LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 17/1150 |
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18.02.2020 |
Unterausschuss Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
des Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend
(Kinderschutzkommission)
Britta Altenkamp MdL
Einladung
2. Sitzung (öffentlich)
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
(Kinderschutzkommission)
am Montag, dem 2. März 2020,
11.00 Uhr bis max. 13.00 Uhr, Raum E3 A02
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Unterausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
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Inobhutnahmen im Spannungsfeld zwischen freiwilliger Hilfe und Zwang
- Anhörung von Sachverständigen -
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gez. Britta Altenkamp |
F. d. R.
Markus Müller
Ausschussassistent
Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
Verteiler
Anhörung von Sachverständigen
der Kinderschutzkommission
„Inobhutnahmen im Spannungsfeld zwischen freiwilliger Hilfe und Zwang“
am Montag, dem 2. März 2020,
11.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Raum E 3 - A 02
Verteiler
Landschaftsverband Rheinland Köln
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Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster |
Städtetag Nordrhein-Westfalen Köln |
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Düsseldorf
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Landkreistag Nordrhein-Westfalen Düsseldorf
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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen c/o Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.
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Technische Universität Dortmund – Fakultät 12 Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Herrn Dr. Jens Pothmann Dortmund
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Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz Institut für Pädagogik, Abt. Pädagogik Herrn Professor em. Dr. Christian Schrapper Koblenz
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Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln Herrn Klaus-Peter Völlmecke Köln
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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Herrn Rüdiger Riehm Bremen
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Manna Jugendhilfe Herrn Maged El Gohary Düsseldorf
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Stadt Alsdorf A 51.2 Jugendhilfe Herrn Michael Raida Alsdorf
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Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst / Kommunaler Sozialer Dienst e.V. Herrn Karl Materla Schwerte
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Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Betroffenenrat beim UBSKM Herrn Alex Stern und Berlin
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RheinMoselCampus Frau Professor Dr. Kathinka Beckmann Koblenz
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Anhörung der Kinderschutzkommission
„Inobhutnahmen im Spannungsfeld zwischen freiwilliger Hilfe und Zwang“
am Montag, dem 2. März 2020,
11.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Raum E 3 - A 02
Fragenkatalog
1. |
Vorgehen, Probleme und Handlungsbedarf im Bereich Inobhutnahmen
Wie sehen die Prozesse im Vorlauf/während/im Nachlauf zu Inobhutnahmen, bspw. im Bereich der Kindeswohlgefährdung, aus? Gibt es Unterschiede zwischen den Regionen/Kommunen? Gibt es Kriterien, (gemeinsame) Mindeststandards, einheitliche Bearbeitungsfristen und zeitlich vorgeschriebene, regelmäßige Kontrollen o.ä.?
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2. |
Vorgehen bei Fällen von Gewalt zwischen (Stief-)Geschwistern o.ä.: welche Kinder werden aus den Familien genommen? Wie wird der Gewalt entgegengewirkt? Was wird unternommen, um Familien nach Möglichkeit wieder zusammenzuführen?
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3. |
Welche Expertise gibt es in den jeweiligen Jugendämter um komplexe Sachverhalte, wie bspw. im Fall sexuellen Missbrauchs, festzustellen?
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4. |
Austausch/Netzwerke im Bereich Inobhutnahmen Inwieweit werden Kinder/Jugendliche in den Prozess der Hilfeplanung eingebunden und welche Gewichtung haben die Wünsche/Bedürfnisse der Kinder/Jugendliche? |
5. |
Inwiefern wird in der Erstellung sowie in der Umsetzung des Hilfeplanverfahrens (HPG) mit beteiligten Akteuren kooperiert? Und inwieweit findet ein Austausch über die Lebensbiographie der Kinder/Jugendlichen statt, sodass alle beteiligten Akteuren die wesentlichen Hintergrundinformationen in ihre Arbeit einfließen lassen können? |
6. |
Wie funktioniert der Austausch mit bzw. wie sehen die Schnittstellen der Jugendämter mit Polizei, Familiengerichten, dem Gesundheitswesen und den Bildungsinstitutionen im Fall von Inobhutnahmen aus, wo gibt es Probleme/Hindernisse? Welche rechtlichen Grundlagen ermöglichen und verhindern gut funktionierende Kooperationsmöglichkeiten? |
- 2 -
7. |
Pflegefamilien Inwiefern unterscheiden sich Regelungen und Kontrollmechanismen bei Pflegefamilien, die durch das Jugendamt ausgewählt wurden, und bei Netzwerkfamilien (Wunsch der Eltern)?
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8. |
Was geschieht, wenn Pflegefamilien umziehen und andere Jugendämter zuständig werden (sowohl bei Umzügen innerhalb eines Bundeslandes als auch über Landesgrenzen hinweg)? Gibt es Fälle, in denen Pflegefamilien durch das Raster fallen und wie kann diesen Fehlern entgegengewirkt werden?
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9. |
Mitarbeitersituation in Jugendämtern und im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Wie gestaltet sich die Mitarbeitersituation in den Jugendämtern und ASDs in NRW? Wie sehen Altersstruktur, Vorerfahrungen, durchschnittliche Verbleibedauer im Job, allgemeine Qualifikation/Wissensstand im Themenkomplex Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahmen usw. aus und wie werden die Beschäftigten durch Vorgesetzte/interne Kontrollinstanzen begleitet und unterstützt?
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10. |
Wie erfolgt die Rekrutierung von „insofern erfahrenen Fachkräften“? Welche Vorbildung müssen diese vorweisen? Gibt es regionale/lokale Unterschiede in Anstellung, Begleitung, Fort-/Weiterbildung?
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11. |
Welchen Handlungsbedarf sehen Sie, um die Mitarbeitersituation sowie die Qualität der geleisteten Arbeit durch unterstützende Maßnahmen zu verbessern?
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