LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 18/723 |
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11.03.2024 |
Enquetekommission II
Dr. Martin Vincentz MdL
Einladung
10. Sitzung (öffentlich,
Livestream/nichtöffentlich)
der Enquetekommission II
am Montag, dem 18. März 2024,
13.30 Uhr, Raum E3 D01
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich die Enquetekommission ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
A Öffentlicher Teil
1. |
Krisen- und Notfallmanagement im Zusammenhang mit Pandemie (staatliche Ebenen)
Anhörung von Sachverständigen |
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B Nichtöffentlicher Teil
2. |
Beschlussfassung zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen |
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3. |
Gutachtenvergabe |
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4. |
Verschiedenes |
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gez. Dr. Martin Vincentz |
F. d. R.
René van Eckert
Kommissionsassistent
der Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ – durch die Lehren der Vergangenheit die Zukunft sicher gestalten
zu Krisen- und Notfallmanagement im Kontext von Pandemie
(staatliche Ebenen)
am Montag, dem 18. März 2024
13.30 bis (max.) 16.00 Uhr, Raum E3 D01, Livestream
Verteiler
Veiligheidsregio Noord- en Oost-Gelderland Christiaan Velthausz Apeldoorn Niederlande
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Städtetag NRW Vorsitzender Thomas Kufen Köln
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Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr Leitung Amt 37 Sven Werner Mülheim-Ruhr
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Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) Ländervertreter Nordrhein-Westfalen Christoph Lamers Bonn
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Verband der Feuerwehren in NRW e. V. Landesgeschäftsführer Christoph Schöneborn Wuppertal
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Bundesministerium
für Gesundheit
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Dr Johannes Nießen
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Professor Dr. Andreas Meyer-Falcke Essen
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· Akkon Hochschule für Humanwissenschaften Professor. Dr. Dominic Gißler Berlin
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Anhörung von Sachverständigen
Enquetekommission II
Krisen- und Notfallmanagement im Zusammenhang mit Pandemie
(staatliche Ebenen)
am 18. März 2024
13.30 Uhr bis (max.) 16.00 Uhr, Raum E3 D01, Livestream
Fragenkatalog
I. Wissenschaftlicher Austausch
II. Zusammensetzung von Krisenstäben
1. Grundsätzlich: Welche Personengruppen umfassen einen Krisenstab und welche Regelungen gibt es diesbezüglich? Wie werden Krisenstäbe einberufen? Gibt es Handreichungen für Städte und Gemeinden?
2. Gibt es Regeln, Vorgaben, Konzepte (auch ungeschriebene) o.ä. wie externe Beraterinnen und Berater in einen Krisenstab eingebunden werden, sodass eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit bzw. Integration gelingt? Wo gibt es hier Verbesserungsmöglichkeiten? Welche Akteure sehen Sie hier in der Pflicht?
3. Welche Best Practices aus der Vergangenheit können Sie beschreiben, bei denen Krisenstäbe in NRW gut funktioniert haben? Was kann davon für zukünftige Krisenstäbe mitgenommen werden und konzeptioniert/standardisiert werden?
4. Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit und die Kommunikation mit dem von der Landesregierung eingesetzten Koordinierungsstrukturen des Gesundheitsministeriums und der Staatskanzlei während der Pandemie?
5. Wie bewerten Sie die Kommunikation zwischen den verschiedenen kommunalen Krisenstäben untereinander sowie mit den Krisenstäben der Bezirksregierungen? Sehen Sie hier Optimierungsbedarf?
6. Wie bewerten Sie generell die Kommunikation und Koordination der Krisenstäbe durch die Ebenen hindurch?
7. Wie bewerten Sie die Kommunikation und Koordination der Krisenstäbe insbesondere mit Akteuren aus dem politisch-parlamentarischen Raum? Welche Hürden gab es, was hat gut funktioniert?
8. Welche Lehren aus der Krisenstabsarbeit können für künftige Krisenereignisse festgehalten werden?
9. Wie funktioniert das Informationsmanagement der Krisenstäbe untereinander und wie sind diese vernetzt? Wie bewerten Sie den Austausch von Informationen während der Pandemie? Wie kann ein effizienter Informationsaustausch aus Ihrer Sicht gelingen?
10. Wie bewerten Sie das Konzept der Katastrophenschutzstäbe in einigen Städten und Landkreisen?
11. Welche kommunikativen Funktionen sollen Krisenstäbe erfüllen? Ist dies in der Pandemie durch Krisenstäbe in angemessener Weise geschehen?
12. Welche Auswirkungen können Sie beschreiben, welche die Nichteinsetzung eines Krisenstabs auf Landesebene gehabt hat? Welche Konsequenzen haben sich dadurch ergeben? Gleiches gilt für den Verzicht, die Pandemie als Katastrophenfall auszurufen.
13. Inwieweit fußt eine effektive Krisenstabsarbeit auf der Vorhaltung von Krisenstäben? Wie ist dies auf den föderalen Ebenen ausgestaltet?
14. Werden Krisenstabsschulungen/-übungen auf den Ebenen durchgeführt? Wie können diese hinsichtlich der Effizienzsteigerung ausgebaut werden?
III. Zuständigkeiten im föderalen System