LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
|
E 16/843 |
|
27.08.2014 |
Kommission zur
Reform der Nordrhein-Westfälischen Verfassung
(Verfassungskommission)
Prof. Dr. Rainer Bovermann MdL
Einladung
6. Sitzung (öffentlich / Livestream)
der Verfassungskommission
am Montag, dem 1. September 2014,
nachmittags, 14.00 Uhr, Plenarsaal
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich die Kommission ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
1. |
Beauftragung von Gutachten über Handlungsmöglichkeiten zur Einführung einer Schuldenbremse nebst ggf. geeigneten Sanktionsinstrumenten, Art. 83 LV
- Beschlussfassung
|
|
2. |
Themenkomplex II - „Partizipation - Weiterentwicklung der Demokratie in NRW“
Stellungnahmen
werden erwartet - öffentliche Anhörung von Sachverständigen
|
|
|
|
|
|
gez. Prof. Dr. Rainer Bovermann - Vorsitzender - |
|
F. d. R.
Birgit Hielscher
Kommissionsassistentin
Anlagen:
Übersicht der zu TOP 2 eingeladenen Sachverständigen
Fragenkatalog zu TOP 2
Öffentliche Anhörung
der Verfassungskommission des Landtags Nordrhein-Westfalen
Partizipation - Weiterentwicklung der Demokratie in NRW
1. Sept. 2014, 14.00 Uhr, Plenarsaal
V e r t e i l e r
1. |
Prof. Dr. Frank Decker Universität Bonn Institut für politische Wissenschaften und Soziologie
|
7. |
Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte Universität Duisburg-Essen
|
2. |
Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, Universität Bonn
|
8. |
Deutsches Jugendinstitut e.V. München |
3. |
Prof. Dr. Fabian Wittreck Westfälische
Wilhelms-Universität Münster
|
9. |
Landesjugendring NRW Düsseldorf |
4. |
Prof. Dr. Hans J. Lietzmann Bergische Universität Wuppertal
|
10. |
Landesintegrationsrat NRW Düsseldorf |
5. |
Dr. Felix Hanschmann
|
11. |
Europa-Union Deutschland,
LV NRW |
6. |
Prof. Dr. Klaus
Hurrelmann
|
12. |
Mehr Demokratie e.V. Landesverband NRW Köln |
* * *
F r a g e n
1. Änderung des Wahlalters für die aktive und/oder passive Wahl zum Landtag, Art. 31 LV NRW
a) Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für eine Änderung des aktiven und/oder passiven Wahlalters zum Landtag?
b) Wie würde sich eine Absenkung des aktiven und/oder passiven Landtagswahlrechts auf unser demokratisches System auswirken?
c) Welche Erfahrungen haben andere Bundesländer mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gemacht?
2. Politische Partizipationsmöglichkeiten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern auf Landesebene
a) Ist es rechtlich möglich, EU-Bürgerinnen und -Bürgern durch Änderung der Landesverfassung das aktive und/oder passive Wahlrecht zum Landtag zuzubilligen?
b) Wie würde sich eine Zubilligung des aktiven und/oder passiven Wahlrechts zum Landtag für EU-Bürgerinnen und –Bürger auf unser demokratisches System auswirken?
c) Wie sind die Partizipationsmöglichkeiten für die anderen im Land Nordrhein-Westfalen lebenden ausländischen Bürgerinnen und Bürger zu beurteilen?
3. Durchführung und Folgewirkungen von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden, Art. 67a, 68, 69 LV NRW
a) Wie beurteilen Sie die derzeitigen Regelungen zur direkten Demokratie im Vergleich der Bundesländer?
b) Sollten die Quoren für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid abgesenkt werden?
c) Könnte der Kreis der zulässigen Gegenstände von Volksbegehren und Volksentscheid verändert werden?
d) Wie können sonstige Hürden für die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid abgebaut werden?
e) Sollte der Landtag an einen erfolgreichen Volksentscheid gebunden werden? Wie könnte eine solche Bindung aussehen?
* * *