Mit der vorgesehenen Änderung der Landesbauordnung 2018 werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Maßnahmen zur Einsparung von CO2-Gebäudeemissionen und zur Beschleunigung des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien und zur Förderung des nachhaltigen Bauens
- Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
- Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung und weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Bauvorlageberechtigung
Darüber hinaus sind weitere Änderungen im Hinblick auf eine Anpassung an die Musterbauordnung geplant. (Vgl. S. 26-28)