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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/695

 

11.04.2014

 

 

Innenausschuss

Daniel Sieveke MdL

 

Ausschuss für Kommunalpolitik

Christian Dahm MdL

 

Integrationsausschuss

Arif Ünal MdL

 

Einladung

38. Sitzung (öffentlich)
des Innenausschusses

55. Sitzung (öffentlich)

des Ausschusses für Kommunalpolitik

27. Sitzung (öffentlich)

des Integrationsausschusses

am Dienstag, dem 6. Mai 2014,
nachmittags, 14.00 Uhr,

Plenarsaal

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

Gemäß § 53 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufen wir die Ausschüsse ein und setzen folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme - hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW

 

            Antrag der Fraktion der PIRATEN

            Drucksache 16/4164

 

- Öffentliche Anhörung -

 

gez. Daniel Sieveke
- Vorsitzender -

gez. Christian Dahm

- Vorsitzender -

gez. Arif Ünal

- Vorsitzender -

 

 

F. d. R.

 

 

(Krause)

Ausschussassistent

 

Anlage

Verteiler

Fragenkatalog .

 


Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Landtags NRW gemeinsam mit dem Ausschuss für Kommunalpolitik und dem Integrationsausschuss

 

„Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme - hin zu

einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW

Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/4164

 

Dienstag, 6. Mai 2014, 14.00 Uhr, Plenarsaal

 

 

Verteiler

 

 

Städtetag Nordrhein-Westfalen

Köln

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

 

 

Landkreistag Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

Frau Beigeordnete

Henriette Reker

Stadt Köln

Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt

Köln

 

 

Herrn Bürgermeister

Bodo Klimpel

Rathaus

Haltern am See

Herrn

Jörg Süshardt

Stv. Amtsleiter

Stadt Dortmund - Sozialamt -

Dortmund

 

 

Herrn

Jürgen Lemmer

Stadt Wuppertal

Integrationsbeauftragter und Leiter des

Ressorts Zuwanderung und Integration

Wuppertal

Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e. V.

Geschäftsstelle

Frau Birgit Naujoks

Bochum

 

 

Frau

Beigeordnete Wahrheit

Dezernat V/Familiendezernat

Bundesstadt Bonn

Altes Rathaus

Bonn

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

c/o Deutsches Rotes Kreuz

Landesverband Westfalen-Lippe e. V.

Münster

 

 

Pfarrer

Helge Hohmann

Studienleiter an der Ev. Akademie Villigst

Institut f. Kirche u. Gesellschaft der Evange-lischen Kirche von Westfalen

Haus Villigst

Schwerte

 

Herrn

Jürgen Blechinger

Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe

Referat Diakonie und Interreligiöses Gespräch

Stabsstelle Migration des Diakonischen Werks Baden

Karlsruhe

 

 

 


 

Fragenkatalog zum Antrag der Piraten-Fraktion „Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme – hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW“ (Drucksache 16/4164)

 

1.    Könnten Sie eine kurze Bestandsaufnahme der Probleme rund um die Landesaufnahme und in den Landeseinrichtungen für Flüchtlinge (Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte und Zentrale Unterbringungseinrichtungen) machen?

2.    Welche qualitativen Aspekte sollte ein reguläres und humanes Erstaufnahmesystem in NRW mittel- und langfristig gewährleisten?

3.    Was könnte die Landesregierung unternehmen, um die momentan sehr angespannte Situation rund um die Landesaufnahme zu verbessern? Was könnte davon kurzfristig erfolgen?

4.    Brauchen wir eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme in NRW, um den Herausforderungen  menschenwürdiger Versorgung und Unterbringung bei steigenden Zugangszahlen – auch unter Betrachtung von finanziellen Aspekten – gerecht zu werden?

5.    Könnten Sie eine kurze Bestandsaufname von Problemen hinsichtlich der Unterbringungs- und Versorgungssituation von Flüchtlingen in den Kommunen des Landes NRW machen (gerne auch für Ihre eigene Kommune)?

6.    Es gibt in NRW Kommunen, die Flüchtlinge regulär in Wohnungen unterbringen. Wie wird Flüchtlingen in diesen Kommunen die Wohnungsunterbringung ermöglicht? Welche Probleme treten dabei auf? Gibt es Zahlen aus solchen Kommunen über die Kosten von Wohnungsunterbringung im Vergleich zu den Kosten der Unterbringung in Sammelunterkünften?

7.    Welche qualitativen Gesichtspunkte sollten bei einer Unterbringung in kommunalen Gemeinschaftsunterbringungen auf jeden Fall gewährleistet sein?

8.    In Baden-Württemberg ist am 1. Januar 2014 das "Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme, über die Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zur Änderung sonstiger Vorschriften" in Kraft getreten. Wäre eine solche Neuordnung auch in NRW möglich? Welche humanitären Verbesserungen (Deutschkurse von Anfang an, urbane und dezentrale Unterbringung, soziale Beratung und Betreuung sowie Standards für Flüchtlingsheime usw.) aus dem baden-württembergischen Gesetz sollten in NRW übernommen werden? Wie gestaltete sich der Prozess der Ausarbeitung des Gesetzes in Baden-Württemberg? Kam es zu Problemen aufgrund des Konnexitätsprinzips, und wie konnten diese gelöst werden?

9.    Gibt es noch weitere Beispiele und Vorbilder aus anderen Bundesländern, wie die Landesregierung den Kommunen gesetzliche Vorgaben zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und für die Landesunterbringung und -versorgung machen kann? Wie sehen diese Vorgaben konkret aus?

 

 

10. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Möglichkeiten hat das Land NRW, um auf eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in allen 396 Kommunen des Landes hinzuwirken? Welche gesetzlichen Änderungen wären hierfür hilfreich, und welche anderen Möglichkeiten für die Hinwirkung auf eine humane Unterbringung in ganz NRW gibt es noch?

11. Zurzeit wird das Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und zu einer wohnraumrechtlichen Vorschrift beraten. Im Gesetz heißt es u. a., "den Gemeinden wird ferner ein Instrument gegeben, um gegen Überbelegung vorzugehen [...]. Ziel ist es, ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen." Wird sich dieses Gesetz auf die Aufnahme von Flüchtlingen durch das Land und die Kommunen auswirken, und wenn ja, in welcher Weise?

12. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz gibt es seit 30 Jahren. Wie gestaltete sich die Zuweisung der Gelder früher? Wie gestaltet sie sich jetzt? Welchen Änderungsbedarf sehen Sie?

13. Gibt es Beispiele aus anderen Bundesländern, in denen Kommunen in größerem Umfang durch die Landesregierungen entlastet werden?

14. Die Kommunen dürfen nach § 4 FlüAG 4,5 Prozent der pauschalisierten Landeszuweisung ausschließlich für die soziale Betreuung verwenden. Wie wird sichergestellt, dass die Kommunen die Landeszuweisung ausschließlich für die soziale Betreuung von Flüchtlingen ausgegeben? Gab es dazu im Flüchtlingsaufnahmegesetz schon einmal Vorgaben? Braucht es standardisierte Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Verwendung dieser Mittel?

15. In einem Urteil vom 18. Juli 2012 erklärte das BVerfG die Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig. Welche Konsequenzen hätte die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Kommunen?

16. Menschenfeindliche Hetze und Ablehnung gegenüber Flüchtlingen nehmen leider auch in NRW zu. Welche Maßnahmen sollten die Landesregierung und die Kommunen ergreifen, um bestehende Ängste und Sorgen der Bevölkerung abzubauen und um Akzeptanz und Sensibilisierung zu fördern? Wie können Land und Kommunen den Begriff Willkommenskultur mit Leben füllen? Wie kann von Seiten des Landes und der Kommunen auf fremdenfeindliche Aktivitäten rund um die Flüchtlingsunterbringung reagiert werden?