28.01.2026
- 81 Jahre nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau haben Landtag und Landesregierung der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Ein Schwerpunkt des Gedenkens war die Verfolgung von Angehörigen sexueller Minderheiten durch die Nazis.
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Gedenkveranstaltung von Landtag und Landesregierung zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus
Off-Stimme:
Verfolgt, entrechtet, gequält, ermordet.
Mit einer bewegenden Gedenkstunde haben Landtag und Landesregierung der Opfer des Nationalsozialismus gedacht.
Das Gedenken fand 81 Jahre nach der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee statt. Allein dort starben während der NS-Zeit bis zu 1,5 Millionen Menschen: Die meisten von ihnen Jüdinnen und Juden.
Zu der Gedenkveranstaltung hatten der Präsident des Landtags, André Kuper, und Ministerpräsident Hendrik Wüst eingeladen.
Präsident Kuper mahnte in Erinnerung an die Opfer:
André Kuper, Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen:
Erheben wir unsere Stimmen immer dann, wenn wir von Unrecht und Diskriminierung erfahren! Stellen wir uns offen und sichtbar an die Seite von Betroffenen! Schweigen wir nicht,
und nehmen wir es niemals hin, wenn unseren Mitmenschen
Hass und Hetze dieser Zeit entgegenschlagen: nur weil sie lieben, wen sie lieben möchten, weil sie leben, wie sie leben wollen, und weil sie frei ihren Glauben praktizieren.
Off-Stimme:
Ministerpräsident Hendrik Wüst betonte die Bedeutung der Erinnerung an die NS-Verbrechen für die Zukunft:
Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen:
Wahrhaftes Erinnern erfordert Herz. Ich bin überzeugt, den Kampf gegen Antisemitismus gewinnt, wer die Herzen vor allem von jungen Menschen erreicht. In Nordrhein-Westfalen ist es deshalb unser Anspruch, dass alle Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit eine NS-Gedenkstätte besuchen. Wer dort in die Abgründe der Menschlichkeit geblickt hat, ist danach ein anderer Mensch. In dessen Herz ist danach kein Platz mehr für Antisemitismus und Menschenhass.“
Off-Stimme:
Die Gedenkrede hielt Abraham Lehrer, Vorstand der Synagogengemeinde Köln. Auch er forderte, die Erinnerung wach zu halten:
Abraham Lehrer, Vorstand der Synagogengemeinde Köln:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der historische Gegenentwurf zum Terror des Nationalsozialismus. Dass dieses Grundgesetz Wirkung entfalten konnte, dass es unsere freiheitliche Ordnung prägen konnte, war keine Selbstverständlichkeit. Denn demokratische Grundhaltung und Anstand lassen sich nicht politisch verordnen. Dass die demokratische Erneuerung unseres Landes nach dem Menschheitsverbrechen der Shoah gelingen konnte, ist vor allem das Verdienst der Überlebenden. Lassen sie uns dieses Erbe ehren, indem wir keinen Schlussstrich ziehen.
Off-Stimme:
Ein Schwerpunkt des Gedenkens war die Verfolgung von Angehörigen sexueller Minderheiten während des Nationalsozialismus. Allein rund 50.000 homosexuelle Männer wurden damals verurteilt.
Klaus Stanjek, Neffe des KZ-Überlebenden Wilhelm Heckmann, berichtete von der Leidensgeschichte seines Onkels. Dieser war als Homosexueller verfolgt und acht Jahre lang in den Konzentrationslagern Dachau und Mauthausen inhaftiert gewesen.
Auch nach 1945 sei der Leidensweg seines Onkels nicht beendet gewesen.
Dr. Klaus Stanjek, Neffe eines KZ-Überlebenden:
Die Befreiung 1945 beendete seine Haft, aber nicht die Verfolgung. Die Menschen mit queerer Orientierung waren in Deutschland weiter gezwungen, sich zu tarnen. Und so erhielt er zu Lebzeiten nie eine Entschädigung für seine besonders lange Haftzeit. Kein öffentliches Wort der Anerkennung dieses riesigen Unrechts.
Off-Stimme:
Der Historiker Martin Lücke erinnerte daran, dass der Paragraf zur Kriminalisierung der Homosexualität erst Ende der 1960er Jahre entschärft und 1994 abgeschafft wurde.
Prof. Dr. Martin Lücke, Historiker an der Freien Universität Berlin:
Totgeschlagen, totgeschwiegen – keine Formel trifft die Verfolgung der Opfergruppe der sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten im Nationalsozialismus besser als diese. Wer über die Verfolgung dieser Opfergruppe spricht, darf ihre Geschichte nicht auf die Jahre 1933 bis 1945 verkürzen. Die Geschichte ihrer Repression beginnt lange vorher und sie endet erst viel später. Im Oktober 1929 stand die Weimarer Republik kurz davor, ein Ziel zu erreichen, dass erst 40 Jahre später in der Bundesrepublik verwirklicht wurde: die Abschaffung der Strafbarkeit von einvernehmlicher Homosexualität.
Off-Stimme:
Die Veranstaltung endete mit einer Schweigeminute und dem jüdischen Gebet „Gott voller Erbarmen“ –zum Gedenken an die Toten.