Der Petitionsausschuss hat sich zum Anliegen der Petenten von der Landesregierung, Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI), berichten lassen.
Das MKJFGFI hat mitgeteilt, dass die massiven Mittelkürzungen des Bundes der gemeinsamen Förderung der Kinderwunschbehandlung weitgehend die Grundlage entzögen. Es sei dem Land nicht möglich, fehlende Bundesmittel zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund werde das Land NRW – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – die Förderung der Kinderwunschbehandlung nicht fortsetzen und infolgedessen das Portal für die Antragstellung nicht mehr öffnen.
Der Petitionsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Landtag derzeit unter der Drucksache 18/10526 eine parlamentarische Initiative berät und der federführende Fachausschuss für Familie, Kinder und Jugend eine Anhörung im Landtag NRW durchführt, um die Möglichkeit zu eröffnen, dass die Forderungen in die politische Willensbildung einfließen können.
Der Petitionsausschuss überweist diese Petition gemäß § 99 der Geschäftsordnung des Landtags als Material an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend.
Der Petitionsausschuss beschließt zudem, die Beschlussempfehlung zu dieser Massenpetition gemäß § 97 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Landtags auf der Internetseite des Landtags zu veröffentlichen.