Aktuelles

Neuigkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Hinweise werden in der nachfolgenden Übersicht bekanntgegeben.

Stand: 16. Januar 2026

(16.01.2026)
Das Online-Formular steht für nachzureichende bzw. zu korrigierende Rechenschaftsberichte für die Rechnungsjahre 2022 und 2024 sowie für das Rechnungsjahr 2025 (Frist: 30.09.2026) zur Verfügung.
Die Ausführungsbestimmungen in der aktuellen Handreichung gelten übergreifend für alle o. g. Rechnungsjahre.

(Mai 2025 aktualisiert am 16. Januar 2026)
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 06.05.2025 die Regelung in § 15a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW für verfassungswidrig und nichtig erklärt (Pressemitteilung).
Hieraus folgt, dass rechenschaftspflichtige Wählergruppen für die Einreichung eines Wahlvorschlags keine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Abgabe von Rechenschaftsberichten benötigen.
Aus diesem Grund wurden die hier bisher veröffentlichten 'Informationen zur Einreichung eines Wahlvorschlags zur Kommunalwahl 2025' gelöscht.

Das Wählergruppentransparenzgesetz mit seinen Regelungen zur Einreichung von Rechenschaftsberichten für rechenschaftspflichtige Wählergruppen ist von dieser Entscheidung nicht betroffen!

Anhand der abgegebenen Rechenschaftsberichte erstellt der Präsident des Landtags zu jedem Rechnungsjahr eine vergleichende Kurzübersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögensverhältnisse der Wählergruppen.

Die 2. Kurzübersicht wurde am 12. Juni 2025 als Drucksache (18/14009) veröffentlicht.
Sie umfasst alle bis zum 20. Mai 2025 (Stichtag) für die Rechnungsjahre 2022 und 2023 mangel- bzw. fehlerfrei eingereichten Rechenschaftsberichte.

Zu den Kurzübersichten gelangen Sie hier.

Die Fraktionen im Landtag NRW