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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode

 

E  17/348

 

30.05.2018

 

 

 

 

Rechtsausschuss

 

Dr. Werner Pfeil MdL

 

Einladung

 

 

18. Sitzung (öffentlich)
des Rechtsausschusses
am Mittwoch, dem 4. Juli 2018,
15.00 Uhr bis max. 17.00 Uhr, Raum E 3 A 02

 

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

 

Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

Leitlinien des Ministers zur Diskussion zur Reform der Juristenausbildung

 

            Vorlage 17/273 (Neudruck)

 

            - Anhörung von Sachverständigen -

 

 

gez. Dr. Werner Pfeil
- Vorsitzender -

 

F. d. R.

 

 

 

Jan Jäger

Ausschussassistent

 

 

 

 

ANLAGEN

Verteiler

Fragenkatalog

 

 

 

 

 

VERTEILER

 

Anhörung des Rechtsausschusses

„Leitlinien des Ministers zur Diskussion zur Reform der Juristenausbildung"

Vorlage 17/273 (Neudruck)

 

 

am Mittwoch, dem 4. Juli 2018

15.00 Uhr, Raum E 3 A 02

 

 

Verteiler

 

 

Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen e.V.

Christian Friehoff
Hamm

 

Deutscher Anwaltverein e.V.
Berlin

 

unternehmer nrw

Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V.
Düsseldorf

 

 

Landesfachschaft Jura NRW

c/o Fachschaft Jura der Universität zu Köln
Köln

 

Deutscher Juristen-Fakultätentag

Geschäftsstelle

Professor Dr. Joachim Lege

Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald

Greifswald

 

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Bundesgeschäftsstelle

Berlin

Ruhr-Universität Bochum

Professor Dr. Julian Krüper

Juristische Fakultät

Bochum

 

Universität zu Köln

Professor Dr. Ulrich Preis

- Dekan -

Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Köln

 

Professor Dr. Ralf Bommermann

Hilden

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Fragen zur Anhörung des Rechtsausschusses zum Thema Juristenausbildung

 

A.           Allgemeine Fragen:

 

Der Koordinierungsausschuss hat sich im Auftrag der JuMiKo mit der Juristenausbildung beschäftigt und sieht bundesweit Harmonisierungsbedarf, um die geforderte Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und Leistungsbewertungen zu sichern. Inwiefern besteht aus Ihrer Sicht mit Blick auf Nordrhein-Westfalen eine Harmonisierungsnotwendigkeit und Reformbedarf für die Juristenausbildung?

 

Was sind ihres Erachtens die Gründe dafür, dass es zu dem vom Ministerium der Justiz beschriebenen Anstieg der durchschnittlichen Studiendauer gekommen ist?

 

Wo liegen Ihrer Ansicht nach die dringenden Reformerfordernisse in der Juristenausbildung?

 

Liegen Ihnen Erkenntnisse dazu vor, wie sich die Absolventenzahlen beim 1. und 2. Juristischen Staatsexamen deutschlandweit und in NRW in den letzten Jahren entwickelt haben?

 

Welche Erklärung haben Sie für die Entwicklungen?

 

Wie beurteilen Sie die vom Ministerium der Justiz in der Vorlage 17/273 dargestellten möglichen Änderungen in der Juristenausbildung?

 

 

B.           Detailfragen:


Pflichtfachstoff


Sind Sie der Auffassung, dass der vorgelegte vereinheitlichte Pflichtfachkatalog sich in allen Punkten zum exemplarischen Lernen eignet?

 

Schwerpunkt

 

Würde aus Ihrer Sicht eine Begrenzung des Umfangs des Schwerpunktbereichs, eine Abschaffung des Schwerpunktbereichs oder eine Angleichung von Prüfungsleistungen Sinn machen?

 

 

Inwiefern hat sich das Instrument der Abschichtung bewährt?

 

Halten Sie es der Vergleichbarkeit wegen für notwendig, die Art und Zahl der Prüfungsleistungen im Schwerpunkt zu vereinheitlichen? Falls ja, halten Sie eher viele oder wenige Prüfungsleistungen für sinnvoll und warum?

 

 

 

 

Abschichtung und Verbesserung


Teilen Sie die Feststellung des Koordinierungsausschusses, dass das Abschichten zu einem geringeren Verständnis von Methodik und rechtsgebietsübergreifenden Zusammenhängen führt?


Sehen Sie die bundesweite Chancengleichheit dadurch tangiert, dass in anderen Bundesländern ein Verbesserungsversuch auch unabhängig vom Freiversuch möglich ist?

 

§ 12 Absatz 1 JAG

Das Prinzip der Abschichtung von Prüfungsleistungen ist bisher nur in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen möglich.

Unter Harmonisierungsgesichtspunkten wird ein Verzicht dieser Möglichkeit von dem Koordinierungsausschuss vorgeschlagen.

Gleichzeitig wird der Anstieg der durchschnittlichen Studiendauer seit dem Jahre 2003 kritisch betrachtet.

Die Grundidee der Abschichtung ist es, die erste Staatsprüfung, unter gewissen Voraussetzungen, für die Studenten flexibler zu gestalten und einen Anreiz zu setzen das Studium schneller abzuschließen.

Ist dementsprechend bei einem Verzicht auf das Prinzip der Abschichtung mit einer weiteren Erhöhung bzw. mit einer Stagnation der aktuell durchschnittlichen Studiendauer zu rechnen?

Wie relevant ist die Abschichtung für die Entwicklung der Anzahl an Studenten und dem Bestehen des Studiums in der Regelstudienzeit, seit Einführung der Möglichkeit zum Abschichten?

 

Mündliche Prüfung

Sind Sie der Auffassung, dass schriftliche und mündliche Kompetenzen gemessen an ihrer späteren Bedeutung in den Vorschlägen des Koordinierungsausschusses in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen?

 

§ 20 Abs. 1 JAG (Zulassungsvoraussetzungen zur mündlichen Prüfung):

Der Vorschlag des Koordinierungsausschusses spricht sich dafür aus, mindestens 50% der Klausuren zu bestehen, um für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden.

Für die erste juristische Staatsprüfung würde insofern keine Änderung eintreten.

Für die zweite juristische Staatsprüfung würde dies eine Erhöhung, von aktuell drei zu bestehenden Klausuren, auf vier zu bestehende Klausuren bedeuten.

Inwieweit würde hierdurch eine Änderung der Abschlusszahlen im Referendariat eintreten?

 

Reformmodelle


Wie stehen Sie zu der These, dass ein verstärkter Praxis- und Forschungsbezug im Rahmen des Studiums zu einer Erhöhung des Studienerfolgs und auch der Studienmotivation führt?

 

Sind die derzeit im Studium vermittelten Kompetenzen ausreichend für das spätere Berufsleben oder sollte eine stärkere Vermittlung der bestehenden und neuer (betriebs-/wirtschaftliches Fachwissen) Kompetenzen erfolgen?

 

Ist eine schwerpunktmäßige Aufteilung des Referendariats noch zeitgemäß oder wäre eine anders gewichtete Aufteilung diskussionswürdig? Ist im Hinblick auf die Verteilung der Berufsfelder der Erwerb der „Befähigung zum Richteramt“ mit dem Zweiten Staatsexamen noch zeitgemäß?


Nach zweimalig nicht bestandenem Examen bleibt dem Jurastudierenden derzeit nur das Abitur. Dadurch entsteht eine hohe Versagensangst vor dem Examen ebenso wie eine hohe Abbrecherquote. Sehen Sie geeignete Möglichkeiten, dies zu reduzieren? Halten Sie die Verleihung eines integrierten Bachelorabschlusses, wie derzeit an der Ruhr-Universität Bochum geplant, für ein erfolgversprechendes Modell?

 

 

Halten Sie es für notwendig, die Ausbildung wie im europäischen Ausland etwas interdisziplinärer zu gestalten und mehr Kenntnisse in wirtschaftswissenschaftlichen Bezügen oder Rechtsgeschichte zu vermitteln? Falls ja, über welche Modelle könnte dies funktionieren?

Sind Sie der Auffassung, dass die derzeit im Studium vermittelten Kompetenzen im späteren Berufsleben hilfreich sind? Falls nein, welche Kompetenzen müssten Ihrer Meinung nach stärker vermittelt werden?

 

Allgemeines (Praxisrelevanter Bezug): Der Umfang des Prüfungsstoffes soll praxisrelevanten Bezug haben.

Der Koordinierungsausschuss regt in seiner Stellungnahme an, auf bestimmte Rechtsgebiete zu verzichten.

Wie hoch ist die Praxisrelevanz der bezeichneten Rechtsgebiete Ihrer Einschätzung nach?

Ist es Ihrer Einschätzung nach sinnvoll, insbesondere im Hinblick auf die Befähigung zur Ausübung eines Richteramtes nach Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung, den Bereich des öffentlichen Dienstrechtes komplett herauszunehmen?

Welche praxisrelevanten Vorteile hätte die Einbeziehung der, von dem Koordinierungsausschuss geforderten, Rechtsgebiete, insbesondere im direkten Vergleich zu den vorgeschlagenen verzichtbaren Rechtsgebieten?

 

Zweite juristische Staatsprüfung

 

§ 59 Absatz 1 Satz 1 JAG (Zweiter Wiederholungsversuch in der zweiten juristischen Staatsprüfung):

Die hinreichende Aussicht auf Erfolg soll konkretisiert werden. Es wird hierbei vorgeschlagen, eine konkrete Mindestdurchschnittspunktzahl vorzugeben.

Welche Voraussetzungen werden momentan herangezogen, um eine hinreichende Aussicht auf Erfolg anzunehmen?

Wie sind die Erfahrungswerte bzgl. der Erfolgsaussichten bei der derzeitigen Gewährung des zweiten Wiederholungsversuches?

Welche konkrete Mindestdurchschnittspunktzahl ist momentan bei den Antragsstellern gegeben?

Inwieweit würde hierdurch eine Änderung der Abschlusszahlen im Referendariat eintreten?