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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/843

 

27.08.2014

 

 

Kommission zur
Reform der Nordrhein-Westfälischen Verfassung

(Verfassungskommission)

 

Prof. Dr. Rainer Bovermann MdL

 

Einladung

 

6. Sitzung (öffentlich / Livestream)

der Verfassungskommission

am Montag, dem 1. September 2014,

nachmittags, 14.00 Uhr, Plenarsaal

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

 

Gemäß § 53 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich die Kommission ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

1.

Beauftragung von Gutachten über Handlungsmöglichkeiten zur Einführung einer Schuldenbremse nebst ggf. geeigneten Sanktionsinstrumenten, Art. 83 LV

 

- Beschlussfassung

 

2.

Themenkomplex II - „Partizipation - Weiterentwicklung der Demokratie in NRW

 

            Stellungnahmen werden erwartet

- öffentliche Anhörung von Sachverständigen

 

 

 

 

 

gez. Prof. Dr. Rainer Bovermann

- Vorsitzender -

F. d. R.

 

 

 

Birgit Hielscher

Kommissionsassistentin

 

Anlagen:
Übersicht der zu TOP 2 eingeladenen Sachverständigen
Fragenkatalog zu TOP 2

Öffentliche Anhörung

der Verfassungskommission des Landtags Nordrhein-Westfalen

 

Partizipation - Weiterentwicklung der Demokratie in NRW

 

1. Sept. 2014, 14.00 Uhr, Plenarsaal

 

V e r t e i l e r

 

 

1.

Prof. Dr. Frank Decker

Universität Bonn

Institut für politische Wissenschaften und Soziologie

 

7.

Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte

Universität Duisburg-Essen
Institut für Politikwissenschaft

 

2.

Prof. Dr. Klaus F. Gärditz,

Universität Bonn
Lehrstuhl für Öffentliches Recht

 

 

 

8.

Deutsches Jugendinstitut e.V.

München

3.

Prof. Dr. Fabian Wittreck

Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Öffentliches Recht

 

 

9.

Landesjugendring NRW

Düsseldorf

4.

Prof. Dr. Hans J. Lietzmann

Bergische Universität Wuppertal

 

 

 

10.

Landesintegrationsrat NRW

Düsseldorf

5.

Dr. Felix Hanschmann
Goethe-Universität
Frankfurt am Main

 

 

11.

Europa-Union Deutschland, LV NRW
Vorsitzender Staatsminister a.D.
Wolfram Kuschke, Dortmund

6.

Prof. Dr. Klaus Hurrelmann
Hertie School of Governance
Berlin

 

12.

Mehr Demokratie e.V.

Landesverband NRW

Köln

* * *

F r a g e n

 

1.    Änderung des Wahlalters für die aktive und/oder passive Wahl zum Landtag, Art. 31 LV NRW

 

a)    Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für eine Änderung des aktiven und/oder passiven Wahlalters zum Landtag?

 

b)    Wie würde sich eine Absenkung des aktiven und/oder passiven Landtagswahlrechts auf unser demokratisches System auswirken?

 

c)    Welche Erfahrungen haben andere Bundesländer mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gemacht?

 

 

2.    Politische Partizipationsmöglichkeiten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern auf Landesebene

 

a)    Ist es rechtlich möglich, EU-Bürgerinnen und -Bürgern durch Änderung der Landesverfassung das aktive und/oder passive Wahlrecht zum Landtag zuzubilligen?

 

b)    Wie würde sich eine Zubilligung des aktiven und/oder passiven Wahlrechts zum Landtag für EU-Bürgerinnen und –Bürger auf unser demokratisches System auswirken?

 

c)    Wie sind die Partizipationsmöglichkeiten für die anderen im Land Nordrhein-Westfalen lebenden ausländischen Bürgerinnen und Bürger zu beurteilen?

 

 

3.    Durchführung und Folgewirkungen von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden, Art. 67a, 68, 69 LV NRW

 

a)    Wie beurteilen Sie die derzeitigen Regelungen zur direkten Demokratie im Vergleich der Bundesländer?

 

b)    Sollten die Quoren für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid abgesenkt werden?

 

c)    Könnte der Kreis der zulässigen Gegenstände von Volksbegehren und Volksentscheid verändert werden?

 

d)    Wie können sonstige Hürden für die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid abgebaut werden?

 

e)    Sollte der Landtag an einen erfolgreichen Volksentscheid gebunden werden? Wie könnte eine solche Bindung aussehen?

 

* * *