LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/1747 |
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20.12.2012 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 681 vom 15. November 2012
des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN
“Aufstocker“ bei Leiharbeitern im Bundestag
Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 681 mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Am 13.11.2012 zeigte die ARD in Ihrer Sendung „Report Mainz“ einen Bericht über die “Aufstocker“ im Bundestag bzgl. von Leiharbeitern. Darin wird aufgezeigt, dass insbesondere Schreibkräfte mit ca. einem Viertel ihren Lohn mit Bezügen durch SGB-II-Leistungen aufstocken müssten, um auf „Hartz-IV-Niveau“ zu gelangen.
Zudem sei festzuhalten, dass diese Schreibkräfte bis zu 1000 Euro brutto pro Monat weniger erhielten.
Vorbemerkung der Landesregierung
Um eine einheitliche Beantwortung zu gewährleisten, wurde für die Abfrage der Stichtag 30. September 2012 gewählt.
Die Präsidentin des Landtages beantwortet die Anfrage eigenständig.
1. Gibt es im Landtag, den Ministerien oder der Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen ebenfalls entsprechendes Outsourcing (siehe Berichterstattung Bundestag, nicht nur in Bezug zu Schreibkräften)?
Ja, es gibt in der Staatskanzlei und in Ministerien in geringem Umfang eine Auslagerung von Aufgaben und die Inanspruchnahme von Leiharbeit.
2. Wie viele Arbeitnehmer in welchen Bereichen betrifft das? (Bitte in einer Tabelle spezifizieren)
Leiharbeiter/innen |
Sonstiges Outsourcing1 |
||
Anzahl |
Bereich |
Anzahl der durch die Auftragnehmer eingesetzten Personen |
Bereich |
2 |
Teamassistenz, Servicebereich |
27 |
Pfortendienst, Botendienst, Postdienst, Konferenzservice |
1 Ausgelagert werden nur Aufgaben, nicht Personen
3. Ist der Landesregierung bekannt, ob es in den betroffenen Unternehmen mit extern vergebenen Aufträgen, ebenfalls Arbeitnehmer gibt, die zur Aufstockung zum Existenzminimum Transferleistungen beziehen müssen? (Nicht nur in Bezug auf Schreibkräfte)
Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
4. Wie viele Arbeitnehmer in welchen Bereichen betrifft das? (Bitte in einer Tabelle spezifizieren)
Siehe Antwort zu Frage 3.
5. Welcher Tarifvertrag wird bei der Fremdvergabe von Aufträgen des Landtags, der Ministerien und der Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen (Outsourcing) als Ausschreibungsgrundlage vorausgesetzt?
Beim Outsourcing in den in der Antwort zu Frage 2 (rechte Spalte) angegebenen Bereichen wurde der für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag des Wach- und Sicherheitsgewerbes NRW zugrunde gelegt.