Das Dokument ist auch im PDF und Word Format verfügbar.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode

 

E  17/1150

 

18.02.2020

 

 

 

Unterausschuss Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

des Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend

(Kinderschutzkommission)

 

Britta Altenkamp MdL

 

 

 

Einladung

 

2. Sitzung (öffentlich)
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

(Kinderschutzkommission)

am Montag, dem 2. März 2020,
11.00 Uhr bis max. 13.00 Uhr, Raum E3 A02

 

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

 

Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Unterausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

 

Inobhutnahmen im Spannungsfeld zwischen freiwilliger Hilfe und Zwang

 

- Anhörung von Sachverständigen -

 

 

 

gez. Britta Altenkamp
- Vorsitzende -

 

F. d. R.

 

 

 

Markus Müller

Ausschussassistent

 

 

 

Anlagen

Verteiler

Fragenkatalog

 


 

Verteiler

 

Anhörung von Sachverständigen

der Kinderschutzkommission

 

„Inobhutnahmen im Spannungsfeld zwischen freiwilliger Hilfe und Zwang“

 

am Montag, dem 2. März 2020,

11.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Raum E 3 - A 02

 

 

Verteiler

 

 

 

Landschaftsverband Rheinland

Köln

 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Münster

Städtetag Nordrhein-Westfalen

Köln

Städte- und Gemeindebund

Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

 

Landkreistag Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

 

Arbeitsgemeinschaft

der Spitzenverbände

der Freien Wohlfahrtspflege

des Landes Nordrhein-Westfalen

c/o Diözesan-Caritasverband

für das Erzbistum Köln e.V.
Köln

 

Technische Universität Dortmund

– Fakultät 12

Arbeitsstelle Kinder- und

Jugendhilfestatistik

Herrn Dr. Jens Pothmann  

Dortmund

 

Universität Koblenz-Landau,

Campus Koblenz

Institut für Pädagogik, Abt. Pädagogik

Herrn Professor em. Dr. Christian Schrapper

Koblenz

 

Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln

Herrn Klaus-Peter Völlmecke

Köln

 

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Herrn Rüdiger Riehm

Bremen

 

Manna Jugendhilfe

Herrn Maged El Gohary

Düsseldorf

 

Stadt Alsdorf

A 51.2 Jugendhilfe

Herrn Michael Raida

Alsdorf

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst / Kommunaler Sozialer Dienst e.V.

Herrn Karl Materla

Schwerte

 

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Betroffenenrat beim UBSKM

Herrn Alex Stern und
Herrn Wolfgang Stein

Berlin

 

RheinMoselCampus

Frau Professor Dr. Kathinka Beckmann

Koblenz

 

 

 


 

 

Anhörung der Kinderschutzkommission

„Inobhutnahmen im Spannungsfeld zwischen freiwilliger Hilfe und Zwang“

 

am Montag, dem 2. März 2020,

11.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Raum E 3 - A 02

 

Fragenkatalog

 

 

1.     

Vorgehen, Probleme und Handlungsbedarf im Bereich Inobhutnahmen

 

Wie sehen die Prozesse im Vorlauf/während/im Nachlauf zu Inobhutnahmen, bspw. im Bereich der Kindeswohlgefährdung, aus? Gibt es Unterschiede zwischen den Regionen/Kommunen? Gibt es Kriterien, (gemeinsame) Mindeststandards, einheitliche Bearbeitungsfristen und zeitlich vorgeschriebene, regelmäßige Kontrollen o.ä.?

 

2.     

Vorgehen bei Fällen von Gewalt zwischen (Stief-)Geschwistern o.ä.: welche Kinder werden aus den Familien genommen? Wie wird der Gewalt entgegengewirkt? Was wird unternommen, um Familien nach Möglichkeit wieder zusammenzuführen?

 

3.     

Welche Expertise gibt es in den jeweiligen Jugendämter um komplexe Sachverhalte, wie bspw. im Fall sexuellen Missbrauchs, festzustellen?

 

4.     

Austausch/Netzwerke im Bereich Inobhutnahmen

Inwieweit werden Kinder/Jugendliche in den Prozess der Hilfeplanung eingebunden und welche Gewichtung haben die Wünsche/Bedürfnisse der Kinder/Jugendliche?

5.     

Inwiefern wird in der Erstellung sowie in der Umsetzung des Hilfeplanverfahrens (HPG) mit beteiligten Akteuren kooperiert? Und inwieweit findet ein Austausch über die Lebensbiographie der Kinder/Jugendlichen  statt, sodass alle beteiligten Akteuren die wesentlichen Hintergrundinformationen in ihre Arbeit einfließen lassen können?

6.     

Wie funktioniert der Austausch mit bzw. wie sehen die Schnittstellen der Jugendämter mit Polizei, Familiengerichten, dem Gesundheitswesen und den Bildungsinstitutionen im Fall von Inobhutnahmen aus, wo gibt es Probleme/Hindernisse? Welche rechtlichen Grundlagen ermöglichen und verhindern gut funktionierende Kooperationsmöglichkeiten?


 

- 2 -

 

7.     

Pflegefamilien

Inwiefern unterscheiden sich Regelungen und Kontrollmechanismen bei Pflegefamilien, die durch das Jugendamt ausgewählt wurden, und bei Netzwerkfamilien (Wunsch der Eltern)?

 

8.     

Was geschieht, wenn Pflegefamilien umziehen und andere Jugendämter zuständig werden (sowohl bei Umzügen innerhalb eines Bundeslandes als auch über Landesgrenzen hinweg)? Gibt es Fälle, in denen Pflegefamilien durch das Raster fallen und wie kann diesen Fehlern entgegengewirkt werden?

 

9.     

Mitarbeitersituation in Jugendämtern und im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)

 

Wie gestaltet sich die Mitarbeitersituation in den Jugendämtern und ASDs in NRW? Wie sehen Altersstruktur, Vorerfahrungen, durchschnittliche Verbleibedauer im Job, allgemeine Qualifikation/Wissensstand im Themenkomplex Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahmen usw. aus und wie werden die Beschäftigten durch Vorgesetzte/interne Kontrollinstanzen begleitet und unterstützt?

 

10.   

Wie erfolgt die Rekrutierung von „insofern erfahrenen Fachkräften“? Welche Vorbildung müssen diese vorweisen? Gibt es regionale/lokale Unterschiede in Anstellung, Begleitung, Fort-/Weiterbildung?

 

11.   

Welchen Handlungsbedarf sehen Sie, um die Mitarbeitersituation sowie die Qualität der geleisteten Arbeit durch unterstützende Maßnahmen zu verbessern?