LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 16/695 |
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11.04.2014 |
Innenausschuss
Daniel Sieveke MdL
Ausschuss für Kommunalpolitik
Christian Dahm MdL
Integrationsausschuss
Arif Ünal MdL
Einladung
38. Sitzung (öffentlich)
des Innenausschusses
55. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Kommunalpolitik
27. Sitzung (öffentlich)
des Integrationsausschusses
am Dienstag, dem 6. Mai
2014,
nachmittags, 14.00 Uhr,
Plenarsaal
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufen wir die Ausschüsse ein und setzen folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme - hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW
Antrag der Fraktion der PIRATEN
- Öffentliche Anhörung -
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gez. Daniel Sieveke |
gez. Christian Dahm - Vorsitzender - |
gez. Arif Ünal - Vorsitzender - |
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F. d. R.
(Krause)
Ausschussassistent
Anlage
Verteiler
Fragenkatalog .
Öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Landtags NRW gemeinsam mit dem Ausschuss für Kommunalpolitik und dem Integrationsausschuss
„Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme - hin zu
einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW“
Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/4164
Dienstag, 6. Mai 2014, 14.00 Uhr, Plenarsaal
Verteiler
Städtetag Nordrhein-Westfalen Köln |
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Düsseldorf |
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Landkreistag Nordrhein-Westfalen Düsseldorf |
Frau Beigeordnete Henriette Reker Stadt Köln Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt Köln |
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Herrn Bürgermeister Bodo Klimpel Rathaus Haltern am See |
Herrn Jörg Süshardt Stv. Amtsleiter Stadt Dortmund - Sozialamt - Dortmund |
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Herrn Jürgen Lemmer Stadt Wuppertal Integrationsbeauftragter und Leiter des Ressorts Zuwanderung und Integration Wuppertal |
Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e. V. Geschäftsstelle Frau Birgit Naujoks Bochum |
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Frau Beigeordnete Wahrheit Dezernat V/Familiendezernat Bundesstadt Bonn Altes Rathaus Bonn |
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW c/o Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Westfalen-Lippe e. V. Münster |
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Pfarrer Helge Hohmann Studienleiter an der Ev. Akademie Villigst Institut f. Kirche u. Gesellschaft der Evange-lischen Kirche von Westfalen Haus Villigst Schwerte
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Herrn Jürgen Blechinger Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe Referat Diakonie und Interreligiöses Gespräch Stabsstelle Migration des Diakonischen Werks Baden Karlsruhe |
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Fragenkatalog zum Antrag der Piraten-Fraktion „Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme – hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW“ (Drucksache 16/4164)
1. Könnten Sie eine kurze Bestandsaufnahme der Probleme rund um die Landesaufnahme und in den Landeseinrichtungen für Flüchtlinge (Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte und Zentrale Unterbringungseinrichtungen) machen?
2. Welche qualitativen Aspekte sollte ein reguläres und humanes Erstaufnahmesystem in NRW mittel- und langfristig gewährleisten?
3. Was könnte die Landesregierung unternehmen, um die momentan sehr angespannte Situation rund um die Landesaufnahme zu verbessern? Was könnte davon kurzfristig erfolgen?
4. Brauchen wir eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme in NRW, um den Herausforderungen menschenwürdiger Versorgung und Unterbringung bei steigenden Zugangszahlen – auch unter Betrachtung von finanziellen Aspekten – gerecht zu werden?
5. Könnten Sie eine kurze Bestandsaufname von Problemen hinsichtlich der Unterbringungs- und Versorgungssituation von Flüchtlingen in den Kommunen des Landes NRW machen (gerne auch für Ihre eigene Kommune)?
6. Es gibt in NRW Kommunen, die Flüchtlinge regulär in Wohnungen unterbringen. Wie wird Flüchtlingen in diesen Kommunen die Wohnungsunterbringung ermöglicht? Welche Probleme treten dabei auf? Gibt es Zahlen aus solchen Kommunen über die Kosten von Wohnungsunterbringung im Vergleich zu den Kosten der Unterbringung in Sammelunterkünften?
7. Welche qualitativen Gesichtspunkte sollten bei einer Unterbringung in kommunalen Gemeinschaftsunterbringungen auf jeden Fall gewährleistet sein?
8. In Baden-Württemberg ist am 1. Januar 2014 das "Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme, über die Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zur Änderung sonstiger Vorschriften" in Kraft getreten. Wäre eine solche Neuordnung auch in NRW möglich? Welche humanitären Verbesserungen (Deutschkurse von Anfang an, urbane und dezentrale Unterbringung, soziale Beratung und Betreuung sowie Standards für Flüchtlingsheime usw.) aus dem baden-württembergischen Gesetz sollten in NRW übernommen werden? Wie gestaltete sich der Prozess der Ausarbeitung des Gesetzes in Baden-Württemberg? Kam es zu Problemen aufgrund des Konnexitätsprinzips, und wie konnten diese gelöst werden?
9. Gibt es noch weitere Beispiele und Vorbilder aus anderen Bundesländern, wie die Landesregierung den Kommunen gesetzliche Vorgaben zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und für die Landesunterbringung und -versorgung machen kann? Wie sehen diese Vorgaben konkret aus?
10. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Möglichkeiten hat das Land NRW, um auf eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in allen 396 Kommunen des Landes hinzuwirken? Welche gesetzlichen Änderungen wären hierfür hilfreich, und welche anderen Möglichkeiten für die Hinwirkung auf eine humane Unterbringung in ganz NRW gibt es noch?
11. Zurzeit wird das Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und zu einer wohnraumrechtlichen Vorschrift beraten. Im Gesetz heißt es u. a., "den Gemeinden wird ferner ein Instrument gegeben, um gegen Überbelegung vorzugehen [...]. Ziel ist es, ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen." Wird sich dieses Gesetz auf die Aufnahme von Flüchtlingen durch das Land und die Kommunen auswirken, und wenn ja, in welcher Weise?
12. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz gibt es seit 30 Jahren. Wie gestaltete sich die Zuweisung der Gelder früher? Wie gestaltet sie sich jetzt? Welchen Änderungsbedarf sehen Sie?
13. Gibt es Beispiele aus anderen Bundesländern, in denen Kommunen in größerem Umfang durch die Landesregierungen entlastet werden?
14. Die Kommunen dürfen nach § 4 FlüAG 4,5 Prozent der pauschalisierten Landeszuweisung ausschließlich für die soziale Betreuung verwenden. Wie wird sichergestellt, dass die Kommunen die Landeszuweisung ausschließlich für die soziale Betreuung von Flüchtlingen ausgegeben? Gab es dazu im Flüchtlingsaufnahmegesetz schon einmal Vorgaben? Braucht es standardisierte Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Verwendung dieser Mittel?
15. In einem Urteil vom 18. Juli 2012 erklärte das BVerfG die Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig. Welche Konsequenzen hätte die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Kommunen?
16. Menschenfeindliche Hetze und Ablehnung gegenüber Flüchtlingen nehmen leider auch in NRW zu. Welche Maßnahmen sollten die Landesregierung und die Kommunen ergreifen, um bestehende Ängste und Sorgen der Bevölkerung abzubauen und um Akzeptanz und Sensibilisierung zu fördern? Wie können Land und Kommunen den Begriff Willkommenskultur mit Leben füllen? Wie kann von Seiten des Landes und der Kommunen auf fremdenfeindliche Aktivitäten rund um die Flüchtlingsunterbringung reagiert werden?