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LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode
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E 18/1389
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29.08.2025
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Enquetekommission III
14. Sitzung (öffentlich,
Livestream)
der Enquetekommission III
am Freitag, dem 5. September 2025,
10.00 Uhr, Raum E1 D05
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tagesordnung
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gez. Astrid Vogelheim
- Vorsitzende -
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Anhörung von Sachverständigen
der Enquetekommission III
„Genehmigungsverfahren“
am 5. September 2025
10.00 bis (max.) 13.00 Uhr, Raum E1 D05,
Livestream
Verteiler
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Wupperverband
Ingo Noppen
Wuppertal
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Wasserwerke
Westfalen
Bernd Heinz
Schwerte
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Rheinenergie
Dr. Carsten
Schmidt
Köln
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BWK – die Umweltingenieure
Landesverband NRW
Kempen
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Dr. Jörn
Bringewat
Rechtsanwalt
Berlin
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Emschergenossenschaft
/ Lippeverband
Mechthild
Semrau
Essen
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IWW Institut
für Wasserforschung gemeinnützige GmbH
Dr. Tim aus der
Beek
Mülheim an der
Ruhr
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Hochschule Ruhr
West
Prof. Dr. Mark
Oelmann
Mülheim an der
Ruhr
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Städtetag
Nordrhein-Westfalen
Köln
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Städte- und
Gemeindebund NRW
Düsseldorf
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Landkreistag
Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
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Anhörung von Sachverständigen
der Enquetekommission III
"Genehmigungsverfahren"
am 5. September 2025
10.00 Uhr bis (max.) 13.00
Uhr, Raum E1 D05, Livestream
Fragenkatalog
1.
Wie schätzen Sie den Stand der
Genehmigungsverfahren aktuell ein? Ist die Frage der Genehmigungen aktuell ein
Engpass für Investitionen im Wassersektor?
2.
Welche Erfahrungen haben Sie in den
letzten Jahren mit Genehmigungsverfahren im Bereich der Wasserwirtschaft
gemacht – und wo erleben Sie konkret Verzögerungen oder unnötige Komplexität?
Sind die Genehmigungsverfahren aus Ihrer Sicht vergleichbar oder liegen die
zeitkritischen Genehmigungsschritte bei jedem Verfahren an anderer Stelle?
3.
Worin liegen die maßgeblichen Gründe für langwierige
Genehmigungsverfahren? Welchen zentralen rechtlichen Hürden oder
Konkurrenzen zu anderen Rechtsgebieten gibt es, die die Projekte verzögern?
4.
Wie kann eine moderne Verwaltung bei
Zielkonflikten zwischen konkurrierenden Rechtsbereichen und Aufgaben der
Daseinsvorsorge – zum Beispiel in den Bereichen „Hochwasserschutz“ oder
„Trinkwasserversorgung“ – eine nachvollziehbare, rechtssichere und
zugleich handlungsorientierte Abwägung vornehmen? Welche Rahmenbedingungen kann
und sollte das Land NRW schaffen, um rechtssichere Entscheidungen
sicherzustellen?
5.
Wie lassen sich Genehmigungsverfahren im Wassersektor aus
Ihrer Sicht beschleunigen, ohne dabei die Ziele des Umwelt- und
Gewässerschutzes oder anderer konkurrierender Rechtsgebiete zu gefährden?
6. Mit
welchen finanziellen Mehrbelastungen ist bei Vorhaben im Wassersektor zu
rechnen, wenn Genehmigungsverfahren unnötig verzögert werden? Können Sie
Beispiele benennen?
7. Wie
bewerten Sie die derzeitige Zuständigkeitsverteilung bei wasserrechtlichen
Genehmigungen zwischen Bezirksregierungen, Landesbehörden, Kreisen und
kreisfreien Städten in NRW? Welche strukturellen Anpassungen würden Sie
empfehlen, um die Bearbeitung von Anträgen effizienter zu gestalten?
8. Welche
Möglichkeiten sehen Sie, Genehmigungsprozesse in der Wasserwirtschaft zu
beschleunigen und wie beurteilen Sie diese (zum Beispiel Genehmigungsfiktionen,
Selbstgenehmigungen oder Ansätze, wie sie beispielsweise in den Niederlanden
angewandt werden?)
9.
Welche konkreten digitalen Werkzeuge, standardisierten
Verfahren oder Leitfäden könnten dazu beitragen, Genehmigungsprozesse im
Bereich der Wasserinfrastruktur zu beschleunigen und gleichzeitig die
Planungssicherheit für Kommunen, Versorger und Investoren zu erhöhen?
10. Wo
sehen Sie Ansatzpunkte, um eine durchgehende Digitalisierung ohne Medienbruch
sowie eine zentrale Datenhaltung zur Vermeidung von Doppelungen zu erreichen?
11.
Inwiefern sind die derzeitigen
Instrumente zur Öffentlichkeitsbeteiligung noch zeitgemäß? Wie könnte die
Beteiligung der Öffentlichkeit unter dem Druck zur Maßnahmenumsetzung aufgrund
des Klimawandels trotzdem effizient umgesetzt werden?
12.
Sehen Sie künftig Herausforderungen bei
der Erteilung von Wasserrechten im Hinblick auf das verfügbare Wasserdargebot
in Zeiten des Klimawandels?
13. Wie
sind Landes- und Regionalplanung, (inter-) kommunale Entwicklungskonzepte
sowie Umweltplanung anzupassen, um a) eine wasser- und hitzeangepasste
Landesentwicklungsplanung und Regionalplanung sowie b) eine wassersensible
Landschafts- und Stadtentwicklung zu ermöglichen?
14.
Erläutern Sie bitte beispielhaft anhand
konkreter Projekte, woran diese gescheitert bzw. wodurch diese verzögert
worden sind. Wie hätten die Verfahren in diesen Fällen besser gelingen können?
15. Bitte nennen Sie möglichst konkrete Vorschriften, Abläufe
etc., die angepasst werden müssten und erläutern Sie die Problematik und
mögliche Lösungsansätze.