LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode
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E 17/2164
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29.12.2021
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Ausschuss für Heimat, Kommunales,
Bauen und Wohnen
142. Sitzung (öffentlich -
Livestream)
des Ausschusses für Heimat,
Kommunales, Bauen und Wohnen
am Freitag, dem 21. Januar 2022
13.30 bis 15.30 Uhr, Plenarsaal
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Die Einladung geht nachrichtlich
an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Energie
und Landesplanung.
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Tagesordnung
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gez. Hans-Willi Körfges
- Vorsitzender -
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Anhörung von Sachverständigen
des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen
Abstandsregelung für nicht brennbare
Photovoltaikanlagen
am Freitag, den 21. Januar 2022
13.30 bis maximal 15.30 Uhr, Plenarsaal
Helmut
Dedy
Städtetag
Nordrhein-Westfalen
Köln
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Christof
Sommer
Städte-
und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
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Dr.
Martin Klein
Landkreistag
Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
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Markus Lehrmann
Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
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Christoph Spieker
Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
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Christian Mildenberger
Landesverband Erneuerbare
Energien NRW e.V.
Düsseldorf
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Christoph Schöneborn
Verband der Feuerwehren in NRW
e.V.
Wuppertal
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Erik Uwe Amaya
Haus & Grund Rheinland
Westfalen
Düsseldorf
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Arbeitskreis
Bauaufsichtsbehörden in NRW
Philipp Röhnert
Stadt Castrop-Rauxel
Castrop-Rauxel
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Dipl.-Ing.
Björn Hemmann
Deutsche
Gesellschaft für Sonnen-
energie
(DGS) e.V.
Landesverband
Franken e.V.
Nürnberg
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Maria
Roos
Bundesverband
Solarwirtschaft e.V.
Berlin
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Anhörung von Sachverständigen
des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen
Abstandsregelung für nicht brennbare
Photovoltaikanlagen
am Freitag, den 21. Januar 2022
13.30 bis maximal 15.30 Uhr, Plenarsaal
Ø
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Wie bewerten Sie den in § 32 Abs. 5 S. 2 BauO NRW
gefundenen Kompromiss zwischen divergierenden Anforderungen des Brandschutzes
einerseits und des Energiesparens andererseits?
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Ø
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Ist aus Ihrer Sicht eine Unterschreitung des Mindestabstands von
0,5 m, ohne dass die Photovoltaikanlagen durch eine Brandwand gegen
Brandübertragung geschützt sind, brandschutztechnisch (z.B. Vorbeugung der
Brandausbreitung zwischen Nachbarhäusern) möglich und unbedenklich? Welche
Probleme bestehen hier gegebenenfalls?
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Ø
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Welche
Erfahrungen gibt es aus den anderen Bundesländern, die keine Abstandsregel
für nicht-brennbare Solaranlagen in ihrer Landesbauordnung verankert haben?
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Ø
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Wie
bewerten Sie die Studie des TÜV Rheinland und dem Fraunhofer ISE zum Thema
Brandwahrscheinlichkeit von Photovoltaikanlagen (http://www.pv-brandsicherheit.de/fileadmin/downloads_fe/Leitfaden_Brandrisiko_in_PV-Anlagen_V01.pdf)? Welche Auswirkungen hat dies auf die Regelung des
§ 32 Abs. 5 S. 2 BauO NRW?
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Ø
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Es
wird oftmals vorgetragen, dass aufgrund der Abstandsregelungen in § 32
Abs. 5 S. 2 BauO NRW und baulicher Gegebenheiten keine
wirtschaftlichen Lösungen machbar seien. Wie sind aus ihrer Sicht unter
Einhaltung der Vorgaben in § 32 Abs. 5 S. 2 BauO NRW,
z. B. durch Errichtung einer Brandwand, wirtschaftliche Lösungen dennoch
darstellbar? Bedarf es notwendigerweise eine gesetzliche Anpassung in
§ 32 Abs. 5 S. 2 BauO NRW?
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Ø
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Könnte
aus Ihrer Sicht die Abstandsregelung für nicht-brennbare Solaranlagen in NRW
entfallen?
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Ø
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Gibt
es Erkenntnisse über die tatsächliche Brandgefahr, die von nicht-brennbaren
Solaranlagen ausgeht?
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Ø
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Wie
häufig sind nicht-brennbare Solaranlagen ursächlich für Dach-/Hausbrände?
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Ø
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Welche
Teile von Solaranlagen sind hinsichtlich der Brandgefahr problematisch?
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Ø
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Gibt
es in der Praxis Schwierigkeiten, die Nicht-Brennbarkeit der Anlagen durch
entsprechend zertifizierte Produkte nachzuweisen?
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Ø
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Welche
technischen Möglichkeiten gibt es, die Solaranlagen (noch) sicherer zu
machen?
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Ø
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In
welchem Umfang hemmt die bestehende Abstandsregelung in NRW den Ausbau der
Solarenergie auf Dächern?
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