Gesetz über die Ausbildungsvergütung für Auszubildende in der einjährigen Ausbildung zur generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistentin und zum generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistenten in Nordrhein-Westfalen (Pflegefachassistenz-Ausbildungsvergütungsgesetz – PflfachassAvG)
Gesetzentwurf LRg Drucksache 17/10652 20.08.2020 8 S.
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Finanzierungssysteme und der Zusammenführung der beiden Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz und der Altenpflegehilfe zu einer einjährigen generalistischen Ausbildung in der Pflegefachassistenz Regelung einer einheitlichen Ausbildungsvergütung: Gewährleistung eines grundsätzlichen Anspruchs auf Ausbildungsvergütung durch Verpflichtung der Ausbildungsträger zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Auszubildenden unabhängig von der Möglichkeit zur Refinanzierung
Systematik: Arbeitsentgelt * Medizinische Berufe * Pflege
Schlagworte: Pflegefachassistenz-Ausbildungsvergütungsgesetz * Ausbildungsvergütung * Pflegepersonal * PflfachassAvG * Gesundheits- und Krankenpflegehelfer * Altenpflegehelfer * Pflegehilfe * Auszubildender * Rechtsanspruch
1. Lesung Plenarprotokoll 17/97 26.08.2020 S.155, 165
Beschluss: Seite 155 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 17/10652 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1112 09.09.2020 88.AGS S.1-5, 31
Beschlussempfehlung und Bericht AGS Drucksache 17/11003 09.09.2020 3 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 17/102 07.10.2020 S.122, 145-148
Beschluss: Seite 122 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 17/10652 - wurde entsprechend der Beschlussempfehlung - Drucksache 17/11003 - einstimmig in 2. Lesung verabschiedet.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 17/124 07.10.2020 3 S.
Gesetz vom 08.10.2020 - GV.NRW 2020 Nr. 49 S.1010
Gesetz verkündet
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Vorlage 17/3430 Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 22.05.2020