LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/458

 

30.07.2012

 

 

 

 

Kleine Anfrage 296

 

der Abgeordneten Monika Pieper   PIRATEN

 

 

Einblick in AO-SF Gutachten für Eltern in Bochum und Herne

 

 

In Bochum und Herne wurde von der kommunalen Schulaufsicht angeordnet, Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, Einsicht in die erstellten Gutachten zu geben. Während es bislang üblich war, in einem beratenden Gespräch gemeinsam mit den Eltern, die beste Lösung für ein Kind zu finden, wird den Eltern nun zusätzlich Einblick in das Gutachten gewährt. Diese Gutachten enthalten neben den Informationen zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand des Kindes auch Angaben zum Sozial- und Arbeitsverhalten. Nicht selten enthalten sind auch Angaben zu den Lebensbedingungen des Kindes. Da hier die familiären Hintergründe und sich daraus ergebende Erschwernisse geschildert werden, ist es bei der derzeitigen Vorgehensweise nicht mehr möglich, gerade im letztgenannten Bereich konkrete und oftmals wichtige Angaben zu machen, da sie eben nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern betreffen und von Eltern als verletzend empfunden werden können. Die Gutachten AO-SF beinhalten zusätzlich häufig Stellungnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, anderer psychologischer Dienste und/oder des Jugendamtes. Die Einsichtnahme der Eltern in die Gutachten ist bei der Unterstützung und Förderung von Schülern und deren Familien nicht immer hilfreich.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.   Gibt es diese Verfahrensweise, außer in Bochum und Herne, auch in anderen Städten in NRW?

 

2.   Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr ein, dass durch diese Einsichtnahme, Kriterien für eine Fördermaßnahmenempfehlung nicht deutlich dargestellt werden?

 

3.   Handeln die verantwortlichen Schulaufsichtsbeamten hier mit Billigung dieser Verfahrensweise durch das Schulministerium?

 

4.   Ist es im Sinne der Landesregierung, dass Eltern flächendeckend in NRW Einsicht in die Gutachten nach AO-SF erhalten?

 

5.   Sieht die Landesregierung sinnvolle alternative Vorgehensweisen der Information und Beteiligung von Eltern, ohne die direkte Einsichtnahme in das Gutachten?

 

 

 

Monika Pieper