Rechnungsjahr 2022 (Archiv)
Für das erste Rechnungsjahr nach Inkrafttreten des Wählergruppentransparenzgesetzes wurde den Wählergruppen im März 2023 (über das Ministerium des Inneren) ein Excel-Vordrucksatz zur Übermittlung eines Rechenschaftsberichts via E-Mail übersandt.
Mit der Einführung des Online-Formulars im Mai 2024 wurde dieses neue Verfahren auch für das Rechnungsjahr 2022 verpflichtend.