Wegen politischer Unzuverlässigkeit ab 1933 und folgende Jahre verfolgt durch Hausdurchsuchung, Büro-Schliessung, Beurlaubung und Entfernung aus der Stellung, Beschlagnahme, Versiegelung, Vernehmung durch Kriminal-Polizei und Gestapo, Entzug der Geschäftsführung also diskriminierende und diffamierende Zurücksetzung.“
(Friedrich Hoepner)