Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Einreichung eines Rechenschaftsberichtes sowie damit in Zusammenhang stehende Regelungen für die Kommunalwahl bildet das am 15. April 2022 erlassene „Gesetz über die Transparenz der Finanzierung kommunaler Wählergruppen und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“.
Im Folgenden werden die für Wählergruppen relevanten Regelungen erläutert.