Aktuelles

Neuigkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Hinweise werden in der nachfolgenden Übersicht bekanntgegeben.

Stand: 17. Juli 2025

(17.07.2025)
Das neue Online-Formular ist auch für nachzureichende bzw. zu korrigierende Rechenschaftsberichte für die Rechnungsjahre 2022 und 2023 zu verwenden.
Infolgedessen gelten auch für diese Jahre die neuen Ausführungsbestimmungen in der aktuellen Handreichung.

Das bisherigen Online-Formular steht nicht mehr zur Verfügung. Die hierzu veröffentlichten Dokumente sind im Bereich Rechnungsjahr 2023 (Archiv) aufgeführt.

(Mai 2025)
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 06.05.2025 die Regelung in § 15a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW für verfassungswidrig und nichtig erklärt (Pressemitteilung).
Hieraus folgt, dass rechenschaftspflichtige Wählergruppen für die Einreichung eines Wahlvorschlags ab sofort keine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Abgabe von Rechenschaftsberichten für die Jahre 2023 und 2024 mehr benötigen.
Aus diesem Grund wurden die hier bisher veröffentlichten 'Informationen zur Einreichung eines Wahlvorschlags zur Kommunalwahl 2025' gelöscht.

Bei allgemeinen Fragen zur Kommunalwahl wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Wahlamt.

Das Wählergruppentransparenzgesetz mit seinen Regelungen zur Einreichung von Rechenschaftsberichten für rechenschaftspflichtige Wählergruppen ist von dieser Entscheidung nicht betroffen!

Anhand der abgegebenen Rechenschaftsberichte erstellt der Präsident des Landtags zu jedem Rechnungsjahr eine vergleichende Kurzübersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögensverhältnisse der Wählergruppen.

Die 2. Kurzübersicht wurde am 12. Juni 2025 als Drucksache (18/14009) veröffentlicht.
Sie umfasst alle bis zum 20. Mai 2025 (Stichtag) für die Rechnungsjahre 2022 und 2023 mangel- bzw. fehlerfrei eingereichten Rechenschaftsberichte.

Zu den Kurzübersichten gelangen Sie hier.

Die Fraktionen im Landtag NRW