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Das Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen regelt unter anderem die Mitgliedschaft im Landtag, die Leistungen an Abgeordnete sowie Beihilfen und Zuschüsse. Die letzte Änderung des Abgeordnetengesetzes erfolgte durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Versorgungswerksgesetzes NRW und des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.12.2019.
Hinweis zu § 6 Abs. 3 und 4:
Am 2. März 2019 haben die Tarifvertragsparteien eine Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder erzielt. In Anlehnung an die Tarifentwicklung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder werden gemäß § 6 Absatz 4 AbgG NRW folgende Anpassungen der Mitarbeiterpauschale vorgenommen:
Ab 1. Januar 2019:
Erhöhung der Mitarbeiterpauschale um 3,01 Prozent
von 8.348,00 Euro auf 8.600,00 Euro gerundet.
Ab 1. Januar 2020:
Erhöhung der Mitarbeiterpauschale um 3,12 Prozent
von 8.600,00 Euro auf 8.869,00 Euro gerundet.
Ab 1. Januar 2021:
Erhöhung der Mitarbeiterpauschale um 1,29 Prozent
von 8.869,00 Euro auf 8.984,00 Euro gerundet.
(vgl. Unterrichtung Drucksache 17/6300)