Online-Formular
zur Einreichung eines Rechenschaftsberichts
Das Online-Formular (OLF) steht für die Einreichung von Rechenschaftsberichten für die Jahre 2022 bis 2025 zur Verfügung.
Mit der Absendung des Formulars erhält die Wählergruppe an die hierfür gesondert anzugebene E-Mail-Adresse automatisch eine Übermittlungsbestätigung. Diese enthält - neben dem Eingangsdatum - auch eine komprimierte Darstellung des übersandten Datensatzes.
Hinweis: Diese E-Mail ersetzt nicht die gem. § 4 Abs. 2 S. 1 WählGTranspG zu erteilende Bestätigung.
Es wird um Verständnis gebeten, dass die vorgenannten Bestätigungen sowie ggf. erforderliche Rückfragen zu übermittelten Rechenschaftsberichten erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen werden.
Verwendung des Online-Formulars
Voraussetzung für die Verwendung des Online-Formulars ist es, sich mit den folgenden Bestimmungen und Anleitungen vertraut zu machen:
Die Handreichung als Ausführungsbestimmung gem. § 2 Abs. 2 S. 2 WählGTranspG enthält ausführliche Erläuterungen zum Verfahrensablauf und Vorgaben für den Rechenschaftsbericht.
Die Anlage 1 zur Handreichung umfasst ein Schaubild zur Fallgruppeneinteilung.
Eine ausführliche Anleitung zur Nutzung des Online-Formulars (mit konkreten Ausfüllhinweisen und Screenshots) ist als Anlage 2 zur Handreichung verfügbar.
Vordrucke zum Rechenschaftsbericht
Der Vordruck Prüfungsvermerk ist für Testate zum Rechenschaftsbericht im Sinne des § 3 Abs. 1 WählGTranspG zu verwenden.
Der Vordruck Zuwendungsübersicht ist ausschließlich für Spenden einer einzelnen natürlichen oder juristischen Person zu verwenden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10.000 € übersteigt.