LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 17/858 |
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10.07.2019 |
Rechtsausschuss
Dr. Werner Pfeil MdL
Einladung
38. Sitzung (öffentlich)
des Rechtsausschusses
am Mittwoch, dem 11. September 2019,
16.00 Uhr bis max. 17.30 Uhr, Raum E 3 A 02
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
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Psychosoziale Prozessbegleitung
Vorlage 17/1864 und
- Anhörung von Sachverständigen - |
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gez. Dr. Werner Pfeil |
F. d. R.
Jan Jäger
Ausschussassistent
Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
Anhörung des Rechtsausschusses
"Psychosoziale Prozessbegleitung"
Vorlage 17/1864 und 17/768
am Mittwoch, dem 11. September 2019
16.00 Uhr bis max. 17.30 Uhr, Raum E 3 A 02
Verteiler
Sabine Bruns Ev. Fachverband Straffälligenhilfe RWL Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. - Diakonie RWL Geschäftsfeld Berufliche und soziale Integration Düsseldorf
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Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Köln
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Mädchenhaus Bielefeld Bielefeld
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Frauenberatungsstelle Düsseldorf Düsseldorf
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Agnes Zilligen Sprecherin des Landesverband autonomer Frauen-Notrufe NRW e.V. RückHalt e.V. - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Aachen |
Professor Dr. phil. Stephan Barth Dekan des Fachbereichs Sozialwesen der FH Münster; Vorsitzender der Landesdekanekonferenz der Fachbereiche für Soziale Arbeit in NRW Fachhochschule Münster - Fachbereich Sozialwesen Münster
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Fragenkatalog Psychosoziale Prozessbegleitung
1. Wie bewerten Sie ersten gut 2 1/2 Jahre seit Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung?
2. Wie erklären Sie die leicht steigenden, letztlich aber immer noch recht gering anmutenden Zahlen der beigeordneten Prozessbegleitungen?
3. Wie erklären Sie sich die doch deutlichen Unterscheide in den Prozessbegleitungen zwischen der Landgerichtsbezirken?
4. Was könnten Maßnahmen sein, um das Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung sowie dessen Akzeptanz und Bekanntheit in der Gesellschaft sowie bei Polizei, Gerichten und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten weiter zu verstärken?
5. Minderjährige Kinder sind eine der wichtigsten Zielgruppen der psychosozialen Prozessbegleitung. Besteht insbesondere mit Blick auf diese Zielgruppe ein Optimierungs- oder Modernisierungsbedarf des Instituts der psychosozialen Prozessbegleitung?
6. Wie beurteilen Sie das Informationsangebot, die Informationsaufbereitung und die Ansprache verschiedener „Opfergruppen“?
7. Wie beurteilen Sie das Informationsangebot und den Zugang zu Psychosozialer Prozessbegleitung speziell für Opfer von Gewalt gegen LSBTI?
8. Gibt es bestimmte Fallgruppen, bei denen häufig ein Antrag auf Beiordnung einer Prozessbegleitung abgelehnt wird? Wird in diesen Fällen dann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich auf eigene Kosten der psychosozialen Prozessbegleitung zu bedienen?
9. Sollte die Psychosoziale Prozessbegleitung um weitere Straftatbestände oder Personengruppen ergänzt werden?
10. Wie beurteilen Sie die Ausgestaltung der Zulassungskriterien sowie der der-zeit bestehenden Aus-und Weiterbildungsangebote? Besteht aus Ihrer Sicht an dieser Stelle Handlungsbedarf?
11. Wie beurteilen Sie die Zugangsmöglichkeiten für Betroffene zur psychosozialen Prozessbegleitung? Besteht aus Ihrer Sicht an dieser Stelle Handlungsbedarf?
12. Bitte schildern Sie den klassischen Weg, zu welchem Zeitpunkt und von wem Betroffene von der Möglichkeit erfahren, einen Antrag auf Psychosoziale Prozessbegleitung stellen zu können?
13. Wie beurteilen Sie das Angebot an fremdsprachigen bzw. mehrsprachigen Prozessbegleitungen?
14. Wie beurteilen Sie die Durchführung von Prozessbegleitungen durch die Ambulanten Sozialen Dienste der Gerichte?