Fünftes Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG)
Gesetzentwurf LRg Drucksache 12/1722 22.01.1997 7 S.
Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes als Konsequenz der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs über die Verfassungsbeschwerden von 45 Gemeinden gegen die Neuregelung der Landeserstattung in pauschalisierter Form; Gewährung der pauschalisierten Landeserstattung in gleicher Höhe für alle in § 2 genannten Personengruppen durch Änderung § 4 Abs. 1, Aufhebung des § 6 FlüAG in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des FlüAG, Übergangsregelung zur Sicherstellung der Zuweisung der erhöhten Gesamtpauschale von 675,- DM monatlich an die Gemeinden im laufenden Haushaltsvollzug 1997, keine Rückabwicklung für die abgeschlossenen Haushaltsperioden 1995 und 1996
Systematik: Ausländer/Vertriebene/Flüchtlinge * Ausländerrecht/Asylrecht
Schlagworte: Flüchtlingsaufnahmegesetz * FlüAG * Flüchtling * Kostenpauschale * Verfassungsbeschwerde * Kostenerstattung * Ausländischer Flüchtling * Asylbewerber * Aufnahme von Asylanten * Asylbewerberleistungsgesetz
1. Lesung Plenarprotokoll 12/47 29.01.1997 S.3839A-3847C
Beschluss: Seite 3847C - Der GesEntw wurde nach der 1.Lsg einstimmig an AIV -fdf-, an AKo sowie AMi überwiesen
Ausschußberatung Ausschußprotokoll 12/481 29.01.1997 20.AIV/18.AKo/14.AMi S.1-2
Beschlußempfehlung und Bericht AIV Drucksache 12/1725 29.01.1997 6 S.
Änderungsantrag CDU Drucksache 12/1749 31.01.1997 2 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 12/49 31.01.1997 S.4016D-4022D
Beschluss: Seite 4022B - Der GesEntw wurde nach der 2.Lsg entsprechend der BeschlEmpf Drs 12/1725 mit den Stimmen der SPD und der GRÜNEN gegen die der CDU verabschiedet. Die CDU beantragte namentliche Abstimmung über den ÄndAntr Drs 12/1749; Ergebnis: 79 JA-Stimmen, 106 NEIN-Stimmen, keine Enthaltungen. Damit wurde der ÄndAntr mit Mehrheit abgelehnt
Gesetz vom 18.02.1997 - GV.NW 1997 Nr. 5 S.24
Gesetz verkündet