Das Dokument ist auch im PDF und Word Format verfügbar.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode

 

E  17/1723

 

01.03.2021

 

 

 

Unterausschuss Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend

(Kinderschutzkommission)

 

Britta Altenkamp MdL

 

 

 

Einladung

 

12. Sitzung (öffentlich, Livestream)
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

(Kinderschutzkommission)

 

am Montag, dem 08. März 2021,
10.00 Uhr bis max. 13.00 Uhr, Raum E 3 – A 02

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

 

Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Unterausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

Kinder- und Jugendmedienschutz / sexualisierte Gewalt und digitale Medien

 

- Anhörung von Sachverständigen -

 

 

 

gez. Britta Altenkamp
- Vorsitzende -

 

F. d. R.

 

 

Markus Müller

Ausschussassistent

 

 

Anlage

Verteiler

Fragenkatalog


Anhörung von Sachverständigen

der Kinderschutzkommission

 

Kinder- und Jugendmedienschutz / sexualisierte Gewalt und digitale Medien

 

Montag, 8. März 2021

10.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Raum E 3 A 02

 

Verteiler

 

 

 

Innocence in Danger e.V.

Berlin

 

 

Direktorin JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis

Kathrin Demmler

München

 

Professor Dr. Murad Erdemir
Lehrstuhl für Öffentliches Recht

Göttingen

 

 

Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur

Renate Röllecke
Bielefeld

 

 

Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)

Martin Drechsler
Berlin

 

AJS – Kinder- und Jugendschutz für NRW

Sebastian Gutknecht

Köln

 

 

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Gemeinsame Geschäftsstelle

Berlin

 

 

Handysektor

Landesanstalt für Kommunikation (LFK)

Stuttgart

 

Betroffenenrat beim USBKM

Geschäftsstelle des Betroffenenrates

Berlin

 

Landesanstalt für Medien NRW

Dr. Tobias Schmid

Düsseldorf

 


 

Schriftliche Anhörung von Sachverständigen

der Kinderschutzkommission

 

Kinder- und Jugendmedienschutz / sexualisierte Gewalt und

digitale Medien

 

 

Fragenkatalog

 

 

 

1.         In welcher Form des Kinder- und Jugendmedienschutzes sind technologische und rechtliche Schutzmaßnahmen bereits etabliert?

 

2.         Wie gestaltet sich Medienabhängigkeit? Wie zeigt sie sich in den unterschiedlichen Altersstufen? Welche medizinischen (Langzeit-)Folgen können beobachtet werden? Wie kann man gegen Medienabhängigkeit vorgehen?

 

3.         Womit machen Kinder und Jugendliche im Bereich der Mediennutzung die meisten negativen Erfahrungen? Welche psychologischen Folgen können beobachtet werden?

 

4.         Welche Erkenntnisse liegen im Bereich der Peer-to-Peer-Täterschaft im Kontext der Mediennutzung vor, welches Ausmaß nimmt sie ein und welche Ausprägungen gibt es?

 

5.         Wie können Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen im Netz geschützt werden?

 

6.         Cybermobbing und Cyber-Grooming:

 

a.         Wie viele Kinder und Jugendlichen sind von Cyber-Mobbing und Cyber-Grooming betroffen?

 

b.         Wie kann diesen Phänomenen seitens Eltern, pädagogischen Fachkräften, Anbietern und weiteren Akteuren effektiv entgegengewirkt werden?

 

c.         Welche (Fach-)Beratungsstellen und Hilfsangebote gibt es und wie gestaltet sich die Angebotsstruktur?

 

 

 

 

 

7.         Gaming

 

a.         Welchen Stellenwert nehmen Lootboxen im Bereich der Games bei der Gefährdung der Kinder und Jugendlichen ein?

 

b.         Welche Formen der Überschuldung stehen im Zusammenhang mit Medienabhängigkeit? Welche Gefahren sehen Sie?

 

c.         Welche Regulierungen sind seitens der Gesetzgeber (Bund, Land, EU) in Bezug auf Gaming und Lootboxen bereits vorhanden und ggf. noch nötig?

8.         Inwiefern bemühen sich Anbieter von internetbasierten Angeboten, Kinder und Jugendlichen zu schützen? Welche Verbesserungen sind Ihrer Ansicht nach in bestimmten Online-Kontexten notwendig?

 

9.         Was kann Kindern in bestimmten Altersstufen hinsichtlich Mediennutzungskompetenz zugetraut werden? Wie können spezifische Alterskohorten für Peer-to-Peer Täterschaft sensibilisiert und resilienter gemacht werden? Wie können Kinder und Jugendliche auf das Thema Erwachsenentäterschaft aufmerksam gemacht werden? Welche gesetzlichen oder regulatorischen Schlüsse wären daraus zu ziehen? Reichen Ihrer Einschätzung nach die bestehenden (gesetzlichen) Vorgaben aus oder müssten diese weiterentwickelt werden?

 

10.      Welche Rolle nehmen Eltern bei Medienerziehung und beim Kinder- und Jugendmedienschutz ein? Wie kann man Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützen und sie für die Themen Medienerziehung sowie Kinder- und Jugendmedienschutz sensibilisieren?

 

11.      Welche Rolle nehmen Kitas, Schulen und offene Kinder- und Jugendarbeit bei der Medienerziehung ein? Wie sind die Akteure ggf. untereinander vernetzt? Wie kann man die Medienerziehung in Kitas, Schulen und der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausbauen? Welche best-practice Beispiele sind Ihnen bekannt?

12.      Kinder und Jugendliche bewegen sich im Internet, kommunizieren und tauschen zum Beispiel Bildmaterial aus. Dies kann schwere Folgen haben. Wie können Kinder und Jugendliche mit Blick auf digitale Beziehungskompetenz gefördert werden in Kita, Schule, Familie, Verein – und wie muss die Förderung ineinander greifen?

13.      Wie können die technologischen und rechtlichen Schutzmaßnahmen im Sinne des Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden?

 

***