LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 16/2119 |
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09.01.2017 |
Rechtsausschuss
Dr. Ingo Wolf MdL
Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation
Daniela Jansen MdL
Einladung
70. Sitzung (öffentlich)
des Rechtsausschusses
52. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation
am
Mittwoch, dem 18. Januar 2017,
nachmittags, 15.30 Uhr, Raum E 3 A 02.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Die Einladung ergeht nachrichtlich an den die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend sowie an die Mitglieder des Integrationsausschusses
Gemäß § 53 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
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Kinder und Jugendliche schützen - Kinderehen wirksam verhindern
Antrag der Fraktion der FDP
Öffentliche Anhörung von Sachverständigen
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gez. Dr. Ingo Wolf |
gez. Daniela Jansen - Vorsitzende - |
F. d. R.
Jan Jäger
Ausschussassistent
Anlage: Verteiler, Fragenkatalog
Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses und
des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation
des Landtags Nordrhein-Westfalen
18. Januar 2017, 15.30 Uhr, Raum E3 A02
„Kinder und Jugendliche schützen - Kinderehen wirksam
verhindern“
Antrag der Fraktion der FDP
V e r t e i l e r
TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e. V. Irma Bergknecht Berlin |
Deutsches Institut für Menschenrechte Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Dominik Bär Berlin
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Westfälische Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Deutsches und Internationales Familienrecht Professor Dr. Bettina Heiderhoff Münster
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Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW Eva Lingen Wuppertal
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Rechtsanwältinnen Gabriele Schumacher und Dr. Ina Gienow Frankfurt am Main
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Leiter der Unterabteilung IA Dr. Johannes Christian Wichard Berlin
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Öffentliche Anhörung
des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation am 18. Januar 2017
„Kinder und Jugendliche schützen - Kinderehen wirksam verhindern“
Antrag der Fraktion der FDP
Fragenkatalog
1. In der Diskussion über den Umgang mit minderjährigen Verheirateten sind die verschiedensten Forderungen im Raum – von der rückwirkenden generellen Unwirksamkeit für alle solche Ehen über die abgestufte Behandlung je nach Altersstufe bis hin zu einer Aufhebbarkeit durch das Familiengericht mit Folgen, die denen einer Ehescheidung ähnlich sind. Was ist aus Ihrer Sicht – insbesondere mit Blick auf das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention – ein empfehlenswerter Ansatz?
2. Ehen, an denen Minderjährige beteiligt sind, werden nicht nur auf staatlicher Ebene geschlossen. Daneben gibt es auch religiös, traditionell oder rein faktisch geschlossene „Ehen“. Wie können wir solche „Ehen“ mit einer möglichen Änderung des Eherechts erfassen und darüber hinaus verhindern, dass es bei einer Änderung nicht verstärkt zu einem Ausweichen in religiös, traditionell oder faktisch geschlossene „Ehen“ kommt, die möglicherweise staatlicherseits noch schwerer überprüfbar sind?
3. Welche rechtlichen und praktischen Herausforderungen stellen sich bei einer rückwirkenden Aufhebung von Ehen, die zwischen Minderjährigen geschlossen werden?
4. Sind die in Deutschland bestehenden Regelungen, Ehen unter Ausnahmen (§ 1303 Abs. 2 BGB) ab dem 16. Geburtstag zuzulassen, ausreichend, um junge Frauen von Frühehen oder Ehen unter Zwang zu schützen?
5. In der rechtspolitischen Diskussion wird häufig das Argument vorgebracht, dass eine Minderjährige mit Kind, die nicht mehr verheiratet sei, auf Ansprüche gegen den Kindsvater verzichten müsse. Wie beurteilen Sie diese Argumentation, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Minderjährigen in diesem Fall scheidungsrechtliche Ausgleichsansprüche zustehen?
6. Wie beurteilen Sie die Aussage der Staatsministerin für Integration Aydan Özugöz (SPD) vom 03.11.2016, nach deren Ansicht Kinderehen offenbar billigenswerten Zweck erfüllen können (Zitat Özugöz: „Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“; SPIEGEL-Online vom 03.11.2016)?