LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 17/1893 |
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15.06.2021 |
Rechtsausschuss
Dr. Werner Pfeil MdL
Einladung
76. Sitzung (öffentlich, Livestream)
des Rechtsausschusses
am Mittwoch, dem 23. Juni
2021
9.00 bis 10.30 Uhr, Plenarsaal
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
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Bachelor für Jurastudenten
Anhörung von Sachverständigen
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gez. Dr. Werner Pfeil |
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F. d. R.
Markus Müller
Ausschussassistent
Anlage:
Verteiler
Fragenkatalog
Anhörung von Sachverständigen
des Rechtsausschusses
„Bachelor für Jurastudenten“
am Mittwoch, dem 12. Mai 2021,
Verteiler
Professorin Dr. Elisa Marie Hoven Universität Leipzig Juristenfakultät Leipzig
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Professor Dr. Christian Bickenbach Universität Potsdam Juristische Fakultät Dekan Potsdam
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Professor Dr. Stefan Magen Ruhr-Universität Bochum Juristische Fakultät Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie, Rechtsökonomik Bochum
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Landesfachschaft Jura NRW e.V. Postadresse: Fachschaft Jura Köln Universität zu Köln Köln
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Professor Dr. Sven-Joachim Otto Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf
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Professor Dr. Christian Kersting Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
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Professor Dr. Matthias Casper Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht - Abt. I Münster
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Anhörung des Rechtsausschusses
Bachelor für Jurastudenten (Vorlage 17/4543)
am 23. Juni 2021, 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr
Fragenkatalog
1. |
Was spricht für und was gegen die Einführung eines Bachelors für Jurastudierende?
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2. |
Welche beruflichen Perspektiven gibt es für Inhaber des Bachelors?
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3. |
Gibt es Erkenntnisse dazu, dass mit der Einführung des Bachelors für Jurastudierende weniger das 1. und 2. Juristische Staatsexamen anstreben werden?
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4. |
Gibt es Erkenntnisse dazu, dass Absolventen des Bachelors statt des 1. Juristischen Staatsexamens den Master anstreben?
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5. |
Ist es möglich den
Bachelorabschluss auch bereits vor der Erreichung aller
Zugangsvoraussetzungen zum 1. Juristischen Staatsexamens zu vergeben? |
6. |
Gibt es die Möglichkeit zur Vergabe des Bachelors in einem innerhalb des Studienganges der Rechtswissenschaften, oder auch durch zwei nebeneinander laufenden Studiengängen (welche Vor- und Nachteile haben diese beiden Modelle)?
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7. |
Welche allgemeinen Bedingungen müssen bei einem Studiengang der Rechtswissenschaft erfüllt sein, die aus wissenschaftlicher Sicht die Verleihung eines Titels „Bachelor in Jura“ rechtfertigen würden? Welche Leistungen müssen Studierende hierfür erbringen?
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8. |
Würden Studierende des Studiengangs „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ die Voraussetzungen eines Bachelors in Jura im Laufe des Studiums erfüllen (s.g. „integrierter Bachelor in Jura“) ? Ab welchem Stadium des Studiengangs würden Studierende diese Voraussetzungen erfüllen?
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9. |
Welche Gründe sprächen für und gegen die Verleihung eines integrierten Bachelorabschlusses in Jura (auch für Studierende, die die staatliche Pflichtfachprüfungen bzw. die erste Prüfung insgesamt nicht bestanden haben)? Ggf. unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen wäre die Verleihung eines integrierten Bachelorabschlusses gerechtfertigt?
Es wird dabei gebeten, auf folgende Aspekte bzw. Teilfragen einzugehen:
Entspricht der Abschluss der ersten Prüfung gemäß § 29 JAG NRW einem Bachelor in Jura bzw. L.L.B. Abschluss nach anderen universitären, einschließlich internationalen, Bewertungssystemen oder ist er höher einzustufen?
Welchen Zeitplan sehen die universitären Prüfungsordnungen in NRW zur Erbringung der erforderlichen Leistungen vor, um für das Schreiben der staatlichen Pflichtfachprüfungen zugelassen zu sein?
Entsprächen erfolgreiches Absolvieren der zu erbringenden Leistungen nach diesem Zeitplan sowie Absolvieren des universitären Schwerpunkbereichs dem Wissensniveau eines Bachelorabschlusses in Jura? Rechtfertigt die Erbringungen dieser Leistungen aus wissenschaftlicher Perspektive die Verleihung eines Bachelors in Jura? Ggf. unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen oder zusätzlich zu erbringenden Leistungen könnte dies gerechtfertigt sein?
Inwiefern sind für die Fragestellung folgenden Aspekte zu berücksichtigen? Zum einen die Sicherung von Anschlussfähigkeit durch die Verleihung eines integrierten Bachelors in Jura für andere Studiengänge und Tätigkeiten im Inland sowie im Ausland; Zum anderen Marktwirtschaftsaspekte, wie z.B. die Vermeidung einer juristischen „Zweiklassengesellschaft“ durch Nicht-Verleihung eines Bachelors.
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10. |
Welche praktischen Erfahrungen liegen mit den bisherigen Bachelor of Laws vor?
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11. |
Inwiefern würde sich der Verwaltungsaufwand an den Universitäten für die Einführung des Studiengangs „Bachelor of Laws“ erhöhen im Vergleich zum klassischen Jurastudium?
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12. |
Inwiefern wäre ein universitärer Bachelor of Laws mit den bisherigen Modellen der dualen Ausbildungen innerhalb der Verwaltung vergleichbar? Könnten hierbei unterschiedliche Anwendungsbereiche entstehen oder würde dies den Konkurrenzdruck auf dem Arbeitsmarkt verstärken?
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