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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/1898

 

31.08.2016

 

 

 

Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend

 

Margret Voßeler MdL

 

 

Einladung

 

96. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend

am Donnerstag, dem 27. Oktober 2016,
nachmittags, 14.00 Uhr, Raum E3 A02

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

Gemäß § 53 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

 

Tagesordnung

 

 

Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen

 

- öffentliche Anhörung von Sachverständigen

 

 

 

 

gez. Margret Voßeler
- Vorsitzende -

 

 

F. d. R.

 

 

 

Sascha Symalla

Ausschussassistent

 

 

Anlage:

Verteiler

Fragenkatalog


 


 

 

Anhörung von Sachverständigen

des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend

 

„Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen“

 

 

 

27. Oktober 2016, 14.00 Uhr, Raum E3 A02

 

Verteiler

Stand: 17.08.2016

 

Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände:

 

Städtetag Nordrhein-Westfalen

Köln

 

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

 

Landkreistag Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

 

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

des Landes Nordrhein-Westfalen

c/o Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband Mittelrhein e.V.
Köln

Landschaftsverband Rheinland

Köln

 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Münster

 

Landesjugendring Nordrhein-Westfalen e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

 

Kinder- und Jugendrat Nordrhein-Westfalen

c/o Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Landesjugendamt Westfalen

Münster

 

Dr. Maximilian Sommer

Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Ingolstadt

 

Prof. Dr. Notburga Ott

Fakultät für Sozialwissenschaft

Ruhr-Universität Bochum

Bochum

 

Prof. Dr. Dominik H. Enste

Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Köln

 

 

 

 

Dr. Irene Becker

Riedstadt

 

Zukunftsforum Familie e.V.

Berlin

 

Prof. Dr. Sascha Liebermann

Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft

Fachbereich Bildungswissenschaft

Alfter

 

Winfried Gather

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

Düsseldorf

 

Nina Ohlmeier

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Berlin

 


 

Anhörung

des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend

 

"Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen“

 

am Donnerstag, 27. Oktober 2016

nachmittags 14.00 Uhr, Raum E3 A02

 

Fragenkatalog

 

 

 

1.

(Wie) unterscheiden sich die führenden BGE-Modelle in ihren Vorteilen/Nachteilen für Kinder bzw. Familien?

 

2.

Wie lässt sich eine gerechte Familienförderung gestalten, unabhängig davon ob die Eltern verheiratet sind?

Welche Entlastungen für Familien gibt es über die Transferleistungen hinaus, die sich positiv auf die Entwicklung der Kinder und Familien auswirken ((Arbeits-)zeit, Infrastruktur)?

Wie kann man kinderreiche Familien besonders durch Geld- oder Sachleistungen unterstützen?

 

3.

Wie müsste eine effektive Kindergrundsicherung ausgestaltet werden?

Welche BGE-Modelle sind (auch im Hinblick auf eine Finanzierung) konkret genug, um ihre Umsetzung zu diskutieren?

Welche Vorteile/Nachteile hätte die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gegenüber der Einführung einer Kindergrundsicherung?

Welchen Beitrag könnte eine Kindergrundsicherung zur Bekämpfung der Kinderarmut leisten?

Wie würde sich die Situation von Alleinerziehenden und pflegenden Angehörigen durch BGE/Kindergrundsicherung verändern?

 

4.

Wie hoch ist der finanzielle Mehraufwand für Kindergrundsicherung / BGE?

Welche Einsparungen (bisherige Sozialleistungen, Verwaltung) wären durch Einführung von BGE/Kindergrundsicherung zu erwarten und welche anderen Quellen/Umstrukturierungen sind zur Finanzierung vorgesehen?

 

 

 

 

 

5.

Welchen Optimierungsbedarf gibt es für die momentanen monetären Leistungen?

Welche Vorteile/Nachteile hätte die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gegenüber dem bestehenden System?

Welche Vorteile/Nachteile hätte die Einführung einer Kindergrundsicherung gegenüber dem bestehenden System von Kinderfreibeträgen und Kindergeld?

Wie würde sich BGE/Kindergrundsicherung in der Erziehungs- und Jugendhilfe auswirken?

Müssten bestimmte Sozialleistungen neben einer Kindergrundsicherung oder einem BGE erhalten bleiben, um zu verhindern, dass Kinder/Familien in bestimmten Fällen schlechter gestellt wären als bisher?

 

6.

Welche negativen Anreize auf die Beschäftigung haben Kindergrundsicherung / BGE?

Wie bewerten Sie die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens gerade mit Blick auf Nicht-Bedürftige?

 

7.

Was wären logische nächste Schritte zur Realisierung – oder Prüfung der Realisierbarkeit – eines BGE bzw. einer Kindergrundsicherung (Grundsatzentscheidungen, Forschung in bestimmten Bereichen, Pilotprojekte in Land oder Bund…)?