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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode

 

E  17/595

 

07.01.2019

 

 

 

 

Rechtsausschuss

 

Dr. Werner Pfeil MdL

 

Einladung

 

 

29. Sitzung (öffentlich)
des Rechtsausschusses
am Mittwoch, dem 13. Februar 2019,
15.00 Uhr bis max. 16.30 Uhr, Raum E 3 A 02

 

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

 

Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

 

Vergütung von Berufsbetreuern

 

            Vorlage 17/913

 

            - Anhörung von Sachverständigen -

 

 

gez. Dr. Werner Pfeil
- Vorsitzender -

 

F. d. R.

 

 

Jan Jäger

Ausschussassistent

 

 

 

Anlagen

Verteiler

Fragenkatalog

 

 

 


 

Anhörung des Rechtsausschusses

"Vergütung von Berufsbetreuern"

Vorlage 17/913

 

am Mittwoch, dem 13. Februar 2019

15.00 Uhr bis max. 16.30 Uhr, Raum E 3 A 02

 

 

Verteiler

 

 

 

Bundesverband der Berufsbetreuer/

innen e. V.

Hamburg

 

Betreuungsgerichtstag e.V.

Bochum

Gesetzliche Betreuungen

Susanne Benary-Höck

Düsseldorf

 

Gustav Arnold

Bocholt

Berufsbetreuerin

Birgit Lordick

Duisburg

Ministerium für Justiz, Europa,

Verbraucherschutz und Gleichstellung

des Landes Schleswig-Holstein

Dr. Dirk Bahrenfuss

Kiel

 

Amtsgericht Duisburg 

Richter am Amtsgericht

Lars Mückner

Duisburg

 

Katholischer Sozialdienst e. V.

Hamm

Stadt Mönchengladbach

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Klaus Röttgen

Verwaltungsgebäude Oberstadt

Mönchengladbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Fragenkatalog für die Sachverständigen

 

 

1.    Welche Folgerungen ziehen Sie aus dem Abschlussbericht der rechtstatsächlichen Untersuchung zur Qualität in der rechtlichen Betreuung und welche wesentlichen Qualitätsmängel und deren Ursachen wurden nach Ihrer Auffassung aufgezeigt?

 

2.    Worin besteht für Sie akuter Handlungsbedarf in der Betreuung mit Blick auf die Vergütung?

 

3.    Ist Ihrer Meinung nach der zeitliche Aufwand für eine Betreuung seit Einführung der pauschalierten Vergütung gestiegen?

 

4.    Welche Rolle spielen „Ausnahmefälle“ (also Fälle mit besonderer zeitlicher Intensität) bei der Vergütung für Betreuer/innen?

 

5.    Halten Sie das derzeitige Pauschalvergütungssystem im Grundsatz - unabhängig von der derzeitigen Vergütungshöhe und den derzeitigen Stundenansätzen - für erhaltenswert, oder wie könnte ein alternatives Vergütungssystem ausgestaltet werden?

 

6.    Mit dem vom Deutschen Bundestag am 18. Mai 2017 beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Drucksache 18/12427) ist eine Erhöhung der Stundensätze um 15 Prozent vorgesehen. Halten Sie diese Anpassung für sachgerecht?

 

7.    Wie sollte künftig die Bestellung/Zulassung und Aufsicht von Betreuer/innen erfolgen und welcher Ausbildungs-/Qualifikationsgrundlage bedarf es dazu?

 

8.    Welche Rolle spielt das Ehrenamt hinsichtlich der beruflich tätigen Betreuer/innen?

 

9.    Was ist Ihr Verständnis von Qualität in der rechtlichen Betreuung und wie kann diese gesichert werden?

 

10.  Welche Reformvorschläge gibt es, das Betreuungsrecht konsequenter i.S. der UN-Behindertenrechtskonvention zu verändern?

 

11.  Mit welcher anderen selbstständigen Tätigkeit ist die beruflich geführte rechtliche Betreuung Ihrer Ansicht nach vergleichbar?

 

12.  Übernehmen Ihrer Ansicht nach rechtliche Betreuer Aufgaben, die eigentlich von Sozialleistungsträgern zu erfüllen sind? Wenn ja, welche sind das?

 

13.  Falls einheitliche Standards, beispielsweise eine leistungsorientierte Pauschalvergütung, bei der Ausübung der Betreuungsmaßnahmen nach einem festen Kriterienkatalog gesetzt werden sollen, welche konkreten Kriterien würden Sie hierfür heranziehen?

 

14.  Ist eine Reform der Aufteilung der Betreuung in ehrenamtliche und hauptberufliche Betreuer bzw. in selbstständige Betreuer, behördliche Betreuer sowie angestellte (Vereins-) Betreuer notwendig und welche vergütungs- und versicherungstechnischen Änderungen wären hierfür sinnvoll?

 

15.  Sehen Sie eine allgemein verpflichtende Haftpflichtversicherung für Berufsbetreuer als notwendig an oder ist die derzeitige Regelung, eine Prüfung durch die Betreuungsbehörde als Standardvoraussetzung nach § 1897 Abs. 7 BGB, ausreichend?