Siebtes Gesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf LRg Drucksache 17/1671 09.01.2018 15 S.
Aufhebung der Befristung einiger Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde durch Streichung von § 33 Absatz 1 Satz 2; Umsetzung der Handlungsempfehlungen im Evaluierungsbericht Vorlage 16/5009; unbefristete Verlängerung (Entfristung) der Befugnisse zum Beobachten zugangsgesicherter Internetkommunikation, zur Erhebung von Auskünften über Beteiligte am Zahlungsverkehr und über Geldbewegungen und -anlagen, sowie zur Erhebung von Auskünften über Telekommunikationsverbindungs- und Nutzungsdaten von Telemedien
Systematik: Verfassungsschutz, Spionage
Schlagworte: Verfassungsschutzgesetz * Verfassungsschutz * Nachrichtendienstliche Mittel * Telekommunikationsüberwachung
1. Lesung Plenarprotokoll 17/18 17.01.2018 S.122, 137
Beschluss: Seite 122 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 17/1671 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Innenausschuss überwiesen.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/166 25.01.2018 9.IA S.1-3, 11
Beschlussempfehlung IA Drucksache 17/1858 30.01.2018 1 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 17/20 28.02.2018 S.63-69
Beschluss: Seite 69 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 17/1671 - wurde entsprechend der Beschlussempfehlung - Drucksache 17/1858 - mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Langguth, Neppe und Pretzell bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN in 2. Lesung verabschiedet.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 17/16 28.02.2018 3 S.
Gesetz vom 06.03.2018 - GV.NRW 2018 Nr. 7 S.144
Gesetz verkündet