Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2020 (Bildungssicherungsgesetz)
Gesetzentwurf LRg Drucksache 17/9051 21.04.2020 21 S.
Maßnahmen zur Vermeidung von Nachteilen für Schüler, für Auszubildende in der Lehrerausbildung sowie für Teilnehmer an Lehrgängen zum Erwerb schulischer Abschlüsse in Einrichtungen der Weiterbildung aufgrund der infektionsschutzrechtlich bedingten Beeinträchtigungen des regulären Schulbetriebes ; Befristung der Regelungen auf das Schuljahr 2019/2020 oder auf das Jahr 2020
Artikel 1: Ergänzung der §§ 12, 13, 18, 23, 36 und 50 Schulgesetz NRW vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.07.2019 (GV. NRW. S. 331): Abweichungen bei dem Prüfverfahren zu den Zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 (ZP10) und Ersatz zentraler Prüfungen durch individuelle durch die Lehrkraft zu erstellende Arbeiten, Regelung der Entscheidung über den weiteren Bildungsgang am Ende der Erprobungsstufe, Verzicht auf die zentrale schriftliche Leistungsüberprüfung am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, Verschiebung der Sprachstandsfeststellung von Kindern, die in den nächsten zwei Jahren eingeschult werden, Übergang in eine höhere Klasse oder Jahrgangsstufe auch ohne Versetzung, sofern diese nicht mit dem Erwerb eines Schulabschlusses oder der Berechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden ist; Detailregelungen siehe Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungen gemäß § 52 des Schulgesetzes (s. Vorl 17/3289)
Artikel 2: Ergänzung der §§ 12 und 20 Lehrerausbildungsgesetz vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 308), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.07.2018 (SGV. NRW. S. 404): Abweichungen von den allgemeinen Mindestanforderungen an die Präsenszeiten im Bereich des Lernorts Schule, Fristverlängerungen für die noch durchzuführenden Ersten Staatsprüfungen (nach § 20 Absatz 4 LABG 2009 auslaufend)
Artikel 3: Ergänzung von § 6 Weiterbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.04.2000 (GV. NRW. S. 390), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90): Möglichkeit zur Vergabe von Schulabschlüssen auf der Grundlage der Vornoten in den Fächern der Abschlusskurse; Detailregelung siehe Änderung der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I an Einrichtungen der Weiterbildung
Artikel 4: Inkrafttreten
Systematik: Schulen * Lehrer * Erwachsenenbildung * Gesundheitsschutz
Schlagworte: Schulrecht * COVID-19 * Infektionskrankheit * Epidemie * Hauptschulabschluss * Prüfung * Mittlerer Schulabschluss * Schulübergang * Schullaufbahn * Gymnasiale Oberstufe * Weiterbildungskolleg * Sprachkompetenz * Schulabschluss * Versetzung von Schülern * Bildungsabschluss * Lehrerbildung * Vorbereitungsdienst für das Lehramt * Schulgesetz NRW * Lehrerausbildungsgesetz * Weiterbildungsgesetz
Entschließungsantrag SPD Drucksache 17/9119 28.04.2020 6 S.
Änderungsantrag GRÜNE Drucksache 17/9108 28.04.2020 2 S.
1. Lesung Plenarprotokoll 17/89 29.04.2020 S.111-120
Beschluss: Seite 120 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 17/9051 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Ausschuss für Schule und Bildung überwiesen.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/976 30.04.2020 68.ASB S.1-2, 3-27
Beschlussempfehlung und Bericht ASB Drucksache 17/9104 30.04.2020 3 S.
Entschließungsantrag SPD Drucksache 17/9136 30.04.2020 2 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 17/90 30.04.2020 S.51-62
Beschluss: Seite 62 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 17/9051 - wurde entsprechend der Beschlussempfehlung - Drucksache 17/9104 - mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN in 2. Lesung verabschiedet.
Der Änderungsantrag - Drucksache 17/9108 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN abgelehnt.
Der Entschließungsantrag - Drucksache 17/9119 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN abgelehnt.
Der Entschließungsantrag - Drucksache 17/9136 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, GRÜNEN und AfD gegen die Stimmen der Fraktion der SPD abgelehnt.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 17/105 30.04.2020 4 S.
Gesetz vom 30.04.2020 - GV.NRW 2020 Nr. 16a S.312a-313a
Gesetz verkündet
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Stellungnahme 17/2529 Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule / Landesverband Nordrhein-Westfalen 23.04.2020
Stellungnahme 17/2530 Landeselternschaft der integrierten Schulen in Nordrhein-Westfalen 23.04.2020
Stellungnahme 17/2531 Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen 24.04.2020
Stellungnahme 17/2554 Landeselternkonferenz NRW 28.04.2020
Stellungnahme 17/2558 Städtetag Nordrhein-Westfalen; Landkreistag Nordrhein-Westfalen 28.04.2020
Vorlage 17/3297 Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Schule und Bildung 28.04.2020