Rechnungsjahr 2022 (Archiv)

Für das erste Rechnungsjahr nach Inkrafttreten des WählGTranspG im Jahr 2022 wurde über das Ministerium des Innern ein Anschreiben des Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen mit einer erläuternden Handreichung und einem Vordrucksatz an die Wählergruppen übersandt.

Die Fraktionen im Landtag NRW