LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 17/897 |
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05.09.2019 |
Enquetekommission II
Stefan Engstfeld MdL
Einladung
10. Sitzung (öffentlich/nichtöffentlich)
der Enquetekommission II
am Freitag, dem 13. September 2019,
10.00 Uhr, Raum E 1 D 05
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich die Enquetekommission ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. |
„Wirtschaftliche Auswirkungen des Brexit auf NRW: Arbeitsmarkt und wirtschaftsrechtliche Fragen“
Anhörung von Sachverständigen
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Nichtöffentlicher Teil
2. |
Bericht der Landesregierung
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3. |
Ergebnissicherung der Anhörung „Wirtschaftliche Auswirkungen des Brexit auf NRW: Wirtschaftsbeziehungen, Standortfaktoren und Branchen“ |
4. |
Vergabe des Zuschlags für die ausgeschriebenen Gutachten im Bereich „Wirtschaft und Arbeitsmarkt“
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5. |
Erste Lesung des Kapitels 3 „Grundsatz“ |
6. |
Informationsreise nach Brüssel |
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7. |
Verschiedenes |
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gez. Stefan Engstfeld - Vorsitzender - |
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F. d. R.
Mert Karaoglan
Kommissionsassistent
Anlagen:
Verteiler
Fragenkatalog
Anhörung von Sachverständigen
Enquetekommission II
"Wirtschaftliche Auswirkungen des Brexit auf NRW: Arbeitsmarkt und wirtschaftsrechtliche Fragen"
am Freitag, dem 13. September 2019
10.00 bis 12.00 Uhr, Raum E 1 D 05
Verteiler
Herr Alexander Hoeckle IHK Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln |
Frau Susanne Wixforth Deutscher Gewerkschaftsbund Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin |
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Herr Stephan Schneider Vodafone GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1 40549 Düsseldorf
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Herr Barrister Dr. Gunnar Beck Fraktion Identität und Demokratie Europäisches Parlament 60 Rue Wiertz 1047 Bruxelles (Belgien)
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Anhörung von Sachverständigen
Enquetekommission II
"Wirtschaftliche Auswirkungen des Brexit auf NRW: Arbeitsmarkt und wirtschaftsrechtliche Fragen“
am Freitag, dem 13.09.2019
10.00 bis 12.00 Uhr, Raum E 1 D 05
Fragenkatalog
Hintergrund:
Ging es bisher um die Auswirkungen des Brexit auf NRW, standen mögliche wirtschaftliche Folgen besonders im Fokus. In vielen Bereichen sind die bestehenden Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und NRW enger als der wirtschaftliche Austausch mit der Bundesrepublik insgesamt. So ist das VK für NRW etwa der fünfwichtigste Handels- und der drittwichtigste Exportpartner. Spürbar ist bereits, dass der gemeinsame Handel nachgelassen hat, bedingt durch den Kaufkraftverlust, der aus der Abwertung des britischen Pfunds resultiert. Solange ein ungeregelter Brexit nicht ausgeschlossen werden kann, ist davon auszugehen, dass dies weitreichende negative Folgen für die nordrheinwestfälische Wirtschaft und folglich für den damit verbundenen Arbeitsmarkt hätte (Stichwort personelle Umstrukturierungen).
Die Arbeitsgruppe 2 „Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ der Enquetekommission II hat sich für 2019 zum Ziel gesetzt, die Auswirkungen des Brexit auf die Wirtschaftsbeziehungen (verstanden als Chancen für Unternehmen, Arbeitsplätze und Arbeitnehmerrechte), wirtschafts- und steuerrechtliche Aspekte, Standortfragen sowie Auswirkungen auf EU-Förderprogramme in den Blick zu nehmen. Dabei gilt es zum einen gesamtwirtschaftliche Faktoren zu betrachten, aber auch die Situation einzelner Unternehmen und Unternehmensformen sowie besonders betroffene Branchen zu berücksichtigen (etwa die Automobilindustrie, Elektroindustrie, Maschinenbau, chemische und pharmazeutische Produkte, metallverarbeitende Industrie, Lebensmittelindustrie, Bauwirtschaft).
Folgende Fragen und Themenfelder werden im Rahmen der Anhörung am 13. September 2019 behandelt werden:
A) Welche rechtlichen Konsequenzen (Wirtschaft, Steuern, Gesellschaft) sind für welche Akteure zu erwarten?
B) Welche wirtschaftlichen Auswirkungen zeichnen sich im E-Commerce und bei Datentransfers ab?
C) Welche Auswirkungen hat der Brexit auf betriebliche Mitbestimmungsrechte?
D) Welche Auswirkungen des Brexit auf Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards sind zu erwarten?
E) Wie können Ansprüche aus den sozialen Sicherungssystemen gesichert werden? Wie viele Bürgerinnen und Bürger in NRW wären davon betroffen und in welcher Dimension?
F) Welche Förderprogramme wären in welcher Art und Weise (aktuelle und nächste Förderphase) betroffen?