H. war vor der nationalen Erhebung ein fanatischer Verfechter der kommunistischen Idee. Er war kein sogenannter Mitläufer, sondern einer der aktivsten Funktionäre, hauptsächlich in der RGO. Die Schutzhaft hatte keinerlei Einwirkung auf ihn. Im Jahre 1934 betätigte er sich an dem illegalen Aufbau der KPD., weshalb er zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren verurteilt wurde. Nach einem Bericht des Leiters der Vollzugsanstalt Hameln hat auch die Verbüssung der Zuchthausstrafe H. innerlich nicht berührt."
(Auszug aus dem Brief des Leverkusener Bürgermeisters an den Landrat in Opladen 1941)