LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 17/2007 |
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13.09.2021 |
Unterausschuss Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
des Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend
(Kinderschutzkommission)
Britta Altenkamp MdL
Einladung
16. Sitzung (öffentlich,
Livestream)
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
(Kinderschutzkommission)
am Montag, dem 20. September
2021,
10.00 Uhr bis 13.30 Uhr, Raum E3 D 01
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Unterausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
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Polizei und Justiz
- Anhörung von Sachverständigen -
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gez. Britta Altenkamp |
F. d. R.
Markus Müller
Kommissionsassistent
Anlage
Verteiler
Fragenkatalog
Anhörung von Sachverständigen
der Kinderschutzkommission
„Polizei und Justiz“
Montag, 20. September 2021
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr, E3 D 01
Verteiler
Petra Ladenburger
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Richter am Amtsgericht Edwin Pütz Amtsgericht Düsseldorf Düsseldorf
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Zentral- und
Anspechstelle Cybercrime Staatsanwaltschaft Köln Köln
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Polizeipräsidium Köln
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Landeskriminalamt NRW Dezernat 43 - Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle Kinderpornographie Sven Schneider Düsseldorf
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Deutscher
Kinderschutzbund Wuppertal |
Betroffenenrat beim UBSKM c/o Unabhängiger Beauftragter für Fragen des
sexuellen Berlin
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Die
Beauftragte für den Opferschutz Elisabeth
Auchter-Mainz |
Direktor des Landeskriminalamtes NRW Ingo Wünsch Düsseldorf
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Schriftliche Anhörung von Sachverständigen
der Kinderschutzkommission
„Polizei und Justiz“
Fragenkatalog
Bearbeitung von (Verdachts-)Fällen von Kindeswohlgefährdung
1. Welche Möglichkeiten gibt es aktuell für die Polizei und Justiz,
a. allgemein gegen Kindeswohlgefährdungen vorzugehen?
b. effektiv gegen Missbrauchsabbildungen im Internet vorzugehen?
c. Täterinnen und Täter (im Internet) ausfindig zu machen?
d. Ermittlungsverfahren im Fall von Kindeswohlgefährdung zu beschleunigen?
2. Wie wird eine kindgerechte und altersangemessene Sprache in den Vernehmungssituationen effektiv gewährleistet?
3. Wie müssen Räumlichkeiten ausgestattet sein, damit Kinder und Jugendliche in einer unterstützenden Atmosphäre verhört werden?
4. Wie kann ein besserer Opferschutz gewährleistet werden, der die Belastungen für die Opfer auf das unbedingt notwendige Maß reduziert? Welche Rolle spielt die Anwendung von § 58a StPO (Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton) aktuell bei Strafverfahren und sehen Sie hier Verbesserungspotenzial?
5. Welche Unterstützung erfahren Mitarbeitende der Polizei und Justiz bei der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen, bspw. bei der Sichtung von Videomaterial, das sexualisierte Gewalt gegen Kinder und/oder Jugendliche zeigt?
Fort- und Weiterbildung sowie Qualifizierung
6. Inwiefern werden Mitarbeitende aus Polizei und Justiz im Umgang mit Kinderschutzfällen sowie mit den betroffenen Kindern (ggf. interdisziplinär) qualifiziert? Gibt es verbindlich vorgeschriebene Fortbildungsangebote, bspw. im Bereich „Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen“?
7. Inwiefern ist psychologisches Training bereits Teil der Aus- oder Fort-/Weiterbildung der vernehmenden Personen, um zu verstehen und zu erkennen, dass Kinder, die aufgrund der persönlichen Nähe zu Täterinnen und Tätern aus der Verwandtschaft oder aus Sorge um eine Streit zwischen den Eltern, Täterinnen und Täter in Schutz nehmen?
Zusammenarbeit mit anderen Akteuren
8. Inwiefern sind oder können Polizei und Justiz Teil einer Netzwerkarbeit zum Kinderschutz sein? Welche etwaigen Hindernisse gibt es und welche Folgen können daraus schlimmstenfalls resultieren? Gibt es Good Practice-Beispiele?
9. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz mit den Jugendämtern sowie mit dem Gesundheitswesen?
10. Wie gestaltet sich die Einbindung einer therapeutischen Behandlung und die Einbeziehung von Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern und oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten vor der eigentlichen Vernehmung?
Beteiligung von Kindern/Jugendlichen sowie Berücksichtigung von Kinderrechten
11. Inwiefern und wann werden Kinder und Jugendliche bei der Ausgestaltung von Anschlusshilfen und/oder Rückführungen beteiligt? Welche weiteren Akteure werden hinzugezogen?
12. Inwiefern werden Kinderrechte im Rahmen der Behandlung von (Verdachts-)Fällen von Kindeswohlgefährdung durch Polizei und Justiz angemessen berücksichtigt und geschützt?
13. Wie kann das Wohl des Kindes vorranging betrachtet werden?
Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarf
14. Welchen (gesetzlichen) Handlungsbedarf sehen Sie im Bereich Polizei und Justiz auf Bundes- und Landesebene?
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