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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/2119

 

09.01.2017

 

 

 

Rechtsausschuss

Dr. Ingo Wolf MdL

 

Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation

Daniela Jansen MdL

 

 

Einladung

 

70. Sitzung (öffentlich)
des Rechtsausschusses

52. Sitzung (öffentlich)

des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation

am Mittwoch, dem 18. Januar 2017,
nachmittags, 15.30 Uhr, Raum E 3 A 02.

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

Die Einladung ergeht nachrichtlich an den die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend sowie an die Mitglieder des Integrationsausschusses

 

 

Gemäß § 53 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

 

Kinder und Jugendliche schützen - Kinderehen wirksam verhindern

 

Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache 16/12848

Vorlage 16/4390

 

Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

 

 

gez. Dr. Ingo Wolf
- Vorsitzender -

gez. Daniela Jansen

- Vorsitzende -

 

F. d. R.

 

 

Jan Jäger

Ausschussassistent

 

Anlage: Verteiler, Fragenkatalog

Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation
des Landtags Nordrhein-Westfalen

 

18. Januar 2017, 15.30 Uhr, Raum E3 A02

 

 

„Kinder und Jugendliche schützen - Kinderehen wirksam

verhindern“

 

Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache 16/12848

 

V e r t e i l e r

 

 

TERRE DES FEMMES

Menschenrechte für die Frau e. V.

Irma Bergknecht

Berlin

Deutsches Institut für Menschenrechte

Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Dominik Bär

Berlin

 

Westfälische Wilhelms-Universität

Münster

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Institut für Deutsches und Internationales Familienrecht

Professor Dr. Bettina Heiderhoff

Münster

 

Deutscher Kinderschutzbund

Landesverband NRW

Eva Lingen

Wuppertal

 

Rechtsanwältinnen

Gabriele Schumacher und

Dr. Ina Gienow

Frankfurt am Main

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Leiter der Unterabteilung IA

Dr. Johannes Christian Wichard

Berlin

 

* * *


 

Öffentliche Anhörung

des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation am 18. Januar 2017

„Kinder und Jugendliche schützen - Kinderehen wirksam verhindern“

Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache 16/12848

 

 

Fragenkatalog

 

 

1.    In der Diskussion über den Umgang mit minderjährigen Verheirateten sind die verschiedensten Forderungen im Raum – von der rückwirkenden generellen Unwirksamkeit für alle solche Ehen über die abgestufte Behandlung je nach Altersstufe bis hin zu einer Aufhebbarkeit durch das Familiengericht mit Folgen, die denen einer Ehescheidung ähnlich sind. Was ist aus Ihrer Sicht – insbesondere mit Blick auf das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention – ein empfehlenswerter Ansatz?

 

2.    Ehen, an denen Minderjährige beteiligt sind, werden nicht nur auf staatlicher Ebene geschlossen. Daneben gibt es auch religiös, traditionell oder rein faktisch geschlossene „Ehen“. Wie können wir solche „Ehen“ mit einer möglichen Änderung des Eherechts erfassen und darüber hinaus verhindern, dass es bei einer Änderung nicht verstärkt zu einem Ausweichen in religiös, traditionell oder faktisch geschlossene „Ehen“ kommt, die möglicherweise staatlicherseits noch schwerer überprüfbar sind?

 

3.    Welche rechtlichen und praktischen Herausforderungen stellen sich bei einer rückwirkenden Aufhebung von Ehen, die zwischen Minderjährigen geschlossen werden?

 

4.    Sind die in Deutschland bestehenden Regelungen, Ehen unter Ausnahmen (§ 1303 Abs. 2 BGB) ab dem 16. Geburtstag zuzulassen, ausreichend, um junge Frauen von Frühehen oder Ehen unter Zwang zu schützen?

 

5.    In der rechtspolitischen Diskussion wird häufig das Argument vorgebracht, dass eine Minderjährige mit Kind, die nicht mehr verheiratet sei, auf Ansprüche gegen den Kindsvater verzichten müsse. Wie beurteilen Sie diese Argumentation, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Minderjährigen in diesem Fall scheidungsrechtliche Ausgleichsansprüche zustehen?

 

6.    Wie beurteilen Sie die Aussage der Staatsministerin für Integration Aydan Özugöz (SPD) vom 03.11.2016, nach deren Ansicht Kinderehen offenbar billigenswerten Zweck erfüllen können (Zitat Özugöz: „Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“; SPIEGEL-Online vom 03.11.2016)?