LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 17/1306 |
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27.05.2020 |
Neudruck
Rechtsausschuss
Dr. Werner Pfeil MdL
Einladung
56. Sitzung (öffentlich, Livestream)
des Rechtsausschusses
am Donnerstag, dem 28. Mai 2020,
9.30 bis max. 9.55 Uhr, Raum E 1 D 05
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
1. |
Verfassungsgerichtliches Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des DKP Bezirksverbandes Ruhr-Westfalen gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen mit dem Inhalt, festzustellen, dass §15 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 bis 5 KWahlG für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2020 keine Anwendung findet
VerfGH 65/20 Vertrauliche Vorlage_17/105
in Verbindung mit
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Organstreitverfahren des DKP Bezirksverband Ruhr gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen mit dem Antrag, festzustellen, dass der Antragsgegner dadurch die Rechte der Antragstellerin auf Chancengleichheit verletzt hat, dass er es unterlassen hat, durch eine Änderung des § 15 Abs. 1, Abs. 2 S. 3 bis 5 KWahlG die Vorschriften für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2020 zu ändern
Vertrauliche Vorlage_17/109
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2. |
Verfassungsgerichtliches Verfahren und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn U. S. gegen die Festsetzung des Wahltermins auf den 13.09.2020 und die im Wahlgesetz festgesetzte Sammlung von Unterstützungsunterschriften für neu gegründete und unabhängige Wählergemeinschaften
VerfGH 63/20.VB- 2 Vertrauliche Vorlage_17/107
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3. |
VerfGH 71/20.VB- 2 Vertrauliche Vorlage_17/110
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4. |
Verfassungsgerichtliches Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Familien-Partei Deutschlands, Landesverband Nordrheinwestfalen, gegen den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Inhalt, den Wahltermin für die Kommunalwahl NRW zu verschieben
VerfGH 76/20 Vertrauliche Vorlage_17/112
in Verbindung mit
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Organstreitverfahren der Familien-Partei Deutschlands, Landesverband Nordrhein-Westfalen, gegen den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Inhalt festzustellen, dass das Festhalten am Wahltermin der Kommunalwahl NRW – insbesondere nach Bekanntmachung des Antragsgegners vom 20.05.2020, mit welcher der Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen 2020 mit dem 13.09.2020 beibehalten wird, gegen das Recht auf Chancengleichheit der Antragstellerin und das rechtsstaatliche Willkürverbot im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. Art. 28 Abs. 1 S. 1 und Art. 21 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschlands verstößt
VerfGH 77/20 Vertrauliche Vorlage_17/111
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5. |
Verfassungsgerichtliches
Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der
VerfGH 49/19.VB- 2 Vertrauliche Vorlage_17/108
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6. |
Verschiedenes
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gez. Dr. Werner Pfeil |
F. d. R.
Markus Müller
Ausschussassistent