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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode

 

E  17/1893

 

15.06.2021

 

 

 

Rechtsausschuss

 

Dr. Werner Pfeil MdL

 

 

Einladung

                           

76. Sitzung (öffentlich, Livestream)
des Rechtsausschusses

 

am Mittwoch, dem 23. Juni 2021
9.00 bis 10.30 Uhr, Plenarsaal

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

 

Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

 

Bachelor für Jurastudenten

 

            Vorlage 17/4543

 

            Stellungnahme 17/4035

            Stellungnahme 17/4038

            Stellungnahme 17/4040

            Stellungnahme 17/4037

            Stellungnahme 17/4034

            Stellungnahme 17/4042

 

 

Anhörung von Sachverständigen

 

 

 

 

gez. Dr. Werner Pfeil
- Vorsitzender -

 

F. d. R.

 

 

Markus Müller

Ausschussassistent

 

Anlage:

Verteiler

Fragenkatalog

Anhörung von Sachverständigen

des Rechtsausschusses

 

„Bachelor für Jurastudenten“

Vorlage 17/4543

 

 

am Mittwoch, dem 12. Mai 2021,

9.00 Uhr, Plenarsaal

 

 

Verteiler

 

 

Professorin Dr. Elisa Marie Hoven

Universität Leipzig

Juristenfakultät

Leipzig

 

Professor Dr. Christian Bickenbach

Universität Potsdam

Juristische Fakultät

Dekan

Potsdam

 

Professor Dr. Stefan Magen

Ruhr-Universität Bochum

Juristische Fakultät

Lehrstuhl für Öffentliches Recht,

Rechtsphilosophie, Rechtsökonomik

Bochum

 

Landesfachschaft Jura NRW e.V.

Postadresse:

Fachschaft Jura Köln

Universität zu Köln

Köln

 

Professor Dr. Sven-Joachim Otto

Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Düsseldorf

 

Professor Dr. Christian Kersting

Heinrich-Heine-Universität

Düsseldorf

 

Professor Dr. Matthias Casper

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht - Abt. I

Münster

 

 

 

 

 


 

Anhörung des Rechtsausschusses

Bachelor für Jurastudenten (Vorlage 17/4543)

am 23. Juni 2021, 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr

 

Fragenkatalog

 

 

1.

Was spricht für und was gegen die Einführung eines Bachelors für Jurastudierende?

 

2.

Welche beruflichen Perspektiven gibt es für Inhaber des Bachelors?

 

3.

Gibt es Erkenntnisse dazu, dass mit der Einführung des Bachelors für Jurastudierende weniger das 1. und 2. Juristische Staatsexamen anstreben werden?

 

4.

Gibt es Erkenntnisse dazu, dass Absolventen des Bachelors statt des 1. Juristischen Staatsexamens den Master anstreben?

 

5.

Ist es möglich den Bachelorabschluss auch bereits vor der Erreichung aller Zugangsvoraussetzungen zum 1. Juristischen Staatsexamens zu vergeben?

6.

Gibt es die Möglichkeit zur Vergabe des Bachelors in einem innerhalb des Studienganges der Rechtswissenschaften, oder auch durch zwei nebeneinander laufenden Studiengängen (welche Vor- und Nachteile haben diese beiden Modelle)?

 

7.

Welche allgemeinen Bedingungen müssen bei einem Studiengang der Rechtswissenschaft erfüllt sein, die aus wissenschaftlicher Sicht die Verleihung eines Titels „Bachelor in Jura“ rechtfertigen würden? Welche Leistungen müssen Studierende hierfür erbringen?

 

8.

Würden Studierende des Studiengangs „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ die Voraussetzungen eines Bachelors in Jura im Laufe des Studiums erfüllen (s.g. „integrierter Bachelor in Jura“) ? Ab welchem Stadium des Studiengangs würden Studierende diese Voraussetzungen erfüllen?

 

9.

Welche Gründe sprächen für und gegen die Verleihung eines integrierten Bachelorabschlusses in Jura (auch für Studierende, die die staatliche Pflichtfachprüfungen bzw. die erste Prüfung insgesamt nicht bestanden haben)? Ggf. unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen wäre die Verleihung eines integrierten Bachelorabschlusses gerechtfertigt?

 

Es wird dabei gebeten, auf folgende Aspekte bzw. Teilfragen einzugehen:

 

Entspricht der Abschluss der ersten Prüfung gemäß § 29 JAG NRW einem Bachelor in Jura bzw. L.L.B. Abschluss nach anderen universitären, einschließlich internationalen, Bewertungssystemen oder ist er höher einzustufen? 

 

Welchen Zeitplan sehen die universitären Prüfungsordnungen in NRW zur Erbringung der erforderlichen Leistungen vor, um für das Schreiben der staatlichen Pflichtfachprüfungen zugelassen zu sein?

 

Entsprächen erfolgreiches Absolvieren der zu erbringenden Leistungen nach diesem Zeitplan sowie Absolvieren des universitären Schwerpunkbereichs dem Wissensniveau eines Bachelorabschlusses in Jura? Rechtfertigt die Erbringungen dieser Leistungen aus wissenschaftlicher Perspektive die Verleihung eines Bachelors in Jura? Ggf. unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen oder zusätzlich zu erbringenden Leistungen könnte dies gerechtfertigt sein?

 

Inwiefern sind für die Fragestellung folgenden Aspekte zu berücksichtigen? Zum einen die Sicherung von Anschlussfähigkeit durch die Verleihung eines integrierten Bachelors in Jura für andere Studiengänge und Tätigkeiten im Inland sowie im Ausland; Zum anderen Marktwirtschaftsaspekte, wie z.B. die Vermeidung einer juristischen „Zweiklassengesellschaft“ durch Nicht-Verleihung eines Bachelors.

 

 

10.

Welche praktischen Erfahrungen liegen mit den bisherigen Bachelor of Laws vor?

 

11.

Inwiefern würde sich der Verwaltungsaufwand an den Universitäten für die Einführung des Studiengangs „Bachelor of Laws“ erhöhen im Vergleich zum klassischen Jurastudium?

 

12.

Inwiefern wäre ein universitärer Bachelor of Laws mit den bisherigen Modellen der dualen Ausbildungen innerhalb der Verwaltung vergleichbar? Könnten hierbei unterschiedliche Anwendungsbereiche entstehen oder würde dies den Konkurrenzdruck auf dem Arbeitsmarkt verstärken?