Der Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen bereitet die Beschlüsse des Haushalts- und Finanzausschusses im Rahmen der Haushaltsberatungen, der haushaltsgesetzlichen Mitwirkungsrechte und der umfassenden Mitwirkungs- und Kontrollrechte nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW vor. Dazu gehört es, die Leitlinien und die Geschäftsführung der Landesbetriebe und Sondervermögen, insbesondere auf der Grundlage der Entwürfe der Wirtschaftspläne und der Jahresabschlüsse zu prüfen.
Bei der Erledigung seiner Arbeit wird der Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen vom sogenannten Gutachterdienst Haushalts- und Finanzrecht der Landtagsverwaltung unterstützt.
Referat Finanzen
Eva Kiwitt
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