Feierstunde Petitionsausschuss

24.04.2019 - Mit einer Feierstunde hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Aufnahme des Artikels 41a in die Landesverfassung gewürdigt. Damit wurden vor 50 Jahren die Rechte des Petitionsausschusses deutlich gestärkt.

Videoscript

Festveranstaltung „50 Jahre Artikel 41a in der Landesverfassung“

Off-Stimme:

„Vor 50 Jahren hat der Petitionsausschuss des Landtags einen eigenen Artikel in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung erhalten. Seine Befugnisse wurden deutlich gestärkt.

Aus Anlass dieses Jubiläums fand im Parlament eine Festveranstaltung statt.

,50 Jahre Artikel 41a in der Landesverfassung‘ – unter diesem Motto hatten der Präsident des Landtags, André Kuper, und der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Serdar Yüksel, Gäste aus ganz Nordrhein-Westfalen eingeladen.

Der Präsident begrüßte die Gäste und würdigte die Arbeit des Petitionsausschusses. An dieses Gremium können sich alle Bürgerinnen und Bürger wenden, die sich von Behörden ungerecht behandelt fühlen.

Der Präsident sagte:“

André Kuper, Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen:

„Verehrte Gäste, wenn ein einziger Artikel unserer bald 70-jährigen Landesverfassung es wert ist, zu einer Feierstunde zusammenzukommen, dann muss es schon ein ganz herausragender Artikel sein, eine ganz herausragende Rechtsnorm, mit der unser Parlament in den späten 1960er-Jahren eine Vorreiterrolle für alle Landtage und auch den Deutschen Bundestag übernommen hat.“

Off-Stimme:

„Mit der Aufnahme des neuen Artikels erhielt der Petitionsausschuss deutlich mehr Möglichkeiten, um sich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Die Mitglieder des Petitionsausschusses können seitdem insbesondere Bürgerinnen und Bürger anhören und Akteneinsicht bei allen Behörden und Einrichtungen des Landes verlangen.

Ministerpräsident Armin Laschet hob in seiner Rede die Bedeutung des Petitionsrechts hervor.“

Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen:

„Es ist ein Mittel, die Demokratie bürgernäher zu machen, indem zwischen Exekutive, zwischen Verwaltung und Staat, eine neue Instanz da ist, nämlich Abgeordnete, die sich für diesen Einzelfall dann einsetzen. In einer Zeit, in der viele verdrossen sind, von Politik nichts mehr wissen wollen, ist oft der Petitionsausschuss die letzte Brücke, der Menschen signalisiert: Das alles, was ihr da beschimpft, kann im Einzelnen für euch trotzdem zu einem guten Ende geführt werden.“

Serdar Yüksel, Vorsitzender des Petitionsausschusses:

„Ja, wir sind die Notrufsäule und der Kummerkasten der Bürgerinnen und Bürger hier in Nordrhein-Westfalen. Und mit dem Artikel 41a haben wir auch sämtliche Befugnisse, um für unsere Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen tätig zu werden. Und ich sage auch immer wieder: Der Petitionsausschuss ist für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zu Lande, zu Wasser und in der Luft unterwegs.“

André Kuper, Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen:

„Dieser Petitionsausschuss ist sehr wichtig. Und wir sind stolz darauf, diesen Petitionsausschuss und das Petitionsreferat zu haben. Warum? Es ist so etwas wie der Kummerkasten der Bürgerinnen und Bürger. Mit Gesetzen versuchen wir, die Allgemeinheit zu regeln. Aber es gibt immer Sachverhalte und Situationen und Schicksale, die durchs Raster hindurchfallen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich direkt an den Petitionsausschuss wenden, können das auch als Beschwerde-Instrument wahrnehmen und haben so eine Möglichkeit, spezielles Gehör zu bekommen. Und dieser Petitionsausschuss macht eine verdammt gute Arbeit.“

Die Fraktionen im Landtag NRW