30.12.2022

Massenpetition für den Erhalt der Ortschaft Lützerath

Mit der Petition wird ein sofortiges Rodungs- und Abrissmoratorium im Vorfeld des Tagebaus Garzweiler, insbesondere rund um die Ortslage Lützerath, gefordert, damit keine unumkehrbaren Tatsachen im rheinischen Revier geschaffen werden. In der Petition wird zudem Bezug auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 07. Juli 2022 genommen, der den Erhalt von Lützerath befürwortet.

Lützerath ist eine Ortschaft im Rheinischen Braunkohlerevier.

Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Anliegen mehr als 150 Petitionen vor. Er hat die der Petition zugrunde liegende Sach- und Rechtslage überprüft und sich hierzu von der Landesregierung (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie - MWIKE - im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr) berichten lassen.

Der Petitionsausschuss nimmt zunächst zur Kenntnis, dass die Inanspruchnahme der früheren Ortschaft Lützerath Gegenstand des aktuell zugelassenen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Garzweiler II ist und die Frage der Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Grundstücken einschließlich vorbereitender Maßnahmen (Rodung, Abriss von Gebäuden) gerichtlich zugunsten des bergbautreibenden Energieunternehmens entschieden wurde. Ein Abrissmoratorium kann daher nicht erlassen werden.

In diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass es ihm aufgrund der mit Artikel 97 des Grundgesetzes gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit nicht möglich ist, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, zu ändern oder aufzuheben. Ist der Rechtsweg ausgeschöpft, muss das Ergebnis hingenommen werden.

Des Weiteren nimmt der Petitionsausschuss zur Kenntnis, dass die vom MWIKE beauftragten unabhängigen Gutachten zu dem Ergebnis gekommen sind, dass ein Erhalt der von der Ursprungseinwohnerschaft komplett verlassenen Siedlung Lützerath insbesondere aus Gründen der Energieversorgungssicherheit und der Sicherstellung einer im öffentlichen Interesse liegenden ordnungsgemäßen Rekultivierung nicht möglich ist.

Der Petitionsausschuss nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Landesregierung mitgeteilt hat, sie verfolge das Ziel, dass auch unter diesen Prämissen die Tagebauführung in Garzweiler II so angepasst werde, dass der weitere Flächenbedarf auf ein Minimum begrenzt werde. Dabei müsse die Energieversorgungsicherheit gewährleistet werden und auch die Deckung der Massenbedarfe für Rekultivierung der Tagebaufolgelandschaft sichergestellt bleiben.

Im Übrigen hat sich das MWIKE mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Energieunternehmen auf ein Vorziehen des Kohleausstiegs um acht Jahre auf das Jahr 2030 verständigt.

Der Petitionsausschuss sieht nach Prüfung des Anliegens keine Möglichkeit, der Landesregierung Maßnahmen im Sinne der Petition zu empfehlen. Zur Information wird die Kopie der Stellungnahme der Landesregierung (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) vom 03.11.2022 beigefügt. Der Ausschuss beschließt zudem gemäß § 97 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen, die Eingaben als Massenpetition zu behandeln. Der Beschluss des Petitionsausschusses (Petition 18-P-2022-00444-00) wird auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht.

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