Zur veröffentlichten Fassung der Sitzungseinladung / Tagesordnung

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode

 

E  18/346

 

15.05.2023

 

 

Neudruck

Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

 

 

 

4. Sitzung (öffentlich – Livestream nur TOP 1)
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
am Montag, dem 22. Mai 2023,
10.00 Uhr, Raum E3 D01

 

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

 

 

Tagesordnung

 

1.

Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Sport

 

- Anhörung von Sachverständigen -

 

2.

Peer-to-peer Gewalt im digitalen Kontext

 

Ausschussprotokoll 18/112

 

3.

Cybergewalt und Cybermobbing

 

Ausschussprotokoll 18/137

 

4.

Verschiedenes

 

 

gez. Dr. Nadja Büteführ
- Vorsitz -

 

 

Anhörung von Sachverständigen

der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

 

Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Sport

 

am Montag, dem 22. Mai 2023

10.00 Uhr, Raum E3 D01, Livestream

 

Verteiler

 

 

Landessportbund

Nordrhein-Westfalen e.V.

Mandy Owczarzak

Koordinatorin Prävention und Intervention interpersoneller/sexualisierter Gewalt

Duisburg

 

Unabhängige Beratungsstelle des Landessportbundes NRW für Betroffene von sexuellen Übergriffen, sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung

Petra Ladenburger & Martina Lörsch

Köln

 

Zartbitter Köln e.V.

Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch

an Mädchen und Jungen

Köln

 

Deutsche Sporthochschule Köln

Institut für Soziologie und Genderforschung

Professorin Dr. Bettina Rulofs

Köln

 

Betroffenenrat beim UBSKM

Angela Marquardt

c/o Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Berlin

 

Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.V.

Frankfurt am Main

 

DJK-VfL Billerbeck 1912 e.V.

Geschäftsführerin

Katharina Ahlers

Billerbeck

 

Stadtsportbund Düsseldorf

Marion Hellenbroich

Düsseldorf

 

DJK Südwest Köln e.V.

Köln

 

 

Andrea Schültke
Journalistin
Köln

 

***


 

Anhörung von Sachverständigen

der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

 

Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Sport

 

am Montag, dem 22. Mai 2023

10.00 Uhr, Raum E3 D01, Livestream

 

Fragenkatalog

 

 

 

A     Datenlage

 

1.       Welche Daten liegen zur Gewalt[1] gegen Kinder und Jugendliche vor? Welche Kenntnisse liegen über Peer-to-Peer-Gewalt vor?

2.       Gibt es valide Aussagen über geschlechterbezogene Unterschiede?

3.       Wie hoch schätzen Sie das Dunkelfeld im Sport ein?

4.       Gibt es Sportarten die Missbräuche begünstigen?

5.       Welche Faktoren begünstigen sexualisierte Gewalt im Sport?

6.       Welche Handreichungen und Unterstützung in Bezug auf sexualisierte Gewalt im Sport gibt es seitens des Landes für Vereine und Untergliederungen?

7.       Gibt es Erhebungen darüber, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Ehrenamtliche in NRW im Bereich Gewaltprävention, Prävention von sexuellem Missbrauch weitergebildet wurden?

 

B     Prävention

 

1.       Wer erstellt die Schutzkonzepte? Wer unterstützt die Vereine dabei? Gibt es für Vereine feste Ansprechpartner, an die man sich im Bedarfsfall wenden kann?

2.       Wie wird mit Kindern und Jugendlichen über die Schutzkonzepte gesprochen? Werden sie beteiligt?

3.       Wie wird Elternarbeit in der Prävention eingebunden? Werden Eltern gezielt über Schutzkonzepte informiert? Welche Schulungen gibt es, um Eltern zu sensibilisieren?

4.       Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Ehrenamtliche in NRW im Bereich Gewaltprävention, Prävention von sexueller Missbrauch weitergebildet? Wer führt diese Weiterbildungen durch? Gibt es Kooperationen mit Fachberatungsstellen?

5.       Welche Konzepte und Möglichkeiten der Prävention gibt es im Bereich des organisierten Sports?

6.       Gibt es Projekte zur Prävention von Peer to Peer Gewalt?

7.       Welche Unterschiede im Bereich des Vereinssports allgemein, des Spitzensports und weiterer sportlicher Angebote gibt es?

8.       Greifen diese Schutzkonzepte und Maßnahmen auch im Falle einer Freizeit/Fahrt des Vereins?

9.       Welche Gefährdungsanalysen werden in den Vereinen vorgenommen?

10.    Gibt es eine Form von Beschwerdemanagement? Wenn ja, wie erfahren Menschen davon?

11.    Welche Maßnahmen können durch Wettkampfregeln getroffen werden (Kleiderordnung etc.), um Sportlerinnen und Sportler stärker zu schützen?

12.    Gibt es Lebensumstände und -situationen, die sexualisierte Gewalt im Sport begünstigen? Wie kann man diesen begegnen?

13.    Welche Voraussetzungen bei Trainerinnen bzw. Trainern und Überleiterinnen bzw. Übungsleiter können einen Beitrag zu einem besseren Kinderschutz im Sport leisten? Müssen erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden?

14.    Wie können Trainerinnen bzw. Trainer und Übungsleiterinnen bzw. Übungsleiter hinsichtlich sexualisierter Gewalt sensibilisiert und zu niedrigschwelligen Ansprechpartnern bzw. Ansprechpartnerinnen für betroffene Kinder und Jugendliche werden? An welche Strukturen können sie sich wenden?

15.    Welche Kinderschutzstrukturen gibt es im Sport?

 

C     Intervention

 

1.       Wie wird damit umgegangen, wenn Missbrauchsfälle bekannt werden?

2.       Gibt es feste Ansprechpartner für diese Fälle? Wie sind die Meldewege? Wird die Polizei informiert? Wie werden die Fälle protokolliert?

3.       Welche Maßnahmen werden im Verband und im Verein selber getroffen, wenn der Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt ausgesprochen wird? Wie wird mit diesen Fällen umgegangen? Wird Strafanzeige gestellt oder wird ein Ausschluss aus dem Verein vorgenommen?

4.       Welche Verfahren haben sich bewährt?

5.       Wie werden die Entscheidungsträger in Verein und Verband in die Intervention eingebunden?

6.       Wie wird der Verdacht dokumentiert? Welche Expertinnen und Experten von außen werden herangezogen? Welche ersten Schritte unternimmt welche Ebene in Verein und Verband als erstes? Wie sollte eine Interventionsmaßnahme nach Lehrbuch ablaufen?

 

D     Aufarbeitung

 

1.       Wie kann die Handlungssicherheit in den Vereinen bei einem Verdachtsfall gestärkt werden? Wie kann der Transfer von Theorie in Praxis bestmöglich gelingen?

2.       Wie werden bekannte Fälle aufgearbeitet? Gibt es diesbezüglich Konzepte seitens der Dachverbände? Werden Externe, z.B. Fachberatungsstellen mit in die Aufarbeitung einbezogen?

3.       Gibt es Unterstützung oder Nachsorge für Betroffene? Wie werden die Betroffenen in die Aufarbeitung eingebunden?

 

E     Ausblick

 

1.       Wie können Sportlerinnen und Sportler besser vor (sexualisierter) Gewalt geschützt werden?

2.       Welche Handlungsbedarfe sehen Sie auf Bundes- und Landesebene?

3.       Welche Schritte sind notwendig, um Prävention und auch Intervention in Bezug auf Gewalt im (Vereins-)Sport leisten zu können?

4.       Welche Best Practice-Beispiele für wirksamen Kinder- und Jugendschutz im Sport gibt es?

 

 

***

 

 



[1] Der Gewaltbegriff meint im Kontext des Fragenkatalogs die verschiedenen Gewaltformen wie sexualisierte, psychische und physische Gewalt.

 

Die Fraktionen im Landtag NRW