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Untersuchungsausschuss „Kindesmissbrauch“ beschließt Zwischenbericht – Parlament debattiert Bericht am 24. März 2022

 

 

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss IV („Kindesmissbrauch“) hat in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag den Zwischenbericht abschließend beraten und einstimmig beschlossen.

 

Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen hatten zuvor gemeinsame Änderungsanträge vorgelegt, die der Ausschuss einvernehmlich übernommen hat.

Grundlage für die Beratungen war der über 3.000 Seiten starke Berichtsentwurf, den der Ausschussvorsitzende am 11. Februar dem Ausschuss übergeben hatte.

In den zweieinhalb Jahren seiner Arbeit befragte der Ausschuss in 75 Sitzungen 123 Zeuginnen und Zeugen sowie 21 Sachverständige.

 

Martin Börschel MdL, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses IV, teilt hierzu mit:

 

„Das einstimmige Votum des Ausschusses ist für einen Untersuchungsausschuss so ungewöhnlich wie der Sache angemessen. Ich freue mich über dieses starke Signal. Bei den Beratungen standen nicht parteipolitischer Geländegewinn oder der kleinste gemeinsame Nenner im Vordergrund, sondern das gemeinsame Bemühen um Aufklärung und notwendige Konsequenzen.

 

Außergewöhnlich und positiv ist außerdem, dass der Ausschuss in seinen Schlussfolgerungen konkrete Handlungsempfehlungen an Gesetzgeber, Landesregierung und Behörden ausspricht. Es ist nun wichtige Aufgabe aller Beteiligten, dass diese Empfehlungen auch ernst genommen und umgesetzt werden.

 

Den Kindern und Jugendlichen, die Opfer der sexuellen Verbrechen geworden sind, gehört unser Mitgefühl. Ich hoffe und wünsche sehr, dass sie einen Weg finden, mit den schrecklichen Taten und ihren Folgen einen Umgang zu finden, der ihnen ein möglichst unbeschwertes und selbstbestimmtes Leben ermöglicht.”

 

Der Zwischenbericht wird am Donnerstag, den 24. März 2022 im Plenum des Landtages zur Kenntnis genommen und debattiert werden.

Die Fraktionen im Landtag NRW