hatten wir große Sorge, dass es zu einer entsprechenden Störung kommen könnte. Das Bild von der Landung in Tunis habe ich über den „Bild“-Ticker gesehen. Es ist also so, dass die Kommunikation von der Bundespolizei zu uns nicht in dem Maße gewesen ist, wie ich es mir gewünscht hätte.

Ich habe aber, wie gesagt, vor allem das Problem gesehen, dass eine Boulevardzeitung an den unterschiedlichsten Orten einer Rückführung ist. Für uns war das etwas, was wir von vornherein unterbinden wollten – was nicht gelungen ist; das muss man ganz nüchtern sagen. Wie gesagt, es liegt nicht an uns, da bin ich mir in dem Maße, wie man sich sicher sein kann, für unser Haus auf jeden Fall, aber auch für Nordrhein-Westfalen ziemlich sicher. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass es aus einer ganz bestimmten Ecke kommt, was die Durchstechereien an die Medien angeht. Ich habe ja darauf hingewiesen, nachdem eine Boulevardzeitung – Sie haben sie ja gerade genannt – die Fälle so intensiv betreuen durfte: Bei der weiteren Rückführung eines Gefährders nach Tunesien wurde ja der komplette Rückflug bei „SPIEGEL ONLINE“ dokumentiert.

Ich persönlich habe in vielen Hintergrundgesprächen, in offiziellen Stellungnahmen auch gegenüber unseren Medienvertretern in Nordrhein-Westfalen gesagt, dass wir bei allem Interesse an der Story immer im Auge haben müssen, dass wir alle eine staatsbürgerschaftliche Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes haben und an der Stelle sehen müssen, wo man möglicherweise eine Berichterstattung übertreiben kann und dadurch eventuell Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und damit mittelbar verbunden auch Sicherheitsinteressen von Bürgerinnen und Bürgern berührt.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank; Herr Minister. – Frau Kapteinat stellt die nächste Frage. Bitte schön.

Lisa-Kristin Kapteinat (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Stamp, Sie haben gerade selber geschildert, dass es ein sehr komplizierter Fall war und offensichtlich keine Klarheit herrschte, wie man damit rechtmäßig umgehen soll, also eine gewisse Überforderung. Wie bewerten Sie es denn jetzt, dass das Schreiben des BAMF, welches an die Verwaltungsgerichte herausgegangen ist, dazu geführt hat, dass zukünftig keine Zusagen mehr zum Abwarten der Abschiebung gemacht werden sollen?

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Frau Kapteinat – ich wiederhole das noch einmal –, wir haben die Situation, dass wir weiterhin Gefährder genauso abschieben wie vorher. – Ich kann das nicht erkennen. Insofern sehe ich die Problematik auch nicht.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Engstfeld hat eine Frage. Das ist Ihre zweite und letzte Frage. Bitte schön, Herr Engstfeld.

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Sami A. – das wissen wir beide – brauchte keine Batterien oder irgendeine Gabel zu schlucken, sondern er hätte einfach seine Anwältin anrufen können; dann hätte die Anwältin den Eilrechtsschutz aktivieren können. Ein solcher Anruf ist nicht erfolgt. Wir wissen, dass er, als er auf der Fahrt zwischen Büren und dem Flughafen Düsseldorf in Betreuung war, diesen Anrufwunsch geäußert hat, dieser aber von der Landespolizei nicht zugelassen wurde. Nachher gab es seitens der Bundespolizei die Aussage, er habe diesen Wunsch nie geäußert. Ich glaube, das ist ziemlich weltfremd.

Aber Sie haben eine Konsequenz daraus schon genannt: dass sie bei der Übergabe von der Landespolizei an die Bundespolizei dokumentiert haben wollen, dass sichergestellt ist, dass diesem Wunsch auch entsprochen wird. Dieser Eilrechtsschutz wäre erfolgreich gewesen – da sind wir uns, glaube ich, alle sehr sicher –; es hätte nur ein Anruf getätigt werden müssen.

Aber meine Frage zielt eigentlich auf die Antwort ab, die Sie mir auf meine erste Frage zum Sachstand „Verbalnote“ gegeben haben. Sie haben nämlich ausgeführt, dass Sie – und die Landesregierung – sich sehr intensiv bei der Bundesregierung um die Einholung dieser Verbalnote bemühen. Deswegen meine Frage an Sie: Wann hatten Sie zum letzten Mal mit dem Bundesinnenminister und dem Bundesaußenminister – Sie haben beide in Ihrer Antwort genannt – persönlichen Kontakt und haben mit dem Ziel interveniert, dass diese Verbalnote jetzt eingeholt wird?

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister, bitte schön.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Herr Engstfeld, vielen Dank. Damit Sie das wissen: Wir kümmern uns täglich darum. Wir sind in täglichen Gesprächen mit den Bundesbehörden, und es geht im Moment um die uns gegebene Zusage, dass Außenminister Maas mit Tunis telefoniert. Das ist bisher noch nicht geschehen. Wir fragen aber täglich nach, sodass der Druck dort weiterhin vorhanden ist. Wir haben auch die Hoffnung, dass das tatsächlich irgendwann passiert. Wir haben in dieser Woche noch mit den Bundesbehörden gesprochen. Es ist nicht so, dass ich mit Herrn Seehofer persönlich darüber spreche.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Bischoff hat eine zweite und zugleich seine letzte Frage. Bitte schön, Herr Bischoff.

Rainer Bischoff (SPD): Ich habe deswegen noch eine Frage, weil die erste nicht beantwortet worden ist. Ich will noch einmal kurz – Sie hatten jetzt viele Fragen zu beantworten, Herr Minister Stamp – darauf eingehen. Ich habe nach dem 13.07.2018 – morgens die Entscheidung – gefragt. Sie haben mir aus völkerrechtlicher Perspektive Auskunft gegeben; das kannte ich in der Tat schon alles aus den Medien, was Sie mir gesagt haben.

Aber meine Frage war eine andere; sie lautete nämlich: Hatte denn Ihr Ministerium überhaupt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Sie die Entscheidung hätten in das Flugzeug übermitteln können, oder haben Sie das versäumt? Gab es also Organisationsfehler seitens Ihres Ministeriums, und wenn ja, ist das für die Zukunft ausgeschlossen? – Das war die Frage.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Darüber haben wir bereits zigfach öffentlich diskutiert. Ich sage es aber gerne noch einmal: Wir haben nicht damit gerechnet, dass es am Vorabend einen Gerichtsbeschluss geben würde. Ich war bis spätabends, bis 22:45 Uhr, im Büro. Es hat überhaupt keinen Hinweis darauf gegeben, dass in den nächsten Stunden ein Beschluss gefasst werden würde, der dem entgegensteht. Dementsprechend hatten wir keinerlei Vorkehrungen getroffen. Das hat uns einfach völlig überrascht. Wir haben ja nicht damit gerechnet.

(Rainer Bischoff [SPD]: Für die Zukunft haben Sie aber bereits Vorkehrungen getroffen?)

– Nein. Also: Es ist doch unser Anspruch, dass wir, auch kommunikativ, mit der Justiz alles so weit klären, dass es einen solchen Fall gar nicht wieder geben wird. Aber ich werde natürlich nicht bei jeder Rückführung, die wir aus Nordrhein-Westfalen vornehmen, irgendwelche permanenten Standleitungen sonst wohin organisieren.

Klar ist – das habe ich gesagt –, dass wir auch in eine Situation wie die Rückführung aus Büren – auch im Hinblick auf den Telefonwunsch; Herr Engstfeld hat es eben auch angesprochen – eine Sicherheit hineinbringen wollen. Da immer wieder der Einwand einer Rechtswegbeschneidung kommt, darf ich noch einmal darauf hinweisen: Die Anwältin von Sami A. hatte über Wochen die Möglichkeit, den § 123 zu ziehen, und sie hat es nicht getan. Nur das hat uns überhaupt die rechtliche Handhabe gegeben, diese Rückführung durchzuführen.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Düker hat eine Frage. Bitte schön, Frau Düker.

Monika Düker (GRÜNE): Danke schön. – Herr Minister, Sie haben zu Beginn der Fragestunde sinngemäß gesagt, den einstweiligen Rechtsschutz hätten Sie auch aushebeln wollen. Nun ist es zwischen Behörden und Gerichten …

(Zuruf von der CDU: Das hat er gerade nicht gesagt! – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

– Den Rechtsschutz durch die Anwältin aushebeln. Sie können mich gleich korrigieren. – Nun gibt es, wie wir auch von den Gerichten erfahren haben, zwischen Behörden und Gerichten so etwas wie …

(Zurufe von der CDU und der FDP – Gegenruf von Michael Hübner [SPD]: Wir stellen die Fragen!)

– Jetzt kommt meine Frage. Darf ich meine Frage stellen, Herr Präsident? Das wäre ganz reizend.

Vizepräsident Oliver Keymis: Ja, selbstverständlich. Bitte schön, Frau Düker, Sie haben das Wort.

Monika Düker (GRÜNE): Jetzt kommt meine Frage. Zwischen Behörden und Gerichten gibt es in diesem Land …

(Fortgesetzt Zurufe von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Frau Düker, einen Moment, bitte. – Kolleginnen und Kollegen, die Beantwortung nimmt der Minister gleich vor, und er hat alle Möglichkeiten – auch in einer Fragestunde –, das, was er für falsch erachtet, zurückzuweisen. Insofern würde ich das bitte so handhaben, wie wir das in einer Fragestunde immer handhaben: Frau Düker stellt ihre Frage, und der Herr Minister wird antworten. Bitte schön, Frau Düker.

Monika Düker (GRÜNE): Ich bedanke mich. Ich glaube, der Minister ist Manns genug, um sich alleine verteidigen zu können. Dafür braucht er Sie nicht.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Davon gehen wir sowieso aus. Bitte schön.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Monika Düker (GRÜNE): Jetzt meine Frage.

(Heiterkeit – Zuruf von der CDU)

– Das schafft der Herr Stamp schon. – Also: Es ist Rechtsstaatspraxis in Nordrhein-Westfalen zwischen Behörden und Gerichten, dass während laufender Verfahren – wir sind hier im Eilrechtsverfahren – nicht vollstreckt wird.

Da gibt es die sogenannte Stillhaltezusage. Es gibt aber auch eine Rechtsstaatspraxis, die ich bei sehr vielen Abschiebeverfahren erlebt habe. Nun sagt unsere oberste Richterin Ricarda Brandts dass die Gerichte zukünftig den Behörden nicht mehr vertrauen sollten. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf, Herr Stamp.

(Zurufe: Frage!)

Deswegen ist meine Frage: Haben Sie diesen Vertrauensverlust, den Frau Brandts hier bemängelt, mit ihr persönlich aufgearbeitet, und was haben Sie ihr gesagt?

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister, bitte schön.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Kollegin Düker, wir werden dieses Gespräch führen; das ist gar keine Frage. Wir werden nicht nur mit Frau Brandts sprechen, sondern wir wollen insgesamt die Dinge, die bei der Justiz zur Verärgerung geführt haben, aufarbeiten. Auch das ist gar keine Frage.

Ich muss auch mal sagen – Herr Präsident, wenn ich das an dieser Stelle mal hervorheben darf –: Ich beantworte jetzt seit über einer Dreiviertelstunde Fragen, die nicht genuin Teil der ursprünglichen Frage sind.

(Sven Wolf [SPD]: Das ist aber ein bisschen spät!)

Ich habe gesagt: Ich mache das gerne, weil ich für Transparenz bin. Ich habe mich auch jederzeit

(Sven Wolf [SPD]: Hat nie einer gesagt, dass der Ministerjob einfach ist!)

allen journalistischen Fragen gestellt. Man muss aber auch mal fragen, was das soll, wenn ich bestimmte Dinge, die ich bereits mehrfach öffentlich geäußert habe,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wir sind hier im Parlament!)

die auch in meinem Sprechzettel auf der Homepage unseres Ministeriums zu sehen sind, hier noch einmal wiederholen muss.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Vielleicht noch einmal mit dem Parlamentarismus auseinandersetzen! – Unruhe)

Ich habe bereits mehrfach eingeräumt, dass wir die Kommunikation, so wie sie gelaufen ist, zukünftig nicht mehr so, sondern anders führen werden. Zu dieser Sache gehört auch, dass man als Minister in einem Amt nicht fehlerfrei arbeitet. Ich habe das dem damaligen Innenminister immer vorgeworfen und gesagt, dass die Behauptung, man mache keine Fehler, oder die Eigenschaft, die Fehler immer bei anderen zu suchen, nur dazu führt, dass man Fehler nicht aufarbeitet und sich die Fehler in der Zukunft wiederholen. Deswegen habe ich immer dazu gestanden, dass wir nicht fehlerlos gewesen sind,

(Stefan Kämmerling [SPD]: Wer hat das geschrieben? Rosamunde Pilcher?)

und dass man Dinge aufarbeitet.

Das habe ich jetzt wirklich so oft wiederholt, dass ich finde, dass wir uns auch über die positiven Dinge unterhalten sollten und darüber, wie wir die richtigen Schlüsse aus diesem Fall ziehen. Ich habe das vorhin angedeutet. Dazu gehört möglicherweise eine Bündelung bestimmter Verfahren beim Bund. Dazu gehören stärkere obergerichtliche Verfahren.

Ich werde das Gespräch mit der Justiz aber auch in anderer Weise suchen, weil wir momentan in eine ganz schwierige Situation laufen, da erkennbar auf Geheiß des Bundesinnenministeriums beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Schutzquoten in Ländern, in die wir nicht zurückführen können, dramatisch gesunken sind, was zu einer Explosion von Verwaltungsgerichtsverfahren und im Übrigen zu einer unglaublichen Zahl an zusätzlich Geduldeten führen wird.

Wir werden mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit in einen intensiven Dialog darüber eintreten, wie wir die Gerichte in die Asylverfahren so einbinden können, dass wir angesichts der Dauer der Verfahren zu einer Beschleunigung der Verfahren kommen, ohne dabei die Rechtsstaatlichkeit zu gefährden.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Körfges hat eine Frage. Das ist die zweite und letzte Frage, Herr Kollege Körfges. Bitte schön.

Hans-Willi Körfges (SPD): Herr Präsident, ich bedanke mich ausdrücklich. – Ich will auf einen anderen Vorgang zu sprechen kommen, Herr Minister Stamp, nämlich auf den angeblichen Foltervorwurf. Sami A. hat ja behauptet, er sei in Tunesien gefoltert worden. Sie haben das zurückgewiesen und sinngemäß behauptet, Sie gingen immer noch davon aus, dass er nicht gefoltert worden sei. Können Sie uns verraten, woher Sie diese Erkenntnisse gewonnen haben?

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister, bitte.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Herr Abgeordneter, das mache ich dann, wenn Sie mir verraten, woher Sie die Erkenntnisse haben, dass Sami A. gefoltert wurde.

(Heiterkeit und Beifall von der FDP – Hans-Willi Körfges [SPD]: Das habe ich nie behauptet! Herr Minister, so nicht! Sie müssen schon die Frage beantworten! Herr Minister Stamp, ich verbitte mir Unterstellungen! Ich habe eine Frage formuliert, und zwar ganz eindeutig! Sie haben definitive Aussagen getroffen, und ich nicht! Das ist eine unsaubere Art, wie Sie mit dem Parlament umgehen!)

– Lieber Herr Körfges, jetzt wollen wir wirklich mal die Kirche im Dorf lassen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Es gibt keinen Anlass für Flapsigkeit Ihrerseits, Herr Minister!)

– Es gibt Ihrerseits aber auch keinen Grund zur Aufregung, wenn ich hier – ich wiederhole es – jetzt seit fast einer Stunde Fragen beantworte, die nicht Gegenstand

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das müssen Sie aushalten als Minister!)

der ursprünglichen mündlichen Anfrage gewesen sind.

(Beifall von der CDU und der FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Das haben Sie auszuhalten! – Sven Wolf [SPD]: Das fällt Ihnen nach 54 Minuten ein?)

Jetzt ist es auch mal gut!

Vizepräsident Oliver Keymis: Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind jetzt genau 28 Sekunden über der Fragestunde. Das heißt, die Stunde an sich ist rum.

(Sven Wolf [SPD]: Das ist jetzt die Antwort? Das ist bodenlos! Das ist nicht souverän!)

Unsere Übung ist, dass wir die schon angemeldeten Fragen noch abarbeiten. Ich gehe davon aus, dass der Herr Minister mit dieser Übung, mit der er ja auch als Abgeordneter vertraut ist, einverstanden ist. Diese Fragen rufe ich also noch auf. Entsprechend wird das noch so weit geführt, wie das hier steht. Es sind noch vier Fragen angemeldet, und die vier Fragen rufen wir jetzt noch auf.

Frau Stock hat damit ihre zweite und letzte Frage gestellt, wenn sie sie jetzt stellt. – Bitte schön, Frau Stock.

Ellen Stock (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Stamp, mir geht es um den 13.07.2018, als Sie frühmorgens von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erfahren haben. War die Durchführung Ihrer anberaumten Pressekonferenz wichtiger, als sich sofort nachhaltig rechtlich und tatsächlich um die Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zu kümmern?

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister, bitte schön.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Ich brauche die Frage noch einmal.

Vizepräsident Oliver Keymis: Oh je! Ich kann das technisch nicht herrichten. Frau Stock, darf ich Sie bitten, dass Sie die Frage noch einmal vom Pult aus stellen? Ich kann Sie jetzt nicht wieder einschalten. – Doch, pardon! Oh, Geister der Technik – danke schön. Die Kollegen haben geholfen. Herr Minister, das funktioniert. Frau Stock, bleiben Sie am Platz, und Sie können sprechen.

Ellen Stock (SPD): Gerne noch ein zweites Mal. Mit geht es um dem 13.07.2018, Herr Minister, als Sie frühmorgens von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erfahren haben. Haben Sie da die Durchführung Ihrer anberaumten Pressekonferenz als wichtiger erachtet, als sich sofort nachhaltig rechtlich und tatsächlich um die Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zu kümmern?

Vizepräsident Oliver Keymis: Bitte schön, Herr Minister!

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Frau Kollegin Stock, ich habe bereits öffentlich eingeräumt, dass es an der Stelle ein Fehler gewesen ist, dass ich mich nicht rückgekoppelt habe, beispielsweise mit dem BMI.

Im Übrigen hat das BMI uns am Nachmittag per E-Mail die Einschätzung geschickt, dass die Rechtsauffassung, die ich vertreten habe, richtig gewesen wäre. Ich wäre jetzt im Zweifelsfall aus dem Schneider, weil ich dann aufs BMI hätte verweisen können. Ich habe aber längst öffentlich eingeräumt, dass das besser gewesen wäre.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kapteinat, zweite und letzte Frage für Sie. Bitte, Frau Kollegin!

Lisa-Kristin Kapteinat (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister Stamp, der Kollege Körfges hat gerade die Frage gestellt, woher Sie Kenntnis darüber haben, dass Sami A. keine Folter erlitten hat. Sie haben daraufhin mit der Gegenfrage geantwortet und haben gesagt: Sie beantworten diese Frage, wenn Sie wissen, woher er diese Erkenntnisse hat.

Es war für uns alle lesbar, dass Sami A. schlicht behauptet hat, dass er gefoltert wurde. Dementsprechend ist das die Information, die wir haben. Wir fragen im Gegenzug, woher Sie die Erkenntnis haben, dass keine Folter erfolgt ist.

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister, bitte.

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Herr Körfges, ich hätte Ihnen die Frage gleich auch so noch mal beantwortet. Der Anwalt von Sami A. hat selbst nach der Haftentlassung gesagt, dass sie dort korrekt behandelt worden sind. Wenn dann eine solche Behauptung Wochen später in den Raum gestellt wird, dann ist das eine Frage, womit wir uns dann wirklich nicht auseinandersetzen.

Ich kann nur noch mal sagen: Tunesien hat die Antifolterkonvention unterzeichnet. Wir haben entsprechende Berichte des Auswärtigen Amtes. An anderer Stelle sind von unterschiedlichen Verwaltungsgerichten keine Probleme mit der Rückführung von Gefährdern nach Tunesien konstatiert worden.

Um es noch einmal zu sagen: Wenn Sie sich daran erinnern: Ich bin derjenige gewesen, der bei uns im Kabinett dafür gesorgt hat, dass das grundsätzliche Rückführungsverbot mit Syrien aufrechterhalten wird, weil in Syrien denjenigen, die zurückgeführt werden, Folter droht. In Länder, in denen Folter droht, führe ich nicht zurück.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kraft hat eine Frage. Bitte schön, Frau Kraft.

Hannelore Kraft (SPD): Herr Minister Stamp, ich habe Ihnen vorhin zugehört. Sie haben gesagt, Sie hatten keinen direkten Kontakt mit Herrn Seehofer bezüglich der Verbalnote. Ich würde Ihnen gerne die Frage stellen: Warum eigentlich nicht?

(Beifall von Stefan Engstfeld [GRÜNE])

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister, bitte!

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Weil das auf Staatssekretärsebene geführt worden ist und weil das das übliche Verfahren ist. Ich habe ihm allerdings einen sehr deutlichen Brief geschrieben, noch vor dem Urteil des OVG Münster. Er hat mir auf diesen Brief geantwortet, dass er persönlich keine Notwendigkeit für eine solche Verbalnote sehe.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Beer stellt eine Frage. Das ist die letzte Frage dieser Fragestunde. Bitte schön, Frau Beer!

Sigrid Beer (GRÜNE): Danke schön, Herr Präsident! Herr Minister Stamp, Sie haben eben ausgeführt, die Rechtsanwältin hätte keinen Antrag nach § 123 VwGO gestellt. Meines Wissens hat sie das aber sehr wohl, und zwar am Abend vor der Abschiebung. Wie ordnen Sie das ein? Haben Sie das eben falsch dargestellt?

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister, bitte!

Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration: Nein, das habe ich nicht falsch dargestellt. Gut, dass Sie noch einmal nachfragen, Frau Beer. Richtig, sie hat den Antrag gestellt, aber erst am Abend vor der Abschiebung, als wir das eben nicht mehr mitbekommen haben. Sie hätte aber wochenlang die Möglichkeit gehabt.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Und sie hätte im Übrigen auch an dem Mittwoch die Gelegenheit gehabt. Da hat nämlich die 8. Kammer des VG in ihrem Beschluss, aus dem hervorging, dass grundsätzlich die Abschiebung möglich wäre, noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit gibt, den einstweiligen Rechtsschutz zu ziehen. Das hat sie an dem Mittwoch aber nicht getan, sondern eben erst an dem Donnerstag. Und das ist uns erst am Freitagmittag zur Kenntnis gekommen, als die Sache schon vorbei war.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Weitere Fragen liegen nicht vor. Die Fragestunde ist beendet.

Ich rufe auf:

8  Anonyme Spurensicherung standardisieren und auch für männliche Gewaltopfer anbieten

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/3575

Die Aussprache ist eröffnet. – Für die CDU-Fraktion hat zunächst Frau Kollegin Wendland das Wort.

Simone Wendland (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich alle darüber einig, dass eine Vergewaltigung, ein sexueller Missbrauch oder ganz allgemein sexualisierte Gewalttaten sowohl für Frauen als auch für Männer weitreichende Konsequenzen haben. Eine solche Tat ist mit dramatischen Folgen für das weitere Leben des Opfers verbunden. Hinzu kommen die psychischen Verletzungen und Folgen, die ein normales Leben mit normalen zwischenmenschlichen Kontakten und Beziehungen zunächst in den meisten Fällen ausschließen.

Leider klaffen die Aufklärungsquoten und die Zahl der Verurteilungen immer noch sehr weit auseinander. Die Dunkelfeldziffern sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt, wonach nur etwa 10 % aller Vergewaltigungen überhaupt zur Anzeige gebracht werden. Eigentlich ist das wenig überraschend; denn die Konsequenzen einer Anzeige und einer Verurteilung sind sehr weitgehend. Konsequenz kann sein, dass die Ehe oder Partnerschaft zerbricht, dass der Partner ins Gefängnis kommt, dass das Opfer die Wohnung oder das persönliche soziale Umfeld verliert, dass Familien und Freundschaften zerstört werden.

Bei immerhin drei Viertel aller Vergewaltigungen kannte das Opfer den Täter, und bei einem Viertel gibt es sogar verwandtschaftliche Beziehungen.

Jedes Opfer, das eine solche Tat zur Anzeige bringt, muss sich gleichzeitig neben der Verarbeitung der Tat mit den Konsequenzen einer möglichen Anzeige und einer Verurteilung auseinandersetzen. Es ist leicht nachvollziehbar, dass dies oft unmöglich ist und die Anzeige daher – auch aus einem gewissen persönlichen Schutzbedürfnis – zunächst unterbleibt.

Wenn es dann schließlich doch noch zur Anzeige kommt, ist es aber im Ergebnis oft zu spät, den Täter noch zu verurteilen: Das Beweismaterial existiert nicht mehr, es steht Aussage gegen Aussage, und im Zweifel für den Angeklagten unterbleibt zunächst eine Verurteilung.

Deshalb ist es gut, dass es das Instrument der anonymen Spurensicherung gibt – genauer müsste man wohl sagen: der anzeigeunabhängigen Spurensicherung; denn normalerweise erfolgt eine Sicherung und Dokumentation der Spuren einer solchen Straftat nur dann, wenn das Opfer sich sofort zur Anzeige entschließt.

Das Instrument der anonymen Spurensicherung soll verhindern, dass Anzeige und Verurteilung nur deshalb unterbleiben, weil das Opfer sich wegen der absehbaren tiefgreifenden Konsequenzen nicht sofort, sondern erst später zu einer Anzeige entschließt.

Viele Krankenhäuser, Ärzte und auch Beratungsstellen sind über die anonyme Spurensicherung gut informiert und wissen damit umzugehen – aber bei Weitem noch nicht alle. Oft sind die Sets unvollständig, sie werden nicht regelmäßig überprüft oder nachbestellt, und auch die Finanzierung der Untersuchungen ist oftmals nicht gesichert. Es fehlt einfach an einheitlichen Standards.

Die Landesregierung hat sich dankenswerterweise für eine bundesweit einheitliche Lösung der Finanzierung von ärztlichen und labortechnischen Leistungen im Rahmen der anonymen Spurensicherung eingesetzt. CDU und FDP wollen auf Landesebene mit ihrem Antrag erreichen, dass überall dort, wo Menschen nach einer sexualisierten Gewalttat Hilfe suchen, Instrumente der anonymen Spurensicherung vollständig verfügbar und einsatzbereit sind und dass es Menschen gibt, die auch wissen, wie man damit umgeht. Wir wollen hierfür eine einheitliche Regelung und wir wollen nach Möglichkeit auch eine solide Finanzierung.

Wir wollen dies auch deshalb, weil wir es uns als NRW-Koalition auf die Fahne geschrieben haben, jede Straftat zu verfolgen. Nicht jeder mag den Begriff „Null-Toleranz-Strategie“; es kann aber nicht angehen, dass Täter von Rahmenbedingungen begünstigt werden, die sie selbst geschaffen haben, wie es im Falle sexualisierter Gewalt ganz häufig gegeben ist. Gerade für solche Täter muss gelten: keine Toleranz, sondern unnachgiebige Verfolgung und Verurteilung – auch wenn das Opfer sich erst später zur Anzeige entschließt.

Der Antrag wird überwiesen, und wir werden gerne in den Ausschüssen weiterdiskutieren. Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und Henning Höne [FDP])

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Wendland. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Schneider.

Susanne Schneider (FDP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich hier in diesem Hause einen Wunsch frei hätte, wünschte ich mir, dass wir eine solche Debatte überhaupt nicht führen müssten. Aber das Thema „Gewalt“ ist und bleibt wohl leider aktuell, und somit besteht Handlungsbedarf.

Die Ausübung von Gewalt, insbesondere von sexueller Gewalt, gegenüber einem Mitmenschen ist unvereinbar mit den Werten und dem geltenden Recht in unserer Gesellschaft. Dennoch kommt es heutzutage immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen und auch zu sexualisierten Gewalttaten. Für meine FDP-Landtagsfraktion gilt, dass wir heute und in Zukunft jede Form von Gewalt aufs Schärfste verurteilen und nicht tolerieren.

Gerade sexualisierte Gewalttaten stellen einen massiven Angriff nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die seelische Gesundheit der Opfer dar. Häufig sind die Opfer nach einer erlebten sexuellen Gewalttat schwer traumatisiert. Hinzu kommt – wir haben es eben gehört –, dass der Täter oder die Täterin häufig aus dem Bekanntenkreis, also aus dem sozialen Umfeld stammt. Außerdem sind Angst und Scham zwei große Hürden, die es zu bewältigen gilt.

Die anonyme Spurensicherung ist eine hervorragende Maßnahme, um vorhandene Tatspuren für eine mögliche spätere Anzeige zu sichern. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir in unserem Koalitionsvertrag festgehalten haben, die anonyme Spurensicherung auszubauen. In der Tat gibt es noch einige offene Baustellen auf dem Weg zu einem voll funktionsfähigen, flächendeckenden Angebot der anonymen Spurensicherung.

In ihren Empfehlungen hat die temporär eingerichtete Landeskoordinationsstelle ASS NRW unter anderem festgestellt, dass die Zusammenstellung, Belieferung und Finanzierung der Spurensicherungstests bisher noch nicht ausreichend ist. Dies wollen wir nun ändern und standardisieren bzw. für alle anonymen Spurensicherungsprojekte vereinheitlichen.

Dieses Vorhaben kann aber nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn auch die Finanzierung sichergestellt werden kann. Außerdem wollen wir dafür Sorge tragen, dass die Befunderhebung durch ärztliche Untersuchungen qualitativ gesichert wird. All das sorgt dann für Beweise, die vor Gericht Bestand haben, und hilft damit auch den Opfern, die für sich selbst benötigte Zeit zu gewinnen, um zu entscheiden, ob sie Anzeige erstatten wollen oder nicht.

Bisher bezieht sich das Angebot der anonymen Spurensicherung nur auf Frauen und Mädchen. Aber auch Männer und Jungen werden Opfer von sexueller Gewalt – mit einer sicherlich nicht unerheblichen Dunkelziffer. Auch hier spielen Scham und Verunsicherung eine große Rolle.

Der NRW-Koalition aus Christdemokraten und FDP ist es wichtig, jedes Opfer im Blick zu behalten und jedem – unabhängig vom Geschlecht –, der in einer solch furchtbaren Situation Hilfe benötigt, die Unterstützung zukommen zu lassen, die er braucht. Der künftige, meiner Meinung nach seit Jahren überfällige Landesaktionsplan „Gewalt gegen Jungen, Männer und LSBTTI“ wird sicherlich wichtige und hilfreiche Erkenntnisse liefern.

Im Übrigen bin ich Ministerin Scharrenbach für ihre Antragsinitiative auf der letzten Gleichstellungsministerkonferenz im Juni sehr dankbar. Dort ist ein Antrag beschlossen worden, in welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine bundesweit einheitliche Lösung für die Finanzierung von ärztlichen und labortechnischen Leistungen im Rahmen der anonymen bzw. vertraulichen Spurensicherung zu schaffen.

Bisher ist dies nicht der Fall. Die Kosten für die ärztliche Befunddokumentation und die erforderlichen Laboruntersuchungen lassen sich nach derzeitiger Rechtslage nur dann bei den Krankenkassen abrechnen, wenn zugleich eine Gewalttat angegeben wird. Das ist natürlich eine erhebliche Schwachstelle der anonymen Spurensicherung und macht auf diese Weise das ganze Angebot labil.

Ich bin zuversichtlich, dass der GFMK-Beschluss der Bundesregierung nun die Kraft und die Motivation verleiht, ihre eigenen im Koalitionsvertrag festgehaltenen Hausaufgaben zu erledigen.

Mit unserem heutigen Antrag wollen wir die Handlungsempfehlungen der Landeskoordinierungsstelle anonyme Spurensicherung NRW umsetzen. Zusammen mit dem Beschluss der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz beseitigen wir die Ecken und Kanten im Angebotssystem der anonymen Spurensicherung.

Abschließend bin ich wieder beim Wünschen: In der Vergangenheit waren sich die Mitglieder des Gleichstellungsausschusses beim Thema „Gewalt“ immer einig. Ich freue mich auf die Beratung dort – vor allem, wenn dies weiterhin so bleibt. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Schneider. – Nun spricht Frau Kopp-Herr für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Regina Kopp-Herr (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einigen kontrovers diskutierten Tagesordnungspunkten am heutigen Plenartag sorgt es für einen gewissen Ausgleich, ein Thema in diesem Hohen Hause zu debattieren, bei dem es im Grundsatz – wie bei meinen beiden Vorrednerrinnen angeklungen – eine hohe Übereinstimmung gibt, nämlich das Thema „anonyme Spurensicherung“.

Worum geht es? Auch das ist angeklungen: Sexualisierte Gewalt gegenüber Menschen ist mit extremer physischer und psychischer Gewalterfahrung verbunden. Damit geht häufig eine Traumatisierung einher. In einer solchen Ausnahmesituation die Entscheidung über das Stellen einer Anzeige zur Strafverfolgung zu treffen, stellt für die betroffenen Menschen in der akuten Situation häufig eine Überforderung dar.

Wenn sich die betroffenen Menschen aber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, doch eine Strafanzeige auf den Weg zu bringen, dann ist die Sicherung aller Spuren unmittelbar nach der Tat bitter nötig. Dass zur Spurensicherung standardisierte Untersuchungstests/-sets, standardisierte gerichtsfeste Dokumentationsverfahren und Spurensicherung gehören, war der rot-grünen Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Wir wissen aber darum, wie kompliziert diese Umsetzung ist.

Auch die ungeklärte Finanzierung der anonymen Spurensicherung steht im Raum. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den Beschluss der 28. Gleichstellungsministerinnenkonferenz für eine bundesweit einheitliche Lösung zur Finanzierung ärztlicher und labortechnischer Leistungen der anonymen Spurensicherung.

Die Erweiterung des ASS-Angebotes für Männer und konsequenterweise auch für das dritte Geschlecht divers tragen wir grundsätzlich mit. Wir sind allerdings der Auffassung, dass wir erst die Finanzierung und die gerichtsfeste Beweissicherung sicherstellen sollten, bevor das Angebot auf weitere Personenkreise ausgedehnt wird.

Ich habe es erwähnt: Es gibt eine grundsätzliche Übereinstimmung beim Thema „ASS“. Wir sind aber froh, dass wir den Antrag überweisen, weil uns dadurch eine vertiefende Diskussion im Ausschuss ermöglicht wird. Dadurch können wir den sehr allgemein gehaltenen Antrag debattieren, um die Thematik zu verschärfen.

Neben der im Antrag aufgeführten Vereinheitlichung der Belieferung mit Spurensicherungstests/-sets fehlt unter anderem ein Aufzeigen der gerichtsfesten Sicherstellung des Transportweges.

Unserer Meinung nach lohnt sich für die Diskussion außerdem noch einmal ein Blick in den Endbericht von Frau Professor Hornberg zur Bestandsaufnahme regionaler ASS-Angebote, in dem es unter anderem darum geht, die Themen „sexualisierte Gewalt“ und „ASS“ ins Medizinstudium zu implementieren sowie um die Integration des Themas „sexualisierte Gewalt“ in die Gewaltprävention an Schulen – um nur zwei Beispiele aus diesem Bericht zu nennen.

In der Ausschussdiskussion sollten wir außerdem herausarbeiten, ob tatsächlich die Landeskoordinierungsstelle ASS NRW für eine flächendeckende Versorgung im Land zuständig ist oder ob dies der jeweiligen Landesregierung obliegt.

Für uns alle bleibt beim Thema „ASS“ noch viel zu tun. Im Interesse der betroffenen Menschen sollten wir die Ziele dabei im Schulterschluss erreichen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Kopp-Herr. – Nun spricht für die Grünenfraktion Frau Kollegin Paul.

Josefine Paul (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es besteht hier im Haus große Einigkeit, dass sexualisierte Gewalt einen schweren Eingriff in die körperliche und seelische Integrität und in die sexuelle Selbstbestimmung von betroffenen Frauen und Männern darstellt. Es ist auch schon herausgestellt worden, dass dies für die Opfer oftmals sehr traumatisierend ist – auch und gerade, weil viele Taten sexualisierter Gewalt im sozialen Nahfeld passieren.

Dementsprechend ist es wichtig, dass wir für Opfer das Angebot einer anzeigeunabhängigen bzw. einer anonymen Spurensicherung vorhalten, wie Frau Wendland sagte. Dieses Angebot sollte Opfern, die sich – aus welchen Gründen auch immer – unmittelbar nach einer solchen Tat nicht in der Lage fühlen, eine Anzeige zu erstatten, ermöglichen, dies später noch nachholen zu können.

Der Antrag weist richtigerweise auf bestehende Probleme hin, die nach wie vor gelöst werden müssen. Leider ist der Lösungsansatz in dem Antrag etwas knapp gehalten, aber ich hoffe, dass wir das in den Fachdiskussionen im Ausschuss weiter konkretisieren können.

Die Vereinheitlichung von Dokumentationen und Spurensicherungssets sowie der Abgleich beider Dinge ist sehr sinnvoll und notwendig – das ist durch den Bericht und die Empfehlung der Landeskoordinierungsstelle noch mal klargestellt worden. Die Belieferung mit den und die Finanzierung dieser Spurensicherungssets bedarf ebenso dringend einer Vereinheitlichung.

Auch dabei kann und muss das Land aus meiner Sicht tätig werden – und zwar auch durch Absprache zwischen den unterschiedlichen beteiligten Ministerien. Das ist nicht allein Aufgabe des Gleichstellungsministeriums. Das Gesundheitsministerium ist natürlich beteiligt, damit die Frage der Belieferung geklärt werden kann; das Innenministerium ist in Bezug auf die Frage nach der Beteiligung der Polizei mit zuständig; das Justizministerium ist zuständig, wenn es um die Sicherstellung einer lückenlosen Beweiskette, die Einlagerung etc. geht. Diese Zusammenarbeit der Ministerien ist also wichtig, damit wir eine nachhaltige Lösung finden.

Der Beschluss der GFMK zur Finanzierung der ärztlichen und labortechnischen Leistungen ist auf jeden Fall zu begrüßen; denn es ist eines der bestehenden konkreten Probleme, dass diese Leistungen nicht abrechenbar sind. Sie sind für die Opfer von besonderer Wichtigkeit, sind aber für die Ärztinnen und Ärzte sowie die Labore bislang nicht abzurechnen. Dafür braucht es dringend eine Bundeslösung.

Das darf aber nicht dazu führen, dass es zu einem Erliegen der landespolitischen Bemühungen kommt. Auf Landesebene gibt es, ich habe es gerade skizziert, diverse Handlungsbereiche, die im Schulterschluss der Ministerien angegangen werden sollten. Wir dürfen also keine Zeit dadurch verlieren, dass wir richtigerweise auf den Regelungsbedarf auf Bundesebene hinweisen; wir müssen unsere Hausaufgaben machen.

Neben der Finanzierung ärztlicher Leistungen sind auch die Fortbildungen wichtig. Ich hoffe, dass Ärztinnen und Ärzte nicht täglich mit der Sicherung von Spuren nach sexualisierter Gewalt konfrontiert sind. Für die Handlungssicherheit von Ärztinnen und Ärzten und auch für die Sensibilität gegenüber Opfern ist es wichtig, dass wir Fortbildungen anbieten – auch weil die Sicherung und Dokumentation zentral für eine möglicherweise und hoffentlich erfolgreiche Strafverfolgung sind. Dafür sind Fachkenntnisse unerlässlich.

Hier setzt auch – das ist leider in dem Antrag nicht erwähnt worden – das Projekt iGOBSIS-Live an, also das Gewaltopfer-Beweissicherungs- und Informationssystem. Einerseits bietet es Informationen nicht nur zur unmittelbaren medizinischen Versorgung und Dokumentation, sondern auch zur Weitervermittlung von Opfern beispielsweise an Beratungsstellen etc. Außerdem bietet es die Möglichkeit interaktiver standardisierter Verletzungsdokumentation. Nicht zuletzt ermöglicht es auch die Rückkopplung mit rechtsmedizinischen Diensten, also mit Fachpersonal, bei Rückfragen. Das ist ein wichtiger Punkt.

Da schließt sich für mich die Frage an: Wie sieht es denn mit der Finanzierung dieses Projektes aus? Hat die Landesregierung vor, dieses sehr sinnvolle und sehr niedrigschwellige Projekt, um ASS auch in die Fläche zu bringen, weiter zu fördern und zu finanzieren?

Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag wirft eine neue Zielgruppe auf. Frau Schneider ist darauf eingegangen. Es ist natürlich richtig, auch Männer perspektivisch in den Blick zu nehmen; denn auch Männer werden Opfer sexualisierter Gewalt. Auch Opfer, die ein drittes Geschlecht haben, gilt es dringend in den Blick zu nehmen.

Nichtsdestotrotz sind das Prioritäre, was wir jetzt behandeln müssen, die grundsätzlichen Fragen, die offen sind. Ich habe es gerade skizziert. Der Antrag skizziert es. Denn die Klärung dieser Fragen ist vollkommen unabhängig vom Geschlecht der Opfer. Insofern muss das zunächst die Priorität sein. Das muss auch der Fokus der Beratungen im Ausschuss sein.

Die Frage der Aufnahme von Jungen und Mädchen in das Konzept der ASS würde ich auch gerne fachlich noch einmal diskutieren. Denn im Sinne des Kinderschutzes habe ich durchaus Fragen und auch einige Bedenken, ob das das richtige Instrument zu einem wirksamen Schutz und der Dokumentation von sexualisierter Gewalt bei Kindern ist.

Nicht zuletzt haben wir noch die Frage der Koordinierungsstelle. Auch Frau Kopp-Herr hat sie aufgerufen. Wir wollen ASS weiterentwickeln und möglicherweise neue Zielgruppen hinzunehmen, aber auch weiterhin daran arbeiten, dass wir ASS in die Fläche bringen. Diesen Anspruch haben wir nach wie vor nicht eingelöst. Da sind wir auch an Ihrer Seite. Wir sind davon überzeugt, dass es dringend notwendig ist, ihn einzulösen. Meine Frage ist aber, ob es dann nicht auch sinnvoll ist, die Landeskoordinierungsstelle weiter zu fördern und zu schauen, welche Fachkompetenzen für diese wichtige Weiterentwicklung dort vorhanden sind. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Paul. – Nun spricht für die AfD-Fraktion Herr Röckemann.

Thomas Röckemann (AfD): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Delikte im Bereich der Sexualstraftaten sind besonders perfide. Zum einen stellen sie für das Opfer ein einschneidendes Erlebnis in dessen Leben dar. Zum anderen tragen sie leider noch immer Schampotenzial für das Opfer in sich. Vielen Opfern derartiger Delikte fällt es äußerst schwer, sich mit diesem sensiblen Thema jemandem anzuvertrauen. Täterinnen oder Täter kommen häufig aus dem näheren Umfeld.

Vielen Opfern gelingt es erst nach Jahren, sich zu lösen und Anzeige zu erstatten. Dann ist es regelmäßig zu spät für die Sicherung von Tatspuren. Es verbleibt häufig nur noch die Aussage des Opfers als einziges Beweismittel. Dann steht Aussage gegen Aussage. Eine Konfrontation mit der Tat nach dem vergangenen Zeitraum stellt wiederum eine zusätzliche psychische Belastung für das Opfer dar. Es wird sozusagen zum zweiten Mal Opfer.

Deshalb wurde das Projekt der anonymen Spurensicherung bei Sexualstraftaten angestoßen. Dem Opfer sollte die Last von den Schultern genommen werden, indem es nicht sofort eine Anzeige erstatten muss, ohne dass wichtige Tatbeweise unter Umständen verloren gehen.

Mit dem heutigen Antrag wird aber auch ein rot-grünes Dogma durchbrochen. Natürlich werden auch Männer Opfer sexueller Gewalt, ausgeübt durch Frauen und Männer. Mit dem vorliegenden Antrag soll diese Beweissicherung explizit auch für männliche Opfer zugänglich gemacht werden.

Doch so sehr wir den Inhalt dieses Antrags begrüßen, stellen sich uns auch kritische Fragen. Insbesondere ohne bundeseinheitliche und länderübergreifende Lösungen – wir haben es heute schon mehrfach gehört – sehen wir hier ein besonderes Konfliktpotenzial.

Bei Sexualstraftaten – das kam mir heute etwas zu kurz – befinden wir uns häufig im Bereich der Verbrechensstrafbarkeit, da bei vielen Sexualstraftaten eine Mindeststrafe von einem Jahr oder länger vorgeschrieben ist. Hier besteht auch staatlicher Strafverfolgungszwang. Die anonyme Spurensicherung durchbricht dieses Rechtsdogma dahin gehend, dass die Strafverfolgung quasi ausgesetzt wird. Es ist sozusagen eine Strafverfolgung auf Abruf. Das Opfer hat die Strafverfolgung in der Hand und nicht mehr der Staat.

Dann stellt sich natürlich die Frage nach Verjährungsregeln. Denkt das Opfer auch daran? Gibt es entsprechende Hinweise auf der Verpackung von Spurensicherungssets? Lassen Sie sich die Frage gefallen: In welcher Sprache?

Wurde daran gedacht, dass im Zeitraum zwischen Tat und Anzeige – das ist besonders wichtig – weitere Taten durch denselben Täter verübt werden können? Die sofortige Anzeige kann deshalb weitere Opfer verhindern.

Denken wir auch daran, dass die mit der anonymen Spurensicherung beauftragten Stellen unter Umständen dem Vorwurf der Strafvereitelung ausgesetzt sind. Hier bedürfte es klarer Regelungen zum Schutz dieser Berufsgruppen.

Meine Damen und Herren, es bedarf zunächst eines bundesweiten Standards und klarer rechtlicher Rahmenbedingungen, um genau diese Aspekte zu klären.

Wir sehen den Beratungen in den Ausschüssen gespannt entgegen und werden auch dieses wichtige Thema ohne parteipolitisches Taktieren besprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD)

Präsident André Kuper: Danke schön, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Scharrenbach.

Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier im Landtag Nordrhein-Westfalen einen breiten, parteiübergreifenden Konsens in der Frage der anonymen Spurensicherung in Nordrhein-Westfalen. Offen gesagt, ist das auch gut so.

Die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, werden sicherlich im weiteren Beratungsverfahren und im Rahmen einer Anhörung zur näheren Aussprache kommen. Insofern gestatten Sie mir bitte, zum jetzigen Zeitpunkt nur auf einige wenige Punkte einzugehen.

Wir fördern in Nordrhein-Westfalen die bestehenden regionalen Kooperationen der anonymen Spurensicherung. Wir unterstützen neue Angebote im Rahmen der anonymen Spurensicherung in bisher nicht versorgten Regionen. Eine Aufstellung, wo uns noch etwas fehlt, um den Lückenschluss zu finden, haben wir Ihnen zukommen lassen.

Wir haben des Weiteren eine Initiative, die von der Vorgängerlandesregierung bereits in der GFMK, der Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und ‑minister sowie ‑senatorinnen und ‑senatoren der Bundesrepublik Deutschland, aufgelegt wurde, nämlich zur Erstattung der ärztlichen Befundung, wieder aufgegriffen und erneut zu einer positiven Beschlussfassung gebracht. Wir hoffen, dass dementsprechend auch die Konferenz der Gesundheitsminister der Bundesrepublik Deutschland das nun aufgreift und unterstützt, sodass wir hier zu einer verlässlichen finanziellen Grundlage für die Befundung der ASS kommen werden, weil das in der Tat ein Lückenschluss ist.

Das bedeutet für uns nicht, Frau Paul – das sage ich sehr ausdrücklich –, dass wir auf den Bund warten und auf der Landesebene gar nichts mehr machen. Sie wissen, dass das nicht der Fall ist. Im Gegenteil: Wir wollen weiter ausbauen.

Die Standardempfehlung zur Umsetzung der anonymen Spurensicherung, die sich insbesondere an das medizinische Personal richtet, wurde im laufenden Jahr 2018 veröffentlicht. Wir stehen auch in Kontakt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen in Bezug darauf, inwieweit diese Standardempfehlung in das Fortbildungsprogramm auch der allgemeinen Ärzte mit aufgenommen werden kann, um dann möglichst breit für diese Art der Befundung aufgestellt zu sein – zur Unterstützung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Wir haben des Weiteren ein Pilotprojekt in Aachen laufen, bei dem es speziell um die Ansprache männlicher Gewaltopfer geht. Dieses Projekt werden wir begleiten und auswerten. Dann werden wir sehen, inwieweit wir die anonyme Spurensicherung im weiteren Zeitverlauf auf die männliche Zielgruppe respektive das dritte Geschlecht, wie hier vorgetragen, ausdehnen können.

Wir haben außerdem – das ist zentral; deswegen begrüßen wir als Landesregierung den Antrag von CDU und FDP ausdrücklich – die Maßgabe, sofern Sie den Antrag annehmen, zu einheitlichen Spurensicherungstests im Zusammenhang mit der anonymen Spurensicherung zu kommen. Das ist ungeheuer wichtig. Die Abgeordneten, die sich schon länger mit dieser Thematik beschäftigen, wissen, dass die Spurensicherungstests unterschiedlich sind – in ihrer Qualität, in der Zusammensetzung, in der Art und Weise der Zurverfügungstellung.

Vor diesem Hintergrund haben wir formuliert: Wir haben ein hohes Interesse daran, etwa bei den Fragen „Wer gibt sie aus?“, „Wer packt sie?“, „Welcher Standard?“, „Wie viel?“ etc. zu einer Vereinheitlichung zu kommen, damit für alle Beteiligten mit einer Vereinfachung letztendlich das gute und sinnvolle Ziel, das dahintersteht, positiv erreicht werden kann.

Frau Paul, das tun alle Ministerien bereits heute. Die Zusammenarbeit muss also nicht mehr angepackt werden; denn wir machen das im laufenden Dialog.

Das betrifft auch die Frage, wie es mit iGOBSIS-Live weitergeht. Das Modellprojekt läuft noch bis Februar 2019. Wir stehen im Austausch mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales – zum einen, was Zwischenergebnisse und Erkenntnisse betrifft, und zum anderen zu der Frage: Wie gelingt es, das möglicherweise auszurollen?

Gestatten Sie mir eine persönliche Anmerkung. Wir hatten im damaligen für Gleichstellung zuständigen Ausschuss eine Präsentation von iGOBSIS bekommen und diskutiert: Würde es auch Sinn machen, das Ganze beispielsweise auf Gewaltopfer im Bereich der stationären Pflege auszudehnen, oder kann man es vielleicht auch in den Bereich der Kindermedizin übertragen?

Auch diese Fragen werden wir im weiteren Verlauf noch miteinander verhandeln und klären. Dann hoffe ich auf einen breiten Konsens in der Frage, wie wir hier in Nordrhein-Westfalen die anonyme Spurensicherung langfristig absichern, sie vernünftig aufstellen und somit einen Beitrag dazu leisten, dass Frauen und dann auch Männer und Menschen des dritten Geschlechts als Opfer von Gewalt zu einer entsprechenden Spurensicherung kommen. – Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/3575 an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend –, den Innenausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es jemanden, der dieser Überweisungsempfehlung nicht folgen möchte? – Gibt es jemanden, der sich enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

9  Freie Eintritte in NRW-Museen

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3593

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD dem Kollegen Bialas das Wort.

Andreas Bialas (SPD): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was ist ein Museum?

In „Wikipedia“ steht folgende Definition:

„Ein Museum ist eine gemeinnützige, auf Dauer angelegte, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im Dienste der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die zum Zwecke des Studiums, der Bildung und des Erlebens materielle und immaterielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt beschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt.“

Also: gemeinnützig, im Dienst der Gesellschaft, zum Zwecke des Studiums, der Bildung, beschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt.

Sammeln, Bewahren, Erforschen, Kontextualisieren, Sichern: All das wird bei staatlichen Einrichtungen in der Regel durch öffentliche Mittel finanziert – auch völlig zu Recht. Das heißt: All das, was sich hier im Verborgenen abspielt, zahlt der Bürger bereits umfänglich.

Der Bürger zahlt auch häufig den Ankauf der Werke. Wir sehen, dass im aktuellen Haushalt wieder ein bezifferter Ankaufsetat auftaucht. Das ist sehr gut. Wir hatten aber über die Jahre immer Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt stehen. Ich drücke es einmal so aus: So viele Kunstankäufe wie in den letzten Jahren gab es nie.

Aber all das zahlt, wie gesagt, der Bürger bereits. Natürlich meine ich mit dem Wort „Bürger“ immer auch die Bürgerinnen. Der Bürger zahlt dann nochmals, wenn er sich diese Zeugnisse vom Menschen und seiner Umwelt oder häufig auch die Ankäufe anschauen möchte, wenn der Bürger also zum Besucher wird. Da fragen wir schon: Warum?

Zweifelsohne kostet die Zurschaustellung – Stichworte: Präsentation und Sicherung – der eigenen Sammlung zusätzlich Geld. Es fragt sich daher, ob diese Kosten auch als Teil des Auftrags der Museen durch einen Eintrittsbeitrag zu kompensieren sind oder nicht ebenfalls wie die anderen Aufgaben des Museums staatlicherseits umfänglich gefördert werden können und sollen.

Ein Beispiel unseres eigenen ersten Hauses, der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen: Im Haushaltsjahr 2016 gab es einen landesseitigen Zuschuss von 11,7 Millionen Euro bei Eintrittseinnahmen von 1,1 Millionen Euro – allerdings inklusive der viel besuchten Sonderausstellungen, also jenseits der eigenen Sammlung.

Ein anderes Beispiel aus dem Haushalt: Titel 686 68. Da geht es um das Museum Moyland. Zweck der Stiftung ist die Heranführung breiter Schichten an die Kunstwerke von Joseph Beuys. Man kann darüber nachdenken, ob dieser Bildungsauftrag des Heranführens auch Kostenfreiheit beinhaltet.

Nebenbei sei angemerkt, dass der kostenfreie Eintritt nicht automatisch eine hohe Besuchswelle auslösen würde. Natürlich müssen parallel kulturelle Bildungsprogramme stattfinden.

Aber wir reden über einen finanziellen Bruchteil der Gesamtförderung. Die genauen Zahlen wären jetzt erneut zu ermitteln und zu benennen. Wir hatten ja 2016 schon einmal einen Antrag gehabt. Er führte dann zu einer Machbarkeitsstudie, die Anfang 2017 vorgestellt wurde. Sie besagt, dass wir bei Eintrittsfreiheit für Kinder und Jugendliche über 1 % der Gesamteinnahmen sprechen, über ungefähr 50.000 Euro. Wenn alle, wie es jetzt im Antrag steht, freien Eintritt zu den Sammlungen haben, bewegen wir uns selbstverständlich im Rahmen höherer Kosten. Sie müssen neu benannt werden. Allerdings überschreiten sie auf keinen Fall 10 % des Budgets.

Wir sprechen in unserem Antrag vor allem über Einrichtungen wie die Kunstsammlung NRW, die Reichsabtei Kornelimünster, das Museum Moyland oder das Oberschlesische Landesmuseum.

Lassen Sie uns in einen Dialog treten über die Frage, ob der Passus – ich wiederhole noch einmal die anfangs zitierte Definition von Museen – der auf Dauer angelegten, der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtung im Dienste der Gesellschaft und ihrer Entwicklung zum Zwecke des Studiums, der Bildung und des Erlebens nicht auch eine Örtlichkeit meint, die kostenfrei aufzusuchen ist.

Bei anderen Bildungs- und Begegnungsorten ist uns dies mittlerweile recht vertraut. Wir sollten daher auch deutlicher über die Orte der Kunst und Kultur als Orte der Bildung und Begegnung im Sinne der Kostenfreiheit nachdenken. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Bialas. – Für die CDU hat nun der Kollege Petelkau das Wort.

Bernd Petelkau (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße es sehr, dass die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag eine wichtige Initiative der CDU-Fraktion aus der letzten Legislaturperiode aufgegriffen hat.

Mein Vorgänger Thomas Sternberg hat über eine Anfrage und darüber hinaus über einen darauf aufbauenden Entschließungsantrag das Thema frühzeitig erkannt und zumindest erreicht, dass in der letzten Legislaturperiode eine Machbarkeitsstudie erstellt wurde.

Den CDU-Antrag auf einen Landesfamilienpass hat Rot-Grün damals leider abgelehnt. Das war sehr schade.

Schade finde ich heute, dass die SPD-Fraktion jetzt die Erkenntnisse dieser Machbarkeitsstudie, die im Februar 2017 von Ovey Organisation and Leadership Development vorgelegt wurde und eigentlich immer noch aktuell ist, in ihrem Antrag überhaupt nicht mehr aufgreift.

Diese sehr differenzierten Empfehlungen bieten einen sehr guten Einstieg in eine intensive Beratung dieser Fragestellung.

Des Weiteren fehlt mir noch ein anderer wichtiger Punkt. In unserem Bundesland gibt es nur wenige Museen, die sich in Landesträgerschaft befinden. Wir haben auch viele weitere Museen in der Trägerschaft der Kommunen und der Landschaftsverbände. Deshalb macht es absolut Sinn, diese Frage des freien Eintritts auch auf diese Bereiche auszuweiten.

(Andreas Bialas [SPD]: Wir wollten bescheiden sein!)

Diese beiden Punkte sollten wir in der vertieften Diskussion im Ausschuss, auf die ich mich sehr freue, aufnehmen.

Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien gerne zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP erteile ich unserem Abgeordnetenkollegen Deutsch das Wort.

Lorenz Deutsch (FDP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage nach der Preisgestaltung für Museen ist ausgesprochen komplex. Es gibt keine einfachen Antworten. Der Antrag der SPD ist nicht sehr komplex. Dafür bietet er einfache Antworten.

(Andreas Bialas [SPD]: Politik muss ja auch verständlich sein!)

Sie stellen eine gute Frage. Diese Frage werden wir auch behandeln.

Für eine gute Beantwortung dieser Fragen werden wir uns aber im weiteren Verfahren gemeinsam sicherlich sehr gründlich Gedanken machen müssen. Das werden wir gerne tun. Trotzdem möchte ich einige Hinweise geben, was wir tun sollten und was vielleicht lieber nicht.

Was sollten wir tun? Wir sollten ernst nehmen, dass wir mit unseren musealen Angeboten bestimmte Zielgruppen nicht oder nur unzureichend erreichen. Dieser Befund ist die entscheidende Herausforderung, auf die wir in unserer Diskussion hier reagieren. Dieses Problem wird im Übrigen an vielen Stellen diskutiert – kommunal, aber auch international.

Für die Verbreiterung der demografischen und sozialen Struktur unserer Museumsbesucher – und natürlich auch der Besucher anderer Kultureinrichtungen; dieses Problem gilt ja nicht nur für Museen – hat das Kulturmanagement das Schlagwort des „Audience Development“ entwickelt. Was bedeutet das? Wir müssen junge Menschen für Kunst begeistern. Wir müssen Hemmschwellen für bildungsferne Gruppen abbauen und Zugänge schaffen. Wir müssen attraktive Vermittlungsangebote entwickeln.

Im Kontext dieser vielfältigen Maßnahmen müssen wir schließlich auch über die Bezahlschranke nachdenken. Da gibt es viele Modelle, die nicht auf eine generelle Eintrittsfreiheit hinauslaufen: freie Tage, Familientickets, Privilegierung bestimmter Gruppen.

Im Rahmen einer Gesamtstrategie ist es also sinnvoll, dieses Thema gründlich zu besprechen.

Was sollten wir aber nicht tun? Wir sollten nicht leichtfertig auf mögliche Einnahmen verzichten. Wenn wir doch beklagen, dass zu wenige Besucher aus einkommensschwachen und/oder nicht kulturaffinen Haushalten kommen, bedeutet das ja im Umkehrschluss, dass wir aktuell eher einkommensstarke Besucher in unseren Museen antreffen. Zu dieser Gruppe kommen zahlungskräftige Kulturtouristen, die wir mit einem besseren Kulturmarketing gerne auch noch zahlreicher in unsere Museen locken sollten.

Liebe SPD, diesen Gruppen müssen wir doch jetzt keine Geschenke auf Kosten der Allgemeinheit machen. Im Gegenteil! Ich bin sehr dafür, dass wir diese Gruppen auch weiterhin um einen Beitrag zur Finanzierung dieser großartigen Institutionen bitten, die die Allgemeinheit hier bereithält. Meine Einschätzung ist auch, dass sie diesen Beitrag gerne entrichten. Sie müssen das nicht geschenkt bekommen.

Das wird auch nicht von Ihrem zentralen Argument in diesem Antrag – Sie haben das eben auch noch einmal so ausgeführt – entkräftet. Sie schreiben, weil die Museen schon aus öffentlichen Mitteln finanziert seien, sei es unangemessen, zusätzlich Eintritt zu erheben. Das ist, mit Verlaub, keine gültige Argumentation. So kann man dann auch über öffentliche Bäder und andere Einrichtungen sprechen. Ich bin wirklich einmal auf die Kommentierungen der SPD-Kämmerer in diesem Land gespannt.

(Zuruf von der SPD)

Eintritte generieren heute einen nicht unwesentlichen Teil der Einnahmen. In dieser Debatte wird das jetzt heruntergespielt. Das sind immerhin auch 10 % der Aufkommen der Museen.

Wir sollten meines Erachtens eine Doppelstrategie fahren. Auf der einen Seite sollten wir Einnahmen generieren, indem wir von zahlungskräftigen und zahlungsbereiten Besuchern Eintrittsgeld nehmen und uns Strategien überlegen, wie wir den Anteil dieser Besucher noch steigern können. Auf der anderen Seite sollten wir kluge Strategien entwickeln, um alle, die von einer Bezahlschranke abgehalten werden, durch freie Eintritte an die Museen heranzuführen.

In diese Richtung sollten wir gemeinsam arbeiten. – Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Präsident André Kuper: Vielen Dank. – Für die Grünen hat der Kollege Keymis das Wort.

Oliver Keymis (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir knüpfen mit dieser Diskussion an eine Debatte aus der vorherigen Legislaturperiode an. Die Machbarkeitsstudie wurde bereits erwähnt. Wir haben klare Erkenntnisse darüber, dass gerade bei den Museen die Eintrittsgelder nicht den entscheidenden Beitrag zum Bestehen des Museums darstellen. In anderen Kultureinrichtungen gilt das nicht in vergleichbarer Weise.

Vor allem haben wir aber Hinweise darauf, dass Museen, die keinen Eintritt mehr nehmen, auf Dauer gesehen zu regelrechten Big Points werden. Die Menschen gehen gerne und auch öfters dorthin. Sie gehen in der Mittagspause hin. Sie setzen sich ab und zu vor ein Bild, weil sie einfach mal wieder vor diesem Bild sitzen wollen. Das beste und inzwischen wohl auch berühmteste Beispiel in unserem Land ist das Museum Folkwang. In diese Richtung zielt diese Überlegung.

Herr Kollege Bialas, ich bin der SPD-Fraktion und auch Ihnen dankbar dafür, dass Sie diese Initiative aus der vorherigen Legislaturperiode noch einmal aufgegriffen haben. Wir hatten eine interessante Studie mit wichtigen Ergebnissen, die wir damals schon gewürdigt haben. Ich bin ziemlich sicher, dass wir, hätten wir weiter regierend tätig sein können, dieses Thema so verfolgt hätten, wie Sie das im Antrag und in der Beantragung sehr differenziert dargestellt haben.

Von der Grünenfraktion wird an dieser Stelle also schon Zustimmung zu diesem Antrag signalisiert. Wir sollten aber die Aspekte, die noch aufgeworfen wurden, auch im Ausschuss diskutieren. Das werden wir tun. Deshalb überweisen wir den Antrag jetzt gemeinsam.

Ich bedanke mich für diese Anregung und hoffe, dass ich mit dem etwas verkürzten Redebeitrag auch noch einen Beitrag geleistet habe. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Präsident André Kuper: Herzlichen Dank. Das wollen wir nutzen. – Das Wort geht an die Abgeordnetenkollegin Walger-Demolsky.

Gabriele Walger-Demolsky (AfD): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für etwas freien Eintritt zu fordern, ist natürlich sehr populär – ich will nicht sagen: populistisch. Familien wünschen sich bei vielen Dingen freien Eintritt. Im Zoo Duisburg, der auch nicht unerhebliche öffentliche Gelder bekommt – nicht vom Land, sondern von der Stadt –, kostet zum Beispiel der Eintritt 16,90 Euro für Erwachsene und 9,90 Euro für Kinder. Das ist heftig.

Der Eintritt in das K20 oder K21 kostet dagegen nur 12 Euro für Erwachsene und 2,50 Euro für Kinder. Einmal im Monat gibt es dort auch einen freien Abend. Ob das so geschickt ist, um junge Menschen anzulocken, weiß ich nicht. Ein kostenfreier Sonntag wäre vielleicht attraktiver als ein freier Abend. Darüber sollten wir auf jeden Fall nachdenken. Vielleicht kann man das sogar auch einmal in der Woche finanzieren.

Aber Finanzieren ist eben das Thema. Wenn die Eintrittsgelder wegfallen, wer gleicht das dann aus? Sponsoren? Ich glaube, dass zum Beispiel im K20 sehr viel Mühe in die Gewinnung von Sponsoren investiert wird und man dabei auch sehr erfolgreich ist. Allerdings habe ich den Eindruck, dass – selbst wenn es nur ein geringer Teil ist – bei einem Wegfall der Finanzierung durch Eintrittsgelder der Steuerzahler mit dem entsprechenden Betrag eintreten müsste. Ist das immer sinnvoll? Sollte der Nutzer nicht auch einen geringen Beitrag zahlen? Einerseits halte ich das für richtig. Andererseits finde ich es durchaus auch sinnvoll, die Menschen in die Museen zu locken, um sie dort hineinzukriegen; man sollte sie anlocken und auf den Geschmack bringen.

Ich glaube, ich bin hier deutlich näher bei der FDP als bei Ihnen. Ein genereller freier Eintritt, bei dem es dann auch nur um diese punktuellen Museen des Landes ginge – vielleicht von mir aus noch die Museen des LVR oder des LWL, die man mir in Ihre Gedanken einschließen könnte –, würde doch wieder nur zum Vorteil einiger weniger gereichen. Welcher Mensch aus Ostwestfalen kommt denn so oft nach Düsseldorf, um sich in der Mittagspause vor ein solches Bild zu setzen? Nicht so viele. Der Mensch in Ostwestfalen muss in das Museum gehen, das die Stadt Bielefeld oder die Stadt Paderborn zur Verfügung stellt. Können sich diese Städte denn etwas Äquivalentes leisten? Können sie auch auf die Eintrittsgelder verzichten?

Es gibt in Nordrhein-Westfalen tatsächlich eine ganze Reihe von Museen, die frei sind oder für Personengruppen frei sind. Essen kann sich das mit dem Museum Folkwang leisten. Dessen bin ich mir sicher. Aber muss das sein? Oder gibt es Alternativen?

Ich freue mich auf die Diskussion und bin sicher, dass wir gute Wege und eine gute Lösung finden. Denn das zumindest zeigt der Kulturausschuss: Man kann diskutieren, und zwar mit allen, die da sitzen. – Danke schön.

(Beifall von der AfD)

Präsident André Kuper: Danke sehr. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen.

Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal: Ihr Grundanliegen, dass Museen im besten Sinne öffentliche Orte sein sollten, die allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen offenstehen, teile ich naturgemäß uneingeschränkt. Das gilt allerdings für alle Museen. Die meisten Museen sind aber kommunal. Wir sind für sehr, sehr wenige unmittelbar verantwortlich – eigentlich nur für eines; denn auch die anderen sind in eigener Trägerschaft, und wir sind nur in Teilen Geldgeber. Insofern ist das ein Argument, das wir nicht ganz aus den Augen verlieren dürfen; denn gute Vorschläge auf Kosten anderer sind nicht wahnsinnig sinnvoll.

Die Forderungen, freien Eintritt zu Dauerausstellungen in Museen, die sich in der Trägerschaft des Landes befinden – wir sprechen dann wirklich darüber, die Kunstsammlung abzuschaffen –, zu gewähren und Kindern und Jugendlichen generell freien Eintritt zu gewähren, sind die Wiederauflage des schon zitierten Antrags, der hier bereits 2016 von SPD und Grünen gestellt wurde.

Das hatte eine gute Folge: Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse in der Tat ziemlich interessant sind.

Daraus haben wir gelernt, dass Museen in der Trägerschaft des Landes keine oder nur geringe Eintrittsgelder für Kinder und Jugendliche erheben. Das machen inzwischen sehr viele. Das ist also, glaube ich, gar nicht unser Hauptproblem. Ich habe gerade heute eine dpa-Meldung gesehen, dass beispielsweise der LWL das für seine 18 Museen auch ohne unsere Aufforderung längst vorgesehen hat.

Interessant sind aber auch die anderen Empfehlungen, die dort zu lesen sind. Neben der Empfehlung des kostenfreien Eintritts für Kinder und Jugendliche betont die Studie, dass langfristig vor allem die Qualität der Ausstellungen und Vermittlungsangebote ein entscheidender Faktor für den Gewinn neuer Besucherinnen und Besucher sein werden.

Dafür haben wir ja ein Instrument. Wie Sie wissen, haben wir die Ausstellungsförderung erheblich erweitert, um genau hier Möglichkeiten für Museen, und zwar für alle Museen des Landes, zu eröffnen, sich mit solcher Hilfestellung auch entsprechend fortzuentwickeln.

Wir können sicher im Ausschuss noch einmal darüber diskutieren, wie wir das gut begleiten können. In der Kulturstiftung der Länder, in der ich über viele Jahre Ausstellungsförderung betrieben habe, haben wir uns als Teil eines solchen Antrags immer auch angesehen – das musste man vorlegen –: Wie sieht das Vermittlungsangebot aus? Über solche Initiativen sollten wir im Ausschuss in Ruhe nachdenken, weil es da immer noch Luft nach oben gibt.

Weitere Empfehlungen, die ich interessant fand, waren, Angebote für Familien weiterzuentwickeln und eine Familienjahreskarte für Museen in NRW einzuführen. Das ist natürlich nicht ganz einfach. Der Clou einer solchen Karte ist ja, dass man damit überall hineinkommt und nicht nur in das eine Museum, in dem man die Karte gerade erworben hat. Das ist logistisch wahrscheinlich ziemlich kompliziert, aber auch darüber sollte man unbedingt noch einmal nachdenken.

Zu den besonderen Tagen: Abendtermine sind gar nicht so schlecht, weil man damit nämlich junge Leute anspricht. Wir wollen ja nicht nur Kinder, Jugendliche und Familien haben – das ist natürlich absolut wichtig –, sondern auch junge Leute. Die gehen ganz gerne abends ins Museum, wenn ein entsprechendes Programm angeboten wird.

Zum kostenfreien Eintritt: Die Kunstsammlung bietet im Moment mit Unterstützung eines Sponsors an jedem ersten Mittwoch im Monat freien Eintritt an. Damit ist sie sehr erfolgreich. Man muss deutlich sagen, dass an dem Tag sehr viel mehr Besucher kommen. Es hat also eine Attraktivität, ist aber im Moment nur durch Sponsoring möglich. Wir müssen überlegen, ob man so etwas nicht auch anders organisieren kann.

Das Museum Folkwang macht das ebenfalls enorm erfolgreich, aber nicht aus eigener Kraft, sondern die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung unterstützt diesen Versuch für fünf Jahre. Ich glaube, dass das sehr erfolgreich ist.

Die Ergebnisse der Studie liegen den Fraktionen also längst vor und sind auch im Ausschuss im Februar 2017 besprochen worden. Deswegen war ich ein bisschen erstaunt, dass diese differenzierten Überlegungen der Studie nicht in den Antrag eingeflossen sind. Beschlossen worden ist damals leider auch nichts. Insofern können wir jetzt einfach einen neuen Anlauf machen.

Als letzte Information möchte ich noch nennen: Die Kulturstiftung der Länder hat jetzt auf Anregung der Länder eine Arbeitsgruppe „Freier Eintritt in Museen“, also bundesweit, eingerichtet, in der wir natürlich auch mitmachen. Das wird das ganze Feld noch einmal sehr gut beleuchten und uns vielleicht auch gute Ideen aus anderen Bundesländern vermitteln. Auch das können wir dann in unsere Diskussion einfließen lassen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Präsident André Kuper: Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Wir sind damit am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/3593 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es jemanden, der gegen die Überweisung ist? – Gibt es jemanden, der sich enthalten möchte? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

10 Hardware-Nachrüstung bei Dieselfahrzeugen – Unverzüglich handeln!

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3586

Entschließungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3693

In Verbindung mit:

Landesregierung ebnet den Weg ins Fahrverbot

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/1439

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz
Drucksache 17/3602

In Verbindung mit:

Ergebnisse des Diesel-Gipfels greifen zu kurz – wirksame Sofortmaßnahmen zur Luftreinhaltung umsetzen

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/1669

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz
Drucksache 17/3603

Wir kommen dann zur Eröffnung der Aussprache. Für die Grünen erteile ich dem Kollegen Klocke das Wort.

Arndt Klocke (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute zum wiederholten Male mit der Frage der Luftreinhaltung. Warum? Weil im September die Entscheidung der Bundesregierung ansteht oder anstehen soll, wie man vor dem Hintergrund von drohenden Fahrverboten in den Innenstädten nach einer ganzen Reihe von Verwaltungsgerichtsurteilen und natürlich nach dem Leipziger Bundesverwaltungsgerichtsurteil jetzt weiter mit der Situation umgehen will.

Es gab – das haben wir Grüne mit Überraschung zur Kenntnis genommen, aber durchaus positiv und nicht kritisch – in den letzten Wochen eine ganze Reihe von Äußerungen von Politikern der FDP und der CDU und schon länger vonseiten der SPD, die sich der von uns sehr zügig unterstützten Forderung nach einer verbindlichen Hardwarenachrüstung für manipulierte Diesel-Pkw – eben Euro 5 – anschließen.

Es gab einen Tweet des FDP-Bundesvorsitzenden, des früheren Kollegen hier im Landtag, Christian Lindner, der sich vor zwei Wochen in diese Richtung entsprechend geäußert hat. Es gab eine entsprechende Äußerung der CDU-Generalsekretärin Frau Kramp-Karrenbauer. Am vergangenen Montag gab es auch eine Äußerung seitens unserer neuen nordrhein-westfälischen Umweltministerin im „SPIEGEL“. Das heißt, es ist etwas in Bewegung, und das kann man nur begrüßen.

Es geht um saubere, gesunde Luft in unseren Innenstädten. Es geht darum, dass die manipulierten Pkws sukzessive ersetzt werden und wir vor allen Dingen zu einer zeitnahen Lösung kommen. Denn die Maßnahmen, die die Bundesregierung in den bisherigen beiden Dieselgipfeln mit den Kommunen besprochen hat, sind allesamt nicht falsch, aber sie werden nur auf Strecke angeordnet.

Die Städte warten bis heute darauf, dass die ersten Gelder ausgezahlt werden. Es läuft gerade die Bewertung der Projektskizzen, die die Städte eingereicht haben. Die nordrhein-westfälischen Städte wie Köln, Bonn oder Wuppertal, die entsprechende Anträge gestellt haben, warten jetzt auf die ersten Bewilligungen.

Das heißt, wir werden die Erfolge – ich bin relativ sicher, dass sie bei der Frage der Luftreinhaltung eintreten werden – im Bereich der ÖPNV-Nachrüstung, der Umstellung der Busantriebe auf Elektro, Wasserstoff oder Hybrid etc. erst in den nächsten Jahren spüren.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

– Herr Blex, inhaltlich will ich mich gar nicht dazu äußern. Aber nachdem ich ein Foto gesehen habe, auf dem Sie neben Herrn Bachmann, einem vorverurteilten Rechtsextremisten, bei einer Demonstration zu sehen waren, wundere ich mich, dass Sie es wagen, in diesem Parlament noch Zwischenrufe zu machen, wenn demokratische Redner und Rednerinnen reden.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und der CDU)

Es ist traurig, dass sich Ihre Fraktion noch nicht von Ihnen distanziert hat und Sie als Fraktionsloser in der letzten Reihe sitzen. Daher seien Sie jetzt einfach mal ganz still und hören zu.

(Zuruf von Christian Dahm [SPD])

Sie können, glaube ich, von allen Fraktionen, die nach mir reden, noch einiges lernen.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

– Das Wort entzieht der Präsident, das mache ich nicht persönlich.

(Helmut Seifen [AfD]: Ich habe das nicht gefordert!)

– Das möchte ich auch nicht gern, Herr Seifen. Da unterscheide ich mich von Ihnen in der demokratischen Einstellung eindeutig.

Kommen wir zurück zum Antrag und auch zu den Inhalten: Es ist etwas auf dem Weg, aber die Frage ist, ob die Städte die Fristen, die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gesetzt hat, die sehr zeitnah sind, entsprechend einhalten können.

Die bisherigen Urteile sind sehr klar, wenn man sich beispielsweise Stuttgart oder Aachen ansieht. Hier sind Fristen bis zum 01.01.2019 oder bis zum 01.07.2019 gesetzt worden. Deswegen braucht es jetzt eine zeitnahe Lösung, und das kann nur eine verbindliche Hardwarenachrüstung bei den manipulierten Pkws sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dazu gibt es eine ganze Reihe von Äußerungen und Beschlüssen. Die Bundesumweltministerin spricht sich dafür aus, und auch unsere nordrhein-westfälische Umweltministerin – so habe ich sie jedenfalls verstanden – tendiert in diese Richtung.

Es gibt eine Bundesratsinitiative seitens des Landes Hessen, die in den nächsten Tagen zur Abstimmung steht, die auch eine verbindliche Hardwarenachrüstung fordert.

Es gibt auch einen fraktionsübergreifenden Beschluss des hessischen Landtags, den CDU, SPD, Grüne und FDP sehr eindeutig gefasst haben, nämlich die Aufforderung an die Automobilindustrie, diese Hardwarenachrüstung vorzunehmen, und zwar auf eigene Kosten.

Im Vorfeld der Debatte gab es seitens FDP und CDU Bemühungen – das will ich ausdrücklich anerkennen –, dass wir heute auf Grundlage der schleswig-holsteinischen Bundesratsinitiative zu einer gemeinsamen Resolution kommen, der sich Hessen mit kleineren textlichen Änderungen, die aus meiner Sicht aber doch recht weitreichend sind, anschließt.

Die schleswig-holsteinische Initiative spricht davon, dass die Automobilindustrie mitfinanzieren soll. Dazu haben wir Grüne eine sehr klare Haltung. Nach all dem, was wir in den letzten Monaten und Jahren in diesem Bereich an Manipulationen seitens der Automobilhersteller erlebt haben, muss klar sein, dass es nicht um eine Mitfinanzierung geht, sondern um eine komplette Kostenübernahme.

Präsident André Kuper: Die Redezeit.

Arndt Klocke (GRÜNE): Die Käufer von manipulierten Autos, die ihren Euro-5-Diesel in guter Absicht gekauft haben, müssen komplett entschädigt werden, bzw. es muss gewährleistet sein, dass sie keine zusätzlichen Kosten haben. Das muss auf Kosten der Automobilhersteller vorangebracht werden.

Präsident André Kuper: Herr Kollege, die Redezeit ist beendet.

Arndt Klocke (GRÜNE): Ich bin jetzt fertig, Herr Präsident. – Deswegen bitten wir Sie ausdrücklich, die hessische Initiative und unseren Antrag zu unterstützen.

Zusammenfassend möchte ich trotzdem sagen: Alles, was in die Richtung geht, dass sich in Berlin endlich etwas bewegt, ist richtig. Daher sollten wir heute hier im Landtag miteinander ein klares Signal finden. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Präsident André Kuper: Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Deppe das Wort.

Rainer Deppe (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klocke, Sie haben eben von dem Entschließungsantrag gesprochen, den Sie zu einem Antrag eingereicht haben, den Sie erst vor acht Tagen gestellt haben. Damit konterkarieren Sie sozusagen den alten Antrag.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Das zeigt, in welchem Fluss, in welcher Bewegung wir im Moment sind.

Sie haben eben selber erwähnt, wie viele Äußerungen es aus den unterschiedlichen Fraktionen und Parteien gegeben hat. Dabei haben Sie sogar unsere CDU-Generalsekretärin zitiert. Das sollten Sie öfter machen, dann zitieren Sie gute Dinge.

(Zuruf von Arndt Klocke [GRÜNE])

Sie haben nicht den niedersächsischen Ministerpräsidenten, Herrn Weil, zitiert, der zumindest für einen Teil der SPD erklärt, dass Nachrüstungen eigentlich der falsche Weg seien, dass man damit nicht weiterkomme.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Ich will damit nur klarmachen: Im Moment sind viele Dinge in Bewegung.

Wir werden Ihrem Entschließungsantrag heute nicht zustimmen

(Christian Dahm [SPD]: Aha!)

– das wird Sie vielleicht nicht überraschen –, weil es zum einen verfassungsrechtlich nicht geboten ist, dass der Landtag der Landesregierung Vorgaben macht, wie sie sich im Bundesrat zu verhalten hat, und zum anderen noch Dinge im Fluss sind. Im Bundesrat steht ein Änderungsantrag von Schleswig-Holstein auf der Tagesordnung, einem CDU-geführten Land mit grüner Beteiligung, mit FDP-Beteiligung. Daher wäre es nach unserer Auffassung fatal, wenn wir die Landesregierung heute binden würden. In den nächsten zwei Tagen müssen noch Dinge ausgehandelt werden. Doch ich sage Ihnen: Das wird nach unserer Einschätzung im Guten enden.

Die Lösung wird nach Auffassung der CDU-Fraktion ausschließlich im technischen Bereich liegen. Daher sind wir da schon ein ganzes Stück weiter. Sie haben in der Vergangenheit sehr viel über die Fahrverbote gesprochen.

Zu den technischen Lösungen gehören auch Nachrüstungen.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Wir haben niemals nie gesagt!)

Die müssen technisch wirksam und rechtlich zulässig sein. Was technisch bei welchem Fahrzeug geht, muss das Kraftfahrzeugbundesamt feststellen. Der ADAC hat da schon beachtliche Resultate vorgelegt. Und es muss sichergestellt sein, dass die Betriebserlaubnis erhalten bleibt. Auch dafür kann und muss der Bund sorgen.

Offen bleibt aus unserer Sicht: Wer bezahlt? So einfach es wäre, diese Kosten den Herstellern aufzuerlegen, so unsicher ist der Weg. Das blenden Sie etwas aus. Es gibt eine Menge Fallkonstellationen, die man differenziert betrachten muss. Ich nehme an, dass unsere Ministerin das gleich noch in ihrem Wortbeitrag darstellen wird.

Die Anspruchsvoraussetzungen für ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge auf Nachrüstung – ich rede nicht von den manipulierten – hat bisher noch niemand nachgewiesen. Ich sage Ihnen: Nach meiner Einschätzung wird es am Ende auf eine Freiwilligkeit und einen finanziellen Beitrag mehrerer hinauslaufen. Das werden die nächsten Wochen sicher ergeben.

Wir sollten uns aber nichts vormachen, Herr Klocke. Zu Ihrer Äußerung von eben, das alles müsse sehr zeitnah passieren, sage ich: Auch die Umrüstung von mehreren Millionen Fahrzeugen wird einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Es ist nicht mit einem Beschluss des Landtages oder des Bundesrates oder von wem auch immer getan, sondern eine Umrüstung braucht auch Zeit. Aber sie würde uns bei der Einhaltung der Grenzwerte und der Darstellung, dass wir in den Städten zu Verbesserungen kommen, sicher helfen.

(Zuruf von der CDU)

Wir wollen alles dafür tun – das ist auch die Position der Koalition hier in Nordrhein-Westfalen –, dass Fahrverbote vermieden werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass sie nur verhängt werden dürfen, wenn sie verhältnismäßig sind. Wenn wir also auf dem Weg sind, dass unsere Werte kontinuierlich besser werden – das kann niemand bestreiten –, stellt sich die Frage: Ist es dann verhältnismäßig, Fahrverbote zu verhängen?

Meine Damen und Herren, die CDU-Land­tagsfraktion hat sich in einem ausführlichen Fachgespräch mit alternativen Antriebstechnologien beschäftigt. Wir sind der Auffassung, dass hier ein wesentlicher Schlüssel für den Erfolg bei der Luftreinhaltung liegen wird. Wir sprechen uns ausdrücklich für einen technologieoffenen Ansatz aus.

In der letzten Woche haben wir den Antrag von CDU und FDP im Verkehrsausschuss abschließend behandelt. Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung beginnt, diesen Antrag umzusetzen.

Wir brauchen weitere Möglichkeiten, nicht nur Benzin, nicht nur Diesel, nicht nur Elektromobilität, sondern – das hat das Gespräch ergeben – auch in der gasbasieren Mobilität wird ein wesentlicher Teil unserer Zukunft liegen. Da wollen wir schnelle Fortschritte erreichen. Ich hoffe, dass das auch Ihre Zustimmung findet.

Ich muss Ihnen sagen: Mit der Debatte, zumindest wie sie bis jetzt verlaufen ist, zumindest mit den Äußerungen von Herr Klocke, bin ich relativ zufrieden; denn sie zeigt, dass der Schlüssel in der Technik liegt und nicht in den Fahrverboten. Wenn wir uns heute darauf einigen können, hat sich diese Debatte durchaus gelohnt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Christian Dahm [SPD]: Das haben wir ja immer gesagt!)

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Kollege Deppe. – Für die SPD erteile ich Herrn Stinka das Wort.

André Stinka (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Deppe, als Parlamentarier müssen Sie sich gar nicht so kleinmachen. Wir kontrollieren die Landesregierung, und wir geben ihr mit auf den Weg, welche Dinge für uns wichtig sind. Daher ist das Parlament genau der richtige Ort, um über diese Frage zu diskutieren.

(Beifall von der SPD)

Ich glaube, Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund eines Bundeslandes, in dem eine große Zulieferindustrie gerade für die Automobilindustrie eine wichtige Komponente der Wirtschaftspolitik ist, wäre ein klares Ja aus Nordrhein-Westfalen für die Nachrüstung ein deutliches Signal für die aktuelle Debatte.

(Beifall von der SPD und Zuruf von der CDU)

Deswegen begrüßt die Landtagsfraktion der SPD dies sehr deutlich.

Ich habe mich gestern gefreut, als ich in der „WAZ“ nachlesen konnte, dass Sie, Frau Ministerin Heinen-Esser, dem Bundesverkehrsminister in Sachen Hardwarenachrüstung widersprochen haben und die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen im Bestand für eine sehr klare und gute Option halten. Das sehen wir Sozialdemokraten schon seit Beginn der Debatte so, Herr Deppe. Deswegen gilt dem auch unsere Unterstützung.

Unseres Erachtens ist die Hardwarenachrüstung auf Kosten der Autohersteller der beste und gerechteste Weg für Verbraucherinnen und Verbraucher als Lehre aus dem Dieselskandal. Wir stehen ja in dieser Frage nicht alleine. Der ADAC und der Städtetag unterstützen dieses Anliegen seit mehreren Wochen. Selbst der Ministerpräsident von Hessen hat diese Einsicht gewonnen, und deswegen kommt diese Initiative nun auch in den Bundesrat.

CSU-Verkehrsminister Scheuer hingegen hält einen Schlingerkurs für den richtigen Weg aus der Misere, in die die Automobilindustrie uns gefahren hat. In jedem Fall hält er Nachrüstungen für ältere Diesel für den falschen Weg – zumindest für den Moment, wir wissen ja nicht, was morgen ist.

Eines scheint gewiss: Seine neueste Idee, die Automobilindustrie solle attraktivere Angebote als bisher für den Kauf neuer Autos machen, ist für uns nur Klientelpolitik in Richtung Automobilindustrie. Das hilft denjenigen, die sich nicht alle paar Jahre ein neues Auto kaufen können, gar nicht, ebenso wenig wie eine Kaufprämie. Die Kaufentscheidung ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine der größten, die sie treffen. Daher sehen wir das sehr kritisch.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die letzten Gerichtsentscheidungen in Frankfurt, München, Stuttgart und Hamburg Fahrverbote noch lange nicht ad acta gelegt haben. Die Luft in den belasteten Städten ist nach wie vor nicht sauberer geworden.

Es geht bei der Debatte, die wir schon seit Monaten führen, um die Gesundheit der Menschen, die an besonders belasteten Straßen leben. Die Menschen haben ein Recht, dort, wo sie sich zu Hause fühlen, vor Feinstaub und Stickstoffoxiden geschützt zu werden. Um das zu erreichen und Fahrverbote abzuwenden, sind technische Nachrüstungen von Diesel-Pkw die einzige Maßnahme, die wirklich etwas bringt.

Eine neue Kaufprämie hilft in dem Zusammenhang nicht. Das ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll, weil die Fahrzeuge zum Teil ein sehr niedriges Lebensalter haben. Am Ende bringt sie nur der Automobilindustrie etwas. Das Schizophrene an dieser Debatte ist: Die Automobilindustrie, die das Problem verursacht hat, soll auch noch an dem Problem, das sie selbst geschaffen hat, verdienen.

Vor dem Hintergrund von milliardenschweren Gewinnen ebendieses Industriezweiges ist eine technische Nachrüstung auf Kosten der Automobilindustrie das Mittel der Zeit, für das wir ein Signal aussenden müssen. Sowohl Bundesumweltministerin Svenja Schulze als auch ihre Vorgängerin Barbara Hendricks haben das immer wieder deutlich gemacht.

Kolleginnen und Kollegen, wir müssen doch nach Monaten der Debatte klarmachen, dass für uns in der Umweltpolitik immer das Verursacherprinzip gilt. – Hier sind wir, Herr Deppe, seit Monaten absolut klar. Es wird nicht geschwurbelt, sondern klar gesagt: Wer den Schaden verursacht hat, der muss dafür auch geradestehen.

Deswegen muss diese Initiative in den Bundesrat eingebracht werden. Deswegen ist ein klares Signal aus dem Autozuliefererland Nordrhein-Westfalen von hoher Bedeutung. Wir sollten uns in dieser wichtigen industriepolitischen Debatte nicht so kleinmachen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Präsident André Kuper: Herzlichen Dank, Herr Stinka. – Für die FDP erteile ich dem Kollegen Middeldorf das Wort.

Bodo Middeldorf (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will im Folgenden, obwohl wir einige Anträge teilweise nach vorheriger Beratung in den Ausschüssen zuletzt hier beraten und entscheiden, vor allen Dingen auf den zuletzt von den Grünen gestellten Antrag eingehen.

Das Gute an Ihrem Antrag, lieber Herr Klocke, ist natürlich das Zitat des FDP-Bundesvorsitzenden, der sich für eine Hardwarenachrüstung starkmacht. Aber schon die Behauptung, dass er das im Anschluss an die Bundesumweltministerin getan habe, ist falsch; denn er hat das schon im Jahr 2016 klar gesagt.

Im Übrigen hätten Sie gar nicht so weit zurückgehen müssen. Natürlich ist das immer sehr viel prominenter, aber Sie finden in allen meinen Reden, die ich zum Thema „Diesel“ in diesem Hause gehalten habe, ein klares Bekenntnis zu einer Hardwarenachrüstung auf Kosten der Automobilindustrie. Dazu stehen meine Fraktion und ich nach wie vor ausdrücklich, und zwar – das ist mir ganz wichtig – im Sinne der Menschen, die sich im Vertrauen auf den Staat für die Anschaffung eines Diesel-Pkws entschieden haben.

(Beifall von der FDP, der CDU und Arndt Klocke [GRÜNE])

Wenn sich jetzt in der neu aufflammenden Debatte ausgerechnet der Volkswagen-Konzern – das muss ich an dieser Stelle der Vollständigkeit halber sagen – mit der Aussage zitieren lässt, er würde selbst keine Hardwarenachrüstungen anbieten und eine herstellerseitige Gewährleistung für etwaige Hardwarenachrüstungen ausschließen, dann, meine Damen und Herren, ist das ein Schlag ins Gesicht eines jeden Kunden, der befürchten muss, dass sein Auto demnächst nicht mehr voll einsatzfähig sein könnte.

(Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)

Ich sehe zudem die klare Verantwortung der Bundesregierung. Die „Rheinische Post“ hat dies aktuell in einem Kommentar sehr treffend auf den Punkt gebracht. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Am Pranger stehen in erster Linie die Autohersteller, in zweiter aber auch die Bundesregierung. Sie hat versagt, weil sie das Problem jahrelang ausgesessen hat. Im Kanzleramt und im Verkehrsministerium fehlte der Wille, die Hersteller als Verursacher des Problems zu zwingen, es endlich nachhaltig zu lösen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Die Untätigkeit der Bundesregierung, einen Rechtsrahmen für die Hardwarenachrüstung zu schaffen, führt ja in Verbindung mit der Weigerung der Automobilkonzerne zur Übernahme einer Gewährleistung zu einer geradezu aberwitzigen Situation. Selbst derjenige Eigentümer eines Euro-5-Diesels, der die Nachrüstung selbst finanzieren will, wird daran gehindert, weil die Betriebserlaubnis erlischt – und das, obwohl nahezu alle deutschen Hersteller in den USA eigene Nachrüstsets anbieten.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Sehr richtig!)

– Aber, Herr Klocke, wenn ausgerechnet Sie als Grüner sich als Retter der Dieselfahrer aufschwingen,

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Was?)

dann ist das schon sehr bemerkenswert. Bei jedem Luftreinhalteplan kritisieren Sie, dass er keine Fahrverbote vorsieht. Mit Ihrer Politik gegen das Auto waren das schon immer sehr willkommene Instrumente. Als Einzige hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung in den letzten Monaten tatsächlich massiv für eine Vermeidung von Fahrverboten eingesetzt.

(Beifall von der CDU)

Das Düsseldorfer Verwaltungsgerichtsurteil ist beredtes Beispiel dafür.

Die nordrhein-westfälische Umweltministerin hat sich seit ihrem Amtsantritt in aller Deutlichkeit für eine Hardwarenachrüstung ausgesprochen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Deswegen ist der Vorwurf der Untätigkeit, der aus Ihrem Antrag hervorgeht und auch in den anderen Anträgen Gesamttenor ist, geradezu absurd. Deswegen lehnen wir die Anträge insgesamt ab.

Wir empfehlen stattdessen unserer Landesregierung die Unterstützung der Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein. Wir halten das für einen klugen, für einen abgewogenen und für einen sinnvollen Weg, tatsächlich Fahrverbote zu verhindern und schnell zu Hardwarenachrüstungen zu kommen.

Wir erwarten außerdem, dass es im Oktober eine klare Entscheidung der Bundesregierung in dieser Sache gibt. Dabei ist auch – das sei hier der Vollständigkeit halber gesagt – die Bundesumweltministerin von der SPD in der Pflicht. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Präsident André Kuper: Bleiben Sie bitte stehen, Herr Kollege Middeldorf. Herr Klocke hat den Wunsch nach einer Kurzintervention geäußert.

Arndt Klocke (GRÜNE): Herr Präsident! Herr Kollege Middeldorf, Sie haben eben in Ihrer Rede darauf hingewiesen, dass Sie schon an verschiedenen Stellen dafür geworben haben. Ich habe das durchaus schon einmal von Ihnen vernommen. Ob das in den letzten zwei Jahren der Fall war, weiß ich nicht, aber wenn Sie das sagen, wird das sicherlich stimmen.

Dann seien Sie doch bitte so fair, auch mir gegenüber, und unterlassen diese dauernden Unterstellungen, wir Grüne oder ich persönlich hätten für Fahrverbote geworben. Das finden Sie an keiner Stelle, in keinem einzigen Plenarprotokoll. Es gibt von unserer Seite Kritik an den Luftreinhalteplänen der Städte, beispielsweise von Düsseldorf. Dort wird das Urteil aus Leipzig negiert und betont, dass Fahrverbote in keiner Weise eine Option seien.

Für uns Grüne ist ganz klar: Das ist, wenn überhaupt, die letzte Möglichkeit, um saubere Luft zu bekommen. Das besagt auch das Leipziger Urteil.

Natürlich sind Fahrverbote überhaupt keine Lösung für die Luftreinhaltung und für die Situation in den Innenstädten. Das können wir uns derzeit in Hamburg ansehen. Hamburg ist eine der wenigen Städte, die ein Fahrverbot verhängt haben. Auf zwei Streckenabschnitten von jeweils fast 1 km sind dort Straßen gesperrt. Das führt zu massiven Umgehungsverkehren, wobei die Luft in den Umgehungsstraßen noch stärker belastet wird.

Wir brauchen eine vernünftige Verkehrswende, einen Umstieg in den Verkehrsträgern und natürlich eine entsprechende Nachrüstung auf saubere Pkws. Ich denke, da sind wir auf einer gemeinsamen Linie.

Ich finde es ein bisschen schade, dass Sie es am Ende so drehen, obwohl wir uns bemüht haben, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, als wären es die Grünen, die hier für Fahrverbote werben würden. Wir werben für eine andere Verkehrspolitik.

Es wäre gut, wenn die Bundesregierung diesen Impuls aus den Ländern jetzt aufnehmen würde – da schließe ich mich sehr dem Kollegen Stinka an; der Landtag ist genau der richtige Ort, um darüber zu diskutieren – und wenn unsere Landesregierung in Berlin Druck machen würde, dass Herr Scheuer, der jeden Tag in eine andere Richtung eiert, auf den richtigen Kurs gebracht wird und in der Bundesregierung für Hardware-Nachrüstungen nicht nur wirbt, sondern sie auch umsetzt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Präsident André Kuper: Bitte schön.

Bodo Middeldorf (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Klocke, ich kann meine Ausführungen im Prinzip wiederholen.

(Zuruf von Arndt Klocke [GRÜNE])

Ich weiß nicht, ob Sie mir zugehört haben. Ich habe mit keinem Wort Ihnen persönlich unterstellt, dass Sie für Fahrverbote sind. Aber Ihre Fraktion lässt an keiner Stelle die Gelegenheit aus, darauf hinzuweisen, dass Luftreinhaltepläne auf jeden Fall mit Fahrverboten versehen sein müssen.

(Beifall von der FDP – Zuruf von den GRÜNEN)

Damit beginnen Sie, sich tatsächlich in eine falsche Richtung zu bewegen. Im Übrigen, muss ich sagen, finde ich es ausgesprochen schade. Es zeigt einmal wieder, dass die Grünen zu einer echten konstruktiven Haltung leider nicht bereit sind, dass wir nicht zusammengekommen sind und dass Sie den Weg nicht unterstützt haben,

(Beifall von der FDP – Zuruf von den GRÜNEN)

den wir mit Ihnen gehen wollten, im Sinne auch der Unterstützung der guten, klugen und abgewogenen Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein, die von Ihren Kolleginnen und Kollegen im Landtag von Schleswig-Holstein mit unterschrieben worden ist. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Middeldorf. – Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Blex.

Dr. Christian Blex (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grünen haben es doch tatsächlich mal geschafft, die CDU-geführte Landesregierung in Hessen vor sich her zu treiben, und die CDU knickt wie gewohnt vor den Ökolobbyisten ein. Wir haben das heute auch bei Herrn Deppe erlebt, während Herr Löttgen noch vor ein paar Monaten unsere Argumentation – von uns abgeschrieben und kopiert – hier vorgetragen hat.

Die aktuelle Grundlage, die Ihr Antrag liefert, ist an geistiger Schlichtheit wirklich kaum zu überbieten. Sie ist lediglich ein Ausdruck stumpfsinniger EU-Hörigkeit. Die EU hat den Grenzwert willkürlich gesetzt. Es gibt keinerlei belbastbare wissenschaftliche Studie, welche irgendwelche Toten durch Diesel belegen kann. Keine einzige! Wer diesen rein politischen Grenzwert akzeptiert, argumentiert auch, dass Diesel-Fahrverbote und Hardware-Nachrüstungen die einzig wirksamen Mittel sind. Sie alle stellen nicht einmal mehr die Frage, ob Ihre Politik überhaupt noch einen Sinn ergibt.

Hierfür lohnt es sich auch, sich die Argumentation der bisherigen Anträge noch einmal genauer anzuschauen. Diese wurden in der öffentlichen Anhörung schlicht auseinandergenommen. Am liebsten hätten die Grünen neben der Industrie auch gleich die Steuerzahler nach Belieben ausgemolken.

Nach Gutsherrenart sollen zwei Milliarden Euro für das Projekt „Saubere Luft NRW“ eingestellt werden. Die Mittel für das Landesprogramm „Emissionsfreie Innenstadt“ sollen kurzfristig verdreifacht werden, die Fördermittel für die Nahmobilität wollen Sie anheben, ein kostenloses NRW-Ticket „Saubere Luft“ einführen usw. Das ist ein Wunschkonzert, zu dessen Erfüllung es hoffentlich nicht kommen wird.

Doch jetzt treten Sie mit diesem dritten und vierten Antrag zu dem Thema „Diesel“ schon wieder nach. Ich sage es Ihnen noch einmal: Diesel-Fahrverbote sind schlicht unverhältnismäßig.

(Beifall von der AfD)

Das mag Herr Klocke, obwohl er keine höhere Mathematik studiert hat, in Ansätzen auch schon verstanden haben. So schwer ist das eigentlich auch gar nicht. Wenn Dieselfahrer einen Umweg fahren müssen, weil ihnen die Stadt die Einfahrt in eine Straße mit Messstationen verbietet, werden sie eine längere Strecke fahren müssen und somit auch mehr Stickoxide emittieren. Das wollen Sie ja nicht.

Ich vermute, Sie nehmen das in Kauf, weil Sie ohnehin auf ein komplettes Ende der Dieseltechnologie abzielen. Das, werte Grüninnen und andere Ökosozialisten, wäre nicht nur schlecht für die Autofahrer, sondern vor allem verheerend für die Arbeitnehmer in der Automobilindustrie, denn laut ifo Institut wären von einem Dieselfahrverbot deutlich mehr als 159.000 Beschäftigte direkt betroffen.

Dieselfahrverbote bringen nicht einmal den Anwohnern etwas, also den Menschen, für die nach dem Willen der grünen Ökolobbyisten diese Verbotspolitik gemacht werden soll. Sie betreiben nämlich mitnichten eine Umwelt- und Gesundheitspolitik. Ich zitiere Professor Martin Hetzel, Chefarzt am Stuttgarter Lungen-Fachkrankenhaus vom Roten Kreuz.

(Zurufe von der CDU)

– Hören Sie einmal zu, auch die Laschet-Parteien bitte.

„Stickoxide in einer so geringen Konzentration wie in unseren Städten können keine krankmachende Wirkung haben.“

Liebe Ökosozialisten, liebe Mitglieder der Laschet-Parteien, es ist eindeutig: An diesem Punkt können wir das ganze Thema zu den Akten legen. Diese wissenschaftliche Aussage offenbart doch die ganze Absurdität unserer Debatte. Sie machen sich schlichtweg lächerlich und versündigen sich an unserem Industriestandort.

(Zuruf von der CDU: Das machen Sie doch schon! – Weitere Zurufe von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

– Jetzt brauchen Sie nicht laut zu werden. Die Wahrheit schmerzt manchmal. – Die viel zu niedrig angesetzten EU-Grenzwerte sind das Problem. Erkennen Sie das doch endlich einmal an! Herr Löttgen hatte es anerkannt. Oder verbieten Sie demnächst auch den Verzehr von Mohnbrötchen, nur weil man Ihnen sagt, zwei Bissen davon würden Sie zu einem Opium-Junkie machen?

(Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner: Das ist gefährlich!)

Die einzigen Menschen, die über ein Dieselfahrverbot jubeln können, sind die ökoradikalen Deutschland-Zerstörer, die sich die Abschaffung des Verbrennungsmotors und des Individualverkehrs – darum geht es nämlich eigentlich – auf ihre giftgrüne Fahne geschrieben haben. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Danke, Herr Abgeordneter Blex. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Heinen-Esser.

Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur ein Wort zu meinem Vorredner. Ich wollte es eigentlich lassen, aber es geht jetzt doch nicht anders. Ich glaube, Sie hätten es immer noch am liebsten, wenn der Himmel über der Ruhr pechschwarz wäre, und wenn die Leute Probleme mit hohen Grenzwerten und Gesundheitsschäden hätten.

Wir betreiben in diesem Land eine verantwortungsvolle Umweltpolitik in der Mitte zwischen dem, was wirtschaftlich nötig ist, und dem, was gesundheitspolitisch nötig ist. Was Sie machen, ist total verantwortungslos und kann so nicht akzeptiert werden. Das dürfen wir hier auch nicht stehen lassen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich möchte gerne noch etwas zum Verwaltungsgerichtsurteil, Herr Klocke, klarstellen, weil es immer falsch herüberkommt.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Ministerin, Entschuldigung, dass ich Sie …

Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Ich lasse keine Zwischenfragen zu, sondern ich möchte gerne im Zusammenhang ausführen.

Das Urteil besagt nicht, dass wir Dieselfahrverbote in den Luftreinhalteplänen aussprechen sollen; das Urteil besagt aber sehr genau, dass man die Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten prüfen und berücksichtigen muss. Genau das ist in dem jetzt offengelegten Luftreinhalteplan für die Stadt Düsseldorf geschehen. Da ist die Verhältnismäßigkeit geprüft worden. Dies hat das Gericht ja auch beim Zwangsvollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe anerkannt und gesagt, es sei verlangt worden, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Jetzt komme ich zum Thema „Nachrüstung“. Ich möchte Ihnen gerne noch einmal erläutern, warum wir uns und warum ich mich persönlich sehr stark für die Nachrüstung einsetzen. Es sind nämlich drei Gründe.

Der erste Grund besteht darin – das ist auch schon von meinen Vorrednern gesagt worden –, wir können mit der Nachrüstung vor allem der Euro-5-Diesel – die Euro-4-Diesel lassen wir einmal außen vor – sehr zügig Grenzwerte erreichen. Umweltschutz ist Gesundheitsschutz. Das heißt, wir haben damit eine Chance, in besonders belasteten Gebieten die Werte schnell zu reduzieren. Unsere Umweltbehörde hat es ausgerechnet: Für den Klevischen Ring kann man durch eine Nachrüstung der Euro-5-Pkw eine Reduzierung um bis zu 8 µg und für die Corneliusstraße in Düsseldorf eine Reduzierung um bis zu 3 µg erreichen. Das zeigt sehr deutlich, es lassen sich hier zügig Erfolge erzielen.

Zweiter Grund: Verbraucherschutz. Auch das ist schon einmal genannt worden. Es gibt Menschen, die sich vor drei Jahren einen Euro-5-Diesel gekauft haben mit dem Vertrauen darauf, dass sie ihn fahren können und etwas Gutes für die Umwelt tun. Die werden faktisch enteignet, wenn sie nicht mehr in die Städte fahren dürfen.

Der dritte Grund ist: Wir können es nicht zulassen, die Bevölkerung aus dem Diesel herauszutreiben. Wenn nämlich jetzt die Leute auf das Angebot eingehen, die Umstiegsprämie zu nehmen und sich einen Benziner zu kaufen, dann werden wir uns in einem Jahr, in anderthalb Jahren verwundert die Augen reiben, weil beispielsweise die Feinstaubwerte gestiegen sind. Denn es ist ja auch ein Erfolg der Umweltpolitik der letzten Jahre, im Übrigen auch ein Erfolg der Diesel-Pkw, dass wir weniger Feinstaubbelastung in unseren Städten haben.

Was ist wichtig? – Es ist wichtig, dass wir eine integrierte Umweltpolitik machen, dass wir nicht isoliert auf einen Wert schauen, sondern dass wir uns alles anschauen, dass wir uns den Feinstaub, die CO2-Belastung und eben die Stickstoffdioxide anschauen. Das ist das Entscheidende. Und so machen wir hier Politik. Deshalb setzen wir uns für die Nachrüstung ein, weil das das Instrument ist, mit dem wir es am besten und am schnellsten schaffen.

Was uns aber unterscheidet, ist die Finanzierung. Die Bundesregierung kann die technischen und rechtlichen Bedingungen schaffen, um die Nachrüstung zuzulassen. Das funktioniert. Das Kraftfahrtbundesamt kann feststellen, für welche Motoren eine Nachrüstung erfolgen muss. Dort können die Anträge gestellt werden. Das ist machbar.

Aber anders als bei den tatsächlich softwaremanipulierten Diesel-Pkw, wo die Automobilindustrie natürlich in der Pflicht und Verantwortung ist, die Pkw nachzurüsten bzw. upzudaten, funktioniert das bei den anderen Pkw nicht so einfach, weil die ja rechtlich in Ordnung in den Markt gebracht worden sind. Also wird man sich hier andere Lösungen überlegen müssen. Für uns in der Landesregierung ist klar: Der Verbraucher soll es auf gar keinen Fall zahlen. Der kann nämlich nichts dafür. Wir werden uns über kombinierte Lösungen unterhalten müssen, was die Übernahme der Nachrüstungskosten angeht.

In diesem Sinne: Wir treten für viele Maßnahmen der Luftreinhaltung ein. Das machen wir in den Luftreinhalteplänen, die jetzt sukzessive offengelegt werden. Ein wesentliches Instrument ist in der Tat die Nachrüstung. Ich würde mir wünschen, dass wir zügig dazu kommen. Ich danke allen, die uns in der Landesregierung dabei unterstützen, diesen Weg zu gehen. – Danke.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Ministerin. Bitte bleiben Sie am Redepult, weil eine Kurzintervention angemeldet wurde, und zwar durch Herrn Dr. Blex. Bitte.

Dr. Christian Blex (AfD): Frau Ministerin, es ist natürlich bezeichnend, dass Sie meinen, uns diffamieren zu müssen. Für den Krupphusten können wir überhaupt nichts. Uns das zu unterstellen, ist wirklich an Schäbigkeit nicht zu überbieten.

(Widerspruch von CDU und FDP)

Ich habe von Ihnen eigentlich mehr erwartet. Vielleicht müssten Sie Herrn Löttgen auch dafür verantwortlich machen. Herr Löttgen hat bezüglich der Grenzwerte noch vor Kurzem hier im Parlament – vielleicht können Sie sich daran erinnern – unsere Argumentation übernommen. Nach dreimal Zuhören hatte er genau meine Argumentation gelernt und diese übernommen. Er hatte genau die gleichen Zweifel an den Grenzwerten. Vielleicht ist er ja auch für den Krupphusten mitverantwortlich.

Frau Heinen-Esser, können Sie uns – vielleicht können Sie das auch einmal Herrn Löttgen sagen, denn er hat das auch infrage gestellt – einmal irgendwelche Studien vorstellen, die zu einem Grenzwert von 40 µg pro Quadratmeter Luft kommen, irgendwelche wissenschaftlichen Studien? Und was sagen Sie Herrn Professor Dr. Hetzel, der sagt, es gibt keine krankmachende Wirkung in dieser Kombination. Er ist an der Lungenfachklinik tätig. Ich kenne jetzt aus dem Kopf nicht Ihre berufliche Vorqualifikation. Aber was sagen Sie dem Professor Dr. Hetzel dazu, oder machen Sie den auch für den Krupphusten verantwortlich? – Danke schön.

Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Noch einmal zum Thema: Wenn Sie sich über die gesundheitlichen Auswirkungen von Schadstoffen informieren wollen, dann empfehle ich Ihnen einen Blick auf die Seiten der Weltgesundheitsorganisation und auf die Seiten der Europäischen Union.

(Vereinzelt Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Da können Sie sehr genau lesen, wie man diese Grenzwerte entwickelt hat, welche Unterschiede es zwischen Außenluft und Innenluft gibt und Ähnliches. Das habe ich Ihnen aber schon einmal erklärt.

(Heiterkeit und Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Von daher empfehle ich Ihnen einen Blick in die Landtagsprotokolle.

Und dann sage ich Ihnen noch etwas: Der Unterschied zwischen Ihnen auf der einen Seite und Herrn Löttgen und mir auf der einen Seite ist, dass wir keine vorschnellen Antworten geben, sondern uns langsam dorthin entwickeln, indem wir uns Themen angucken. Ich war auch vor fünf, sechs Monaten nicht für die Nachrüstung.

Aber ich muss sagen – wir haben uns intensiv damit beschäftigt –: Wir sehen, was technisch möglich ist. Wir sehen, welche Autos tatsächlich nachgerüstet werden können. Und wenn das eine klitzekleine Chance ist, Herr Blex, in der ganzen Luftreinhaltungsdebatte weiterzukommen, dann müssen wir sie tatsächlich nutzen und dürfen uns nicht, wie Sie es tun, einfach hier hinstellen, es verneinen und sagen: Sollen doch die Leute enteignet werden, sollen sie doch vor den Städten bleiben. Am besten arbeiten sie dann auch gar nicht mehr, weil sie es dann gar nicht mehr können. – Das ist unverantwortliche Politik, die Sie machen.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 10.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir haben insgesamt vier Abstimmungen durchzuführen.

Die erste führen wir durch über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/3586. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantrag. Wer also diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 17/3586 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung, diesmal über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/3693. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und die beiden anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/3693 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen zur dritten Abstimmung, diesmal über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1439. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 17/3602, den Antrag abzulehnen. Deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem Antrag der SPD-Fraktion seine Zustimmung geben möchte, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 17/1439 der Fraktion der SPD ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen zur vierten und letzten Abstimmung bei diesem Tagesordnungspunkt, und zwar über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1669. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 17/3603, den Antrag abzulehnen. Auch hier stimmen wir deshalb über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer also dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieser Antrag Drucksache 17/1669 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir können Tagesordnungspunkt 10 gemeinsam verlassen.

Ich rufe auf:

11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/3587

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion der Abgeordnete Röckemann das Wort.

Thomas Röckemann (AfD): Wer schreibt, der bleibt. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen Ihrer sicherlich umfangreichen Vorfeldrecherche werden Sie darauf gestoßen sein, das wir mit unserem Entwurf keineswegs Neuland betreten.

Es soll eine Gesetzeslücke in § 24 des Untersuchungsausschussgesetzes Nordrhein-Westfalen geschlossen werden. Mit dem einzufügenden Absatz 7 sollen die in dem Abschlussbericht benannten Personen in ihren Rechten besonders geschützt werden. Wir stehen dabei nicht allein. Das direkte Pendant zu unserer Initiative ist § 32 Untersuchungsausschussgesetz des Bundes. Da ist bekanntlich Schwarz-Rot an der Regierung.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits im Jahre 2002 eine entsprechende Regelung unter einer von der SPD geführten Landesregierung eingeführt. In Sachsen-Anhalt kann sich die CDU seit 2013 eine solche Regelung auf ihre Fahnen schreiben. In Hamburg wurde 2016 auf Antrag der Fraktionen von – welche Einigkeit! – CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken das Untersuchungsausschussgesetz für das Land Hamburg entsprechend geändert. Sie sehen, mit unserer heutigen Gesetzesinitiative befinden wir uns mitten unter Ihnen.

Sie ist deswegen so wichtig, weil sie den von einem Untersuchungsausschuss Betroffenen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumt. Die informationelle Selbstbestimmung, ein schweres Wort, ist das Recht eines Einzelnen, grundsätzlich über die Herausgabe und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. So hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Stoßrichtung ist dabei einigermaßen klar. Insbesondere sollen Zeugen geschützt werden.

Meine Damen und Herren Kollegen, machen wir uns nichts vor: In einem Untersuchungsausschuss soll doch die objektive Wahrheit ermittelt werden. Und zur Ermittlung der objektiven Wahrheit gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Erhebung des Beweises, darunter den Zeugenbeweis.

Es ist allgemeine Ansicht und Kenntnis, dass der Zeugenbeweis das schwächste Glied in der Beweiskette ist, um die objektive Wahrheit zu ermitteln. Schließlich sind Zeugen auch nur Menschen, Menschen mit Gefühlen, Ängsten und Sorgen. Im optimalen Fall trifft man auf einen Zeugen, der unbeeinflusst seine optimal objektiven Wahrnehmungen kundtut. Aus meiner Erfahrung als Anwalt im Bereich des Strafrechts wird es jedoch zunehmend schwieriger, Aussagen unbeeinflusster Zeugen zu gewinnen.

Werfen wir einmal ein Auge auf die sich krebsartig ausweitende Clan-Kriminalität. Wir alle wissen, dass in Deutschland inzwischen weitreichende ausländische Familienstrukturen gibt, die in Parallelwelten und häufig von Geschäften leben, die mit unseren Wertvorstellungen und dem Strafgesetzbuch nicht in Einklang zu bringen sind. Wie bedrohlich muss es sich für einen Zeugen anfühlen, wenn er eine Aussage unter Beobachtung von interessierten Mitgliedern aus dem Lager des Angeklagten oder eines sonstigen Beteiligten tätigt? Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass Zeugen ihr Aussageverhalten durchaus ändern, wenn sie namentlich bekannt werden.

Nehmen wir nun die Situation eines Untersuchungsausschusses in Nordrhein-Westfalen unter die Lupe. Dieser endet mit einem Abschlussbericht. Er wird veröffentlicht, und sämtliche Beteiligten werden mit vollem Namen genannt.

Genau hier greift unsere Initiative ein. Der Abschlussbericht muss natürlich zuvor dem Betroffenen vorgelegt werden, damit dieser eine Stellungnahme dazu abgeben kann, inwieweit durch den Bericht seine Grundrechte und insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen sind. Im Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen fehlt genau eine solche Schutzregelung.

Wie wichtig und notwendig unser Antrag ist, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im nordrhein-westfälischen NSU-Untersuchungsausschuss nicht gewahrt wurde. Es ging dabei um nichts Geringeres als um Verbrechen im Namen des Nationalsozialismus. Jeder der von dem Verfahren Betroffenen ist besonders schützenswert. Allerdings wurde der vollständige Name eines Zeugen – und zwar eines V-Manns – im Abschlussbericht genannt, obwohl seine Aussage für das Ergebnis nicht ergiebig war.

Meine Damen und Herren, ein Zeuge darf keinen unnötigen Risiken ausgesetzt werden. Ein Zeuge muss geschützt werden. Das ist das Ziel.

(Andreas Kossiski [SPD]: Es gibt da ein Gerichtsurteil!)

Noch einmal: Der Zeugenschutz dient der Wahrheitsfindung. Leib, Leben und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Zeugen gehen jedem Parteiengeplänkel vor. Zeigen Sie Stärke, stimmen Sie unserem Antrag zu, und schließen wir zusammen eine Lücke im Untersuchungsausschussgesetz. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Röckemann. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Dr. Geerlings.

Dr. Jörg Geerlings (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Feststellungen und Bewertungen in den Abschlussberichten von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen können auf die betroffenen Personen schwerwiegende Auswirkungen haben. Darin sind wir uns einig.

Die Berichte werden als Parlamentsdrucksachen veröffentlicht, enthalten oftmals politische Wertungen und müssen nicht zwingend dem Anspruch objektiver Sachdarstellung genügen. Folglich können sie Ehre, Ansehen und andere Rechte der Betroffenen beeinträchtigen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse gemäß Art. 44 Abs. 4 des Grundgesetzes der richterlichen Erörterung entzogen, also nicht mehr justiziabel sind. Das ist die eine Seite.

Wir haben in Untersuchungsausschüssen aber auch erlebt, dass wir sehr behutsam mit diesen Rechten umgehen, dass es Zeugenschutzmechanismen gibt und diese auch angewandt werden. Bedarf es trotz dieser gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Lage der Einführung eines Rechts zur Stellungnahme zu den Ausführungen im Entwurf eines Abschlussberichts? Bedarf es dazu einer Ergänzung des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen, wie die AfD-Fraktion sie beantragt?

Daran habe ich zumindest Zweifel. Denn ein Anspruch auf rechtliches Gehör vor der Veröffentlichung eines Abschlussberichts besteht schon jetzt aus der Verfassung heraus – und zwar unabhängig davon, ob es eine entsprechende einfachgesetzliche Regelung gibt. Es gibt ein subjektiv-öffentliches Recht des Einzelnen aus dem Rechtstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 unseres Grundgesetzes. Dieses Recht ist gängige Praxis in den Untersuchungsausschüssen von Bund und Ländern, und es wird sowohl von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung als auch in der juristischen Literatur bestätigt. Exemplarisch nenne ich einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 2. September 1986 zum Untersuchungsausschuss „Neue Heimat“.

Das Recht zur Stellungnahme wird vielfältig gelebt und ist auch nur im Untersuchungsausschussgesetz des Bundes und in wenigen Bundesländern ausdrücklich geregelt. Zweifel an der Notwendigkeit einer Vorschrift, die lediglich eine einfachgesetzliche Ausprägung und Konkretisierung der Reichweite wäre, sind daher angebracht. So weit zum Grundsätzlichen.

Lassen Sie mich aber auch noch etwas zum konkreten Formulierungsvorschlag der AfD-Fraktion sagen, der – so viel Kreativität gab es selten – exakt der Regelung des § 32 des Untersuchungsausschussgesetzes des Bundes gleicht.

(Thomas Röckemann [AfD]: Ich habe es gesagt!)

In der juristischen Literatur begegnet diese Formulierung ernstzunehmenden Bedenken. Erstens. Damit jemand das Recht zur Stellungnahme wahrnehmen kann, muss eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen. Der Begriff „erheblich“ ist unbestimmt und deshalb nicht gut geeignet, um als Kriterium zur Begrenzung des rechtlichen Gehörs zu dienen.

Zweitens. Das Recht zur Stellungnahme soll nach dem Gesetzentwurf gar nicht bestehen, soweit die Ausführungen der beeinträchtigten Person in einer Sitzung zur Beweisaufnahme erörtert worden sind. Auch diese Begrenzung hat sich in der Praxis als äußerst problematisch erwiesen.

Wir werden in den Ausschussberatungen die Möglichkeit haben, dies im Einzelfall zu erörtern. Wir werden sehen, ob eine solche Regelung wirklich erforderlich ist und wie sie eventuell aussehen sollte und müsste. Der Überweisung in den Rechtsausschuss stimmen wir natürlich zu. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und Christian Mangen [FDP])

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Dr. Geerlings. – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Kossiski.

Andreas Kossiski (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Die Verteidigung von Persönlichkeitsrechten ist ein hohes Gut. Gerade ein demokratischer Rechtsstaat zeichnet sich durch die Rechte des Einzelnen aus. Wozu Ausgrenzungen und Herabwürdigungen von einzelnen Gruppen führen, haben wir in der deutschen Geschichte leider leidvoll erfahren müssen.

Auffällig ist in diesem konkreten Zusammenhang ist jedoch, dass gerade jene, die bestimmte Gruppen gerne ausgrenzen, sobald es um ihre eigenen Rechte und um Rechte derjenigen geht, denen sie sich verbunden fühlen, besonders laut aufschreien – sei es die Meinungsfreiheit nach dem Motto „Das wird man doch wohl noch sagen dürfen!“ oder sei es, wie hier, das Feigenblatt des Schutzes von Persönlichkeitsrechten.

Auch in diesem Fall zeigt sich, dass nicht alles, was auf den ersten Blick gut gemeint ist, auch aus lauteren Gründen passiert. Um den Hintergrund dieses Gesetzentwurfs zu verstehen, empfehle ich allen Interessierten, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen 20 L zu lesen.

Neben den offenkundigen Partikularinteressen, die Anlass dieses Antrags waren, ist auch die inhaltliche Begründung äußerst dünn. Als Obmann in mehreren Untersuchungsausschüssen kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass sich kein Ausschuss die Entscheidung leicht gemacht hat, wessen Namen und wessen Daten er in einen Abschlussbericht aufnimmt.

Gerade diese Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit an einem umfassenden Bericht und dem Schutz des Einzelnen ist es, die nach der Anhörung des letzten Zeugen sorgsam und in dem gebotenen zeitlichen Rahmen erfolgen muss. Schnellschüsse verbieten sich gerade in diesem sensiblen Feld von selbst.

Gerne erkläre ich Ihnen – oder einigen von Ihnen –, wie die Arbeit eines Untersuchungsausschusses erfolgt. Regelmäßig kommt es vor, dass Personen in den Fokus von Untersuchungsausschüssen geraten, die als Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter einer Behörde einfach nur eine Akte weitergeleitet haben oder einen Anruf getätigt haben. Bei diesen Personen besteht, abgesehen von ihrer Tätigkeit, keinerlei Interesse an ihrer Person. Insoweit wäre diese Personengruppe gar nicht von der geplanten Änderung betroffen.

Dann gibt es die Personengruppe der Prominenz. Hier wäre eine Stellungnahme zur Einordung zwar denkbar, aufgrund der besonderen Darstellung im Abschlussbericht, die für weitere Aufmerksamkeit sorgen würde, jedoch hinreichend fernliegend.

Verbleibt die Personengruppe derjenigen, die ich Partikularprominente nenne; also solche Personen, bei denen die Bedeutung für den Gesamtumfang des Untersuchungsauftrags derart groß ist, dass eine namentliche Nennung die Geschehenseinordnung erleichtert.

Insbesondere diese Fälle werden aber schon jetzt alle einzeln betrachtet. Und auch das sei an dieser Stelle gesagt: Gerade unsere Verwaltungskräfte, die den jeweiligen Ausschussvorsitzenden oder die jeweilige Ausschussvorsitzende bei der Erstellung des Berichts unterstützen, sind als Richter oder Staatsanwälte sehr gut für diese Aufgabe qualifiziert.

Festzuhalten bleibt daher, dass dieser Landtag bisher immer rechtmäßig gehandelt hat. Gerichtliche Entscheidungen zu Untersuchungsausschussberichten belegen dies – auch der bereits genannte Fall, Aktenzeichen 20 L 6077/17.

Die SPD-Fraktion stimmt einer Überweisung an den Fachausschuss zu. – Vielen Dank.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Kossiski. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Mangen.

Christian Mangen (FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der von der AfD eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ist überflüssig, da es eines Rechts zur Stellungnahme zu Protokollen zum Schutz von Grundrechten Betroffener nicht bedarf.

Es freut mich zwar ausdrücklich, dass sich die AfD mit dem Grundrechtsschutz beschäftigt; an anderer Stelle – beispielsweise bei dem von Ihnen eingebrachten Antrag zur Ausweitung der Öffentlichkeitsfahndung – wäre das aber sinnvoller gewesen. Damit wollten Sie Betroffene schneller und umfangreicher mit Namen und Bild in die Medien bringen. Dem haben wir zu Recht entgegengehalten, dass das zu sehr in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen würde.

Der hier eingebrachte Gesetzentwurf unterstellt, dass im Gesetz über die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen hinsichtlich des Grundrechtsschutzes Betroffener eine Lücke bestünde. Allerdings wird nicht deutlich, wo die zu finden sein soll. Meines Erachtens besteht jedenfalls dort, wo die AfD eine ausgemacht haben will, keine Lücke.

Ich führe dies aus: Es ist bereits Praxis, dass Betroffene – insbesondere Privatpersonen – im Abschlussbericht in der Regel nicht namentlich angeführt werden. Sie werden regelmäßig durch Nennung der Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens unkenntlich gemacht. Damit wird dem Schutz der Persönlichkeitsrechte hinreichend Rechnung getragen.

Ausnahmen können sich für öffentliche Personen ergeben, beispielsweise für Politiker oder Personen mit Leitungsfunktionen in Ministerien respektive Behörden. Auch wenn das öffentliche Interesse an der konkreten Nennung der betroffenen Person im Einzelfall überwiegt, ist eine solche Ausnahme gerechtfertigt.

Aus den genannten Gründen sehe ich keinen Bedarf für eine Änderung des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen. Der Überweisung stimmen wir zu; ich bin gespannt auf die Debatte. – Vielen Dank, Glück auf!

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mangen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Engstfeld.

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf behandelt die grundsätzliche Abwägung zwischen den allgemeinen Persönlichkeitsrechten Betroffener und dem Aufklärungsinteresse eines Untersuchungsausschusses, welcher stellvertretend für die Allgemeinheit im parlamentarischen Raum durchgeführt wird.

Es ist unbestritten, dass die Persönlichkeitsrechte Einzelner auch im Rahmen eines Untersuchungsausschussverfahrens berücksichtigt werden müssen. Es gilt aber gründlich – ich betone: gründlich – abzuwägen, in welcher Form dieser Schutz der Persönlichkeitsrechte umzusetzen ist, damit die Funktion von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gewahrt bleibt.

Untersuchungsausschüsse sind nämlich ein wichtiges Element parlamentarischer Demokratie. Betrachtet man die konkrete Arbeit von Untersuchungsausschüssen in Nordrhein-Westfalen, stellt man fest, dass die Wahrung von Persönlichkeitsrechten sehr ernst genommen wird.

So regelt beispielsweise die Geschäftsordnung des Landtags in Verbindung mit der Archiv- und Benutzungsordnung detailliert, wie mit Unterlagen und Daten – insbesondere mit personenbezogenen Daten – umzugehen ist.

So ist beispielsweise geregelt, wie mit Informationen aus öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen zu verfahren ist und welche Unterlagen öffentlich zugänglich gemacht werden können.

Im Rahmen des jeweiligen Untersuchungsausschussverfahrens wird sehr genau abgewogen, welche Namen in öffentlich zugänglichen Dokumenten wie Protokollen aus öffentlichen Sitzungen oder dem Abschlussbericht unkenntlich gemacht werden und welche Namen genannt werden. Das gilt auch für prominente Persönlichkeiten oder Politikerinnen und Politiker.

Zeugen, die im Untersuchungsausschuss befragt wurden, bekommen die Protokolle ihrer Vernehmung im Anschluss zur Durchsicht zugesandt, damit offenkundige Unrichtigkeiten von ihnen korrigiert werden können. Diese Korrekturen werden Teil der endgültigen Ausschussprotokolle.

Natürlich haben die Zeugen auch während der Befragung durch die Parlamentarier – durch uns – die Möglichkeit, Aussagen zu berichtigen oder zu erklären.

Am Ende der Untersuchung steht die Beweiswürdigung durch den Ausschuss, welche in einen schriftlichen Bericht an den Landtag mündet.

Sie schlagen in Ihrem Gesetzentwurf vor, dass Personen, die durch die Veröffentlichung des Abschlussberichts – der durchaus auch nichtöffentliche Teile enthalten kann – in ihren Rechten beeinträchtigt sein könnten, das Recht auf eine Stellungnahme eingeräumt wird. Der wesentliche Inhalt dieser Stellungnahme soll im Bericht berücksichtigt werden.

Es gibt drei Gründe, warum wir sehr skeptisch oder eher skeptisch-ablehnend sind:

Erstens. Ein solcher Passus ermöglicht es Einzelpersonen nach der Beweisaufnahme und der anschließenden Beweiswürdigung durch den Ausschuss – einem geordneten parlamentarischen Verfahren –, ihre abweichende Einzelmeinung dem Bericht quasi aufzudrücken. Theoretisch könnte dadurch die gesamte Untersuchungsausschussarbeit und die Funktion solcher parlamentarischer Verfahren ad absurdum geführt werden.

Zweitens. Bei der Erstellung des Schlussberichts in der finalen Phase der Arbeit eines Untersuchungsausschusses würde das zu gewissen Verzögerungen führen, die Schwierigkeiten bereiten können. – Ich habe in der letzten Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss hinter mich gebracht; es herrschte immer ein gewisser Zeitdruck.

Drittens. Sollte es in einem Abschlussbericht eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses doch zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts kommen, besteht für die betroffenen Personen die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen und ihr Recht dort durchzusetzen.

Das heißt, die Bürger, die Zeugen, sind nicht vollkommen schutzlos. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss kann nicht einfach das tun, was er will.

Danke für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engstfeld. – Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 11. Ich schließe selbige.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3587 an den Rechtsausschuss. Möchte jemand der Überweisung widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es auch keine. Dann haben wir den Gesetzentwurf so überwiesen.

Ich rufe auf:

12 Fit für eine starke EU mit starken Finanzen

Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3594

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Abgeordneter hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Weiß das Wort.

Rüdiger Weiß (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht wieder einmal um Fördergelder, und das ist auch gut so. Wir setzen dieses Thema nicht deswegen auf die Agenda, weil wir uns mit blinkenden Eurozeichen in den Augen über den nächsten EU-Fördertopf hermachen wollen, sondern weil es eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Zukunft Europas spielt.

Wenn auch die nachfolgenden Generationen von Europa profitieren wollen, dann muss sich Europa weiterentwickeln. Europa muss transparenter und sichtbarer werden, um auf die Frage nach Legitimität antworten zu können. Es muss erlebbarer und nahbarer werden, um die gefühlte Distanz zu den Bürgerinnen und Bürgern zu überwinden. Es muss das Subsidiaritätsprinzip noch stärker mit Leben füllen, damit Entscheidungen spürbar dort getroffen werden, wo die jeweiligen Herausforderungen am besten angegangen werden können.

Damit das passieren kann, muss die EU mit angemessenen Mitteln ausgestattet sein, und wir müssen unsere Rolle bei der Weiterentwicklung Europas als Landtagsabgeordnete aktiv an- und wahrnehmen. Das ist der Hintergrund, vor dem unser Antrag verstanden werden soll.

In unserem Positionspapier zur Zukunft der EU-Finanzen haben wir als SPD-Fraktion bereits Stellung zu den aktuellen Debatten um den mehrjährigen Finanzrahmen genommen. Mit diesem Antrag gehen wir nun einen Schritt weiter. Unser Selbstverständnis als Nordrhein-Westfalen verbietet es uns, ausschließlich andere die Entscheidungen über Fördergelder für Nordrhein-Westfalen treffen zu lassen, ohne die eigenen Ansprüche klar und deutlich zu artikulieren.

Europa und Nordrhein-Westfalen haben eine lebendige Debatte über die Zukunft der Strukturfördermittel verdient, nicht ein hierarchiedevotes Durchwinken und Abnicken von Ideen aus Brüssel und Berlin.

(Beifall von der SPD)

250 Millionen Euro weniger Investitionsmittel, eine Anhebung des Eigenanteils in der Kofinanzierung auf 60 %, keinerlei neue Anreize, beispielsweise für eine umweltbewusste Landwirtschaft – das können und werden wir als größtes deutsches Bundesland nicht kommentarlos hinnehmen.

Für uns ist es in diesem Zusammenhang auch selbstverständlich, dass wir die Interessen derjenigen ernst nehmen, die am stärksten von diesen Kürzungen betroffen sein werden, nämlich unsere Kommunen. Eine Absenkung der Kofinanzierungsrate auf 40 % für stärker entwickelte Regionen – wie eben auch Nordrhein-Westfalen – ist für uns nicht hinnehmbar. Denn damit geht eine Mehrbelastung von ohnehin schon stark belasteten und haushaltsschwachen Kommunen einher, und das Ergebnis wird sein, dass viele ihre EU-kofinanzierte Projekte gar nicht mehr zu Ende geführt werden können.

Um nur einen kleinen Vergleich anzustellen: Das aktuelle Kofinanzierungssystem variiert bei einzelnen Förderprogrammen zwischen 80 % – beispielsweise beim Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen – und immerhin 50 %, beispielsweise innerhalb des ESF.

Man muss kein Volkswirt sein, um zu erkennen, dass eine grundsätzliche Absenkung auf 40 % zur Folge hätte, dass viele Projekte nicht mehr möglich sein werden, wenn die Projektträger in Zukunft 10 % mehr Anteil an Eigenmitteln aufbringen müssen.

(Beifall von der SPD)

Das gilt übrigens in besonderem Maße auch für kirchliche und soziale Verbände, die als freie Träger ohnehin schon häufig um jeden Euro kämpfen müssen. Sollte sich darüber hinaus nicht grundlegend etwas am enorm aufwendigen Bewerbungs- und Verwaltungsverfahren ändern, steht der Nutzen eines kofinanzierten EU-Projektes am Ende in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum Mittel- und Verwaltungsaufwand.

Uns geht es nicht darum – um das noch einmal deutlich zu machen –, für NRW ein größeres Stück vom Fördergeldkuchen der EU abzubekommen. Im Gegenteil – wir finden, in Europa sollte jede Region nach Bedarf gefördert werden, aber bitte eben auch nicht darunter.

Wenn aufgrund des Brexits weniger Mittel zur Verfügung stehen, dann müssen die Kürzungen gleichermaßen verteilt werden. Man darf sie nicht auf dem Rücken der Kommunen abladen.

(Beifall von der SPD)

Darüber hinaus ist es an der Zeit, dass die EU endlich mit echten Eigenmitteln ausgestattet wird. Es ist ja beinahe schon eine paradoxe Haltung, auf der einen Seite Weitsicht zu besitzen und mehr Europa zu fordern, und sich auf der anderen Seite nicht für die dafür notwendige Mitteleinsetzung stark zu machen.

Deshalb setzen wir uns mit allem Nachdruck für eine EU ein, in der die Interessen der lokalen Ebene berücksichtigt werden, in der eine lebendige Debatte über die Herausforderungen der Zukunft und der Gegenwart geführt wird, und die angemessen genug ausgestattet ist, um diese Herausforderungen zu bewältigen.

Wenn sich bei den Bürgerinnen und Bürgern in NRW das Gefühl festsetzt, dass ihre Interessen in Brüssel weder artikuliert noch gehört werden, dann haben wir als ihre Vertreterinnen und Vertreter einen schlechten Job gemacht. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weiß. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Krauß.

Oliver Krauß (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 25. April dieses Jahres haben wir über den Dezember-Antrag der SPD-Fraktion beraten und abgestimmt. Der Titel war damals „Zukunft der EU-Finanzen und EU-Förderpolitik nach 2020 sichern“.

Zentrale Forderung dieses Antrags war, dass Nordrhein-Westfalen auch in der neuen Förderperiode mindestens so hohe Fördermittel wie in der aktuellen Förderperiode zur Verfügung stehen.

Der aktuelle SPD-Antrag geht genau in dieselbe Richtung und nicht etwa einen Schritt weiter, wie Sie, Herr Kollege Weiß, es gerade angedeutet haben.

Sie schreiben: Die Höhe der Fördermittel für Nordrhein-Westfalen soll auch nach 2020 auf dem aktuellen Niveau bleiben. – Die Forderung nach der Einführung der Finanztransaktionssteuer oder einer Digitalsteuer als Eigenmittelbasis findet sich dort ebenfalls wieder. Die bekannten Eckdaten werden wiederholt. Lässt man Ihren Schwenk zur Gemeinsamen Agrarpolitik außer Acht, dann mischt der jetzige Antrag die Karten etwas anders, spielt aber dasselbe Blatt wie im Dezember.

Wir haben zu alledem klare Positionen. Ich weise auf den bereits angenommenen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP aus dem vergangenen Oktober mit dem Titel „Nordrhein-westfälische Interessen mit starker Stimme in Brüssel vertreten“ hin.

Letzte Woche Freitag war der Kabinettsbeschluss vom 28. August 2018 in Brüssel Thema im Europaausschuss. Darin kommt zum wiederholten Mal der Konsens zwischen Landesregierung und der demokratischen Mitte dieses Hauses zum Ausdruck.

Die Landesregierung handelt für die Fortführung einer starken und finanziell angemessen ausgestatteten Kohäsionspolitik, für den Schwerpunkt auf Forschung und Innovation mit dem neuen Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe, für den Ausbau durch die Connecting Europe Facility in allen drei Bereichen – Verkehr, Energie und Digitales –, für eine stabile, finanziell gut ausgestattete und vereinfachte Gemeinsame Agrarpolitik und für die Prüfung der neu vorgeschlagenen Förderinstrumente, zum Beispiel über den Fonds für Digitalisierung, wie wir diese Instrumente für innovative Vorhaben bei uns dienstbar machen können – übrigens auch in West-EU.

Das läuft. Am 6. Juli dieses Jahres hat der Bundesrat Position zu den Mitteilungen der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen bezogen. Unser Minister Stephan Holthoff-Pförtner hat keinen Zweifel daran gelassen, dass der Vorsitz in der Europaministerkonferenz seit dem 1. Juli 2018 in dem Dienst steht, dass wir gute Ergebnisse für Nordrhein-Westfalen verhandeln konnten mit konkretem Blick auf den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen, aber ebenso mit klugen und agilen Impulsen für die Wohlfahrt der europäischen Familie.

Erlauben Sie mir dazu den Hinweis auf die Präambel unseres Grundgesetzes:

„… von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, ….“

Aufgrund dieser Beständigkeit im Handeln und aufgrund der demokratisch legitimierten Positionen, die damit übereinstimmen, sehe ich für den heutigen Antrag keine Geschäftsgrundlage. Die beiden Beschlussvorschläge, die noch übrigbleiben, sollen den Landtag veranlassen, Stimmungsbilder zu beschließen – ohne eine klare Mandatierung.

Liebe Kolleginnen und Kollege der SPD-Fraktion, an der grundsätzlichen Verbundenheit im europäischen Eintreten besteht aus meiner Sicht kein Zweifel. In der prinzipiellen Würdigung sind wir beieinander. Die hervorragende Bedeutung von EFRE, ESF, ELER, INTERREG oder Horizon 2020 für das Wohl unseres Landes ist eindeutig. Allerdings entwirft Ihr Antrag dazu ein aufgeregtes Szenario, die die ersten Vorschläge der Kommission tendenziös auslegen oder einfach nur Bange machen.

Wem dient das, wenn in der Vorläuferfassung Ihres Antrags steht: „Nicht wenige Stimmen sagen, dass es künftig gar keine europäische Förderpolitik mehr geben solle“, oder wenn im jetzigen Feststellungsteil die für NRW berechneten Kürzungen stehen, ohne dass es schon eine belastbare Vorausschau gibt. Der einzige Reim, der sich darauf machen ließe, ginge dahin, die Schäfchen ins Trockene zu bringen. Die Tendenz des Antrags mit der zu erhärtenden Forderung, die Höhe der Fördermittel ohne konstruktive Ideen auf aktuellem Niveau zu halten, geht an der Realität vorbei.

(Beifall von der CDU)

Es ist unser gemeinsames Ziel, dass im Ergebnis eine vollständig intakte Leistungsbilanz steht mit robuster Ausstattung, mit Dividenden aus der Prozessoptimierung, mit gerechter Lastenverteilung, mit zurückfließender Rendite, und zwar mit Unterstützung der Kommunen. Das haben Sie angesprochen.

Da sehe ich zwischen der Union und der SPD kein Good-Cop/Bad-Cop-Szenario. Der Bundesaußenminister und der Bundesfinanzminister formulieren das auf Bundesebene eindeutig: die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union für die nächsten sieben Jahre nachhaltig stärken, mit Nachdruck für eine grundlegende Modernisierung der EU-Ausgaben handeln, im künftigen EU-Haushalt die richtigen Schwerpunkte setzen und die Ausgaben noch konsequenter auf einen europäischen Mehrwert hin ausrichten.

Ich hoffe, dass wir bei einer weiteren Beratung im Ausschuss zu einer größeren Gemeinsamkeit finden. Den neuen Wein sollten wir auch in neue Schläuche füllen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krauß. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Middeldorf.

Bodo Middeldorf (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg ganz klar zu sagen: Die FDP-Fraktion steht heute und in Zukunft für den Einsatz europäischer Fördermittel in NRW. Wir haben das an anderer Stelle bei anderen Debatten auch schon sehr deutlich gesagt. Wir halten nämlich die Strukturfonds, die Fördermittel über die EU, für einen unverzichtbaren Bestandteil einer nordrhein-westfälischen Wirtschaftspolitik, die vor allen Dingen auf die Unterstützung von Forschung und Entwicklung, auf städtebauliche Impulse, innovative Infrastrukturen oder ländliche Entwicklung setzt.

In Nordrhein-Westfalen als einem Bundesland – das will ich an dieser Stelle auch sagen – im Herzen von Europa, als einem Bundesland, das den europäischen Geist der Weltoffenheit und Toleranz atmet, und als einem Bundesland, dessen Menschen und Unternehmen wie sonst kaum jemand von dem europäischen Miteinander profitieren, ist dieses Thema von grundsätzlicher Bedeutung.

Noch heute Morgen hat der NRW-Finanzminister klargestellt: Wir brauchen nicht weniger, wir brauchen mehr Europa. Die Debatte um den Mehrjährigen Finanzrahmen ist in vollem Gange. Wir werden sie dazu nutzen, die Notwendigkeit zum Einsatz von Strukturfördermitteln in Nordrhein-Westfalen klar zu unterstreichen. Bereits im Oktober 2017 – Kollege Krauß hat darauf hingewiesen – hat der Landtag einen Antrag der NRW-Koalition beschlossen, mit dem die Landesregierung beauftragt wird, NRW mit starker Stimme in Brüssel zu vertreten. Hiermit hat der Landtag bereits vor fast einem Jahr die besondere Relevanz für Nordrhein-Westfalen betont.

Unser NRW-Wirtschaftsminister und auch unser Europaminister haben dies unlängst in Brüssel vor Vertretern der Kommission unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Sie sind von der Kommission ausdrücklich dafür gelobt worden, weil NRW eines der ersten Bundesländer überhaupt ist, das sich in dieser Form in die Debatte einbringt.

Wir werden uns weiterhin massiv dafür einsetzen, dass es bei der Bereitstellung der Mittel nicht zu Reduzierungen kommt. Das ist ganz logisch, und das muss auch so sein, da wir ja einen erheblichen Anteil an Brüssel überweisen. Es wäre geradezu fatal, wenn wir als Bundesland im Strukturwandel nicht gleichzeitig davon profitieren würden.

Wir wenden uns auch gegen eine Absenkung der Förderquote von 50 % auf 40 %, wie dies die Kommission vorgeschlagen hat. Das würde sich nicht nur negativ auf die Anreizwirkungen der Fördermittel auswirken, sondern auch auf die Staats- oder Landeshaushalte über die jeweiligen Eigenanteile. In Brüssel war es übrigens Ihre sozialdemokratische Europaabgeordnete, lieber Kollege Weiß, die versprochen hat, den Vorschlag der Kommission zur Reduzierung der Quote nicht zu übernehmen. Wir nehmen sie da beim Wort.

Anders, als Ihr Antrag das vorsieht, wollen wir die Finanzdebatte zugleich als eine Chance nutzen, uns für dringend benötigte Reformen auf allen Ebenen der EU-Fördersystematik einzusetzen. Wenn die Kommission es nicht schafft, grundlegende Probleme wie das Missverhältnis zwischen dem Fördergedanken und dem Wettbewerbsrecht zu lösen, dann ist die Effektivität des Fördermitteleinsatzes gefährdet.

Wir brauchen deutliche Fortschritte in Richtung einer echten Vereinfachung, auch auf Landesebene. Antragsstellung, Mittelausschüttung und Überprüfung müssen anders abgewickelt werden. Wenn wir echte Fortschritte in Richtung einer höheren Effizienz und damit auch eines verantwortlicheren Umgangs mit Steuergeldern unternehmen wollen, dann müssen wir an vielen Stellen umsteuern, etwa bei der Frage, ob man mit der Konzentration der Mittel auf wirklich bedeutende Projekte nicht besser fährt als mit dem Gießkannenprinzip wie bisher. Minister Laumann hat in dieser Richtung schon entsprechende Schritte unternommen.

Vor dem Hintergrund dieses immensen strukturellen Nachsteuerungsbedarfs jetzt – wie in Ihrem Antrag gefordert – aus Deutschland pauschal erst mal noch mehr Geld ins System pumpen zu wollen, das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein, Herr Kollege Weiß.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und der AfD)

Zu allem Überfluss schlagen Sie dafür auch noch neue Steuern vor!

Offen bleibt auch, warum Sie die angesprochenen Punkte nicht direkt im Rahmen Ihrer bundespolitischen Verantwortung einbringen. Schon alleine deswegen müsste man Ihren Antrag ablehnen. Angesichts der landespolitischen Bedeutung dieses Themas sind wir aber für eine ausführlichere Beratung in den Ausschüssen offen und freuen uns darauf. Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Middeldorf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Remmel.

Johannes Remmel (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss vor allem nach den Reden der Koalitionsabgeordneten Herr Middeldorf und Herr Krauß leider feststellen, dass meine Erwartungshaltung, die ohnehin schon gering war, noch weiter enttäuscht worden ist.

(Zuruf von der CDU: Wie konnte das passieren?)

Herr Holthoff-Pförtner, sehr geehrter Herr Minister, Sie haben gleich die Chance, dem etwas entgegenzusetzen. Das, was Sie heute hier geboten haben, ist wachsweich; das sind warme Worte und stellt ansonsten einen Angriff auf den Antragsteller dar.

Was Sie wirklich wollen, was Ihre Absicht ist, das haben Sie nicht dargestellt. Das deutet darauf hin, dass Sie überhaupt noch keine Position haben. Sie haben noch keine Position! Es ist ja beredt durch den Minister in der letzten Ausschusssitzung mit Blick auf die kommende Bundesratssitzung dargestellt worden, dass sich die Ministerien noch nicht abgestimmt haben.

In der kommenden Bundesratssitzung am Freitag stehen vier Verordnungen auf der Tagesordnung, in denen es konkrete um die Ausgestaltung der Förderprogramme gehen soll. Nordrhein-Westfalen müsste da sehr konkret seine Stimme erheben, um Interessen zu vertreten. Aber die Ministerien haben sich noch nicht abgestimmt. Wer etwas vom Bundesratsgeschäft versteht, der weiß: Wenn man dort resultieren will, dann muss man sich rechtzeitig kümmern und nicht erst zwei Tage vorher irgendeine Position finden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das haben Sie heute dokumentiert: Sie haben keine Position. Der Ministerpräsident hat beredt den Koalitionsvertrag erklärt: Nordrhein-Westfalen werde jetzt sehr viel stärker auf Bundesebene die Positionen und Interessen Nordrhein-Westfalens vertreten. – Mir ist zu diesem Sachverhalt Adi Preußler eingefallen: Grau ist im Leben alle Theorie, aber entscheidend ist auf’m Platz. – Entscheidend ist in der Tat auf’m Platz. Es geht darum jetzt, an dieser Stelle, die Interessen Nordrhein-Westfalens zu vertreten. Es geht nicht um irgendwelches Pillepalle.

Die Zahlen stehen im Antrag drin; ich will sie noch einmal erwähnen. Eigentlich hätten sie heute Morgen in der Haushaltsdebatte eine Rolle spielen können: über sieben Jahre 5,7 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen, und da sind die kleineren Programme noch gar nicht mitgerechnet. Das heißt, es geht pro Jahr um 800 Millionen Euro Fördergelder für Nordrhein-Westfalen.

Ich will jetzt gar nicht über Agrarpolitik reden. Ich will auch gar nicht über EFRE.NRW oder einzelne Programme reden. Herr Minister, wenn die Ruhrkonferenz irgendeinen Erfolg haben soll, dann sind Sie auf diese europäischen Förderprogramme für unser Land angewiesen. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie sich mit so wenig Nachdruck für diese Programme und deren Ausgestaltung einsetzen.

Da müsste man Antworten finden, in der Tat: Antworten auf die Frage, wie zukünftig finanziert werden soll. Was ist mit einer eigenen Einnahmequelle der EU? Was mit einer Kofinanzierung durch die Bundesrepublik? Was ist mit Mehreinnahmen? Alle diese Fragen lassen Sie unbeantwortet und bleiben im Allgemeinen, weil Sie sich intern nicht einigen können.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister tritt in Brüssel auf und stützt den Kommissar, während hier vor Ort Forderungen aufgestellt werden, die Förderprogramme bloß nicht zu kürzen. Das passt nicht zusammen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie haben keine Position, das ist heute dokumentiert. Schade drum, schade um die Interessen Nordrhein-Westfalens, die von Ihnen jedenfalls nicht vertreten werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Für die AfD-Fraktion spricht Kollege Tritschler.

Sven Werner Tritschler (AfD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag, der von der SPD-Fraktion schon in allen denkbaren Varianten ins Plenum eingebracht wurde, hört sich erst mal ganz nett an. Da sollen also 1,2 Milliarden Euro EFRE-Mittel und jeweils gut 600 Millionen Euro aus dem Sozial- und Landwirtschaftsfond nach NRW geholt bzw. dort gesichert werden.

Die Koalitionsfraktionen sind im Grunde bei Ihnen, haben aber wieder ein paar Gründe, um nicht für einen SPD-Antrag stimmen zu müssen – also alles beim Alten. Kreativer oder auch nur ehrlicher ist in der Sommerpause offensichtlich keiner geworden.

Aber ich will natürlich auch meiner Rolle in diesem Staatstheater nicht untreu werden und erkläre Ihnen, wo sich das Milchmädchen versteckt hat. Deutschland überweist jährlich gut 14 Milliarden Euro Steuermittel nach Brüssel. Wenn wir das nach Steuereinnahmen auf die Länder umrechnen, kommt NRW auf gut 2,8 Milliarden Euro. Mit anderen Worten: Wir geben alleine an Steuermitteln 400 Millionen Euro mehr ab, als wir auf einem umgekehrten Weg zurückbekommen.

Ich will die sozialdemokratische Rechenkunst jetzt nicht überstrapazieren. Aber selbst Sie, meine Damen und Herren Genossen, müssten feststellen, dass es sich hier um einen ausgesprochen schlechten Deal handeln muss.

(Beifall von der AfD)

Und dabei sind die Lasten, die die deutsche Wirtschaft durch EU-Zölle, Regulierungen und eine völlig verfehlte Währungspolitik zu tragen hat, noch nicht einmal eingerechnet.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Entschuldigung, Herr Kollege Tritschler, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Remmel würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Sven Werner Tritschler (AfD): Sehr gerne.

Johannes Remmel (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben den Landtag hier soeben als Staatstheater beschimpft. Würden Sie mir zustimmen, dass das eine Beleidigung des ganzen Parlamentes darstellt und an Wortwahlen grenzt, die wir in unserem Land nicht noch einmal haben wollen?

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

Sven Werner Tritschler (AfD): Herr Kollege Remmel, erstens ist es, glaube ich, die Aufgabe des Präsidiums, dem Ihre Fraktion auch angehört, vermeintliche Missgriffe in der Wortwahl zu rügen, und nicht die Aufgabe von einzelnen Abgeordneten.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Zweitens habe ich nicht das Haus als Staatstheater bezeichnet, sondern diese Debatte, die wir ja mit denselben Darstellern, in derselben Reihenfolge, mit den denselben Anträgen und mit denselben Argumenten immer und immer wieder führen.

(Zurufe von der CDU)

Jeder, der die letzten Male dabei war, weiß, was jetzt kommt. Deswegen verstehe ich die Frage nicht, Herr Remmel.

(Beifall von der AfD)

Nun waren die Briten schlau genug, sich aus diesem Finanzzirkus zu verabschieden, und die EU hat weniger Geld. Der Schluss, den die meisten Menschen daraus ziehen, wenn sie weniger Geld haben, ist eine Ausgabenreduktion. Man höre und staune: Sogar die Verantwortlichen in Brüssel sind häufig genug dieser Meinung.

Nicht so die deutsche Sozialdemokratie: Sie wollen allen Ernstes mehr Geld vom deutschen und damit auch vom nordrhein-westfälischen Steuerzahler nach Brüssel schicken – in der vagen Hoffnung, dass davon auch wieder mehr zurückkommt.

Die Frage muss erlaubt sein – auch wenn so etwas in der Welt der Staatsprofiteure bei der SPD ketzerisch klingen mag –: Warum behalten wir das Geld nicht einfach? Warum entlasten wir nicht die Bürger unseres Landes und tun damit mehr für die deutsche und die nordrhein-westfälische Wirtschaft als alle EU-Fördertöpfe zusammen?

(Beifall von der AfD)

Aber das ist, wie gesagt, in Ihrer Lebenswelt wahrscheinlich nicht vorstellbar. Schreiben Sie doch ehrlicherweise auf Ihre nächsten Plakate: Wir wissen besser mit deinem Geld umzugehen als du selbst. – Das wäre wenigstens ehrlich.

(Beifall von der AfD)

Wenn man dann liest, wie das zusätzliche Geld hier abgeschöpft werden soll, überkommt einen endgültig ein kalter Schauer. Eine Plastikmüllabgabe soll her – vermutlich, weil so viel deutscher Plastikmüll im Atlantik schwimmt und die deutschen Verbraucher nicht jetzt schon Unsummen für das duale System oder das völlig irre Einwegpfand aufwenden – oder eine Digitalsteuer. Es ist auch eine ganz fabelhafte Idee, ausgerechnet den Markt mit einer neuen Steuer zu belasten, der die größten Wachstumschancen bietet, während die europäische Wirtschaftsleistung im weltweiten Vergleich immer weiter schrumpft.

Man könnte fast glauben, dass die Sozialdemokratie erst ruht, wenn jeder Deutsche von Stütze leben muss. Aber auch die muss jemand erwirtschaften, meine Damen und Herren.

Wenn Sie in so großer Sorge um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Brexits sind und das wirklich ernst meinen, dann sorgen Sie besser für einen fairen Austrittsdeal; denn die deutsche Exportwirtschaft wird am meisten unter einem Hard Brexit leiden. Unsere Automobilindustrie liefert mehr Autos nach Großbritannien als nach Asien oder ganz Amerika. Hier liegt das Brexit-Risiko. Aber das ist Ihnen herzlich egal.

(Beifall von der AfD)

Im Übrigen ist das auch der Landesregierung, dem zuständigen Minister und dem sogenannten Brexit-Beauftragten egal. „Wer unseren Klub verlässt, muss bestraft werden; koste es, was es wolle“, ist Ihre Devise. Wer so handelt, soll nicht für sich in Anspruch nehmen, er wolle den Menschen im Lande etwas Gutes tun.

(Jochen Ott [SPD]: Unfassbar!)

Sie alle – CDU wie SPD – opfern deren Schicksal bereitwillig auf dem Altar Ihres EU-Superstaats. Darüber wird auch dieser Antrag nicht hinwegtäuschen. Nichtsdestotrotz können wir die Debatte natürlich gerne im Ausschuss vertiefen.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. Ich bin Ihnen auch dankbar für die Richtigstellung, weil Ihre erste Formulierung in der Tat durchaus missverständlich war. Wir hätten dann auch in Erwägung ziehen müssen, sie als unparlamentarisch zu rügen. Durch die Richtigstellung hat sich das aber erledigt.

Jetzt hat als nächster Redner für die Landesregierung Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Remmel, Sie haben auf den Abgeordneten Tritschler sehr sensibel reagiert. Ich bin der Meinung, wenn das die Reflexion seiner Eigenwahrnehmung dessen ist, was er tut, kann er mich damit nicht beleidigen, weil das nicht das Selbstverständnis unseres Hauses, des Landtages, ist. Da wäre ich etwas gelassener. Das betrifft ja nicht das Selbstverständnis, mit dem wir hier arbeiten, und die Verantwortung, welche wir empfinden, weil wir das Mandat bekommen haben.

Herr Tritschler, den Hinweis mit der Lieferung nach Großbritannien haben Sie im Ausschuss schon gebracht. Der Kollege Merz hat sich große Mühe gegeben, Ihnen das zu erklären. Das scheint aber nicht gelungen zu sein. Ich will das jetzt auch gar nicht wiederholen, weil Sie nach meinem Verständnis ein noch größeres Missverständnis haben – nämlich, dass die Gelder, die an die EU gehen, anschließend wieder verteilt werden. Das macht natürlich keinen großen Sinn, weil sie dort in unserer Gemeinschaft für alle einen Mehrwert schaffen, der zum Beispiel die Möglichkeit bietet, dass Deutschland Exportweltmeister ist. Wir verkaufen in eine Region, in der wir helfen, aufzubauen.

(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

– Ich habe Sie auch ausreden lassen, obwohl das manchmal nicht einfach ist.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Ich teile aber Ihre Freude auf die Diskussion im Ausschuss und höre Ihnen dann gerne zu Ende zu – und Sie mir auch. Das wird dann sicherlich für uns beide noch größere Vorteile haben als unser Austausch jetzt heute schon.

Herr Remmel, zur Entscheidungsfindung: Da lächle ich eher, als dass Sie mich nun wirklich treffen oder gemeint haben könnten, indem Sie gesagt haben, ich hätte im Ausschuss nichts sagen können, weil ich kein Ziel oder keine Vorstellung hätte.

Wenn ich das im Ausschuss richtig verstanden habe, bin ich gefragt worden, wie sich Nordrhein-Westfalen am Freitag im Bundesrat verhält und abstimmt. Sie sind doch selbst Opfer einer Koalition. Sie wissen doch, wie so etwas ist oder sein kann. Bei uns ist es nicht so. Aber es kann ja so sein. Es gibt am Montag eine Staatssekretärsrunde; das wissen Sie auch. Ich würde doch nicht an einem Freitag erklären, was die Staatssekretärsrunde am Montag macht, wenn ich es nicht weiß. Also sage ich wahrheitsgemäß: Die tagen am Montag.

Das heißt aber doch nicht, dass ich bis Montag wie bei einer Papstwahl voller Spannung dasitze und gucke, was herauskommt. Vielmehr ist es eine Diskussion unter denjenigen, die dafür zuständig sind, die Meinungsbildung unseres Landes geordnet herbeizuführen, die wir dann in den A‑ und B-Ländern … Aber warum erzähle ich Ihnen das? Das wissen Sie alles besser als ich.

Ich weiß nur nicht – das widerspricht dem Bild, das ich von Ihnen habe –, warum Sie hier versuchen, uns so schräg darzustellen. Sie wissen, dass das ein völlig normaler Vorgang ist und dass ich am Freitag nicht sagen kann, was am Montag bei der Staatssekretärsrunde herauskommt. Denn da sitzen freie, kluge Menschen, die offen diskutieren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ähnlich ist es übrigens auch, wenn Sie sagen, wir hätten keine Ziele. Wir haben natürlich Ziele. Aber zur Entscheidungsfindung kommen auch die Überzeugung und der Weg, wie man Entscheidungen herbeiführt – und dass man sie nicht überall vorher verkündet, sondern seinen Gesprächspartnern die Möglichkeit gibt, sich auseinanderzusetzen.

Herr Weiß, um auf den Antrag der SPD-Fraktion zu sprechen zu kommen: Der Antrag weist zu Recht auf die große Bedeutung des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie der Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik für Nordrhein-Westfalen hin. Diesbezüglich können wir Ihnen nur zustimmen und bekräftigen, dass eine Fortsetzung dieser Politik nach 2020 auch aus Sicht der Landesregierung richtig und zwingend ist.

Im Weiteren betont der Antrag die Veränderungen des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens auf Einnahme- und Ausgabenseite aufgrund sowohl des Brexits als auch der neuen Prioritäten der EU. Denn die EU verliert nicht nur einen Geldgeber in Höhe von 10 bis 14 Milliarden Euro, sondern hat auch erhebliche Mehrausgaben durch neue Aufgaben – beispielsweise bezüglich der Außengrenze, um nur eine zu nennen –, die sehr viel Geld kosten werden.

Deutschland hat bereits erklärt, dass wir bereit sind, finanziell stärker Verantwortung zu übernehmen. Das finde ich auch richtig. Man kann nicht mehr Europa fordern und dann das Geld streichen. Das ist etwas, was Österreich uns einmal erklären müsste. Andere sind da zurückhaltender. Ich glaube, dass es die Aufgaben, die auf das gemeinsame Europa zukommen, durchaus verdient haben, gemeinsam getragen zu werden.

Da ist es aber leicht unrealistisch, zu fordern, dass Nordrhein-Westfalen in der Förderperiode auf jeden Fall die gleichen EU-Mittel in alter Höhe bekommt. Aber genau das wird im vorliegenden Antrag der SPD verlangt, wenn ich es richtig verstanden habe. Zumindest wird die Messlatte dort hingelegt.

Der Antrag der SPD lässt außerdem außer Acht, dass die Vorlagen der Kommission sowohl für den MFR als auch für die weiteren sektorspezifischen Verordnungen lediglich als erste Vorschläge zu betrachten sind und diese sich in den Verhandlungen in Rat und Parlament deutlich weiterentwickeln werden.

Wir hatten eine Diskussion mit Herrn Oettinger, der erklärt hat – und dieser Satz ist für mich sehr gut nachvollziehbar –: Es steht erst etwas fest, wenn alles feststeht.

Ich würde auch so vernünftig in diese Gespräche gehen – als Bundesländer, als A- und B-Länder, in den Bundesrat und als 27 Nationalstaaten in die Verhandlungen in Brüssel.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Sie können uns vertrauen, dass wir in den Verhandlungen dort sehr gut unsere Positionen vertreten. Der Finanzminister vertritt nicht in Brüssel etwas anderes als der Ministerpräsident in Berlin. Sie können sicher sein, dass sie das deutlich miteinander absprechen und einander verstehen.

Diese Landesregierung – wie übrigens jeder andere auch – vertritt natürlich die Interessen Nordrhein-Westfalens maximal. Ich würde nie behaupten, dass irgendeine Landesregierung das nicht wollte oder nicht getan hätte. Sie sind nur alle unterschiedlich erfolgreich darin. Deswegen wird eine Landesregierung mal ausgewechselt, mal abgewählt und mal wiedergewählt.

(Das Ende der Redezeit wird erneut angezeigt.)

Aber ich würde weder der einen noch der anderen unterstellen, dass die Absicht, das Land zu vertreten, in irgendeiner Weise unterschiedlich ist.

Auch diese Landesregierung artikuliert auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene deutlich ihre Vorstellungen zum mehrjährigen Finanzrahmen und zur Ausgestaltung der einzelnen Politikfelder.

An dieser Stelle möchte ich einmal an die auswärtige Kabinettssitzung in Brüssel erinnern. Ich glaube, diese Landesregierung von NRW war die erste Landesregierung, die eine Kabinettssitzung in Brüssel gehabt hat. Dort haben wir mit lauter und nachvollziehbarer Stimme die Interessen unseres Landes vertreten.

Der Antrag der SPD ist in vielen Punkten eine Aufforderung, im Ausschuss zu diskutieren. Ich glaube, dass alle Beteiligten im Ausschuss dem sehr gut nachkommen werden.

Die Landesregierung wird die Verhandlungen selbstverständlich auf europäischer Ebene weiterhin genauso gestalten wie auf Bundesebene. Ich glaube, dass wir uns im Rahmen der Kohäsionspolitik und der Finanzpolitik auf europäischer Ebene und Bundesebene sehr gezielt und abgesprochen miteinander – und auch mit den anderen Bundesländern, so wir da Koalitionspartner finden – auseinandersetzen werden.

Vor diesem Hintergrund wird die CDU bzw. die Landesregierung der Koalition empfehlen, Ihren Antrag zwar dankend, aber dennoch abzulehnen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Minister Holthoff-Pförtner. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich will aber darauf hinweisen, dass die Landesregierung die verabredete Redezeit um 2:50 Minuten überzogen hat, sodass den Fraktionen die entsprechenden Redezeiten zur Verfügung stehen. – Ich sehe eine Wortmeldung. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Remmel das Wort. Bitte schön.

Johannes Remmel (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, es tut mir leid; aber Sie verkaufen sich hier ein bisschen unter Wert. Wenn es darum geht, deutlich zu machen, die nordrhein-westfälischen Interessen zu vertreten, hätte ich zum einen mehr Inhalt und zum anderen mehr Engagement erwartet.

Aber bitte machen Sie uns kein X für ein U vor. Wer den Bundesrat kennt, weiß: Wenn man dort seine Interessen vertreten will, legt man frühzeitig seine Position fest, um andere Länder auf diese Position zu bringen. Das tut man, wenn man Mehrheiten erreichen will. Wenn man zu spät ist, bestraft einen das Leben.

Sie haben dokumentiert, dass Nordrhein-Westfalen offensichtlich mit der Interessenvertretung zu spät dran ist. Das ist schade für unser Land und auch schade für die Programminhalte, um die es letztlich geht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt uns, den Antrag Drucksache 17/3594 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf fragen, ob es Gegenstimmen gibt. – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Keine. Dann stelle ich die einstimmige Zustimmung des Hohen Hauses zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf:

13 Grundschulpakt für Nordrhein-Westfalen

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3525

Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3692

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnetenkollegin Beer das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sigrid Beer (GRÜNE): Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir jetzt in dieser Debatte über den Punkt „Ihr hättet ja A13 machen können“ hinwegkommen. Denn das ist in der Tat nicht mehr zielführend, weil sich die Probleme auch ein Jahr nach Regierungsantritt nicht grundlegend verändert haben.

Es geht hier um die Frage: Wie kann die Situation der Unterrichts- und Lehrerversorgung an den Grundschulen verbessert werden? Ich glaube – und das ist die Intention dieses Antrags –, wir müssen neu miteinander reden und darüber nachdenken, wie man gegebenenfalls Anreize schaffen kann.

Lieber Kollege Ott, dem Entschließungsantrag der SPD werden wir gleich zustimmen, weil natürlich der grundsätzliche Anspruch der Kollegen und Kolleginnen in der Grundschule – und übrigens auch der Sekundarstufe-I-Lehrkräfte –, A13 zu bekommen, da ist. Das stellen wir überhaupt nicht in Abrede. Aber wir wissen doch seit einem Jahr: Sie machen es nicht.

Wir haben auf der anderen Seite eine Diskussion über die Maßnahmen, die übrigens bereits unter Rot-Grün begonnen haben, weil die Situation in den Grundschulen auch da schon nicht prickelnd war. Wie gewinnt man Kollegen und Kolleginnen, die in Pension gehen wollen, dafür, noch dazubleiben? Wie gewinnt man Angehörige anderer Lehrämter dafür, in die Grundschule zu gehen? Diese Maßnahmen werden auch fortgeführt. Das finden wir gut. Wir wissen aber auch, dass sie nicht in dem notwendigen Umfang greifen.

Wenn in der Grundschule Kollegen und Kolleginnen, die eigentlich für das Gymnasium ausgebildet sind, mit der Botschaft ankommen: „Wir kommen, um wieder zu gehen; in zwei Jahren sind wir wieder weg; dann haben wir ja die Zusicherung einer anderen Stelle“, wird man den Schulen nicht gerecht und der Situation auch nicht gerecht.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Deswegen ist es wichtig, dass in der Grundschule entsprechend besoldet wird. Denn diejenigen, die sich für die Grundschule entscheiden, sollen auch dort bleiben. Die Schulen investieren in die Aus- und Fortbildung der Kollegen und Kolleginnen, die dazukommen.

Zu Recht sagen die Lehrerverbände, Seiteneinsteiger und Seiteneinsteigerinnen wollten sie in den Grundschulen auch nicht so viele, weil diese vor allen Dingen an die Orte gehen, an denen die Stellen offen sind und wo sowieso die schwierigen sozialen Lagen sind. Auch dadurch gibt es noch eine Diskursverschiebung.

Wie kommt man in dieser schwierigen Lage weiter? Deswegen unternehmen wir jetzt diesen Anstoß, zu überlegen und zwei Anreize zu setzen – einmal für die Kolleginnen, die in Erwägung ziehen, ihren Teilzeitvertrag noch einmal zu überdenken und mehr Stunden zu geben. Dann sollte man das honorieren. Man sollte es nicht nur honorieren, indem wir ihnen sofort A13 geben, sondern weil das eine Mehrbelastung ist, die man freiwillig auf sich nimmt, sollte man sagen: Nehmt es auf ein Zeitkonto. Das kann in den Folgejahren, wenn es besser aussieht, wieder zurückerstattet werden.

Das ist der Ansatz. Es ist in der Tat eine Balance, weil gerade in der Grundschule die Unterrichtsverpflichtung mit 28 Stunden schon hoch ist. Deswegen gehört dringend dazu, auch für Entlastung zu sorgen. Es ist schön, dass es im Haushalt jetzt 45 Stellen für Schulverwaltungsassistentinnen gibt. Aber wir müssen gerade die Grundschulen entlasten. Sie haben die wenigsten Sekretariatsstunden und die wenigsten Hausmeisterstunden.

Deswegen gehört auch mit dazu, mit den kommunalen Spitzenverbänden und gemeinsam mit den Lehrerverbänden zu reden. Der Appell ist, da einen Plan zu entwickeln, um jetzt zu Sofortmaßnahmen zu kommen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Schade, dass man nicht schon früher damit begonnen hat!)

Ich hoffe, dass wir in diesem Sinne miteinander reden können. Das heißt, dass Teilzeitkollegen und Teilzeitkolleginnen mehr übernehmen können, dass andere Lehrämter in der Grundschule gehalten werden können und dass Entlastung auf den Weg kommt. Dann ist es, glaube ich, ein Anstoß.

Das melden mir auch die Schulen zurück. Sie sagen: Darüber würden wir gern miteinander reden. Es ist in der Belastungssituation ambivalent. Aber wir wollen vor Ort vorankommen.

Das ist der heutige Ansatz. Ich wünsche mir, dass wir konstruktiv miteinander darüber reden. Denn nur das, was den Schulen nützt, ist wirklich eine gute Angelegenheit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Abgeordnete Beer. – Für die Fraktion der CDU hat nun Herr Dr. Optendrenk das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Dr. Marcus Optendrenk*) (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Fragen vorab:

Erstens. Wer hat sieben Jahre lang die notwendigen Anpassungen von Ausbildungszahlen,

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das führt uns nicht weiter! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Michael Hübner [SPD]: Haben Sie davor nicht gemacht!)

Einstellungszahlen und Besoldungsstruktur an das Lehrerausbildungsgesetz von 2009 liegen lassen?

Zweitens. Wer lamentiert seit dem Regierungswechsel im letzten Sommer unentwegt darüber, welche Schwierigkeiten es an den Grundschulen in unserem Land gibt?

Drittens. Wer macht inzwischen ständig abwegige Vorschläge zur vermeintlichen Behebung der selbst verursachten Probleme?

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Ja, Sie haben recht: Es sind die Fraktionen von SPD und Grünen.

Schon im Februar dieses Jahres haben wir hier einen Gesetzentwurf der SPD beraten. Schon damals ist deutlich geworden: Ihre Regierungszeit war in der Weiterentwicklung des Dienst- und Besoldungsrechts eine Zeit der eingeschlafenen Hand.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Dann fangen Sie doch einmal an und sagen Sie, wie Sie es besser machen wollen!)

Auch bei der zugegebenermaßen mühsamen Aufgabe einer Anpassung der Grundschullehrerbesoldung an die Lehrerausbildungsreform gilt nichts anderes.

Und jetzt kommen Sie vonseiten der Grünen und machen einen Vorschlag, der vor allen Dingen zwei Dinge deutlich macht. Frau Beer, was Sie hier vorgetragen haben und wie Sie es hier vorgetragen haben, hat das noch einmal deutlich gemacht.

Erstens. Sie müssen ein ungeheuer schlechtes Gewissen wegen Ihrer Versäumnisse in der letzten Wahlperiode haben.

(Beifall von der CDU – Sigrid Beer [GRÜNE]: Meine Güte!)

Offenbar erinnern sich auch die Schulen sowie die Lehrerinnen und Lehrer noch sehr genau daran, wie die Schulministerin von 2010 bis 2017 hieß und was sie alles nicht gemacht hat.

Zweitens. Sie haben sich nicht ansatzweise damit beschäftigt, was das Dienst- und Beamtenrecht ermöglicht und was nicht. Wie Ihnen eigentlich bekannt sein müsste, kann man Beamte nicht einfach nach Arbeitsvolumen besolden.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Wir sollten Wege finden, Herr Optendrenk!)

Grundlage für die Besoldung ist die Bewertung von Stellen und Ämtern. Das hat etwas mit Funktionen und dem Alimentationsprinzip zu tun. Wenn Sie zusätzliche Stunden von Lehrerinnen und Lehrern bezahlen wollen, geht das beispielsweise über die Bezahlung von Überstunden, aber nicht dadurch, dass Sie jetzt das Alimentationsprinzip auf den Kopf stellen und sich an alle Gesetze, die es ansonsten im Beamtenrecht gibt, gar nicht mehr halten. Nur weil Sie das in den letzten sieben Jahren so toll gemacht haben?

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Meine Güte, Herr Optendrenk! Das hilft den Schulen ungemein!)

Der Antrag der Grünen leidet übrigens an der gleichen Grundschwäche wie der seinerzeitige Vorschlag der SPD.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

– Frau Beer, wenn Sie jetzt einfach einmal die Güte hätten, zuzuhören, anstatt sich in einer ständigen Verbaldiarrhoe da vorne zu ergehen, wäre das sehr nett.

(Zuruf von den GRÜNEN: Oh! – Sigrid Beer [GRÜNE]: Ich verteile gleich Aktivkohle!)

Sie machen nämlich keinen soliden Vorschlag für die Finanzierung Ihres Antrags, und zwar für eine dauerhafte Finanzierung. Machen wir uns doch nichts vor: Das Problem des Lehrermangels wird nicht kurzfristig zu lösen sein, sondern uns noch länger hier beschäftigen. So, wie die Probleme nicht über Nacht entstanden sind, werden sie auch nicht über Nacht gelöst sein. Deshalb brauchen wir eine dauerhafte, eine tragfähige und eine nachhaltige Lösung.

Sonst behaupten Sie doch immer, gerade Ihre Partei stehe für nachhaltige Lösungen und nicht für Strohfeuer. Das wissen Sie im Grunde auch selbst. Sonst würden Sie ja nicht die ganze Zeit versuchen, dazwischenzureden.

Hätten Sie mehr als einen schnellen Showeffekt erzielen wollen, hätten Sie alles das, was Sie hier eben vorgetragen haben, übrigens nicht zur direkten Abstimmung gestellt, sondern die Überweisung Ihres Antrags, der ja mehrere Seiten umfasst, an die Fachausschüsse beantragt. Stattdessen stimmen wir gleich auf Ihren Wunsch hin direkt ab. Deshalb ist klar, dass es sich hier um eine besoldungspolitische Knallerbse handelt. Es macht einmal „peng!“, und dann ist der Effekt wieder verpufft.

Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Optendrenk. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Ott das Wort. Bitte schön.

(Zuruf von der CDU)

Jochen Ott (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist köstlich. Ich habe eben zu Eva-Maria Voigt-Küppers gesagt: Die Grünen sind an dieser Stelle immer noch staatstragend. – Denn die Grünen machen einen Vorschlag, wie ihn eine Regierung auch machen könnte, nämlich einen Vorschlag, wie man die Besoldungsanpassung mit der Lösung des Lehrermangels, also eines Problems, das ihr habt, verbindet. Und was macht ihr? Haut denen einen rein! Ich verstehe das nicht. Das kann ich nicht verstehen. Herr Optendrenk, man hätte dann wenigstens sagen müssen: Fachpolitisch ist das bedenkenswert. – Aber stattdessen wird wirklich mit hohlen Phrasen argumentiert.

Ich sage einmal ganz klar: Es dauert nicht mehr lange; dann wird das erste Gericht entscheiden, dass die neu ausgebildeten Lehrer A13 bekommen.

(Beifall von der SPD)

Ihr kommt da nicht raus. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Ich sage hier noch einmal: Wir sind an der Seite der Ministerin. Die Ministerin hat das überall erklärt.

Der Verband lehrer nrw – und das ist kein Verband, der in der Vergangenheit der rot-grünen Landesregierung nahegestanden hat – führt aus – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Der CDU-Fraktions­vorsitzende Bodo Löttgen feiert die schwarz-gelbe Landesregierung dafür, dass NRW zum ersten Mal seit 45 Jahren einen Haushalt mit Überschüssen ausweist.

Recht so! Daraus folgt allerdings die Frage, wie die aus sprudelnden Steuereinnahmen erwachsenden finanziellen Spielräume genutzt werden sollen. „Wir hätten da eine Idee“, sagt lehrer nrw-Vorsitzende Brigitte Balbach. „Die Landesregierung sollte endlich den Mut zu einer zeitgemäßen Lehrerbesoldung aufbringen. Hier gibt es schon seit langem Handlungsbedarf – und nun dank guter Haushaltslage auch Handlungsmöglichkeiten. Dass Schwarz-Gelb die Gerechtigkeitslücke bei der Besoldung schließen will, hat Schulministerin Yvonne Gebauer seit ihrem Amtsantritt mehrfach klar kommuniziert, unter anderem in einem Interview mit unserer Verbandszeitschrift.“

(Henning Höne [FDP]: Sehr gut!)

Wunderbar!

Noch besser ist der Kollege Rock. Vor einem Jahr hat er hier gestanden und die Grünen beschimpft, als sie den Vorschlag gemacht haben: Wenn ihr es nicht auf einmal hinkriegt, dann macht es doch in Etappen. – Da hat der Kollege Rock gesagt: Für die CDU kommt das nicht infrage. Das ist ein Skandal für diejenigen, die schon lange im System sind. Sie müssen das alle sofort bekommen. – Das ist ein Jahr her. Vor einem Jahr war es Bundestagswahlkampfgetöse. Da hat der Herr Rock gesagt: Nein, wir machen das sofort.

Verdammt noch mal! Sie können natürlich jetzt weiter die sieben Jahre anführen.

(Frank Rock [CDU]: Lüge! Lüge!)

Aber die Zeit läuft. In einem halben Jahr sind es anderthalb Jahre. Dann sind es zwei Jahre. Sie sind derjenige, der verantwortlich ist. Das ist Ihr Problem.

(Zuruf)

Es ist Ihr Problem und nicht das Problem der anderen. Denn Sie könnten es machen. Wir haben Ihnen mit dem Gesetzentwurf den Teppich bereitet. Wir fordern Sie mit unserem Entschließungsantrag auch noch einmal auf: Legen Sie einen Gesetzentwurf vor. – Denn alles andere hat keinen Sinn. Sie können die Leute nicht auf Dauer hinter die Fichte führen.

Wenn im Schulausschuss Frau Müller-Rech, Herr Rock und auch der Staatssekretär mehrfach betont haben: „Wir sind im Gespräch mit den Verbänden; wir sind im Gespräch mit den Gewerkschaften; wir wissen, dass wir es machen müssen; aber wir können es nicht auf einmal“, dann ist doch offensichtlich, was Sache ist. Natürlich reden Sie. Sie müssen reden. Aber Sie reden zu lange. Das, was Sie anderen vorwerfen, machen Sie selbst.

(Bodo Löttgen [CDU]: Und das legen Sie jetzt fest, wie lange wir reden?)

– Ja, Herr Löttgen. Und Sie, Sie persönlich, haben das versprochen – vor Hunderten von Leuten. Ich war dabei.

(Bodo Löttgen [CDU]: Was denn?)

– Sie haben versprochen, dass im Laufe dieser Periode die Besoldungsanpassung kommt.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

– Wenn Sie so weitermachen, vielleicht. Ich weiß es nicht.

Langer Rede kurzer Sinn: Die Überlegungen, die der finanzpolitische Sprecher hier insofern angestellt hat, sind wirklich erbärmlich, weil die Lehrerinnen und Lehrer dieses Landes eine Antwort erwarten. Sie sind nicht bereit, diese Antwort zu geben, indem Sie sich auf irgendetwas beziehen. Wahrscheinlich kommt gleich der Kollege Witzel und erklärt wieder, dass es eine Personalreform über das ganze Land geben muss, von oben bis unten. Wunderbar!

(Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP])

– Wenn Sie reden, Frau Müller-Rech, haben wir ja wenigstens noch Hoffnung, dass es ein bisschen fachpolitisch bleibt.

Herr Optendrenk, wenn Sie so weitermachen, wird Ihnen das, was Sie heute gesagt haben, bei jeder Rede vorgehalten.

Eines sage ich Ihnen: Wer den Lehrermangel bekämpfen will und feststellt, dass ganz viele Leute in diesem Bereich unterwegs sind, die bisher nicht bereit waren, in eine Grundschule zu gehen, hat nur zwei Möglichkeiten. Entweder müssen Sie dem Markt, dem Sie ja so nachheulen, jetzt das Signal geben, dass auch ein Grundschullehrer – und auch ein Realschullehrer, ein Hauptschullehrer und ein Gesamtschullehrer – A13 verdienen kann, oder Sie werden weiter die Fokussierung auf den Gesamtschul- und den Gymnasialbereich haben.

Insofern: Sie sind die Regierung, Sie wollten es sein. Handeln Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ott. – Als nächste Rednerin hat wunschgemäß für die Fraktion der FDP Frau Kollegin Müller-Rech das Wort. Bitte schön.

Franziska Müller-Rech (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einerseits würde ich mir wünschen, Sie hätten es selber gelöst, Frau Beer, andererseits bin ich heute froh, dass Sie dieses Konzept, das uns heute vorliegt, nicht umgesetzt haben.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Mit den Verbänden zusammen?)

Es ist nämlich untauglich für die Lösung der Fragen, die Sie hier aufgeworfen haben.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie versuchen, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Wir haben hier aber zwei Probleme, die wir unabhängig voneinander lösen müssen: erstens die Besoldungsfrage und zweitens die Lehrerversorgung an den Grundschulen.

Meine erste Kritik an Ihrem Vorschlag ist, dass Sie die Besoldung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer als die Kernfrage der Diskussion darstellen. Natürlich spielt auch die Besoldung eine Rolle. Wenn Sie aber mit Lehrerinnen und Lehrern sprechen, dann stellen Sie fest, dass bei Verbesserungsmöglichkeiten für den Lehrerberuf ganz andere Faktoren im Vordergrund stehen.

Den Lehrerinnen und Lehrern, egal welcher Schulform, geht es eben nicht nur darum, die Zahlen auf ihrer Entgeltabrechnung zu verbessern, sondern vor allem und in erster Linie geht es den Lehrerinnen und Lehrern, die ich getroffen habe, darum,

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Ja, um die Entlastungen!)

die Bedingungen an den Schulen zu verbessern. Sie haben sich für den Schuldienst entschieden, um etwas zu verändern, einen Unterschied zu machen,

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Jetzt kriegen sie beides nicht!)

jungen Menschen zu helfen, in ein selbstbestimmtes Leben durchzustarten und nicht, um besonders viel Geld zu verdienen, Frau Beer. Das wissen Sie auch selber.

Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird Ihre Verengung allein auf das Thema „Besoldung“ den Lehrerinnen und Lehrern im Land nicht gerecht.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Damit wir uns nicht missverstehen – hören Sie vielleicht weiter zu –: Wir sind uns natürlich darüber im Klaren, dass die Besoldungsfrage beantwortet werden muss. Gleichwohl wissen wir alle hier im Saal, dass wir leider keinen Schalter namens A13 für alle und sofort umlegen können.

(Zurufe von der SPD)

In diesem Zusammenhang finde ich es besonders befremdlich, dass Sie uns in Ihrem Antragstext eine Verweigerungshaltung vorwerfen, nachdem Sie selbst, Herr Ott, in den sieben Jahren Ihrer eigenen Regierungszeit der Dringlichkeit des Themas zum Trotz nichts Entsprechendes umgesetzt haben.

(Jochen Ott [SPD]: Ein Jahr haben Sie schon!)

– Verdrehen Sie ruhig die Augen, wenn Sie mir zuhören, Herr Ott, und nicht einfach nur, wenn Sie Fragmente mitkriegen. Das ist schon ein komisches Verhalten.

Wie wir schon mehrfach betont haben arbeitet die NRW-Koalition mit Hochdruck an einer praktikablen Lösung. Wir setzen uns für eine Lösung ein, die auch der haushälterischen Verantwortung gerecht wird, aber gleichzeitig rechtssicher und gerecht ist. Dabei werden wir sowohl neue Lehrkräfte als auch Bestandslehrkräfte in den Blick nehmen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Grünen schlagen vor, bei den Teilzeitkräften für eine Erhöhung der Stundenzahl zu werben. Nur, die höhere Gehaltsstufe A13 an eine Stundenerhöhung zu koppeln, wie Sie es vorschlagen, ist schreiend unfair. Niemand arbeitet ohne Grund in Teilzeit. Insbesondere wenn die Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen oder die eigene Gesundheit die Gründe für Teilzeit sind, kann man nicht mal eben eine Stunde dranhängen, um dann vor anderen Kollegen A13 zu bekommen. Sie übervorteilen damit 45 % der Lehrkräfte an den Grundschulen; so viele arbeiten dort nämlich in Teilzeit.

Ich möchte jetzt noch zum Entschließungsantrag der SPD kommen. Sie schreiben – ich zitiere –:

„Der Anspruch, Lehrerinnen und Lehrer angemessen zu bezahlen, darf nicht mit dem Lehrkräftemangel an Grundschulen begründet werden.“

Dies wurde unter anderem von Ihrem Fraktionsvorsitzenden Thomas Kutschaty unterschrieben.

Wann ist eigentlich dieser Antrag entstanden? Letzte Nacht um drei, nach zwei Flaschen Rotwein? Er hat heute Morgen in seiner Haushaltsrede das genaue Gegenteil gesagt. Er hat die ungelöste Frage von A13 direkt mit dem Lehrermangel verknüpft, und in diesem Antrag steht das absolute Gegenteil. Was will denn die SPD eigentlich?

(Jochen Ott [SPD]: Ach, Frau Müller-Rech, das ist doch Quatsch! – Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Sie haben es nicht verstanden!)

Sie legen uns hier Schwarz auf Weiß vor, dass Sie immer noch nicht aufgewacht sind.

(Beifall von der FDP)

Am besten sind Ihre Ausführungen unter II. Da schreiben Sie nämlich, dass es um „alle gleich ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer“ gehen soll. Nein, das ist nicht die Frage. Es geht Ihnen doch selber um die Lehrer, die den gleichen Job machen.

(Jochen Ott [SPD]: Sie haben doch unseren Gesetzentwurf abgelehnt! Diese Heuchelei ist doch unerträglich! Sie haben unseren Antrag abgelehnt, selbstverständlich!)

– Nein, hören Sie zu, Herr Ott. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

(Jochen Ott [SPD]: Das ist doch Quatsch! Sie wissen doch ganz genau, was wir wollen!)

– Getroffene Hunde bellen. Sie müssen mich nicht anschreien, Herr Ott.

Hier steht: „alle gleich ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer“.

(Jochen Ott [SPD]: Weil es um einen Grundsatzbeschluss geht!)

– Herr Ott, ich kann nichts dafür, dass hier Sie einen so schlampigen und schnell geschriebenen Antrag vorgelegt haben. Es tut mir so leid, dass ich Sie gerade persönlich getroffen habe,

(Jochen Ott [SPD]: Sie haben mich nicht getroffen! Es ist einfach sachlich falsch!)

aber ich muss Ihnen zeigen, was für einen Quatsch Sie beantragen.

(Beifall von der FDP und der CDU – Jochen Ott [SPD]: Das ist doch lächerlich! – Ralf Jäger [SPD]: Das mit den zwei Flaschen Rotwein lesen wir noch einmal nach!)

Ich komme zum Schluss und zum Punkt der Lehrerversorgung. Auch wenn das Ziel einer 100%igen Besetzungsquote natürlich noch nicht erreicht ist, konnten wir dennoch im letzten Jahr schon große Fortschritte erzielen. Zum Schuljahr 2018/2019 wurden 5.929 der 9.623 Stellen besetzt, was einer Quote von 61,1 %

(Jochen Ott [SPD]: Toll!)

und einer Steigerung von 7,8 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auf diesem Zwischenergebnis ruhen wir uns nicht aus, sondern wir arbeiten natürlich weiter auf die 100 % Besetzungsquote hin. Dafür wurden auch schon zwei Maßnahmenpakete vorgestellt.

(Zurufe von der SPD)

Darin sind zum Beispiel für die Grundschulen der erweiterte Einsatz von Oberstufenlehrkräften, die Erweiterung des Seiteneinstiegs durch das Fach Englisch, eine Werbekampagne für den Lehrerberuf und die Schaffung von fast 340 zusätzlichen Studienplätzen enthalten. Bei all den Schwierigkeiten, die wir von Ihnen geerbt haben, kann ich sagen: NRW ist jetzt erkennbar endlich auf dem richtigen Weg. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Seifen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Helmut Seifen*) (AfD): Ich freue mich, dass heute Abend in diesem Haus zu später Stunde so viel Leidenschaft herrscht und hoffe, Sie können sie mit in die Debatte morgen früh nehmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Bedenken, die Herr Dr. Optendrenk und Frau Müller-Rech hier vorgetragen haben, stimme ich auch zu, aber wir müssen noch tiefer schürfen, um die eigentlichen Schwierigkeiten zutage zu fördern, die hier herrschen.

Der vorliegende Antrag offenbart wieder einmal die tiefe Unkenntnis der Antragsteller von der historischen Entwicklung des Bildungssystems in Deutschland und der Herausbildung einer Vielfalt von Schul- und Universitätsformen. Das Segensreiche der damit verbundenen Vielfalt an Bildungsmöglichkeiten als solcher haben Sie nie erkannt oder nicht erkennen wollen. Sie haben immer verleugnet, dass gerade diese Vielfalt mit der Unterschiedlichkeit von Zeitanspruch und Niveauanspruch sowie von handwerklich-theoretischer Anforderung und theoretisch-sprachlich-mathematischer Anforderung der Diversität einer Gesellschaft Rechnung trägt und damit jedem Einzelnen ein hohes Maß an Entfaltungsfreiheit zugesteht.

Für Sie ist die anthropologische Ungleichheit in Freiheit nie die Voraussetzung für die individuelle Entfaltung in einer lebendigen, freiheitlichen Gesellschaft gewesen. Sie verbinden Ungleichheit jedweder Art immer mit Diskriminierung, Ungerechtigkeit und Unterwerfung. Deshalb nehmen Sie das Lehrerausbildungsgesetz von 2009 als Hebel, um den Einheitslehrer zu schaffen. Das ist doch immer Ihr Ziel gewesen, nichts anderes.

(Zuruf von der SPD: Kommunistisch!)

– Das können Sie gerne ergänzen. Danke schön.

So kommen Sie im Analyseteil Ihres Antrags zu der verwegenen Behauptung, die unterschiedliche Besoldung der Lehrkräfte an unterschiedlichen Schulformen, wie es sie früher gab, habe ihre Begründung in der unterschiedlichen Wertschätzung der jeweiligen Tätigkeit gehabt. Die pädagogische Arbeit mit Kindern habe man als weniger wichtig angesehen als die Arbeit mit Oberstufenschülern. Also ehrlich: Was für ein Blödsinn!

Wenn Sie sich in der Geschichte unseres Landes ein bisschen auskennen würden, dann wüssten Sie, welch bedeutsame Rolle früher Lehrerinnen und Lehrer in den einzelnen Städten und Dörfern für gesellschaftliche und kulturelle Prozesse gespielt haben. Die Wertschätzung des Lehrerstandes war früher bei Weitem höher, als sie es heute leider ist, obwohl es die Kolleginnen und Kollegen heute mehr als verdient hätten.

(Beifall von der AfD)

Man hatte Respekt und Achtung vor den Lehrern und Lehrerinnen, und das aufgrund ihres Wissens, ihrer pädagogischen Fähigkeit und – vor allem – ihres Berufsethos. Demensprechend konnte das Unterrichten und Erziehen in den Schulen erfolgreicher sein.

Die elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sowie zum Teil das Allgemeinwissen waren bei den Schülerinnen und Schülern früherer Generationen messbar höher als dabei denen der heutigen Generation. Der letzte Bericht des Bildungsmonitors hat dies leider wieder unter Beweis gestellt. Ein viel zu großer Teil der Schülerinnen und Schüler verfügt nicht mehr über elementare Kenntnisse und Fertigkeiten.

Das ist aber nicht die Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Es ist Ihre Politik der Infantilisierung des Unterrichtens und der Zerschlagung bewährter Strukturen, die gerade für die Lehrkräfte an den Grundschulen zu unerträglichen Belastungen geführt hat. Die totale Inklusion, jetzt auch die Integration von sehr vielen Kindern ohne hinreichende Deutschkenntnisse und die immer wieder erfahrenen Respektlosigkeiten von Eltern, das sind die Schwierigkeiten, mit denen die Lehrkräfte von heute vor allen Dingen fertig werden müssen.

Auch das, was Sie in Ihrem Antrag loben, nämlich die flexible Schuleingangsphase und das jahrgangsübergreifende Lernen sowie die sogenannte individuelle Förderung mit der Vereinzelung des Schülers im Lernprozess, erschwert das effiziente Lernen zusätzlich, ohne den Lernerfolg zu steigern oder den Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.

Daran ändert auch das verlängerte Studium nichts. Aber das war auch gar nicht beabsichtigt. Es waren gar nicht die Erfordernisse einer geänderten Situation an den Grundschulen, welche zur Änderung der Studienordnung geführt haben. Es war der Bologna-Prozess, der die Rüttgers-Regierung und die letzte schwarz-gelbe Koalition veranlasst hat, die Lehrerausbildung zu vereinheitlichen. Es waren also völlig sachfremde Vorgaben, die man ohne Rücksicht auf die tatsächlichen pädagogischen und didaktischen Erfordernisse erfüllt hat.

Deshalb empfahl Frau Professor Dr. Ursula Frost in ihrer Stellungnahme vom 11.02.2016 zu dem in diesem Haus vorgelegten Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung:

„Es gibt gute Gründe, die weitere Umsetzung des sog. ‚Bologna-Beschlusses‘ zu überdenken.“

Weiter sagt sie:

„Solange keine akzeptable Grundlage für die LABG-Novellierung erarbeitet ist, kann als eine interimistische Lösung der Rückgriff auf den Rahmen des Lehramtsstudiums von 2003 empfohlen werden ...“

Ich komme zum Ende: Die Vielfalt, die wir seinerzeit auch in der Lehrerausbildung hatten, kann die Probleme lösen, die wir zurzeit haben, nämlich einen eklatanten Lehrermangel vor allen Dingen in den Grundschulen. Vielfalt ist die Grundlage von Freiheit und Gerechtigkeit. Wir lehnen beide Anträge ab.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seifen. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Beer das Wort mit noch 34 Sekunden Redezeit.

Sigrid Beer (GRÜNE): Danke schön, Frau Präsidentin. – Ich nehme gerne den Impuls der Ministerin auf, sodass sie zum Schluss reden kann.

Aber ich will noch etwas sagen: Wir können uns über die Vorschläge streiten, und wir können darum ringen. Aber nehmen Sie sie bitte mit in die Gespräche mit den Verbänden. Das ist doch der Impuls. Wir müssen für die Entlastung der Lehrkräfte sorgen und dafür, dass andere Betreuungsmöglichkeiten für diejenigen geschaffen werden, die in Teilzeit sind. Ja, das sind Aufgaben, die angegangen werden müssen. Wir stehen gemeinsam vor dem Problem – vor dem Problem standen auch wir schon, Frau Ministerin –, dass Stellen, die geschaffen wurden, nicht besetzt wurden.

Das, was Herr Löttgen heute vorgetragen hat, bedeutet die Fortsetzung genau dieser Situation. Deswegen müssen wir zu anderen Möglichkeiten kommen. – Herr Optendrenk, wer eine Lösung will, der findet Wege. Wir sollten darum ringen, diese Wege wirklich hinzubekommen.

Sie können den Antrag heute ablehnen; ich habe mit nichts anderem gerechnet. Aber nehmen Sie die Impulse bitte mit in die Gespräche mit den Verbänden, damit wir für die Schulen schnell zu Lösungen kommen. Das bedeutet auch eine Entlastung der Kolleginnen und Kollegen. Wenn die Eltern den Unterrichtsausfall noch massiver erleben und beklagen, stehen wir alle in der Verantwortung, auch unorthodox zu denken und unorthodoxe Wege zu gehen. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Abgeordnete Beer. – Als nächste Rednerin hat jetzt für die Landesregierung Frau Ministerin Gebauer das Wort.

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Beer, eines vorweg – Herr Optendrenk hat es auch schon gesagt –: Sie haben davon gesprochen, dass Ihr Antrag Anlass zu Überlegungen bieten soll. Ja, aber wenn dieser Antrag Anlass zu Überlegungen bieten soll, verstehe ich nicht so ganz, warum er heute direkt abgestimmt werden soll. Dann hätten wir den Anlauf gut nutzen können, um im Schulausschuss darüber zu diskutieren.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Sie fordern eine Bezahlung nach A13 für alle und eine Stunde Mehrarbeit, sprechen aber gleichzeitig von einer Entlastung der Kolleginnen und Kollegen. Ich muss sagen: Auch das erschließt sich mir nicht wirklich. Die Forderung einer Bezahlung nach A13 und dieser einen Stunde Mehrarbeit wird das Problem der Lehrerunterversorgung nicht lösen.

Richtig ist – Frau Müller-Rech hat es schon gesagt –, dass sich die Einstellungsquote über alle Schulformen hinweg leicht verbessert hat. Die Einstellungszahlen deuten im Vergleich zum Vorjahr darauf hin, dass die Maßnahmen aus dem ersten Paket zur Bekämpfung des Lehrermangels, das ich im vergangenen Jahr vorgestellt habe, zu wirken beginnen. Aber – auch das ist richtig – diese Steigerung reicht bei Weitem nicht aus. Deshalb habe ich zu Beginn dieses Schuljahrs ein zweites Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Lehrerversorgung aufgelegt. Diese Maßnahmen sind ja zum Teil in Ihrem Antrag positiv erwähnt worden, sodass ich sie an dieser Stelle nicht alle wiederholen muss.

Was Sie aber in meinem Maßnahmenpaket nicht finden – ich denke, auch zu Recht –, das ist eine Aufstockung der Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Freiwillig!)

Ich möchte Ihnen auch gerne sagen, warum. Unter rot-grüner Verantwortung wurde nicht nur die Ermittlung des Lehrerbedarfs vernachlässigt, und deshalb wurden zu wenige Lehrkräfte ausgebildet, sondern Sie haben auch viele neue Aufgaben an die Schulen verlagert. Vor dem Hintergrund, dass die Lehrkräfte an unseren Schulen – auch als Folge Ihrer Politik – derart stark belastet sind, ist es doch sehr bemerkenswert, dass Ihnen nichts anderes einfällt, als als erste Maßnahme zur Lehrerversorgung die Lehrkräfte noch mehr arbeiten zu lassen, als sie es bereits tun. Das erschließt sich mir nicht.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Weil Sie auch heute wieder den Eindruck vermitteln, als würden sich junge Menschen nur wegen der Höhe der Besoldung für den Lehrerberuf entscheiden, möchte ich einmal ganz deutlich sagen: Ja, das Gehalt ist für jedermann wichtig, auch für Lehrerinnen und Lehrer. Aber trotz A12 wollen noch viele junge Menschen bei uns in Nordrhein-Westfalen auf Grundschullehramt studieren, weil sie sich nämlich gerne mit Kindern umgeben, weil sie gerne unterrichten, weil sie gerne erziehen wollen, weil sie gerne mit Kindern arbeiten.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Diese Chance haben Sie in der Vergangenheit vielen jungen Menschen genommen, weil Sie nämlich in Ihrer Zeit nicht genügend Studienplätze zur Verfügung gestellt haben. Sie haben im Jahr 2010 – das ist richtig – 1.100 Plätze für das Grundschullehramt geschaffen, aber die reichen bei Weitem nicht aus. Hier rächt sich, dass die letzte Lehrerbedarfsprognose, die unter Ihrer Regierung erstellt worden ist, aus dem Jahre 2011 kommt – mit den Zahlen von 2009, ohne die rund 90.000 schulpflichtigen Kinder, die wir in Nordrhein-Westfalen bekommen haben, und ohne die veränderten Zahlen in Bezug auf die Geburtenrate.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Frau Ministerin …

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Das alles führt auch zu dem Mangel, den wir heute zu verwalten haben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wenn ich mir Ihren Antrag anschaue, Frau Beer, dann stelle ich fest, dass die Vorstellungen weder praktikabel noch gerecht sind. Das sagt auch Ihr ehemaliger Regierungspartner und Antragsteller des Entschließungsantrags, nämlich dass die Bezahlung der Lehrkräfte nicht mit dem Lehrkräftemangel begründet werden darf. Ihr Vorschlag hat mit den besoldungsrechtlich zu beachtenden Kriterien absolut nichts zu tun.

Ich finde, dass Ihre Vorstellungen dieser wichtigen Sachfrage, der wir uns zu stellen haben, nicht gerecht werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich wollte Sie vorhin charmant unterbrechen, weil es nämlich von zwei Kollegen den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt, und zwar von der Abgeordneten Beer und von dem Abgeordneten Jochen Ott. Lassen Sie beide zu?

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Ja, klar.

Sigrid Beer (GRÜNE): Danke schön, Frau Ministerin. Sie haben erwähnt – wir haben es aufgeschrieben –, dass es sicherlich gut und richtig war, dass wir damals die Plätze für das Referendariat aufgestockt haben; sonst gäbe es jetzt nämlich eine ganz andere Situation. Und wir haben natürlich durch den Zuzug 2015, 2016 eine hohe Anzahl an Kindern in die Schulen bekommen, die man nicht einkalkulieren konnte. Trotzdem ist es richtig – das finde ich gut –, dass die Lehrerbedarfsprognose jetzt in kürzeren Abständen fortgeschrieben wird. Das ist überhaupt keine Frage.

Sie haben gerade die Besoldung und das Engagement für Schulen in die Waage geworfen. Wie wollen Sie die Lehrkräfte, die jetzt aus dem Sek.-II-Bereich kommen und an die Grundschule gehen, eigentlich dauerhaft binden? Denn sie einzuarbeiten, bedeutet auch eine Anstrengung für die Grundschulen.

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Frau Kollegin Beer, Sie kennen die Geschäftsordnung mit Blick auf Zwischenfragen; ich brauche sie nicht zu wiederholen. – Bitte schön, Frau Ministerin.

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Ich freue mich, dass Sie das genauso sehen wie ich, dass Gutes auch genannt werden darf, und zwar von beiden Seiten, von der Opposition und von der Regierungsseite.

Die Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben, sind am Ende des Tages eigentlich Notmaßnahmen. Wir wünschen uns natürlich den grundständig ausgebildeten Lehrer, die grundständig ausgebildete Lehrerin für die Schulform. Das ist das, was wir eigentlich anstreben. Aber weil die Situation so ist, wie sie ist, müssen wir hier entsprechende Angebote machen. Das haben wir getan.

Ich weiß, dass Sie mit Ihrer Vorgängerregierung auch schon versucht haben, Sek.-I-Lehrerinnen an die Grundschule zu bekommen. Die Zahl war überschaubar. Deswegen haben wir das Angebot gemacht, dass sie nach den zwei Jahren eine Garantie für die weiterführende Schule bekommen.

Das Ziel ist nach wie vor das Gleiche, nämlich dass wir ausgebildete Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer an die Grundschulen bekommen. Alle anderen Maßnahmen sind der Situation geschuldet, die wir momentan haben, damit wir eben die größte Not lindern.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Das Wort hat nun für seine Zwischenfrage Herr Abgeordneter Ott.

Jochen Ott (SPD): Frau Ministerin, vielen Dank für die Rede. Darauf will ich nicht im Einzelnen eingehen, weil ich eine ganze Menge durchaus teilen kann, anderes nicht. Aber die Frage ist: Wird es die Besoldungsanpassung geben, oder wird es sie nicht geben?

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Frau Ministerin.

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Lieber Herr Ott, ich habe mich zu dieser Frage schon ich weiß nicht wie oft geäußert. Ich habe immer wieder gesagt und sage es hier und heute noch einmal, dass wir die besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der Verlängerung der Lehrerausbildung ziehen werden. Ich meine auch, mich erinnern zu können, dass sich der Ministerpräsident zu dieser Frage in der vergangenen Woche nach einem Jahr Amtszeit genauestens geäußert hat. Auf diesem Weg befinden wir uns.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Auch dem erwartungsvollen Blick kann ich nicht entsprechen. Es gibt keine weiteren Zwischenfragen, es gibt keine Kurzintervention, keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/3525. Hier hat die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nun um das Votum der Kolleginnen und Kollegen zu dem Inhalt des Antrages bitte. Wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der SPD. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat der Antrag Drucksache 17/3525 nicht die Mehrheit des Hohen Hauses gefunden. Er ist damit abgelehnt.

Ich lasse weiter abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/3692. Auch hier darf ich um das Votum des Hohen Hauses bitten. Wer dem Inhalt zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Enthaltungen? – Es gibt keinen Kollegen, der sich enthalten möchte, keine Kollegin, die sich enthalten möchte. Damit hat auch der Entschließungsantrag Drucksache 17/3692 der Fraktion der SPD nicht die Mehrheit des Hauses gefunden und ist damit ebenfalls abgelehnt.

Ich rufe auf:

14 Weidetierprämie jetzt – die deutsche Wanderschäferei retten!

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 17/3588

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Dr. Blex das Wort.

Dr. Christian Blex (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

(Viele Abgeordnete verlassen den Saal.)

Jetzt laufen Sie doch nicht alle weg. Was sollen denn Ihre Wähler denken, wenn Sie sehen, dass Sie jetzt alle zu den Landfrauen essen gehen wollen? Das ist etwas unhöflich den Schäfern gegenüber.

Wir haben uns heute mit vier Anträgen zum Thema „Diesel“ beschäftigen müssen. Das werte ich als einen Beweis dafür, dass eine Debatte immer wieder angestoßen werden kann. Auch wir möchten dies tun. Mit unserem vorliegenden Antrag wollen wir die leider vorzeitig beendete Diskussion um die Weidetierprämie wiederbeleben.

Den hohen Wert der Schäferei für Natur, Landschaft, Deichpflege und den Erhalt seltener Biotope brauche ich hier nicht mehr zu erläutern. Dies haben die Abgeordneten aus allen Fraktionen im Plenum und im Ausschuss bereits getan. Heute geht es nur um die Forderung, die Weidetierprämie einzuführen.

Wir erinnern uns an die Kundgebung des Bundesverbandes der Berufsschäfer vor dem Landtag im Februar 2018. Da wurde der Landesregierung die Forderung nach einer Weidetierprämie mit einer 120.000 Unterstützer umfassenden Petition überreicht. Die Grüninnen und die Sozis reichten daraufhin einen Antrag zur Einführung der Weidetierprämie und ein Förderkonzept der Wanderschäferei im Plenum ein.

Den Tenor für eine Unterstützung dieser umweltfreundlichen und landschaftspflegenden Wirtschaftsform hatten damals die Grüninnen vorgetragen, und die SPD unterstützte das Konzept selbstverständlich. Der Ex-Schäfer Rainer Deppe hat dann begründet, dass die Wanderschäferei in der Tat förderungswürdig sei, aber aus grundsätzlichen Erwägungen eine Prämie nicht infrage käme. Er hat das dann mit der angestrebten Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion begründet. Er folgerte daraus – ich zitiere –: „Wir müssen uns in der Landespolitik auf die zweite Säule konzentrieren.“

Der Abgeordnete Haupt hat wie alle seine Vorredner die Leistung der Schäfer für Natur und Umwelt anerkannt, aber die Weidetierprämie abgelehnt, weil gekoppelte Direktzahlungen im direkten Widerspruch zu der angestrebten Marktorientierung der Landwirtschaft stünden. Am Ende der Debatte habe ich wie meine Vorredner auch die Vorzüge der Wanderschäferei gelobt und dann vom Landwirtschaftsministerium ein Förderkonzept für die Schäferei mit der Weidetierprämie als Kernelement gefordert.

Der vorliegende Antrag der AfD folgt diesem Gedanken und bestätigt die Forderung nach einer stärkeren Unterstützung der Wanderschäfer durch Direktzahlungen. Er berücksichtigt auch die Bedrohung für die Schäfer durch den Wolf. Wir erinnern uns an den 1. Mai, als ein einziger Wolf in Bad Wildbad im Nordschwarzwald ein Blutbad anrichtete. Der Wolf riss 32 Schafe. Acht weitere Schafe sprangen vor Panik in den Bach und ertranken.

Auch im Bundestag brachten Grüne und Linke eine Initiative für eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen ein. Nach einigen Diskussionen im Ausschuss und einer Debatte im Plenum wurde dieser Antrag von den Fraktionen der Großen Koalition, wenn man sie so nennen mag, verstärkt durch die FDP abgelehnt.

Jedoch haben alle Fraktionen in beiden Parlamenten die Wanderschäferei als förderungswürdig anerkannt. Die Ablehnung einer Weidetierprämie aus formalen Gründen überzeugt die AfD daher nicht. Die rechtlichen Vorgaben der alles kontrollierenden EU-Kommission erlauben eine produktgekoppelte Prämie in begründeten Fällen sowie die Nutzung dieser Möglichkeiten von zahlreichen Mitgliedsstaaten, auch heute noch, unabhängig von der Diskussion über eine neue Reform der GAP.

In unserem Antrag haben wir die Rechtslage noch einmal dargelegt und die Quellen genannt. Wir würden es begrüßen, wenn Sie die Weidetierprämie nicht völlig abschreiben würden. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Blex. – Für die Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Korth das Wort, bitte schön.

Wilhelm Korth (CDU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen hier zu fortgeschrittener Stunde und sprechen über ein Thema, welches wir vor einem halben Jahr schon im Plenum wie auch im Ausschuss intensiv behandelt haben.

(Christian Loose [AfD]: Und dann begraben! – Zuruf von Dietmar Panske [CDU])

Lieber Dr. Blex, mir kommt es so vor, als würden Sie mit Ihrem Antrag auf einem Bahnsteig stehen und auf einen Zug warten, obwohl dieser schon längst abgefahren ist.

(Beifall von der CDU – Roger Beckamp [AfD]: Das ist die Schuld der SPD!)

Ich möchte auf unseren Entschließungsantrag Drucksache 17/2568 hinweisen, über den im Fachausschuss mit den Stimmen der Grünen, der FDP und der CDU längst entschieden worden ist.

(Christian Loose [AfD]: Nichts zu tun!)

Da für uns Verlässlichkeit an erster Stelle steht, fühlen wir uns natürlich an diese Beschlüsse gebunden.

Ich darf die Beschlüsse noch einmal zitieren – keine Sorge, wir wollen alle auch zu den Landfrauen.

(Heiterkeit von der CDU)

Erstens.

„sich dafür einzusetzen, die Förderinstrumentarien der GAK“

– Für diejenigen, die nicht wissen, was das bedeutet: Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

„dahin gehend zu erweitern, dass die Schaf- und Ziegenhaltung eine stärkere Berücksichtigung findet“

(Christian Loose [AfD]: Also nichtssagend!)

Zweitens.

„Fördermaßnahmen der zweiten Säule so weiterzuentwickeln, dass sie tatsächlich von den Schaf- und Ziegenhaltern in größerem Umfang genutzt werden“

Drittens.

„sich dafür einzusetzen, Fördergrundsätze des nicht-produktiven investiven Naturschutzes für Nordrhein-Westfalen verstärkt für die Erhaltung der Schaf- und Ziegenhaltung auszugestalten“

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

Viertens. Das ist mir besonders wichtig.

„die ökologische Wertigkeit von Grünlandbiotopen durch die Beweidung mit Schafen zu sichern und zu steigern, und die Zahlungen im Vertragsnaturschutz zum Erhalt und der Pflege von Biotopen (u. a. Weidepflege, Pflege von Streuobstflächen, Gehölzpflege, Entbuschung von Weideflächen) besser auf die Kostenstrukturen der Weidetierhaltung anzupassen“

Fünftens.

„sich dafür einzusetzen, dass die Pflege und damit der Schutz der nordrhein-westfälischen Deiche weiterhin durch Schafbeweidung ermöglicht wird“

Sehr verehrte Damen und Herren! Wir sind der Meinung, dass wir damit den Wanderschäfern einen verlässlichen Rahmen bieten, um ihre Situation zu verbessern. Wir sollten vielleicht beim Umweltministerium um einen Bericht dazu bitten, wie weit der Zug, auf den Sie immer noch mit Ihrem Antrag in der Hand warten, bereits gekommen ist.

Abschließend möchte ich noch etwas zum Wolf sagen, der auch Thema in Ihrem Antrag ist. Meiner Meinung nach ist die Wolfsproblematik dermaßen weitreichend und überfraktionell, dass man sie nicht einfach an einen solchen Antrag heften kann und das auch nicht tun sollte.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind daher der Ansicht, dass mit unserem damaligen Entschließungsantrag der Sache Genüge getan ist, und lehnen Ihren Antrag deshalb ab. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Andreas Keith [AfD]: Dann entscheiden die Wähler entsprechend! – Zuruf von Christian Loose [AfD])

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Korth. – Nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Spanier-Oppermann.

Ina Spanier-Oppermann (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde – mein Vorredner sagte es schon – möchte ich mich auch inhaltlich relativ kurz fassen.

Wir haben schon mehrfach betont, dass die Leistungen der Schafhalter es wert sind, erhalten und auch gefördert zu werden. Mein Vorredner sagte bereits, dass wir das Thema im Plenum und im Ausschuss schon breit diskutiert haben.

Klar ist für die SPD: Wir stehen an der Seite der Schafhalter. Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie ein auskömmliches Einkommen haben. Dies ist – wie wir alle wissen; das geht auch aus dem Antrag hervor – zurzeit nicht der Fall.

Unsere Verantwortung als Politiker ist es, unter anderem zu hohe und übergroße bürokratische Hürden abzubauen, was – wie wir auch gehört haben – in der Fördersystematik begründet liegt. Dies wurde in allen Diskussionen – sowohl im Ausschuss als auch im Plenum – deutlich.

Grundlage unserer Debatte heute ist für meine Fraktion der eben erwähnte Entschließungsantrag, der der Landesregierung einen klaren Auftrag erteilt hat. Die gesamte Argumentationskette möchte ich angesichts der Uhrzeit nicht wiederholen, weil sich viele Argumente überschneiden. Die Argumente sind auch allen bekannt.

Mit etwas mehr Beratungszeit – so glauben wir – hätten wir uns gerne einem gemeinsamen Antrag zu diesem wichtigen Thema angeschlossen. Hierfür haben wir aber in der damaligen Ausschusssitzung keine Mehrheit gefunden.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Auftrag an die Landesregierung wiederholen. Sie wird nämlich aufgefordert – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

„sich dafür einzusetzen, die Förderinstrumentarien … dahin gehend zu erweitern, dass die Schaf- und Ziegenhaltung eine stärkere Berücksichtigung findet“

Und:

„Fördermaßnahmen der zweiten Säule so weiterzuentwickeln, dass sie tatsächlich von den Schaf- und Ziegenhaltern in größerem Umfang genutzt werden“

Anstatt die Diskussion nun wieder von vorne zu beginnen, würde uns vielmehr interessieren, was die Landesregierung denn nun unternimmt. Den Handlungsauftrag hat sie erhalten.

Im Sinne der Schäferei in unserem Land erwarten wir zeitnahe Vorschläge und ein Konzept. Auf Bundesebene läuft die Diskussion – wie wir auch alle wissen – ebenfalls, aber NRW sollte unabhängig davon handeln, ob und wann entsprechende Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt werden.

Ich möchte nun abschließend noch etwas zum Thema „Wolf“ sagen. Im Ausschuss konnten wir uns – das sagte mein Vorredner ebenfalls – sehr schnell darauf einigen, dass dieses Thema es verdient, separat behandelt zu werden, und das ist auch gut so. Verantwortungsbewusstes Wolfsmanagement bedeutet nämlich alles andere, als das Tier zum Abschuss freizugeben.

Aus den genannten Gründen werden wir den Antrag ablehnen und erwarten von der Landesregierung eine baldige Unterstützung für die Schäferinnen und Schäfer in unserem Land. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Spanier-Oppermann. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Haupt.

Stephan Haupt (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch im Mai dieses Jahres haben wir uns im Ausschuss intensiv zur Förderung und Unterstützung der Schäferinnen und Schäfer – auch mittels einer Weidetierprämie – ausgetauscht; mit dem Ergebnis, dass wir dazu gemeinsam einen Antrag verabschiedet haben, der die Schäferinnen und Schäfer auch ohne Weidetierprämien wirksam unterstützt.

Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen und nicht, wie von Ihnen im Antrag behauptet, mit Ihren Gegenstimmen. Ich empfehle Ihnen daher, das Protokoll nicht nur in Ihrem Antrag zu erwähnen, sondern es vorher auch mal zu lesen – dann wüssten Sie auch, wie Sie abgestimmt haben.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Frank Boss [CDU]: Das ist ja peinlich!)

Da sich der Sachverhalt seit Mai nicht verändert hat, kann ich unsere Haltung zur Weidetierprämie nur wiederholen: Die geforderte Einführung der Weidetierprämie ist für uns nicht der richtige Weg und nicht die sachgerechte Lösung der Probleme, die es in der Schafhaltung gibt. Die Weidetierprämie würde einen erheblichen Aufwand bei den Schäferinnen und Schäfern auslösen – für jedes Tier müssten Mittel beantragt werden, deren Einsatz dokumentiert und nachgewiesen werden müsste. Dadurch würden Sie nicht nur Mittel und Zeit der Schäferinnen und Schäfer, sondern auch der Verwaltung, die die Bearbeitung und Kontrolle durchführen muss, binden.

Wir lehnen diesen Antrag daher ab und sind uns sicher, mit dem im Mai einstimmig verabschiedeten Antrag unseren Schäferinnen und Schäfern wirksam geholfen zu haben.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Haupt. – Nun spricht für die grüne Fraktion Herr Kollege Rüße.

Norwich Rüße (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß gar nicht, was ich zu diesem Antrag sagen soll.

(Andreas Keith [AfD]: Setzen! – Dietmar Brockes [FDP]: Setzen!)

Ich bin nur noch überrascht: Wie kommt man auf die Idee, einen Antrag, den wir vor rund drei Monaten ausführlich besprochen haben, noch einmal ins Plenum zu bringen?

Ich finde, es gehört zum Respekt vor einem Parlament, dass man akzeptiert, dass es hier eine schwarz-gelbe Mehrheit gibt, die die Weidetierprämie nicht will; ich hätte sie gerne, aber es gibt eben auch eine andere, begründete Meinung, die ich respektiere. Da muss man doch nicht wieder mit dem Thema kommen und gucken, ob man die da irgendwie „vor die Kanonen ziehen“ kann und bei den Schäferinnen und Schäfern ein paar Punkte sammeln kann. Das ist doch hochgradiger Blödsinn!

Ärgerlich finde ich auch, dass Sie einen gemeinsamen Antrag der Linken und der Grünen aus dem Bundestag zitieren. So, wie Ihr Antrag aufgebaut ist, tun Sie so, als ob das einen Neuigkeitswert hätte. Dieser Antrag lag uns aber schon vor, als wir im Mai im Ausschuss beraten haben; er ist nämlich aus April. Es gibt also nichts Neues, und man kann Ihren Antrag daher einfach nur ablehnen.

Mich ärgert, dass wir hier um 21:11 Uhr eine solche Vorgehensweise diskutieren müssen – das ist überflüssig.

(Andreas Keith [AfD]: Die Sitzung war bis 21:40 Uhr angesetzt! Sonst sieht man Sie gar nicht im Parlament! Als würden wir uns überarbeiten! Einmal im Monat sitzen Sie hier – andere müssen jeden Tag arbeiten!)

– Regen Sie sich nicht künstlich auf – es lohnt sich einfach nicht.

Ich will Ihnen empfehlen, mal mit eigenen politischen Ideen zu kommen, nicht aus Anträgen der Grünen zu klauen und Anträge nicht immer erst dann vorzulegen, wenn wir über alles längst hinreichend beraten haben.

So, wie Sie ihn gestellt haben, lehnen wir Ihren Antrag ab, weil es keinen Sinn macht – wir haben das Thema abschließend im Ausschuss beraten und eine gute Lösung gefunden. Sinnvoll wäre – den Tipp gebe ich Ihnen am Ende noch –, wenn Sie im Ausschuss fragen würden, wie weit die Landesregierung denn mit der Umsetzung ist. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Danke für die Hinweise, die nehmen wir mit!)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Rüße. – Laut meinem Zettel soll nun für die Landesregierung Frau Ministerin Heinen-Esser sprechen. – In Vertretung spricht nun Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Sie haben das Wort, Herr Minister.

(Frank Sundermann [SPD]: Der geht aber leicht gebeugt!)

Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales: Danke. – Herr Präsident! Ich darf heute zum zweiten Mal in meinem Leben zum Thema „Schafhaltung der Wanderschäfer“ sprechen.

(Andreas Keith [AfD]: Das würde mir zu denken geben! – Zuruf von der SPD)

Im Mai dieses Jahres gab es bei der Diskussion zur Schafhaltung über alle Fraktionen hinweg den Beschluss, dass die Schafhaltung in Nordrhein-Westfalen zu erhalten ist.

(Frank Sundermann [SPD]: Wieso spricht denn der Herr Wüst nicht?)

Mehrheitlich wurde festgestellt, dass alle Möglichkeiten der Unterstützung genutzt werden. Da ich dem Abgeordneten Korth selbstverständlich Glauben schenke, warte ich jetzt nicht auf einen Zug, der noch vorbeikommt.

Die Bestandszahlen und der strukturelle Wandel bei der Schafhaltung in Nordrhein-Westfalen weisen aktuell Folgendes aus: 1.160 Betriebe und 138.900 Schafe. Damit gibt es heute mehr Betriebe und 5.000 mehr Schafe als vor einem Jahr.

Der vorliegende Antrag rückt die Zielgruppe „Wanderschäfer“ in den Mittelpunkt. Die Wanderschäferei wird nach Angaben der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen auf maximal 15 Wanderschäfer in unserem Lande geschätzt.

Für unsere Schafhalter gibt es hierzulande bereits ein umfangreiches Förderungsangebot, welches im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik im Förderzeitraum nach 2020, wie im Umweltausschuss im Juni entschieden, weiterentwickelt und angepasst wird.

Die Forderung dieses Antrages, auf Bundesebene eine Weidetierprämie für Schafe einzuführen und damit zu einem System gekoppelter Prämien zurückzukehren, wird von der Landesregierung ausdrücklich nicht unterstützt. Die Entscheidung zur vollständigen Entkoppelung wurde bereits zur Umsetzung der letzten Agrarreform in einer Grundsatzentscheidung getroffen.

Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt unabhängig von dem vorliegenden Antrag das Ziel, die ökologische Wertigkeit von Grünlandbiotopen durch die Beweidung mit Schafen zu sichern und zu steigern. Für die Rückkehr des Wolfes gilt mit Blick auf die Schafhaltung, ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander von Menschen, Tieren und Wölfen zu ermöglichen. Vorbeugend hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits erste Maßnahmen für sachgerechtes Wolfsmanagement getroffen.

Nur das Land Sachsen hat den Wolf als jagdbare Art in das Landesjagdrecht aufgenommen. Die Aufnahme des Wolfes als jagdbares Tier in das nordrhein-westfälische Jagdrecht ist nicht vorgesehen. In Notfallsituationen sind bereits jetzt naturschutzrechtliche Ausnahmen möglich, die als letztes Mittel den Abschuss eines auffälligen Tieres vorsieht.

Nordrhein-Westfalen hat zahlreiche Initiativen ergriffen und bietet gute Maßnahmen für den Erhalt der Schafhaltung. Die zusätzliche und in der Antragsüberschrift geforderte sofortige Einführung einer Weidetierprämie für Schafhalter lehnt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ab. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Damit liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wer also stimmt dem Inhalt des Antrags zu? – Die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, SPD und Grüne stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen sehen wir von hier oben nicht. Damit ist der Antrag mit breiter Mehrheit des Hohen Hauses abgelehnt.

Ich rufe auf:

15 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesaltenpflegegesetzes

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3557

erste Lesung

Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (s. Anlage 1). Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen also zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/3557 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Dem ist nicht so. Damit ist der Antrag einstimmig so überwiesen. Vielen Dank.

Ich rufe auf:

16 Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3569

erste Lesung

Frau Ministerin Heinen-Esser hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (s. Anlage 2). Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Stimmen wir also ab: Wer stimmt dem Vorschlag des Ältestenrats zu, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zu überweisen? – Alle, die die Hand oben haben, stimmen zu. Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

17 Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG NRW)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 17/3570

erste Lesung

Hier hat Frau Ministerin Scharrenbach ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (s. Anlage 3). Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir können abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist der Antrag einstimmig so überwiesen. Ich bedanke mich auch dafür.

Ich rufe auf:

18 Viertes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen – Erweiterung der untergesetzlichen Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung

Gesetzentwurf
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/3580

erste Lesung

Hier ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Die Empfehlung des Ältestenrates lautet: Überweisung des Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuss. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig so überwiesen. Danke schön.

Ich rufe auf:

19 Nordrhein-Westfalen zum Games-Standort Nummer 1 machen

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/3578

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir stimmen also ab über den Vorschlag des Ältestenrats. Der empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/3578 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation und an den Sportausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. So soll es sein, wenn wir das so wollen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

20 Mit der Strategie für ein digitales Nordrhein-Westfalen gut gerüstet für die digitale Zukunft

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 17/3579

Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/3579 an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer überweist mit? – Alle. Gibt es Gegenstimmen zur Überweisung? – Nein. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist der Antrag einstimmig so überwiesen. Danke schön.

Ich rufe auf:

21 Ökologische Chancen digitaler Startups nutzen – Förderung und Beratung weiterentwickeln

Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/3584

Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir können sogleich abstimmen. Es gibt die Empfehlung des Ältestenrates zur Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung, und an den Wissenschaftsausschuss soll auch überwiesen werden. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dem Verfahren zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist der Antrag so überwiesen.

Ich rufe auf:

22 Haushaltsrechnung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Rechnungsjahr 2016

Unterrichtung
durch den Präsidenten
des Landtags
auf Erteilung der Entlastung
nach § 114 LHO
Drucksache 17/3572

In Verbindung mit:

Jahresbericht 2018 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2017

Unterrichtung
durch den Landesrechnungshof
Drucksache 17/3600

Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir können sogleich abstimmen. Hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung der Unterrichtungen mit den Drucksachennummern 17/3572 und 17/3600 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Hat jemand etwas dagegen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Dann ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

23 Nachwahl eines Mitglieds des Landtags Nordrhein-Westfalen in den Beirat für Wohnraumförderung

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD
Drucksache 17/3682

An dieser Stelle ist auch keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 17/3682. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Mit einem einstimmigen Ergebnis ist also der Wahlvorschlag Drucksache 17/3682 angenommen.

Ich rufe auf:

24 Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Landtags Nordrhein-Westfalen

Beschlussempfehlung
des Rechtsausschusses
Drucksache 17/3675

Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir stimmen also ab. Der Rechtsausschuss empfiehlt in der benannten Drucksache, die Immunität des Abgeordneten Jochen Ritter für das dort genannte Verfahren aufzuheben. Wer stimmt dem zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und die Immunität des Abgeordneten Jochen Ritter aufgehoben.

Ich rufe auf:

25 Verfassungsbeschwerde der Stadt Bielefeld und 6 weiterer Städte wegen der Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Durchführungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – DVO ProstSchG NRW) vom 4. April 2017, Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) S. 388, geändert durch Art. 3 Zuständigkeitsbereinigungsverordnung vom 6. Februar 2018, GV. NRW. S. 146

VerfGH 1/18

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses
Drucksache 17/3624

Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen.

 Wir kommen sogleich zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/3624, in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof keine Stellungnahme abzugeben. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig so angenommen, wie vom Rechtsausschuss empfohlen.

Ich rufe auf:

26 In den Ausschüssen erledigte Anträge

Übersicht 10
gem. § 82 Abs. 2 GO
Drucksache 17/3666

Die Übersicht enthält acht Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.

Ich lasse nun über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Übersicht 10 abstimmen. Wer stimmt dieser Übersicht so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das sehen wir nicht. Damit sind die in Drucksache 17/3666 enthaltenen Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig bestätigt.

Ich rufe auf:

27 Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 17/15

Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses dem Landtag mindestens vierteljährlich zur Bestätigung vorzulegen. Mit der Übersicht 17/15 liegen Ihnen diese vor.

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir stimmen ab. Wer ist gegen die Bestätigung? – Niemand. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 17/15 einstimmig so bestätigt.

Um 21:23 Uhr, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Das Plenum wird für morgen wieder einberufen. Ich darf das heute sagen: Donnerstag, den 20. September, 10 Uhr, sehen wir uns hier wieder.

Ich wünsche Ihnen einen guten Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Schluss: 21:24 Uhr

 

Anlage 1

Zu TOP 15 – „Zweites Gesetz zur Änderung des Landesaltenpflegegesetzes – zu Protokoll gegebene Rede

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

Wegen der demographischen Entwicklung wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich deutlich steigen. Daher braucht es auch mehr gut ausgebildete Pflegekräfte, die sich professionell um die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen kümmern. Dabei ist auch die Versorgung älterer Menschen von besonderer Bedeutung.

Mit engagierten Pflegekräften kann die Zukunft der Pflege und die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen positiv gestaltet werden.

Um dies verwirklichen zu können, arbeiten wir aktuell intensiv an der Umsetzung der Pflegeberufereform und damit an der Stärkung der Ausbildung.

In diesem Zusammenhang haben die „Ausbildungsfinanzierung in der Altenpflege“ und die nun vorgesehene Erhöhung der Schulkostenpauschale für die Landesregierung und für mich höchste Priorität.

Das Land unterstützt seit Langem die Träger der Ausbildungen in der Altenpflege durch eine finanzielle Beteiligung an den Schulkosten.

Das Landesaltenpflegegesetz enthält Regelungen zur Schulkostenpauschale für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern (§ 5). Dabei wird die bislang seitens des Landes aufgebrachte Schulkostenpauschale schon länger als nicht auskömmlich diskutiert.

Die Zusammenführung der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung führt zwar ab 2020 zu der Ablösung der bisherigen Ausbildungen. Bis dahin und für den sich ergebenden Übergangszeitraum muss das Land aber Sorge dafür tragen, dass Ausbildungen in der Altenpflege gestärkt werden.

Die alte und neue Ausbildung werden für bis zu sechs Jahre parallel weitergeführt. Dies wird zu Umbruchsituationen in der Praxis der Pflegeschulen führen. Die im Verhältnis zur Generalistik unzureichende Finanzierungssituation der herkömmlichen Ausbildung kann sich für die Fachseminare für Altenpflege dadurch verschärfen. Um die Ausbildung zu stabilisieren, ist es vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels in der Altenpflege erforderlich, die Schulkostenpauschale zu erhöhen.

Die Träger der Ausbildung sind bereits in der Umbruchphase zu unterstützen. Gerade die Altenpflege muss gestützt werden.

Die aktuelle Schulkostenpauschale ist gesetzlich festgelegt und beträgt aktuell 280,00 Euro je Schülerin oder Schüler und je Monat. Sie soll nun durch das Gesetz erhöht werden um 100 Euro auf dann 380 Euro monatlich je Schülerin und Schüler. Fachseminare profitieren somit direkt von der um 100 Euro erhöhten Schulkostenpauschale. Bereits jetzt sind im Landeshaushalt 63 Millionen Euro jährlich für die Finanzierung der Schulkostenpauschalen (= 18.750 Plätze) vorgesehen. Ab 2019 steigt diese Summe auf 85,5 Millionen Euro. Ein Plus von 22,5 Millionen Euro. Das Ganze natürlich vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags.

Mit der jetzigen Erhöhung stärken wir das Feld der Altenpflege. Dies gilt für eine Übergangsphase, bis die Finanzierung für die neue generalistische Ausbildung greift.

 

Anlage 2

Zu TOP 16 – „Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften – zu Protokoll gegebene Rede

Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz:

Anlass dieser Jagdrechtsnovelle ist, das Jagdrecht nachhaltig weiterzuentwickeln sowie wildbiologische und jagdpraktische Erkenntnisse einzubinden. Ebenfalls soll eine Orientierung an bewährten Bundesregelungen künftig in Nordrhein-Westfalen wieder verstärkt erfolgen.

Im Folgenden möchte ich einige Änderungen herausheben:

Mit dem neuen Landesjagdgesetz wird die Liste der Jagdbaren Arten an die des Bundesgesetzes angepasst. Es werden nur solche Arten aufgeführt werden, die in Nordrhein-Westfalen heimisch sind.

Unter Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis erfolgt eine Anpassung der Jagd- und Schonzeiten. So wird die Jagdzeit auf Schalenwild wieder bis zum 31. Januar verlängert, wobei der Hundeeinsatz in der Zeit vom 16.01. bis 31.01 aus Tierschutzgründen verboten ist.

Ein weiteres Anliegen ist die Stärkung der Jagdausbildung. Dazu wird die Obergrenze von maximal 500 möglichen Prüfungsfragen aufgehoben. So können zusätzliche Fragen wie etwa zur Wildbrethygiene, zum Tierschutz oder zur Hundeausbildung stärker aufgegriffen werden.

Die von den Jägern jährlich zu zahlende Jagdabgabe wird deutlich gesenkt und an den tatsächlichen Finanzbedarf angepasst.

Betonen möchte ich auch, dass in der Landesjagdzeitenverordnung, die dem Landtag mittlerweile zugegangen ist, eine ganzjährige Schwarzwildbejagung – unter Wahrung des Muttertierschutzes – bis 2023 vorgesehen ist. Die künftig ganzjährig mögliche Schwarzwildbejagung soll vor allem der Prävention vor der immer näher rückenden Afrikanischen Schweinepest dienen.

Bei der Prävention oder der möglichen Bekämpfung dieser Seuche, die nun in Belgien direkt vor unserer Haustür ausgebrochen ist, sind wir auf die Hilfe und Unterstützung der Jägerschaft angewiesen. Nur im Verbund mit allen Akteuren können wir uns dieser Herausforderung stellen.

Die Novellierung setzt damit den Koalitionsvertrag um und berücksichtigt die Volksinitiative aus 2016/2017 sowie Impulse aus der Mitte der Gesellschaft. Der Entwurf ist weiterhin durch zeitgemäße Ansprüche an einen nachhaltigen Natur-, Tier- und Artenschutz geprägt.

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. –Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Anlage 3

Zu TOP 17 – „Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften – zu Protokoll gegebene Rede

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung:

Als vor über zehn Jahren (2005) in den Gemeinden das doppische Haushalts- und Rechnungswesen eingeführt wurde, war Ausgangspunkt die Erkenntnis, dass das damalige kamerale Haushalts- und Rechnungswesen der Gemeinden die erforderlichen Informationen über Ressourcenaufkommen und -verbrauch für eine zeitgemäße Verwaltungssteuerung und Haushaltswirtschaft nur unzureichend darstellte.

Nach einer ersten Überarbeitung im Jahr 2012 ist es nun an der Zeit, dieses Neue Kommunale Finanzmanagement einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Dazu hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das neue Recht soll ab dem 1. Januar 2019 gelten. Die Vorgängerregierung beschränkte die NKF-Evaluation auf die Fragestellung, wie die kommunale Haushalts- und Buchungstechnik optimiert werden kann.

Die jetzt geplanten Änderungen tragen dem Umstand Rechnung, dass das Ziel des gemeindlichen Haushalts- und Rechnungswesens die Sicherstellung der gemeindlichen Aufgabenerfüllung ist und nicht wie bisher der Gläubigerschutz im unternehme­rischen Handelsrecht.

Die Landesregierung bleibt daher nicht bei einer Umsetzung rein technischer Detailänderungen, wie sie Gegenstand der Evaluierung des NKF im vergangenen Jahr waren, sondern nimmt sich einer Grundreform an. Im Zuge der vorgefundenen NKF-Evaluation wurden – darauf aufbauend – auch Bestandteile der Grundkonzeption des NKF nach seiner Einführung zum 1. Januar 2005 auf den Prüfstand gestellt. Derzeit haben die Kommunen große Schwierigkeiten, ihre Infrastruktur, insbesondere ihr Immobilien- und Straßenvermögen, ausreichend zu unterhalten.

Es war daher zu prüfen, welche praktischen Auswirkungen das NKF-Regelwerk auf die Investitionsfähigkeit der Kommunen hat und wie diese verbessert werden kann.

Vorrangiges Ziel ist jetzt zunächst, den Kommunen möglichst schnell zu helfen, mehr und wirksam in den Erhalt ihrer Infrastruktur zu investieren.

Die Grundzüge möchte ich kurz zusammenfassen:

Erstens: Das Wirklichkeitsprinzip trägt den Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung Rechnung. Das heißt, im Zuge der Erfahrungen mit dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen hat sich gezeigt, dass die Führung einer öffentlichen Verwaltung Besonderheiten im Gegensatz zur Führung eines Unterneh­mens aufweist. Unverändert sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung durch die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Anwendung zu bringen.

Zweitens wird der Rahmen für investives Handeln verbessert. Denn wegen der sofortigen Belastung des Ergebnishaushaltes wurde im Zuge umfangreicher Haushaltskonsolidierungsprozesse in den Gemeinden die Erhaltung des gemeindlichen Ver­mögens, sprich: Schulen, Verwaltungsgebäude, kommunale Straßen und Brücken, um nur einige zu nennen, sehr häufig zeitlich verschoben. Dies führt dazu, dass der Erhaltungsstau in den nordrhein-westfälischen Gemeinden inzwischen sehr große Ausmaße annimmt. Durch die im Entwurf vorgesehenen Änderungen soll die Investitionsfähigkeit und -tätigkeit der Gemeinden in puncto Erhaltung des gemeindlichen Vermögens gestärkt werden.

Drittens stärken wir die Planbarkeit der Haushalte. Das heißt, gleichzeitig soll es erstmals auf der Passivseite der Bilanz möglich sein, sogenannte Rückstellungen für umlagekraftabhängige Tatbestände zurückzustellen. Darüber hinaus wird es den Gemeinden ermöglicht, Auswirkungen aus Besoldungsanpassungen auf die Höhe der zu bildenden Pensions- und Versorgungsrückstellungen schrittweise umzusetzen, sie in Raten anzusammeln.

Weitere Punkte sind die Stärkung der Eigenverantwortung beim Haushaltsausgleich, die Neuregelung der Rechnungsprüfung, Befreiungsmöglichkeit vom Gesamtabschluss – und nicht zuletzt sind und bleiben kommunale Unternehmen Töchter der Gemeinde.