|
LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
|
E 14/1831 |
|
|
26.01.2010 |
Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Franz-Josef Knieps MdL
Einladung
72. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
am Dienstag, dem 2. Februar 2010
nachmittags 13.30 Uhr, E 3 - A 02
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 52 Abs 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
|
Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW (LPIG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
- Öffentliche Anhörung - |
|
|
gez. Franz-Josef
Knieps |
F. d. R.
(Schröder)
Ausschussassistent
Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
|
Verteiler Anhörung 2. Februar 2010 |
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in
NRW |
|
|
Stadt Hamm Herrn Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann Hamm
|
Ennepe-Ruhr-Kreis Herrn Landrat Dr. Arnim Brux Schwelm
|
|
|
Zentralinstitut für Raumplanung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Frau Dr. Susan Grotefels Münster
|
Universität Dortmund Fakultät Raumplanung FG Raumordnung und Landesplanung Herrn Prof. Dr. Hans-Heinrich Blotevogel Dortmund
|
|
|
Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Herrn Prof. Dr. Heinrich Danielzyk Dortmund |
Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V. Herrn Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Mittelstädt Düsseldorf |
|
|
Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag (NWHT) Herrn Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Köster Düsseldorf
|
Regionalverband Ruhr Herrn Heinz-Dieter Klink Essen
|
|
|
Regionalverband Ruhr Herrn Dr. Thomas Rommelspacher Essen
|
Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg Herrn Vorsitzenden Hermann-Josef Droege Arnsberg
|
|
|
SPD-Fraktion im Regionalrat Münster Herrn Fraktionsvorsitzenden Bernhard Daldrup Münster
|
DGB Bezirk NRW Herrn Guntram Schneider Düsseldorf
|
|
|
Informationskreis für Raumplanung e.V. Dortmund
|
Vereinigung für Stadt- Regional- und Landesplanung e.V. Berlin
|
|
|
Akademie für Raumforschung Leibniz-Forum für Raumwissenschaften Hannover
|
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW 46117 Oberhausen |
|
|
|
|
|
Fragenkatalog
zur Anhörung am 02.02.2010
zum Gesetzentwurf der Landesregierung
Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW (LPIG)
und weiterer Vorschriften - Drucksache 14/10088 -
I.I. Allgemeine
Anmerkungen zum Gesetzeswortlaut
1.1. Welche allgemeinen
Anmerkungen zum Gesetzeswortlaut haben Sie? Welche etwaigen Anregungen zu
Änderungen am Gesetzesentwurf empfehlen Sie?
2.2. Die
Landesregierung hat sich mit der "Allianz für die Fläche - NRW begrenzt
den Flächenverbrauch" zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch deutlich zu
reduzieren.
a) Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund das Landesplanungsgesetz?
b) Wie könnten verbindliche Vorgaben zur Minderung des Flächenverbrauchs aussehen?
c) Wie könnte das 30-ha-Ziel der Bundesregierung auf die Ebene der Landesplanung umgesetzt werden?
3.3. Der
Gesetzentwurf ist geprägt von einer Aufteilung in zahlreiche Fachplanungen und
die Übertragung der Aufgaben in verschiedene Gremien. Auf
welcher Ebene (Bezirksregierung oder Landesebene) wird nach dem Gesetzentwurf
die Bündelungsfunktion der Regionalplanung wieder zusammengeführt?
II.II. Zusammenfassung
LEPro / LEP
1. Werden mit dem Entwurf des LPlG der Landesentwicklungsplan (LEP) und das Landesentwicklungsprogramm (LEPro) sachgerecht zusammen geführt?
2.
2. Welche Änderung der §§ 16/17 LPlG regen Sie insofern an?
III. Abstimmung zwischen Regionalräten/RVR und Bezirksregierungen sowie Besonderheiten RVR
1. Wie bewerten Sie die Verfahren bei der Aufstellung von Prioritätenlisten gemäß § 9 Abs. 2 LPlG und § 9 Abs. 4 LPlG sowie die Stärkung der regionalen Kooperation und Abstimmung der Planungs- und Aufgabenträger (vgl. u. a. § 8 Abs. 3 LPlG)?
2. Mit dem Artikel 2 des Gesetzentwurfes wird das Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG) entsprechend dem LPlG-E angepasst. Das RVRG enthält im § 3 (Beendigung der Mitgliedschaft) eine Austrittsklausel für die Mitgliedskörperschaften. Mit Wirkung zum 21.10.2009 ist dem RVR die Funktion als Planungsträger für die Regionalplanung im Verbandsgebiet übertragen worden.
a) Gibt es bundesweit Beispiele dafür und ist es mit bundes- und landesrechtlichen Regelungen vereinbar, dass Kommunen aus dem Zuständigkeitsbereich der Regionalplanungsbehörde "austreten" können?
- 2 -
b) Welche Gründe sprechen dagegen und welche Gründe sprechen besonders dafür, die Austrittsregelung des § 3 RVRG endgültig im Artikel 2 des LPlG-E zu streichen?
IV.IV. Erleichterung der Planung
durch Anzeigeverfahren/ Genehmigungsfiktion
1. Wie bewerten Sie die landesweite Ausdehnung des Anzeigeverfahrens / der Genehmigungsfiktion auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Modellregion OWL?
2. Wie kann im Falle des Anzeigeverfahrens / der Genehmigungsfiktion eine wirksame Rechtskontrolle durchgeführt werden?
V. Fragestellungen zu Einzelregelungen
1. Gegenüber der alten Fassung sollen mit der Neufassung des § 12 Abs. 3 zukünftig vorliegende Fachbeiträge in der Landes- und Regionalplanung berücksichtigt werden. Welche Auswirkungen werden durch die Neufassung erwartet?
2. Zukünftig soll nach dem Gesetzentwurf im § 16 LPlG-E für die Zielabweichungsverfahren beim Landesentwicklungsplan auf der Ebene der Regionalpläne die Zustimmung (Einvernehmen) mit der betroffenen Kommune und dem Regionalplanungsträger hergestellt werden.
Wie bewerten Sie den Wegfall der Einvernehmensregel für die Fachbehörden?
Die Landesregierung kann gemäß dem § 35 LPlG-E verlangen, dass die Bauleitpläne an die Erfordernisse des ROG/LPIG angepasst werden.
Wie bewerten Sie diese neue Regelung?