|
LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode
|
E 18/1015
|
|
|
30.10.2024
|
Enquetekommission II
21. Sitzung (öffentlich,
Livestream)
der Enquetekommission II
am Freitag, dem 8. November 2024,
13.30 Uhr, Raum E1 A16
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tagesordnung
|
|
gez. Dr. Hartmut Beucker
- Vorsitzender -
|
Anhörung von Sachverständigen
Enquetekommission II
„Gesellschaftlicher
Zusammenhalt (Bürgerrechte in einer wehrhaften
Demokratie)“
am 8. November 2024
13.30 Uhr bis (max.) 16.00 Uhr, Raum E1
A16, Livestream
|
Deutsche Hochschule
der Polizei
FG II.2
Polizeiliches Krisenmanagement
Polizeioberrat
Jan Schmidt
Münster
|
Universität Bonn
Professor Dr. Frank Decker
Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie
Bonn
|
|
Universität Bielefeld
Fakultät für Rechtswissenschaft
Professor Dr. Christoph Gusy
Bielefeld
|
Professor em.
Dr. jur. Dres. h.c.
Hans-Jürgen
Papier
Hamburg
|
|
Desiderius-Erasmus-Stiftung
e.V.
Erika Steinbach
Berlin
|
|
|
|
|
Anhörung von Sachverständigen
Enquetekommission II
Gesellschaftlicher Zusammenhalt (Bürgerrechte in einer
wehrhaften Demokratie)
am 8. November 2024
13.30 Uhr bis (max.) 16.00 Uhr, Raum E1 A16, Livestream
Fragenkatalog
1. Haben
Sie einleitend Anregungen, die Sie uns für die Arbeit in der Enquetekommission
geben möchten?
2. Wie
kann die Kommunikation von Maßnahmen, die Grundrechte betreffen, verbessert
werden, um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert
und bei Bedarf in Entscheidungsprozesse einbezogen werden können?
3. Welche
potenziellen gesundheitlichen, psychischen, wirtschaftlichen, sozialen und
bildungsbezogenen Auswirkungen haben Grundrechtseinschränkungen?
4. Wie
können Grundrechtseingriffe transparent gemacht werden, um das Vertrauen der
Bevölkerung in staatliche Maßnahmen zu sichern?
5. Inwiefern
nimmt die Transparenz der Entscheidung(-prozesse) für die öffentliche
Wahrnehmung eine Rolle ein und wie wirkt sich diese auf die Akzeptanz der
Maßnahmen aus?
6. Gibt es
aus Ihrer Sicht Lehren, die aus vergangenen Grundrechtseingriffen in Krisen
bzw. Katastrophen (z.B. Corona-Pandemie) gezogen werden sollten?
7. Wie
kann sichergestellt werden, dass Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen mit den
Grundprinzipien einer wehrhaften Demokratie in Einklang stehen?
8. Welchen
Einfluss hatten die getroffenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und was können wir daraus für zukünftige
Gesundheitskrisen und Extremwettereignisse ableiten?
9. Bitte
nennen Sie die aus Ihrer Sicht fünf wichtige Punkte, die das den
gesellschaftlichen Zusammenhalt in Krisen- und Notfalllagen in Bezug auf
Bürgerrechte verbessern würden. Bitte nehmen Sie dabei eine Priorisierung vor.