LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode
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E 17/2007
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13.09.2021
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Unterausschuss Kommission zur Wahrnehmung
der Belange der Kinder
16. Sitzung (öffentlich,
Livestream)
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
(Kinderschutzkommission)
am Montag, dem 20. September
2021,
10.00 Uhr bis 13.30 Uhr, Raum E3 D 01
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tagesordnung
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gez. Britta Altenkamp
- Vorsitzende -
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Anhörung von Sachverständigen
der Kinderschutzkommission
„Polizei und Justiz“
Montag, 20. September
2021
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
E3 D 01
Petra Ladenburger
Rechtsanwältin
Köln
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Richter am
Amtsgericht Edwin Pütz
Amtsgericht
Düsseldorf
Düsseldorf
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Zentral- und
Anspechstelle Cybercrime
(ZAC NRW)
Staatsanwaltschaft
Köln
Köln
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Polizeipräsidium Köln
Herrn Kriminaldirektor Michael Esser
Leiter der BAO Berg
Köln
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Landeskriminalamt
NRW
Dezernat 43 - Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle
Kinderpornographie
Sven
Schneider
Düsseldorf
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Deutscher
Kinderschutzbund
Landesverband NRW e.V.
Wuppertal
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Betroffenenrat
beim UBSKM
c/o
Unabhängiger Beauftragter
für Fragen des
sexuellen
Kindesmissbrauchs
Berlin
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Die
Beauftragte für den Opferschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Elisabeth
Auchter-Mainz
Köln
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Direktor des
Landeskriminalamtes NRW
Ingo Wünsch
Düsseldorf
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Schriftliche Anhörung von Sachverständigen
der Kinderschutzkommission
„Polizei und Justiz“
Bearbeitung von (Verdachts-)Fällen von
Kindeswohlgefährdung
1.
Welche Möglichkeiten gibt es aktuell
für die Polizei und Justiz,
a.
allgemein gegen Kindeswohlgefährdungen
vorzugehen?
b.
effektiv gegen Missbrauchsabbildungen
im Internet vorzugehen?
c.
Täterinnen und Täter (im Internet)
ausfindig zu machen?
d.
Ermittlungsverfahren im Fall von
Kindeswohlgefährdung zu beschleunigen?
2. Wie wird eine kindgerechte und
altersangemessene Sprache in den Vernehmungssituationen effektiv gewährleistet?
3. Wie müssen Räumlichkeiten ausgestattet
sein, damit Kinder und Jugendliche in einer unterstützenden Atmosphäre verhört
werden?
4. Wie kann ein besserer Opferschutz
gewährleistet werden, der die Belastungen für die Opfer auf das unbedingt
notwendige Maß reduziert? Welche Rolle spielt die Anwendung von § 58a StPO
(Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton) aktuell bei Strafverfahren und
sehen Sie hier Verbesserungspotenzial?
5. Welche Unterstützung erfahren
Mitarbeitende der Polizei und Justiz bei der Bearbeitung von
Kindeswohlgefährdungen, bspw. bei der Sichtung von Videomaterial, das
sexualisierte Gewalt gegen Kinder und/oder Jugendliche zeigt?
Fort-
und Weiterbildung sowie Qualifizierung
6.
Inwiefern werden Mitarbeitende aus
Polizei und Justiz im Umgang mit Kinderschutzfällen sowie mit den betroffenen
Kindern (ggf. interdisziplinär) qualifiziert? Gibt es verbindlich
vorgeschriebene Fortbildungsangebote, bspw. im Bereich „Gesprächsführung mit
Kindern und Jugendlichen“?
7. Inwiefern ist psychologisches Training
bereits Teil der Aus- oder Fort-/Weiterbildung der vernehmenden Personen, um zu
verstehen und zu erkennen, dass Kinder, die aufgrund der persönlichen Nähe zu
Täterinnen und Tätern aus der Verwandtschaft oder aus Sorge um eine Streit
zwischen den Eltern, Täterinnen und Täter in Schutz nehmen?
Zusammenarbeit
mit anderen Akteuren
8.
Inwiefern sind oder können Polizei und
Justiz Teil einer Netzwerkarbeit zum Kinderschutz sein? Welche etwaigen
Hindernisse gibt es und welche Folgen können daraus schlimmstenfalls
resultieren? Gibt es Good Practice-Beispiele?
9.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit
zwischen Polizei und Justiz mit den Jugendämtern sowie mit dem
Gesundheitswesen?
10.
Wie gestaltet sich die Einbindung einer
therapeutischen Behandlung und die Einbeziehung von Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern
und oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten vor der eigentlichen Vernehmung?
Beteiligung
von Kindern/Jugendlichen sowie Berücksichtigung von Kinderrechten
11.
Inwiefern und wann werden Kinder und
Jugendliche bei der Ausgestaltung von Anschlusshilfen und/oder Rückführungen
beteiligt? Welche weiteren Akteure werden hinzugezogen?
12.
Inwiefern werden Kinderrechte im Rahmen
der Behandlung von (Verdachts-)Fällen von Kindeswohlgefährdung durch Polizei
und Justiz angemessen berücksichtigt und geschützt?
13.
Wie kann das Wohl des Kindes vorranging
betrachtet werden?
Handlungs-
und Weiterentwicklungsbedarf
14.
Welchen (gesetzlichen) Handlungsbedarf
sehen Sie im Bereich Polizei und Justiz auf Bundes- und Landesebene?
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