Aktuelles

Neuigkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Hinweise werden in der nachfolgenden Übersicht bekanntgegeben.

Stand: 09. April 2025

Die neue Version des Online-Formulars zur Übermittlung eines Rechenschaftsberichts für das Rechnungsjahr 2024 befindet sich in der „Qualitätssicherung“ und steht voraussichtlich nach den Osterfeiertagen im April 2025 zur Verfügung!
Für die Rechnungsjahre 2022 und 2023 kann weiterhin die aktuelle Version des Online-Formulars verwendet werden.

Die folgenden zum neuen Online-Formular gehörenden Dokumente können hier vorab eingesehen werden:
Die Handreichung mit Ausführungsbestimmungen zum Wählergruppentransparenzgesetz
mit rechtlichen Erläuterungen sowie

die (technische) Anleitung zum Online-Formular, welche Screenshots des gesamten Formulars enthält und es ermöglicht, sich bereits im Vorfeld mit den einzelnen Eingabefeldern vertraut zu machen.
 

Für die Einreichung eines Wahlvorschlags benötigen rechenschaftspflichtige Wählergruppen eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Abgabe von Rechenschaftsberichten über die Jahre 2023 und 2024.  Anstelle der Bescheinigung zum Rechenschaftsbericht für 2024 kann einem Wahlvorschlag auch eine einfache Erklärung des örtlichen Wahlamtes beigefügt werden. 
Weiterführende Informationen finden sich hier

Bei allgemeinen Fragen zur Kommunalwahl wenden Sie sich bitte an das örtliche Wahlamt. 

Anhand der abgegebenen Rechenschaftsberichte erstellt der Präsident des Landtags zu jedem Rechnungsjahr eine vergleichende Kurzübersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögensverhältnisse der Wählergruppen.

Die Veröffentlichung der Kurzübersicht über die nach dem letzten Stichtag (17. Januar 2024) eingereichten Rechenschaftsberichte erfolgt voraussichtlich im Mai 2025.

Die Kurzübersicht für das Rechnungsjahr 2022 finden Sie hier.

Die Fraktionen im Landtag NRW