Zur veröffentlichten Fassung der Sitzungseinladung / Tagesordnung

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode

 

E  18/1555

 

26.11.2025

 

 

 

Enquetekommission IV

 

 

 

14. Sitzung (öffentlich, Livestream/nichtöffentlich)
der Enquetekommission IV
am Donnerstag, dem 4. Dezember 2025,
12.00 bis (max.) 13.30 Uhr, Raum E3 A02

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

Tagesordnung

 

A     Öffentlicher Teil

1.

Bürgerrechte und Datenschutz

 

Stellungnahme 18/3168

Stellungnahme 18/3174

Stellungnahme 18/3175

Stellungnahme 18/3177

Stellungnahme 18/3178

 

Anhörung von Sachverständigen

 

 

B     Nichtöffentlicher Teil

2.

Beschlüsse von Anhörungen

 

 

 

 

gez. Franziska Müller-Rech

gez. Björn Franken
- Vorsitzende -


 

 

Anhörung von Sachverständigen

der Enquetekommission IV

 

„Bürgerrechte und Datenschutz“

 

am 4. Dezember 2025

12.00 bis (max.) 13.30 Uhr, Raum E3 A02, Livestream

 

Verteiler

 

 

Professor Dr. Rainer Mühlhoff

Universität Osnabrück

Osnabrück

 

Dr. Claus D. Ulmer

DEUTSCHE TELEKOM AG

Bonn

 

Bettina Gayk

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit des Landes NRW

Düsseldorf

 

Isabelle Stroot

Bitkom e. V.

Berlin

 

 

***

 


 

Anhörung von Sachverständigen

Enquetekommission IV

"Bürgerrechte und Datenschutz"

am 4. Dezember 2025

12.00 bis (max.) 13.30 Uhr, Raum E3 A02, Livestream

 

Fragenkatalog

 

 

 

Die Enquetekommission befasst sich mit fünf Politikfeldern, die in die originäre Zuständigkeit der Landespolitik fallen. Dazu zählt auch der Fokusbereich „Sicherheit, Justiz und Bürgerrechte“, in dem das Thema „Bürgerrechte und Datenschutz“ behandelt wird. Für jeden Fokusbereich wird die Enquetekommission eine SWOT-Analyse durchführen, wie Sie dem Einsetzungstext unserer Kommission entnehmen können (siehe Drucksache MMD18-11609). Wir bitten Sie deshalb – zusätzlich zu dem Ihnen vorliegenden Fragenkatalog – um eine übergreifende Einschätzung zu folgenden Fragen:

 

Wo sehen Sie Stärken und Schwächen Nordrhein-Westfalens im Hinblick auf Bürgerrechte und Datenschutz durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz?

 

Welche Chancen und Risiken ergeben sich für Nordrhein-Westfalen bei der Gewährleistung von Bürgerrechten und Datenschutz durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz?

 

Diese systematische Herangehensweise wird es der Enquetekommission ermöglichen, eine ausgewogene und vollständige Einschätzung der Sachlage zu erhalten.

 

I.                 Rechtlicher Rahmen und Regulierung

Sind die bestehenden Regelungen wie der EU AI Act und die DSGVO Ihrer Meinung nach ausreichend, um spezifische Risiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu adressieren?

Wie beurteilen Sie die Passfähigkeit der bestehenden europäischen und nationalen Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG) im Hinblick auf den Einsatz von KI-Systemen?

Wie kann eine pragmatische Regulierung aussehen, die sowohl technologische Weiterentwicklung fördert als auch Bürgerrechte schützt?

Wie kann gewährleistet werden, dass Datenschutzregelungen praxisnah und handhabbar bleiben, ohne rechtliche Unsicherheiten für Behörden und Bürger zu schaffen?

II.               Datenschutzprinzipien und Innovation

Wie lassen sich Zweckbindung, Datensparsamkeit und Betroffenenrechte mit dem Bedarf an qualitativ hochwertigen Trainings- und Evaluationsdaten in der Verwaltung vereinbaren?

Wie lassen sich strikte Zweckbindung, Datensparsamkeit, Lösch-/Sperrkonzepte und technische Schutzmaßnahmen so mit Innovationsbedarfen verzahnen, dass Rückschlüsse auf persönliche Daten verhindert sowie Datensouveränität/-sicherheit landesweit gewährleistet wird?

III.              Transparenz und technisch-organisatorische Maßnahmen

Welche konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind notwendig, um transparenten Datenschutz bei KI-Anwendungen in der NRW-Verwaltung, der Polizei und Justiz zu gewährleisten?

Wie können standardisierte, barrierearme Informationsformate wie „KI-Steckbriefe" dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von Bildung oder digitaler Kompetenz – ihr Recht auf Erklärung algorithmischer Entscheidungen effektiv wahrnehmen können?

IV.             Diskriminierung und algorithmische Fairness

Welche Vorkehrungen sind nötig, um zu verhindern, dass KI-Systeme gesellschaftliche Vorurteile verstärken oder diskriminierende Entscheidungen treffen?

Wie lässt sich sicherstellen, dass KI-gestütztes Predictive Policing weder bestehende Vorurteile reproduziert noch marginalisierte Gruppen strukturell benachteiligt, und welche Prüfverfahren schlagen Sie hierfür vor?

Welche unabhängigen und barrierearmen Beschwerdemechanismen braucht es, damit insbesondere vulnerable Gruppen diskriminierende oder fehlerhafte KI-Entscheidungen wirksam anfechten können – und wie können diese Verfahren niedrigschwellig und rechtssicher gestaltet werden?

V.               Biometrische Überwachung im öffentlichen Raum

Welche Chancen und Risiken birgt der mögliche Einsatz biometrischer KI-gestützter Überwachung im öffentlichen Raum wie Bahnhöfen, Innenstädten oder auf Großveranstaltungen?

Welche rechtlichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen sind aus Ihrer Sicht in Nordrhein-Westfalen erforderlich, bevor biometrienahe Verfahren im öffentlichen Raum eingesetzt werden könnten?

VI.             Demokratische Resilienz und Schutz vor Manipulation

Wie können wir sicherstellen, dass KI-Systeme nicht zur Manipulation der demokratischen Meinungsbildung missbraucht werden?

Welche legislativen und technischen Maßnahmen sind notwendig, um Bürgerinnen und Bürger vor KI-basiertem Missbrauch wie Deepfakes, automatisierter Desinformation und Social Engineering zu schützen – und wie können verpflichtende Kennzeichnungen („Content Labels") zur Stärkung demokratischer Resilienz beitragen?

 

 

Die Fraktionen im Landtag NRW