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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode

 

E 14/1831

 

                                                     26.01.2010

 

 

Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Franz-Josef Knieps MdL

 

 

 

     Einladung

 

72. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

am Dienstag, dem 2. Februar 2010
nachmittags 13.30 Uhr, E 3 - A 02

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

 

 

 

Gemäß § 52 Abs 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

 

Tagesordnung

 

Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW (LPIG)

 

              Gesetzentwurf der Landesregierung

              Drucksache 14/10088

 

 

 

- Öffentliche Anhörung -

 

 


 

gez. Franz-Josef Knieps
- Vorsitzender -

F. d. R.

 

 

 

(Schröder)

Ausschussassistent

 

 

Anlagen

Verteiler

Fragenkatalog

Verteiler

Anhörung 2. Februar 2010

Arbeitsgemeinschaft der

kommunalen Spitzenverbände in NRW
Köln

 

Stadt Hamm

Herrn Oberbürgermeister

Thomas Hunsteger-Petermann

Hamm

 

Ennepe-Ruhr-Kreis

Herrn Landrat Dr. Arnim Brux

Schwelm

 

 

Zentralinstitut für Raumplanung

an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Frau Dr. Susan Grotefels

Münster

 

Universität Dortmund

Fakultät Raumplanung

FG Raumordnung und Landesplanung

Herrn Prof. Dr. Hans-Heinrich Blotevogel

Dortmund

 

 

Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung

Herrn Prof. Dr. Heinrich Danielzyk

Dortmund

Vereinigung der Industrie- und

Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V.

Herrn Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Mittelstädt

Düsseldorf

 

Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag (NWHT)

Herrn Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Köster

Düsseldorf

 

Regionalverband Ruhr

Herrn  Heinz-Dieter Klink

Essen

 

 

Regionalverband Ruhr

Herrn Dr. Thomas Rommelspacher

Essen

 

Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg

Herrn Vorsitzenden Hermann-Josef Droege

Arnsberg

 

 

SPD-Fraktion im Regionalrat Münster

Herrn Fraktionsvorsitzenden Bernhard Daldrup

Münster

 

DGB Bezirk NRW

Herrn Guntram Schneider

Düsseldorf

 

 

Informationskreis für Raumplanung e.V.

Dortmund

 

Vereinigung für Stadt- Regional-

und Landesplanung e.V.

Berlin

 

 

Akademie für Raumforschung
und Landesplanung

Leibniz-Forum für Raumwissenschaften

Hannover

 

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

46117 Oberhausen

 

 

 

 

 


Fragenkatalog

zur Anhörung am 02.02.2010

zum Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW (LPIG)

und weiterer Vorschriften - Drucksache 14/10088 -

 

 

I.I.  Allgemeine Anmerkungen zum Gesetzeswortlaut

 

1.1. Welche allgemeinen Anmerkungen zum Gesetzeswortlaut haben Sie? Welche etwaigen Anregungen zu Änderungen am Gesetzesentwurf empfehlen Sie?

 

2.2.                                                  Die Landesregierung hat sich mit der "Allianz für die Fläche - NRW begrenzt den Flächenverbrauch" zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren.

a)   Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund das Landesplanungsgesetz?

 

b)   Wie könnten verbindliche Vorgaben zur Minderung des Flächenverbrauchs aussehen?

 

c)   Wie könnte das 30-ha-Ziel der Bundesregierung auf die Ebene der Landesplanung umgesetzt werden?

 

3.3.            Der Gesetzentwurf ist geprägt von einer Aufteilung in zahlreiche Fachplanungen und die Übertragung der Aufgaben in verschiedene Gremien. Auf welcher Ebene (Bezirksregierung oder Landesebene) wird nach dem Gesetzentwurf die Bündelungsfunktion der Regionalplanung wieder zusammengeführt?

 

 

II.II.                                                                                          Zusammenfassung LEPro / LEP

 

1.      Werden mit dem Entwurf des LPlG der Landesentwicklungsplan (LEP) und das Landesentwicklungsprogramm (LEPro) sachgerecht  zusammen geführt?

2.       

2.   Welche Änderung der §§ 16/17 LPlG regen Sie insofern an?

 

 

III.  Abstimmung zwischen Regionalräten/RVR und Bezirksregierungen sowie Besonderheiten RVR

 

1.      Wie bewerten Sie die Verfahren bei der Aufstellung von Prioritätenlisten gemäß § 9 Abs. 2 LPlG und § 9 Abs. 4 LPlG sowie die Stärkung der regionalen Kooperation und Abstimmung der Planungs- und Aufgabenträger (vgl. u. a. § 8 Abs. 3 LPlG)?

 

2.      Mit dem Artikel 2 des Gesetzentwurfes wird das Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG) entsprechend dem LPlG-E angepasst. Das RVRG enthält im § 3 (Beendigung der Mitgliedschaft) eine Austrittsklausel für die Mitgliedskörperschaften. Mit Wirkung zum 21.10.2009 ist dem RVR die Funktion als Planungsträger für die Regionalplanung im Verbandsgebiet übertragen worden.

 

a)   Gibt es bundesweit Beispiele dafür und ist es mit bundes- und landesrechtlichen Regelungen vereinbar, dass Kommunen aus dem Zuständigkeitsbereich der Regionalplanungsbehörde "austreten" können?

 

- 2 -

 

 

b)   Welche Gründe sprechen dagegen und welche Gründe sprechen besonders dafür, die Austrittsregelung des § 3 RVRG endgültig im Artikel 2 des LPlG-E zu streichen?

 

 

IV.IV.             Erleichterung der Planung durch Anzeigeverfahren/ Genehmigungsfiktion

 

1.      Wie bewerten Sie die landesweite Ausdehnung des Anzeigeverfahrens / der Genehmigungsfiktion auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Modellregion OWL?

 

2.      Wie kann im Falle des Anzeigeverfahrens / der Genehmigungsfiktion eine wirksame Rechtskontrolle durchgeführt werden?

 

 

 

V.   Fragestellungen zu Einzelregelungen

 

1.      Gegenüber der alten Fassung sollen mit der Neufassung des § 12 Abs. 3 zukünftig vorliegende Fachbeiträge in der Landes- und Regionalplanung berücksichtigt werden. Welche Auswirkungen werden durch die Neufassung erwartet?

 

2.      Zukünftig soll nach dem Gesetzentwurf im § 16 LPlG-E für die Zielabweichungsverfahren beim Landesentwicklungsplan auf der Ebene der Regionalpläne die Zustimmung (Einvernehmen) mit der betroffenen Kommune und dem Regionalplanungsträger hergestellt werden.

 

      Wie bewerten Sie den Wegfall der Einvernehmensregel für die Fachbehörden?

 

      Die Landesregierung kann gemäß dem § 35 LPlG-E verlangen, dass die Bauleitpläne an die Erfordernisse des ROG/LPIG angepasst werden.

 

            Wie bewerten Sie diese neue Regelung?