Zur veröffentlichten Fassung der Sitzungseinladung / Tagesordnung

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode

 

E  17/2007

 

13.09.2021

 

 

 

Unterausschuss Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

 

 

 

16. Sitzung (öffentlich, Livestream)
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

(Kinderschutzkommission)

 

am Montag, dem 20. September 2021,
10.00 Uhr bis 13.30 Uhr, Raum E3 D 01

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

 

Tagesordnung

 

 

Polizei und Justiz

 

Stellungnahme 17/4176

Stellungnahme 17/4189

Stellungnahme 17/4204

Stellungnahme 17/4229

Stellungnahme 17/4231

Stellungnahme 17/4242

Stellungnahme 17/4243

Stellungnahme 17/4246

Stellungnahme 17/4279

            Stellungnahme 17/4303

 

- Anhörung von Sachverständigen -

 

 

 

 

 

 

 

gez. Britta Altenkamp
- Vorsitzende -


 

Anhörung von Sachverständigen

der Kinderschutzkommission

 

„Polizei und Justiz“

 

Montag, 20. September 2021

10.00 Uhr bis 13.00 Uhr, E3 D 01

 

Verteiler

 

 

 

 

Petra Ladenburger
Rechtsanwältin
Köln

 

Richter am Amtsgericht Edwin Pütz

Amtsgericht Düsseldorf

Düsseldorf

 

Zentral- und Anspechstelle Cybercrime
(ZAC NRW)

Staatsanwaltschaft Köln

Köln

 

Polizeipräsidium Köln
Herrn Kriminaldirektor Michael Esser
Leiter der BAO Berg
Köln

 

Landeskriminalamt NRW

Dezernat 43 - Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle Kinderpornographie

Sven Schneider

Düsseldorf

 

Deutscher Kinderschutzbund
Landesverband NRW e.V.

Wuppertal

Betroffenenrat beim UBSKM

c/o Unabhängiger Beauftragter

für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs

Berlin

 

Die Beauftragte für den Opferschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

Elisabeth Auchter-Mainz
Köln

Direktor des Landeskriminalamtes NRW

Ingo Wünsch

Düsseldorf

 

 

 


 

Schriftliche Anhörung von Sachverständigen

der Kinderschutzkommission

 

„Polizei und Justiz“

 

 

Fragenkatalog

 

 

 

Bearbeitung von (Verdachts-)Fällen von Kindeswohlgefährdung

 

1.     Welche Möglichkeiten gibt es aktuell für die Polizei und Justiz,

 

a.      allgemein gegen Kindeswohlgefährdungen vorzugehen?

 

b.      effektiv gegen Missbrauchsabbildungen im Internet vorzugehen?

 

c.      Täterinnen und Täter (im Internet) ausfindig zu machen?

 

d.      Ermittlungsverfahren im Fall von Kindeswohlgefährdung zu beschleunigen?

 

2.     Wie wird eine kindgerechte und altersangemessene Sprache in den Vernehmungssituationen effektiv gewährleistet?

 

3.     Wie müssen Räumlichkeiten ausgestattet sein, damit Kinder und Jugendliche in einer unterstützenden Atmosphäre verhört werden?

 

4.     Wie kann ein besserer Opferschutz gewährleistet werden, der die Belastungen für die Opfer auf das unbedingt notwendige Maß reduziert? Welche Rolle spielt die Anwendung von § 58a StPO (Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton) aktuell bei Strafverfahren und sehen Sie hier Verbesserungspotenzial?

 

5.     Welche Unterstützung erfahren Mitarbeitende der Polizei und Justiz bei der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen, bspw. bei der Sichtung von Videomaterial, das sexualisierte Gewalt gegen Kinder und/oder Jugendliche zeigt?

 

 

Fort- und Weiterbildung sowie Qualifizierung

 

6.     Inwiefern werden Mitarbeitende aus Polizei und Justiz im Umgang mit Kinderschutzfällen sowie mit den betroffenen Kindern (ggf. interdisziplinär) qualifiziert? Gibt es verbindlich vorgeschriebene Fortbildungsangebote, bspw. im Bereich „Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen“?

 

7.     Inwiefern ist psychologisches Training bereits Teil der Aus- oder Fort-/Weiterbildung der vernehmenden Personen, um zu verstehen und zu erkennen, dass Kinder, die aufgrund der persönlichen Nähe zu Täterinnen und Tätern aus der Verwandtschaft oder aus Sorge um eine Streit zwischen den Eltern, Täterinnen und Täter in Schutz nehmen?

 

 

Zusammenarbeit mit anderen Akteuren

 

8.     Inwiefern sind oder können Polizei und Justiz Teil einer Netzwerkarbeit zum Kinderschutz sein? Welche etwaigen Hindernisse gibt es und welche Folgen können daraus schlimmstenfalls resultieren? Gibt es Good Practice-Beispiele?

 

9.     Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz mit den Jugendämtern sowie mit dem Gesundheitswesen?

 

10.  Wie gestaltet sich die Einbindung einer therapeutischen Behandlung und die Einbeziehung von Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern und oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten vor der eigentlichen Vernehmung?

 

 

Beteiligung von Kindern/Jugendlichen sowie Berücksichtigung von Kinderrechten

 

11.  Inwiefern und wann werden Kinder und Jugendliche bei der Ausgestaltung von Anschlusshilfen und/oder Rückführungen beteiligt? Welche weiteren Akteure werden hinzugezogen?

 

12.  Inwiefern werden Kinderrechte im Rahmen der Behandlung von (Verdachts-)Fällen von Kindeswohlgefährdung durch Polizei und Justiz angemessen berücksichtigt und geschützt?

 

13.  Wie kann das Wohl des Kindes vorranging betrachtet werden?

 

 

Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarf

 

14.  Welchen (gesetzlichen) Handlungsbedarf sehen Sie im Bereich Polizei und Justiz auf Bundes- und Landesebene?

 

 

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Die Fraktionen im Landtag NRW