Nutzungsbedingungen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen bietet mit dem Elektronischen Bildarchiv eine Bilddatenbank an, in der aktuelle und historische Bilder ab 1970 rund um das parlamentarische Geschehen recherchiert, angesehen und für nichtkommerzielle Zwecke kostenlos heruntergeladen werden können.

Lesen Sie bitte die folgenden Nutzungsbedingungen. Durch Anklicken des Hinweises „Ja, ich bin einverstanden“ akzeptieren Sie diese und können auch Bilder aus dem Elektronischen Bildarchiv downloaden. Die Zustimmung gilt für die Dauer einer Sitzung.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: Landtag Nordrhein-Westfalen, Referat I.A.5 - Informationsdienste, Telefon 0211 884-2441 oder -2112, E-mail: bildarchiv@landtag.nrw.de
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Nutzungsbedingungen des Bildarchivs vom 12.12.2011

  1. Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt Bilder aus dem elektronischen Bildarchiv für jedermann online zur Verfügung. Der Dateidownload setzt das Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen voraus. Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen sind zu beachten. Für die aus der Nichtbeachtung resultierenden Schäden haftet der/die Nutzer/in. Er/Sie hat den Landtag Nordrhein-Westfalen insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen.
  2. Der Landtag Nordrhein-Westfalen besitzt für alle veröffentlichten Fotos die Nutzungsrechte.
  3. Die Fotos können grundsätzlich kostenfrei für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt werden:
    - Presseveröffentlichungen
    - Veröffentlichungen in Printmedien
    - Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen
    - Online- und multimediale Veröffentlichungen
    Dies gilt ebenso für private Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
  4. Der Nutzer/die Nutzerin ist verpflichtet, die digital zur Verfügung gestellten Fotos nach der Verwendung umgehend zu löschen. Eine Speicherung zur Eigenarchivierung oder eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
  5. Jegliche Bearbeitung und Manipulation der digitalen Fotos ist unzulässig bzw. bedarf der schriftlichen Erlaubnis des Landtags Nordrhein-Westfalen. Ebenso dürfen Fotos nicht in einem sinnentstellenden Zusammenhang wiedergegeben werden.
  6. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werks in Bild, Wort bzw. anderer Form, z.B. durch Nachfotografieren, zeichnerische Verfälschung, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der Nutzer/die Nutzerin trägt die Verantwortung für die Betextung der Fotos.
  7. Die Medien sind insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressecodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Nutzer/der Nutzerin. Er/Sie hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken oder Gegenständen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der Nutzer/die Nutzerin etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
  8. Bei Verwendung eines Fotos ist der Nachweis "Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen" sowie der Name des Fotografen bzw. der Fotografin anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen. Von jeder Veröffentlichung im Druck ist dem Bildarchiv des Landtags ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenfrei zuzusenden:

Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

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