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Der Landtag verabschiedet die Gesetze des Landes, nachdem die Abgeordneten entsprechende Entwürfe zuvor in den Ausschüssen und im Plenum beraten und debattiert haben. Das Parlament übt damit die gesetzgebende Gewalt aus. Gesetze sind Regeln für das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger. In einem Bundesstaat wie der Bundesrepublik Deutschland dürfen die Landesgesetze nicht in Widerspruch zu den Bundesgesetzen stehen. Das Grundgesetz regelt die Zuständigkeiten in der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern.
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